^^G^ II^ ^ 3^ >»H^M ^ ^^ ^ ^ zur Laibacher Zeitung. ^/lK 50. Dinstag den 27. April 18H1. Erbsteuer der fichergestelltenErbsteuerbetrage und desErbsteuer» Acquivalentes der Geistlichkeit bei Gelegenheit der Aufhebung der landesfürstlichen Erbsteuer Folgendes zu bestimmen geruhet: z) Die bloß Zug fristeten Erbsteuerbetragc, lücksichtllch de» ren das Ncchl der Forderung schon vor dem 1. November 1640 c,ntrat/ sind bis zur vollen Emzahlung emzuheben. — 2) D»e Anlmal Erbsteuerbctrage sind dls zrim Eintritt des Zcül Punctes lh,es Erlöschens noch fortan zu em« rlchten, ausgenomnnn hicvon sind jene Annual-Erbsteuerdctläge, welche von Bezügen solcher Betheilten herrühren, die vor dem 1. November i8/,o gestorben sind, und dtt nach diesem Tage nlcht mehr e.ngcfordert werden dürfen, well dann d.e .m §. 5^ des Ecbstcuer-Patemcs vom ,5. October .8lc> für sichergestellte Eap.tals - C^ste.erbeträge geltende Regel emttltt. — H) ^le llchcrgkstelllen Erbsteuer, betrage sind dann emzuyeben, wenn der Ver- lassenschaftsbcssandN)e.I,fürdcssenVerst ueruna dle S'chersteliung.el.ste: wurde, emb^n ^ gemacht w.rd. - ^) V.n M.l.tär-Eaut.ons Eapttallen, wclche den Wltwen von Offizieren als Erbschaft oder VelinächNuß eigelnhüml.ch zufallen, ifl die Erbsteuer nur dann c,lizuhebcn wenn der Tod der Offiziere, wclche Eigenthümer dicscr Eapltalien waren, vor dem 1. November 1640 erfolgt ist ; wenn jedoch dlescr Tod am 1, November 16^0 oder später eintrat, so ist keine Erbsteuer abzunehmen. — 5) Das Erbsteuer,-Aeqmvalent der Getsslichfcil hat mit dem Eintritt des neuen Tax. und Stämvclge-setzes, d. i. mtt 1. November ,8/.0 aufzuhören. — 6) Bei wbt-enten, Verträgen, wclche vor dem 1. November 1640 rechlswirksam abgeschlissen waren, ist die Erbsteuer nach dem Tobe des Rentenbesiyers zu entrichten, wenn dle «m §. ,4 des Erbsteueruatentcs gestellte Be-dmgung vorhanden lst, dlcfer Todfall möge vor oder nach dem 1. November 1840 Angetreten ^seyn. Ebenso hat 7) bci lebensze«l,gen Vertragen, in welchen sich vom Eigenthümer der Fruchtgenuß ganz oder zum Theil vorbe« halten wurde, nach Aufhören dcs bedungenen Fruchtgcnuffcs eie Ervsteucrentrichtung einzutreten, der Elgcnlhümer mag vor oder nach dem ,. November »840 gestorben seyn. __ Dlese allerhöchsten Bestimmungen werden »n Gcmaßhen des hohen Hofkanzlel - Decretes vom 4. März d. I., z. 5273, und im Nach, hange der Gubcrmal-Kundmachung vom 14. August 1840, Z. 20336, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Vom k. k. illynschcn Gubermum. kaibach am 2. Avrll i84l. In Abwesenheit Sr. Excellenz dcs HerrnLandes-Gouverneurs: Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Bice - Präsident. Joseph Wagner, f. k. Gub. Rath. 375)8^) 3^7"'^ E » r c u l a r e. In Beziehung auf die Ein- und Ausfuhr v«n Ftlztafeln zu Elavier.- Instrumcnlen von ae-thecrtcm Filze zu Unterlagen für Eisenbahn« schlenen, dann ^011 sogenannten papimamschen Kochtopfen aus Guße.scn. ^ In Folge der m.t Verordnung der k- k. allgeme.nen Hof. kammer vom 6. März ,84,, Z 7,46, eröff. 292 listen allerhöchsten Entschließungen vom 12. Jänner und 9. Februar l. I., wird Folgendes zur öffentlichen Kenmmß gebracht: 1) Die Emfuhr von aublandlschen ^iljiafclii, »velchc dle Bc!llmmlmg haben, alsinnc'c Bcliandihcllc von Clavier-Instrumenten verwendet zu wer» den, wild allgemein gestattet, und dle Ell^-gangsgcbühr dafür Mit Vierzig Kreuzern E H)?. rom Wiener Pfund N<^0 festgesetzt. Der Ausfuhrzoll auf derlei Fllztafcln det^agt emen Pfennig E. M. vom Wiener Pfund ^x.l-co, __2) Oelheerler Filz, der zu Untellagen für Eisenbahnschienen auS dem Auslande eingefühlt ^)^d, unterliegt der Emgangsa/oühr nachdem für oen Pollerfilz bestchenden TariffösaHe init '^ünfjlg Kreuzern C. W. pr. Wiener Centner ^clw, ul'.dder Ausfuhrzoll uon solchem ^llze ,lst lnil Funfül'dZwlinzig Kreuzer«: ^. M,pr. Wie-nec Eenlner 8z>ul c^i zu entrichten. — 3) Die so-genannten l^lviNlamschen Kochtüpfe (Oi^o^tei z) pon Gußeisen düifen gcgen Entochiung t>er Elnfuhlgebühr Von Sechs Gulden Vleizig Kreuzern 3. M. für den Wlcncr-Eminem ?>Ll.l.<) allgcmeln a^ls dem Zluelande bezogen werden Als Ausfuhrware sind s^che Topfe Mil der Ausg^ngegebüyr von Zwel Kreuzern/ Zwei Pfennigen m E. M. vum Wiener ^ci.t« ner ä^oiOo belegt. — Dle Ve,zollu>'g der un» ler den vorstehenden Zahlen beznchlicccn Gc-aenstande bei der Emslchr aus dein Auslande ist auf Hallpllcgstatten uno Legl^attiN bcsch^änkl/ dle Verzollung derselben bcl der Ausfuhr in das Ausland darf bel jedem Zcllamle geschehen. — Kommen solcke Gegenstände als inländische E^ zmgmsse un Ve> kehre über die Zwlschcnzoll > Linie mn Ungarn und ^»ebenbüigen vor, so sind die Filzlafeln so wle die pa^inianischen Töpfe von Gußeisen nach den G.ebühransatzen jener umfassenderen Warenaülkel lndem allgemeinen Zoll-und im.Drelßigsira'lffö, wclche diese Gegen» stände in sich schließen, der gcthccrtc F»lz zu Eisenbahn» Unterlagen aber nach dem ZoU-und Dreißigstausmaßc für Pullcrfilz zu behandeln. — Dle Wnkfamkeit dicser Verfügungen beginnt mit dem Tage ihrer Kundmachung.— Lalbach am i.Mai 264«» In Abwcsenhclt St-. Excellenz des Herrn Landes, Gouverneurs: Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, Vlce-Präsident. ^ Joseph Wagner, k. k. Oubernialrath. I. ^^ö."^) Nr. 738^ Surrende. Wiederholte Kundmachung dcs Verbothes, Mcr und junge Vogol aus den Nestern zu neh- men, und die kleineren Wiesen- und Waldvogel während der Brutzeitzufangen oder zuschießen. Das mit Gubcrnial - Currende vom 46. Juni 1838, Z. 14161, eruoucrte Verboth, Eier und junge Bögel aus d,en Nestern zu nehmen, und die kleineren Wiesen- und Waldvögel während der Brutzeit, 0. i. vom Monate März bis einschlicßig August, alls was immer für eine Art zu fangen oder zu schien, so wic währcnd dieser Zeit Vögel zum Verkaufe Zu brüigm, wird lmmit wiederholt kund gemacht. — Die dawider Handelnden sind von den Bezirks-Obrigkeiten mit angemessenen polizeilichen Strafen zn belegen. — Den Bczirksodrigkcitcn wird aufgetragen, die Befolgung dcs Verbothes zu überwachen, uno die Seelsorger und SchuTehrer insbesondere zur Belehrung und Abmahnung der Jugend von dießfälllgen Uebcrtretungen aufzufordern. — Laibach am 22. März 1841. In Abwesenheit Sr. Excellenz des Herrn L andes - G 0 uveril eurs: Carl Graf zu Welsperg, Na» ten au und P vimör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, k. k. Guw'nial - Rath. Nr. 53 l. (3) Nr. 9443. K u n d m a ch u n g über die Versteigerung einiger Siaatsdoma« nen Fondsobjecte im ReniamisbezilfeB^cgenz. — Am 10. Mai ,8^! Vormittags 9 Uhr werl'en zu Bregenz in dcm Eommlssionszim-mer des k. k. Vorarlbecgcr Kreisamtcs, unter Vorbehalt der höhern Genehmigung, nachstehende, dem Staatsdomänenfonde achörcndc Ob-jecte un Wege der öffentlichen Versteigerung fc»lgebolcn: i) Dle von der ehemaligen Herrs schaftNcuhohensms herrührenden sogenannten, ständigen Lehen;inse bci vicr Zensilen »n der Pfa^ei Schwarzcnberg, 5 st. 5,)'/« kc. E. M-W, W. betragend, im Ausruföftlclse per ll)3 st. ^. M. W. W. - 2) Der dermal zu 34 fi. 4l°/g kr. C. M. W. W. verpachtete, vom ehemaligen Stifte Mchrcrau herstammendc Groß- und Kleinzchent «n der Gemeinde Steigenach (Enncthalb genanni) , jm Pfarrbezirke Schwarzenderg, >'" ^liblufrpreise per 607 fl. 10 kr. C. M. W. W., und 3) der dermal zu 36 ss. ä» kr. C. M. W, W. ver« pachtete, ebenfalls vom Stifte Mchrerau here stammende Groß' und Kl'inzehent in der Gemeinde Stelgenbuch (District C'gq), im Ausrufspveise per tt^i st./»0 k>. C. M.W. W. — /,) Die von dec Herrschaft Bregen; herstammende hohe und niedere Jagdbarkeit in den Stcuerdlfkicten Lmgcnau und Hittisau, 293 Sat.-Besitz« Nr. ^58 und 1069, ü" Aus-rtifspreise per 1L6 fi. 25 kr. ö. M. W. W. — Von den oben unter 1. , 2. und H. aufgeführten, bisher noch mcht in d,e Steuer faiastrlrtcn Urbar,al-Gefallen - und Zchent-rechten werden nach dem Verkaufe d»e Scaats: steuern systcmmäßlg erhuben, ui,d den Kau fern üderbundcn werden. — Zum Verkaufe wird Jedermann zugelassen, dcv in Vorarl bcrg derlei Odjccte zu erwerben be>cchl!ge: >st, wobei jedoch bemerft wnd.^ daß kallfblustige Gemeinden vorher den Konsens hiezu von dcr polnischen Oberbchörde zu erwirken haben. — Wer an der Versteigerung Thcll nehmen will, Hit ols Calttlcn den zehnten Theil dcv Aus' Nlfsprcises an die Vcrstcigkrlü^scomlnifflon entweder bar, oder m öffcinlichcn, auf Me-tallmül^ze und auf de«, Ucverbrmgcr lautenden Staatspapicren nach lhrem cu.^näßlgen Werthe zu erlegen, oder cme auf dlcsel^ Betrag Amende, von der k. k. Prouinzlal-Cam« mcrprocuratur vorläufig geprüfte, und als bewahrt bcsiätigie Slcherstellungs - Urkunde beizubringen. — Wer für einen Dritten n-nen Anbot machen will, ist verbunden, die Wollmacht seines Eommitlentcn der Vcrsiei-gitungscomnnsslon schrrftllch zu übergeder:. — Jene Kaufvlustlgen, welche bei der ricitanon nicht erscheinen, oder nicht öffentlich licltncn wollen, können vor oder auch wahrend der Lllltatlonsverhandlung sch'iftllche versiegelte Offerte einsenden, oder solche der Versteige. rungscoimmssiDl, übergeben. — Diefr Offcrte müssen abev: n) Das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches ein Anbot ge< macht wird, so wie es im Vcrste,gerungs> Edict angegeben ist, m,t Hlnwelsung auf die ^ur Versteigerung desselben festgesetzte Zelt, nämllch Tag, Mona^t und Jahr, gehörig bezeichnen, und die Summe in Conventions' Münze Wiener-Währung, welche für d,c-ses Ob»ect geboten wird, ,n c,ncm einzigen, zugleich mit Zlffcrn ^,nd durch Worte auege -drückten Betrag bestimmt, angeben, indcm Offerte, welche mchr genau hiernach verfaßt sind, nicht berücksichtiget werden würden. — li) Es muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Ossercn! allen jenen ^citations^ bcdingnisscn unterwerfen wolle, welche in dem Licttationsftrotocollc aufg?no,nmen sind, nnd vor dem Beginnen der Versteigerung vorgcle« scn werden. — r) Das Offert nmß mtt dem zchnpercetitigen Vadium des Ausrufsprelses dclegt seyn, welches in barem Gelde, oder in annehmbaren und hafilmgsfrcicn öffentlichen Obligationen nach dem bestehenden Cucsc kee rechnet, oder in e»nem von der k. f. Kammer-pvocuraiur geprüften, und nach §. 2)0 und 2I74 dcb allgemeinen bürgl. Gesetzbuches an» nehmbar erklärten Sicherstellungsactc zu be» stehen hat, und (1) mtt dem eigenhändigen Ti.uf- und Familiennamen des Offerenten, dann dem Charakter und Wohnort desselben, und faüs er des Schreibens unkundig wäre, mlt seinem Kreuzzeichen und der Unterschrift zweier Zeugen unterfertiget seyn. — D»e ver, sugcllen Offcrte werden nach abgeschlossener mündlicher ^imation tlöffnet werden; übersteigt der in cmem derl« Offerte gcmachte An« bot den be« der mündlichen Verweigerung cr-z^clten Bestdot, jo wlrd der Offcrcnt sogleich als BestoleteL in das LicitationsprotocoU eingetragen und hiernach behandelt werden, __ Sollte ein schrtfUtchcs Offert den glichen Bitrag ausdrücken, welcher del der mündlichen Versteigerung als Bestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bestbietcr der Vor» zug eingeräumt werden. Sollten jedoch mehrere schilflliche Offerte auf den gleichen Betrag lauten/ so wnd sogle>ch von der ^ctca? tlonscomimssion durch das Los entschieden wer-dcn, welcher Offerent als Bestbleter zu be« trachten s?y. — Die bar ei legte oder sicher» gestellte Caution wird, in so fern« der Meist« dicler zurück t«ten sollte, »li ^orarju«, cin-geiogen; außerdem aber wlrd die von dem Meistblcter bar erlegte Caution auf Abschlag der eingegangenen Zahlungsuerbmdllchktlt jls-rüclbchalten, den übrigen Llrttanten hmgcgm gleich nach Abschluß der Versteigerungsverl Handlung zurückgestellt werden. — Die Hälfte des Kaufschilllngs ist von dem C'rsteher vier Wochen nach erfolgter Genehmigungbcs Kaufes noch vor 'der Uebergabe der Kauföodjecte zu berichtigen; den Rest kann Her Käufer ge-gen dem, daß er ,hn auf dem verkauften Ge? gcnstande in erster Priorität versichert, nnd m,t lährllchen Fünf vom Hundert,n Wiener.-Währung Conventions» Münze m halbjährigen Raten verzmsel, in fünf gleichen jähr, llchcn Ra:en, von dem Tag? cm, an welchem das verkaufte Object m-t Vortheil ülid Lasten an ihn übergeht, abtragen. — Die Släm? pclgebühr zu einem Exemplar der über den Kaufauszufcttlgcnrcn Vcrtragsurkundc, dann die Taxen und sonstige Auslagen, welche die Veränderung des Besitzes dieser Gcfälle nacb den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen Mit sich bringt, hat der Käufer cllrin zu tragen. — Die llubführlichercn KaufsbcdmgN'ssc (wi!.- 294 chebeidcr Versteigerung we,deli bekannt aemacht werden), so wie die mü dcm bezüglichen N^davs' extiact^ belegten Werthsanschläge, können vorher von den Kaufsllebhabcrn m der Kanzlei des k, k. Rentamtes Bregenz eingesehen werden. — Innsbruck den 14. März 1841 - ^ V"n der k. k. Prouinzial-Staatsgüter - Vcräußc, rungs-Commission für Tnol und Vorarlberg. Nreisämtliche Verlautbarungen. Z. 549. (2) Nr. 5W6. Kundmachung. Das hohe Gubcrnium hat den Antrag der k. k. Baudirection zur Dcmolirung des Pcrles'-fchen Walkgebäudcs zu Hruschza am Laibach-siusse, und des ähnlichen Walkgedäudcs, welches von Ianesch, behufs der Morastentsumpfung eingelöset wurde, genehmiget, und die Veräußerung dieser Gebäude, respective ihrer Materialien, mit Rücksicht auf die von den Erstehern zugleich zu bewirkende Demolirung, mtt dem hohen Decrete vom 26. v. M., Z. 7144, im Versteigerungswege angeordnet. Diese Versteigerung wird am 6. k. M. Mai d. I. Vormittags um 10 Uhr bei diesem Kreisamte abgehalten werden. — Dieses wird mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das sogenannte, aus drei gemauerten Wänden und einem Ziegeldach? bestehende Iancsch'sche Walkgebäude, respective die Materialien, desselben, um 15 st., und jenes der Perles'schcn Erben, welches bereits eingestürzt ist, und nur aus einigen Materialresten besteht, um 8 fi. wird ausgeboten werden. — K. K. Krcisamt Laibach am 20. April 1841._____________________ Z. 52Z. (3) Nr. 5366. Kundmachung. Aus Anlaß einer vom k. k. Mllltär-Haupt-Verpsiegs - Magazine Ncustadtl gemachten Mittheilung soll, der ganzjähllgc Brennholz« Bedarf für tne Hauptstatlon Ncustadll, bc-fiehcnd in zweihundert scchs Schul) hohcn und sechs Schuh breiten, auf Kosten der Eonna-hentm m>t Kreuzstoß gefchltchtcten lncdnösterr. Klaftern, dann drclßiajöMaer Buchen-Scheiter-Länae sicher gestellt, und d«r dleßfäMge ganze Bedarf b,s Ende October i3^l auch abgeliefert werden. — Indem man d»eß zur öffentlichen Kenntniß bringt, wird zuglelch bemerkt, daß die erwähnte Llcferungs-Verhandlung am 2l. Mai läHl wahrend der vvrmlttagiqcn Amtsstunden im K^clsamte zu Ncustadtl Statt finden, dann daß jeder Offe? rent der Veihandlungs - Eommisslon clN Va^ t>um ^n zc»Q ft. bar, oder in Staatspapte- ren zu übergeben haben wird, welches von dem Erstcher als Caution in der k. k. Militär - Haupt - Verpficgsmagazms - Easse hinterlegt werden wird, und 3aß nur jene schriftlichen Offerte mit Beseitigung aller Nachtragsan-bvte angenommen werden, w^vin der Antragsteller die ausdrückliche Erklärung beigefügt hat, daß er sich allen, in Bezug auf die Ver« trags-Dauer, auf den Umfang dcs Geschäftes uno den allfälllgrn anderen Bestimmungen der hohen Landes Oberbehö'den fugen will. — K. K. Kreisamt Neustadt! am 9. April 1841. Stavt- und lanvrrchtliche Verlautbarungen! Z. 515. (2) Nr. 2751. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gegeben, daß einige zum Verlasse des Priesters Johann Hudabiunig gehörige Prätiosen, am 7. Mai l. I. Vormittags 9 Uhr, bei diesem Gerichte, in dem Commissions-Zimmer, gegen bare Bezahlung öffentlich verkauft werden. — Laibach am 13. April 18 N. Z. 524. (3) Nr. 2582. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in > Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Johann Supin, Pfarrvikars zu Prezhna, in die Ausfertigung dcr Amortisations-Edicte rücksichttich des an die Strauß'sche Be-nesiciumH-Gült zu Prezhna lautenden, ü'ber dat> im Jahre 1806 pl 0 äomin. mit 34 fl. 29^ kr. und pro rust, mit 218 st. 49^ kr., zusammen mtt 253 fl. 19^ kr. geleistete Zwangsdarlehen ausgestellten Darlehensscheines, cläo. 27. Februar 1806 k 6 F, Iour. Art. Nr. 274, dann des für das im Jahre 1809 nra äulnili. geleistete Zwangsdarlcheu pr. 34 fl. 29^ kr. ausgestellten Scheines, respective Quittung des k. k. Kreisamtes Neustadtl 660. 29. August 1803, Iour. Post-Nr. 38, gcwilliget worden. C'5 haben demnach alle jene, welche auf gedachte Darlehens - Scheine aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Jagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrcchte fo gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers, IohannSupin, oie obgedachten Dar-tehensfcheine nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. Laibach den 3. April 18«. 295 Cwbernial - Verlautbarungen. Z. 55i. Nr. 760a. E u r v e n d e über ausschließende Privilegien. __ Die k. k. allgemeine Hofkammer hat nach den Bestimmungen dcs allerhöchsten Patentes vom 3l. März 18Z2, am 22. und 27. Februar d. I. folgende Plimlcgien zu verleihen befunden: ,. Dem Carl Huffzky, Terrallth. Fabrikant, wohnhaft ln Mariascheln, im Lellmeritzer Kreise Böhmens, für die Dauer von drei Iahten, auf die Ve»bcsseoße Kasten in der An einzurichten, daß tln vicl stärkerer Luftzug hervorgebracht werde, der zur lebhaften und vollständigen Verbrennung nothwendig sey, und nach Umstanden vermchrt oder vermindert werden kon. ne; 2) mittelst cmer einfachen Vorrichtung Zzegelöftn zur Behclhung mit Steln» und Braunrohlen, Holz, Turf oder auch mit mehreren dieser Bicnnstoffe, zugleich cinzullchcen, wob« sich besonders der Torf als em dUllges Brennmaterlalc zeige, und überhaupt bei Er> sparung an Brennmatcrlale sich die Vortheile ergeben, daß man mehr Ziegel, als gewöhn» llch ansetzen könne, und dieselben glclchförm^ ger tmd in kürzerer Zelt, und selbst die lm Ofen sich ob?n befindlichen Ziegel fcster als bisher ausgcd>alint werden. — 2) DcmL. W. Hoffmann, EH^Mlkcr, wrhnhafi in Schambach in ^öymel^, für die Dauer oon vier Iah' ren, auf die ^nidccku^g in der Erzeugung elner Masse, wodurch Horn- und Schlloklot-Gegenstände täuschend und äußerst billig nachgeahmt werden. — 3) Den Joseph Pecel Nohmann Und Körbcr, befugten Harmonika Fadllkanlcn, wohnhaft in Wien, Schottenftld, Nr. 235, für die Dauer von einem Jahre, aufdleVer» besserung an dm Harmoniken, wobei der Dck, kcl und die Griffe im Ganzen verfertige! und auch dle innere Construction oder musikalische Mechanik und vie Claviatur verbessert werden, wodurch sich die Vortheile ergeben, daß durch dlese Einfachheit der Bestandtheile mcht nur eine schnellere Verfertigung, sondern auch eme g"oße Dauerhaftigkeit, besstre Qualltat und größere Billigkeit erzwcckt werden. — 4) Dem Joseph Siegel, Chemiker m Oitaknnn, »n Niederösterrcich, Nr. 62, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 675, für dle Dauer vou zwei Jahren, auf die Erfindung eimr neuen Art Hure „pergamcntartlg elastische Glanzhüte" genannt, welche sich dadurch auszeichnen, daß sie eine dem Pergameme ähnliche Elastltät, Festigkeit und Steifheit haben, und dieselbe ftlbst nach der stärksten Durchnässung und nach langem Gebrauche nicht verlieren, indem sie mit cmcr im Wasser nicht aufiövllchen Composition nach einer neuen Methode veifcrtigct und die Nn< terlagcn mit dem Fclbcr oder sonstigen Scoffcn mittelst dcs Aufblegelns so fest verbunden werden, daß man den Ueberzug nur mit Gewalt wegreißen könne, daher sich d»c g' ößtc Dauerhaft tigkelt und Vollkommenheit ergebe. — 5) Dem Johann Schön, Rechnungs - Adjuncten der k. k. Präger Monturs - Commission, wohnhaft »n Prag, N. (^. 22^, fu^. ^e Dauer von einem Jahre, auf dle Erfindung elncs Instnl-mattes „Fcder-Harmonika" genannt, wclchcs nach der ^plelwctse des Fortepiano auf Stahlfedern m»t emigen Mutationen gespielt werdl», einen sehr angenehmen, vollen und runden Ton gebe, wllcher bei der g'ößlen Gelalifig-ke,t rcln und sicher anspreche und dämpfe, und noch die Vortheile gewähre, daß eö unuer-stimmbar sey, e»nen kleinen Raum einnehme, bei großer Dauerhaftigkeit lclchi transportabel sey, und in verschiedenen Formen hergestellt werden köline. — 6) Dem Friedrich v. Nascher, wohnhaft »n Chur m der Schweiz, (Bevoll» mächtigter ist der Hof- und Gerichts» Advccat Dr. HolNlker, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 1116), für d,e Dauer von fünf Jahren, ouf dle C'sindung, mittelst cincr licucn Holzschn.-ldcmaschme, Schuhlcisten, Grwchr^ kolbcn, Radfelge», und mannigfaltige andere Gegenstände zu crzcugcn. — 7) Dem Abraham Dixon, Hanoclsmann, wohnhaft in Brüssel, (Bevollmächtigter »st der Hof- ul>d Gerichts« Ä^vocai I^i-. Hornlker, wrhnhaft in Wien, Stadt, Nr. ,li6), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung eines Apparates zum Messendes Gases, welcher darin bestehe, daß drei bewegliche Scheldcwande in dazu gehörigen Zimmern angewendet und durch den Druck deß eindringenden Gasts in Bewegung gesetzt weroen, welche Bewegung mittelst gehöriger Apparate elner gemeinschaftlichen Axe mitgetheilt werde, durch welche die erforderlichen Klappen (va1ve5> und c an bas Miticl der bürgl. Posamentner ln Wien; Alexander Albrechc, das Elgenihum deb »iln 27. Jänner l9^a, auf eine Erfindung ln der Erzeugung aller Arten der Bljouarllkeln tthalicnen zwe>lährlgen Privilegiums, laut Eesslun vom 7. Jänner lü^l, an Wilhelm Bock, bürgert. Gold» und Juwelen - Arbeiter ln Wien, und endllch Georg Jasper, das Ei« genthum des ihm umerm 7. Mai i853, auf emc Verbesserung der Linier« Maschine erlheil-ten fünfjährigen, und auf b»e Dauer von wei» tc».n fünf Itchren verlängerten PrlvllcgmmS, l^ut Cession vl)m 5. Februar 0. I. an Johann Christian Vvchwaitz, abgetreten. — Üalbach am Zl. Ma,z l8ä!-In Abwesenheit Sr. Excellenz des Herrn Landes,Gouverneurs: Carl Graf zu Welsperg, Raiteuau und Primör, Wicc-Präsident. Joseph Wagner, k.k. Oudernialrach. Z. 552. (1) Nr. 5169. Edict des k. k. innerösterr. küst. Appellationsgerichtes. — Bei dem ,k. k. steyerm. Landrechte ist eine Nathsstelle mit dem systemmaßigen Gehalte von jahrlichen 1400 fl. C. M. und dem Borrückungsrechte in die höheren Besoldungen von 1600 und 1800 si. in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre gehörig belegten Gesuch?, in welchen sie auch ihre Sprachkennt-nisse auszuweisen, und ü'berdieß zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des vorne erwähnten Landrechtes verwandt oder verschwägert sind, binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in die Wiener Zeitungsblatter, durch ihre Vorstande bei demselben einzubringen. — Klagenfurt am 1. April 18^1. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 550. (1) Nr. ^"°/ Concurs-Ausschreibung. "" Bel 0er t. k. Camera! - Bezirkscasse in Marburg ist die provisorische Ossizialsstclle mit dcm jährlichen Geyalte von vierhundert Gulden C. M., gegen Leistung einer Caution im Ge^ Yaltsdetrage in (5. M., w Erledigung gekommen, zu deren Besetzung der Concurs bis 20 Mm 1,^1 ausgeschrieben wird. — Diejeniaen' wclche sich um diese oder um eine durch deren Besetzung sich allenfalls erledigende, mit einem mindern Gehalle verbundene Dienststelle bewer^ ben wollen, haben ihre Gesuche innerhalb des Concurs-Termines im vorgeschriebenen Weae an die Marburger Camcral-Bezirks-Verwaltung zu leiten, und sich darin über ihre bisherige Dienstleistung, die erworbenen Cassa- und Ge-fälls-Manipulations-Kenntnisse und über die abgelegte Prüfung aus der Comptabilitäts-Wissenschaft, endlich über die Fähigkeit zur so-glelchen baren oder hypothekarischen Leistung der Dienst-Caution auszuweisen; auch haben sie anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem oder dem andern der, der vereinten Ca^ meral - Gefallen - Verwaltung oder einer ihr unterstehenden Bezirks - Verwaltung unterstehen-den Beamten verwandt oder verschwägert sind - Von der k.k. steyermärkisch - illyrischen vereinten Cameral-Gefällen-Verwaltuna. Grab am 9. April 1841. Z. 655. (1) """ Nr. 1168, Kundmachung. Bei dem k. k. Postinspectorate zu Klagenfurt ist die Stelle eines provisorischen Offizialen mit dem Gehalte von 450 ft., gegen Entrich-rung einer gleichen Caution, zu 'besetzen. — Diejenigen, welche sich hierum zu dcwcrben gedenken, haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Wege, unter Nachweisung der Postmanipula-tions- und Sprachkcnntnisse, bis 20. Mai l I. bei der unterzeichneten Oberpost-Verwaltung einzubringen. — K. K. illyrische Oberpost-Verwaltung. Laibach am 23. April 184!. Z. S57.""(1) Kundmachung einer Bau-Offerten -Verhandlung. Wegen Uebernahme der an der Savestromö-Navigations - Anstalt im Assistenten - Districts 297 Littai im V. I. 1841 zur Ausführung genehmigten, m dem nachstehenden Ausweise mit ihrem Vollendungstermine verzeichneten Kunstbauten und Lieferungen wird eine Offertenverhandluna für den 12. Mai l. I. ausgeschrieben, wozu Unternehmungslustige mit dem Beisätze zur Con-currcnz eingeladen werden, daß die Anbote auf 10 kr. Stämpel abgefaßt, bei der unterzeichneten Direction bis zum festgesetzten Termine eingereicht seyn müssen, indem auf spätere Einlagen durchaus keine Rücksicht genommen wird. Die Offerte können aus einzelne Bauobjecte, oder auf mehrere, oder auf alle lauten; es muß der Geldbetrag, um welchen die Bauleistung oder Lieferung übernommen werden will, für jedes Object separat, deutlich und bestimmt, nebst in Ziffern, selbst auch mit Buchstaben angegeben seyn; über den Ertrag des 5 ^ Wadiums von dem offcrirten Geldbeträge bei einer öffentlichen Casse mittelst Vorlage der Amtsqmttlmg sich ausgewiesen werden, oder dieses Vadium indem Offert eingeschlossen, endlich auch bestätiget seyn, daß der Offerent den Gegenstand des Baues und die Licitationsbedingnisse genau kenne. ^ Auf Offerte, die den gestellten Bedingungen nicht entsprechen, wird keine Rücksicht genommen, bei gleichlautenden aber wird durch eine vorzunehmende Verlosung entschieden, wer als Bestbieter zu betrachten sey. — Die Bau- und Versteigerungsbcdingnisse sind dieselben, welche den mündlichen Bauvcrsteigerun-gen zum Grunde liegen, und können, so wie die Baudeschrcibungcn und Pläne täglich bei dcm Navigations - Bauassistenten zu Littai eingesehen werden. Die Offerte werden am 12. Mai l. _____________________________ fl. j kr. s 1 Lieferung und Aufstellung von MO Stück Streifbäumen sammt Stützen . 126 40 Ende August. 2 Herstellung einer Stützmauer ober Littai, im Distanzzeichen III 3 - 4 , . 60 46 15. Juli. 3 Herstellung eines Viehwartplatzes zu DerSliuz IV 7 — V . . . . . 197 ZI Ende Juli 4 Felsensprengungen in Raskoutz IV 7 — V 170 48 15. September. H Treppelwegspflasterung mit 4 Rigolen beim Stekelz in V i — 2 . . . 225 44 15. September. 6 Reconstruction einer Stützmauer in Koren V ! 3 — 4 ..... 503 6 Ende September, 7 Reconstruction einer Stutzmauer in ^es^rska kann-» V 3 - 4 . . 190' 16 Ende August l 3 detto einer zweiten eben da . 45 54 15. Auaust. 9 Pflasterung von 88 Currentklafter Treppelweg in V3-Z .... 463 7 Ende September. 10 Lieferung emes Holzvorrathes für den Prußni- l geu Canal . . 852 19 Ende Juli. . I K. K. Prov. Baudirection. Laibach am 24. April 1841. Z. 554. (1) Nr. 518. Feilbietur. gs - Edict. Nom Magistrate der k. k. Militär-Comu-nität und der Freihafenstadt Zengg' wird hie-mit zur allgemeinen Kenntniß gebracht: Daß nber Ansuchen des k. k. Land- und Untersu-chungsgerichtcs in Brixendie freiwillige Licita- tion der, in dieser Stadt sud Nr. 38 ol ^^V erliegenden, der Magdalena Abraham, gebognen Duimovietzschen minderjährigen Kindern gehörigen, auf 3504 fi. 26 kr. C. M bewerthe-ten Realitäten bewilliget, und hiezu die Termine auf den 30. April, 30. Mai und 30. Kni 1841 festgesetzt worden sind. Diesemnach wer. 298 den alle Diejenigen aufgefordert, welche die eine oder die andere der berührten Realitäten an sich zu bringen gedenken, an den obbestimm-ten Terminen von 9 bis 12 Uhr Äor- und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags bei diesem Gerichte zu erscheinen, um ihre diesifälligcn Anbote zu Protocoll zu geben, wobei dcn Erschienenen bemerkt wird, daß man bei dem ersten oder zweiten festgefetzten Termine das Haus Nr. 38, bestehend aus zwei Stockwerken und bewerthet auf 630 fl. 46 kr,, und das zweite größere Haus 5nk Nr. ^/236 bewerthet auf 2973 fl. W kr. (5. M. bestehend aus drei Stockwerken, nicht um den Schätzungswert!) an Mann gebracht werden könnten, solche bei der dritten Licitation gegen einen geringen Nachlaß deö Schatzungs-wcrthes hintangegeben werden würden. — Es wird weiters bemerkt, daß diese Realitäten, und zwar jede einzeln versteigert werden, und daß beide auf 3504 fi. 26 kr. geschätzt, solche am geringsten um 3000 st. hintangegeben werden dürften falls bei der dritten Licitation kein höherer Anbot geschehen sollte. — Die nähern Verkaufsbedingnisse und die Lasten, welche auf diesen Realitäten haften, können Hiergerichts eingesehen werden. Zengg den 26. März 1841. ^ermtschtr Verlautbarungen. I. 553. (1) Zur Nachricht. Bon Seite des Ausschuffes des, unter dem Namen Ressource in Gratz bestehenden Vereines zum geselligen Vergnügen wird bekannt gemacht, daß mit 1. August d. I. 1) die Unternehmung der Gastwirthschaft, und 2) die Versorgung der Spie?» und Billardzimmer mit den l>öthigen Spielrequisiten und den üblichen Erfrischungen in besagter Anstalt erlediget werde, und daß die dichfalligen Vedingnisse bei den Herren Gebrüdern Heimann eingesehen werden können. Die Unternehmungslustigen werden aufgefordert, ihre Competenzgesuche entweder für beide Unternehmungen vereinigt, oder für jede einzeln bis 15. Juni d. I. an das Secretariat dieser Anstalt in Grätz (Haus Nr. 295 in der Stadt) portofrei einzusenden. Laibach am 23. April 1841._____ Z. 560. (1) Nachricht. In dem Hause Nr. ,92 auf dem Raay ist zu nächstkünftiger Michae-UM die gesammte schöne Wohnung im ersten Stockwerke, bestehend'in sieben Zimmern, Küche, Speisekammer, Keller und dazu gehöriger Dachbodenkammer, in Miethe zu vergeben. Nähere Auskunft hierüber wird in der Gradischavorstadt Nr. 17, im Comptoir des Herrn N. Recher gegeben, und jeder dießfälligen Anfrage bereitwillig begegnet. Z. 563. (1) Markt-Anzeige. Endesunterzeichneter hat die Ehre hiemlt ergebenst anzuzeigen, daß er diesen Mai-Markt mit einem gut sortirten Bürstenwarcnlagcr besuchen wird, und empfiehlt sich zu zahlreichen Aufträgen. Andreas Stuzinsberg, Bürstenmachermeistcr aus Klagenfurt. Z. 559. " Michael 3autsch er, bürgl. Hutmachermeister auS Klagenfurt, gibt sich hiermtt die Ehre, einem hohen Adel, k. k. Mllitar und verehrungswürdigsten Publikum anzuzeigen, daß er diesen kommenden Mai-Markt mit einem modernen, wohl affortir-ten, ganz geschmackvollen Warenlager von Castor - Hüten Laibach besucht, und hofft durch Echtheit der Ware, wie auch billigste Preise, dle?. "I'. Herren Abnehmer vollkommen zu befriedigen. Seine Markt-Hütte befindet sich in der ersten Gasse Nr. 9- Z. 522. (3) Capital zu vergeben. Es sind 35oc> fl. täglich gegen genügende Sicherheit fruchtbringend anzulegen. Hierüber ertheilt dieses Zeitungs-Comptoir nähere Auskunft. Laibach den »7. AM 164».