Lllillllcher Zeitung. Nr. 287. Pränn mcrationöprei«: Im Ecmptolr ganzj. ft. li, d ilbj. N. 5.5». ssilr die ZusteNu^c, in« Haus hllldl,'»,lr. Mit der Post ganzj. st. 15, haldj. si. ?.5U. Montag, l 4. December Infertl onSgebühl bib 10 Zeilen: imal «u ll>, üm.8i'lr., 3,n. l st.; sonst pr.Zeile !m. 8 lr., Lm. 3lr., 3ui. iu lr. u. s. w. Insertic^östcmpel jcdei Genannten sofort in die Eis^tzrcscruc. i.' 4l. In den Fällen « und d (Z 40), vorausgesetzt, daß zu li zugleich außer Zweifel gestellt wird, die Untanglichkcit habe bereits zur Zeit der Einreihang bestanden, ist der Ersatz bci der nächsten regelmäßigen Stellnng zn lcistcn. Dem durch eine gesetzwidrige Stellung ohne eigenes Verschulden zu Schaden Gckouünencu steht der Ersatz-ansftruch gcgcn die Schnldtragcndcn st ei. In alle» sonstigen Fällen der Entlassimg wird ein Ersatzmann nicht in Ansvinch genommen. § 42. Jeder Stcll>i"gspftichtiae der zum Erscheinen dci der nächst bevorstehenden regelmäßigen Slcl-lnug verpflichteten Allcrsclasscu hat sich im Monate December des vorangehenden Jahres bci dem Gcmeindc-vorstandc seines Heimats- oder Aufenthaltsortes zur Verzeichnung schriftlich oder mündlich zu melden; unterlaßt er dieses, ohne hicvon durch cin für ihn unüberwindliches Hinderniß ausschaltn, worden zusein, so wird cr dafür, ohne Rücksicht ans die weitere gesetzliche Bchand. lung, mit einer Geldstrafe bis zn W0 ft. oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit mit Haft bis zur Dauer von zwanzig Tagen bestraft. Die Strafgelder fallen dem Gemeindenrmcnfondc dcs Aufenthaltsortes zu. l? 43. Dic Gcwcindevorslchcr und Matrikcnführcr sind für die Nichtigkeit dcr Behelfe zu dcn Stcllnngs-listcn, erstere anch für die Identität dcr Person dcr Vorgcführtcn verantwortlich und habcn dcn politischen Behörden bci allen zur Dnrchsührnng der Stellung cr-forderlichen Amtshandlungen bchülflich zu sein. i> 44. Wer uou dcr Stcllunascommission als für, dcn Kriegsdienst für immer untanglich nicht erkannt oder in der drittenAltcrsclassc von dcr Stellnngspflicht nicht befreit worden ist, darf sich vor dem Austritte ans dcr dritten Altcrsclassc uicht verehelichen. Eine ausnahmsweise Ehcbewilligung im Falle vor-liandcner, besonders rücksichtswürdiger Umstände an Slcl-lnngsftflichtigc zn ertheilen, ist das Landcsucrthcidignngs-ministcrinm ermächtigt, welches hiezu anch die betreffende Landesstelle dclcgircn kann; jedoch begründet diese Bewilligung keine Befreiung vou dcr Pflicht zum Eiutritte iu das stehende Heer (Kriegsmarine) oder in die Landwehr. § 45. Derjenige Wehrpflichtige, welcher sich nut Ucbcrtrctung des im § 44 enthaltenen Verbotes verehelicht hat, wird von amtswcgeu gestellt, im Falle der Untanglichkcit aber mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Gulden für dcn Gcmcindcarmcnfond, im Falle der Zahlungsunfähigkeit mit Haft bis zu sechs Monaten bestraft. Gegen diejenigen, welche zu dcr verbotenen Verchc-lichnng schnldbar mitgewirkt habcn, ist eine dem Gc° mcindcarmcnfondc zufallende Geldstrafe bis zu 500 fl.. im Falle dcr Zahlnngsnnfähigkeit Haft bis znr Dauer uou drei Monaten zn verhängen, unbeschadet chrer Behandlung nach den Dicusteövoischiiften, falls sle un Staatsdienste stehen. i> 40. Wcr znm Erscheinen vor dcr Stcllnngssom-inission verpflichtet ist nnd ohne hinreichende Entschuldigung ansblcibt, wird als stcllnngspflichlig. wcr ihm hicbei'wissentlich mithilft, als Mitschuldiger behandelt. Ein Stcllnngsflüchtigcr wird von Amtswcgcn gestellt, derjenige, welcher diensttauglich erkannt wird, hat, wenn cr scin Ausbleiben bci dcr hicrübcr gepflogenen Untersuchung nicht rechtfertigen konnte, aber freiwillig erschienen ist, ein Jahr, im Falle cr jedoch nicht freiwillig erschienen ist, zwei Jahre über die gesetzliche Liniendienstdancr zn dienen; wird cr als dienstuntauglich erkannt, so trifft ihn eine Geldstrafe bis zum Betrage vou 15)0 Guldcu, im Falle dcr Zahlungsunfähigkeit Haft bis zu ciuem Monat. Hat in diesem Falle der Stellungspflichtigc das 30. Lebensjahr (§§ 10 und 33) schon überschritten, so wird cr mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Gulden oder im Falle der Zahluugsunfähigteit mit Haft bis zu sechs Monaten bestraft. Mitschuldige au der Stellungsflucht verfallen einer Geldstrafe bis zu 500 Gulden oder bci besonders erschwerenden Umständen bis zu 1000 Ouldeu, im Falle dcr Zahlungsunfähigkeit einer Strafhaft bis zu drei und rücksichtlich bis zu sechs Monaten. Dort, wo sich die Wehrpflichtigen in größerer Anzahl der Wehrpflicht durch Slellungsflncht cutzichcn, können die znr Abhilfe geeigneten außerordentlichen Maß' regeln im Vcrordnungswcgc gcgcu Rechtfertigung vor dcm nächsten Rcichsralhc getroffen wcrdcu. § 47. Jeder Wehrpflichtige, welcher dcr vorsätzlichen Selbslbeschädignng überwicseu wurde, ist, iuso-fernc cr zu irgcud einer Dienstleistung im Heere (Kriegsmarine) noch lauglich isl, dahin vou amtswcgcn abzu-stcllcu und hat zwei Jahre übcr die gesetzliche Linicn-dienslcsdancr zu dienen. § 48. Die Landwehr untersteht: Im Friede» in administrativer Beziehung dem Landesuertheidignngsministcr und in militärischer Vc-zichnng dcm Landwchrobcrcommandanten; die nähere Bestimmung hicrübcr enthalt das Landwcbrgesctz; dagegen im Kriege in administrativer Beziehung ebenfalls dcm Landcsvcrthcidiguugsministcr, in militärischer Hinsicht aber dcm vom Kaiser bezeichneten Feldherrn. Der Ncichstricgsminisler muß durch den Landcs-vertheidigungsministcr, bczichuugswcisc Landwchrobcr-commandanlcn, von letzteren« im Wege des Landcsvcr-thcioignngsminislers über dcn Stand, die Ansrüstnnng nud dic Dislocation, die militärische Ausbildung und Disciplin der Landwehr ununterbrochen in Kenntniß erhallen werden. § 49. Dic ^andwehroffn'icre aller Grade werden vom Kaiser ernannt. Die Distinctions- uud Abzeichcu iu allen Graden, die Ausrüstung und Bewaffnnng, dann die Dienst- und Ercrcicruorschriftcn dcr Landwehr sind jenen dcs stchcn-dcn Heeres gleich. § 5)0. Jeder Ofmier, welcher als solcher mindestens ciu Jahr activ gedient hat und auf wclchcu der H I<.) keine Aumcndung findet, kann im Frieden auf eigcues Ansnchcu unter Einstellung der ständigen Gc-bührcu iu die Reserve oder, wenn cr nur uoch landwchr-pflichtig sein sollte, in die Landwehr übersetzt werden. § 5)1. Jeder Officicr, gegen welchen weder eine straf-, noch ehrengerichtliche Untcrsnchung anhängig ist, kann seine Ehargc freiwillig ablegen, jedoch wird cr da durch vou dcr Erfüllung dcr ihm gesetzlich noch obliegenden Dienst- nnd Wehrpflicht cben fo wenig befreit, als jener Officicr, welcher im straf- und ehrengerichtlichen Wege seiner Charge entkleidet wird. 8 5)2. Anßcr der Zeit der activen Dienstleistung gcltcn für die dauernd bcnrlanbtc linicnpftichtigc, dann für dic Reserve- und Lnndwchrmannschaft, sobald sic die dritte Altcrsclassc überschritten habcn, ferner für die Offieicrc der Reserve und Landwehr so wie für die mit Vcibehalt des Pcusionsgchaltcs nnd des Militärcharaktcrs pcnsionirtcn Officiere und Beamtcu, dauu für die k. k. Patcntalinvalidcn, wenn sie sich uicht im Juvalidcuhausc aufhaltcu, rücksichtlich dcr Vcrchelichnng die allgemeinen Gesetze nnd Vorschriften. jedoch unter Aufrcchthaltung dcr Dienstpflicht im stehenden Heere (Kriegsmarine) oder in dcr Landwehr. § 5)3. Die Urlauber während dcr Zeit ihrcs Urlaubes so wie die nicht iu dcr activen Dienstleistung befindlichen Officicrc und Mannschaft der Reserve nnd dcr Landwehr unterstehen in allen ihren bürgerlichen Verhältnissen sowie anch in Straf- und polizeilichen Angelegenheiten dcn Eivilgcrichtcn und Bchördcn uud sind nur jcuen Ncschränknngcn nnterworfcn, welche iu dic-scm Gesetze begründet und für dic Evidcnthaltung crfor-dcrlich sind. Dic in activcr Dienstleistung Stehenden dcs stchcn-dcn Hccrcs, dcr Kriegsmarine und der Landwehr unterliegen dcn militärischen Straf- und Disciftlinargcsctzcn; hinsichtlich ihrcr bürgerlichen Verhältnisse, welche sich nicht auf dcn militärischen Dicust beziehen, unterstehen sie jedoch dcn bürgerlichen Gesetzen uud Behörden. In dieser Richtung wird cin besonderes Gesetz das Nähcrc bestimmen. Alle im Auslande abwesenden Officiere und Mannschaften der Reserve und Landwehr habcn die Verpflichtung, sobald sie im Wege dcr Ocffcntlichkcit Kenntniß erlangt habcn müssen, daß die Monarchic von einem Kriege nahe bedroht uud die Eiubcrufuug dcr Reserve uud Landwehr crsolgt ist, unverwcilt in die Heimat zu-rückzniehren uud sich zur Verfügung zu stellen' ohne die specielle Einbcrufuug abzuwarten. § 5)4. Dic Entlassung zum Zwecke dcr Auswanderung kann einem in dcr Linien- uud Ncscrvedicnstpsticht stehenden Manne vou dem Reichskricgsministcrium, eiuem Landwehrmannc von bcm betreffenden Landcsvcrthcidi-guugsministtrinm ertheilt werden; dcm Linicndicnslpflich-tigen jedoch mir dann, wenn beide Eltern dcs um dic Entlassuug Bittcndcn oder dcr eine überlebende Eltcru-theil auswandern. Unterbleibt dic Answandcrnng, so hat der Betreffende dcn Rest der durch seine Entlassung unterbrochenen Dienstpflicht nachzutragen. Während cincs Krieges darf dic Bcwilliguug zur Auswaudcruug keiner im Verbände dcs stehenden Heeres (Kriegsmarine) oder dcr Landwehr stehenden Person ertheilt werden. H 5)5). Jene Wehrpflichtigen, welche zum Dienste im stehenden Heere (Kriegsmarine) oder in der Landwehr uicht bcigczogcu werden kountcu, haben cinc entsprechende Militärtaxe sür die Militärinvalidcnversorguncz zu entrichten. Die Größe nnd die Art der Einhcbnng dieser Taxe wird durch cin besonderes Gesetz bestimmt. Nichtamtlicher Theil. Dic Weltlage ist gegenwärtig trotz dcS Ultimatums dcr Pforte lange nicht so bcimrnliigend, als sic es noch vor kurzer Zeit acwcscn. Von einem Oesterreicher, der soeben von einer längeren Reise durch die an der östericichifchrn Grenze liegenden russischen Provinzen z»li>ck.,ekehrt ist, wurde einem Wicncr Blatte berichtet, daß es in Bezng ans RüstnnglN nnd dergleichen in Rußland jetzt so ruhig und st,ll anesieht, daß man annehmen mnßtc, dcr Ezar habe jcdcu Gedanken an Krieg von sich gewiesen und halte nbcrbnnpt die Kriegscucntualität nnr für eine Zcilungs» conjcctnr. Um so reger zeige sich die Handels- und Indnstricwclt in Rußland. Die Eonccssiunswcrbnngeu nm Eisenbahnlinien zähle» nach Hunderten, Gcscllschaf. ten zn riesigen industriellen Untcrnchinnngen entstehen über Nacht, Ercdit' nnd Handelsbanken mehren sich auf allen bedeutenden Plätzen. Die Beobachtungen dieses Reisenden sind lim so zuverlässiger, als seinc Geschäfte und scin Vermögen unter cincm Irrthum leiden tönn' ten, und daö ist gewiß ein Sporn zur Ansmerksamkeit und Rührigkeit. Demnach hat cö allen Anichin, daß Rnßland vielleicht Preußen ellaudte, sich anzustellen, als ob es der Untclslütznug dcr russische« Slrrilkläslc sicher warf und dic osficiösen preußischen Federn ohne Demcuti dcr „Petersburger Zeitung" in dieser Weise reden zn lassen, sowie cS ans die persönliche Intervention dcs Königs von Prcnßcu die Dnrchfnhr prcnß,scher Waffen nach Rumänien gcsiatletc. In Wirklichkeit aber hat Rnßland noch nicht die „Sammlung" beendet, welche Fürst Gortschatoff nach dem Krimtriege für nothwendig erklärte. Diesem Bilde entspricht auch die überraschende Haltung des rnssischcn Eabincts in dcm Momente, wo es nothwendig erschien, Nnmänicn und Griechenland Halt zn gebieten. Die russische Ncgicrnng schloß sich rasch den Mächten an, welche cs in ihrem Interesse fanden, dic Fcncr zu löschen, wahrscheinlich nm cö uicht dahin tommcn zu lassen, daß dieses ohne uud selbst gegen Rnßlands Willen geschehe, was ihm deu letzten Nest von Geltung im Oriente gekostet hätte. Läßt aber Rnßland im Oriente die Wcstmächtc und Oesterreich cine Beruhigung herbeiführen, welche nuf keinen Fall jenen Plänen Vorsehn!' leistet, selche traditionell der ruifischcn Politik zngcschricbcn werden, so ist wahrhaftig nicht daran zn dcnlcn, daß eö nach Deutschland hin scinc Slrcillläftc einsetzen sollte, um einen gewissen nationalen Unternehmungsgeist durch Erfolge so thaten-lustig zu machen, daß cr anch nach deutschen Provinzen 2128 Rußlands dic Hand auszustrecken Lust bekommen könnte. Sclbst diejenigen Preußen, welche R'ußlaud in der Tasche zn haben erklärten, gingen doch immer lici der Moti» viruna von der Absicht auf eine gleichzeitige Lösung der orientalischen Frage ans. Ihre Eombiuation fällt daher nitter 5cn Tisch, sobald Rußland in orientalischen Anaclcgcnhcitcn sich so willfährig nud fricdenSllistig zeigt. Vielleicht zcigt sich darin dic Ocwandhcit und feine Berechnung des Grafen Bcnst, daß er unter allen den schwebcndcn Fragen gerade die orientalischen Angelegenheiten, die man sonst als die delikatesten und gefährlichsten zn vermeiden und zn umgchcn suchte, bei sciucn Acmühun> yen, den europäischen Fricdeu auf sicheren Gruudlagcn zu erbauen, zn allererst in Angriff nahm. Gelang es ihm hier, wie es nun wirklich der Fall ist, die Ohnmacht oder die Friedfertigkeit Nußlands zn constatiren und überhaupt mit dem Orient in Ordnuug zu kommen, so entfiel die prcnßisch-rnssischc Koalition lici allen anderen in Ordnung zu dringenden europäischen Angelegenheiten, und man hatte es dann nnr mit Preußen allein zn thun. Die Wirkung dieser Anschannng ans alle licthciligtcn Factorcn läßt sich leicht ermessen, so wie auch die Unmöglichkeit für ein solcher Weise in seiner Isoli-rnng dargestelltes Preußen, den europäischen Frieden zu stören. Nachdem nnn der Nebel, der von preußischer Seite über Verbindungen und Machtvcrhältnissc künstlich erhalten wnrdc, durch eine solche wnndcrbare Bchandlnug der auswärtigen Angelegenheiten zerstreut ist, darf wohl die Weltlage als eine vollkommen friedliche betrachtet werden, nnd sowohl die denkwürdigen Worte deö Kaisers im Armeebefehl vom 5i. December, „die Monarchic bedarf des Friedens, wir muffen ihn zu erhalten wissen," als auch die Hinstelluug des Friedens nnd der Wohlfahrt als Endziel der betretenen neuen Bahu in der den ungarischen Reichstag schließenden Thronrede erscheinen als Ausdrücke der Ueberzeugung nnd der aufrichtigstcu Absichten. Die innere Lage des Ncichcs hat in der Thronrede ihren glücklichsten nnd glänzendsten Ausdruck gefunden. In jedem Satze athmet das freudige Gefühl und die Genugthuung eines Monarchen über die glückliche Lösung der ungarischen Frage, wodurch es möglich wurde, einen so alten Streit zwischen der Krone nnd einem so wackercu Volke beendigt nnd anstatt dessen volle Harmonie eingc-lreten zu sehen nnd den schönen, noch niemals vom Throne herab gchörtcn Satz aussprcchcn zn können, daß „nnr der Herrscher eines glücklichen Volkes sich glücklich fühlen kann." (5s ist leine Uebertreibung, wenn man nach den parlamentarischen Vorgängen der lctztcn Zeit von der österreichischen Verfassung sagcu würde, daß sie in einer Vcziehnng das Ideal einer Verfassnng erreicht habe, welches doch nnzwcifclhaft in der Harmonie der constilutirmcllcn Gewalten, in dem freiwilligen Zn-sammengchcu der Krone uud der Landcsvcrtretuug besteht. Es fcheint fast, daß gerade dieser Erscheinung wcs/n die Verfassung in manchen Augen als verfehlt gilt; es gibt rbcn catilinarischc Charaktere in jedem Staatölebcn, denen der wüste Lärm, das Rasseln der Staatswaschinc ein Bedürfniß ist, denen Nnhc nud Friede als Fäulniß erscheint und für die das Leben keinen Reiz hat, wenn sie es nicht täglich neu erkämpfen muffen. Das bürgerliche Element jedoch im Staate wird von dem Bilde eines Hand in Hand mit feinem Volke gehenden Monarchen, wie es in der jctztcn Zeit unseres Parlamentärs schcn Lebens siäi entwickelte und in der Thronrede vom Monarchen anerkannt wird, sich frcndig ergriffen fühlen und zum ersten male, feit es ein Oesterreich gibt, wird der nagende Wnrm des Mißtrauens nicht mehr gefühlt werden, sondern der Glaube au deu Bestand des Reiches in die Gemüther einziehen. Einem solchen Volke nnd einem so vom Volke getragenen Monarchen wird wohl lein Staat etwas zumulhcn, was nur demüthig hingenommen werden kann, nnd in dieser Erkenntniß seiner Kraft liegt auch die Sicherung feines Friedens. 151. Sitzung >cs Abgeordnetenhauses vom 10. Noucmbcr. Die Sitznng wird erst nach '/«12 Uhr eröffnet, da erst nm diese Zeit die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter versammelt ist. Präsident: Hopfen. Auf der Ministcrbank: Brestcl, Verger, T a affe. Unter den Einlaufen befinden sich zahlreiche Zuschriften des Herrenhauses, der Delegationen und mehrere Vorlagen dcs FinanzministcrS, betreffend dic noch fch lendcn Dctailvorlaacn zum Budget, die Regelung der Grundstcncr. Nach Verlesung der zahlreichen Petitionen wird eine Zuschrift dcs t. t. LcmdcSgcrichtcS Innsbruck verlesen nnd nm Erlanbniß zur gerichtlichen Verfolgung dcs „Priesters nnd ReichSrallMbgcorductcn Professor Grcn-tcr, angeklagt dcs Verbrechens der Majestätsbcleidignng und der Vturnng dcr öffentlichen Ruhe" (links 5ört! Hört!), wcgcn dcr in HipMh gehaltenen Rede. gcbctcn. Die betreffenden Acten liegen dcm Ansnchcn bei. Auf Antrag dcs Präsidenten wird beschlossen, die Angelegenheit einem aus dcm Hause zn wählenden Ans-schnsse von nenn Mitgliedern znr Untcrsuchnng znzu< weisen. Das Haus geht zur Tagesordnung über. Die Wahl dcr Schriftführer wird vorgenommen. Der Postvcrtrag mit dcr Moldan und Walachei wird dcm Finanzansschnsse zngcwicscn. Die Vcrordnnng des FiuanzministcrinmS über die Rcgulirung dcs gegenseitigen Verhältnisses dcr vom RcichSrathc vcrtrctcncn Königreiche uud Länder, dann dcr Länder dcr ungarischen Krone in Ansehung des Stempel-, Gebühren- nnd Taxwescns wird gleichfalls dem Finanzansschusfc zugcwicscu. Dcr Antrag wcgcn Anfhcbnng dcs Lehenbandcs in Tirol und Schlesien wird dcm bestehenden LchcnauSschufsc zngcwicscn. Dr. Stnrm berichtet über die vom Hcrrcnhansc an dcr Eoncnrsordnuug vorgenommenen Acndcrnngcn. Dcr Ausschuß beantragt, den Acudcrnngcn bcizu-tretcn. Die sämmtlichen Anträge werden angenommen und sofort anch in dritter Lcfnng genehmigt, und ist hiemit die Eoncursordnnng cndgiltig erledigt. Die Tagesordnung ist erschöpft —das Hans schreitet zur Wahl dcs Ausschusses, die gerichtliche Vcrfolguug des Abgeordneten Greutcr betreffend. Gewählt wurden: Giouanelli, van der Straß, Vanhans, Hanisch, Nechbauer, Zicmialtowski, Sturm, Tschabnschnigg, Klier. Stcnc und Genossen intcrpcllircn das Gcsammt-ministcrium, ob die Strafproccßordnuug für die Armee zur vcrfafsuugsmäßigcn Behandlung noch in dieser Session vorgelegt werden wird. Die nächste Sitzung findet Montag statt. Regelung der Erunllstcuer. Die im Abgcordnctcnl>n,sc cingcbrachtc Regierungsvorlage, „Gesetz übcr dic Regelung der Grundsteuer," zerfällt in <> Abschnitte mit !!9 Paragraphen; wir geben die umfangreiche Vorlage im Auszüge. Dcr erste Abschui tt: „Allgcmci nc Grundsätze" bestimmt dic Objecte der Grnndstcncr nnd bestimmt, daß die im oerfassnngsmäßigcu Wcgc jeweilig festgesetzte Grundstencr nach Verhältniß dcs Reincrtragcö der steuerpflichtigen Objecte auf die ciuzclucn Länder, beziehungsweise Stcnergemcindcn und Grundstücke gleichmäßig vertheilt werde. Als Reinertrag ist dcr nach Abzng dcr Bcwirthschaftnngskostcn vom Rohertrag vcrblcibcdc Ucbcr-fchnß anzusehen, welcher nachhaltig crziclt wcrdcn kann. Dcr Reinertrag wird im Wcgc einer Ab- nnd Einschätzung ermittelt, auf Eigcnthnmsverhältnissc und ans den wirlhschaftlichcn Znsammenhaug mit gewerblichen Äulagcn wird kcinc Rücksicht genommen. Lasten und Abgaben sowic mit dcm Grundstücke verbundene Rcchtc blcibcu glcichfalls außer Betracht. Die Bestimmung we-gün Bewilligung von Stenernachlässen und in Betreff dcr Eoidcnzhaltung des Orundstcncrlatasters, sowic die Festsetzung des Zeitpunktes, von wo ab die Eiuhcbung dcr Grundsteuer nach den durch dieses Gesetz festgestellten Grundlagen zu erfolgen hat wird durch besondere Gesetze festgestellt wcrdcn. Zwcitcr Abschnitt: „A n sführcudc Org a n r." Die oberste Lcituug dcs Abschätznugs - Geschäftes führt dcr Fiuauzmiuistcr, welcher zur Ucbcrwachung dcr Schätzungsarbcitcn in den Kronlündcrn Ecntral-Inspcc-torcn beruft. Es wird ciuc Centralcommission, bestehend aus dem Finauzminister oder dessen Stellvertreter nnd aus 30 Mitgliedern gebildet, wovon 1l) einschlüssig dcrEcn-tral-Inspcctorcn vom Fiuauzministcr berufcu, 5 vom Herrenhaus, 10 vom Abgcordnetcnhanö auf die Da,uer der AbschätznngSgeschäftes gewählt wcrdcn. Als Referenten fungiren die vom Finan;minislcr hiczn bcstrlltcn Organe. Ebcnfo wird in jedem Kronlandc für dic Ausführung des Schätzuugsgcschäflcs eine LcmdcScommission gebildet, welche nntcr dcm Vorsitze dcS Landcschcfs ans «; bis 10 H>iitglicdcrn mit cutschcidcndcr Stimmc bc-stchl, wovon dic Hälftc vom Finanzminister, die andcrc Hälfte vom Lanocsausschuß gewählt wird. In den größeren Kronländcrn wcrdcn nntcr dcn glcichcn Äioda-litätcn Landcs-Subcommisfionen aufgestellt, welche ihre Aufgabe bezüglich ihres Rayons fclbftständig durchzuführen haben, deren Vorlagen jedoch die Landcscommis-sion ihr Gutachten mit Rücksicht ans die Totalität des Landes vciznfügcu hat. In jedem Schätzungsbczirkc wird nntcr dcm Vorsitze cines vom Finanzministcr ernannten Vorstandes eine außer den« Vorsitzenden aus ^ Mitgliedern bestehende Eommission gcbildct, von dcucn 4 vom Finanzministcr und 4 von dcr Bczirlöocrlrctnng gewählt werden/ In Ermangelung dcr Bczirksvcrtrcluugcn wcr-dcn 2 Mitglieder von dcn Gcmeindcvorstäudcn dcs Bc-zirkcs, I Viitglicd von dcn 20 Hüchslbcslcucrlcn, 1 Mit« glicd vom Laudcsanöschnssc qcwählt. Bci dcr Wahl dieser Fuuctiouäre ist zunächst auf die Laudcscinacborencn. unicr allen Umständen abcr lluf solche Individncn Rücksicht zu nehmen, wclchc sowohl in Bczichnng auf die ökonomische Ausbildung als ans dic Landessprache >hrcr Aufgabe vollkommen gewachsen sind. Dc» beiden letzteren Eommissioucn wird das nöthige VcrmcssungSpcrsoualc zugcwicscn, Dic Eommissioncn entscheiden mit absoluter Ma- jorität , eventuell wcrdcn die Stimmen für die höchste Ziffer zn dcn Stimmcn für dic nächst mindere zngc» ;ählt, bis sich für die bezügliche Ziffer die absolntc Mehrheit ergibt. Die gcwälilten Mitglieder beziehen für die Tage ihrer wirklichen Vcrweudung bci dcr EeiUralcommission cm Tagsscld von 10 Gulden, bci dcr Landcscommission von 6 Gnldcn, bci dcr Schä'tznugscommission von 3 Gulden und alle 1 Gnldcn Fuhrkostcn per Meile. Alle Kosten des Abschätzmigsgcschäftes werden a»S dcm Staaiöschatzc bcsttitlcn. Drittcr Abschnitt: ,.Grnnd - E r l r a g s - A b -schätzung." Dicsclbe erfolgt nach Enlturgatlungcn nnd Voni< lätsclasfcn für dic auszlimittclndcn SchätzungSbczirke durch Zlufstcllnug cincs Elassificationtztarifcs. Dcu Schätznngsbczirk bildet in dcr Regel dcr politische Bezirk als ein Elassificatiousd,stritt. Nach Vclschicdcnhcit in dcn wirthschaftlichcn Vodcn-nnd Vcrkchrsvcrhältnisscu :c. kann derselbe anch in mehrere EommissionSdistricte abgetheilt werden, sür dcrc» jcdcu ein besoudcrcr Tarif aufgestellt wird; bci oringcn-l'cr )tothwcndiglcit kann von dcr politischen Eiutheilnng abgcschcu werden. Dic Zahl dcr Vonitälsclassen für jcdc Culturgat^ tuug dcS Districlcs kann nicumls mchr uls 8 betragen. Dcr für jede Elassc eincr Enltur in Geld per nicdcröstelrcichischcs Joch fcstgcstclltc Rcinertrag, bildet om Tarifsatz der bctrcsfeudcn BonilütSclasse. Dieser Tarifsatz hat dcn milllcren Rcincrtrag dcr Grundstücke zu crfusstti. Die zur Ermittlung des Reinertrags nothwendigen Eclt^sttalopcrationcn erfolgen gleichzeitig in allen Ländern. Specielle Rciucrtragsbcrcchnungcu wcrdcn nicht gefordert. Es folgt dic Nngadc dcr Behelfe für die Abschäz« zung (Auszüge ans WirthschastSbcrcchnungcn, Dlirch-schnittspreisc dcr letzten Ial)re, Auöwcisc übcr die gc-lnciuüdlichcn Preise der Haud« uud ZucMrl'cit, über frcic Verkaufe und zeitliche Pachtungen :c.) Dcr Rcfcrcnt hat ferner auf Grnnd eincr von ihm vorzunchmendeu Bereifung des Bezirkes cinc Bezirks« Abschreibnug anzufertigen (Lage, Größe odcr Ellrags-verhältnissc, Enl- nnd Bcwassclnngsanlagcn, Commnni' cationsmittcl, Bevölkcrungsvcrhältnissc :c. umfassend). Dic Schätzuugscommission unterzieht dicsc Bcschrci» bung, nutcr Benützung d>r Bchclfe, crsurdcrlichcnfalls nach eincr Bcicisuug dcS Bezirkes einer gnmncn Prü' fnuss nud bildct fnr jcdcs Prodnct nnd jeden Aus-» lvandö^egeüstlnid für jcdcn Lwsslslcalimiodistricl cineii Noimalprci?. Dcr Vorfitzcndc dcr BezirkScommission veranlaßt dcn Entwurf ciucs vorlänfigcn Elassisic^lioustarif^, ab« gesondert ciucrs'its durch dcn Schützlings Eominissär, anderseits durch eilt ans dcu übrigen Mitglicdcru der Eommission gewähltes Eomit«', nnd übcr bcidc Antiägc ist sodann dcr Elassificatioustarif zu vcrcinbarcn. Dcr Entwurf dcs ElafsificationSlarifs wird von dcr Vezirlscommlssion bci cincr bcsoudcicn Bcgchnng dcs Bc^rl^ gcprnft nnd noch Erfordcruiß mit Rücksicht auf die Tarife dcr Nachbcnbczirtc richtiggcslcllt. Es wcrdcn darauf bcfondcrs zu berücksichtigende Momente bci dcr Tarifbcstcllnng im Gesetze aufgezählt. Dcr richtiggcslelllc ElassificationStarif ist sammt dcn nothwendigen Behelfen der Landcs-Eommission vorzn-lcgcn, wclchc denselben mil Rücksicht ans dic mittler« wcilc sich verschaffte Ueberzeugung übcr die ErtragS-ucrhältnissc dcö Bezirkes cincr sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, anf die Ebenmäßigkeit dcr Tarifsätze dcr cm der LandcSgrcnzc gelegenen Bezirke gegenüber den Bczirten dcS Nachbarlandes zn fehcn, uud die als rich' tig crlaunlcu odcr modificirlcn Tarifsätze dcn Vczirtö-commissioncn zuiückznsendcu hat. Dicse veröffentlicht d,e Tarife, um dcn auS dcm Gclmindcvcrbcmdc Ansgcschicdcncn, dcnjcnigcu Grund-bcfitzern, wclchc wenigstens dcn scchrtcn Thcil dcr gc< sammtcn Grnndstcucr in dcr Gcmeiude cutrichtcu, so^ wic dcu Gemeinden Oclcacnhcit ^n geben. sich darüber zn äußern. Eiuwcndnngcn dcr Gemeinden, dcr große-rcn Grundbesitzer odcr dcr Vczilköcominissioncn dcs Nachbarlandes sind binnen vier Wochcn bci dcr BczirkS-commission schiisllich cinzubringcu und von dcr letzteren gutachtlich dcr Landcscommission vorzulegen. Die lctz-lere lcgt sodann nach Berücksichtigung dcr Einwcndnn' gen dic übersichtliche Zusainmcnstcllulig der Elassistca-tionstarifc für sämmtliche Bezirke dcS LandcS dcm Fi< nanzminislcr vor. Dcr Finanzministcr beruft nach dcm Einlangen dieser Arbeiten die Ecntralcommiwun, wclchc d,c Elüssificationstarifc für einzelne Länder festsetzt, dcn Elassisicationstarif für alle Ländcr zu,ammcustcllt und sodann dcn lctztcrcn übersendet, nm darnach dic Ein-schätzung durch dic Aczi'lV'cominissioücu bewirten zu lasfcn. Vicrtcr Abschuitt: ..E inschätzu » g." Zum Vchnfc dcr Einschätzung wird dcr Elassifica-tionsdislrict, soweit es nothwendig ist, in besondere Rayons lingcihcllt, inucihalb welcher je zwei Mitglic' der dcr Vczirlccominission (Einschätzilngsdcpntirtc) dic Einschätznna sür dic cinzclncn Gcmcindcn nntcr dcr Eou-lrole dcS Referenten auszuführen habcu. 2129 F il l,f t cr Abschnitt: „Vermessn n g." Das VciMsssungsucrsonalc hat die seit dcr letzteu Vermessung ciugclrctcncn Cultur- und Objcctöäudcrun-gcn, insoweit lctztcic bci dcr Euidenzhaltnug nicht zur Amueldnng gelangt sind, a» Oll nnd Slelle zu untersuchen und in dcn (äatastralmappcn zn berichtigen. DicItc-sultatc des Ab- und EinschätzungSgcschäftcö sind gleichfalls in dm Calaslral-Mavucu eiuznzcichncn. Darnach sind die berechneten Flächen der (5ultnl^ und Ülasscn-nbschnillc in ein fnr jede Gcmciude anzlllcgcnkcs Ein-schcitznngsrcgistcr einzutragen. Ans dicscm Register sind die Flächen dcr einzelnen Voullatöclasscu in dcr Knl-lmgaltnng derart zusammcl znstcllen , daß sich darans lcr OesammlflächsNinhalt der dcr Gemeinde angchöri-gcu, in dic einzelnen Vonitalsclasscn und Cultnrgat-tnngcn eingeschätzte.» Gilin^'lnckc ergibt. Ans Grund der Classcnzusammcnslcllung ill dic Vezirlsiidelsicht an« znlcgcn, woinach der dnlchschnittlichc Nelnertrag fnr das Joch einer jeden (5n!inrart in den Gemeinden, den Hlassificationsdistticlcn und den Bezirken zu bcicchncn ist. Der Reinertrag aller Bezirke dcS ^audcS zu-sammcngcnommlN gibt den Neiinrtrag fnc das ganze Land. Sechster Abschnitt: „3t cclamatious -Bcrfa l)re u." Gegen die Eigcbnissc dcr Einschätzliug steht dcn Gemeinden, den aus ccin Gemcindcucl bände ausgeschiedene» und denjenigen Grundbesitzern, welche wenigstens den sechsten Theil dcr gesammteu Gruudslencr in del Gemeinde entrichtn, die Erhebung von ^icclamationcn binnen vier Wochen dci dem Vorstand dcr Schätzungö-coninnssiou frei. Neclamatioucn, welchen dic Aczilkscontmission uichl Felge zu gcbcu findet, sind mit ihrem Gutachten dcr Landcscommissio» vorzulegen, welche letztere cndgiltig entscheidet und ihr Gntachttn über die Nesnltütc dcr Ansslcllung des ^lassifkalionöt^riseö und dcr Eili» icihung in dcnselbcu sur das ganze Laud dein Fiuauz« minister vorlegt. Der Finanzminister beiuft die Centralcommissiou. Dicse hat dic ^oilagcu zn würdigen, zu bestätigen, oder Modificalioncn in den (5lasscntarifen d.r einzelnen Bezirle volzunchmcu. Nach d'finitivcr Feststellung dcr SchätzungS'Ne-sultate durch die Central Conilnisfion nnd crfolgtcr Kundmachung derselben können innerhalb achl Wochen anch einzllüc Grundbesitzer gegen die Schätzung rc-claiuircu. Solche Ncclamalioucn wcrdcn wie gcmcindcweisc Reclamations bchandclt. Allein dadurch darf das Schätznugsrcsultat der ganzen Gemeinde nicht mehr go ändert werden, sondern es ist cin allfälliger Abfall bei cinzclncn Parzellen durch verhältnismäßige Beithci' lling auf alle übrigen Grundstücke dcr Gemeinde zu dcctcn. Nach Ablauf von 15 Jahren, vom Jahre dcr er-slcn Stcilervcrihcilnng auf Grundlage diescö Gesetzes on, nl'd so foil periodisch von 15 zn 15 Jahren, wild line Revision des Gluudslcnerkatastcrs in allen Ländern gleichzeitig vorgenommen. Oesterreich. Wien, 1l. December. (A. H. Handschreiben.) Die „Wiener Zeitung" veröffentlicht hcntc den folgcudcu Erlaß: „Die nachstehenden Beschlüsse, welche die von Mir für dcn 10. Noocmber l. I. nach Pest einberufene reichsräthlichc Delegation in Betreff des Voranschlages über die gemeinsamen Ausgaben für daS Jahr l.^0<.) in Uebcrcinstimiuuug mit dcr von dem ungarische», Reichstage zur Verhandlung dcr gemeinsamen Angelegenheiten entsendeten Delegation gefaßt hat und welche Mir durch Mein gemeinsames Miuislcrium unterbreitet wurden,! finde Ich in Gcmäßheit dcr Gesetze vom 21. und Olsten December 1K0? zu gcuchmigen und zu bestätigen. Ofen, am 5. December 1^68. Franz Joseph »>. >>. Bellst »> i». Aeckc '" l>. Kühn, F'Li^. >», ,»." Die Beschlüsse selder, denen hicmit die Bestätigung ertheilt wird, sind aus d.'u Bcrhauoluugen dcr Delegationen bekannt. Uusl'and. Verlitt, 11. December. (Sitzung des Abgeordnetenhauses.) Debatte über dcn Etat dcS Cul-iusmiuislcriums. Gegenüber 9ticl,tcr ^Seugcrshauscu) hält dcr Cnllusmiuislcr ciuc Entgcgnuugsrcdc, worin er erklärt, cr sci seiner Richtung stcts lrcu geblieben. Dcr Minister verheißt, für Syuodalverfassnngcu bestens zu wirken. Für die neuen Provinzen sclcn dieselben bereits ftrojcctirt, deren Znsammcutrilt in Hannover erfolgt im nächsten Herbst. "In Hessen fand die Regierung drei Consislorien, angcbotcu cm dm Regierungen, vor, mit ihrem Fortfall war die Einrichtung dcS Gcsammtconsi-storiums gcbotcu, für Marburg sprachen Zweckmäßige kcitsgründc. Dic Regierung ist sich ihrer Pflicht bewußt, in dcn ncnen Prouiuzcu die frcic Entwicklnnq dcr evangelischen Kirche zu fördern. Die preußischen Lehranstalten schrcilcu nicht rückwärts, wculi anch zngcgcbc» wcrdcu mnß, daß fortgesetzter Eifer und Flciß nöthig sind, um Prcnßen dic ihm gebührende Führung auch auf diesem Gebiete zu sichern. — II. December. (Dic „ Kren z-Zcituug") kommt ans die Mitthciluugcu dcr Zeitungen über deu Vorschlag, den >-!->!»> >l, wurde mit beigezogeu. Am L. December frllh 0 Uhr war der Wassersland im Franz-Iosef-Schacht (128° Teufe) 3"3', im Elisabech-Schaät (l 26" Teufe) 4" 2'4", daher siud cillo unter 124" 3' resp. 123" 3' 5" liegenden Ölte überschwemmt und unzugänglich. Wir müssen noch erwähnen, daß die Mittheilung, die Pansci Municipalita't hade Maschinen u. s. w. angeboten, im „Czatz" dahin belichtet wird, dah ein sranzüsischcs Tllkgramm von Walschau an dcn ilralauei Sladtialh einlief, in welchem angeialhen wurde, stall der Dampfmaschinen comprimirte Lujtmaschincn anzuwenden. Die Commission hofft im Laufe von 0 Monaten die Grube ganz von Wasfer zu leeren, doch dürfte dies kaum zu ermatten sein, und man laun von Glilcl sagen, wcnn dics binnen einem Jahr erreicht wird, Ncbli^ens hinoett die Uel'elschwemmung der unlereu Horizonte die Arbeiten in dcu oberen Thlilen d»s Weitcs duichaus nicht und das Salz wild dort fo,twährend gcsörde>t. Dicse Millh.ilun^c» lünncn als authentisch anges,hl>n werden und alle anders lautenden sind uniichlia,, wobei bcmcllt wiid, daß velschitdene Specnlanten es sich angelegen sein lassen üdertlirbene Nachrichten auszustreuen, wllche Cingang ia die Z>n finden. Wie weil die Speculation g>ht, lüßt sich daraus eis,hen, daß mehrere Hausd»scher in Wirliczta sich elschrecleu liehen u»d ihre Neulita'tt'n velschleuderten, ohne zu btdenklr», daß, wenn der Zustand in der That so ge-fühilich wäie, auch die Käufrr dieser Nealitäte» ihr G^Io nicht aufs Spill filzen würoe». Der Hauplzw^cl dilscr Sp^culalilül ist j>d.nfalls, vorhandene Salzoonälhe höhlr zu uerwerlhtn. Wenn auck bis j^lit der Salztranc-port nach Polen anstandslos vor sich geht, so ist doch dort das Piuno um einen Kopeken gestiegen, was pr. Wiener Ctr. beiläufig 2 fl. ausmacht, da das polnische Pfund vlsl, so hat die hohe t. l. Landesregierung den Namen Bischoflack ^ 1c of ill. loliil) als d.n aulhenllscken eitlärt und deu B.Horden uud Gemnndeu zum auöschlilhllchcn G.brauch ancmpiohlrn. — (Lo cal polizeiliche Amtshandlungen) wurden im Monate November vorgenommen: 3 Vrolbückereien-Revisioncu! 5 Fl.iscknachwägungen: 7 Schlachtlvcalilälcn-Rcvisionen! 9 Ooilrevlsiouen; 5 Consiscalioucn von Waaen und Mähen: 4 Hauedurchsuchungen; 102 Verhaftungen-74 Anzeigen a» die Strafgerichte: 2 Abslrafuugen weaeü N.chtzuhaltung der Svcr.stuuoe-. i soll »,.ni nicht den Maßstab anlegen, dm mau bei einer Aufführung durch rou-tiuirte Schauspieler iu Äuwendung bringt. Und selbst wcuu wir die Anforderungen ziemlich hoch schrauben, wird immer noch das Resultat der gestrigen Aufführung uon Walleustein's Lager, iu Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die das in Scene setzen dic> ses bramalischen Gedichtes bietet, ciu sehr gliusligcs sciu. — Das ganze war schc fleißig siudirt: uamcntlich faßte der clsic Jäger seine Rolle uullkommeu auf nud brachte sie mit viel Verständniß und Wärme zum Ausdruck; mit uicht weniger Glück drbutirtc auch der zweite Jäger nud der erste Cürassier, welch' letzterer sehr schiln, doch für eiucu Ciirassier mit zu uirl Rnhning d^clamirte. Sehr lobcuöwcrth ist die liebenswürdige Bereitwilligkeit, u,it der zwei Fräuleins mitwirktcu uud sich ihre wohlucroicutru Lorbeeren auf deu Vrctlcru Hollen. Eine recht gelungene ssignr war auch der Eapuziner, dessen launige Predigt uon vortrefflicher Wirkung war. Der Wachlmcister führte seine long?, uicht sehr daulbare Rolle, ebcuso wie sämmtliche iibrigen Darsteller die ihrigen mit viel Fleiß und mit Liebe zur s'ache durch Im vorangehenden einacligcn Schwante li. A. w. g. halle der Amtmann Fieiliua, Gelegenhlit, sein eulschic-reues Talent zur Komik glänzend >u entfalten u»d wurde ssstreulich von Hilalchen , Ferdinand, Lieutenant Schwaue und Pr. Male untetslü'kt, duich deren eifriges Zusammenwirke« das sonst etwaS matte Stück vicl Ä,isall fand. Wir lün» «en nicbt umbin, den Dilettanten zu ihrem Erfolge von Herzen Glllcl zu wünschen, und hoffen, dah sich di.scm Ersllingsuer-1 suche noch nuhreie anreihen werden. Herr Director Mabr stellte! mit glwobnlel Verutwilligteit die Localiläteu sowie das i Theater zur Verfügung, wofül wir ihm, sowie sämmtlicher^ Dalsltllrtn sül den geuuhieichen Abend, den sie u»S bereitet, unseren b8()l) Thlr. answcl' sen. — Die „Krcuz-Zcitniig" meldet, daß in der heutige» Sitzung des Kronsindicats ututhuiaßlich über die Frankfurter Vcrmögcusaugclegcuhcit verhandelt werden wird. Dresden, 12. December. Graf ÄiSmarck ist , heute hier eingetroffen nud wurde Mittags vou dcr ilöuigiu uud darauf vom itönig iu läugercr Alldieuz ! emftfaugcu. l Paris, 12. Deecinber. Die „France", iudem sie der „Norddeutschen Allgemeinen", dcr „Spcncr'schcn ! nnd dcr „Krellz-Zeitnng" antwortet, sagt.- Niemand ^denlc daran, sich iu die iuucrcu Angclegcuhcitcu Delltsch- ^ lauds zu mengeu, aber daö Interesse frcuuduachbarlichcr ^ Veziehuugeu uud das der Stärkung des allgcmciucu VerlraucuS gebietcu es Deutschland, die Verträge, die ^ es lluterzcichnct hat, sanctioniren zu lasscu. Die frau- , zösische Presse verlauge uichts anderes. ^ Telearaphische Wecksclco»^rsr. uom >2. December. üpcrc. Metalliqnes 5)«,75 — 5ipcrc. M'talliqucs mit Mal- uüo Nor>em1'cr.Zinseu s>l» '.»0. "-5,perc,i1l'atim'al-Anle!ien«l.5)N. — 18<:c>rr Staatsanlehen ^^). — Bautactien . — ^reditaciieu 2^7 5>!). Londou 120.05. — Silber 118.75. — K. l. Ducateu 5,.7l. Das Posldampssch'isf „V^vnia," Capitän Hebich, welches am I. v. M. ro» Hamburg abgegangen, ist am 28. November wohlbthallen iu New-Orleans augstummen. Kandel nnd Golkswirthschastlichcs. Zur Anlage von Wtaulbeerbanmpfianzunsscn. Die nothwendigste Volbe^inguug für deu Au>schwu»g der Slioeuzucht. namc»llich in dcn nöldlichen Landein del Monarchie, ist ciu oollig auereichender Vurrath an 3^,,ul-beeibÄumen. Tie beschränkte Kraft der S.ioeül'auuelein. genügt nicht, um Hlaulbeeibaumpflanzungeu i» dem noth-weinigcu gioßarligln Maßstabe anlegen zu können. Dies liegt einzig und all in in der Hand der (3loß-grundb'scher, welche auf ihren ausgedehnten Gütern geuü» gcuo Plaft sindcn. deu fie m>t Maulbeeibäumen b>pflanzen oder ruit solchen Pflanze» einzäunen können. Hiedutch würdl» nicht blos schüne, soudetu auch ci,>-llilgliche und für das Grmcinwohl sehr werthuolle Anlagen gssch^ffen melden. Wahrend einctsrits duich den Veilauj drs Laubes bei ausgedehuteten Aolageu dem Gobgiui,dbe-sitter eine immelhiu b'trächllicbe Einnahme elwachseu wuide, konnte andereiseits dem L^inurlke Gelegenheit geböte» wlr> den, sich der Eeidenzucht im llrins« zu widmen und hicdiuch seine Efislenz zu veib«sseln. Von diesen Anschauungen ausgehend, hat das Ackeibaumiiusl.'iilM im Laufe dieses Sommers die Gioßgrundbesitzer im Wege der Slalthallcrneu auf- gesordert, iu jenen Gegenden, wo der Maulbecrbaum gedeihen kann, Maulbcetbaumplantageu anzulegen. Der öslcrreichisch-schllsische Seidenbauuerlin in Troppau hat vor kurzem eine skizzirte Uebe»sicht der auf den mährischen Vesiljungeu des Grasen Et. Gcnois zu Kloster-Hradisch, Crnsdoif, Giol>Ku»zc»dorf, Ptiu, so wie bei der Zuckec-sablit Cz.llechow'ch aufgeführten Maulbcelbaumvslanzuugen mit tiuem Vestande v»u circa 100.000 Väumnl dem Acker-daumiinsterium vorgelegt, welches sich veranlaßt sah, selbe zur allerhöchsten Keuntüih Sr. Majestät zu blingen. Mit allerhöbster LiUschließunc^ vom 25. November d. I. haben »unmrhr ^e. Majesläl der Baiser dcn Aclelbaummi' ster Grafeu Alfred Polocli zu beaustrassen geruht, dem Gra-!idcrnmi dei« österreichischen (^rioerbege-sel^eö erstattet sind, publieitt. Vou Seite des HaudelSiniuisleliumS eingeladen, sich iil'>r die wüuscheuöiucrlhcu Abanderuiigeu an dem bestehenden Gewcrliegcsetze ;u äusj'iu, hat die Wiener Hmi^ d^^l^müirr eine C'uemele auö Vertretern deö Haudels- uud (^ werbesllUid^ eiu^eleilel und gleichzeitig alich sämnüliche gewerblichen Gl'nosseuschlisleu deö n. ö. Ka»imerbe;irtei< um Abgabe il,rei< Gulachleu^ ersucht. Die ans dilseu, Wege zur Kmntuisz der Hande!t'Ia!N!N>r gela,!^!!'!! Nilnsche uud Anliegen, die in dem ersten der beiden Heflc vorliegen, dielen ein Material, Welches bei der Abfassung deö kilnftigen Gewerliegesches unbedingt vou Werth sei» wird. Das zweite lwu cer Handelslainmer versendete Heft enthält eine Znscunmeuslelluua. auswärtiger Gesetzeslnslimmnugeu uud fachüiännischer llriheite über einzelue wichtige Fragen der Gewerbcgesctzgebuua.. Vaib»lcb, 12 December Auf dem heuligen Mlirlie sind erschienen : 8 Wage» mit Getreide, 5 Wagen mit Heu nnd Stroh. (Heu !»3 Clr, «!5»Pfd,, Hlroh 15 Ctr. 20 Psd ), :<0 Wagen »ud « Schiffe ^Klafter) »nil Holz. DurchschuiitS-Prrise. Mir., '^z.. Mlt.° Mg».. st. lr. ft. ll. ft. lr. fi. lr. Weizen pr, Metren 4 «',<>! 5 20 Vuttcr pr. Psund ^2^^ Korn „ I! 20 .'i 2» Eier pr, Zliick — 2,j------ Gerste „ 2 40 3 - Milch pr. Maß — K» — Hafer „ 1^0 2 - Niudfle,sch Pr, Psd. ^ 21 —l— Halbsruch! „ ------- ii 74 Kalbfleisch „ —24 — — Heideu „ 2 40 3— Schweinefleisch,, "22—!— Hirse ,. 2 40 2 90 Schöpsenfleisch „ — l^ .-!-. K'iknrich „ ------3 20 Hähudel pr. Stillt —30-—. Erdäpfel „ 1 40------ Tauben „ - l!i - - pulsen „ 3 20------ Heu pr, Zeutuer - ^5 - — Erbsen „ 5> - — — Stroh „ __70 — .. Fialen „ 4l;<,>— Ho!z,hart,,prKlfl. - - )(, Nindsschmalz Psd —4,^— -- weiches, „ ,_'.. 75,0 Schweiucschnial; „ — 4K------ Wein, roiher, pr, O^cl, frisch, „ -32 -— Eimer - l» — — geräuchert,, —10^--. —weißer „ ------w, - Landschaftliches Theater. H eute: Der g?radc °-c e,^ der bcfte. Lustspiel in 1 All. Ein vormittag in Tanssouci. Morgen: Hchnl; v Altc»l»ure». Vulfi!scha!ispill in 4 Allen u. Moseulhal. illelsm'MWsche ^eal',luslll,,l^'ll i,l lnilialsj. ff ^.5 -3 5 8 ^ 3^ 8 " « ,5 K, " ^ « ^ 3".^ 6 U. Mg.^ 32? ^ — 0,« SW. schwach! trübe ........" 12, ii „ N. 327,8 -j- 2^ SW. schwach! ganz bew. 0.„u 10« Ab. 82«^i 1-1:. windstill < heiter ^ 0ll. M^. 32^.^ !0„ Ab. 32« 22 > ^l.s windslill lrnbc ^ F en 12. : Morgeurolh, Wollen aus SW. die Berge einhülle d, die Alpen wolteufrci giachmiltsig Anlheiternng. Äbeud-rolh. Dcu 13. : Wol eudccke lngnder dicht glschl^ssru, 'aus SO. zilhend. Ruhige Luft. Daö Tageöiniltel der Wärme vlrgestnn ->2 7", um 3-3", gestern -j-0 9", um 10° über dem Normale, V'.'raiuwonlicher Redaelcur: Ignaz v. K l e > 11 m a t, r. Dllcnbmcht. Wien, II. December. Die Börse war heule besser disponirl uud alle Papiere schlössen mit Ausnahme der stark gewichenen Vahuaclicu elwas höher. Devisen und Valuten blieben steifer gefragt. Geld aboudaul. Veffentliche Schuld. 5. des Staate« (für 100 fi) Geld Waare In U. W. zu 5pTl. für 100 fl. 55.50 55.00 dctlo v. 1.18<;0 .... «0. «^ dctto mit Mai-Eoup. „ 5 „ «0.-. <;i) ;''. Mit Verlos, v. I. 1839 . . . 1K5 50 I5u" „ „ „ 1^54 . , . 85.75 «,! _ „ „ „ I»U0zu500fI. 91.30 <»l 40 „ ,,„I8«0„I00., 97.- 97.25 „ „ „ 1864 „100 „ 109.20 1()<» ^) Como-Renteusch zu 42 l.. ,u»t. 24.— 24 50 Domainru 5pcrc iu Silber 112 50 113.- 8, der Krouläuder (für 100 fl.) Gr.-EnU.-Oblisj. Nicderosterrcich . zu 5"/„ ^8.- 38 50 Vberöfterreich . „5„ oi)" »^50 Geld Waare Salzburg .... « 5 « 87.— 88. «ühmeu .... zu 5°/» 91.75 92.5.0 Mähren .... „ 5 „ 89.— 89.50 Schlesien .... „ 5 „ 88.50 89,— Steiermarl ... ^ 5 „ f-8.— 89.— llugarn.....« 5 „ 7.'.75 78.— Temeser-Banal . . „ 5 „ 77.— 78. -srnatien und Slavonien „ 5 „ 77,l>0 78.50 Galizieu .... „ 5 „ li8.50 68.75 Sirbeubürgen ... „ 5 „ 72 25 73.— Bulovina .... „ 5 „ t!8.— 69.--llug. m. d. V.-C, 1867 „ 5 „ 77.50 77.75 Tcm.V.md.V.-E. 18«7„ 5 „ 77.— 77.50 Actien (Pr. Stück) Nalioualbauk...... (i63, — vcrloöbar zu 5"/» 98-- 98.20 C. M. j Natioualb.aufij.W.tierlosb.5 „ 93.40 93 50 llug.Bud.-Cred.-Nnst. zu5'/, „ 92. - 92.25 Allg. öst, Bodcu-Credlli'lnstall verlosbar ^11 5"/^ iu Silber 100.50 107 — dlo. in33I.rückz.zu5pCt.ino.W. 80.25 80 75 kose tt'r. Stücl.) Trcd.-N.f.H u.G.z. I00fl. ö.W. 155.5l) 150 50 Dou.-DmPfsch,-O.^.100fl,(lM. 93.50 94-- Stadiacm. Ofen „ 40 „ 0. W, 33.- 33 f>0 Efterhazy zn 40 fl. CM. 100.- 170.— Geld Waare Salm zu 40 fl, EM. 41 50 42.50 Palfsy „40« . . 3250 3350 Elart, „ 40 „ .. . 30.-> 3?.-- St. GeuoiS „ ^0 „ „ - 33 50 34.— Windischgrätz „ 20 „ „ . 20.— 21.--Waldsttiu ,. 20 „ « . 21 50 22.50 Kcglevich „ 10 „ « - 14,5» 15.50 Rudolf-Stiftung 10 „ „ . 13 50 14,25 Wechsel (3 Mou.) Augsburg für 100 fl südd. W. 100.40 100 00 Frankfurt a.M. 100 fl. detto 100.50 1<>0 00 Hamburg, für 10» Mark Vauko 88 30 88 5<» London f>!r 10 Pf, Sterling . 120 . 120 2", Paris für 100 Franko . . . 47 55 ^'^ (5o«r<5 der Geldsorten <^cld Waare K. Müni-Ducatci: . 5 fl. (,8 lr. 5 N 09 lr Napolronsd'or . . 9 „ 58 9 <°.<) ' Rnss. Imperials . ^. ^, _, " ^ " ^ " Vereinsthalcr . . 1 ,. ?(;, " , " 77 " Silber . . N8^ 25','.'118 '^50 «' Kraiuischc Grundcutlauuugs-Obligationcu Pri, vatuotnu'tli: 80,50 Geld, 90 Waare