^ 199. 18«ä. Ämlslillllt zur Laibacher Zeitung 31. August. ft83—3) Nr. 771 l Kundmachung. In dem Allerhöchst genehmigten Finanz« gcsetze für das laufende Verwaltungsjahr ist der Betrag von fünf und zwanzig Tausend Gulden ö. W. bewilligt worden, welcher seiner Bestimmung zufolge .-») zu r Er theilungvon Stipendien an mittellose aber hoffnungsvolle Künstler, welche entweder bcreilö mlt einem größeren sclbstständigen Werke vor oic Oef» fentlichkeit getreten, oder Leistungen von tieferem künstlerischen Gehalte auszuweisen in der Lage sind; j)) zur Ertheilung von Pensionen, das ist Unterstü'hungsbeit ragen für Künstler, welche bereits Ersprießliches und Verdienstliches geleistet haben und welchen durch die erwähnte Beihilfe die Möglichkeit gewährt werden soll, auf der mit Glück betretenen Bahn fortzuschreiten; endlich <:) zu Aufträgen aufdemGebiete der bildenden Kunst, und zwar an solche Künstler, welche bereits das Maß künst» lcrischer Selbstständigkcit erreicht haben, Verwcnoct werden soll. Indem das Etaatsministcrium, welchem die Durchführung dieser Widmungen anheimgestellt ist, sich Vorbehalt, rücksichtlich der Zuwendung von Pensionen im cigencn Wirkungskreise vorzugehen, ohne jedoch deshalb die hierzu berechtigte Kompetenz anszuschlicßcn, bezüglich der an bildende Künstler zu ertheilenden Aufträge jedoch zunächst die Befriedigung dcr^in dieser Richtung sich gellend machenden Bedürfnisse des Staates zum Ausgangspunkte zu nehmen und dicöfalls das Erforderliche einzuleiten, werden zur Bewerbung um Stipendien alle K ü n st-l e r aus dem Bereiche der bildenden Kü n st e , (Architektur, Skulptur u„d Malerei) dcr Dichtkunst und Musik aus a l l c n K ö» nigreichcn und Ländern des ssa i sc r-Slaatcs, welche auf die Zuwendung cin^s Stipendiums Anspruch zn haben glauben, aufgefordert, sich diesfalls längstens bis 30. September d. I bei den betreffenden Landerstcllen in Bewerbung zu setzen. Die Gesuche haben zu enthalten: 1) Die Darlegung des Bildungsganges und der persönlichen Verhältnisse des Bewerbers; 2) die Angabc der Art und Weise, in welcher von dem Stipendium zum Zwecke der w5i-lcrn Ausbildung Gebrauch gemacht werden soll; und 3) die Vorlagen der c»wähnten' Proben des TalenieS und der bereits erreichten iBil. dungöstufe. Diese Stipendien werden vorläufig auf dic Dauer eines Jahres verliehen, wobei bemerkt wird, daß für die Bestimmung der Höhe der. selben die peisönlichcn Verhältnisse des Bewer< bers und d ^. ^ ^ Üandesre-glerung abgelegt. Waö hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge-bracht wird. ' ^.'aibach, am 23. August lv«5. ^ ^on der k. k. Landesregierung. ! (28tt—2) Nr. S7U5. Kmldmachuttg. Von der r, e. tzmanzdirektion für Krain wird über Ersuchen der k. k. Finanzlandesoirck. lion ln Graz vom 17, d. M., Z. U45»l, bc. kannt gemacht, daß der Bezug der Verzehrungö^ stcuer nebst dem außerordentlichen 2»"/, und dem der Stadtgemeindc Vraz bewilligten Ge-mcindcrZllschlagc ") an den Linien der Stadl Graz der Vladt Graz bci der k. k. Finanzbezirködircktion in Graz am 4. September d. I. >m Wege der öffentlichen Versteigerung vereint wiederholt verpachtet we;den wird. Der AusrufSpieis al« emjähriger Pachl» ! schilling beträgt für die Stadt Graz für die vereinte Verpachtung der VerzehrungSsteuer und .in der Weg- und Pflastnmcnith jährlich 5tt7.9ttU Gulden und für dcn Bezirk Umgebung Graz an Berzehrungssteucr 5,ü.AXl si. nebst W3 st. ! an Gemelndezuschlagen. Die Objekte der Verpachtung sind aus der hieramtlichcn, im Amtsblatte Nr. l7U vom 8. d. M. enthaltenen Kundmachung vom »Uten v. M., Z. 7.^tt5, zu »ntnchmen und können auch die näheren ilizitationsbedingnisse hieramlö eingesehen werden. ^'aidach, am 25. August l8«5. K. k. F i n a n z l D i r e k t i o n. (28lli—2) Nr. 8ltt5. Kundmachung Von der k. k. Finanz-Direktion für Kram wird bekannt gegeben, daß der Tabak-Subverlag in Wippach un Wege öffentlicher Konkurrenz mittelst Uebcrrcichung schriftlicher Offerte an denjenigen als geeignet erkannten. Bewerber ver: llchen werden wird, welcher die geringste 35er-schleißprovision anspricht, oder auf jede Provision Verzicht leistet, oder ohne Anspruch auf eine Pro« Vision einen jährlichen Pachlschilling (Gewinnst-rücklaß) zu zahlen sich verpflichtet. Die Offerte sind längstens bis lS, September »865, Mittags l2 Uhr, beim Vorstande der k. k. Finanzdirektlon in Laibach zu überreichen. Im Uebrigcn wud sich auf die ausführ» liche Kundmachung, enthalten im Amtsblatte der llaibachcr Zeitung Nr. l»4vom 25. August >li«5, berufen. ilaibach, am ltt. August l8«5. Von der k. t. Finanz-Direklion. (^90—2)' Rr. 4053. Kundmachung. 25on, « September d. I. an werden d,e Amtsftnnden bei diesem .Hanptsteueranlte vv» ^ Uhr Mor gens bis 3 Uhr Nachmittags dauern. Laibach, am 29. Hngust 1865. Vom f. k. Hauptsteueramte.