Amtsblatt zur Lalbchcr Zeitung. Ni. 153. Donnerstag den 6. Juli 1854. Z. 384. 9 (2) G r l a H des k. k. Finanz-Ministeriums vom l3. Juni ,654, Z. 9926/F. M-, wirksam für alle Kronlander. Ueber Vorsichtsmaßlegell, bei der Zinsenbehebung und Umschreibung von auf Namen lautenden Staats-schuldverschreidungen und Monte-Cartellcn. Nachdem die Staatsverwaltung für die Echt« heit der Unterschriften auf den Zinsenquittungen und bei den Zessionen von den auf Namen lautenden Staatsschuldverschreibungen und von den Monte-Cartellen keinerlei Haftung übernimmt, so können die Besitzer solcher Papiere, um sie in die Lage zu setzen, sich g" Monte-Kanelov H t P|1S6m mKdkor lukakor poivk ni • ^stniki tacih oisen A 1 • z?.niüI'eJ° P?' hil^ L "1 PJhCinj aa bi i,m raOguce V r LS^e -Shde lla Viasti «Urno varo-sn 1 -I J S PO"a»ejo njihnih podpi- a; ali,_ da morajo poLotni Jisti zastran ob-J'esti in cesioni «a njih ime se glasecih derzavnih dolžnih pisem ali Monte- , Katlelov vselej dostojno poverjeni biti; b) ali, da se mora pri vsikratnim pieje- nianJLi obiesli razun navadnega pobol- nega list a ludi se der/avno dolzno pismo ali Monte-Karleli sami pokazati. Po takim je vlastniku tacih derzavnih dolznih pisem na volju dano; izreci, se te ali une leh previdnost, ali po nobe ne posluzi'ij in colo pri dosadanjim rav-njanju oslati; ako |>a zeli se na eno inie-novanih viz zavarovali, bo ali s besedo ali pisano pri listi krcditni dnarnici, pri kteri se na deiZivno do.'ino ali dohodkino pismo obresti plaeujejo , zaprosenje oddal; üb enim pa derzavno dolzno ali dohodkino pismo prodlözil. Tako terjanje ze bo potem V javne upne pisma zapisalo in ima moc, da, duklcr ga vlastnik ne prekliee ali sc prepis ne zgodi, se zainorcjo v pervim p rime rljeju pod a prejerne obresli ali piepisi samo na poverjene pobolne pisma ali samo vsled pove'i jenih cesionov zgodili. V drugim p rimer Jjcju b pa obresti sanio prejeii, ce se lazun navadnega po-botnega lista vselej tudi derzavno dolzno pismo ali Monte-Karlel samo pokaze. roverjenja, ki Se igolj Je zavoljo pre-jeraanja obresti ali za cesione napravljuju, ki ^e na obligacie ali Monte -KarieJe de-lajo, so s premilostivera ozerom na iine-novane razinere vsled najvisjega sklepa 8. ¦ Maja »854, kolckü proste. Z- 385. 3 (,) «li Nr. 7622. Kundmachung, Betreffend die Aufhebung der beiden Savemauth- amter Ratschach und Iessenitz in Krain, und Aufstellung eines konzcntrirten Navigations- amteö zu Gurkfeld. Das hohe k. k. Finanzministerium hat im Einverständnisse mit dem Ministerium für Handel und Gewerbe laut Dekretes vom 19. März »854, Z. '°^2,, die auf dem Savestrome zwischen Stcinbructen und der kroatischen Gränze befindlichen zwei Navigationsamtcr zu Ratschach und Iessenitz aufzulassen und dafür provisorisch die Aufstellung eines einzigen Naoigations-amtes zu Gurkfeld am rechten Saveufer in Krain, in der Eigenschaft eines Gefallen-Unteramtes U.Klasse, zu bewilligen geruht. Dieses Amt wird zu Folge Eröffnung der k. k. steier. illyrischen Finanzlandeö« Direktion vom 26. Juni IV54, unter gleichzeitiger Erlöschung der beiden Navigationsämter von Ratschach und Iessemtz, am l. August i854 scine Wirksamkeit beginnen, und eS welden von diesem Tage angefangen von den Schiffen, Flö, ßen und Saumfahrzeugcn die mit der illyrischen Glivernial« Kurrende vom l. März l844,Z. 47l7, kundgemachten, und noch derzeit bestehenden Sa-vemauthgetuihlcn nicht mehr abgesondert bei jcdcr der zwei Stationen zu Ratschach und Iessenltz, sondern bei dem Navigatiousamte zu Gurkseld, und zwar je nachdem von den daselbst ln etner angemessenen Entfernung von einander aufgellen ten zwri Savemauth - Gränzlinien «n der ^>erg-und Thalfahrt nur eine, oder aber bewe derselben passirt werden, - cntwcdcr .m einfachen, oder aber im doppelten Betrage emgehoben werden. Die Gtenzplinkte dieser beiden Llnlcn, so w.e der dazwischen bchudliche Landungsplatz, sind am Ufer durch ämtliche Bezeichnung kenntllch gemacht. Von der k. k. Landesrcg'erung für Krain. Laibach am 2. Juli ?S54. Gustav Graf ChorinSky, Z 38l. 2 (2) Nr. 2,90 Präs. Verlautbarung des k. k. kärnt. krain. Oberlan. desgerichts ^Präsidiums. Seine Excellenz der k. k. Herr Minister der Justiz haben mit Erlasse vom 2l. Juni l. I., Nr. I1.Ul2, in Betreff der Auflösung des Kla-genfurter - Oderlandesgerichtes und dessen Vereinigung mit jenem zu Graz Folgendes anzuordnen befunden: ») Das dermalige Klagenfurter Obetlandesgericht hat seine Amtöwirksamkeit am 2tt. Iull d. I. zu schließen, und das vereinigle steierisch - kärnt-nerisch. krainische Oberlandesgericht zu Graz dieselbe am 21. Juli d. I. zu beginnen. Es haben demnach die bisherigen Geschäfte des Klagenfurter Oberlandesgerichtes von d,e-sem Tage an das Grazer Ooellandesgeticht zu übergehen, und es sind alle Eingaben der Parteien und Behörden und die Berichte der Untergerichte, wclche bisher bei dem Oberlandesgerichte zu Klagenfurt zu überreichen waren, an das vereinigte Oderlandesgericht zu Graz ^ zu richten. d) Gleichzeitig mit der Auflösung des Klagenfurter Oberlandesgerichtes erfolgt auch jene der ! Gencralprokuratur allhier, und deren Geschäftsführung ist bis zum Eintritt der Wirtksamkeit ! der neuen Strafprozeßordnung nach den bisherigen Verschilften von der General - Proku-tatur in Graz zu besorgen. Diese Verfügung wird zur Wissenschaft und Darnachachtung hiermit allgemein zur Kenntniß gebracht. Klagenfurt am 1. Juli »854. l_______________________________________________ Z. 378. 3 (2) Nr. 2108 Präs. Kundmachung des k. k. kärnt. krain. O berlan desge« rich ts - Präsid i ums zu Klagcnfurt. , In Gemäßheit des Erlasses des hohen k. k. Justiz-Ministeriums vom l9.Iunil. I., Z. »0923, wird der Konkurs zur Besetzung von 4, im Sprengel dieses k. k. Oberlandtsgerichtes für Kärnten und Krain erledigten Auskultanten-Stellen mit dem Adjutum von 3W fl. C. M. und von 4 erledigten unentgeltlichen Auskultanten - Stellen ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Dienstesstellen haben ihre Kompetenzgesuche im vorschriftsmäßigen Wcge binnen 4 Wochen bei diesem Oberlandesgerichts-Präsidium einzubringen, und dieselben mit dem Taufscheine, den Studienzeugnissen, mit den Ausweisen über die mit Erfolg abgelegte, zum praktischen Iustizdienste befähigende Staatsprü-funa, über ihre Sprachkenntnisse, ihre bisher.ge Verwendung und mit einem Moralltats-Zeugnisse zu belegen, und darin endlich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mlt clnem Beamten oder Advokaten in diesem Oberlandesgerichts-Spnngel verwandt oder verschwägert sind. Ittsbesondere haben Bewerber um eine unentgeltliche Auskultantenstelle ihren Kompentcnz-Gesuchen den Ausweis über ihren für die Dauer ihrer unentgeltlichen Dienstleistung gesicherten Unterhalt anzuschließen. Klagenfurt den 27. Juni 1854. ä. 376. » (2) Nr. 2516. Lizltations, Kundmachung. Die hohe k. k. Banal-Regi.rung hat mit Erlaß vom 24. Mai l. I., Z. 620l, die lizitations-weise Verpachtung des Fleisch-Ausschrottunas-Re-gals im Bereiche der Stadt'Commune Agram zu bewilligen geruht. Demzufolge w,rd hiermit der Liz'tationster-min auf den ,5. Juli 1851, um l0 Uhr Vormittags in dem hierstädtischen Rathhause festgesetzt und verlautbart. 528 Die Lizitations-Bedlngniffe find folgende: t)Die Pachtung beginnt mit 1. August!. I. und endct mit letztem Oktober 1855. Ersteher der Pachtung wird Derjenige, der den höchsten Anbot pr. Kopf zu Gunsten der Stadtkasse machen wird. 2) Zur Ausschrottung sind geeignet: Ochsen, Kühe. Sti.re, Büffel, Kälber, Schweine, Lämmer und Hammel. 3) Jedes Stück Hornvieh muß wenigstens 12 pCt. Unschlitt haben. 4) Die Ueberwachung des Schlachtviehes und des Fleisches wird nach den bestehenden allgemeinen gesunoheits-polizeilichen Vorschrif-gchandhabt. 5) Ausgeschrottct und «erkauft darf werden: 2) Reines Rindfleisch ohne alle Zuwage, und zwar von solchen Rindern, deren jedes Stück 12 Pfd. oder auch mehr Pfd. Unschlitt auf einen Zentner wiegt. I)) Stier« und Büffclfleisch, nicht minder das Fleisch von solchen Rindern, die weniger als 12 Pfd. Unschlitt auf einen Zentner haben. c) Die Zuwage jedcr Art, worunter uerstaw wird: der Kopf, das Maul, die Leber, die Bauchflccke, die Nieren, das Herz, die Milz, die Gurgel, die Lunge und die Füße. 6) Dcmzufolqc muß das im Punkt 5, lit. n an» gedeutete Fleisch abgesondert, das in Punkt 5, lit. I) bezeichnete wieder abgesondert, und die im Punkt 5, lit. c angeführte Zuwagt ebenfalls abgesondert, in verschiedenen Fleisch» danken verkauft werden. ?) Es müssen daher dreierlei Fleischbänke und zwar in hinlänglicher Anzahl vorhanden sein, und dichlben hat der Pachter auf seine Un^ kosten an geeigneten Ölten zur Erleichterung des Publikums be-zuschaffen. 8) Der Preis für ein Pfund guten und reinen Fleisches, wie solches im Punkt 5, lit. n an-gegeben, wird in 8 kr. CM. festgesetzt. Für da5 in Punkt 5, lit. d angcycutetc Fleisch wird dcr Pnis in 6 kr. CM. pr. Pfd. bestimmt. Endlich für ein Pfund besserer Zu» wage, nämlich für Kopf, Maul, Lcber, Bauch« flicke, Niere, Hcrz und M'lz 5 kr. CM., und für die übrige Zuwage, als: Gurgel, Füße und Lunge 3 kr. CM. pr. Pfd. 9) Jeder Lizitant hat vor Beginn der Lizitation eln Vadium von 5U0U fl. CM. entweder bar, oder in 5 pCl. Staatspapieren zu erlegen, wclches nach geschlossener Lizitation dem Ersteher in die Kaution eingerechnet wird, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Wadien zurückgestellt. Zy) Falls der Erstcher bis zur Unterfertiguna. des Pachtvertrages von seinem Anbote abstehen würde, so verllcrt er das erlegte Vadium von 5WU si. CM., welches der städtischen Kassa zufallt. I1)Dcl Elster dieser Pachtung ist verpflichtet, bei Unterf.rtigung dts Pachtvertrages eine Kaution von IU000 si. CM. entweder im Baren oder in 5 pCt. Staatspapicrcn zu er lessen. Wenn der Ersteher die Kaution bar erlegt, so wird selbe bei dcr hierstadtischen Sparkasse angclegt und mit 4 pCt. verzinset. 12) Der Pächter ist verpflichtet, alle Tage von allen oben Punkt 5 bezeichneten Fleischgattungen in hinreichender Fülle auszuschrotten, da< mit das Publikum und das k. k. Militär gänzlich befriedigt wird; deßhalb ist er auch verpflichtet, wenigstens 100 Stück Vieh stets hier zu Agram in Bereitschaft zu halten. 13) Der Pächter ist verpflichtet, alles Unschlitt, das er vom ausgeschroteten Rinde erhält, den hier-städtischcn zünftigen Seifensiedern um den bestehenden Limitationspreis zu überlassen, die Seifensieder hingegen sind gehalten, um diesen Preis sämmtliches Unschlltt vom Pächter abzunehmen. 14) Alle acht Tage hat der Pachter die betreffende Pachtsumme unter der eingeführten Kontrolle in die städtische Kasse gegen Quittung pünktlich abzuführen. l5) Für Uederttetung der Punkte 2, 3, 4, 5, Y, 7, 8 verfallt der Pächter unter das polizeiliche Verfahren; wenn er aber die Punkte 12, 13 und 14 nicht zuhalten sollte, so ist der Stadt-Maglstrat berechtiget, nicht nur die Kaulion des Pachters, sondern auch d.n laut Punkt 12 in Bereitschaft zu haltenden Vorrath von Schlachtvieh im Betrage des erlittenen Scha-dens und der Unkosten sich zuzueignen, und überdieß das Fleisch-Auöschrottungs-Regale auf Gefahr und Schaden des Pachters fur die Zeit des abgeschlossenen Vertrages einem Andern zu verpachten. 16)Kalb-, Schweine-, Lämmer- und Hammelfleisch darf unter Beobachtung der polizeilich-medizinischen Maßregeln von Jedermann ausgeschrottct und verkauft werden um den jeweiligen LlMitallonspreis, unter der Bedingung, daß: l?) von jedem Stück, und zwar: vom Schweine, welches einen Zentner überwiegt, 30 kr., vom mindergewlchtigen aber und vom Kalb 20 kr., endlich vom Lamme und Hammel 10 kr. CM. in die stadtische Kasse zu erlegen kommen. 18) Es werden auch schriftliche versiegelte Offerte angenommen, diese müssen aber bis zur Stunde, wo die lizitation anfängt, dem Bürgermeister überreicht und mit dem Vadium von 5000 fl belegt sein. Offerte, dencn das Vadium nicht beiliegt, werden nicht berücksichtiget. Vom Magistrat der Hauptstadt Agram den l9 Juni 1854. Der Bürgermeister: K a m a u f. Z. 1068. (!) Nr. 1254. Edikt. Von dem gefertiqten k. k. Bezirksgerichte wird hiermit bekannt gemacht: Os sei von diesem Gerichte über Ansuchen des Herrn Josef Spieler, gegen Gregor und Agatha Loger, weg»« aus dcm Vergleiche vom 5. November ,850, Z. 2405, schuldigen 794 fi. 48^ kl. M.M. c. 5. c., in die exekutive öffentliche Versteigerung der, den Letzteren gehörigen "/«4 Antheile des im Grundduche des Magistrates Laibach vorkommenden Hauses in der Stadt Konskr. Nr. ,29, im ge-richllich erhobenen Schätzungswerte von l750 fi. - kr. M.M. gewilliget, und zur Vornahme derselben vor diescm Gerichte die Feilvietungslagsatzuw gen auf den 9. August, auf den 9. S ep te m b e r und auf den !). Oktober d. I., jedesmal Vor-mittags um 10 Uhr mit dem Andange bestimmt worden, daß diese Nealitä'tenanlheile nur bli der letzten Feilbietung bei allenfalls nicht erzieltem oder überbotenem Schätzungswerthe auch unter demselben an den Meistbietenden hintangegeben werden würden. Die Lizilationsbedingnisse, das Schätzungspro-tokoll und der Grundbuchsexlrakt können bei diesem Gerichte in den gewöhnlichen Amtsstunden einge. sehen werden. K. k. Bezirksgericht Laibach II. Sektion am 12. Mai l854. Der k. k. Bezirksrichter: I)r. v. Schrey. Z. l049. (2) Nr. 1096. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Weichselstein wird bekannt gemacht, daß in der Exekutionssache deo H,rrn Ignaz Ziegler, gegen Lorenz Stergar von Pristava, pcto. 50 fl c. 5. c., die exekutive Feil' bietung der, dcm Letztem gehörigen, im Grund, buche Nassenfuß »ub Urb. Nr. 252 und Rektif. Nr. 202 vorkommenden behausten, auf 1424 fl. 25 kr. exekutive geschätzten Halbhube zu Pristava bei Iohannesthal, nebst den auf 93 ft. 45 kr. geschätzten Fabrnifsen, auf den 23. Mai, 26. Juni und 25. Juli d. I., jedesmal Vormittags um 10 Uhr im Orte der Realität mit dem angeordnet sei, daß die Realität nur bei der dritten, die Fährnisse aber auch bei der zweiten Feilbietung unter dem Schä'tzungswerthe hintangegeben werden. Dit Schätzung, der Grundduchsextrakt und die öizitationsbedingnifse können taglich hier eingesehen werden. H. k. Bezirksgericht Weichstelstein am 14. April 1854. Anmerkung. Nachdem bei der ersten und zwtl-ten Lizitation die Realität und einige Fährnisse nicht an Mann gebracht worden sind, so wird am 25. Juli d. I. zur dritten Lizitation geschritten. ___________ 37^020^. ^) Nr. 3109. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Lack wird der Miza Sternad mittelst gegenwärtigen Ediktes erin« nert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Valentin Homan, von Burgstall H.'Nr. 6, wegen Anerkennung der Verjährung der, im Grmidduche des Gutes Burgstall an der Realität Urb. Nr. 47, mit Uebergabsvertrag ddo. 5. Jänner 18l I , inlab. «. Jänner 1811, zu ihren Gunsten versicherten Wohnuna> rechtes, Genusses eines Hcmsgartcns und des baren Forderungsbetrages pr. 100 fl., Klage ange» bracht, worüber die Tagsatzung auf den 27. Sept. l. I., um 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. Das Gericht, dcm der Aufenthaltsort der Geklagten unbekannt, und da sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, hat zu ihrer Vertretung und auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Franz Kregar als Kurator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der, für die k. k, Erblande bestimmten Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Miza Sternad wird dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechlsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich stlbst einen andern Sachwalter zu be-stellen und diesem Gerichte namhaft zumachen, und Überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wisse, die sie zu ihrer Vertheidigung diensam finden würde, insbesondere, indcm sie sich die aus ihren Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumesscn haben wird. Lack am lO. Juni 1854. Z. lt)l8. (2) Nr. 1552. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte I. Klasse in Treffen wird bekannt gemacht: Es sei von diesem Gerichte über das Reassu' mirungsgesuch der Agnes Kollcscha von Kleinlack, wider Jakob Kolescha von Moräuzl), pcio. schuldigen 105 fi. 20 kr. c. 5 c., i» die öffentliche Verstei-gerung der, dcm Enkuten gehörigen, auf 142 fi. geschätzten, im Grundbuche von Thnrn 5uk Berg. Nr. 20 und 2l vorkommenden Weingärten in Steinberg gewilligct, und hiezu 3 Termine und zwar auf den 26. Juli, 26. August und 26. Scpt. 1. I,, jedesmal um 9 Uhr Vormittags im Amtssitze ditses Gerichtes mit dem Btisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten bei der l oder 2. Feilbietungstagsatzung um den Schätzlmgsnxrtl) oder darüber nicht an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der 3. auch unter dem Schätzungß^ werthe hinlangegeben werden würden, und jeder Lizitant l0"/<, des Schatzungswerthes als Vadium zu erlegen habe. Wo übrigens »en Kauflustigen freisteht, die dießfälligen Lizkationsbedingnisse wie auch die Schätzung in der dleßgcrichtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsiiunden einzusehen. K. k. Bezirksgericht Treffen am 12. Mai l854. Z. 1055. (2) Nr. ,370. Edikt. 5!on dem k. k. Bezirksgerichte Krainvurg wird hiemit bekannt gemacht -. Es sci übtr Ansuchen dcr Herren Franz und Auguslin Malli von Ncumarktl, wegen schuldigen 81 fi. 52 kr. c. 5. c., in die öffentliche Versteige-rung der, dem Georg Globolschniq gehörigen, im Grunbbuche des Gutes Bischoftack 5ub Ürb. Nr. 4? 2/4 vorkommenden, auf 48 l fi. 45 kr. CM. ge. schätzten Kaischenrealität zu Poschenik H. Nr. 39 bewilliget, und es seien zur Vornahme derselben die Tagfahrten auf den 31. Mai, 28. Juni und 26. Juli l. I., jedesmal um 10 Uhr Vormittags im Amtssitze des Gerichtes mit dem Bedeuten bestimmt worden, daß diese Ncalitäl bei der dritten Feilbietung auch unter dem Schätzungswerthe hiittana/gc. ben wird, wozu die Kauflustigen mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Schätzung der Rea. litä't, die Feilbietungsvediiignisse und der Grund-buchsextrakt täglich hier eingesehen werden können. Krainburg am l5. März ,85 4. Z 3455. Bei der ersten und zweiten Feilbietungstagsatzung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. K k. Bezirksgericht Krainburg den 28. Juni 1654. Z. 506. (2) Nr. ,500. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Planina wird der seit dem Jahre ,808 verschollene Jacob Tegel von Zheuz., aufgefordert, sich binnen Jahresfrist, vom Tage der ersten Einschaltung diefes Edittes in die Laibacher Zeitung, sogewiß Hiergerichts zu melden, oder das Gericht, oder den demselben zur Wahrung seiner Rechte bestellten Curator Hrn. Anton Sorre von Unterloitsch, von seiner Existenz gehörig zu verständigen, widrigens derselde todt erklart und über dessen Nachlaßvermögen die Abhandlung eröffnet werden wird. Planina am 9. Februar »854. Der k. k. Bezilksrichter: Gertscher. 529 3. l038. (2) Nr. 2l82. Edikt. Vom k. k. Bezirksgerichte Nassenfuß wird hiermit kund gemacht' Es sei über Ansuchen des Herrn Ignaz Skedl von St. Ruprecht, als Zessionär der Maria Knaus geb. Hlebetz, die Reassumirung der mit Bescheid vom 22. Februar 1849, Z. 417 bewilligten, aber sistirten exekutiven Feilbietung der, dem Johann Kovatsch von Selge gehörigen Realitäten, als: dcr im Grundbuche Thurn Gallenstein «ub Rektf. Nr. 100 vorkommenden, gerichtlich auf 8l4 st. 20 kr. geschätzten Halbhude. und der im Grundbuche Kroi» senbach suli Ntf. Nr. 25, Urb, Nr. 41 und 42 vor. kommenden, gerichtlich auf 270 ft. geschätzten Berg« realität in Raune, wegen seiner Forderung pr-221 si, 56 kr. c. «. c, bewilliget und zu deren Vornahme drei Tagsatzungen auf den 29. Juli, 29. August und 29. September d. I., und zwar jedesmal Vormittags 9 Uhr in loco der Realitäten mit dem Anhange angeordnet, daß dieselben nur bei der dritten Feilbictungstagsatzung auch unter dem Scha't-zungswerlhe hintangegeben werden. Das Schätzungsprotokoll, der Grundbuchsextrakt und die Lizitationsbedingnissc können täglich hierge» richts eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Nassenfuß am 3. Mai 1854. 3. 1039. (2) 3ir^247l. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Nafsensuß wird hiemit allgemein kund gemacht: Es sei über Ansuchen der k. k. Finanz. Proku-raturs-Abtheilung paibach, nnm des hohen Aerars, in die exekutive Fcilbietung der, dem Johann Indi-char von Sadukuje gehörigen, im Wördler Grundbuche »üb Ulb. Nr. il3V richte nicht bekannt .st, so wurde denselben auf ,^ e Gefahr und Kosten Herr Dr. Rudolf als Kurator aufgestellt, mit welchem diese Vach? gerichtsordnunas. mäßig verhandelt werden wird. Es haben demnach die Beklagten entweder zur obigen Tagsatzung persönlich zu erscheinen, oder ihre Behelfe dem Kurator rechtzeitig an d,e Hand zu geben. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibachö am 22. Mai 1854. 3. 1042. (2) Nr. 6598. Edikt. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird den unbekannt wo befindlichen Valentin Koschenina, Agnes, Johann und Maria Hostnik und deren ebenfalls unbekannten Rechtsnachfolgern erinnert-. Es habe wider sie Maria Hostnik, von Pun-gert Nr. 18, die Klage auf Verjährt.- und Erlo-schenerklarung mehrerer, auf ihrer im Vrundbuche der Staatshenschaft Lack zut> Rektf. Nr. 542 vor< kommenden Kaischenrealilät haftenden Satzposten, und zwar: 1) des für Valentin Koschenina intad. Schuldscheines ddo. 16. Dezember 1786, und der für Miza Hostnik zupel-iinak. Zession ddo. 6. August 1821, ob des Kapitals pr. ,27 st. 30 kr.; 2) des für Agnes Hostnig inlab. Ehevertrags ddo. 3. Februar 1787, ob des Heiratsgutes pr. 178 fl. 30 kr.; 3) des für Johann Hostnik ob des Betrages pr. 15 fi. 16 kr. intad. Bescheides vom 4. Juli 1798; bei diesem Gerichte eingebracht, worüber zum mündlichen Verfahren die Tagsatzung auf den 22. September d. I., Früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. Da der Aufenthalt der Beklagten diesem Gerichte nicht bekannt ist, so hat man ihnen auf ihre Gefahr und Kosten einen Kurator in der Person des Herrn Dr. Nak aufgestellt, mit welchem die Vache gerichtsordnungsmäßig verhandelt werden wird. Es haben demnach die Beklagten zur Tagsatzung entweder persönlich zu erscheinen, oder aber ihre Behelfe dem aufgestellten Kurator an die Hand zu geben, widligens sie sich die Folgen selbst zuzuschreiben haben weiden. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 23. Mai 1854. 2- »044. (2) Nr. 7760. Edikt. Mit Bezug auf das dießgerichtliche Edikt vom !7. Mal l. I, Z. 6135, betreffend die Exekutions. fuhrung der k. k. Finanz.-Plokuraturs. Abtheilung üaibach, nom. des hohen Aerars, gegen Matthäus Ruß von Gattein, iNu, des Steuerrückstandes pr. 79 fi. 6'4 kr., ist bei der ersten, heute abgehaltenen Feilbictlmgstagsatzling kein Kauflustiger erschienen, weßhalb am 27. Juli zur zweiten Feilbntung mit dem frühern Anhange geschritten werden wird. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 27. Juni 1854. Z. 10Z3. (2) Nr. 2981. Edikt. Vom k. k. Bezirksgerichte Krainburg nmd hiemit bekannt gemacht: Daß zur Vornahme der exekutiven Feilbietung der zu Feistritz Nr. 13 liegenden, im Grundbuche der Filialkirchengult St. Nikolai in Strahain sub Urb. Nr, 8 vorkommenden, dem exequirten Josef Stroi gehörigen, gerichtlich auf 380 fi. geschätzten Kaische sammt An- und Zugehör, wegen aus dem Urtheile vom 18. Oktober dem Andreas Bergant von Skaruzhna schuldiger 150 ft. c. s. c,, die drei Feilbietungstagsatzllngen auf den 26. Juli, 23. Au. gust und 20. September l. I, jedesmal Früh von 9 bis 12 Uhr vor diesem Bezirksgerichte mit dem Anhange anberaumt sind. daß die feilgebotene Realität bei der ersten und zweiten Tagsatzung nur um oder über den Schätzungswert!), bei dcr dritten aber auch unter demselben hintangegeben werde. Dessen die Kauflustigen mit dem Anhange hiemit verständiget werden, daß sie die Lizitationsbeding-nisse, Schätzung und Gmndbuchsextrakt täglich hier-amls in den Amtsstunden einsehen können. K. k. Bezirks-Gericht Krainburg am 8. Juni 1854. Z. 1054. (2) Nr. 3064. Edikt. Von dem k k. Bezirksgerichte Krainburg wird hiemit bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Peter Struschmk von Ollscheuk, durch Herrn Dr. Hradetzky in die öffent-liche Feilbietung der, dem Jakob Koschnik gehörigen, im Grundduche der Herrschaft Michelstetten »ub Urb. Nr. 282 vorkommenden, auf 2072 ft. geschätzten Ganzhube, und der auf 2l8 ft. M kr. ge-schätzten Fährnisse desselben, wegen schuldigen 60 fi. c. «. c,, gewilliget, und seien zur Vornahme der, selben die Tagfahrten auf den 27. Juli, 24. August und 2l. September l. I-, jedesmal um 10 Uhr Früh in loco OUscheuk mit dem Bedeuten angeordnet worden, daß erwähnte Gegenstände bei der dritten Feilbictung auch unter dem Schätzungswer-the hintangegeben werden. Die Schätzung und die Feilbietungsbedingnisse, dann der Grundbuchsextrakt können täglich hier ein. gesehen werden. krainburg am 10. Juni 1854. ö- lO50. (2) Nr. 2529. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird hiemil kund gemacht, daß über Ansuchen des Exe-kutionsführers Herrn Mathias Gollob von St. Geor, gen, zur Vornahme der bewilligten eretuliven Feil-bietung des, dem Barlhelmä Ersar von St. Geor. gen gehörigen, im Grundbuche der Herrschaft Mi-chelstctten 5ub Urd. Nr. 1/6'/,^ vorkommenden, auf 95 st. geschätzten Ackers n» «louc, dann der im Grundbuche der Stadtkammeramtsgült Krain-. bürg 5ul) Urb. Nr. 14 vorkommenden, zu St. Georgen Haus'Nr. l02 liegenden, auf l85 fl. geschätzten Kaischenrealität sammt An- und Zugehör, wegen schuldigen 137 fi. c. 5. c,, die drei Tag. satzungen auf 29. Juli, 26, August und 23. September I. I., Früh von 9 bis l2 Uhr in dieser Gerichtskanzlei mit dem Anhange bestimmt sind, daß die feilgebotenen Realitäten bei der ersten und zweiten Tagsatzling nur um oder über den Schäz-zungswerlh, bei der dritten aber unter demselben hintangegeben werden. Dessen die Kauflustigen mit dem Anhange verständiget werden, daß sie die Be-dingmsse, Schätzung und den Grundbuchsextrakt taglich Hieramts einsehen können. K. k. Bezirksgericht Krainburg am »9. Mai 1854. 3. 1051. (2) Nr. 2530. Edikt. Vom k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird hie« mit kund gemacht, daß über Ansuchen des Exeku-tionsführers, Herrn Mathias Gollob von St. Georgen, zur Vornahme der bewilligten exekutiven Feil. bietung der, dem Johann Smerslekar von St. Georgen gehörigen, im Grundbuche der Herrschaft Michelstetten 5ub Urb. Nr. l48 ^ vorkommenden, zu St. Georgen »ub Konsk Nr. 166 liegenden, gerichllich auf 550 fi. geschätzten Kaischenrealität sammt An. und Zugehör, wegen schuldigen 274 ft. 29 kr. c. 8. c., die drei Tagsatzungen aus den 25. Juli, 25. August und 22, September I, I., Früh von 9 bis l2 Uhr in dieser Gerichtskanzlei mil dem Anhange bestimmt, daß die feilgebotene Realität bei der ersten und zweiten Tagsatzung nur um oder über den wchätzungswerth, bei der dritten aber auch unter demselben hintangegcben werde Dessen die Kauflustigen mit dem Anhange verständiget werden, daß sie die Bedingnisse, Schätzung und den Grundbuchsextrakt täglich hieramts einsehen können. K. k. Bezirksgericht Krainburg am 20. Mai 1854. Z. »052. (2) Nr. 2905. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird hiemit dem unbekannt wo befindlichen Blas Wit-scheg und dessen gleichfalls unbekannten Erben und Rechtsnachfolgern bekannt gegeben: Es habe wider sie der Jakob Pogazlinik von Breg die Klage auf Ersitzung dcr, zu Breg sud Konsk. Nr. 23 gelegenen, im Grundbuche der Herrschaft Flödnig 8uk Rektif. Nr. 218 vorkommenden '/, Hude sammt An- und Zugehör eingebracht, worüber die Tagsatzung auf den 30. September l. I., Früh um 9 Uhr vor diesem Gerichte mit dem An° hange des §. 29 a. G. D. angeordnet, und dem Geklagten Herr O«-. Hradeczky, Advokat zu Krain. bürg, zum , zweite » .> » 3l. August ' 1854, ., dritte „ „ «31. September j jedesmal um 9 Uhr Früh in Hohenegg mit dem Beisatze augeordnet, daß die Realität erst bei der dritten, die Fahrnisse aber bei der zweiten Tagfahrt auch unter dem Schatzungswerthe hintangegeben werden. Die Lizitationsbedingnisse, das Schatzungsprotokoll und der Grundbuchsextrakt können hiergcrichts eingesehen werden, K. k. Bezirksgericht Gottschee am 30. Mai 1854. Z. 10,5. (3) Nr. 260'. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gottschee wird bekannt gemacht: Es habe die exekutive Feilbictung der, dem Mathias und der Lena Svetizh gehörigen, in Kra-psenfeld Nr. 23 gelegenen, im Grundbuche Tom. 5, Fol. 668 5uk Nettf. Nr. 500 vorkommenden, laut Protokolles vom 8, April 1854, Z. 2035, auf 400 si. geschätzten V4 Hübe, wegen dem Herrn Johann Kosler zenioi- von Wien, aus dem gerichtlichen Vergleiche ddo. 21. März 1852, Z. 1349. schuldiger 500 ft c. «. c. bewilliget, zu deren Vornahme drei Flilbietungslagsatzungen und zwar auf den 4. August, 4. September und 4. Oktober l. I., jederzeit Vormittags von 9— 12 Uhr im Amtssitze des Gerichtes mit dem Beisatze beraumt, daß obige Realität nur bei der drillen Feilbietung auch unter dem Schatzungswetthc werde hintangegeben werden. Das Schätzungsprutokoll, der Grundbuchsextrakt und die Lizitationsbedingnisse können Hieramts eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Gottschee am 6. Mai 1851. Z?^74. (3) Nr. 3129. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gottschee wird hiemit kund gemacht: Es höbe die exekutive Feilbietung der, dem Mathias Köstner gehörigen, im Grundbucke Tom. 10, Fol, 1427, 5ub Rekll. Nr. 942 vorkommenden, laut Protokolles vom 26. Mai 1854, Z. 3022. auf 450 fi, bewertheten '/«. Hude zu Niedermöscl Nr. l5, wegen dem Mathias Hiris von Odrern, aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 16. Februar 1854, Z. 985, schuldiger 300 fi. c. 5. c. bewilli-get, und zu deren Vornahme die l. Tagsatzung auf den 12 Juli, die 2. auf den 14. August und die 3. auf den l5. September 1854, jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags in der Gerichtskanzlei zu Gottschee mit dcm Beisatze angeordnet, daß obige Hübe nur bei der dritten Feilbietung auch unter dem Schätzungöwerthe werde hintangegeben werden. Das Schätzungsprotokoll, der Grundbuchsex-trakt und die Lizitationsdedingnisse können hierge» richts eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Gottschee am 3l. Mai 1854. Z7I017. (3) "" Nr. l853. Edikt. Von dem k. k. Bezirksgerichte Tressen wird dem unbekannt wo vtsinolichen Thomas Rokauz aus Podlisez, und seinen unbekannten Erben und Rechtsnachfolgern mittelst gegenwärtigen Ediktes erinnert: Es habe wiver denselben bei diesem Gerichte Martin Kuschnik aus Podlisez, die Klage auf Zu» erkcnnung des Eigenthumes der, in Podlisez zul, Konsk. Nr. 2 gelegenen, im Grundbuche der Herrschaft Seisenberg 5uk Rektif. Nr. 612, Urb. Nr. 454, vorkommenden Ganzhube sammt An. und 3"-gehör eingebracht und un, Anordnung einer Tag-satzung zur mündlichen Verhandlung dieser Rechtssache gebeten. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Thomas Nokauz, diesem Gerichte unbekannt und weil er vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu seiner Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den Mathias Testen von Doder-nik. als Kurator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden wtrden wird. Derselbe wird dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheine" oder inzwischen dem bestimmten Vertreter seine Rechts-behelfe an die Hand zu geben, oder auch sich sel'st einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizu« Missen haben wird. Tressen am 20. Juni «854. Z. 953. (3) Nr. 206l. Edikt. Vom k. k. Bezilksgcrichte Radmannsdorf wird hiemit bekannt gemacht: Andreas Iellenz, von Kropp H.-Z. 77, habe wider die unbekannt wo befindliche Elisabeth Droll aus Kropp, und deren unbekannte Erben und Rechtsnachfolger unterm 9, Mai d. I., Z. 206l, die Klage auf Verjährt - und Erloschencrklärung der, für die odgenannte Elisabeth Droll auf der, im Grundduche der ehemaligen Herrschaft Radmannsdorf 5ub Post. Nr. 46, Rektf. Nr. I>40 vorkommenden, in Kropp zul, H..Z 77 gelegenen Haus« realitat sammt Warten, aus dkin Schuldscheine clllo. ot intak. 2. Dezember >8ll sichergestellten Satzpost pr. 250 fl d W. hicramts eingebracht ^>>d um richterliche Hilfe gebeten, worüber die Taqsatzung zur mündlichen Verhandlung aus den 28. September d. I,, Vormittags um 9 Uhr hieramls mit dein Anhange des §. 29 a G. O. angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort der Geklagten dicsem Gerichte unbekannt ist, und sie außer den k. k. österreichischen Staaten abwesend sein können, so hat man ihnen auf ihre Wefahr und Kosten in der Person dcs Herrn Matthaus Iuretizh von Rad. maimsdorf einen (^ll-alur ». Februar d. I. verstorbenen Mathias Iaklizh aus Marouzhe, als Gläubiger eine Förde« rung zu stellen haben, zur Anmeldung und Darr lhuung derselben den 3. August d. I. Früh um lO Uhl zu erscheinen, oder bishin ihr Unmeldungsgesuch schrilt-lich zu überreichen, widrigens dicsen Gläubiger« an diese Verlasscnschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, klin weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. k. Bezirksgericht Grohlaschizh am 23.Juni l854'