Nr. 343. Mittwoch den 22. Dctobcr 1851. Z. 566. li (3) Nr. «s«. Kundmachung. Mit Beginn dcö Studienjahres 185l>52 sind folgende in Erledigung gekommene Handst-pe«-dien wieder zu besetzen: 1) Die von dem Weltpriestcr Primus Debelak, laut Testamentes vom 18- 2"««" 1744 errichtete Stiftung jährlicher 3l fi. EM., zu deren Genusse bloß Studierende aus des musters Verwandtschaft berufen si"d. lmd welche ihnen auch, wenn sie zum geistlichen Stande gelangen sollten, fortbelassen werden kann. Das Präsentationsrecht zu derselben gebührt den Anverwand^n dcs Stifters zu St. Georgen bei Kramburg, «nd der Snftungsgenuß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt. Sollte sich jedoch um diese Stiftung kein Bewerber melden, so wird deren Iahrcsertrag s»ro 1851/52 der weitern stifterischen Bestimmung zugeführt werdcn. 2) Bei der von dem Weltpriester Johann Dimiz, im Testamente vom 23. Juni 1759 errichteten Stiftung der 1. und 2. Platz, jeder mit jährl. 54 fi. 42 kr. CM. Zum Genusse d»«ser Stiftung sind vorzugsweise die studierenden Anverwandten des Stifters, in deren Ermanglung aber Studierende, welche in dem Dorfe Podgier, als dem Geburtsorte des Stifters geboren sind, endlich im Abgänge auch solcher, Studierende aus der Pfarr Mannsburg überhaupt berufen. Diese Stiftung kann jedoch nur in den Gymnasialstudien allein genossen werden, und das Präsentationörccht zu derselben hat der v. Schis« ferstein'sche Kanoniker an der Kathedralkirche zu ilaibach gemeinschaftlich mit dem Pfarer zuManns-burg auszuüben. Der Stiftling ist verbunden, für den Stifter täglich dielaurct. Litanei mildem Psalme: 6o profmuli« cte., zu beten. 3) Die von dem gew. Pfarrvikare zu Kropp, Caspar Glavatiz, unterm 15. Juni Dill errichtete Stiftung jährl. 35 si. CM., zu deren Genusse bloß Studierende, welche von den Blü< dern oder Schwestern dcS Stifters abstammen, berufen sind. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt und das Präsentationsrecht zu derselben steht dem Ältesten der Familie Glavatiz zu. Sollte sich um diese Stiftung kein hiezugeeigneter Bewerber melden, so wird der Stiftungs-crtrag pro 1851/52 der weitern stifterischen Bestimmung zugeführt werden. 4) Die von dem verst. Stadtpfarrkaplane zu St. Jacob in Laidach, Sebastian Kokail, jm Testamente vom 24. Juni 1846 angeordnete Stiftung jährl. 38 fi. LW., zu vercn Genusse, welcher vom Gymnasium an auf keine Studien-abcheilung beschränkt ist, zunächst Studierende aus des Stifters Verwandtschaft berufen sind, und unter welchen Jene den Vorzug haben, welche ^ den Namen Kokail führen, sohin vaterlicher-! seits abstammen. Das Präsentationsrccht zu derselben haben die jeweiligen Pfarrer zu Prädaßl und Hö'flcin gemeinschaftlich auszuüben, und sollten sie sich üvcr dic Verleihung des Stipendiums nicht verewigen können, so stehr die Entscheidung dem f. b. Ordinariate in Laibach zu. 5) Bei dervom Blasiuö Kortsche, laut Testamentes vom 9. November 1754 errichteten Stiftung der 2. Platz jährl. 23 fl. 22 kr. CM., auf dessen Genuß vorzugsweise Studierende aus des Stifters Verwandtschaft, und bei deren Abgang Jene aus dem Wicariate Schwarzenderg bei Wippach Anspruch machen können. Diese Stiftung kann in allen Studicnabtheilungcn genossen werden , und das PrasentationSrecht zu derselben gebührt dem jeweiligen Vicare zu Schwarzcnbera ob Wippach. e«, sind berufen studicr<".,de L^ibacher BürgevS-söhne auf 3 Jahre, nämlich von der 4. bis eln>-schließig tt. Gymnasialclasse. Das Präsentationsrecht sieht dem hiesigen Etadtmagistrate zu. 10) Bei der vom gew. Pfarrer zu Kostel, Lorenz Ralschky, unterm 27. Februar!8U5 errichteten Stiftung der 1. und 2. Platz, jeder mit jährl. 4l st. C. M. Hierauf haben bloß studierende Anverwandte des Stifters Anspruch, von denen jene der mannlichen Linie mit dem Zunamen Ratschky den Vorzug haben. — Im Falle, daß nur ein compe-^ tenzfähiger Bewerber um diese Stiftung einschreitet, wird demselben auch gemäß der stifterischen Bestimmung vom 2. Stiftungsplatze der Halde Ertrag auf so lange verliehen, als sich kein zweiter competenzfähiger Jüngling darum bewirbt. Sollte aber gar kein, oder nur ein Compctcnzgcsuch vorkommen, so wird der Ertrag dieser Stiftung, oder der halbe Betrag des zweiten Stiftungsplatzes für das Schuljahr 18^/52 der weitern stiftrrischcn Bestimmung zugeführt wcrdcn. Der Genuß dieses Stipendiums ist von den Normalschulen angefangen auf keine Stuoicnab-theilung beschränkt und das Präsentationsrecht zu derselben gebührt dem jeweiligen Pfarrer zu Kostel. 11) Bei der vom Dominik Repitsch, gew. Pfarrer zu Wlppach, unterm 7. September »747 errichteten Stiftung der I.Platz mit jährl. 25 fi. C. M>, zu dessen, auf die Gymnasialstu dien beschrankten Genusse arme Studierende über. Haupt berufen sind. Das Prasentationsrecht zu derselben hat der jeweilige Pfarrer zu Wippach gemeinschaftlich mit dem dortigen Hcrrschaftsbesiher auszuüben. 12) Bei der vom vcrstorb. Pfarrer in Unter-Idria Franz Roitz laut Testamentes vom 3l. August 18U0 errichteten Stiftung der 1. Platz jährl. 10« si. 24 kr. C. M. Der Genuß dieser Stiftung ist für studierende Anverwandte des Stifters und in deren Abgang für Studierende aus der Pfarre Deutschreuth bei Wö'rz bestimmt und auf keine Studienabthcilung beschränkt. Das Plä'l>ntattonörccht zu derselben übt der jeweilige Pfarrer zu Deutschreuth aus. 13) Bei dcr vom Adam Schagar laut Urkunde doo. Laibach am 28. Februar 1732 angeordneten Stiftung der 1. und 2. Platz, jeder mit 4H st. 18 kr. C. M., welche von dcm Gymnasium an nur so lange dcr Stiftling in Laibach studiert, genossen werden können. — Auf dieselbe hadcn vor Allen Anspruch die Agnate», die den Namen Schagar führen und dem Stifter bluts-ocrwandt sind, unter mchrercn Agnaten haben die näher Verwandten und bei gleichen Verwandtschaftsgraden dic zum Studieren tauglicheren und an Jahren allere dcn Vorzug; bli Abgang der den Namen Schagar führenden Anverwandten aber die Cognaten, welche dcm Stifter' in der weiblichen Linie verwandt sind; jedoch haben die Cognate« immer dcn sich etwa meldenden Agnatrn den Platz zu räumen, und bei Ermanglung der Anverwandten die Söhne armer Bürger aus der Ltadt Stcin. Das Präsentationsrccht steht dem Aeltesten aus dcr Schagcr'schen Abstammung und m Er-- manglung dcs Schagar'schen Stammes dem jeweiligen Stadtpfarrcr in Stein zu. 14) Die vom Andreas Schurbi, gew. Verwalter des Gutes Thurn an der Laibach, im Testamente vom 22. August 1817 angeordnete Stiftung jährl. 28 fi, C. M. Diese ist bestimmt für Studirende aus dcn drei hiezu berufenen FamiUcn, dtren Repräsentanten und nächsten Anverwandten dcs Acifttrs Andreas Schurbi, Mathias Slu>'.a und Warkus Wauvetitsch m, bestandenen Bezirke Mü'nkendorf sind. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Sludien-adtheilung beschränkt. Sollte sich kein compctcnz-fähiger Bewerber darum melden, so wird die Iahlcsgcbühr für 18"'/^2 der weitcrn stifteli-schen Bestimmung zugeführt wcrdcn. 15) Bei der vom W.ltpnestrr Mathias Sever erachteten Stiftung der 2, Platz jäbrl 35 fl. C. M. Dieses Stipendium ist vor ugs-wcisc fur Studierende aus d.s Stifters Ver-wandtschaft und in deren Ermanglung für jene aus der Nachbarschaft Lositze bei Wippach dc-stlmmr. In Ermanglung auch solcher hat der Stlftungsertrag zu gleichen Theilen zweien armen Studierenden aus dcr Commumtat St Veit dei Wippach und endllch m dcrcn Abgang z'wcien armen Studierenden aus dem Pfarrbezirke Wiv-pach zuzukommen. Dcr Stiftunqsgenuß ist auf keme Studienabteilung beschränkt, und das Plä-icntat'.onsrecht gcoüyrt der' Gemeinde Losiftc bci Wippach. ^ > 16) Bei der v. Schifferstein'schcn Alum-natsstiftung zu Lalbach ein Platz jährl. 133 si. 20 kr. C. M., auf welchen vorzugsweise studierende Anverwandte dcs Stifters und in deren Ermanglung die in Kraindurg gebürtigen Etu, dlcrendcn Anspruch haben. Dieses Stipendium kann in allen Studicnabtheilungen, in der Theo, log,c abcr nur so lange genossen warden, bis dem l?) Bei ver vom Friedrich Skerpin , m.'". ""^ 17 w „richteten Stiftung bcr 1. Platz m,t jähr!. 52 fl. 3« kr. C. M, und der -' Mit jahrl. 48 st. C. M. — Zum Genusse dlescr St'swig, welcher erst in dcn Oymnasial-ltudlen beginnen kann und auf die Dauer von 6 Jahren beschränkt ist, sind vorzugswolsc Studierende aus dcs Stifters Verwandtschaft und in deren Ermanglung solche berufen, die in der Stadt Stein geboren sind. Das P'/äsenta-tionsrecht zu derselben gebührt dem Aeltestm du «02 stifterischen Anverwandten und wird dermal vom Herrn Augustin Viditz, k. k. Zahlmeister in Kla-gensurt, ausgeübt. 18) Das vom gew. Pfarrer zu St. Johann am Draufelde bei Marburg, Jacob Staricha, unterm 2». April 179« angeordnete Stipendium jährl. 4« fi. CM., welches von den Gymnasialstudien angefangen in allen Studienabteilungen, jedoch nur durch 6 Jahre genossen werden kann. Dasselbe ist vorzugsweise für Studierende aus des Stifters Verwandtschaft, in deren Ermanglung aber für Jene bestimmt, welche aus der Pfarr Tschernembl, und dann, welche auS den benachbarten Pfarren gebürtig sind. Das Präsentationsrecht zu demselben gebührt dem jeweiligen Pfarc rer zu Tschernembl. Z9j Bei der vom gew. k. k. Dlstrictsphysiker in Krainburg, v«. Joseph Stroy, unterm 6. December 182« errichteten Stiftung der 1. Platz jährl. 114 fl. CM. Zum Genusse dieser Stiftung, welcher auf keine Studienabtheilung beschrankt ist, jedoch erst von den (Vymnasialstu-dien an beginnen kann, sind vorzugsweise die nächsten Anverwandten des Stifters, und unter diesen Jene, welche sich durch gute Aufführung und durch guten Studienfortgang am meisten auszeichnen, in Ermanglung der Anverwandten aber gut studierende Jünglinge, die ln Birkendorf, dem Geburtsorte des Stifters, geboren sind, berufen. Das PräsentationSrecht zu derselben steht dem hiesigen f. b. Ordinariate zu. 2tt) Bei der vom gew. Pfarrvicare zu St. Peter, Vt, Stunde vor Abgang des Zuges z" übergeben, wenn es mit demselben Zuge befördert werden soll. Mlt den Lastzügen werden teme Pa, sagiere befördert.