47 Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung 3tr. 7. Samstag den ltt. Immer 1874. (6—2) Nr. 9432. Kundmachung des t.t'.kandespräsidmten für Kram, betreffend den Vorspannsprei« für Krain vom «.Jänner bis 3« Dezemdcr »57«. Der Gesammtvcrgülungspnis für ein Borspannspferd und eine Meilc ohne Unterschied des Geschäftszweiges (Militär-, Beamten-, Gendarmerie, Arrestanten- und Schubvorspann, letztere jedoch mit der Beschränkung auf jene Stationen, in wel chen nicht durch Minuendo-Licitationen ein anderer Schuhfuhrenpreis erzielt wird), und des Vorspannö-nehmerS (Beamte, Offiziere, Mannschaft u. s. w.) wird für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1«?4 mit sechsundsechszig Kreuzer (66 kr.) für das Herzogthum Kram festgesetzt. Dies wird mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß alle übrigen Bestimmungen des Erlasses der k. l. Landesregierung vom 10. Oktober 185!), kundgemacht im Landesregie runMatte vom Jahre 1859, U. Theil, XVI. Stück, Nr. 16, betreffend die Vorspann in Kram für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1874 aufrecht erhalten bleiben. Laibach, am 30. Dezember 1873. Der k. k. Landespräsident: Auersperg m. p. (585—2) Nr. 16796. Kundmachung. Correspondenzen nach Ceylon, den englischen Besitzungen in Hinter-Indien nnd den englischen Besitzungen in China können vom 1. Jänner 1874 ab bis zum Bestimmungsorte frankiert oder unfrankiert abgesendet werden. — Diese Correspon-denzen unterliegen denselben Taxen und Versen duugsbedingungen wie die Correspondenzen nach Border-Indien. Correfpondenzen nach den französischen, nie derländifchen, portugiesischen und spanischen Besitzungen in Border« und Hinter - Indien, ferner jene nach China, mit Ausschluß der englischen Besitzungen, endlich Correspondenzen nach Japan, Anam, Birma und Siam müssen dagegen noch fernerhin unter Beibehaltung der bisherigen Taxen bis zum überseeischen Ausschiffungshafen frankiert werden. ^ Correspondenzen nach Neu-Süd-Wales, Neu-Seeland, West-Australien, Queensland und Victoria unterliegen vom 1. Jänner 1874 ab denselben Taxen und Verfendungsbedingungen wie Correspondcnzen nach Border-Indien, jedoch müssen die Clnrefpondcnzen nach Victoria bis zum Bestimmungsorte frankiert werden. Correspondenzen nach Süd-Australien und Tasmania oder Van«Diemens-Land dagegen werden auch künftighin wie bisher behandelt und taxiert. Hievon wird das Publicum infolge hohen Handelsmimsterialerlasses vom 9.l.M.,Z.41300, in Kenntnis gesetzt. Trieft, am 89. Dezember 1873. ji. k. Pgftdirectisn. (9—l) Nr. 5. Concnrsausschreibung f«r itehrerstellen. Zur Besehung der nachstehenden vacanten Lehrerstellen an den diesbezirligen Volksschulen, als : in Großlaschiz mit dem Iahresgehalte von 400 ft. „ »ieifniz „ „ „ „ 600 „ „ Soderfchiz „ „ „ „ 400 „ „ Laserbach .. ., „ „ 500 „ ,. Morobiz „ „ „ „ 450 „ „ Cbenthal „ „ „ „ 450 „ „ Unterlag „ „ „ „ 450 „ und endlich „ Stalzern „ „ „ „ 500 „ wird hiemit wiederholt der Concurs bis zum l 7. Februar 1874 mit dem Bemerken ausgeschrieben, daß die Bewerber um diese Posten ihre documentierten Gesuche eventuell durch die vorgefetzte Bezirksschulbehörde an die betreffenden Ortsschulbehörden überreichen mögen. K. k. BezirkSschulrath Gottschee, am 5ten Jänner 1874.