zur Laibacher Zeitung. ^K 9. Donnerstag den 21. Uänner 48^l. E^udernial- Verlautbarungen. 3 6o. (,) Nr. ""7^ Eurrende des k. k. illprischen Guberniums. Erneuerung des Verbothes der Hazard-Svicle.— Die Gesetze, welche die Glücks« oder sogenannten Hazard»Gplele verbiethen, sind in der hellsamen Vorsorge erlassen worden, dem Untergänge sowohl einzelner Menschen, als gan» zer Famlken vorzubeugen, die n>cht selten durch d^s hohe Splel zu Grund gerichtet worden sind. — Der seit einige» Ze»t sich äußernde Hang zum Hazard-Spiele führt zur Ueberzeugung, daß das Gpiel» Patent vom i. Mai ,764 ln Vergessenheit gerathen, und die Aufmcr^ samkett der betreffenden Behörden auf die Ueber« tretung nicht mehr rege sep. — Se. Majestät haben daher lsut hohen Hofkanzlel-Decretes vom 16. October l. I, Zahl 32041, m»t ak lerhöchstlM Eabinettsschrelben vom 12. October l. I. befohlen, daß das Verboth der Glücks, spiele neuerlich alla/mem blkanntzu machen sep. — Ms verbothen« Glücksspiele wurden seither-erklart: ?l,ai-a0» Lg»5ett^ Würfelspiel, ?az-83l1iE<:i) l^IUL^uenet.^ (^uinxo ((^lnnlliei), Treina^ ()u2i2nt3, Rauschen, Farbeln, 3trÄ5-Kü^ kilicsro, Breneten, ^loiina, Malaeko^ Na^iic)) Halbzwölf oder Ne2^o 6uolieQi, Vin^- oder Gespenst, Häufeln, I^-v^t oder Zwickew sßlel, Alib'eihcn, Freibleihen oder Stacheln, Gchlffzlehen, das Blllardkcgelsoiel, bei w.lchem (Vewmn oder Verlust vcn d m durch eine Fe, ter oder Maschine hcrvorgebrachsen zufälligen i.'auf der Kugel abhangt, das Hanfcrl- oder Hanswurstspiel, polnische Bonk, Mauscheln und ^p^!,r1n. — Außer allen Vorgenannten find Übelhaupt alle jme Spille als Glücks, oder Hazatd- Spiele verbothen, bei welchen Gewinn und Verlust mcht sowohl von ter Geschlcklich-teit d«r Spieler, als vom Hufalle abhängt. - Das Strafgesetzbuch vom 3. September i6o5 erklärt dle Uebertretung dieses Verbothes alS eine schwere Polizei-Uebertretung, und nach dessen II. Theile, §. 266, unterwirft das Spielen eines verbothemn Spieles sowohl alle Spielenden, als Denjenigen, der in feiner Wohnung splelen läßt, für jeden Fall der Strafe von Neun Hundert Gulden, wovon das eingebrachte Drit-theil dem Anzeiger zufallt, und wäre er selbst im Falle der Straft, auch diese ganz nachgese. hen wird. Be» Denjenigen, welche die Strafe zu bezahlen außer Stande sind, ist die Geldstrafe m strengen Arrest von emem bis zu drei Monaten umzuandtrn. — Ausländer, welche über velbothenen Spielen betreten werben, sind aus den Erbländcrn abzuschaffen. — Den be» treffenden Aufsichtsbehörden wird die strengste Invigillrung auf dle Befolgung der hiemit er« neuerten Verbothsgeseye und die unnachsichtli» che Bestrafung der Uebertreter zur Pst»cht ae« macht. — Laibach am 3i. December 1840. In Ermangelung eines HerrnLandes- Gouverneurs: Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Prlmör, f. e. Hoftath. Joseph Wagner, ^_____________________l.k. Gub. Ralf. Z-58- (3) Nr. 33235.^ Currend e des k. k. itlyrischen Guberniums. Aus Anlaß einer vorgekommenen Anfrage, in Betreff der Auslegung des §. 23 des Reglements für Privatuntcrnehmungen periodischer Personen - Transporte, hat die hohe Hofkammer mit Decret vom 7. d.. W.'^ Zahl 45309, im Einverständnisse mit der hohen Hostanzlci hierher eröffnet, daß Unternehmungen von Stellfuhren, welche sich gar nicht auf einer Poststraße bewegen, oder solche, die nur zum Theile die Postftraße befahlen, und dabei vor der Ankunft an den H» Bestimmungsort keine Poststation pafsiren, somit auch jene Stellfuhren, welche nur dazu dienen, die Verbindung der Haupt-und Residenzstadt, oder einer Provinzial-Hauptstadt mit einem Orte der Umgegend zu erhalten, den Bestimmungen des Reglements für Privatuntcrnehmungen periodischer Fahrten nicht unterliegen, und daher von der Anmeldung bei der Postbchörde loszuzählen sind. — Alle sonstigen Privatunternehmungen periodischer Personen-Transporte, welche sich auf Poststraßen bewegen und Poststationen durchlaufen,.haben sich, ohne Rücksicht darauf, ob ein Anschluß derselben an ähnliche Unternehmungen schon besteht, oder nur künftig möglich ist, der im §. 23 des besagten Reglements vorgeschriebenen Anmeldung bei der Postbchörde zu unterziehen. Welches hie-nnt zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.— Laibach am 31. December 1M0. In Ermanglung eineS Herrn Gouverneurs: Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gubermal - Rath. Z. 65. (2) Nr. Z2g5a. surrende des k. k. illyrischen Guberniums. Die deutsche Bundesversammlung hat in ihrer Giyung vom 9. November »VZ?, «n Bencssder Aufstellung gleichförmiger Grund, sätze gegen den Nachdruck, nachstehenden Be, schlkß aefaß?: — Dtc im deutschen Bunde veremigten Regierungen kommen überein, zu Gasten der im Umfange des Nundesgebie, thcs e»scheinenden ltteranfchen und arnstlschen E5z?ugmss?, folgende Grundsatze in Anwen« dung zu bringen. — Artikel 1. ?iterarj-scbe Erzeugnisse aller Art, so wie Werke der Kunst, sie mögen bereits veröffentlicht seyn ober nicht, dürfen ohne Einwilligung des Nlhebers oder Desjenigen, welchem derselbe seme Rechte an dem-rOrlglnal übertragen hat, auf mechanischem Wege mch vervielfältigt werden. — Artikel 2. Das im Artikel 1 be« zeichnete Recht des Urhebers, oder dessen, der das Eigenlhum des literarischen ober artistischen Werkes erworben hat/ geht auf dessen Erben und Rechtsnachfolger über, und soll, in so ferne auf dem Werte der Herausgeber vder der Verleger genannt ist, in sämmtlichen Bundesssaaten mindestens wahrend eineS Zeitraumes von zehn Jahren anerkannt und geschützt werden. — Diese Frist von zehn Jahren ift für die in den letzt verflossenen zwanzig Jahren im Umfange des deutschen Bundtsglbiethes «rschienenen Druckschriften oder artistischen Eszeugnisse vom Tage des gegenwärtigen Nundesbeschlussls, be» den tünftlg elscheincnden Werken vom Jahre chres Erscheinens an, zu rechnen. — Be» den in mehreren Abtheilungen Herauskommetiden Weisen ist dl,se Fr,st für das aanje Werk «rst von Herausgabe des letzten Bandes ober Heftes zu zahlen, vorausglsetzt, daß zwischen der Herausgabe der einzelnen Bande oder Htfte kein längerer als em dreijähriger Zeit? räum vtlflossen lss. — Artikel I. Zu Gunsten von Urhebern, Herausgebern oder Verlege«« von großen, mit bedeutenden Voraus? lagen verbundenen Werken der Wissenschaft und Kunst (Art. 1), wird das ausgesproche» lie Minimum des Schutzcs der Gesammtheit gegen den Nachdruck (Art. 2) auch bis zu ei» NtM längeren, höchsten« zwanzigjährigen Zeit« r«um ausgedehnt, und hinsichtlich derjenigen Regierungen, deren kandesgesctzgebung diese verlängerte Schutzfrist mcht ohnehin erreicht, dießfalls ein« Vereinbarung am Bundestage getroffen werden, wenn die b,treffende Regierung dre» Jahre nach dem öffentlichen Crs scheinen des Werkes h»ezu den Antrag stellt — Artikel 4. Dem Urheber, Verleger und Herausgeber der Or»ginalien nachgedruckter oder nachgebildeter Werkt steht der Anspruch auf volle Entschädigung zu. —^ Nußer dem in Gemaßheit der Bundesgeseye gegen den Nachdruck zu verhängenden Strafen soll in. allen Fällen d»e Wegnahme der nachgedruckt ten Exemplare, und be» Werkn der Kunst auch noch die Beschlagnahme der zur Nachbildung gemachten Vorrichtungen, also der Formen, Platten, Sieine u. s. w., Glatt finden.— Artikel 5. Der Dtblt aller Nachdrucke und Nachbildungen der unier z be, zeichneten Gegenstände, sie mögen im beut« schen BundeSgeblethe oder außeihalb desselben veranstaltet seyn, soll in allen Bundes» staaten, bei Vermeidung der Wegnahme und der durch die landesgesetze angedsvhten Gtra« fen, untersagt seyn. — Es versteht sich übrigens von selbst, daß die Bundesregierungen, »n deren Staaten bls jetzt der Nachdruck gc» setzlich nicht verboten war, selbst zu destlm-men haben, ob und auf wie lange sie im Bereiche ihrer Staaten den Vertrieb der vor-räthlgtN, bisher «rschiemnm Nachdrücke gestatten wollen. — Artikel 6. Eö wird der 43 Bundesversammlung davon, wie die vorst,hen, den allgememen Grundsätze von den Bundesregierungen durch specielle Gesetze odtr Verordnungen in Ausführung gebracht wilden sollen, Nachr,cht gegeblN, und dabei zugleich angezeigt werben, welche Förmlichkeit in den einzelnen Staaten erfo»de,l>ch sey, um den Charakter einer Original, Ausgabe und den Zeitpunct dts 3lsche,nens nachzuweisen. — fahrungen, die gegenwärtigen Be» stimmungen auf Kunst und itteralur auf die Interessen des Publikums und auf den Flor dts Kunst- und Buchhandels bewahrt haben. «-Diese hohe Anordnung wird in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 26. v. M., Z. 35896, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. --- kaidach am Ja. December »ÜHo. In Abwesenheit Gr. Excellenz des Herrn landes-Gouverneurs: Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, s> k. Hcfralh. Friedrich Ritter v. Kreizberg. t. k. Gubernialrath. Z. 69. (2) Nr. 30045. Nachricht. In Folge hohen Hofkammerdecretes vom 28. October 1840, Z. 42233, wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht: daß statt des am 1. November 1795 in Wirksamkeit getretenen Tariffes der Einfuhr-Dreißigstge- bi'ihr von den nach Ungarn und Siebenbürgen eingehenden Erzeugnissen der deutschen und ga- lizischen Provinzen ein neuer Tariff verfaßt wurde, und derselbe mit 1. März 1841 in Wirksamkeit treten wird. — Worn k. k. illyr. Gubermum. Laibach am 11. December 1840. Ferdinand Graf v. Richelburg, k. k. Gubernml - Secretär. Z. 57. (2) Nr. 33623. Verlautbarung des k. k. illyrischen Guberniums in Laib ach. — In Folge des Ansinnens der königl. ungarisch. Statthaltern zu Ofen vom 3. November v. I., Z. 35224, wird hiemit bekannt gemacht, daß über Ansuchen des Johann Horvath, äe sxant (^öi'ß/ Rainer»-1'iuF I't!^iu5 bei dem Magistrate zu Eifenstadt, deffen Sohn Johann Horvath, enin-nuin Zu-ziei-ioi' locum tenen» als Verschwender erklärt wurde, wornach also jedermann gewarnt wird, ein wie immer geartetes beiderseitig verbindliches Geschäft einzugehn. — Laibach am 4. Jänner 1841. Ferd. Graf v. Aichelburg, k. k. Gub. Secretar. Z. 64. (3) Nr^°V^ Concurs-Verlautbarung. Zur Besetzung einer dritten erledigten Stra-ßenassistentcnstelle, mit demGehalte jahrl. 300 fl., wird der Concurs bis 15. Hornung 1841 eröffnet; diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, werden aufgefordert, ihre Gesuche binnen dieser Frist, und falls sie bereits in öffentlichen Diensten standen, im vorgeschriebenen Wege diesem Gubermum zu überreichen, und dann außer den gewöhnlichen Nachweisungen über ihren Geburtsort, über ihr Alter, ihre Religion, die bisher geleisteten Dienste und den Grad ihrer anfälligen Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit einem Baubeamten dieser Provinz, auch darzuthun, daß sie sich im sla-sitze der dentschen, italienischen und einer Be-vischen Sprache, sowie im Besitze jener Eigenschaften befinden, welche für die Aufnah-, me der Baupracticanten mit dem h. Hofdecre-te vom 24. April 1835, Z. 605Z, vorgeschrieben worden sind.— Vom k.k.küstenl.Gubermum. Trieft 28. December 1840. Z. 70. (2) Nx. Z!Z6^. Verlautbarung, Pli der vom Mathias Gluga, gewesenen Pfarrer zu Burgichlnmtz in Nlederösterreich, «m Jahre 1816 errichteten Gcubenlenst fcung i<5 e,n Stipendium, im dermoligkn jährlichen Ert'agevon Zo si. k< M., in Erledigung gekommen. — Dieses Stipendium «st bestnnmt 5 ,)für soche Studierende, welche von dem im Dorfe Hauchen im Bezirke lack, und ande" wartiaslch befindenden Verwandten desbenan»^ tcn Stifters, und zwar: aus der vaterlich Slu- , glll und der mülttrllch Kral'schen Familltz 2)n"H dercn Abstn'btn für solche SlupiereyHe/ 44 »elche »on den nächsten Verwandten des Stif, ters abstammen;3> m deren Ermanglung aber für jene, nnlcke aus der Nachbarschaft St. Johann des Taufers j« Jauchen gebürtig, «»id endlich /z) m deren Ermanglung für Krainer überhaupt. — DaS Präsentatlun^» recht gebührt zuvörderst den nächsten Ner« wandten aus den besagten F^mll>en genuin« schaftlich. — Jene Studierende, welche dieses Stipendium zuerhalten wünschen, haben »hre Gesuche, mit Berufung auf d»efe Gubernial-'Vei lautbarunz, zu verläss'g bis längstens Ende Februar be» dttsem Gubtrnium «mzurelchen, und selbe mit dem Tauftcheme, dem Dürstlg-?e>ts», dem Pockcn» oder ImpfungS-Zeugnisse, tzann m»t den Studien »Zeugnissen von den beiden Semestern des Schuljahres '6^/^ «nd endbck jene, welche dieses Stipendium aus dem Tne! der Verwandtschaft ansprechen woilen, ,nsbesondere noch Mlt elnem beznks« odri.,kitllchen l«gatifirten Etammbaume zu beigen. — Laibach am ä. Jänner ,6^l. Z. 35. (,) 2Ä Nr. 24. Nr. '°'/, Kundmachung. Im Nachhange der hlerortlgen Kundm«» chung vom 19. November 1640, wird hiemit bekannt gemacht, daß der heute Vormittags oer« fammclie Bankausschuß dle Dividende für das zweite Semester i9/,c,, nnt Neun und vierzig Gulden Bank« V»!^ für ftde Aczie bemessen ha, be. — Dieser Betrag von äg st. Bant-Val^- kann vom t2. Jänner l. I. an, entweder gegen die hinausgegebenen Coupons, oder gegen classen-uiaßlg gestampelte Quittungen in der hierorti» gen Akziencasse behoben weiden. — Für das Jahr ,840 werden übrigens i34,963fl. 5l"/, kr. Bank»Vllita. zn yen Refwefond desInstuutes Hintnlegt. — Wien am i l. Jänner lä^l. Carl Freiherr v. Lederer/. Bank - Gouverneur. Jot). Heinrich Freiherr v^ Geymaller, Balikgouvclneuss-Stellpertreser. Daniel Bernhard Freiherr v. Eskeles, Bank- Tlrector«. St3Dt> UNV liltwrechtliche Verlautbantnaelf. Z. 76. (2) Nr. 41. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey von-diesem Gerichte auf Ansuchen dcr Anna Goll-maycr wider Anna Sporn in die öffentliche Versteigerung des dcr Exeq,ulrten gehörigen, anf 5311 si. 5 kr. geschätzten, hier in der Stadt sub Consc. Nr. 197 liegenden Pati-d^khauses gewilliget, und hiezu drei Termin^ und zwar auf den 1. Februar, 1. März und 19. April 1841, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Land-rechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn dieses Haus weder bei der ersten, noch zweiten Feilbietungs-Tagsatzung um den Schäz-zungs-Betrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbeö bei der dritten auch unter dem Schä'tzungsbetrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfälligcn Licitations-bedingniffe, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Vertreter der Erecutionsführerinn, Dr. Max. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen» Laibach den H, Jänner 1841. Z. 56. (3) Nr. 10521. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey von die« sem Gerichte auf Ansuchen des Heinrich Quenz-ler, wider Andreas Lukmann, in die öffentliche Versteigerung derbem Ercquuten gehörigen, auf 133 fl. 25. kr. geschätzten Klee -, Heu- und Stroh-Borräthe gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 27. Jänner, 11. und 26. Februar 1841, um 10 Uhr Vormittags, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte zu den gewöhnlichen Vor- und Nachmittagsstunden im Hause der D. R. O. Commenda hier mit dem Beisatze bestimmt worden, daß wenn diese Futtervorrathe weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs - Tagsatzung um deu Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten: auch unter dem Schatzungsbetrage hintange-geben werden würden., — Laibach am, 5. Jänner 1841. vermischte Verlautbarungen. 3 63. (2) Wohnung zu vermitthess. Im Hause Nr. 126, in der Koth-gasse, zu ebener Erde, für zwei Wohnparteien, und zwar: für die eine mit drei Zimmern, Küche und Holzlege, und für die andere mit zwei Zimmern, Küche sammt Speiskammer und Holzlege. Nähere Auskunft darüber erhält man ebenda beim Hauseigm-thünm Nr. l!2. 45 Nnberuial - Verlautbarungen. Z. 61. (l) Nr. 12614. E u r r e n d e desk. k. inner 0 sserr. küstenländ. Ap, ^ellations»Gerichtes. — Betreffend ge» richll'che Verbothe auf solche Eaulionen und Depositen, welche bei dem Staatsschuldentil, gungsfonde fruchtbringend angelegt sind, so wie auf die dießfälligen Zinsen. »— Der k. s. obersseGertchtshofhat mit hoh«m Decretevom 9. v., ^. l. M., Z.6H56, up:cr Anschluß ei' ner Abschrift der von der k. k. Hofkamm?r dahin erlassenen Note vom 21. Octcber l, I., Z. ^I252j22i2, über Ansuchln dkr ^stz'cren d,efchne«en unmittelbar anlegenden Aemtern und Casstn wtimirt, und gl?»chze»t>g «m vorschrlflmaßigen Wege den zur Anweisurg der anlegenden und behebenden Ae«ter und Cassin berufenen vorgcsctztkn Behörden angsze,g! werden müssen. — W«lches dm Untergerlcbten unt«r Abschluß eincs ?lh-: dkuckes obiger Note zur Blnchmungsrvlsten« fch«ft bt den zur unmittelbaren Anleciung und Behebung der Cautiomn und Dtpcsilen, urd rücksichll'ch ihrer Zinsen berufenen Aemtern und Eassen m Verbindung ^u treten hat.— Nm dlmnach in dlkser Benkhung in allen iäl'dfrn der ösletreichlschsN Wonoschi", mit Ausnahme des lomh^rdisch'vcncüarüschin Kö« mg'etHes, em glclchmäß'ges Befahren her-zuftcllen, und wnteren Beirrungen zum Nach» the«le d«r berechtlgten Parteien vorjubtugcn, w,ld b»e löbl. k. k. oGrrfte Iust'jstelle um d,e gcfaüige Einleitung «rsucht, daß künftighin die gerichtl'chen Verbote auf solche Eaut»o-nen und Deposit,n, und rücksichtltch deren Zinlen von Seite derselben bervllligtnden Ge-rlchtsstellen mcht mehr der StaateschuldiN» t'lgungsfonbs-Hauptcasse, sondern nur den unmittelbar anlegenden Aemtern und Cossen »ntilmrt, und yleichzettig im vorschriftsmaßi« g,n Wege den zur dießfalllgen Anweisung der anlegenden und bihebendm Aemter und sasstN belufenen vorgesetzten Bkhötben anpe» zeigt werden. — In Uebereinstimmung m,t dicser Maßregel wnd nunmehr auch oon Sei, te der allqememm Hofkammer an die b«B thnkglen Hof» lind Länderficllen und A.m-ter, laut der in Abschttft belg^bogcnln Verfügung das Erfordnliche zu dem Ende ver» anlaßt, daß die unmittelbar anlegenden und behebenden Aemtlr und Eassm d.e sssncktll« chen Verbotß'It,timatsoncn sogleich nach lhsrm EmlangeN/ berücksichtigen, und sonach bis zum Empflisge des Verhotsvormerkungs,Auftrages der voegefttzsen Behöbe zu Gunsten de« mit Verbot belasteten Partei bee dem Staatsschuldenlilgungsfonde mchts mehr ble heben, oder das bereits Behobene einfiwels zurückbehalten, nach erhaltenem Kuftrcge der vorgesetzten Behörde aber das gerichtliche. Verbot selbst ordnungsmäßig vormerken, urd dafür Gorge tragen, 0aß du bei der Staats« schuldentilgungßfsstds - Hauptcaffe behobenen Eaunons, und Depositen - Copitol en und Zmsen nur an Denjenigen, wclchlv hierauf ein Recht hat, erfolgt werden — Solche bisher mit der unmittflbaren Anllgul-g ^znb Behebung bei der Staatsschuldl^iilgurgs' fonds-Hauptcaffe sich befassenden Armler und tassen sind: d«s Hof, Zahlamt; d«e Staats-kanzlelcaffe; das Universal - Krttgs:ahlamt ^ (Z. Amts. Blatt Nr o. d. 21. Jänner 5341.) 46 die pM'sche Fandshauplcasse; die Polizn-hauptcasse; die Bergwerks »Adminlstrallons-und P oductcn'Verschltlß-Dlrcctlonscass-; das General Hoflaxamt; die Oderst « Hofp.ssamts-casse; d-c Loilo»Dlrtctiorscasse; sämmtliche ProvlNilal« Camera!'Zahlamter ; sämmtl'che Camera!» Gcfällen-VerwaltungsHauplcassen; die vereinte Camera!« und Crebltscasse Zu Salzburg- das mederö^crreichlsche Provln« z>al-Zlihlamt; das mederosterrelchlsche Wald-amt; d«e Tabak - Fabriken - Dlrectt°necassn sdei der mederösterreichlschen Camera! - Ge-fallen-HHuvtcasse); die Pur^ellan ° Fib^lks, D«rect«onscasse in W»en; das nikderöflecreiz tchk ^ndschafls-Obereinnehmeramt^ das Lan» deFhaupltuLHMt in Triefi; die Eameral-Kckls» caffcn zu Görz und Vlllach; die krelsamtli» chtn Verlagscoss/n zu Trieft und Ilidtnburg; das hlcsige maglssratliche Depcsitenaml. — Die assgcmrine Hsfkammer beabsichtigt «uch tin ähnliches Verfahren in Hinsicht auf Un< gärn und Glebenbür^en im E'nvtrfiänbnlsse mit den füc diese beiden Lander bestehenden zwelköm glichen Hofkanzleien einzuführen, und wn'd nicht ermangeln, seinerzeit das dießfalls zu Verfügende der löbl. t. k. obersten Iust'z» stelle zu eröffnen. — Wien am 2!. Oct. i8Ho» ^______Elchhoff m/p. MreisÄMtliche H^erl^utb^runss. Z. 82. (1) 3ä Nr. 882. Nxii. Nr. 11924. Licitations - Kundmachung. Ueber die Bollendung der noch unausgc-bautcn Pfarrkirche an der Lokalie zu Roob wird über k. k. kreisämtl. Entschied vom 9. November l. I., Z. 10056, am 4. Februar 1841 um die zehnte Wormittagsstunde bei der l. f. Bez. Vh. in Auersberg die Minuendo-Licitation abgehalten, zu welcher die Unter-nchmungsluiugen mit dem Beisatze eingeladen werden , daß die noch erforderlichen Maurerarbeilen 476 si. 44 kr., die Maurermateria-licu 233 fl. 11 kr., die Stemmetzarbeit 64 st. W kr., die Zimmcrmannsarbeit 121 fl. 40 kr., die Zimmermannsmatenalien 54 st. 69 kr., die Schmidarbeit 72 fl. 14 kr., an Verschiedenem 36 fl. 40 kr., und die Anstreicherarbeit 46 st. 34 kr., mithin in Summa 1105 st. Z0 kr. betragen. — Jene, welche diese Arbeiten zu übernehmen Willens sind, haben sich,an dem oben bezeichneten Tage bei der k. k. l. f. Bez. Ob. Auersberg, nnt dem 10A Vadium versehen, ein'iufindcn, und können in der Zwischenzeit hingegen die Vcdingnisse, das Baudevis und den , Plan bei eben dieser Bez. Ob. während den ge- , wohnlichen Amtsstunden, täglich einsehen. — K. K. Kreisamt Neustadt! am 29. Dec. 1840. Staute uny lanllrechtllcht ^crlautb^rungen. Z. 90. (1) Nr. 25. Edict. In einer von dem gefertigten Stadt- und Landrechte, zugleich Criminalgerichre, vollendeten Criminal-Untersuchung sind nachstehende Effecten, deren Eigenthumer unbekannt sind, vorgekommen, als: u) 1 schwarzlederne Hose, 1>) 2Paar Stiefel, c) 1 Hemd, 6) 1 weißes Tuche! mit rothwollener Stickerei, e) 1 seidenes Halstuch, f) 1 rothe Weste, ss) 1 blautüchenes Nöckl, k) 1 schwarzer FilZhut, i) 1 Tabakpfeife, k) 2 Hutschnallen, l) einige lichte Knöpfe, und m) 1 Kosch (Korb.) — Der Eigenthümer der oberwähnten Effecten wird hiemit aufgefordert, sich binnen 3 Monaten zu melden, und sein Recht anher darzuthun, widrigenfalls dieselben nach Borschrift der §. §.518, 519 und 520 1. Theils St. G. B. öffentlich ticitando veräußert werden, und mit dem dafür erzielten Gelde, was Rechtens ist, verfügt werden wird. — Vom k. k. Stadt - und Landrechte zugleich Crimi-nal-Gerichtein Krain. Laibacham9. Iän.1841. Aewtliche ^erlambarunLM. Z. 63. (3) Nr. "7,« Concurs-Kundmachung. Bei dem k. k. Hauptzollawte zu Laibach ist die 6. Amtsschreibcrstelle mit dem Gehalte jährlicher Dreihundert Gulden Conv. Münz^ in Erledigung gekommen. Diejenigen, welche, diese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre gehörig insiruirtcn Gesuche, worin sie sich über die Kenntniß des Zollamtsdienstes, über ihre bisherige Dienstleistung und Moralltät, wie auch über den Umstand auszuweisen haben, ob, und in welchem Grade sie mit einem Beamten des gedachten Amtes allenfalls verwandt oder verschwägert seyen, bis zum 25. Februar l.. I. im vorgeschriebenen Wege bei der k. k. Came-ral-Bezirks-Verwaltung Laibach einzubringen. — Von der k. k. steyermärkisch- illyrischen vereinten Camera!-Gefallen-Verwaltung. Grätz am 8. Jänner 1841. Z. 5i. (I) Nr. ,Zg55./X.VI. Concurs,Ausschreibung. Bei der f. k. kraimschen Religionsfonds, Herrschaft Landstraß im Neustädtler Kreise >ft eine provisorische Waldhütersftesle, mit wel» Hn' eine Löhnung jährlicher Ein hundert 47 fünf und zwanzig Gulden und ein Deputat jährllcher Vier Klafter harten Brennhoszes, in dem zu vertax,rendtn Werthe von Z st. Conv. Münz. pr. Klafter, verbunden ist, m Erledigung gekommen, zu deren W,ederbe-fctzung der Concurs hiemit bis fünfzehnten Februar i8ä! eröffnet wnd. — Die Bewerber um diese Sttlle haben ihre gehörig in» flrunten Gesuche, worin sie sich über ihr Nationale, Moralität und gesunde Körpers' lonfwutlon, über die Kenntniß des Selens und Schreibens, sow,e der Nnfangßgründe der Rechenkunst, dann überdie etwa fHon geleisteten Dienfle und ellangten Keniitti'sse »m niedern Forsiwcsen legal aukzuwnsenhaotn, an das k. k. Verwaltungsamt der Rellgionsf^nbiherrschaft Landstlaß «m vorgeschriebenen W ge zu über> reichen, und in diesen Bewerbungsaesuchen auch anzuführen, ob und wie ferne sie mit dcn dermaligen Beamten des Verwaltungsamtes Landstraß verwandt ober verschwH« Fcrt sind. — Von der k. k. Camera!-Be, zirks'Verwaltung Neustadt! am 4. Jänner l6/z1. Z. 78. (1) " ^?. 617. C 0 n c u r s für die Oberbeamten-Stelle zu Sittich. —^ Zur provisorischen Wiederbesetzung der Verwalters - und Bezirks c Commissars - Stelle auf der k. k. Religionsfonds-Herrschaft Sittich in Kram, womit ein jährlicher Gehalt von 1000 si. Conv. Münze, ein Holzdeputat von 24 Klafter harter Scheiter, ein Pferd -und Reisepauschale von 250 si., und ein Kanzleipauschale von 120 si. C. M. nebst dem Genusse der freien Wohnung verbunden ist, wird in Folge Anordnung der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer hiermit ein neuerlicher Concurs bis zum 26. Februar 184-1 ausgeschrieben. — Die neuen Bewerber um diese Stelle, von welchen nicht schon in Folge der früheren Concurs-Ausschreibung vom 22. Mai 1840 die Gesuche vorliegen, haben ihre gehörig belegten Gesuche mit Nachweisuug des Alters und Standes, der bisher geleisteten Dienste, der zurückgelegten juridisch-politischeu Studien, und der erlangten Wahlfähigkeits-Decrete für eine Orts- und Criminal-Richters- und Bezirks - Commissars-Stelle, der vollständigen Kenntniß der Landamtirung und staatsherrschaftlichen Rechnungs - und Casse^ Manipulation und der krainischen Sprache, ferners eines unbescholtenen Lebenswandels und der Fähigkeit zur sogleichen Leistung einer baren oder sideijussorischen Caution im Betrage von 1000 Gulden C. M., im vorgeschriebenen Wege bis 26. Februar 1841 bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Neustadt! einzureichen, und zugleich im Gesuche anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem dermaligen Beamten der Staatsherrschaft Sittich verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. steyermärkischen-illynschcn vereinten Cameralge-fa'llen-Verwaltung. Grätz am 30. December 1840. Z785. (1) Nr. 136° Concurs-Verlautbarung. Es wlrd hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Postmeistersstelle zu Bölkermarkt der hohen Hofverordnung vom 19. December 1840, Z. 48981, gemäß, nach Ablauf der gegenwärtig bestehenden vertragsmäßigen Frist erledigt seyn wird. — Zur Besetzung dieser gegen Dienstvertrag zu verleihenden Stelle, womit eine jährliche Bestallung von zweihundert Gulden C. M. gegen Erlag einer Caution im gleichen Betrage, dann der Rittverdienst für Aerarial- und Privatritte verbunden ist, wird anmit der Concurs bis Ende Februar 1841 mit dem Beifügen ausgeschrieben, das die Bewerber sich mit ih«n gehörig documentirten Gesuchen bei dieser Oberpost-Verwaltung anzumelden haben, bei welcher zudcm, so wie auch bei dem Klagenfurter Post-inspectorate, oberwähnter Dienstvertrag eingesehen werden kann. — K. K. illirische Oberpost-Verwaltung. Laibach am 18. Jänner 1841. Z. 66. (2) Kundmachung. Die Administration der mit der ersten österreichischen Sparcaffe vereinigten allgemeinen Mr-sorgungs-Anstalt macht hiermit bekannt, daß die für die Interessenten der Iahresgesellschaf-ten 1825 bis inclusive 1839 für das Zahv 1840 entfallenden, in der Knndmachung vom 3. April 1840 angezeigten Dividenden vom 2. Jänner 1841 an, gegen Vorzeigung des Original-Rentenscheines und Einlegung einer classenmäßig gestämpelten, mit der Lebensbestätigung des betreffenden Interessenten versehenen Quittung täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von 8 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags bei ihrer Caffe in Wien erhoben oder bei den Commanditen in den Provinzen zur Behebung angemeldet werden können. Wien dm 19. December 1840. ä9 Z. 67. (2) Kundmachung. Der §. 30 der Statuten der mit der ersten österreichischen Sparcaffe vereinigten allgemeinen Versorgungs - Anstalt setzt fest: Wenn der Besitzer eines Rentenschemcs durch ein ganzes Jahr nach der öffentlichen Kundmachung, daß die Dividenden zu erheben seyen, die ihm zugefallene Dividende nicht erhebt, wird er namentlich mit Bemerkung seines Geburtsortes und der Nummer seines Rentenscheineö auf neue sechs Monate vorgeladen, seine Dividende so gewiß zu erheben, wie im widrigen Falle er für todt erklärt werden würde; wenn er sich aber auch in diesem Zeitpunkte nicht meldet, dann wird er für todt geachtet, und nach Maßgabe des §. 27 Vorgegangen In Gemaßheit dieser Anordnung wird da«-her die Intcreffentinn des Rentcnscheines Nr. 17497, Frau Anna Magdalena Carl aus Fclds-berg, welche der unterm 3. Juni 1840 an sie «rgangcnen öffentlichen Vorladung ungeachtet, sich nicht gemeldet hat, statutenmäßig für todt geachtet, in Folge dessen der §. 27 der Statuten m Anwendung gebracht wird. Die Administration der mit der ersten österreichischen Sparcaffe vereinigten MgemeinenVer-sorgungs-Anstalt. Wien am 23. December 1840. Z. 72. (2> Nr. is. E 0 r c t. Vom k. k. Bezirksgerichte Neumarktl wird hkmit allgemein bekannt gemacht: Man habe übe» die Apolwma K'alUschnig, wegen erhobener Unfähigkeit, »hr Vermögen zu verwalten und ihee tzwsan zu le«en„ die Vormundschaft, ungeachtet ße mit dem 50. Februar 184^ daS 24. Lebensjahr zurückgelegt haben wird, auf unbestimmte Zeit »erlängert, und die Fortführung derselben ihrem bisherigen Vormunde Jan. Z. ?Z. (2> N?. 27M Evict. Vom k. k. Bezirksgerichte Gurkfeld wird be» < kannt gemacht: Es seyen zur Pornahme der, über ' Ansuchen des Thadäus Wontscha wider Johann ! Saverschnig, wegen aus dem w< 5. Vergleiche ° vom »2. December iL33 schuldiger 74 ft. 35 kr. «. ». c., bewilligten executiven Fnlbietung der, der Herrschaft Tdurnamhartsuk Rect. Nr. 265 dienst. ^ baren Viertelhube zu Unterschöndorf; des der ' Herrfchaft Gurtfeld 5ul, Rap. Nr. 335 dilnstba- ^ «en Dominical «Grundes, dann deö ebendahin , »ub Vap. Nr. Z56 unterthani^en Weingartens, zusammen im Schatzungswerthe von ,6a fl. 2okr., lrei Termine auf den 26. Februar, 27. März und 27. April ,6^» , Vormittags um g Uhr, zu Un« te»fchöndorf mit dem Beisahe angeordnet worden, dah der Verkauf bei der ersten und zweiten Feil« bictung nur über oder um den Schätzungsweith, bei dc« dritten Tagsatzung aber auch unter der Schätzung Statt sinde. DaS SHäyungvprololoss, der Grundbuchs-extract und die Licitationsdedingnissc können bei diesem Gerichte eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Guttfclb den 2l. Decem« ber,64a. 2 7^> (') "I ^ N^2^ G d , c t. Vom k, k. Bczirtt.gcrichle Idria wird hiermit bekannt gemacht: Eö fty üdcr Ansuchc» ees Franz Podobnik junior, und dcr Agnes Gregoriisck> ge. borncn Podobnig, von Icria. rrcgcn aus dcm ^!^^^^'"^'^^" Vergleiche vom .7. October 1829, Nr 42, scduldigrn 75 ss. ^L^kr. und 69 N. i»d/4 ll. c. 5 <-., ,„ die exccutioe Feilbiktun'g der, dem Franz Podobnig 8.mur gehö?igc„, .ud ^r.5. 3lr. l94zu Idria gelegenen, der k. k. Vttq. Oameralherrschafl Idria «ul> Urb. Nr. zc,5> dickst, baren Realität sammt An- u„l> Zugehö'r gewilli. get, und 64<> zedesmal früh 9 Uhr in Icco der Realität mit dem Bcisahe anberaumt worden. daß wenn diese Realuat wcder bei der ersten noch zweiten Feil-wetungstagsatzung um oder über den Schäkungs. werth an Mann gebracht weiden könnte, sie hei oer dritten a.uch ««ter demselben hintangeaeben werden würde. Wovon die Kauflufiig,n mit dem Anhang« vtkständlget werden, daß eie Lititationsbedinanisse taglich hieramis eingesehen werden tonnen. K. K. Beziltsgericht I ria am »5. Decein» ver zü^o. Wohnung zu vermiethen. . I" dem der Sparcasse qchörigen Hause Consc. Nr. 74, am Marktplätze , >!t eme Wohnung im ersten Stockwerke, bestehend aus 2 Zimmern,. <5a-bmet,Kuche, Speisekammer, Keller, Holzlege und Dachkammer mit 2t. April lL4, zl^vermieihen. Im Fürstenhofe Nr. 206 sind schöne und frisch erhaltene böhmische Fasanen um herabgesetzten Preis zu bekommen.