203l Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr. 277. Samstag den 2. December 1871. (505—3) Nr. 7687. Kundmachung. Mit Beginn des Schuljahres 1871/2 kommen folgende Studentenstiftungen zur Wiederbe-lehung: 1. Bei der Andreas Chrön'schen Stiftung der dritte Platz jährlicher 74.fl. 52 kr. ö. W., auf dessen Genuß studirende Bürgersöhne von Laibach, Krainburg und Oberburg, vorzugsweise aus der Verwandtschaft des Stifters, vom Obergymnasium angefangen bis in die Theologie den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht steht dem fürstbischöflichen Ordinariate in Laidach zu. 2. Bei der Thomas Ehrön'schen Stiftung der zweite Platz jährl. 40 fl. 80 kr., worauf arme Studirende aus Krain und vorzugsweise aus des Stifters Berwandtschaft den Anspruch haben. Der Stiftling ist verbunden, sich auf Musik zu verlegen und der Stiftungsgenuß, welcher erst mit dem Ein-tritte ins Obergymnasium beginnt, kann nach zurückgelegten Gymnasialstudien nur in der Theologie fortgesetzt werden. Das Präsentationsrecht übt das hiesige fürstbischöftiche Ordinariat aus. 3. Der erste Platz der von Max Gerbec angeordneten Studentenstiftung jährlicher 92 fl. 64 kr., welche für Studirende aus des Stifters und sodann aus der Kraj'fchen Verwandtschaft und in Ermanglung solcher für arme Studirende aus St. Veit bei Sittich bestimmt ist. Das Präsentationsrecht wird vom Stadtmagistrate Laibach ausgeübt. 4. Die Kaspar Glavatii'sche Stiftung jährlicher 47 fl. 40 lr. Das Präsentationsrecht zu dieser ausschließlich für die von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammenden Studirenden bestimmte Stiftung steht dem Aeltesten der Familie Glavatii zu. 5. Die zweite Josef Globoinit'sche Studen-tenstistung jährlicher 42 ft. 54 kr. Auf dieselbe haben Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters, sodann solche, welche in der Pfarre Zirklach geboren sind, und in deren Ermanglung Studirende in Laibach überhaupt, in so lange sich kein verwandter Studirender meldet, den Anspruch. Der Stiftungsgenuß kann mit der zweiten Schulklasse beginnen und bis zur Bollendung der Studien fortgesetzt werden. Das Präsentationsrecht wird vom Pfarrer in Zirklach ausgeübt. 6. Der erste Platz der Georg Gollmayer'schen Stiftung jährlicher 81 ft. 28 kr. Dieselbe ist für arme und wohlgesittete Studirende aus Oberkrain bestimmt und das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischöftichen Ordinariate zu. 7. Die Valentin Hoievar'sche Stiftung jährlicher 32 fl. 8 kr., auf deren Genuß Studirende aus der AnVerwandtschaft dcs Stifters und sodann solche, welche in der Laibacher Borstadt Krakau gebürtig sind, den Anspruch haben. Das Präsen-tationsrecht wird vom hiesigen fürstbischöftichen Or-binariate ausgeübt. 8. Die Lucas Jerovsek'sche Studentenstiftung Ehrlicher 47 st. 38 kr., welche blos für Studircnde aus der Nachkommenschaft der Töchter des Stisters bestimmt ist. 9. Bei der Johann Kallister'schen Studen-Anstiftung der dritte und neunte Platz mit je jährlichen 240 ft. Auf den Genuß dieser Stiftplätze, selche mit der Mittelschule beginnen, haben Studirende ?us. dem Adelsberger politischen.Bezirke, wie solcher im Jahre 1864 bestand, den Anspruch, und in Er Manglung derselben Studirende aus Krain überhaupt. 10. Bei der von der Barbara Katzianer errichteten Stiftung der erste und zweite Platz mit ie jährlichen 69 fl. 14 kr. Der Genuß dieser auf bie Studien in Laibach beschränkten Stistungsplä'tze H sür arme, der Musik kundige Studirende bestimmt, welche willens und tauglich sind, in der hiesigen Stadtpfarrkirche St. Jakob auf dem Chore bei der Musik mitzuwirken. 11. Die vom Desicientenpriester Anton Hodda errichtete Stiftung jährlicher 54 st. 60 kr., welche blos für Schüler aus der Anverwandtfchaft des Stifters in Duple Haus-Nr. 19 und 20 bestimmt und auf keine Studienabtheilung beschränkt ist. 12. Der zweite Platz der Lorenz Lakner'schen studentenstiftung im derzeitigen Iahresbetrage von 43 ft. 86 kr., welcher für arme Studirende von Laibach überhaupt bestimmt ist. 13. Bei der von Polidor Montagnana errichteten Stiftung der dritte Platz jährlicher 73 st. 78 kr., worauf arme Studirende in Laibach, vom Gymnasium angefangen, den Anspruch haben. Der Stiftungsgenuß ist auf die Studiendauer in Laibach beschränkt. 14. Der vierte und fünfte Platz der Musikfonds-Stiftung im jährlichen Ertrage von 53 ft. 32 kr., auf welche solche Studirende vom Gymnasium den Anspruch haben, welche musikalische Kenntnisse besitzen und sie zu vervollkommnen wünschen. 15. Die von Johann Peharc für Studirende an polytechnischen Lehranstalten errichtete Stiftung jährlicher 99 st. 32 kr., zu deren Genuß vor andern Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters berufen sind. Das Präsentationsrecht steht dem Pfarrer in Neumarktl zu. 16. Die zweite Anton Raab'sche Stiftung jährlicher 200 fl. 4 kr. Diefelbe ist blos für Studirende aus des Stifters oder dessen Gemahlin Verwandtschaft bestimmt. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen Stadtmagistrate allsgeübt. 17. Der zweite Platz der Joses Revezii'schen Studentcnstiftung jährlicher 105 si. 10 kr., welche für Studirende aus der Anvexwanotschaft des Stifters von der Normalfchule bis zur Bollendung der Studien bestimmt ist. Bei Abgang verwandter Schüler haben Bürgersöhne aus Laas und sodann Studirende aus dem Pfarrbezirke Laas darauf Anspruch. Das Präsentationsrecht steht dem Pfarrer in Altcnmarkt bei Laas zu. 18. Der zweite Platz des Franz Rojc'schen Studentenstipendiums jährlicher 43 ft. 80 kr. auf dessen Genuß vorzugsweise Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters, und bei deren Abgang solche, welche in der Pfarre Deutfchruth im Görzer Gebiete gebürtig sind, deu Anspruch haben. Die Stiftungsdauer ist auf keine Studienabtheilung beschränkt und das Präsentationsrecht gebührt dem Pfarrer in Deutfchruth. 19. Bei der Martin Leopold Scheer'fchen Stiftung der erste Platz jährlicher 157 fl. 48 kr., welcher erst von der VII. Gymnasialklasse angefangen bis zur Bollendung der Berufsstudien ge nossen werden kann. Derselbe ist für arme, gut studirende und wohlgesittete Jünglinge aus Krain bestimmt. Das Präscntationsrecht steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 20. Bei der Matthäus Schigur'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 43 fl. 44 kr. Derselbe ist für Studirende aus der väterlichen und mütterlichen AnVerwandtschaft des Stifters, dann für Studirende aus der Gemeinde St. Beit bei Wippach, und endlich aus dein Bezirke Wippach bestimmt und auf leine Studienabtheilung beschränkt. Der Pfarrrvicar von St. Beit bei Wippach übt hiebei das Präsentationsrecht aus. 21. Der erste Platz der Adam Schuschic'schen Stiftung jährlicher 26 ft. 24 kr., welche für Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters und alsdann die in der Stadt Stein gebürtig sind, vom Gymnasium an bestimmt ist. Das Präsentationsrecht übt der Vorstand der Stadtgemeinde Stein aus. 22. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jährlicher 27 ft. 70 kr., welche blos für Studnende aus den drei hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga und Markus Vaupetie im bestandenen Bezirke Münlendorf sind, bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß ist unbeschränkt. 23. Bei der von Mathias Sever errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 83 fl. 84 kr., welche für verwandte Studirende und sodann für Studirende aus der Gemeinde Lozice, Gemeinde St. Beit, Bezirk Wippach und aus der Pfarre Wippach bestimmt ist. Das Präsentationsrecht zu dieser auf keine Studienabtheilung beschränkten Stiftung steht der Gemeindevorstehung von Lozice zu. 24. Bei der von Anton Thalmtscher von Thalberg angeordneten Stiftung der erste Platz jährlicher 103 fl. 66 kr. Hiezu sind vorzugsweise Studirende berufen, welche von den Schwestern des Stifters abstammen, sodann aber arme, gut gesittete und gut studirende Jünglinge, welche Neigung und Beruf zum geistlichen Stande haben, insbesondere Zöglinge des AloisianumS. Die Stiftung, bei welcher das hiesige Dom capitel das Präsentationsrecht ausübt, kann nach zurückgelegtem Gymnasium nur in der Theologie fortgenossen werden. 25. Bei der Georg Töttinger'schen Stiftung der dritte und fünfte Platz je jährlicher 59 st. 90 kr., auf deren Genuß Studirende aus den Pfarren Oberlaibach, Billichgrah, Horjul und Beldes den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht zu dieser vom Gymnasium an auf leine Studienabtheilung beschränkten Stiftung steht dem Pfarrer von Horjul als Benesiciaten von Schönbrunn zu. 26. Das von Johann Iobst Weber errichtete Stipendium jährlicher 70 ft. 96 kr. DaSselbe kann von einem gut studirenden Bürgersohne aus Laibach von der IV. bis zur Bollendung der VI. Gymna sialklasse genossen werden. Das Prä'fentationsrecht wird vom hiesigen Stadtmagistrate ausgeübt. 27. Das für einen armen und gut ftudirenden Schüler der VI. Gymnasialklasse bestimmte Friedrich Weittenhüller'sche Stipendium jährl. 41 st. 98 kr. o. W., wobei das Präsentationsrecht der bevollmächtigte Weittenhüller'sche Patronatsrepräsentant Herr Binzenz Seunig in Laibach ausübt. 28. Bei der Josef Duller'schen Stiftung der dritte Platz jährl. 94 st. 50 kr. Derselbe ist nur für solche Studirende, welche in gerader Linie von den Geschwistern des Stifters, als Mathias, Jakob, Agnes, Maria und Anna Duller, abstammen, von der Bolksschule an bestimmt. Das PräsentationS-recht steht dem ältesten männlichen Abstämmlinge aus der Familie des Stifters zu. 29. Endlich der III. Platz der Schiffer von Schifferstein'schen Studentenstiftung jährl. 140 ft., welche für arme Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters und in Ermanglung solcher für Schüler, die in der Stadt Krainburg geboren sind, vom Gymnasium an bestimmt ist. Das Berleihungs-recht steht dem hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zu. Studirende, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits- und Impfungszeug-nisse, dann ,nit den Studienzeugnissen von den zwei letzten Schulsemestern, und im Falle, als sie das Stipendium aus dem Titel der AnVerwandtschaft beanspruchen, mit dem legalen Stambaume belegten Gesuche bis zum 20. December d. I. im Wege der vorgesetzten Studiendirection Hieher zu überreichen. Laibach am 5. November 1s71. A.K.Landesregierung s" Mrain.