zur Laibacher Zeitung. .H^ 11. Dinstag den 25. Jänner 18^2. «Auvcrmal - ^erl.^ntbai unoen. Z. 71. (3) »cl Nr. 34030. Nr.'i'l61l. Circular - Verordnung des k. k. innerösterreichisch - küstenländischen Appellations - Gerichtes. — Die k. k. allge» meine Hofkammcr hat mit Note vom 19. October l. I-, Z. 37238, dem k. k. obersten Gerichtshöfe, und dieser mit hohem Hofdecretc der k. k. obersten Iustizstelle vom 23. November l. I., Z. 6^77, diesem k. k. Apellationö - Gerichte bedeutet: Dasi die sämmtliche Correspond denz zwischen Postportodefreitcn, somit allen landesiürstlichen Gerichtsbehörden untereinander ohne Unterschied, ob diese offiziös ftv oder Par-ttisachcn betrifft, portofreiste. - DiVse Porto-freihcit erstreckt sich jedoch nicht auf jene Ge-schäfts:Verhandlunqen u.Erlässe, welche von einer posiportobefrciten (landcZfürstlichen) an eine portopflichtige (nicht landeSfürstlichc) Behörde ergehen. — Da die Letzleren nur in den gesetzlich bestimmten Fällen portofrei smd, so ist es für dieselben nothwendig, dasi der portofreie Gegenstand, um den ,5 sicl) handelt, jedesmal durch die von Ausien anuisehende Bemerkung ..offiziöser Iudiziala/fMstand" ersichtlich gemacht werde, — Sollte diese Ve^ichming in dem Falle, wo ein landesfürsilich^Z Gcllchtan ein nicht landesfürstlicheS Gericht schreibt oder ein Schreiben de5 Letzteren empfänctt, fehlen so wurde die für daö Schreiben entfallende Portogebühr von der portopflichtigen Behörde,'und zwar im ersten Falle bei der Abqabe, im Zweiten Falle bci der Aufgabe entrichtet werden müssen. - Die Unerläßlichkeit dieser äußeren Bezeichnung des portofreien Gegenstandes bei der Korrespondenz zwischen portopflichtigen Behörden versteht sich von selbst. — Diese Bezeichnung hat demnach nur bei d^- Korrespondenz zwischen landcsfürlNichcn Gerichten ihren praetischen Nutzen verloren, bei allen übrigen Gerichten aber liegt sie im Interesse derselben. — Diese allechöchste Abordnung wird sämmtlichen in dem Sprengel dieses k. k. Appellations-Gericht.'s befindlichen Iustizgerichten zur Dar-nachachtling hicmit bekannt gegeben. — Klagenfurt am 9. December 18N. Frei Herr v. Sterneck, Präsident. Freiherr v. Untcrrichter, Vice - Präsident. Dr. Johann Peter Buzzi, k. k.Apellacionsrath. Z. 75. (3) Nr. 33748. Kund m ci ch u n g. Die Landesstelle kömmt zuweilen in die Lage, an den hierländigen privatherrschaftlichen Bezirksämtern, di? nicht durchgängig mit vor» schriftmäßig befähigten Ober - oder sonstigen Bezirköbeamten bestellt sind, oder die ihre Bezilköverwaltung anheim sagen, und für deren Besorgung bis zur definitiven Organisirung lande5fürstlicher Bezirks-Kommissariate Vorkehrungen nöthig werden , zeitweilig solche Be-amtc von Amtswegen auf Kosten und Gefahr des betreffenden Jurisdictions-Dominiumä anzustellen, — und zu dem Ende bcabsichtct nun das Gubernium zur Uebersicht derjenigen, der? mal noch in Priv atdl en sten stehenden Be-zirkä-Vcamten, odcrsonst mit den nöthigen Erfordernissen für die verschiedenen bci der Be-zirksvi.^altung vorkommenden Bedienstungen ausgestatteten Individuen >u gelangen, die geeignet und geneigt wären, eine derlei zeitweilige Dienstleistung zu übernehmen, welche ihnen bei entsprechendem Erfolge zunächst einen gegründeten Anspruch verschaffen würde, bei wirklicher 72 Besetzung der allmählig bei landeöfürstlichen Bezirks-Commissariaten in Erledigung kommenden DienstessteUen nach Verdienst angemessen berücksichtiget zu werden. — Dem zu Folge erlaßt das Guvernium hiemit die gegenwärtige öffentliche Aufforderung, daß alle Me dermal noch in Privatdicnsten stehende Beamte- oder sonst aeeiqnete Individuen, die auch der kranu-schen - oder in Bezug auf Karnten, der dort zum Thclle heimischen windischen Sprache machtig und nachzuweisen im Stande sind, daß sie die juridischen Studien nut gulem Erfolge zu-rückaelegt, und überdieß die gesetzliche Besäyl-Kuna für das Civil- und Criminal-, so wle für das Richteramt über schwere Pollzet-Ueber-tretungen und auch für das Amt eines Bezlrks-Commiffars durchgehends oder doch zum Theile erworben habcn, - die ferner im Stande jlnd, über ibrc seit der Beendigung der Studien aus-aehabtcn verschiedenen Prwatanstellu.igen, so wie über ihre Sitten, - endlich auch über chre aU-fällige Cautionsfahigkeit beruhigende Ausweisungen beizubringen, - und dle demnach geeignet wären, eine derlei zeitweiligem otllcia Anstellung als Bezirks-, Ober- oder sonstige Concepts - Beamte von Seite dichs Guberniums zu übernehmen, — einschlägige Beweroungö-Gcsuche, die gehörig documents, und auch mit den Nachweisungen über daä Alter und den allfälligcn Familienstand belegt seyn müssen, — im Wege der ihnen dermal vorgesetzten Krclö-ämter bei dieser Landesstelle eingeben, und hle-bei auch bemerken mögen-, für wclche Bedlen-stung bei Vezirrs-Commissanaten eln oder der andere sich bewerben wolle. - Die eingehenden Gesuche wird das Gubernium vorläufig nur in Vormerkung nehmen, und darauf erst eintretenden Falls geeignet Bedach: nehmen. —Vom k. k. illyrisclM Gudernium. — Laib ach am 25. December 1341. Ludwig Graf Cav riani, k. k. Gub. Secretär. 'z. 65. (5) Nr. 90' Kundmachung. Z,n die Mllitär, Academic mit dem von einem Stabs- oder Regimentsarzte ausgestellten Certificate. — Uebrigens wird bemerkt, daß bei gänzlicher Ermanglung geeigneter adelicher Competenten, auch unadeliche Söhne solcher Vater, die »m Militär gedient haben, odcr Söhne unabell- 73 chcr verdienstvoller Civilbeamten, welche jedoch gedorne Landeskmder seyn müssen, in Vor» schlag gebracht werden können. — Von der kra,,nsch«standlsch Verordneten Stelle. — Laibach am l2. Jänner l8H2. Freiherr v. Taufs'ercr, ständischer Secrctär. Nemtltaze Verlautbarungen' Z. 109. (2) sä Nr. ^I^. IX.. Nr. 639. Kundmachung. Das hohe k. k. Hofkammer-Präsidium hat unterm 24. d. M-, Z- ""/!'.?. beschlossen, den ordinär geschnittenen Tabak, welcher in Briefen zu zwei Lothen um den Preis von zwei Kreuzer verkauft wird, versuchsweise in vier-tc.lpfündigen Packeten, und zwar im Kleinver-schlciße um acht Kreuzer pr. Stück, also vier Stücke oder ciu Pfund um zwei und dreißig Kreuher, im Großvcrschleißpreise aber um neun und zwanzig Kreuzer pr. Pfund vom 1. Februar 1842 angefangen in Verschleiß zu setzen. — Dieses wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht — Von der k. k. steyrisch - illyrischen vereinten Camcralgefällen - Verwaltung. Grätz am 31. December 1841. Z. l!0. (s) Nr. 117. E 0 ncur s - Ausschr e»bu ng zur Bes^yung der Bcznkrwundarzten - Stelle zu ArnolostelN. — Durch dm Tod des Bc« zirkswundarjlen Matthäus Kamen zu Arnold Nein, »ft diese mit einer jährlichen Remuneration uon 75 fi. a,»s der Bczirkscaffi ulid 75 si. aus der Nentc^sse der Staatsherrsch,^ft Ar-noldsteln, muhn, zusammen von i5a fi. ver, bundene Wundärzten , Stelle in Erledigung glommen. — Geprüfte Wundärzte, wclche diesen Dlcnsipostcn zu erhalten wünschen haben ihre mit dem erforderlichen Diplom/ den Studien-und Moralitäts - Zeugmsscn, dann den Beweisen über ihr« bisherige Ve>wcndung und Dienstleistung belegten Gesuch? bis Ende Februar d. I. briber Bezirks-Obriglett^A'-noldstein einzureichen, zugleich sich aber auch über die vollkommene Kenntniß der slawischen Sprache legal auszuweisen, indem diese Sprach-kllmtmß em uncllaßllchcS Bedmglnß z^7 Erlangung dieses Dicnstposiens lft. — H? ^ Be,,lrksobrigkelt Arnoldstem am z?. Banner 1842. 3- "4- (2) ^ n. Edict ^ Bon dem gefertigten Bezittsgerichte, als Real» und Personal Instanz, wild hiermit allgemein kund gemacht: Es sey in der Trecutionssache des Anton Thomizh gegen Joseph Wuzian, beide von Seidendorf, pcw. schuldigen «ooss. c. 5. c., in die executive Feilbielllng der, dem Lehlern gehäligen, mit Pfano bclcgce», dem Gute Wcinhof «ub Nr!). Nr. »2», und Kat. Nr. lo» dicilstharen, zu Scidendorf gcl.'gelleli, gerichtlich auf 2Za fl. geschah» tcn Haldhude gcwilliget, und hierfür die Tagsa--hungen auf ttn ,5. Februar, auf den »5. März u»d auf den »5. April k. I., jedesmal früh von 6 bis li Uhr mit dem Beisätze angeordnet rvoroen, dah die Realität nur bei der 5. Tagsahung unte» der Scbäyung hinlangegeben werben wiro. Die Schätzung, die Bedingnisse und der Grund« buchsextract sönnen hieramtö eingesehen ro«rden, uno den Kaufsliebhabern wird noch eröffnet, daß lie vor dem Anbote als Vadium Jo ft. zu Han» den dcü Bezirks. Commissars zu erlegen haben wer. den. Bezirksgericht RupertShof zu Neustadt! am 22. November ,6^l. Z. «O(i. (2) Nr. »02?. Edict. Von dem Bezirksgerichte Schneeberg wird hiermit bekannt gemacbl: Gö seye», zur Vornahme der über Ansuchen dcS Herrn Wlfg. Off. v- Lich-le»berg, durcv Herrn Dr. (Zrobalh gegen Barthelme Ncssann von Neudorf, pc-t«. schuldigen 269 ft. 20 kr. c. 3. 0., m. h. k. k. Stadt« und Landrechie in Kram zu Laibach mit Bescheid vom 24. Juli 1Ü41, Z. ""^??a- berviNigten executive« Feilbietung der dem Execulen geböligen, 8ul> G. P. P. Nr. ^'/» dev Herrschaft Sckneeberg dienstbaren, gerichtlich auf »)8a ft. 6. M. geschätzten, zu Ncudorf sul, Nr. »6 liegenden kaufrcchlllchen Kaische, drei Feilbie» tungslermme auf den 28. Februar, 29. März und 2l). April ^642, jedesmal zu den gewöhnlichen vormittägigen Amlsstlli'den in der hiesigen Amtskanz-lei mit dem Beisahc angeordnet worden, daß diese Realität nur bei der dritten Feilbietung unter dem Schätzungswerte hintangegebcn werden würde. Das SchäyU'igsprotocoN, die Licilationsbe« dingnisse und der Grundbuchsextract können täglich zu den gewöhnliche" Amtsstunoen in dieser Amlä» kanzle» eingesehen werten, Bczi'trgcricht Schneeberg am 24. December »34«. Z?99. (2) Nr. 3o. Edict. Von dcm Bezirksgerichte Schnceberg wird den unbckHn.'l wo befindlichen Agnes, Maria und Gli» sabach Mooiz, ooer ihren stlcichfaNs unb,kannten Erben, durch gegenwärtiges Oeict bekannt gemacht: Es habe wider sie Andreas Modiz von Neudorf, Klage auf Verjährt- und Orloschenerklärung der, auf seiner, der lübl.Herrschaft Schneeberg »ub Urd. Nr. 2,Q, I^ecU. Nr. üol dicl'stbaren Drlltelhube, zu Gunsten der!lg«csModiz ob l73.ss..derMarlaMa-diz ob »27 fi , der Cl'sabcthMocii ob4oo ft. D.W. aus dem Chcverlrage vom 4. October »Ln^ haften, den Ansplüche angebrachl und um die richterliche - 74 Hilfe gebeten, worüber die Tagsatzung auf den «9. April I. I. früh um 9 Uhr vor ditsem Gerichte an>;eorenet wurde. Das Gericht, dem der Ort des, Aufenthaltes der Geklagten oder ihrer Erben un. bekannt ist, und da fle vielleicht aus den k, t. Erb« landen abwesend seyn dürften, hac au» ihre Gefahr und Kosten den Herrn Johann Perz von Schnee. berg zu ihrem Cur.ttcr aufgestellt, mit welchem d'e angebrachte NechtS1«che nach der fur die t. k. Erblande bestimmten Gerichtsordnung ausgefühlt und entschieden werden wird. Dieselben roercen al> so dessen durch dieses öffentliche Gcicl zu dem lZn» de erinnert, daß sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, ode, dcmdestilnmlenV^rlrel^rlhreRechls' behelfe an Handen ,u lassen, oder aber auch sich selbst einen andern Vertreter zu bestellen u»d die» scm Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in alle die ordnungsmäßigen Wege cinzuschrciccti wissen mögen, die <1e zu i?rer Vertheidigung dien< sa.n sinden würden. wiorigenK sie sich sonst die aus ihi-er Vcrabsäumung entstehenden Folgen selbst bei» zumessen haben werden. Bezirksgericht Schneeberg am l l. Jänner 1842. Z. 1". (2) Nr. 5495, Sdlce. Bon dem Beziiksgerichle Haasberg l?ir0 be« kannt gemacht: Es sei) übcr Ansuchen deS Anton Lauritsch die neuerliche executive Feilbielung der, dem Matthäus Oblal von Topol gehörig gcn?ese> neu, dem Gute Thur,>lack 5l,l> Urb. Nr. 423'/^ dienstbaren, auf 0U7 ft. gerichtlich geschätzten V4 Hude in Tcpol, wegen t>cm Ersten schuldigen l>4 <^. 5. c:., ilnd zwar auf Gcs'ahr uno Kosten eer säu< Mlgcn tZlstchcrinn Maria Oblak bewillig«', uno dazu die einzig.' Tagsahung auf den 2ü. Februar 5642 angeordnet worden, bei welcher diesc Realität auch ll»ccr der Schätzung vertauft worden wird. Das Schätzunqsprolocoll, die Licitatlonsbe» tingnisse und der Grundduchsextracl konneu dci diesem Gerichte eingesehen werden. VezirkögerichlHaaudergam2i.December »64». Z. lo3. (3) "^ Nr^57. G d i c l. Von dem Bezirksgerichte Goltschee n?»rl> hier. mit bekannt gemacht: Es habe der Hanrclsmann I. M. Pfcrschy vcn Grah, gcgc„ HXiul P"z von 37?algern, eine Klage Pl:,u. 227 fl. 12 sr. ri'che, Bcllaj und Brüne, und enclich das Berg. recht ^on St. Paul, auf drei, oder auch auf sechs Jahre, vom 24. April 1842 angefangen, mil« lclst össlnlllchcr Verstelgerung mit dem Bcisahe in Pacht gegeben werten, daß ric Pachtbcding,i«ss^ laglich in ccr'Amlök^nzlei des gefertigten Berwal-lungöamteü eingesehen werben können. Ncdrigcn5 werten dleZchentholocn aufgefordert, lhr ctsel)lichec' (Zlnstantsrccht entweder glcicl) bei der Berstei^crung, c?kcrinnerhall? des gcsetzllchenPräcluslv Tcrminsvan sechs T^>gcn nach tcrselbell, um so gewisser geltend zu machen, als späterhin darauf leine Rücksicht mehr genommen, sondern tie Pachtübcrgalc der Zehcnce an die bei der Limitation verbliebenen Meist« bictcr eingeleitet werden wird. — Verwaltungs' amt oer Herrschaft Seiscuberg am 5. Jänner ,642. 3. c>57^'(5)' ^'^" Nr. z/z. G d i c t. Mit 32. Februar l. I. kommt in der l. f. Stadt Mottling eine Fleischhauer»Gerechtsame zu vergeben. — Wer solche zu erlangen wünscht, hat sich bis »5. Februar ,tt^2 entwcbcr pcrsötilich, oder portofrei bei dieser Bezirtsodrigkeit darum zu bewerben. — Bezirl'äobrigkcit Krupp am tt. Jan« ncr ,842. Z. lu». (3^ Nr. 4270. Edict. Von lem Bezirksgerichte des Herzogthlims Gottscbec wird allgemein bel^n„t gemacht: Es sey über Ansuchen dcs Hcrrn Adolf Haus von Gcltschec, in die executive Feilbielung kcr, dem Mathias Eisenzopf gehörigen, zu Krapfviif.-Io z^l, Hs. Nr. 2ä gelegenen Vi ^rb. Hübe sammt Wohn. und Wi'lhschaflü-Gebäuden gewilligt, rnid zu deren Vornadme der »n. Februar als erster, der ,5. März alü »weiter, und der ,9. April i8/,2 als dritter Termin, jc^smal um ,c» Uhr Vorinittags in lac« Kl.ipfc»felo mit dem Beisätze angeordnet worden, dah diese Realität bei o.r crittcn Tag» fahrl auch unter ,hrcm Schähungswcrtbe pr. 35)oft. hinlangegcbcn werden irird. — Der Grundbuchs« extract, das ScbahungSpsolocoll und die Feilbie» tUligsdetiiignssc sonnen zu den gewöhnlichen Amts-stunden in der Gcrichlstanzlei eingesehen werden. — Bezirksgericht Goltschee am 5o.- December ilM.