ImtZ-»Blatt zur Laibacher Zeitung. «M 139. Donnerstag den 23. Grtover 18Ü1. Muiiernial - Verlautbarungen. Z. 1578. (2) Nr. 24661. C u r r e n d ^ Bestimmung der Vorschrift über die Anwendung ver Stämpelgebühr bei amtlichen Le-galisirungen. Da wiederholte Anfragen der Behörden gezeigt haben, daß die, in dem muen Stämpel - und Taxgesetze in Betreff der Lega-lisirungen enthaltenen Vorschriften mchk immer-richtig angewendet werden, so wird in de5 Nebenlage der Abdruck einer Verordnung ^ welche die k. k. allgemeine Hofkammer auä einem ähnlichen ?lnlaffe an die niederösteerrichische Landesregierung zu erlassen fand, insoferne es sich darin um den Grundsatz handelt, zur allgemeinen Belehrung und Daraachachtuug, zufolge des heradgelangten hohe». Hofkammer-Decretcs vom 26. August l. I., I. 29122, hiemit bekannt gegeben. — Lalbach aN 18. September 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes- Gouverneur, Carl Graf zu Wel sper g, Ratten atz und Primör, Vice-Präsident. Friedrich Ritter v. Kreizberg^ k. k. Gubermalrath. Abschrift eines unterm 28. August 18N, Z. '"-V„<>,, an die k. k. nicderösterrcichische Regierung iu Wien erlassenen hohen Hofkammer' Decretes.— Wie der k. k. Landesregierung bereits mit dcin hierortigen Erlasse vom 3. Juni d. I., Zahl ^"^/2368, bedeutet wurde, unterliegen Lega-lisirungen, d. i. förmliche gerichtliche oder ämtliche Bestätigungen der Echtheit einer Unterschrift, oder sonst eines Inhaltes der Urkunde, dcm Stämpel, welchen das Stämpel- und Taxgesetz für gerichtliche oder äwtliche Lega-Mruugcn vorschreibt. Jene Bestätigungen aber, welche mit dem Namen: doralnisii-unZ oder Viäi^unß bezeichnet werden, und nur in der Beifügung der Worte: „(^m-iim ms," oder „Viäi," und der Unterschrift des Bestätigenden bestehen, können weder als Legalisirungcn noch als Zeugmsse betrachtet werden, und erfordern daher keinen Stämpcl. — Die Frage: ob in dcm concrete« Falle eine förmliche Lega-lisirung nothwendig ist, oder eine (^orami^n un^ oder Viäilunß genügt, kann nur von Fall Zu Fall ssach den bestehenden besonderen Vorschriften von der kompetenten Behörde entschieden werden» — Wien, den 28. August 18^1. A l53o. (2) Nr. 2/5975. C u r r e n d e. BestuvNung d«r Stämpelgebühr fssr Giunb« buchs« Extracte. »» Ueber eine vorgekommen« Anftage hat die hnhe k. k. aagemeine Hofkammer mit Decret vom 16. August d. I., Zahl«3g6c>, entschieden, daß Grundbuchs ^x« tracte im Allgemeinen, ohne Rückficht auf den Zweck, j" dem selbe verwendet werden / ter Slampelpfi'cht nach §. 67 des Stampf- und T«sgcs'yl.i unterliegen, daß aber dcrlci Giund» b«chscNachwnfungln, wenn sie l'on Bchöc-den zu amtlichen Zwcckcn eingeholt werden, nach tz. 61 / Zahl 5, dls e'wähtncn Gefttzcs vom Stämpll bifrcit sind. — Dl<ß si^dit man zufolge iiner von der f., l. stcycruia^fllch , ill»? r.schen CHtxeralglfalllN« V'lwal una über die» sen Gegt,n^and gemachten Mltchcilung hiemit allgemlln bekünnt zu geben. -— kalbach om l, October ißäi. Joseph Freiherr v. Weingarten, Bandes- Gouverneur. Carl Graf zu Wetsvery, Naitenarl und Prlmös, Vce'Pvosident. Johann Freiherr 0. G chli? ißtt l gg, k., k. Guberniall-aih. 872 Z. i579 (2) Nr. 2ä?52. C u r « e n b e. Bestimmung der Begünstigungen über die An« lrendung der Stämpel-Gebühr bei den Spar« cesscn. — Snne M^jchat hablN übtr die Frag?: ob und welche Begünstigungen in Ansehung dcs Gebrauchs des Slämpele d.n Spar-c^scn zugestanden werden solln, ui-t^rm 10. v. M. auerg.nadigst zu einschließet-, gcrlih 1: daß die Sparcassen rücksichN ch aller bei dcns lben votk^mmendcn Urlunocn und Schllft.n, gle ch andern Priuatanstalten der Gtämpelpft'Ht un« lerl>c^'li; jedoch hahen Allerhöchst Diiselb.« zugleich zu bewilligen befund,,,, daß dle Spar, cosse, Emlagsbüchlnn gänzliH stampclflei gelassen werden, und von den Urkunden und Echrlflcn, welche bci den Darlehens«Gcschäf: len der Sparcassen Vorkummen, nur jene Ur, künde, welche d»e Sttterv. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. Z. 1570. (2) Nr. 26135. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums. Erläuterungcn ,n Betrcss der Siämpclpstich-tigkeit mchrerer be« den F'Ndelhaue.Dn'ctN'nen ucrkommendcn Eingaben, Ausfertigungen und Urkunden. — Mit hohem Hofkanziei'Decrlte, cläo. 16. September 184z, Zahl 2363Ü, wur. de in Betreff der Stämpllpfticht glelt mehrte ler bei den Fmdelhaus'Direktionen vortom, menden Eingaben, Ausfertigung'N. und Urkunden, im Einvernehmen mtt der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer Folgendes bedeutet! — Gesuche um die Aufnahme e>nee Findlinges ohne oder g^gm die Entrichtung einer Taxe, Gcsuche um Ueberkommung tin^ Findlinges in die Pftege, Gesuche um Aus, zahlung der Verpflegsgebühren, und Gesuch, um Zurückstellung drr Findlinge, sind vermög des §. 63 des Stämpel. und Taxgesetzeü fiämpel« pfllchcig.—Beschwerden berAeltern ode' Angehörigen der Findlinge über deren unzweckmäßig? Pstege «ber sind nach dem §. 61, Zahl 2, desselben Gtfttzes, stampelfrei. — Die Interessen-Quittungen der Fmdel- Haus-Dlreclicn, die von der Fmdelhauekanz-ln ou^geftellten Vorm e r k sck ei n e und d,e Protocol!?, welche mtt den Psteglpartcien wegen unenta/Nlicher Uebernahme dcr Flndllnl ge aufgenommen werden, sird vermöge §§. 8/> und 81, Zahl 6, tneses Gis^tzcs ßleicbfallS stampelfrei. — Auch den ärztlichen Zeugnissen für die Findlinge vom Land?, welche wegen Körpersschwäche nicht m das Fin« delhauS gebracht werden tönnm, kommt mit Rücksicht auf den §. 61, Zahl 3o des Stäm-pel- und Taxgcsetzss, ferner den Armuths» zeugnisfen für die Aelcern der FindlmZe, nach demselben §., Zahl 29, und den River-sen, welche Pftegealtern bei der unentgeltlil cben Uebernahme von Fmdlmgen, gegen die Fmdllhaus-Direction ausstellen, m-t Rück« sicht auf dcn §. 8/z, die Stampelfreihtit zu Statten. — Die Contracte m Betreff de? von den Parteien in die Pfl ge übernomme, ncn Findlinge, und die Tauf- und Tod, tenschelne für Findlinge unterliegen aber nach dem Gchye dem Stämpel. — Dlcß wird mit obgenanntem hoh'n Hofkanzlei - Decrete zur allgemeinen Kmntmß gebracht. — Laibach am 4. October iL^i. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernial - Rath. Z. 1577. (2) Nr. 2^,98. E u r r e n d e. Bestimmung der Eigenschaft der Berggerichte u. Berggerlchts , Substitutionen zum Behuf der Stämpclgebühr-Bemessung. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer »m Münz- undBergwe» sen hat^ unterm 18. Mai l. I>, 3> ä53>, über ge- pfiogeneEinvernehmung milder hohenk. k. Hof« kammer, dem k.k.Oberbergamtt u. Berggerichte : zu Klagenfurt bedeutet: daß die Berggerichtc, l nachdem sie systemmäßig aus einem geprüften ^ Chlf, und mehreren , somit wenigstens zwci ge- ; prüften Assessoren zu bestehen haben, im Smne , des §. 26 des neuen Stämpel- und Targe- t sctzes vom 27. Jänner v. I., unter die Ca. l thegorie der Eollegials Gerichte, die k. k. Berg, l aenchts. Substitutionen aber in die Classe der e t. k. Singular-Gerichte gehören, worauf bn 873 Abnahme des Stämpels zu reflection sey.— Laibach am ,7. lBeptcmber ,841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice«Präsident. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubern,alrath. Z. 158l. (2) Nr. 26637. Kundmachung desk. k. illyrischen GuberniumZ. — Zur Wiederbcsetzung der bei der dießlandigen Baudirection erledigten ersten Adjunctenstelle, womit ein Iahresgehalt von 1200 si. verbunden ist, wird dcr Concurs bis Ende k. M. ausgeschrieben. Die Bewerber um diesen Dienstes-postcn werden daher aufgefordert, ihre mit den Zeugnissen über die erforderlichen Kenntnisse aus sämmtlichen Baufächern, über die bisher geleisteten Dienste und über ihre Moralität gehörig belegttn Gesuche in obiger Frist im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bei d,efer Landesstelle zu überreichen. — Laibach am 15. October 1841. Hhomas Pauker, k. t. Vub. Sccrctar. KtaVl. mW lllnvreMllch» Verlaulvarungen. Z. ,532. (2) Nr. Ozai. Von dem k. f. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der berufenen gesetzlichen Erben, zur Erforschung dcr Schuldenlast nach der am 22. September l. I. ohne Testament ver-ftorbenen Maria Loker, die Tagsatzung auf den 22. November l. F. Vormittags um 9 Uhr vor dllscm k. k. Stadt - und Landrechte bc-stimmt worden, bei welcher olle ^ene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen/ widrigens sie die Folgen des §. Ll4 bürgl. G- B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Uebrigens werden die duß« falligen Verlqßfahrmsse, als: Hausgeraihe, Zimmereinrichtung, Wasche, Kleidungsssücke :c., am 3. November l. I. »n den gewöhnlichen Amtsstunden in dem Hause Nr. zoo ln der St. Peters« Vorstadt versteigert werden, — Laibach den 16. October l9äi Z. i533> (2) Nr. 5987. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es scy von diesem Gerichte auf Ansuchen des Dr. Ovjllijh, nninine des Johann Klementschilsch, gegen die Simon Klementschitsch'sche Verlaßmasse, we^ gen schuldiger 100 st. 8. 8. c, in die öffentliche Vnsttlgerung des zur genannten Verlaßmassegehörigen, auf 89g fi. geschätzten land-lastlchcn Zlhentes zu Studentschitsch bei Lack gewlüiget, und hiezu drei Termme, und zwar: auf den 6. September, 11. October und ,5. November l. I., jedesmal um io Nhr Vor» mittags vor diesem k. k. Stadt, und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn dieser Zchent weder bei der ersten noch zweiten Feilbletungstags^tzung um den Schät-zungsbetrag oder darhüer an Mann gebracht werden könnte, selber bei der dritten auch unter dem Schätzungsbctrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei fleht, die dießfalligen Llcitatlonsbeding--msse, wie auch die Schätzung in der dießland-rechtluhm Registratur zu den gewöhnllchm Amtsstlmden, oder bei dem Executionsführe«-, Or. Ovjiazh, einzusehen und Abschriften da» von zu verlangen. — Lalbach am 3i. Juli 16/» i. Nr. 6i5f). Anmerkung. Bei der am 11. October i9Hl abgehaltenen zweiten Fellbletungsl tagsatzung »st kein Kauflustiger erschie« nen. — Latbach den 39. October 1641. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 1587. (2) Nr. 2301. Kundmachung. Zur Wiederbefttzung der bei dem k. k. Postinspectorate in Klagenfurt erledigten provisorischen Officialenstelle mit dem Iahrgehalte von 450 fl. und der Verbindlichkeit zum Erläge einer gleichen Dienst- Caution entweder im Baren oder mittelst Sicherstellung aufHypotheken, wird in Folge, Decrctes der k. k. obersten Hofpost-Verwaltung vom 13. October l. I., Z. '"'"/.94°, der Concurs bis zum 20. November l. I. ausgeschrieben. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bei der k. k. illyrischen Dberpost-Verwaltung einzubringen, und darin ihre Studien-, Sprach-, Brief- und Fahrpost - Manipulations-Kenntnisse, dann die bisher geleisteten Staatsdienste insbesondere nachzuweisen. — K. K. illyrische Oberpost-Verwaltung. Laibach den 23. October 1841. 874 Z. 1585. (2) Nr. 8873/VI. Kundmachung. Von der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung Laibach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer von den nachbcnannten Steucrobjecten in den unten angeführten politischen Bezirken auf das Verwaltungsjahr 1842, jedoch unter Vorbehalt der wechselseitigen Vertragsaufkü'ndung drei Monate vor Ablauf des Pachtjahres, auch auf die Dauer eines weiteren Jahres unter der gleichen Bedingung mit dem Bedeuten, daß durch die Unterlassung dieser Rufkü'ndung der Vertrag wieder auf ein weiteres Jahr erneuert werde, mit Ende des Verwaltungsjahres 1844, jedoch ohne vorhergegangene Aufkündung zu erlöschen habe, dann auf drei Jahre ohne Bedingung dieser Aufkündung vcrsteigerungsweise in Pacht ausgeboten, und die dießfallige mündliche Versteigerung, bel welcher auch die nach der hohen Gubernial - Currende vom 20. Juni 1836, Z. 13938, verfaßten und mit dem Va-dium belegten schriftlichen Offerte überreicht werden können, wenn es die Pachtlustigen nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mundlichen Versteigerung dem k. k. Cameral- BeZirks-Vorsteher Zu Laibach zu übergeben, an dem nachbenannten Tage und Orte werde abgehalten werden: A'usrufSpreis für Für die Im Wem,Wemmost Am Bei der und Maische, Fleisch Hauptgemeindc Be.zirke dann Dbstmost fi. j kr." fi. I kr7 Alödnia o^s "5^ - Wodiz Moving ^ October k. k. Cameral- 3234 — 637 — 1841 Bezirks - Ver- Strasisch Nachmittags waltung zu 3ai- Naklas um bach im söge- ^ Zirklach Michelstetten zu 3- Uhr nannten Tabak' l St. Georgen Kramburg amtsgebäude 9429 « 2700 , — Höstein am Schulplatze Huje Stadt Kramburg K Den zehnten Theil dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen; die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht mit dem lOprocentigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. — Uebrigens kön- Z 1589. (2) Nr. 6980. Verlautbarung. Am 30. d. M. Vormittags um 11 Uhr wird in der Rathsstube des Stadtmagistrates die Minuendo - Licitation zur Herstellung des Kugelstcinpsiasters vor der Filialkirche St. Florian abgehalten und hiezu der adjustirte A'usrufZMis mit 197 fl. angenommen werden. Die LicitationsbedlNgniffe sind bishin im ma-5!,lstratlichen Expedite einzusehen. — Stadtma-Histrat Laibach am 21. October 1841, nen die sämmtlichen Pachtbedingniffe sowohl bei dieser Cameral-Bezirks-Verwaltung, als beiden k. k. Gefallenwach-Unterinspectoren zu Krainburg und Kraxen eingesehen werden. — K. K. Cameral-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 23. October 1841. Z. i564. (2) Nr. 3672. Das k. k. Beziikscommissariat Umgebung Laibachs bringet hienm zur allgemeinen Kcnnts mß, daß sein Amtslocale mit 1. November d. I. von dem deutschen Häuft/ wo es sich gegenwartig befindet, in die dem Herrn Valentin Zheschko gehörigen, in der Barmherzigen-Gasse, Vorstadt St. Peter zu Laibach Nr. iZQ et iZi, gelegenen Hauser übelsetzel, und deren zum Emgange bestimmte Emfahrr mit dem k. k. Adler bezeichnet seyn lyerde» Laibach am Z3, October x8äi.