Am t V- HW^ Blatt. ^l' 1W. Kamstag den iA. Movember ______^33l. Nubernial Verlautbarungen. Z. 1601. (!) Nr. 2äi?6. Verlautbarung. Das von dem verstorbenen Dr. Georg Suppan, gewesenen Domherrn zu Laibach, mittelst Urkunde vom ^. September 1820, errichtete (zwcltc) Studcnlen^Handstlpcndium im jährlichen Ertrage von 67 st. 3o kr. C. M., lfi mit Ende des Schuljahres i6Zi in Erledigung gekommen. Zum Genuße dieses Stiften-diums ist vorzugsweise ein aus dem Pfarrbe-znke von St. Martin unter Großgallenbcrg, in den Dörfern St. Marnn/ Mittcrgamling oder Untcrgamllng geborner, armer, gutgc-sittctcr, und in den Studien guten Fortgang machender Jüngling berufen. In Ermanglung eines solchen geeigneten Jünglings aus den drei benannten Dörfern soll cm derlei Jüngling in den Genuß dleses ^Vtipendiums treten, der in einem derjenigen Dörfer geboren ist, welche derzeit zur Vorstadtpfarr St. Peter oder Manafeld die Getreide-Collcctur abzu-veichcn verbunden find, d. i. dieser Zögling muß lN einem der itzt zur VorstMpfarr St. Peter, zur Pfarre Manmfeld, zum Vikanat Lipoglu, Vlkariar Bresovitz, zur ^okalie Rud» n,k, Lokalte Icschza gehörigen Dörfern, oder auch in einem jcner Dörfer geboren seyn, welche zur Nachbarschaft St. Ulrich in Do-bruinc, zur Nachbarschaft ^5t. Ulrich in Sa-rogle und Bcsscnza, zur Nachbarschaft Glin-ze, zur Nachbarschaft Vitsch und Kosarie, zur Nachbarschaft St, Martin zu Podsmreko und zur Nachbarschaft St. Christoph, wozu einzig Unterschischka jenseits der Landstraße gerechnet wird, gchorm. — Der Stiftungsgenuß dau-^c ^ ^r Vollendung dcs zweiten philoso-PYNchen Studien-Jahrganges. Das Prasen-rotionsrcchi gebührt dem fürsibischöftichen Or. dmarlate^zu Lalbach. — Es habm sonach dic-icntgcn ^wdlerendcn, welche dieses Stivcn-dlum zu erlangen wünschen, ihre dicßfälllgcn Gauche b»s Ende Janner k. I. bei diesem Gu- bernium einzureichen, und diesen Gesuchen den Taufschein, das Dürftigkeits-, das Pok-kcn , oder Impfungs - Zeugniß, so wie die Studienzeugnissc von den beiden Semestral-Prüfungen i8Zl beizulegen. — Laibach am 2. November 16I1. Jot). Nep. Frevherr v. Spiegelfeld, k. k. Gubernial-Sccretär. Z. 1597- (2) Nr. i3^5. E d » c t des k. k. innerösierr. küfienlandischen Appellations- und Criminal-Obergerichts. — Nachdem bei diesem k. k. innerösterr. küstenlandl-schcn Appellations- und Criminal-Obergcnch: tc die Expedits - Dircctorsstellc mit dem syste-misirtcn jährlichen Gehalte von i ioo ss.C. M. in Erledigung gekommen ist, so haben Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gchöng belegten Gesuche, worin sie sich über ihre Kenntnisse und politische Er-, fahmngen im Expedits - Manipulationsfachc, wie auch über ihre Sprachkcnntmß auszunm-scn hüben, binnen vicr Wochen vom Tage als dicscs Edict der Zeitung eingeschaltet wird, durch ihre vorgesetzte Behörde bei diesem Obcr-genchte zu überreichen, und zugleich die Erklärung beizufügen, ob, und in welchem Grade sie in verwandtschaftlichen Verhältnissen mit dem Amtspcrsonale dieses Obergerichts stehen. Klagcnfurt am ig< October i85i. Z, 1593. (2) Nr. 24026. Kundmachung der Concursausschrcibulig zur Wiederbesetzung der erledigten Districtsarztenstelle zu Spital im Vttlacher Kreise. — Durch die erfolgte Beförderung des Ui-. Erasmus Piwocki zum Kreisärzte zu Sanok in Gallizien, ist die Di-snictsarztenstclle zu Epttal, im Vlllacher Kreise, mit welckcr der Gehalt von jahrlichen 400 fi. C. M. verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Dieses wud mit der Erinnerung 1172 bekannt gemacht, daß jene Aerzte, welche u.n dieses k. k. Distnctsphysicat sich zu bewerben gedenken, und sich dazu befähigt glauben/ ihre gehörig instruirten Gesuche, in welchen sich Nebst dem Doctors-Diplome auch über das Nationale, Stand, Alter, Sprachkenntnisse und bisher geleisteten Dienste, so wie auch über Moralität legal auszuweisen ist, bis i3. December d. I. bei dieser Landessielle einzureichen haben. — Vom k. k. illyrischen Gu« hernium. — Laibach am 3. November :63i. Benedict Mansuet v. Fradeneck, k. k. Gllbernial- Sccretär. Z. 1587. (3) Nr. 23254. Kundmachung. Seine k. k. Majestät haben mit der Al« lerhöchsten Entschließung «om 12. l. M.^die Aufhebung der küstenlandischen Pcovmzial- Ba« nitäts-Commission, und d>e Ueberwelsung der Geschäfte derselben an das Landes, Gubermum unter den im Allerhöchsten Cabmettsschrelbcn vom 2. September l. I. enthaltenen Moda» lltäten anzuordnen geruht. -. Diese allerhöchste Entschließung wird m Folge herabgelangten hohen Hofkan;ley-Erlasses vom iI. l. M., Zahl 3«^^EH., zur allgemeinen Kennt-wß gebracht. — Vom k. f. Myrjscken Guber-nlum. — Laibach am 27. October l63i. Z. 1586. (3) Nr. 2^09/.. Eh. Kundmachung des k. k. illvrischen Gubermums. ^- Seine k. k. Majcstat haben mittelf! Allerhöchstem Ca-bmensschreiben vom 21. October d. I. zu verordnen geruhet, daß der Ecroon an der Dräu und Illova sogleich aufgehoben werden soll, und da laut Eröffnung dc^ 5odcn k. k< vereinten Hofkanzley vom 23. October d. I. bereits deshalb das Nöihlge verfüg wurde, so wird das Publicum bieuon in Kenntniß gesetzt. — Laibach am 1. Nooewbcr i83i. Z. 2586. (3) Nr., 2Z252. K u n d m 2 ck u n g„ Seine f. k. Ma,estät habcn sich nach dem Inbattc des Allerhöchsten sadlnensschreibens vom 12« l. M. bewogen gefunden, nunmehr auch die böhmische und gallizlsche Provilizial; Sanitäcs-Commission aufzuheben, und d,e Geschäfte derselben an dle dorrländlgen Gu« bern'.en unter den lm Allerhöchsten Kabinetts, schrewen vom 2. Geotemher l. I. außZewro^ wenen Movalttatcn zu übertragen. — Dtele A^erhöchste ^ntschlleßunZ wl,rd m Folae hk^ abgelängten hohen Hofkanzlcy, Erlasses, 6cio. l3. l. M., Zahl 3639 El)-, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Vom k. k. »llyr. Gu-bermum. — Lachach am 27. October i83i. AreisämtliOe Verlautbarungen. Z. i55o. (2) Nr. i36n. Kundmachung. Zur Verpachtung der beiden hlcrstädtl-schen Ziegelbrennercyen nächst der Tyrnauer-Vorstadi, am sogenannten langen Graben für den nächst eintretenden dreijahngen Zeitraum vom 1. Jänner ;832, bis Ende December i834, ist mit hoher Gubernial-Verordnung vom 24. des vorigen, Empfang 20. dieses Monates October, Z.2H67, eine öffentli: che Versteigerung unter dem ausdrücklichen Vorbehalte der hohen Gubcrnial-Ratification angeordnet worden, welche am 25. künftigen Monates November, Vormittags um 9 Uhr, bci dlesem Kreisamte statt sinden wird. Dte-jeingcn, welche diese Pachtung zu übernehmen wünschen, werden bei dieser Versteigerung zu erscheinen hiemit eingeladen. — Die vorgc« schriebenen Pachtbedmgnisse sind folgende: tz. 1. Die Pachtung beginnt mit 1. Jänner i35-2, und endet ohne vorläufige Auffüllung mit lcyicn December ^Ü3^. — §. 2. Die Bcnüz-zung beider Ziegelbrennereyen, sowohl dcr nächst der Vorstadt Tyrnau, als auch zencr am langen Graben werden zusammen vcrpach-tct, und dem Meistbietenden überlassen. — §. 3. Der Pachter kann von dem gemachten Anbote nicht mehr abstehen, und dm? Verbindlichkeit, so wieder Pacht überhaupt, e»'-strcckec sich auch auf die Erben dessclbcn, -vcn Scite des Krl.'isamtcs dagegen, wlrd s>,ch füv d»c Stadt dlc Bestatlgung dcr Licital^!^ r^< Hcitcn dcr hohen Landcsstellc vordchalieli. -— ^. ^. Der Pachter erhält das Recht, auf i^en Grundstücken, die ihm von dcm Stadtmagi^ sirate ausgewiesen werden, Lchm zu gcabcn/ ihn in d1c bestehenden Localitäten zu verfüh-rm, zul. Z'.cZelschlagercp die vorhandenen Trccf' nungshülcen zu benutzen, und dle bestehenden Ocftn zu verwenden. — §. 5. Der Pach:er muß sich allc zur Ziegclbrcnnercy erfordcrlichcn Materialien, nämlich den kchm und Sand auf eigene Kosten verschaffen, weil den Letz-tern dcr Pächter des stadtischen Zulandungs-Gefälles unentgeldlich zu liefern nicht mchr verpsilcktet ist. — §. 6. Dcm Pächter werden ncbst dem Wohn- und Fabnksgebaudcn, alle bei dm Zlegelhüttm dermal befindlichen Werk- 1173 zeuge, Maschinen und Utensilien zum freyen Gebrauche überlassen, worüber bei der Uebernahme ein genaues Inventarium unter allseitiger Fertigung aufgenommen werden wird. — §. 7. Der Pachter übernimmt alle Gebäude nach einer genauen Beschreibung, und alle Mo-bilargerathe nach dcr Schätzung sachverstandiger, beeideter Männer, und er ist verpflichtet, alle wie immer Namen habenden Reparationen derselben ohne Ausnahme aus ei« gencm Vermögen zu bestreuen. — §. 8. Nach Ausgang der Pachtung wird der Zustand der Gebäude, durch eben solche Schätz-lcme untersucht, und dle Remsion der geschätzten Mobüargcräthe vorgenommen, und der aus« tretende Pachter hat jeden erhobenen Abgang des Mohllar-Gegenstandes, dergestalt nach e», ncr billigen Schätzung bnar zu bezahlen. — §. 9.^ Unglücksfalle durch Zlemenlarzufälle, oder Feuerschaden durch fremde Gebäude oder Veranlaßungen, welche jedoch der Pachter zu er» wnsen hätte , sollen blUlsserwnse mcht den Pachter treffen, wohl abcr soll derselbe für ent, weder von »hm oder von semen Leuten verursachte Beschädigungen aller Art Schaoloshal-tuna zu leisten verpftlchtet seyn. — §. 10. Al« lcNeg-, Stadt, oder Vancal.'Maulhgebüh-ren, sie mögen jcht bell?l)cn, od«r wahrend der Pachtet erwachsen, treffenden Pächter/ und smd von lhm aus Elgcnem zu bc^retten. — §. l l. Dcr Pachi5Üciz)!i!,«, nämlich am leptcn Jänner, April, Juli und October jeden Jahres, be, Vermeidung 5 c>jo Zmsen an die Stc>dtcassu zu bezahlen, und es hat der Pachter die Etäm-vclgebühren ju den Quittungen zu entrichten. — §. 12. Zur Sicherheit der Pachidetrage, der cmgegangenen Pachtbedingmsse, und^für diö ihm zur Benützung überlassenen Gebäude und Geräche, hat der Pächter binnen 6 Tagen nach der ihm intimttten Genehmigung der Lic'.iatwn, eine gesetzliche Caution, im Betrag? cm?s einjährigen Pachtschllllngs, entweder nu Naaren, oder sideijussonlch, so gewtß zu leisten, als sonst die neue Verpachtung auf seine Gefahr und Kosten vorgenommen werden würde. — §. ;I. Wer für einen Andern lici-nrr., hat sich mlt einer legalen Vollmacht auszuweisen. — §. ^. Zur Ncttat!on wird Je« Vermann zugelassen, der entweder als emver-laßl'.cher Mann bekannr, oder von dem Anbo-re das ^c) o^la Vadlum vor der Licttation zu nlegcn im Scande !st, ^. §. :5, Hinsichf'.lch der Fabrikation /er Flegel^ und insbclonvcre dercn Große, ist sich genau nach der mnerösttr- rnchlschen Gubernial- Currende vom 29. März 1787, zu benehmen. — §. ih. Der Ausrufs-preis für belde Zlegelhütten wird auf 1600 ss. bestimmt. — tz l7. Nach geschlossener?,citation nurd kein Anbot mehr angenommen. «< K, K. Kreisamt Laibach am 2H. October igZz. Z. l59l. (3) Nr. 12897. Kundmachung. Zur Bcistellung des Bau- und Brenn« holzbedarfcs im nun emtretenden Jahre »63« für den hiesigen Stadtmagistrat, wird die mll hoher Gubernlal-Verordnung vom 17. September, Empfang l6. dieses, angeordnete Versteigerung am i5. des künftigen Monats November, Vormittags um 9 Uhr, be» diesem Krcisamte abgehalten werden. — Diejenigen, welche dicse Beistellungen, die in eichenen Sei« tendändern, weichen ordinären Tram« und großen Sfterrbäumen, ferner in langen, mittlern und furzen Pfosten, «n Fußböden«, und Latisanebl'cltern, dann Büschen Ziegellatten, endlich «m harten Brennholz« uon 22 bis 2^ Zoll Länge, und in weichen Spelten von 4 Schuh, 6 Zoll Länge bestehen, im Emzelnen oder im Ganzen zu übernehmen gesinnt sind, werden bei dtlser Versteigerung ftch einzusin-den hiemlt eingeladen.,— Der dießfällige ei« gentllHe Holzbedcirf, so wie die ?;citationsbe-dlngnisse können bc> diesem Kreisamte »n den gewöhnlichen Alnlsflunden etngcjchen werden. K. K. Kreisamt Laibach am 3o. October i83l._____________ HtaVt- un3 lanVrechlliche Verlautbarungen- Z. 1592. (2) ^ Nr. 7126. Von dem k. k. ^tadt- und Landrcchte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von du-sem Gerichte auf Ansuchen des Sigmund Bals, widcr Loren; Petitz, wegen schuldigen i65 st. /^5 kr. E. M. c. 8. o., in die öffentliche Versteigerung des, dem Excquirten gehörigen, auf ä55 fi. gcschahttn, zu laibach in der Kren-Gassc, 8u!) Consc.-Nr. 67 gelegenen Hauses, gew'.lliget, und hiczu drc, Termine, ^und zwar: auf den 12. December ;3Zi, 9. Jänner und 10. Februar i6Z2, jedesmal um ln Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und ^ Landrechtc mit dcm Beisaye bestimmt worden, daß, wenn dicscs Haus weder del der ersten noch zweiten Feilbietungstagsatzung um den Schaftungsbetrag odcr darüber an Mann gc-brach/ werden könnte, selbes bei der dritten auch untcr dem lHchahungsbetrage bintangc-gcbcn werden würde. Wo übrigens dcn Kauft H7ä lustigen frey sieht, die dießfattigen Licitations-Bedingnisse wie auch die Schätzung in der dieß-landrechtlichcn Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Exccutionsführer, r63^ecuv<: dessen Vertreter, I)r. Ebcrl, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach am 25. October iÜ3i. z. Z. ioäi. (2) Nr. /,978. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Kram wird in Gemaßheit des hohen Hofve-cretes vom 20. September 1620, Nr. 1701, der I. G. S. bekannt gemacht, daß bei demselben sich in Folge der Johann Kappus von Pichelstein'schen Concurs - Verhandlung drei landschaftliche Aerarial-Obligationen u 3 1^2 ojo, pr. 200 fi., 200 ft. und loo fi., zusammen pr. 5c>0 ft., dann ein Geldbetrag von iH ft., und zwar für die vor allen Gläubigern clasificirte Pfarrkirche 5r. IVIunu«, hinsichtlich chrer Forderung pr. 417 ft. Z2 kr., dann für die in die vierte Elaffe gesetzten Gläubiger, namentlich: Joseph Icllaschitsch, Lucas Tschopp und Johann Gruber, beretts über 32 Jahre in Deposit» befinden, indem sich diese Gläubiger bei der Vertheilung der Zahlung wegen nicht gemeldet haben, weshalb dieselben hic-mit aufgefordert werden, nunmehr ihre Ansprüche auf diese Deposua binnen einem Iah« re, sechs Wochen und drei Tagen, so gewiß darzuthun, als im Widrigen nach dem obcr-wahnten hohen Hofdecrete vorgegangen werden würde. Laibach den 26. Juli i83l. Aemtliche ^erlautbarmtgrn. Z. i6oä. (1) ^l Nr. 1255)979'V. St. Kundmachung. Vom k. k. Vcrzehnmgssieuer - Inspectorate in Unterkram wird hlcmit bekannt gemacht, daß d:e Einnahme dcr, auf das Circu-lare des hohen k. k. illyr. Gubermums vom 26. Juni i32s), Zahl 1^71, und dte nach, gcfolgten Eurrmdcn sich gründenden Verzch-rungssteuer vom Wein- und Mostausschank, dann vom Ausschank der geistigen Getränke - ln den Hauptgemeinden Rieg und Nejfclthal des Bezirkes G^ttschee, am 21. d. M. in der Kanzley dcs k. k. Vcrzehrungsstcuer', Eommis-sarlatts zu GoNschce für das Vcrwaltungsiahr 16I2, ln Pacht ausgeboten, und dabei für den Wein u^d Mostausschank der Betrag von i3io fi / uiid für dcn Ausscharik der geistigen Gnränkt dcr BttrciZ von 53 si. als Auövufs- preis angenommen werden wird. — Pachtliebhaber werden zu dieser Versteigerung hiemit eingeladen, und sie können die Licitationsbe-dlngnisse sowohl bei diesem Inspectorate als auch beim Verzehrungsstcucr - Commifsariate zu Gottschee einsehen. — K. K. prov. Ver-zehrungssscuer-Inspectorat Neustadtl am 10. November i33i. Niterarische Anzeige Für Aeltern, Erzieher und Jugendfreunde. Bei Friedr. Vie weg, Buchhändler in Braun schweig, ist erschienen, und in Laibach in der v. Kleinma y r 'schcn Buchhandlung zu haben: Sämmtliche Rmver- und Jugend-schriften von Joachim Heinrich Campe. Neue, wohlfeil« G efamm tauSga b e der letzten Hand. Sieben und Dreißig Theile. (52o Bogen) mit 52 saubern, theilS cololirten, tbeils schwär,en Kupfern und Karten. 6. Braunschweig, ,85». Fein Velinpapier, PreiS iür alle 27 Theile: »6 st. 32 kr. Was I. h. Campe als praktischer Grzie» her qewelen, was er als Schriftsteller durch seine Wert«, die zahlreichen Auflage» in unqewöhnli, chen Maße vcrdreilet, in einem WillungölrZise selkcncr Ausdehnung aeleistet hat, ist so allgemein und ehrend anerkannt, er bat des Guten fa viel gewillt und der Freuden so viel berettcl, daß wir auf den D^nk der deutschen Jugend, so wie ihrer Aeltern, (Zrzieher und Freunde, die sein Anden» te» ehren, und deren wenigen er fremd lein rvir5, rechnen zu dürfen glauben, indem wir hier Lie Glscheinung einer abermaligen neuen, vollliän« digen und möglist wohlfeilen Ausgabe seiner sammt» lichen Kinder» und Iugendschriften ansündigen. Aellcrn und Erzieher erbalten durch sie eine Haus» und Familiendibliothcs, die an Gehall und Werth schwerlich durch andere Werle erfehr weiden konnte, ihren Kindern und Meg«besohlenen eine unerschöpfliche Quelle von Freude und Be« lehcunq verschalt, die in ihrer richtigen Hlufen-folge für die allmählige Ausbildung, des Kind dis zum Jüngling und zur Iungflau geleitet, uns auch dem spätern Alter Unterhaltung und Veieh» rung in eem heiligsten und wichtigsten Geschutte, der guten und richtigen Erziehung der Angehöci^n, gewahrt.