zur Laib achcr Zeitung. ^>. 139. Donnerstag den 19. MovemVer 13^l6. Mclcm'o!ogl>a)c ^l-odachcungen zu ^aidaa) im Iayvc itt^U. l amP^.1>'>^ttd^"^ - . ^ ^^aromcrcr l» Thermometer , ^.rcerung ^ '^AI^Ü'^ -- 3 Früh Mittag!Abends j Zrul> Mitt"Abde Früh Mittags Abrnd« ^-^—^—.. -^^._. --< ^. ^________________^_________ »____ _--------------------- bis bis bis oder »» ! »" ««, ^ >>Z. I e, Z. > L, Z. ! L. M. jW K.j NlK. jNI 9^UH^ ___^dr^^^^Uhr ^— ! ! Nc'v l,o 2. 2« u,? :ü o o «li oo 2--------2 > — Welken (I Wolke,, A heiter — o 8 o ^ l2, 27 102« 0 0 2« o,n 4---------» l— Ncbel Nebel V . — 1 « 0 >2 «U l 0 l8 0 5 2U c,,o' 4---------0 - — . trüb , —»»»<, . i — 5 — , , w'lk>g -^ » 10 ^ l<5. 17 i»,o 27 i,,a 17 li.» 5l— , - 4 — . Nebel Nebel — 23« !»6. 2« o.a 2li 2.0 ill 2,c» °»!— --__0 ä — . trüb heiter — 2 5« V ermischtc Vcrlautbnrungctt. Z. 1859. (3) Nr. 5367. E d i l t. Von dc>n k. k. Bezilksgeiichle dcr Umgel,nlng Laibach'S wird hiciim l'ck^iun grmacd: : d^s; nuni für nöthig l'esundcn hl>w^lcli:ig semrs Verinö^cnö l'.t,'zu!icl)lne!i, und zu scilllm (ölnaior dcn Ioh.uni ^oln^lh.ir aus HDbtlje , zu destcUcn. ltmdach am l^>. 9!evemder ls^L. Z7"l653. "3s Nr. 53^9. Edict. Al!e, welche «uf den Nachlaß d" , zu Straho-mer «l,l) (ionscr. ^ir. l5 am 18. October l846 verstorbenen Agnes Schllnelsch Ansprüche zu l>al'en rer-meinli, , haden selbe l'ci der an! den 2. Dlccnü'er l. 1. ailge^rdneien Ta^iaynng, siüh !) Uhr, ror die-sem Gerichte, l'ci dcm Anhangc des §. 8l^ a. l.'. G. il)., rechtc^eliend daiznihun, K. K. ^e^ilkt'gcncht Umgebung Laibach's am 2. ^tovcmdcr 1846. Zl"lä47. (3) Nr. I9tj2^ Edict. Von dem k. k. iücziiksgcuchte Radmannsdorf wird l)cfanitt gemacht: Es sey m d«r Excculionss^ che des Herrn Johann Üorenz Potoll'chnig von Kropp, wider Margarciy Debellak von Dodrava, wcgci, , aus dem Ürlheilc vom 5. Juni v. I., Z. lii3^>, schuldigen 34 fl. 37 kl. c. 8. c., in die ereculive F.il-bietung der, der Erecutinn gchoiigcn Halste der, bei ^ropp gelea/nen , der Herrschaft Nadinannsdorf »ut^ ^iell. Nr, l,3l, Post.'^ir. 37 dicilstbaren Wicse, j>«r liarlnu/.o genannt, qevichilich auf 591 si. ^5 kr. de-werldcc, gewilligt,'und es sey^'N hie^u 3 Fcilbie-tunust>,gs^tzl,ngen, auf den 21. December l. I., aus den 2>. Joiner, und auf den '^2. Februar k. I., Itdesmal Vormittags von 9 dis 1^ Uhr, im Ovte der Wiese mic d.m ^cisal^c angeordnet worden, daß «olchc nur dci der dritten Zeilbietung unter dcmScha-tzungvwcrthc hintangcgcdcn werden wird. Der Gmiidduchsertract, das Schahung^p'.olo. coN und die 3icitacion5dedingnisie können täglich zu den gewöhnlichen Amtssiundcn cing»sehen werden. K. K. ^ezirksgerichi !)5dorf am K. Kio-vembcr l846, Z. !846. (3) 9lr. ^«59. E d i l t. V»n dem Bezirksgerichic Ha.,t'berg wi.d hiemit brk.nmt gemacht: Es habe ^>laö ^adroust^eg, durch Herrn Dr. O^l'^zh, wider den I>,lob Goslischa, Nl« colaus Korrenzl), Georg Brodilig, Herrn Conrad v. Schildcnfeld, die Thomas Neoen'schen Pupillen und den Gregor Istcnilsch, die Klage auf Vcrjahil- und Er. loschenclllämng der, auf d>,r zu Siocrfhe gelegenen, der Herrschaft lioiisch «ul) Recs. Nr. 615 und Urb. Folio 228 dienstbaren Vicrtelhube iil >cha, «nö oen, Schuioschrlüe doo. 8., inln!)!. 9 Jan. ner »7<16, pr. 2Ut> fi. ^ W.: des Nicolaus.ttorrcnzh, auS dcm Schuldschciili.' ddo. 24., n,l.-,!>I 2« Hep-tember 1796, pr. ^9 si. 25 tr. ; des Georg Brod-nig, aus dem Schuldscheine ddo. »-..'., inlal^l. 18. Nooembcr l?96, ftr i l l fi. l fr. D. W ; des Ja» cod Oostisch,^ aus dcm vergleiche vom 30 Nove'm-der ,802, mtulil. 18. März »803, pr. 769 si. 34 kr. L. W.; des Herrn Conrad v. Schildtnfeld, auS drm Vc> gleiche ddo. 4. December 1800, illtglil. ^1. Februar l805, pr. 78 ^ 10 kr. L. W. ^ der Rcven'schen Pupillen; aus dem öchuldscheine ddo. l., mllll^I. 15. März l504, pr. 23 fi. lü kr., und des Gregor Is^einlsch, aus dem Schuldscheine ddo. l5. März 180l, ^,-. 205 ft. K W.^ überreicht, worübel die Tagsat^ung auf den 18. Februar 1«^»7, «^>,nn!tags 9 Uhr, bei dicsem Gcrichie angeordnet worden ist___ Das Gericht, dem der Aufenthaltsort der Beklagten oder iyrer Erben unbekannt ist, hat zu ibrcm Ver^ t>elcr den Herrn Mathias Korren in Planina aufge' stellt, nul wclchcm die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gench^sordnung verhandelt wilden wird. — Hievon werden die Beklagten zu ihrer BcnchmungSrolffcnschast erinnerr. Bezirksgericht Han--^<^^Selden-Plüsch-3ücheln,Selden-dandern im neuesten ^(^i„, Ohawl-und Winter - Umhangtüchern, Kleidern,'i'lul)^^ Merlnos, fa^onirten ^l. glatten Orleans in allen Farben, k^l-gliolt'l^ Moldons und Futter-Barchenten, echtfärblgen Cambrigg's, die Elle von tt dls 1l) kr., modernen Gilets- undHosenftoffen versehen worden ist, daher er sich nun zu emem gütigen und lebhaften Besuch seiner geehrten Abnehmer, unter Zuficherung der billigst gestellten Preise, bestens empfohlen hält. Z. >U76. (2) M'anf Nomlg's Galanterie- und Nürnberger Waren Handlnng, "nvsiel)lc(zu bevorstehendem Elisabethen-^iarktc ln'u affortirt), ein reichhalll>;es Lager von den verschiedensten in dieses Fach schlagenden Artikeln zll möglichst billigen Prclscn; vorzugowcisc Galaittcrlen in Sll-ber,Packfong, Bronce <^ ^,^^»,1. ^l^l^l^) Jagd - mW Reise Ncquisilcn, Gummt' Uedcrschlihe erster Qualität, SNirz un0 Wan>>uhrcn ?c. !>.-.; ,n optischen Gcqen.-ständen: achromatisch geschliffene Perspec-, live Orcrnguckcr. Lorgnetten uno Brillen in allcn Fassilngcn, w,e auch von ordinärem und ftlnstcm Krystallglas, periscopisch geschliffene BrlNen - Glaser stets vorrätdig smi) und in jeve Fassung eingeschliffen wer^ den, zu deren zweckmäßiger Wahl ein Plossel'scher Optimeter ) Damen ; dann sedr elegante Plüschtüch^ln zu , ft. und Schafwoll-Kinder - Cazabeika zu 2 fi., dann 9^. große Sch^fwolltücher zu 'l fl. Da Unterzeichnete auf wiederholten Besuch sich sters einer bedeutenden Abnahme erfreuen durfte, bittet dieftlbe auch dießmal l:m geneigten Zuspruch DleVcr-kaufsbuoe befindet sich im Wienergange, unter oer Firma: „Magdalena Greb aus Wien" 768 3. 1862. (2) Franz floser. von Gmundeil alls Obt'lostsllilch, slnpfl-chlt sich für dsadct!)tn - Malkc »nit einer ^roßrn Aubwahl >.'on Kinderspielerei' Waren, so wle auch mil einer Auewahl uon feincn Blrick » Pnlcn zu billigen Preisen. Die Verkausc-huttc l-csii'.dll sich am Markcplahe in bli clstl» Rlihc 9il'. ^. Z. Islil. (^) Markt-Anzeige Der ergebcnst Untcr;clchn?te empfiehlt sich für detdcn- Markt mit cin^m bedeu^ tel^den Posamentirer Warenlager, wo er aucl, cli: bedeutendes L^acr von allen Gattungen Seiden-Knöpfen, ganz feine Nicksdorfcr Seldcn-Knöpfc und andcre Artikel, mit welken er aucl) den Andreas-Markt in Neuftadtl besucht und zu den billigsten Fadriksprelsen verkauft. Ergebenster Thomas Bundialeck aus Wien. Z. 1U63. (2) Optiker aus Agram, zeigt einem verehrten Publikum hiemit gezicmeud an, daß er gegenwärtigen Markt mit seinen gewöhnlichen optischen und mathematischen Instrumenten, ncbst einer großen Auswahl Augengläser, besucht. NI^Hat sein Vcrkaufgcwölbe vom Casino gegenüber. Z. 1818. (3) Ball- Einladung, Llm Sonnraq den LZ. November wird im Coliseum der schöne Mariensaal nebst 2tt Nebenzimmern, theils mit Splel-, theils mit Gasttlschen be„. l^^ s^'^!^' ^7?^ ^'^ eingeleitet wmde, cmhält drei wesentliche Vestimmnn^ 8 . Sle berechtigt nW.llch Ieder.nann ,cine e.gene Cache.^n vertreten, Klaqen ,^n überreichen, vor allen Gerich sbehö^m r^' d Hi ^^'"' l "' 5"^'^' Vcrbindlichfei. ans. mündlich zn verhandeln. auch dabei mehr von AnttswegcVei . ch ^ ^- '"'.,^ .!"""" vc.s.ä.,d,ich, crläut..,. Vs wkd dadu.ch »..chqcwies., . w . sich cd„ NK1.. d e ^ nch.ös«M'd,chc,, Branch m al,c» ihm vo,fas!.»d.„ Ncch,«a„q.l>>u,.!,m.n l'csm>dc,s bciT.im'.^»'. chatty ^".ssH ^^ ^"„.X'n'W"^".^'"' die vollständige Beml'eitmiq dieses Wecks fiir alle vor-VNn^"zeV de. Ha^tadtheilun/en aus de,'n ^'Dcr Äpplllations- und Rlkuricc-zli^, - Dcr 6^>sut,^,^ ^ 2)ic i„ dlm ^crfal'lru v or komm r n d l>n besondern ! s S r.iV? ' ^tr'H"'.' V Sichcrst.l..mgommrl ,mt wclchr'„ ^wöhnl.ch dcr Clrrl'andlma - l'« cndrn ^tampcl-Vorschrfftcn.-3!us..admcn, - Dle drsondcrn Abwncln.ngcn in reu Vczuge d^Glr>cl,totarc„. - D , e 31 m tohan d l „ng cn dc. G . r >ch tob e l'ö rden übcrbaupt. -DieKlaqe - Die Ver" " "M'ss. - D>e beider» a.,s dle ^e.l'a.>dlm,g 3^zug l'abcndc.« Vorsänistcu, - D.r Crlcd.gm.q drr «!erl'.„dlm:q - D e nch ''rl chcBeurtbr.lmiz, - D.c 3 „o.crt.^.m^ dcs Urll.etts. - DieHcrst.llm,q des (5„dl'swcisc5. - De slppeUalio.-s- nnd Rekurse/ma ^ Verfabrl" l.u Falle e.r.er 3lba„d., m,g deo Urldeilo. - Das Verfah. c„ ,m Crcf.nn „oz.'qc. ^ N o r s"' r . ft i> bc r d a sum na« Ferner ist in genannter Buchhandlung ganz neu zn haben: Das in den deutschen, böhmischen und galizischen Provinzen wirksame Stampcl- und Taz-Gesctz, mit den l'nmmtliclicn nachgefolgt en ^orlchriktcn erneuert und zur Anweuduuss im Geschäftsverkehre, so wie zllr Amtinmg iu allell Zweigen der öffentlichen Verwaltung dargestellt vou F. A Schopl. 30 Bogen, gr. it. Gratz Ill47, Preis brosch. 2 fl. 40 kr. schön gebunden 3 st. C. M. Seit das neue Tax- und Stä'mpelges.h in Wirksamkeitgetreten, ist einegros-e Zahl alphabetischer Rathgeber und Gesetzsammlungen erschienen. Doch dies Btämpelgeseh beruht aufGrun dsä'hen, durch deren genaue Ke n n t niß es dem Geschäftsmanne einzig und allein möglich wir d, in iedem einzelnen Falle schnell und sicher über die Anwen dung des Ttämpels urtheilen zu rönnen. Der Herr Verfasser, als Geschäftsmann in allen Zweigen der öffentlichen Verwaltung wohl bewandert, liefert uns nun in der Form in es Kommentars eme Abhandlung über da 6 S lä'm pelgeseh , welche zunächst der wissen sch a ftl ich en D ar ste ll un g auch alle vorkommenden Fälle der Amtirnng bezeichnet, in denen Stä'mpelpfl icht oder Vlämpelfreiheit eintritt. Das Werk beginnt mit einer sy st em a tisch enErörteru ng der G run d sähe, welche, in 27 Sähen , die wesentlichsten Elemente dieseS wichtigen Gesehcs umfassen. Hierauf folgen die Vorschriften über den Stämpelgebrauch oder die Stam-Pelfreiheit bei allen Urkunden und Schriften, welche im «Privat-Weschäftö-Vertelne vorkommen, und ferner alle, bei Behörden jeder Art sich er^cbendlN Amt5!)andl«na.cn. Der Herr Verfasse hat sich dabei an eine besondere systematische Ordnung festgehalten. Wahrend gleich im Anfange dieses Abschnittes der zinterschied zwischen öffentlichen und Privat-Behörde« oder Aemtern, als der wichtigste Theil des Stämpelgesehe s erschöpfend und faßlich dargestellt ist, finden wir nnn alle öffentlichen Verwaltungözweige getheilt; so die Amtsh andll, ngen m politischen und Iustizfachen; Erstere inPoliz ei -, geistliche, U nterrichs-, Gewerbs-, F inanz-, Kam eral- und andern Angelegen h e it e n ; die gerichtlichen in iene des Aichteramtes in und außer Streitsachen. — Eine ausführliche Erörterung ist dem Grundbuchsweseu gewidmer, in welcher die meisten Zweifel geäußert werden, nicht minder dem Verfahren in Verlassenschaftösachen. Diesem Allen wurde der Slämpelgebrauch in Bergwerks-, berggerichtlichen und Militärsachen hinzugefügt. Bei jedem der Verwaltungszweige ist nachgewiesen, wie, vom Veginne der Amtshandlung angefangen, bis zum Schlüsse, nämlich bis ;ur Zustellung der (5rlcdign«g, sich hinsichtlich des Stämpels benommen werden solle. Es dürfte kaum ein Fall Übergang:« worden seyn.' Und so erhebt sich dieses Werk z, einem demAmtirenden aller Verwaltung6;weige brauchbaren, ja nothwendigen Hilfsbuche. Kameralbeamte höhern Nangcs, welchen dieseAbhandlung zur Prüfung mitgetheilt wurde, haben sich nber d essen W erth se h r g ii u stig a u s g e sp roch e n. Der gegenwältigen Ab,he,lung, welche das Stampelgeseh allein umfaßt, wird nächstens eine Zweite folgen, welche nicht nur die Mittlerweile ersch ieueuen nachträglichen Verordnungen, sondern auch das Gesetz nber die Taxen und den Verbrauchostämpel liefert und der zugleich ein alphabeci sch eS Sachr eg ister beigefügt ist, wodurch es möglich wird, jeden Sta'mpel- und Taxfall schnell aufzufinden. U r ch i v iur Ciml - Iustijpittgc, fiolitische unv camcrallstisclie ^lmtsucrwllltunq in den deutschen, böhmischen, galizischen und ungarischen Provinzen des österreichischen Kaiserstaates, von F. H. Schspk. Ncue Folge. Erster Band Gratz, 464(l. br. 1 fl. 2« kr. CM. Dc He>r Verfasser ,vi,d die früher unter demselben Titel herausgegebene Zeitschrift, doch in zwangslosen Heften fortsehen. Er wird aus llmemreichen Schatze von Materiaüen nach und nach die wichtigsten practischcn Fälle aller offentlichen Verwaltnngszweiae zur ^ache bringen. Das Inhallkverzeichniß liefert Aufsähe über imeiessaltte Fragen der GegenwHtt. Wie schwierig ist nicht die Bestimmung der ^änzii„',e deS politischen und Rechtsweges, die Feststellung des Begriffes eines GutsuntenhaneS und die Frage der Heimatszustaiidigreit. Mit ei-^practischen Umsicht »vird das bei Verechnnuss «ud Vertheilung der ftir ein exekutive veräußertes Reale eingeganaenen """fschillingsgelder zn beobachtende Verfahren dargestellt. Die im Jahre 1856 für die österr. Staaten eingeführte Pest-Polizei-"rdnnng hat für Aerzte und politische Beamte großen Werth, so wie die Preußische Gelverbsordnnng des Jahres lI<5 unS ein in-t"essanteS Vild der GewetbSverfassung dieses Staates liefert. Nr. lWM Circulate des kaiserl. königl. illyrischen Guberniums. Die Sicherhcitsmaßregeln gegen die Gcfahr der Explosionen bei Dampft kesseln aller Art, werden zufolge hohen Hofkanzlei-Dccretes vom 24. November IlU5 Nr. 33W.'5 in einer berichtigten Auflage bekannt gemacht, und hiemit die dießfallige frühere Gubermal-Currcnde vom 2. November 1M4 Nr.23l76 außer Wirksamkeit gcsctzt. ^vltt Allerhöchster Enlsehließunq vom 25. November 1843 sind nachfolgende Bestimmungen als Sicherheitsmasireqeln gegcn die Gefahr der Explosionen bei Dampfkesseln aller Art sestgcscht worden: §. 1. Bevor ein Dampfkessel, es sei für eine stehende ne von hohcm oder niederem Drucke, cm Dampfboot, ein Loconwtiv für Eisenbahnen oder für was immer für einen Zweck überhaupt bestimmt, angewendet werden darf, hat dcr betreffende Mechaniker, Ver-sertiger oder Eigenthümer, für welchen der Kessel b( stimmt ist) und zwar noch bevor derselbe eingemauert, mit einem Mantel oder einer Hülle umgeben wird, bei der Landesstellc die gesetzliche Kesselprodc nachzusuchen, welche in dcr Hauptstadt selbst und in deren Umqcbun-gen bis auf eine Entfernung von sechs Meilen durch das bestehende k. k. polytechnische Institut, bei Entfernungen über sechs Meilen von der Hauptstadt aber, und in jenen Hauptstädten, wo noch kein k. k. polytechnisches Institut besteht, durch die k. k. Baudirectioncn mit Beiziehung der einschlägigen öffentlichen Lehranstalten oder wissen? schaftlichen Institute vorzunehmen ist. §. 2. Die Probirung dcr Dampflessel von jeder Form und Construe-tionsarr, mit einziger Ausnahme dcr Locomotiv-Kessel für Eisenbahnen, wird mittelst Einpumpen von Wasser auf das Dreifache jenes Druckes, welchen beim Gebrauche der Dampf im Kcssel im höchsten Fallc über den Luftdruck almehmcn soll, vorgenommen. Dabei wird der Druck einer Atmosphäre mit 72 Z/^ Pfund auf den Quadratzoll (Wiener Maß nnd Gewicht) in Rechnung gebracht- §. 3. Die Locomotw-Kessel für Eisenbahnen werden auf dieftlbc Art, jedoch nur auf den Zweifachen des im vorigen Paragraph acliami" ten Druckes probirt. Die nähern Erläuterungen dicscr beiden Paragraphe sind in der beiliegenden Instruction enthalten. §. 4. Die Sicherheits-Ventilc dürfen also bcim Gebrauche des Kessels höchstens nur mit dem dritten Theil, und bei einem Loconw-tiv-Kessel mit der Hälfte jenes Gewichtes belastet werden, bei welchem der Kessel probirt wurde; dabei muß, wcnn ein Ventil nicht unmittelbar, sondern mittelst eines Hebels, an welchem ein Gewicht hangt, niedergedrückt wird, dieses Aufhanggewicht für den äußersten Punct des Hebels, wohin dasselbe noch geschoben werden kann, berechnet sein. Bei Locomotive und solchen Kesseln, bei welchen anstatt des Aufhänggcwl'chtes eine Federwage angebracht ist, muß dieselbe so eingerichtet werden, daß sie nicht über /encn Punct hinaus, welcher bei der Kcssclprobe zum Grunde lag, gespannt werden kann. §. 5. Jeder Dampfkessel muß mit zwei Sicherheits-Ventilen von gehöriger Größe, wovon das eine in einem Gehaust eingeschlossen, das andere aber dem Maschinisten oder Wärter des Kesscls leicht zu-gängig sein muß, und außerdem noch mit einem Quecksilber-Manometer mit oben offcner Röhre versehen sein. Die Instruction enthalt eine Tabelle über die in den einzelnen Fällen nöthige Größe der Sichcrhcits-Ventile, so wie auch einc Anweisung über eine zweckmäßige Form derselben und des Manometers. §. 6. Jeder Dampfkessel muß, selbst wenn er mit dem gewöhnlichen Schwimmer oder den Probirhähnen versehen wäre, noch außerdem das bekannte Wasserglas, d. i. ein mit dem Innern des Kessels auf gehörige Weise conummicirendes Glasrohr, auf die Art, wie es bei den Locomotiv Kesseln der Fall ist, besitzen, durch welches man den wahren Wasserstand im Kessel jeden Augenblick leicht und sicher erkennen kann. §. 7. Die nach Maßgabe der Kessel-Durchmesser und der Spannung der zu erzeugenden Dampfe nöthige Wand- oder Blechdicke, welche die aus Eiscn- oder Kupferblech hergestellten cylindrischen Dampsses- sel haben müssen, wenn sic zur Probirung zugelassen werden wollen, ist aus der anliegenden Tabelle der Instruttiou zu entnehmen. §. lt. Nach vollendeter Kesselprobe (§§. 2 und 3) werden die Sicher-Heits-Vcntile und Hebel, wo solche vorhanden, von der Untersuchungs-Commissiou mit einem Stempel versehell, und die Dimensionen derselben sammt dem Gewichte der höchsten Belastung der Ventile, welche beim Gebrauche des Kessels Statt finden darf, so wie nöthigen Falls auch noch jene Merkmale, welche die Identität des Kessels je-dcvzell wlcdcr erkennen lassen, der Landeöstelle angezeigt. §. 9. Die hierauf von Seite der Lanocsstcllc an die betreffende Par-thei hinauSgcgebcnc Bewilligung zur Benützung des Dampficssel-S, welche zugleich wiederholend die im vorigen Paragraphc erwähnten Dimensionen der Ventile nnd Hebel, so wie das Gewicht der höchsten Belastung derselben enthält, ist entweder im Original oder'in einer beglaubigten Abschrift in der Nähe des Dampfkessels an einem leicht in die Augen fallenden Ort unter Glas so aufzubewahren das; vor Allem die Angabc dieser Dimensionen und die Belastung der Ventile (oder vorkommenden Falls die Spannung der Federwage) leicht sichtbar ist. §. M Durch diese vorläufige Probirung des Dampfkessels wird dem Eigenthümer, oder nach Umständen Wcrksührcr, dic Verantwortlich, kett fur die fortwährende Tauglichkeit des Kessels keineswegs abgenommen, indem die erste Probe nur zur Entdeckung solcher Gebrechen, welche das Zerspringen des Kessels bei dem ersten Gebrauche befürchten lassen, keineswegs aber für die weitere Dauer bestimmt ist. Der Eigenthümer oder nach Umständen auch der Werksührcr bleibt sonach für jede aus dem wcitcrn Gebrauche des Dampfkessels tnlstcheiide Gefahr streng verantwortlich, und er hat daher selbst die wettere Sorge (wie z. B. die rechtzeitige Reinigung deöscibcn vom entstehenden Naücrstc.nc u. dgl.) zu tragen, und sich nach Maßgabe dc>- oMch^.tmden Abnutzung von der ferneren Tauglichkeit u d Gc-fahrlosigre.t des Kchels MtwälMnd zu übcrzcug^n, m d dn s" e« b Zettcn entweder ganz außer Gebrauch zu setzn, od r die e va ötkia gewordenen Ausbesserungen daran vornehmen/und wem, dkst N rcr Art waren, den Kessel neuerdings gesetzlich probircn zu lassm §. N. . ^. Die bei der Aufstellung oder Einmauerung eines Dampfkessels m Fcucrsichcrheltsrnctsichten intervcnirendc Vau-Commisstou N M g e.ch auch chr Augenmerk darauf richten, daß die seitwärts an u-bringenden Feucrzuge mcht ubcr, sondern «och einige ^olle unter daS Nlvcau des normalen Wasserstandes des Kessels zn liegen kommen. §. 12. X.» ^"^ ^esel im §. 2 vorgeschriebenen Probe, so wie den übrige darauf bezüglichen Vorschriften sind nur die kleineren Dampft /N^f "'chemischen und pharmaceutischen Laboratorien, welche )cdoch eben sowohl wie die Papmschen Töpfe mit einem Sicher-yllts-^eutllc versehen, und von dem Verfcrtiger zur eigenen Sicherheit gchor.g probirt sein müssen, ausgenommen. §. 13. ist m,t5"kei^^"?. gußeiserner Dampfkessel oder Siederöhren ,jt unter reiner Form und Bedingung gestattet. §. 14. Jeder Maschinist, Locomotiv-Führer, Gehülfe oder Heißer einer Dampfmaschine oder eines Dampfkessels welchem vorzugsweise die Bedienung oder Ueberwachung der Maschine odcr dcs Kessels anvertraut wird, ist gehalten, vorher in eitnr Maschinen - Wcrkstättc die Bauart von Maschinen, insbesondere von Dampfmaschinen, vollkommen sich eigen gemacht, durch längere Zeit bei einer mit Dampfmaschinen arbeitenden Fabrik, einer Locomotiv Eisenbahn oder aus einem Dampfschiffe als Maschinen!) citzer gedient, sick die practischen Kenntnisse zur Besorgung einer Dampfmaschine daftlbst angeeignet, sich hierüber bei einer öffentlichen inländischen technischen Lehranstalt einer strengen Prüfung unterzogen, und ein in jeder Beziehung befriedigendes Zeugniß erlangt zu haben. §. l5. Derjenige, welcher a) die angeordnete Anzeige vor dem Gebrauche eines Dampfkessels zur vorläufigen Untersuchung unterlaßt, li) vor erfolgter Untersuchung den Kessel benüßt, >) den bei der Untersuchung nicht für sicher erklärten Kessel gleichwohl anwendet, , ä) einem Maschinisten, Locomotw-Führer oder Wärter die Bedienung der Dampfmaschine oder des Dampfkessels, selbst wenn keine Maschine damit in Verbindung steht, überläßt, welcher sich nicht mit dem im vorhergehenden §. 14 vorgeschriebenen Zeugnisse über seine Befähigung zu diesem Dunste ausweisen kann, v) das Sicherheits-Vcnlll mehr belastet, als bei der Kesselprobe bestimmt wurde und in der Concession angegeben ist, t) den Hebel, im Falle ein solcher für ein Sicherheits-Ventil vorhanden, verlängert oder sonst verändert, ohne davon eine Anzeige zu machen, und endlich F) sich überhaupt was immer für eine Handlung odcr Unterlassung ;u Schulden kommen laßt, wodurch bei dem Gebrauche des Kessels Gefahr für die körperliche Sicherheit entstehen kann, macht sich einer schweren Polizei-Uebertretung schuldig, und wird nach den bestehenden Vorschriften des ll. Theiles des Strafgesetzes behandelt werden. Laibach den 9. October IÜ46. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Wclsperg Raitenau und Primör, Hice-Präsident. vi. Georg Mathias Sporer, k. k. Gubernialrath. Instruction für die mit der Gubernial-Current vom 9. October 1846 Nr. 16830 vorgeschriebene Probirung der Dampfkessel aller Art. Vobald dcr Verfertiger oder nach Umständen der Eigenthümer des zu probirendcli Dampfkessels der betreffenden Commission oder dem mit dcr Kesselprobc beauftragten Beamten die größte Spannung des Dampfes, welche dieser im Kessel annehmen soll, angegeben, und die Commission sich von der dieser Spannung entsprechenden Dicke des Kcssclbleches (wenn der Kcffcl nämlich cplmdrisch ist) und der Größe der beiden Sicherhcits-Vcntile nach den beigefügten Tabellen (welche wohl großer, jedoch nicht kleiner sein dürfen, als es die Tabelle angibt) überzeugt hat, wird die Kcssclprobe auf folgende Weise vorgenommen: > Von dem einen dcr beiden Sicherheits-Ventile wird die mit dem Dampft in Berührung kommende Kreisfläche genau gemessen, und darnach die, der declarirtcn, oder wenn diese für die vorhandene Vlechdickc zu hoch wäre, die, dieser Vlechdicke des Kessels entsprechenden Dampfspannung zukommende, unmittelbare Belastung dieses Ventils berechnet. Nachdem nun diese berechnete Belastung mit Rücksicht auf das eigene Gewicht des Ventils für alle Dampfkessel, mit cinzigcr Ausnahme der Locomotiv - Kessel für Eisenbahnen nach dcr jetzt üblichen Constructions-Art, dreifach, für die eben genannten Locomotiv-Kessel jedoch nur^wcifach genommen, und dieses Sichcrheits-Vcntil damit belastet, dagegen das zweite Ventil entweder überlastet, Mr ganz fest gemacht, ferner alle übrigen Oess-nungcn und Communicationcn des Kessels geschlossen werden, wird in den mit Wasser bereits ganz voll gefüllten Kessel mit einer Druckpumpe, wofür in vielen Fällen auch cine Feuerspritze dienen kann, durch eine dcr ohnehin vorhandenen Oeffnungen in den KM noch so lange Wasser eingepumpt, bis es aus der so belasteten Ventil-Qeffnung ringsherum strahlenförmig auszuspritzen anfängt, und die Strahlen dabei eine beinahe volle ringförmige Wasserstach c bilden. Bei einem undichten Verschluß des Ventils kann ein einzelner Wasserstrahl scholt lange, bevor das Ventil selbst noch gehoben wird, an einer einzelnen Stelle ausströmen, was 'leicht zu Täuschungen Anlaß geben könnte, wenn nicht die cbcn erwähnte Erscheinung der sich bildenden vollen oder strahlenförmigen Ringjläche abgewartet würde. Von dieser bei der Probe angewandten Belastung des Ventils dienet (immer mit Rücksicht auf das Ventil-Gewicht) der dritte Theil, und bei Locomotiv-Kesseln für Eisenbahnen die Hälfte als normale oder höchste Belastung dieses Sicherhcits-Ventils beim Gebrauche des Kessels, so wie auch während dcr auf dieselbe Weise vorzunehmenden Prüfung dcs Quecksilber-Manometers (welches dcm oben angezogenen Circnlare znfolgc nur bei den Locomotiv - Kesseln für Eisenbahnen fehlen darf), welche sofort vorgenommen werden mnsi, um sich von der richtigen Theilung der Seala desselben zn überzeugen, oder eigentlich, n,n darauf jenen Pnnct zn markiren, bis zu welchem das Hnccksilber in der oben offenen Glasrohre steigt, wenn der Dampf im Kessel jene Spannung erreicht hat, welche der Kessel-probc zum Grunde gelegt wurde. Wirkt das Bclastungsgewicht nicht unmittelbar, sondern mittelst eines Hebels auf das erwähnte Sicherheits-Ventil, so muß das normale, für den Gebrauch des Kessels gcl-tendc Aufhängegewicht nach statischen Gesetzen anf den äußersten Punct des Hebels, welcher noch als Aufhängepuncr des Gewichtes dienen kann, reducirt werden: dabei wird das, mit zu berücksichtigende, eigene Gewicht des Hebels am einfachsten und sichersten sammt der am Hypomochlion Statt findenden Reibung in Rechnung gebracht, indem man, während der Hebel ganz so wie beim wirklichen Gebrauche eingehängt ist, untersucht, welchen Druck (bei horizontaler Lage des Hebels) der als Aufhängepunct des Gewichtes dienende Endpunct desselben auf eine Wage ausübt. Ist z. V. der zu probircnde Kessel zur Erzeugung von Dämpfen bestimmt, deren Spannung zwei Atmosphären über den mittleren Luftdruck, also zweimal 12'/,, d. i. 25'/^ Pfund auf den Iuadratzoll (alles in Wiener Maß und Gewicht verstanden) über diesen Luftdruck betragen soll, und hat das genan gemessene Ventil 5 Zoll geltenden Durchmesser, folglich 7.07 (77.,,) Huadratzoll Fläche, so muß dasselbe beim Gebrauche des Kessels mit 7.07x25'/,, d. i. mit 1l!0'/.., Pfund, oder wenn das Ventil etwa gerade 7„. Pfund wiegt, noch mit im) Pfund unmittelbar belastet werden. ^—i--------—, ^—)l Wäre dabei ein Hebel ^ (^ vorhanden, dessen Drehmigs-pmltt (Hypomochlion) in 0, Mittelpunet des Ventils (d. i. dessen Projection auf^ ^) in lt ' mW Aufhängepunct des Gewichtes ill ^ ist, und wäre,derselbe z.V. sechsmal übersetzt, d. h. wäre 0 ,j - ^ ^ - l : ,>', oder ^.-«; so müsite, ohne Rücksicht auf das eigene Gewicht des Hebels, in ^V ein Gewicht von 1^., d. i. von 5,0 Pfund, oder wenn der Hebel in ^ auf die Wage emcn Druck von 1'/, Pfund ausübte, nur ein Gewicht von 50-1'/-, d. i. von 2ll'/- Pfund aufgehängt, und zugleich bei diesem Gewichte auch das Quecksilber-Manometer geprüft werden. Da nun während der Kesselprobc das gedachte Sichcrheits - Ventil mit dreimal 1W7..1, d. «'. mit 5>l0"/,, Pfund, oder das eigene, im gegenwärtigen Beispiele mit V.<. Pfund angenommene Gewicht des Ventils abgeschlagen, unmittelbar mit 5>A)7^ (v.i. 540.6)^ oder von einem im Aufhältgepunttc ^ dcs Hebels anzuhängenden Gewichte von '^^--90.1, oder endlich mit Rücksickt anf das eigene Gewicht des Hebels von 90.1 — 17,, nämlich vou '""7... Psimd < wobei es übrigens, vom praktischen Gesichtspuncte aus betrachtet, auf einige Lothe mehr oder welliger eben nicht ankommt) niedergedrückt werden muß; so wird man dieses Gewicht auf den Punct ^ des Hebels aufhängen, oder wenn kein Hebel vorhanden, die obigen 5407,.. Pfund unmittelbar auf das Ventil auslegen und dann wciters nach der oben angegebenen Weise verfahren. Nachdem sich die Pn'lfungs-Commission anch noch von der richtigen Belastung dee 'weitn, Sicherhi'its Ventils überzeugt, oder dieselbe allenfalls anch berichtiget oder angegeben hat, werden die Vcntilc odcr Hebel, im Falle letztere vorhanden sind, mit einem eillzuschla-genden Stempel versehen, und ihre Dimensionen, so wie auch die Anfhängegewichtc, welche beim Gebrauche des Kessels weder vermehrt, noch auch über den angegebenen Aufhängepunct ^ des Hebels hinausgerückt werden dürfen (das Gegentheil darf natürlich immer Statt finden), in dem an die betreffende Behörde zu erstattenden Berichte genau angegeben. Nur jene Hebel, welche manches Mal angebracht werden^ um die Belastung der Sichcrhcits-Ventile zu erleichtern, können von der Angabe der Dimensionen und der Stempclung ausgenommen werden, wenn sic während der Kcssclprobe nicht eingehängt oder in Thätigkeit waren. Sollte ein Sicherhcits-Ventil nicht bloß durch einen einfachen Hebel niedergedrückt werden, sondern sind zu diesem Zwecke mehrere oder sogenannte zusammengesetzte Hebel vorhanden, so wird die Rechnung und Reduction des Aufhängegewichtes auf den Mittelpunet des Ventils mit Rücksicht auf die Hebelgewichtc selbst auf eine ganz ähnliche Weise, wie bei dem einfachen Hebel erklärt wurde, vorgenommen. Wird aber der Hebel, wie bei Loeomotiv-Kesseln, anstatt durch cin Gewicht von einer Federwage (Zprm^I.-moo) niedergezogen, so muß nach vollendeter Keffclprobc die höchste Spannung, welche diese Federwage beim Gebrauche des Kessels erhalten darf, bezeichnet, und in dem erwähnten Berichte oder Protokolle ebenfalls mit angegeben werden. Endlich hat sich die mit der Keffelprobe beauftragte Commission überhaupt von dem Vorhandensein aller, in dem betreffenden Circulare geforderten Bedingungen zu überzeugen und die etwa noch nöthigen Aenderungen oder Hinzufügungcn, welche noch vor dem Gebrauche des Kessels vorgeschrieben sind, sogleich anzuzeigen, oder anch nach Umständen selbst zu veranlassen. Was dabei insbesondere die Sicherheits-Ventile anbelangt, so müssen sich diese l'lcht und weit genug öffnen können, um dem Dampft einen freien und ungehinderten Abzug zu gestatten; auch soll, des sonst möglichen Verlcimens wegen, ihre Verührungsstäche mit dem Ventil-Sitze so klein oder schmal als möglich sein; außerdem muß das im Gehäuse eingeschlossene Ventil, welches sehr zweckmäßig (um jede Ueberlastung unmöglich ^ machen) nach der angehängten Zeichnung beschaffen sein kann, so eingerichtet werden, daß es von Außen gehoben oder gelüftet werden kann, um sich von Zeit zu Zeit von dem freien Spiele desselben überzeugen zu können. D l e ch dicke in Wiener Linien (und Zehntel von Linien) für cylindrische Kessel, deren Durchmesser in Wiener Zollen, dagegen die höchste absolute Dampfspannung im Kessel in Atmosphären (5 12'/. Pfuud pr. Wiener Iuadratzoll) gegeben sind. « ^ _. Dampfspanuunq in Atmosphären im Aessel. » Kessel-________________________'_________________________^___^^____^ Durchmesser ^ I 4 5 6 7 « > lN_______________^_______________^________l_______________ I Wiener Zollen 5N5 . l> - « ^ . W l e n e r L l n l c n l 1« 1-8 2'2 20 2«) 35 7/7 ^ 41 ! 20 13 2 2 27 5 1 5'6 4 0 4'4 22 13 25 23 5 5 53 45 4'3 24 19 2'4 29 55 40 45 51 26 19 2 5 5 1 57 4 2 4 3 5 4 28 2 0 2 6 5 2 5 3 4 4 5'l 5 7 V 50 2'0 2'7 55 4'0 4'7 5'5 6'0 V 32 20 23 55 42 49 5 6 65 ! Z4 21 29 56 4'4 5'1 59 6'6 ! 56 2 2 29 5 7 4 5 5 5 61 6 9 l 53 2^2 5'0 5-9 4'7 5'5 6'4 7'2 l 49 ^2 5 1 4l) 4 9 5 3 6 6 7 5 ^ 42 2-5 52 4 l 5 1 60 6 9 7 3 44 " 25 55 45 52 62 72 31 46 2°4 5^4 44 54 6 4 7 4 3'4 l 43 2-4 5 5 4 5 56 6 6 7 7 8 3 V ^50 2^5 56 4'7 5 3 6 9 3 0 9'1 » 52 2 5 ^7 4 3 5 9 ?'l 8 2 9 4 ! 54 26 57 49 i)i 75 85 97 ! 56^ ^ ^ 2'6 58 5-1 65 7 5 38 100 « 58 2 6 5 9 5 2 6'5 7'7 9 0 10 5 1"^ 60 2-7 4 0 5'5 6 6 8 0 9'5 10 6 ^L. Die Erfahrung lehrt übrigens, daß man mit dem Durchmesser des Kessels und der Vvannung des Dampfes nicht so weit gehen soll, daß die erforderliche Vlcchdicke 6'/-Linie überschreitet; da die aus zu dickem Bleche (deren gute Beschaffenheit ohnehin niemals so verläßlich als bei dünnen Blechen ist) hergestellten Kessel unter der Einwirkung des Feuers zu leicht Schaden leiden. Durchmesser in Wiener Zollen (und Zehntel von Zollen) für die Sichcrheits-Ventile, wenn die höchste im Kessel Statt findende Dampfspannung in Atmosphären (» 12^/4 Pfund pr. Wiener Iuadrat- Zoll) und die HeilMchc des 5"5 0^4 i", ! 20 ^) 1^" "1^" 10' ^m^ "nl" "0-7" ^7^ ^7" "ll-tt ^l)V ^ ^^ ^ ^- ^^ ^.^ "1-0^"^ ()'s^ ^0U 01l" "^7" ^^^0 2-4 2-1 1^ ^1 ."> ^4 1^" 12" "1^ "^ ö' ^l^ ^lN) 6l) 2-7 2^ 1-!) 17^ 1-^ ^4^ ^1^1 ^'^1 ^l'1 i^l 1 ^ "" 70 2^l 2^5 2-1" ^18 ^l7" "1^5 ""i^" ^'^ H^'^ "^2 ^I" » t^"" "5^i" 2'? "^^ 19 ^7' ^4^ ^5^ "2^2 ^ '^ls'! ___?"!?___ ^^_ ^.'^ __^- _'^_, ^2^^ 2-7 2 5 "2-5 ^ ""2^1 2^ ! 240 ^5'^ ^'^. ^^_ __'^ "^ll" ^2-tt" "21^ "^2-4^ ^'5 2^1 Äl"! ___250^ 54 "^^ ""5'9 54 ^51 2«" ^Äi 2^ "2^ ^2 2^1 ^260 55 4'8 40 ^5^ "^5 1 ^21) ^2-7 ^ ^2 4^ 2^'2^ ^I ! —^^_ ^'6 49 ^4-1^ "^56 5'2 i 5 l)" "2^ 2^ "^4 ^2^ ""22 ___28l)^ 5'7 5l) 4-1 5'0 5 5 ' 50 2l; 2'i^ 24 25 2 2 ___2!)0^ 5'U 5'1 42 5^" "^5 5^0 2^«^ ^2 6 2-5 2^ 2'5 ! >!___^>l) 5)-<) 5)-2^ 4'5 3 7 ^5^ 51 2^ ^27 2^" " 2'4 !^^5"! ^U. Die Ventile dürfen zwar größer, jedoch nicht kleiner seyn, als sie in dieser Tabelle angegeben sind. Die Tabelle beginnt mit einem effectivcn Dampfdruck von '/4 Atmosphäre. J L JZki'-rytJiJt'' I ______________________________"______________________^. I Mi. %n?M<>Ae/frCe cfä^ew&/tr&^/w^c/ur