Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung. N" 25. Dienstag, den 27. März 1827. Gu b ernial - Verlautbarunge n. ^ 3. 27ä. (2) 2ä Nr. 202Z. Wir Franz der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Jerusalem, Ungarn, Böhmen, der Lombardie und Venedig, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Gallien, Lodomerien und Illprien; Erzherzog von Oesterreich; Hev-zog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Kram, Ober- und Nieder-Schlesien; Großfürst in Siebenbürgen; Markgraf in Mahren ^ gcfürstrter Graf von Habsburg und Tyrol :c. 3c. Die zwischen Uns und deiner Majestät dem Könige von Baiern glücklich bestehenden Werwandtfchafts-Vcrhalrnissö und das wechselseitige Bestreben, durch alle Mtttel zum Vor-ihsilc der beydersett-igen Staaten beyzutragen, haben Uns und den König von Baiern b«, stimmt, den wegen gegenseitiger Auslieferung der Deserteurs unter dem 24. May 1817 ab-geschlossenen Vertrag, dessen Dauer mit i. August 1822 abgelaufen war, welcher aber nach dem getroffenen Uebercinkommen sttthcr ununterbrochen fort beobachtet ist, nun förm-llch unter jcnen Modlsicatwnen ^zu crncucrn, welche den Umstanden angemessen erachtet wordcn sind. In Folge dessen sind zwischen Unserem und den Bevollmächtigten Seiner Ma« jestät des Kömgs lwn Baiern folgende Puncte verabredet und förmlich unterzeichnet worden: Artikel l. Alle Civil- und Militär-Behörden der contrahirenden Theile, besonders abe« die Commandanten der den^ Gränzen zunächst befindlichen Militär - Posten, sollen angewiesen werden, mit der sorgfältigsten Aufmerksamkeit darüber zu wachen, daß kein Deserteur von den Trupocn der einen Macht dle Granzcn überschreiten, noch «n den Staaten der anderen Macht SHuy und Zussucht sinden könnc. Artikel II. Diesem zu Folge sollen alle und jede in der Cavsllerle, Infanterie, Artillerie, dem Fuhrwesen oder irgend einem an-deren Mllltar-Zweige der Armee des einen contrahlrcnden Theiles dienenden Mllitär-Pe»-fönen, ingleichen dle Folirierschüyen der Offlnere, welche das Gebieth des anderen contrahl-renden Theiles berrctcn, oder sich auf demselben befinden würden, ohne mit einem Passe odcr milnarischen Ordre in guter und gchörlger Form versehen zu seyn , auf der Stelle anqe-tzaltcn werden, und deren Auelieferung mit Waffen, Pferden, Kleidung, Rüstungsstücken ober was man sonst bey »hnen finden möchte, oder si? zur Zeit der Entwnchung nut sich genommen und anderwärts in Verwahrung gegeben haben könnten, auch dann erfolgen, wenn ein solcher Deserteur nicht eigens^rzclamirt werden sollte. Ware ein solcher Deserteur früher von den Truppen eines andern Souveräns oder eines anderen Staates, zwischen welchem und emem der jetzt contrahircnden Theile ein Eartell besteht, entwichen, ss ist dieser Deserteur nichts dcstowcniger derjenigen Armee zurück zu stellen, von welcher er zuletzt eritwi« chcn lst. Mes dieses soll gleicher Gestalt in dem Fage Statt sinvcn, wo die 3)es^tion ucn den Truppen des cmen contrahirenden Theiles zu denen des anderen, wenn dlese auH au-berhalb ihres Vaterlandes sich befanden, erfolgen sollte. Hinsichtlich der entwichenen Ober-^Meiere dcr bcvderseitlgen Armeen M sich noch ferner nach den dleßfalls zwischen den con-^ahirenden Mächten verabredeten besonderen Bestimmungen zu benehmen. Artikel Hl. sollte es ungeachtet aller Vorsichtsmaßregeln einem Deserteur gelingen, in die Staute^ emes der hohen Contrahenten sich heimlich einzuschleichen, oder die Wachsamkeit der Bchör-^kn durch Verkleidung oder durch Vorweisung falscher Passe zu hintergehen, so soll er, >elbst wenn er sich an einem Otte, in einer Stadt oder einem Dorfe dleses Staates ansässig semacht hatte, nichts destoweniger zurückgegeben und ausgeliefert werden, sobald er aner-annt oder durch die Behörden des Staates, aus welchem er entwichen ist, reclamirt wird. Artikel IV. Von dieser Zurückstellung sind ausgenommen, die Deserteurs von den Truppen des einen Staates, welche geborne Unterthanen des andern sind, in so fern sie nicht fräher m demjenigen Staate, aus dessen Diensten sie desertirt sind, auf gesetzliche An Staatsbürger geworden waren, indem beyde Mächte gegenseitig sich dahin öinuerstehcn, daß keine derselben verbunden seyn soll, die eigenen Unterthanen auszuliefern, welche, nach« dem sie bey den Truppen der anderen Macht gedient haben, durch Entweichung in das Gebieth ihres natürlichen Souveraw.s zurückkehren würden. Gleichwohl sind alle von dergleichen Deserteurs mitgenommenen Dienstpferde, Armatur- und Equipagen - Glücke gegen Vergütung der Fütterungskosten bey den Pferden, nach den Bestimmungen des Artikel V und des allenfalllgen Bothen- oder Fuhrlohns bey den Equipage- und Armaturs-Stücken, falls diese Kosten nicht aus dem eigenen Vermögen des Deserteurs ersetzt norden können, .oder derjenige, welchem sie zu vergüten kommen, sich nicht der Verhehlung des Deserteurs schuldig gemacht hätte, zurück zu geben; in deren Ermanglung »st der Ersatz dafür nach dem wahren Werthe gleichfalls aus dem bereitesten Vermögen des Deserteurs, in so fern er eines besitzt, zu leisten. Artikel V. Die Verpflegung der Deserteurs von dem Augenblicke ihrer Verhaftung an bis zu jenem der Zurückstellung wird taglich auf vier Kreützer und i Z^ Pf. Brot), die'Ration aber auf sechs Pfund Hafer (nach dem Maße berechnet der 2gste Theil tines Baierischen Scheffels und der achte Theil eines Nieder-Oesterreichischen Metzens) acht Pfund Heu und drey Pfund S:roh Baierisches Gewicht festgesetzt. Die Vergütung des dleß-fälligen Kostenbetrages hat von der übernehmenden Behörde bey der Uebergabe der Deserteurs und der Pferde in klingender Silber- Münze, und hmsichtlich der Naturalien mit Inbegriff des Brotes nach dem laufenden Marktpreise, der dem Orte, wo der Deserteur ausgeliefert wird, zunächst liegenden Stadt zu geschehen. Der Tag der Ergreifung des Deserteurs, als Maßstab des Termmes, von welchem d,e Verpflegung zu berechnen kommt, soll durch das von der ergreifenden Behörde aufgenommene Constltur, welches zugleich das Nationale des ergriffenen Deserteurs möglichst genau enthalten muß, ausgewiesen werden. Da Deserteurs keine gesetzlich gültigen Schulden machen, so kann auch von deren Bezahlung kcme Rede seyn. Artikel VI. Demjenigen, welcher einen Deserteur anzeigt oder embringt, wird gegensettig ejne Belohnung »m Geloe (Taglia) zugestanden, nahmllch acht Gulden Conventions-Geld für cincn Mann zu Fuß und zwölf Gulden Conventions-Geld für «inen Cavallcnsten mit dem Pferde, wohl verstanden, daß die Kosten desBewachenS und des Transportes in diese Summe mit eingerechnet werden müssen. Doch soll die Belohnung für die bloße Anzeige eines Deserteurs nur in dem Falle Statt finden, wenn sie d,e wirkliche Ergreifung desselben zur Folge gehabt hat. Außer den Verpsscgungskosten und der Taglia kann unrer kcmem Vorwande etwas verlangt werden, und in dem Falle, daß der Deserteur aus Unwissenheit schon bey den Truppen der Macht, die ihn zurück zu stellen hat, in Dienst genommen worden ware, sollen nur jene Kleidungsstücke zurückbehalten werden, welche man ihm gegeben hat. Alles Uebrige wird, so wie der Deserteur dem Corps, dem er angehört,» oder denen, die zu seiner Uebernahme abgeschickt sind, in Gemäßheit des neunten Arnkcls zurück gestellt. Sollten sich über den genaueren Verhalt einer bey der Requisition eines Deserteurs angegebenen Thatsache Zweifel ergeben, so sollen diese keineswegs zum Vorwande dienen, UM die Auslieferung des Deserteurs zu verweigern; zur Verhinderung jedes ^rrthums wird von den Militär- oder Civil- Behörden ein Protocoll aufgenommen, und dieses sogleich mit dem Deserteur eingeschickt, eine Abschrift davon aber der derjmigen Macht, an welche die Auslieferung zu geschehen hat, mitgetheilt werden. Mit der Bestrafung des Deserteurs wird indessen bls zur vollständigen Aufklarung des Zweifels inne gehalten. Artlkel VII. In Ansehung derjenigen auszuliefernden Deserteurs, welche wahrend ihrer Entwnchung ew Verbrechen verübet, wird hiermit'festgesetzt, daß alle von ihnen begangenen Verbrechen m demjenigen Lande, wo sie begangen wurden, zu untersuchen und den dortigen Gesetzen ßemaß zu bestrafen seyen. Hatte ein Deserteur in einem anderen Lande ein grobes Verbrechen, zum Beyspiel: Mord, Raub oder ledcs andere begangen, worauf die Todes- ode« ewige GefangnWrafe stcht, so fasst die Auslieferung weg. Hat derselbe ein anderes Verbrechen begangen, so wird er nach überssandcner Strafe ausgeliefert, und für die Zeit, da er in Untersuchung oder im Gefängniß gewesen ist, werden keine Unterhaltungskosten vergü, tet. Jeden Falls wird, wenn der Deserteur in Untersuchung befangen ist, davon gleich Nachricht ertheilt , und jollen , wcnn in der Folge dessen Ueberlieferung eintritt, zugleich die denselben betreff, iden Untersuchungs-Acten entweder im Original oder auszugsweise und in beglaubigter Abschrift übergeben werden, damit ermessen werden könne, ob ein dergleichen Deserteur noch zum Militär-Dienste geeignet sey oder nicht.. Ein Pferd oder andere Effecten , welche em solcher Deserteur, etwa mitgenommen, werden m beyden Fallen sogleich aus« geliefert. Artikel VIII. Jedes Detachement, welches zum Nachsetzen eines oder mehrerer Deserteurs abgeschickt wird, hat ""5 der Gränze anzuhalten, dergestalt, daß von dem Au« genbllcke an, wo er oder sie dieselbe überschritten'haben,,, die Verfolgung nur durch einen voer zwey Mann, welche, mit Paß oder militärischer Ordre versehen seyn müssen, bis zu dem nächsten Orte, ohne sich an der Person des Deserteurs lm Mindesten zu vergreifen, geschehen kann, um die daselbst befindliche Milttar-oder Eivll-Behörde zu rcquiriren, welche sodann schuldig ist, auf der Stelle Assistenz zu leisten, um den m Frage stehenden Deserteur zu entdecken oder zu verhaften. Wird derselbe wirklich an dem, durch die Partey, von welcher er desertirt ist, angezeigten Orte arretirt, und nicht durch einen Unterthan des Staates eingebracht,, so findet die Belohnung in Geld (Taglia) nicht Statt; Artikel IX. Tritt der Fal! einer Auslieferung von Deserteurs, so wiz einer zugleich zu bewerkstelligenden Zurückgabe von Effecten und Pferden ein, to hat der damit! beauftragte Truppcn-Comman-dant des der Gränze zunächst b^sindlichen Postens die nächste jenseitige Miluar-oder Civil-Behörde davon zu benachrichtigen., Ist man über den Tag und die Stunde, wann die Ablieferung vor sich gehen soll/ übereingekommen/ so werden die Deserteurs durch eine Truppen-Abtheilung auf den an der Gränze bestimmten Punct, wo sich an demselben Tage und zu derselben Stunde auch das zur Uebernahme beauftragte jenseitige Truppen-Detache-ment eingefunden haben wird , gebracht, und letzterem,gegeti gehörige Bescheinigung, welche lm Falle der Zurückgabe von Effecttn und Pferden auf dieselben mitzurichten ist,, übergeben. Der ausliefernde Commandant stellt seiner Seits dem übernehmenden Commandanten nne Quittung über die erfolgte Bezablunq der oben in den Artikeln V und VI festgesetzten Kosten und Auslagen aus. Artikel X. Gleicher Weise sollen die Dienssleute der Offfciere des einen Staates, welche nicht, wie die im Artikel II benannten Fourier^chützen, zum Militärs Etat gehören, oder bey dm Regimentern wirklich in den Listen geführt werden, wenn sie nach einem begangenen Verbrechen in der Armee des anderen Dtaates Dienste nehmen, oder auf dessen Gebieth entweichen, nebst den etwa mitgenommenen Pferden und Effecten, gegen Vergütung der un Artikel V bestimmten Verpfiegungskosten auf vorgangige Reclamation ausgeliefert werden. Artikel XI. Ein jeder OOcier der Armee des einen Staates, welcher sich beygehm lassen würde, durch M oder Gewalt ein zu dem Militär-Dienste des anderen Staarcs ^höriges Individuum zur Desertion zu verleiten oder anzuwerben, oder einen Deserteur wissentlich anzunehmen und bepzubehalt'"'- oder zu seiner Verhehlung, beyzutragen, und seine Entweichung zu befördern, oder ihp ^n weiter rückwärts liegende Provinzen zu verschaffen , soll mlt zwepmonathlichemArreste, bestraft, und jedes andere Individuum, wels ches sich der wissentlichen Verhehlunst eines Deserteurs und der Befördtrung der Flucht des-lUbm schuldig machte nach stlmm Stande zu em«r kirpnlichen oder Geldstrafe verurtheM HH4 — werde». Artikel XII. Allen Unterthanen der contrahirenden Theile ist untersagt, den Deserteurs von den gegenseitigen Truppen irgend etwas von Kleidungs-oder Rüstungsstücken, Pferde, Waffen oder dergleichen abzukaufen. Diese Effecten sind überall, wo man sie findet, als gestohlenes Gut wegzunehmen, und dem Reglmente zurück zu stellen, von welchem der Deserteur entwichen ist. Derjenige, welcher sie gekauft hat, kann auf keine Entschädigung Anspruch machen, und wenn sie nicht in Natura wieder gefunden werden, so hat der Käufer den Werth derselben in gangbarer Münze zu erstatten; auch, wenn bewiesen wird, daß er wissentlich von einem Deserteur gekauft habe, noch außerdem wegen Uebertretung des Verbothes einer den Gesetzen gemäßen Strafe zu unterliegen. Artikel XIII. Alle rücksichtlich der Auslieferung der gegenseitigen Deserteurs festgesetzten Bestimmungen werden hiermit ausdrücklich auf dle beyderseitigen flüchtigen Mil,tar-Pflichtigen ausgedehnt, und so weit sie auf diese letzteren anwendbar sind, m Kraft gefetzt. In dieser Beziehung werden die gesicherten Emlettungen getroffen, damit i) die an der Gränze der einen Macht ohne legale Bewilligung und vorschnftmaßigen Paß erscheinenden, nicht zum Militär gehörigen, mannlichen Unterthanen der anderen Macht ohne Weiters zurück in ihr Vaterland gewiesen werden. Im Uebrigen haben die wegen des freyen Verkehrs dev Gränz« bewohner von den beyderseitigen Regierungen festgesetzten Vorschriften fortwahrend ihre volle K'.aft. 2) SoLen dle mit legalen Bewilligungen und vorschriftmäßigen Passen in dem Ge--bltthe der anderen Macht befindlichen Unterthanen, wenn sie zur Militär- Dienstleistung in vcr Linie, Reserve oder Landwehr die Bestimmung erhalten, auf vorgangige Reclamirung ihrer vorgesetzten Behörden in ihr Vaterland zurück geschickt; so wie 3) die Unterthanen der einen Macht, welche fich darüber nicht genügend ausweisen können, daß sie »hremVaterlande V?r Milttär- Pflicht nicht mehr unterliegen, zu keiner Art der Militär-Dienstleistung der andern Macht cngagirt werden. Beyde Douoerams versprechen Dich ausdrücklich, allen Ihren Bchürden, die es angeht, deßhalb die noth,gen Befehle zu ertheilen, den ergangcnen R^l^atwnen m solchen Fallen auf das schleunigste zü entsprechen, und alle diejenigen Obrigkeiten, welche sich eme Nachlässigkeit zu Schulden kommen lassen, so wie auch diejenigen ihrer Unterthanen, welche die Paßlosen oder Reclamlrten bey sich verbergen oder »hre weitere Flucht befördern, auf eme «hrem Vergehen angemessene Art zu bestrafen. A rtiMl XIV. Gegenwärtige Ucbereinkunft soll für die Zukunft immer von fünf zu fünf Jahren in so lange fortgesetzt angesehen werden, bis nicht pon einer oder der anderen der zwey con-trahirendcn Machte eine entgegengesetzte Aeußerung erfolgt. Uebrigcns versteht es sich von selbst, dliß m dem Falle, wenn in der Folge allgemeine Cartels-Vorschnfcen für sämmtliche Deutsche Buntzesstaaten zu Stande kommen sollten, diese auch zwlschcn Oesterreich untz Bayern zu gelten haben, und dadurch die Snpulationen der gegenwärtigen Uebereinkunfc als crloschm zu betrachtn seyn werden, es müßten denn d,e beyden hohen contrahirenden - Theile sich über vll Beobachtung einzelner, den allgemeinenVorschrifcen nicht widersprechenden. Stipulanonen nachträglich vereinigen. Artlkel X,V. Beyde hche Conlrahcntcn werden zu glcicher Zrit diese erneuerte Cartel-Convention, sofort nach erfolgler Auswechslung dcr Ratlficatlolven, in allen Ihren Staaten auf.die gewöhnliche Weise zur öffentlichen Kenm« mß bringen, damit Niemand sich dießfalls mit Unwissenheit entschuldigen könne, zugleich auch allen Untenhanen und insbesondere allen Ihren Militär 5 und Clml-Beamten und anderen Vorgesetzten befehlen, darauf zu halten, daß dieselbe nach chrem vollen Umfange und Inhalte vollzogen werde. Nachdem Wir nun diesen Bestimmungen durchaus Unsere Gench-»lgung ertheilen und dieselben mittelst gegenwartigen, allenthalben kund zu machenden Edicts zur Kenntniß Unserer Unterthanen brmg^n, damit sie sich genau darnach achten können, befehlen Wir zugleich allen Unserm Ew,l- und Militär, Beamten und anderen Vorgesetztem — 4ä5 " ^ darauf zu halten, damit dasselbe nach seinem ganzen Umfanae und Inhalte genau befolgt und vollzogen werde. — Gegeben in Unserer Haupt-und Residenzstadt Wien, am sieben und zwanzigsten Tage des Monaths Februar, im Jahre des Heils Ein tausend acht hundert sechs und zwanzig, Unserer Regierung im fünf und drepßlgsten Jahre, ,. '.' - Franz. (1^.8.) ^^^^<^^,^i^ i^ Friedrich Xaver Prinz zu General der Cavallcnc und Hofkriegsraths-Präsident. -^ Joseph Freyherr von Stipsic,, -^'''?'. ^'^^ General der «Zavallcne und Hofkliegsraths > Pice ° Präsident. - - Nach Seiner k. k. apostolischen Majestät höchst eigenem Befehle: Caspar Lehmann. Z. 264. A V V I S O. ad Nr. 6262. (3) Andando a spirare coll' ultimo di maggio a. c. Y attuale^ Arrenda delle slampe suor-renii per T I. R. Governo del Litorale, per-gli allri I. R. Dicasteri edUffizj, e per ilMägi-slrato pol. econ. di Trieste, si porta ad universale notizia, che nel di 17 prossimo ven-turo si terra in Trieste nella sala del Magistrate' pol. econ, alle Ore dieei anteme-ridianc un pubblico Incanto per la nuova Arrenda delle dctte stampe, quale dovr* aver principio col di primo Giugno a. c c tcrminera col di 3i Maggio 1828. Le Con-dizioni d'Asta sono ostensibilr nclic solite Ore d'Ufficio presso la Dirczionc della spedi-tura Govorniale per norma di chiunque volesse appiichrvij si avverle inolire : imo ch» lnnporto medio delle stanipe d'un anno fix negli ultimi aiuiidecorsi di circa il 65om Bioneta di Convenzione, non cornpreso nei medesinii- l'importo dfei lavori di stamp», falti per il Magistrato pol, econ. di questa Cittä, e 1' ulile deUa Gazzeua-provinciale , I' 0**-servatore triestino. 2do chc prima dell' Asta si potranno presenlare all'I. R. Gövci-wo del Liiorale m Trieste pure delle offerte in iscritto^ ma die alle medesime non si avra riflesso alcuno quando non saranno accompagnate : a) coll- im'portb Gau^ionalc di fi* 65u moneta di convenzione 3 b) colla di cbiarazione che cln fii-I1 ofFerta, si obblighi &in da quel momeuto a sottostare aile condizioni d' incanto, qualora la sua ofl'erta v»* wisse accetiata; 3, eh Nr., 2576 zinsbare,, zu Godeschitsch sub haus Nr. 4d liegende ij4 Hübe, im gerichtlichen SHätzwerthe von 699,ft. 4^ kr., dann einige wenige Fahrnisse, als : 2 RuHe, «in Wagen und neunzig leere Bienenstöcke, be» den, mit dicßqericktlichem Dccrete vom hcuNgen H^a« ge auf den 2. März, 2. April und 3. May l- I. Früh um 9 Uht in hie»1ger Gericktskanzley besnmm-tm FeilbiethungststgfaLnngen,, und zn?ar, hey der erstm und zweien nur. um od.er üher den w Geriä t ,u Gaa odWodpetsH am i5. Jänner 1^27. 3^266^ "^ Edict. Nr. i3,. (2) Von dem Bezirksgerichte Schneeberg, als Realinstanz, wird der unbekannten Gertraud Groschel und ihren gleichfalls unbekannten und unwissend wo befindlichen Erben mittelst gegenwärtigen GdicteS erinnert: M habe wider sie bey ditfem Gerichte Herr Anton Ferdinand Mlacker, Curat am heiligen Kreußberge deo ^'aaS, die Pranotatwn der Zeugenaussagen zum ewigen Gedächtnisse vom bezirks. gerichtlichen Eroftnungsbescheide vom 23. Jänner ,627, Z. »09, mit dczirssgcrichtlichem Bescheide vom 2d. Manner ^27, Z. 1,4, auf das der löblichen PfarrgültLaas sammt dazu gehörigen Mundstücken menstbare, zu Altenmarkt unter Conscriptions. Zahl 18 gelegene, angeblich bis in das Jahr ,79900« der Gertrauo Oroschel besessene Haus und auf die dazu gehörigen Grundstücke erwirkt und auf Rkchtfer» ttgungserklärung dieser Präsioralion und Zuerkennung deS angeblich hierauf erworbenen Gigtnthumsrech» les, die Klaqe eingebracht und um Aufstellung eines Curators akäentiuin gebethen. Da der Aufenthalt der bellagien Gertraud Groschel und ibrer Geben diesem Gerichte unbekannt, und weil diese vielleicht aus den k. t. Srdlanden abwesend smd, so hat man zu deren Vertheidigung und auf deren Gefabr und Un» kosten den Matthäus Lach zu Laas als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Verhandlungstaqsayung wurde aus den ». Mao »627 Früh um 9 Uhr vor dieser Realinstanz angeordnet und d,e Beklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestellten Vertreter ihre 3kchtsbehelfe an die Hand geben, oder auch sich stldst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen Ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die auö ihrer Veradsaumunq entstehenden Folgen beyzumessen haben werden. Realinstunz Bezirksgericht Schneederg am 2g. Jänner 182°?. S- 265. Edict. Nr. 5l,a. <5) Das Bezirksgericht Haasbera macht bekannt, daß es in der Execntionsfache der Großhandlung Züchter «t (^lnp. aus Tnest, als Eessionärinn des Herrn Dr. Ruh wider Herrn Johann Thomfchift "us Pianina, wegen schuldigen 480" fl. sammt Zinsen, die executive Fcilbicthung der dem Lehtern gehörigen Realitäten in Planina, als: * 2) der Halbhube in Unterplamna Rect. Nr. 69, unter Herrschaft haasberg, im gerichtlichen Schä-, hungswerthe von 2c»o3 ft. 5c> kr.; ") die Drittelhudc in Unterplanina Nect. Nr. 2o5, untcr Herrschaft Haasberg, bestehend aus dem hause Nr. 112^ Stallung, Magazin, Dreschböden, Harpfe und zwey Gärten, aeiichttich ae- schätzt i544 st. 35 kr.;...... u " ^ li« c) der Haldhube in ObechlamnaRttt. Nr. 4. unter Herrfchaft Haasberg, im Schähungswerthe von ^ ^"2g ft. 3o kr.; «) des Hauses Nr. 73 ,n Oberplanina^ nebss Schupfe und Garten, aM der Herrschaft haMe« K"b Rect. Nr. »7^ dienstbar, gerichtlich geMht "»<> ft. 2o tr.j ^ '" ' > «""» - ää3 - ^ , ,,,., -, .^.^ ,^ , , ,^. , ,^ ., ,, «) der Ubcrlandswiese skupenxa Urb. Nr. ,9, unter ,Vicanatstirche 3t. Älai-Zaret^ae in Planina, geschäht 426 st. 1« kr.; ' , V. l) der der nähmlichen Kirche 5ub Urb. 2H4 dienstbaren, auf 335 fl. 25 tr. gerichtlich geschätzten Wiesen 3pulc>unil< u,id Kri^^xliek, und ' g) der eben der Kircke 5ul> Urb. Nr. 49 dienstbaren, gerichtlich auf 27g fl. ^5 kr. geschätzten Wiese DoUz bewilliget, und zur Vorncchme derselben folgende Tagsayungen, jederzeit in dieser Gerichtssanzleo in den gewöhnlichen Amtsstunden, und zwar die erste Tagsahung auf den 5., 6. und 7. April ,627, die zweyte auf den 7.', 6. und 9. May I.I., und die dritte auf den 7., 6. und 9. Funy l. I. dergestalt bestimmt habe, daß an den dreo eisten Tagen dieser Licitationstagfatzungen, nähmlich am 5. April, 7. May und 7. Iuny Vormittags, die 5ud a) bemerkte Haldhude. und Nachmittags die 5ub d) a'nge« führte Drittelhube; an den zweyten Tagen der Licitalionstagsahungen, nähmlich am 6. April, 8. May und 6. Iuny, Vormittags die Lnk a) beschriebene halbhube, und Nachmittags das 5>id ci) beschriebe^ ne haus sammt Zugebor, und an den dritten Tagen der Licitationstagsayungcn Vormittags, die 5u!» e) angeführte Wiese 3k,ip«nxll,, nebst den Lnl, s) bemerl'ten Wiesen 8p«lounil< und ^ri5kxlie!c, und Nachmittags die 5ub ^) angeführte Wiese DoUa zum Kaufe angetragen, und die bey den zwey ersten Tagsahungen um die Schätzung nicht verkauften Gegenstände bey der dritten auch unter demselben hintan gegeben werden sollen. Welches mit dem Anhange gehörig kund gemacht wird, daß die Schätzung der Realitäten und die Nicitationsbedingnisse in dieser Gerichtstanzlcy eingesehen werden können» - Bezirksgericht haascerg am 25. Fc^ruac 1827. Z. 271. Edict. ' Nr. 2c>53. (3) Vom vereinten Bez. Genckte Rupertshof zu Neusiadtl rrird allgemein bekannt gemachr: Es sey auf Ansuchen der Jacob Gadner'schen Erben, in Folge Zuschrift des hochlöblichcn f. f. Stadt» und Landrechtes zu Laibach vom 5. December 1826, Nr. 70^7, wegen schuldigen 2210 ft. 44 fr, c. 5. c., der wiederholte erecutive Verkauf des, in die Andreas Daniel Odrcfa'sche Vcrl.tßmassa glhi?ll.;en, der Herrschaft Hspfendacd sub Bcrg Nr. 9» bergrechtmähigen Weingartens i'olt^n^ im-Gortsckbcr« ge ausgesprochen worden. Dicsemnacd werden in verfolg abgedachten Ersll,b,chre,dcns l)ic;u dr^ü Versteigerunggs - Tagsahungen, als: am »5. Februar, am i<3. März und am iÜ. Ap>il 1Ü27, stets früh um 9 Uhr in Loco Gortschberg beym benannten Weingarten, mit dem Anh.ui^e bestimmt, daß/ im Falle der mehrqedachte Weingarten weder bey der ersten noch zweyten Fcüoietb-nng um den Schä' hungswerth pr. 60a fi. an Mann gebracht weroen könnte, er dey der dritten auch unter demsclden hintan gegeben werden müßte. Diesemnach werden alle Kauflustigen an obbesagten Tagen nach Gortschberg zu ersHeincn vorgeladen. Vereintes Bez. Gericht Rupcrtshsf zu Neustadtl am 2Z. December »626. Anmerkung. Beo der ersten und zweyten Versteigerung wurde der Weingarten ^cilixÄnz^ nicdt , an Mann gekracht; dader wird die drltte Berstei^crungstagsatzung am »ti. April 1L27 Früh um 9 Uhr uiinachläßlich vorgenommen werden. Z. 270. ^ ^ (3) Am 26. d. M. werden die der Herrschaft Rupertshofeigenthümlich gehörigen Garben-, Jugend,, Sack« und Weinzehente, dann Bergrechte auf 6 Jahre, und zwar pro 1627, 1828, ,829, ,ll2o', i83l und iL52 in der Amtskanzley der Bez. ObliMit N^vcrtöd.'f zu Ncustadll durch öff'litlickc Vcr, steigcrung an die Meistdiethenden, jedoch mit dem Sorbchalt ccc Ratification von Scite dtr Herrschaft ^ Inhabung hintan gegeben. . Unter einem wird bekannt gemacht, daß am 3i. d. M., Früh um 9 Uhr, "i-ca 12a Östr. lZlmer dicßherrsckaft'.iHen Rebrer-Bauwein in L^co Reber vcrsteigerungsweise hintan gegeben werden. Herrschaft Rupertsbcf am i3. März 1627. Im^Hausc Nr. 8 am Hauptplatze ist auf kommenden St. Micheli ein Quartier iM2.'(Vtock, bestehend in 5 geräumigen Zimmern, Küche, Speis, Keller und Holzleg in Miethe zu erlassen. Auch sind im nebengränzenden Hause Nr. 7 im 3. Stocke 2 einzelne Zimmer sammt Einrichtung für ledige Personen alsogleich zu vergeben. Worüber im Hause Nr. 7 nähere Auskunft ertheilt wird. •@uberniöU93crlautbötun9cm ""¦ l ¦¦ -¦ "' Z. 282* A V V I S 0. Nr. 5i28. (2) E rimasto vncante il posto di controllore presso la cassa circolare di Spalato. A questo posto e annesso sannuale soldo di fiorini seicento in moneta di convenzione, coll' obbligo di prestare cauzione naediante il deposito di fiorirri ottocento pur in moneta di convcmione, oppure con üna sidejussione prammatica deilo stesso valore. Chi si trovassc qualificato per concorrere a questo posto dovrä. produrre una documentata lstanza all'i. r. governo dclla Dalmazia, diiviostrando il proprio stato , 1' etä, la religio-Jie, gli studj sättig la conoscenza delle lingue itaJiana e tedesca^ la sua capacilä, il luogo di nascita, e le cognizioni acquistate in oggetti di cassa. II concorso resta a-perto a tutto. il prossimo venturo mese di marzo. L' aspirante ehe fosse gia attualmen-te impie^aLo dovra far ^iungere la propria insLanza col mezzo dell'.uffici¦> a cui appartie-n*e j e si avverte che quanto veuisso soltanto asscrito e 11 on validamente comprovato si riterra come non detto, quallora 11011 consti senz* altro in via ufliciosa. . Zara 20 j^Woi827._____________________________MIGUELE MARTELLINI. Stadt- und landrechtllche Verlautbarungen. 3- 277. (2) Nr. 896. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch dcs Joseph Hermann, hlcrorngen Kassehsiedcrs in der Spitalgasse, m die Ausfertigung der AmorNsanons- Ed,cte rücksichtl,ch, nachbenannter auf den hier m der Spitalgaffe Nr. it)7 alte, 266 neue, haftenden Urkunden, als: u) der (^r^ ^i^nc.i ddo. 27. May 1764, vorgemerkt den 5. December 177«, vom Gregor und Margineth Ierrav, zu Gunslen dcr Maria Poeluis über 1000fi. ausgessellt; li) des Erkenntnisses ddo. ,2. Februar lmd uorgemerkr 6. März 177Z, über cine Schuld des Gregor Icrray an dcn Phillpp Kostmehl pr. 126 st. lautend, und c) der Sckuldobllgation ddo. 14. July 1772, umgemerkt iI. December 1773, von Gregor und Margarech Icrray an den Thomas Karpe üdcr ioc> fi. L. W. aubgesteltt, ge-wisslgcr worden. Es haben dcmnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden und respec. die darauf befindlichen Vormerkungs-Certificate aus was immer für einem Nechtsgrur.de Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Fr>st von emem'Iahre, sechs Wochen, und dr?p Tagen vor diesem k. k. Dtadt- und Landrcchte fogewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Joseph Hermann, dle obgedachten Urkunden rcspec. die darauf befindlichen Vorml?kungs-Certificate nach Verlauf dles.r gesrtzllchen Frist für getödtel, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. Von dem k. k. Dtadt- und Landrcchte in Krain. Laibach den 6. März 1627. 3- 278. ' ^ ^^1 ^ ' Nr.^6^7" Von dem k. k. S?tadt- und kandrechte ,n Krain w:rd anmit bekannt gcmachr: Es sey "ber das Gesuch dcs Franz und der Theresia Wasser, Eigenthümcrmn des Hauses Nr. 8 lnder Karlstädter-Vorsiadt, in die Ausfertigung dcr Amortisations- Edicte rücksichtllch der auf dem Hause Nr. 9 m der Karlssadier-Vorstadt seit ^4. Fcbruar 1776 mtabulirten, von der Maria Elisabeth Reit mtt Johann Ncu am 26. Jänner 1776 geschlossenen Vergleichs. MW Ucbergabslierlrages, dann des von Maria Kcnscheck ausgestellten, auf Theresia Wasser lautenden Schuldbrief ddo. 1. July 17^5 nn^nwo 20. July 1795 P»'. äoo fi. gewogn worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden aus was »mmer für ei- (Z. Beyl. Nr. 25 d. 27. März 1627.) B — 45a — - liem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe bmnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so-gewlß anzumelden und anhängt zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen der heutigen Bittsteller Franz und Theresia Wasser, die obgedachten zwey Urkunden nach Verlauf dleser gesetzlichen Frist für gctödtet, kraft- und wirkungslos erklart werden würden. Lalbach am 6. März 1827. 3- 279. (2) Nr. i2i3. Vsn dem k. k. Stadt- und kandrechte m Krain wird dem Elisabeth Rcit'schen Tessa« ments - Executor Jacob 'Bchibert, und den Elisabeth Rclt'fchen Erben, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselben bey diesem Gerichte der Fran; und Theresia Wasser, Besitzer des Hauses Nr. 8 in der Karlstadter-Vorstadt allhter, Klage auf Ver: jährt- und Erlöschen-Erklärung des auf dem Haufe Nr. 6 sett 5l. July 178Z intabuluten Urtheils dds. 2. December 1782 eingebracht, und um Anordnung cnier Tagsatzung zur Verhandlung dieser Sache gebethen, welche auf den 11. Ium) d. I. umy Uhr hieroris angeordnet wird. Da der Aufenthaltsort des beklagten Jacob Schibert unß Elisabeth 5^'ü'sch?n Erben diesem Gerichte unbekannt, und well selbe vicllncht aus den k. k. Erblanden abwesend ssnd, so hat man zu deren Vertheidigung und auf chre Gefahr und Unkosten den hirrorti-gen Gerichtsadvocaten Dr. Repcschitz als Curator bestellt, mtt welchem d:e angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Ger.ichts-Ordnung ausgeführt, und entschieden werden wird. Es werden demnach obbenannte, unwissend wo befindliche Beklagte dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter Dr. Repeschltz Rechtsbchelfe an die Hand geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gedichte nahmbaft zu machen, und überhaupt m die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere da sie sich dl« aus deren Verabsäumung entstehenden Folgen bepzumessen haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach den 6. März 1827. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 233. Erweiterte Licitations - Ankündigung. (2) Im Nachhange der unterm 28. Jänner 1627 mittelst der öffentlichen Zeitungsblatter bekannt gemachten Ltcttations-Ankündigung der, auf den 2. April 1627 festgesetzten, bey dim k. k. Militär-Ober - Commando im Küstenlande zu Triess abgehalten werdenden öffentlichen Versteigerung zur Erlangung eines Vorrathes an Kuniaz-Tuch auf Matrosen-Mantel für die k. k. Marine, auf 7000.Wiener,Ellen Kumaz-Tuch Zl^. Wiener-Ellen breit, wird snmit nachträglich denen L'eferungslustigen zur Kenntniß gebracht, daß uermög hnabgelang-tem hohen hofkriegsrathllchen Rescript von 9. Mär; 1627, k. 67/,., der Bedarf.des Kumaz-Tuchs zu obigem Zwecke um 9000 Wiener/Ellen Kuniaz- Tuch I^ Wiener-Ellen breit, sich erhöhet habe, sonach der gesammte Bedarf nunmehr in 16000 Wiener-Ellen 3^ Wiener-Ellen breiten Kuma; - Tuchs besteht, und ^uf dieses Quantum die'Versteigerung m demselben Ort, wie solche unterm 26. Jänner 1827 bereits angekündiget wurde, Statt finden werde; nur wird noch zur Richtschnur für Lleferungslustige hier beygefügt, daß die Tcrmme, m welchen dieses Kuniaz-Quantum abgeliefert werden muß, am Tage der Licitatwn O Apr'l 1827) genau und bestimmt, nebst den anderwe^ten Liciiatlonsbedingnissen werden bekannt gemacht werden, das ganze Quantum aber ohnfehlbar bis Ende October 1627 eingcliefört seyn muß. Vom k. k. Militär-Ober-Commando im Küstenlande zu Triest am 14. März 1327. — ^5i — _ ^ Vermischte Verlaubarungcn. '" Mittwoch ,., Den 4"" April 1827 ^ findetdie p a l> pt z t e hung der großen Lotterie" der im Königreiche Myrien, . PramtVnztehung der blauen Gratis - Gewinnst - Lose u n a d ä n d e r l i ch S t a t t. Es werden ausgespielt, und den Gewinnern sogleich nach der Ziehung ganz schuldenfrei) übergeben, oder lhnen, wenn fte es vorziehen sollten, die Summen bar ausbezahlt, als: «^oiungy. '«'"- die große Herrschaft Neumarktl, oder als Ablösungssumme Z ^OfOOO Gulden Wiener Währung. 2""' der große Eisenhammer in Neumarktl, oder als Ablösungssumme HO/OOO Gulden Wiener Währung. Mit diesem Spiele noch sehr gloßt Geldgewinnste von 20,000, i0,000undsoabwältsbis 20 fi,W.W.,Vann «°oc> Gewinnste fm die ä°°o Stück blau abZedsuckten Gratiö-Gewinnst-Loft von 1200 Ducatcn abwärts bis H fi. C. M. verbunden; diese Ziehung enthält in Allem 6411 Tieffer im Gesammtbetrage von Z 81 ,/8 Z si- W.W. im barem Gelde. Ein jedes blaue Gratis-Gewinnst-Los muß einen Treffer von 1200 Stuck k k Ducaten im Golde abwärts bis 4 fi. C. M. erhalten, und spult uber- dieß auf alle Haupt- und. Nebentreffer nnt. Wer' zwölf Stück Lose auf ein Mahl gegen bare Bezahlung abnimmt, erhalt sin blau- , es Gratis-Gewinnst-Los, und noch überdieß ein schwarzes Freylos, beyde unentgeld- licb^ und zwar in so lange, als die hiezu bestimmte kleme Anzahl von 4000 Stuck mcht vergriffen seyn wird. ^ ^ .^ . ^ <, otedes Los kann drey Mahl, und wenn es ein Gratis-Gewmnst-Los lst, vier Mahl gewinnen. Das Los kostet 12 ij2 si. Wiener Währung oder 5 fi. Conv. Münze. Eine Vermehrung der Gratis - Gewinnst-Lose findet in keinem Falle Statt. D Besondere Vortheile der blauen Gratts - Gewinnst - Lose. zstms. muß ein jedes blaue Gratis-Gewinnst-Los ohne Ausnahme, bey d" so leinen Anzahl von /,000 Stück, wodurch d:e Wahrfchelnllch-keit des Gewinnens der höhern Treffer so bedeutend erhöht nviVn einen Treffer von 1200 Stück k. k. Ducaten, 400 Ducaten , i5o Du-7a en/ M so"Tärts bi , ft. C.M. oder 10 fi. W. W. sicher gewmnen; von e nem Theile dieser blauen Gratis-Gewinnst-Lose aber, mußjedes (da die Nl'mme n der blauen Gratis - Gewinnst - Loje aus der Gesammtzahl aller Lo^e ausgeschieden sind) als Vor - oder Nachtreffer, in der Hauptziehung. nock ms-Nerewmigstens 20 fi. W- W., demnach mindestens .0 fi. W. W. 2ten. ^e7^7z^-Ge^nN^ sowie jedes andere Los, in der Haupt-,i^,m!i !i„f alle Realitäten ° Treffer >md Gclrgewlnnjie mit. I.««, U! >2 S ück schw«e z-.se m,f ein Mabl gegen bare Mzabwng «on 60 fi. C M ^el'b°fi W.W, abnimmt, erhält p,anmäß,g °m blaues Gratis- R a ten - und Nebentreffer mit, f°!g,,ch e > n e, n z e I n e s ! ° s fu« ° e fo^i'^^^m^^ o^^r l^hHe7::nn°m"ehr^' K.^,^^ sammln treten um durch Abnahme von .2 Mück ^'sm 0.°,« be,on°crcn Begünstigung theilhaftig zu werden. Wien den 11. Februar ,827. M. ^acrc.,^«^ . , 3?m'g7k^oV3?c«^^ s° Hehlt Gttert.gt/r e,ne schleunigst geneigte Abnahme. ctqnazBernbacher, la.bach am 2?. Februar 1827. ^bürgl. Handelsmann. Gubernial-Verlautbarungen. M 3 «55. Beschreibung. Nr. 46l8. K'erfcrtigUlis thönener Wasserröhren nach der Mechode des Augustin Nowotny (privüeg^ am iZ. April iLgI). Dlcse Verfcrtigungsmethode unterscheidet sich von tzcr bisher angewendeten Erzcugungsart thöncner Röhren, w^bey' der geknetete Thon zuerst ,n Planen geschlagen und dn Rohre a^ls steper Hand über emen hölzernen Kern geformt wird, wesentlich dadurch, datz dle Är-bnl m:ttels eilicr Schraubenprcsse und emer besondern Vorrichtung, welche den ^""""1" Kern vcrtrm, und den der Ersindor Seele nennt, bewerkstelliget wnd. Auf d«e'e Welse kon< ntn Röhren von belnbiger Lange und Dimension gemacht werden, und die Arbeit soll wett B^schreVbung.^Verbesserung ander Water - TwM-, Stick' und Ttrickgarnmaschine des Jonathan Thornton (priv'leglrt >m Jahre 1820). Duft Verbesserung an der Water - Tw.ft - Maschine besteht darm, baß durch eme Rnhe von Haken, welche auf eine Latte befuget, sich zwlschcn den Vorgtspunstfpulen und Wal. zen banden, und auf- und abwärts sich bewegen können, d,e Vorgeipunst den Walzen so zugeführt wird, daß sie der möglichst geringsten Ausdehnung ausgesetzt smd. Dieselbe Vvv-richtung ist auch auf die Zwirn - Maschinen angewendet. ^^_^___ ) ^scaner-Küche. ' - In Folge hohen Staats^Güter. Veräußerungs l Hofcommissions - Decrets vom n. Fe« bruar d. I. Nr. 99, wird am 19. Apnl d. I. m dcn gewöhnlichen Amlsstunde^ b^p bem knserllchen königlichen Rcntamte in c«poä^ti-ia zum Verkaufe dcr lm B?;,rke t^pa-äl^ri» gelegenen, auf 1^66 ft. Z2 kr. geschätzten, Franziskaner - Kn-che, ,m Fwchenlnhalte von iZ5 Quadrat-Klaftern 5 Schuhen, im Wege der öffentlichen Versteigerung ße« schrttie'n werden. Dttsc Kirche wird', w«e sie dcr betreffende Fond besitzt und genießt, cder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um tzen bcrgcsetztcn Flscale preis ausgebothkn und dens Mcistbltthenden mir Vorbehalt dcr Genehmigung der kcnf. köniZl Staatsgüttr-Veräußerungs: Hofcommission überlassen werden. — Nlemand wlr^ zur Versteigerung zugelassen, der mcht vorlausia den zehnten Th?ü des ^lscalprcljes entweder in barer Eonventwns - Münze oder in össcnlllchen, auf Metall - N«unle und auf den Uiberbringcr lautenden Etaats - Papieren nach chrem cursmaßigen Wcrtye bey der Vecstnglrungs-Comnnssion erlcgt, oder nne auf dlescn Betrag lautende, vorläufig von der EowM'.ssion yeprüfce, und als legal und zureichend befundene ^icherstellungs-Urkunde - btvbrnigi. Tu ericgle Caution wlrd jedem Licttanren, mit Ausnahme dcs Mcisibiethers^ nach bnr.tigttr Vcrstcigcrung zurückgestellt, jcne des Meisibiethers dagegen wnd als verfallen argeschen wertzcn, fa'ns er sich zur Ernchtung des btMüigen Contractts nicht her-bevlassen wallte, oder wcnn er die zu bezahlende erste Nat? m der festgesetzten Zeit mcht benchtl^e; bcp pfticktmaßiger Erfüllung dtcser Oblttgenhettm abir wub ch,M der erlegte B.twI an dcr ersten KüufsHillmgs-Hälfte abgerechnet, oder die ftnss geleistete Eauüon wieder erfolgt weiden. Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, lst verbunden, dlt dlcßfallige Vollmacht seines Committcntcn der.Versicigcrungs - Commission norlau-sig zu über-eichcn. Der Mcistbicther hat die Hälfte des Kaufschlllings binnen 4 Wochen ^ach erfolgnr und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkauft < Actes und noch yor Hm Beyl. Nr. 25 d. 27, März 1827.) ' <' " ' C — 454 — der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß,4. Nachricht aä Nr. 536o. vom kaiserlichen königlichen mähr. scbles. Gubernium. (Z) Bey dem hierortigen k. Provinzial - Cameralzahlamte ist die mit einem jährlichen Gehalte von ^ao ft. verbundene erste Zablamlsschreibersstelle in Erledigung gekommen. Jene, welche dieselbe zu «rhalten wünschen, und sich über den Besitz der zur Erlangung emes Cas, sadienstes vorgeschriebenen Eigenschaften, insbesondere aber über ihre erforderlichen Kenntnisse im Rechnungsfache und Cassageschafie, dann über ihr gutes moralisches Betragen gehörig auszuweisen vermögen, haben chre instruirten Gesuche bis 20. April laufenden Jahres, als dem zur Wi'derdesetzlinq d,eser Bte'lle, oder für den Fall, wenn dieselbe durch Vorrückung besetzt werden sollte, der letztern, nnt dem jährlichen Gehalte von Zac> st. verbundenen Zahl-amtsschreibersstelle festgesetzten Concurstermme, bey diesem Landes-Gubernium einzubringen« Brünn am 23. Februar ,827. Stadt- und landrechtliche Verlautbarungen. Z.239. " '(l) , Nr. 991. Von dem k, k. Stadt- und ?andrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über da6 Gesuch des Johann Mcheltschltsch, nls Inhaber des Gures Gemltsch im Neustadtler Kreise, in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte rücksichtlich des angeblich in Verlust gerathenen Darlehens ? Scheins über vom Gute St witsch am I. November 1809 sub . Art. Z05, an Pers^nalfieutr-Darlehen 99 fi,, und sub Art. 3o6 pro rnLÜeali mir 168 fi. 14 1^4 kr. bezahlce Betrage, gewisslget worden. Es haben demnach alle Jene, wclche auf gedachten Darlehenslchein aus was immer für eincm Rechtsgrunde Ansorüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der geschlichen Frist von emem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte sogewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutlgen Bittstellers dcr obgedachte Darlehensschein nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkunaslos erklärt werden wird. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain. Lalbach den 7. März »827. Z. 290. (1) Nr. 1021. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Fran; Koß, als Inhabers der Herrschaft Weisenfels, m die Ausfertigung der Amortisations - Edltte rücksichtlich des angeblich in Verlust gerathenen, über das — 455 — von obiger Herrschaft im Jahre 1606 an das General - Einnehmeramt 5n!> Iourn«ls«Art 149, ^0 äonümoÄli mit .... Z/,y fi. Z5 kr. pi-o r^uoad m»t ... . . 1^5 „ 13 „_________ ' «^.. . ^ zusammen i?6ä st. 55 kr. abgenatttte Darlehen ausgestellten 6 o^a Darlehenssche,nes vom Zi. Jänner 1806 gewilliget worden. Es haben demnach a3e Jene, welche auf gedachten Darlehensschein aus was immer sur emem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Fnft von emem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem f. k. Stadt- und kand-rechte sogewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Fran; Koß,respec. der Herrschaft Weißenfels, die obgedachte Darlehensurkunde nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos erklart werden wird. kaibach den 7. März 1827. 3' ^28. (l) , Nr. onc>. Von dem k. 5. Stadt- und Landrechte m Krain wird anmit bekannt aemacht- Es se» "er das Gesuch dts Joseph Freyherrn v. Dietrich, Inhaber der Herrschaft Neuhaus und Mtguttenber^, auch Ncumarktl gen«nnt,,,n dle,Au5fertlgung der Amortisations'l»d.cte rück-sichrl.ch der in Verlust gerathenen, auf Nahmen der gedachten Herrscha^ ^"t la ^ k^'A,-!'^ ^ ^^- '3" ^"' ^9 ddo. 23. März 7306 ^"«^U^ 16^2 ss. 19 2^4 l^., Art. ^1 vom 2Z. Iuny 3806 pro aommicaU vr /,« ss /, 1!/ fr Z77n5dar1cb'nss.^ ^^ '7'^ "^'"' ""che' auf gedachten ^n ^erlu^st ^e'ra^enen ve^Pn s l7^ ^ ""/ ^""' kür e.nem Nechtsgrunde Än^rüche machen zu können vedme.nen^ se be bmnen der gesetzlichen Fr.st uon emem I.hre, sechs Wochen und drey Tagen uorv.esem ff. Stadt- und ^andrechte s.gewlß anzumelden und anhängig zumachen, als ,m ^ldvlgen auf weiteres Anlangen der obbemcldtcn Herrschaft der gedachte ^wanasdarlebens-scheln nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für gelobtet,, kraft- und wirkungslos erklärt wer-den wird. Von dem k. k. tzvtadr. und Landrechte in Krain. Latbach den 7. Mar; ,827. ^' ^96. (,) Nr. 1170 Von dem k. k. Stadt- und kandrechte m Krain wird anmit bekannt gemacht: Es'sey Mer das Gewch des Herrn Franz Frcyherrn v. Licktenbcrg, Güterinhabers, in die Ausser-t.gung der Amortisations. Ed>cte rucksichtlich nachstehender, von der krain. stand. Generaleini neymer-Aynscasse ausgestellten, vorgeblich m Vcrluss gerathenen Darlehensscheine, als-.,», . a .. - Vom Gute ^chwarzenbach: ' ' des Darlebensschemes vomZi. Jänner 1806, sub Jour. Art. 1/6 ni-o t<« Dar!ehcn«schein°« °°«'2i. Ia'nner >8<,6, sub I°ur. Arl', igL pro ^' ^ " ' und zwar des letztern vom 20. Mav ,606 2 6olo. ' ' " ^" " d.4 7> , . .. .. Vom Gute Gall'eneg: oes Darlehensscheines ddo. 3i. I^ner 1806 a 6oio, sub Art. Nr. 1/7 Pra ciaminic^i pr. . , ,-77 "" d^ ?> r. . Vom Gute Geschies und Gritschhof: ^,,20214». des Darlehensscheines ddo. Zi. Jänner 1806, sub Jour. Art. Nr. 146 Lb olo pro twminicali pr. Dar,«hen5s«^ei ddo. 3,. Map >L°s' s,b I°«r. Art.' Nr. zo3 ° " "^ ' ' — 456 — V»m Gute H abaH: des Darlehensscheines ddo. 3i. Jänner i3o6 u 60^0, sub Jour. Art. Nr. 147 ?ro äominioali pr. . . . 423 st. 17 H4 kr. l des Dzrlchens.schemes ddo. 2. Iuny 1806 2 6oja, sub Jour. Art. Nr. /»l2 pro i-lizN^U pr. .... 12/^7 „ 53 ^ gewilliger worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte in Verlust gerathene Darlehensscheine a^ls was immer für einem '/iechtsgrunde Ausft'üche machen zu können ver« meinen, selbe binnm der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor dtesein k. k. Stadt- und Jandrechte sogewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf wnteres Anlangen des obgedachten Herrn Bittstellers, die vorbemeldeten in Verlust gerathenen Darlehensfcheine nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft« und wirkungßlos erklart werden würden. Von dem k. k. StadtZ und Landrechte in Kram. Laibach den 7. Mar; 1827. Vermischte Verlautbarungen. Z. 226. Edict. Nr. 39b. (2) Von dem Bezirksgerichte Reifnih wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Ss seyen zur Liaui-» dirung des Activ < und Passiv ^ Standes nach Ableben nachstehender Personen die Tagsatzungeu auf folgende Tage bestimmt worden, als: Auf den 6. April 1627 nach Maraarcth Brimschcr von Sle^itsch und Mathias Douschzhak, Geufchlcr von Hofiern-., « ^ 7 « » « Elisabeth Oblak, Bäuerinn von Unterrethje. » » 2"- „, „ „ Elisabeth Fvanzhizh von Rethje. - , Barrhclmä Vessel von Gorra> „ „ 2i. ,^ » y Herrn Martin Novak, Schullehrer zu Reifnitz, Daber alle Jene, welche zu obigen Verlassen etwas schulden, oder daran aus was immer für «wem Rechtsgrunde eine Forderung zu stellen vermeinen, hicnnt aufgefordert werden, an obbesagten Tagen um so gewisser vor diesem Gerichte zu erscheinen, als widrigens die ausgebliebenen Gläubiger die Folgen des 614 §. b. O. B. treffen, und gegen die Schuldner im Rechtswege eingefchritlen «er« den müßte. Bez. Geticht Reifnitz am 16. März 1627. Z^ 28a. —- —- ^ ^ ^^ ^- ^ Nr. 5t>6. ^2) Vom vereinten Bez. Gerichte Rupertshof zu Neusiadtl lyird allgemein kund gemacht: Es setz auf Ansuchen des Johann Saiy zu Sr. Iobst, in die öffentliche Vcrsteiqerunq der dem Mathias Maus» fer gehöriaen, gerichtlich anf 199 ft. geschätzten, der Herrschaft Rupeitshof sud Urd. Nr. 19 dienstda' ren, zu Wirtschendorf gelegenen 3j^ hübe sammt An' und Zugehör, wegen aus dem Vergleiche dde. »5. Jänner 1627, I^xk. Nr. 267 stdul^igcn 10 st. 3g kr-, lm lZrccutionswege gc,riNiget worden. Nachdem nun hiezu drey Bersteigcrungstaqsatzunqen. als der 7. April, 7. May und 7. Iuny »627, stetK Früh um 9 Uhr im Octe der Realität geaer. dem bestimmt worden sind, daß, im Falle obiger huogrund weder bey der ersten noch zweyten Velstci.acrung,scagsatzung um di.e Sckätzung vrrkauft wer» den könnte, dLrselbe bey der dritten aucb unter dcrfelren hintan gegeben werden wurde; so werden aNe Kauflustigen an bcsaaten Tagen dahin zu ersä?einen vorgeladen, aNwo sie, oder auch cher hielsrtH in den gewöhnlichen Amtsstunden die diehfälligcn Licitütions > Bedinan'sse vernehmen lonuen. VereinteS Bez,. Geriet Nupertshof zu Neusta^tl am i6. Mär, 1627. ______ Z. 284. Gdict. Nr. 223. (2) Von dem Bez. Gerichte Adelsberg, als Obcrvormundfchaftsbebö'rde der MariaTsckcrnatfck'schen , Pupillen aus Adclsberg, wird bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen deS Joseph Tschcrnatsch, Vaters «nZ Vartnundss der minderjährigen Maric, und Franz Tschernats.b, die freowMige Versteigerung deK im Markce Aoclsberg liegenden, und der Pfarcgült St. Tcep^an allda untcrthäni,-,en Hauses fud Nr. ZH, bewilliget wsrden. iZu diesem Ende wird ine Licnat^n in der diehherrschaftlichen Gerichtskanz-ze» mit äe.n Anhangs auf den 7. April l. I. auszesäirieben, daß dieses Haus bey der anberaumten F-llbiethung um den Meistboth werde hintan gegeben werdsn. Bie Licitationsdedingnisse tonMtr täglich in dieser Amtskanzley eingesehen werden. Bez. Gericht Udelsderg am »7. März 1^7. , — 457 — ,-. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 307. M inuendo-Licita tion s.Bekanntmackung. . s^ Bon dem tais» königl. Zolloberumte Lail'ach wird in Fc>lge Wokl!öbl. k. k. steoerm. lllyr.tüstenl. ^oklgcfällen. Administrations. Verordnung vom 27. Jänner h. I. cMi22 ^. hiemit dekannt^gemacht, daß an dem ^(n-Äriai-Weindatzgebäuoe zu Adelödcrc; einige Baureparationen vorzunebmen stnd, und daß die Ausführung derselben bey der, am 5. t. M. April in der Amtstanzley der Bezirtsobrigten Adelsberg abzubaltenden Minuendo - Licttation dem Mindestforderneen werden überlassen werden. Die Gegenstände der L'citaiion, welche zuerst einzeln, dann aber um die Gesammtsumme der einzelnen Erstehunggpreife zusammen werden ausgerufen werden, sind folgende -. An Maurer Albeit . - . - - - - . 27 ss. 20 tr. « Matcriale . . . . ... . - -b » L „ » ^immermanns'Arbeit sammt Materiale . . . ^9 „ 22 ^ « Tischler Arbeit . - '......»1 » 6 „ « Schlosser. Arbeit........9 » ^? „ «Anstreicher-Arbeit . . . . . - ^ ., ä« „ zusammen ,06 ft. 21 kr. Die Unternehmungslustigen werden daher eingeladen, sich 5M bestimmten Tage Morgens Früh 9 Uhr in der Kanzle» oer Bczirtsobrigkcit Adel^derg cinzusinoen, woselbst d'.e LicltationS.Beding-nisse cmgeschen werden können. Laibach am 16. März ^827. ' ^ Vernnschte Verlautbarungen. 3^3a6. Edict. (1) Zur wiederholten Pachtversieigerung der zur StaatZherrschaft Sittich gehörigen Getteid. und Wein» zehente und Bergrechn, dann zur neuerlichen Verpachtung der Jagd und Fischerei. Wegen bey den frühen Versteigerungen erzielten zu niedern und mckt annehmbaren Anbothen, werden mil Bewilligung der Wohllödl. k. t. issor. Domainen «Administracon am '7.^ t. M. April von 7 Uhr Morgens in der Amtskanzley der k. k. Staatöherrfchaft Sittich alle^ zu diefcr Staatsherrschaft gehörige Garben >, Sack« und Iugendzehente , dann die Wiinzehente in den Gebirgen Vukovii/, 5cll«, Vsrdiselie, Ober' und Unter- I^dci-xe, ferner der Wcinzehent und daß Bergrecht in dem Weingebirge St. Georgen und den dazu gehörigen Gegenden Hin-I^ditsclt, <^1ub«k6^l, Grafenberg/^i-^a und I^amne, endlich der Zchent und das Bergrecht zu ^vtadtberg deo Ncnstadtl, nach Umständen der Andothe auf drey odcr auf sechs Jahre zur Verpachtung noch ein Mahl versteigert, hiebe» auch oen Pachtlustigcn dey hoherm Meistboch fteygesteM, für mehrere Zehcnte in einem ver. einten AuSlufe zu licitircn. Am folgenden Tage den »6. April um 9 Uhr Mch wird in der Amtskanzley die zur Staatsherrschaft Sittich gehörige Jagd» und Fischerey vom 25. April 1627 auf drey Jahre wieder in Pacht gegeben. Verwaltungöamt der s. k. Staatsherrschaft Sittich am 17. März 1627. Z. 299. Edict. ' Nr. 52g. (1) Von dem Bezirksgerichte zu Sittich wird hierdurch l.."mnt gemacht: Es sey von dicscm Ge-lichre auf mündliches Ansuchen des Anton Oven von hrastoudul, Ccssionär dcs Anton Sadu von Et. Veith, gvgen Margareth Krail zu hrastoudul, wcgcn schuldiger 120 ft. 8 tr., dann Zinsen und (5xccu' tionstosten in die gebethene Reassumirung der bereitb unierm 29. November ,Ü25, ^ahl 2767 be» willigten, aber durch SinvcrstänLniß unterbrochenen osstntlicben Belsteigerung der, der Exequircen ge^ hörigen, auf 27, ft. geschätzten, zu Hrastoudul liegenden, der löblichen Herrschaft Weixelbcrg sud Ulb. Nr. »,4 1^2 dienstbaren ij4 Hübe gowilliget und hiczu drey Termine, und zvr>ar: auf den 24, Apiil, 25. Mai) und 26. Iuny 1627 , jedesmabl von 10 bis 12 Uhr Mittags im Orte der Realität mil dem Beysahe bestimmr worden, daß, wenn diese Realität bey oer «sten und zweyten VersteigerunMag.' lahung nicht um oder über den Schätzungswerts an Mann gekrackt werde, selde bey der dritten Versteigerung auch unter dem Sckahungswelthe hintan gegfden weide. Sittich am i5. März 2827. (Zur Bepl. Nr. 25 d. 27. März 1627.) D — 458 — 3' 293. Feilb',ethungs . Edict. . acl Nr. »35. (i) Von dem Bezirksgerichte der Eameralherrschaft Veldes wird hiermit bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen des Anton Werschnig und Andreas Pooerschniq von Seethal in Kärnten, in die ere< cucwe öffentliche Feilbiethung der dem Blasch Paßler, vulgo Klemenz zu Unteraö rjach aehöriaen, da< selbst unter Haus Nr. i5 gelegenen, der Gameral ° Probstey Infelwettb Urb. Nr. 62 dienstbaren, gerichtlich auf 778 ft. M. M. geschabten ganzen Kaufrechtshube und der dabey befindlichen Fährnisse pr. io5 ft. 56 er. gewiMget, uno zur Vornahme derselben drey Termine, der erste auf den q. April, der zweyte auf den g. May und der dritte auf den ,t. Iuny l. I., Früh um 9.Uhr in Loco Unter, gorzach mu demAey»atze bestimmt worden, daß, wenn die obbenannte ganze Kaufrechtshube oder die Fährnisse weder bey der ersten noch zweyten Feilbiethung um den Schätzungöwerth an Mann gebracht, dey der dritten und lehten auch unter demselben hintan gegeben werden würden Wovon die Kauftu-lugen nut dem Bemerke« zu verständigen sind, daß die dießfässigen Licitationsbedingnisse zu den ae« wohnlichen Amtsfiunden hierorts eingesehen werden können. » " ° u Bez. Gericht Gamrralherrschaft VeldeS den ,3. Myrz »627. . ^- 294. G d W^ " "" Nr. i53?" ()) Von dem Bezirksgerichte der Grafschaft Auersperg^ wird hiemir bekannt gemacht: Gs sey auf Ansuchen des Simon Iamnig, als Anton Gatschnig'fchen Concursmassa-Verwalter von Pino, in die öffentliche Feildiethung der zu dieser Gantmassa gehörigen, der Pfarrgülr Gurenfcld sub Ncct. Nr. 56 dienstdaren, gerichtlich auf ^ol st. M. M- geschälten, zu Vino aelegenen ganzen KaufrechtShube ge° rvtlll^el, und hiezu die Tage auf den 21. Apcil, 19. May und 23. Juno 1Ü27, jedesmahl Hoimin^g von 9 bis 12 Uhr im Orte der Realität zu Vino mit dem Beysahe bestimmt wordcn, daß diese Nl,a' lltät, roenn sie bey der ersten oder zweyten Tagfayung nicht wenigstens um den Schätzungspreis an Mann gebracht werden könnte, bey der dritten auch unter demselben hintan gegeben werden würde. Wozu Kauftustiqe zu erscheinen vorgeladen werden. Die Kaufsbedingnisse sind vor der Liciranon in hiesiqer Kanzleo einzusehen. Aucrsperg den 16. März lä^. Z. 298. L iq u i d iru n gs'Tagsatz Ulig Nr. 3oi. nach Martin Dollcnz, vulgo Kunstel, am 7. April 1L27. (1) Von der Verlaßabhandlungs ^ Instanz Bezirksgericht zu Sittich wird andurä) bekannt gemalt: daß zur Anmeloung aller Jener, welche den Verlaß des, am »2. Februar 1Ü26 ak inlc5ww verstor» denen Martm Dollcnz, insgemein Kunstel, Realitäten. Bcsitzers zu St. Veity bey Sittich, entlve^ der aus einem Forderungsrechte anzusprechen vermeinen, oder wenn sie zum Verlässe schuldig seon soNt.n, eine Tagsatzung auf den 7. April 1Ü27, Früh um 9 Uhr vor diesem GeriHte angeordnet worden sey, mit dem Beysetze, daß bey Nichterscheinung der 'Erstem sie sich die Folgcn des § Ü14 des allg. bürg. Gesetzbuches selbst werden zuzuschreiben, Lehtere aber die Olnschreilnng mic der Kla-z;c nl gewärtigen haben. Sittich am 8 März 1827. Z. 3ai. E d i c t. Nr. 55^. (1) Vom k. k. Bezirksgerichte zu Laibach wird hiemit kund gemacht: Es sey auf Ansuchen dcs Primus Petah, Cefsionärs des Martin D?schman. wegen schuldigen 117 fl. 5o kr. c. 5. c , in die cx«' cutive Feilbiethung dm, 'dem Blasius Gaber eigenthümlichen, zu Unierseniza liegenden, der Herr-schaft Gortschach sub Rectif. Nr, 34 und 35 dienstbaren 2 Halden Huben und der gegnerischen Modi» lien gewilligt und hiezu die Tagsohungen auf den 23. April, 25. May und Z5. Iuny I. I. VolMlt» tüH um 9 Uhr im Orte der Realitäten mildem Anhange bestimmt worden, daß dicft , faNs sie bey der ersten oder zweyten Tagsahung nicht um den Schähungswerth oder darüber an Mann gebracht würden, bey bcr drttten auch unter der Scbähung hintan gegeben werden würden. Wozu die Kaustustigen und die intabulirtcn Gläubiger Mit dem Bcysaße eingeladen, werden, daß das Schätzungsprotocoll -und die Licitationsbedingnisse in dieser Gerichlötanzley eingesehen wer» den können. Laldach am 9. März 1L27. ______^ Z. 297. Edict 'Nr. 199. O) Von dem Bezirksgerichte Freudcnthal ist über das Gesuch des Herrn Dr. Maximilian Würz-bach, 6l,s^c»ri8 26 2cwm des minderjährigen Valentin IeNousckeg, und die von der Bormuncschaft erstattete Aeußerung, in den Verkauf des zu der Marnn Iellouscheg'schen halben hübe gehörigen Wohngebäudes, Stallung, Dreschtenne und Getreidtastens nebst dem dabey befindlichen tleinen Klnutgattl gewilligt worden. - 45g - - ^ I!^D^?^^ eingesehen.erden «nnen. « >. ^ ^^, ^^icitation, executive, Nr. 3^3. (') Vom N. ' .. "^"^^/"^ .^go Posesch'schen Fahrnisse zu Sadorst. Matten? ?/z"tWrMe ,u Sttttch w,rd hierdurch bekannt gemackt: dasi auf Ansuchen dcs Herrn ^iattdaus Isopp von Nassmfuß, gegen Georg Wassand, vulgo Poscsck, Hübler -«u Sabo^ .«..!« aus dem gerlchtllchem.Vcrgleiche vom 26. I^ly .826, Zahl .7^, schurr 29 ft.^2^'0 7^ der dem Lehtern gehörigen, mit Pfandrechte belegten, qe chtlich auf ^ N. 5o sr. geschützten Fahrmsse, c,is: 1 Ocksel, 1 Kuh, 1 Kalbinn, 2 Schweine, , Wandukr . csch agener Wagen, , Kleider-Truhe und andere HauSgeräthe gewiiliget, und z Vorna me^ der s ldm d.e Tagfahungen auf dcn 6 und 25. April, dann 7. May ,827, jedesmahl 5rük um « 1,^ FM r^r^r ?c:^ ^en°'^^:Ve7^re^^ '^ö '" °"^^n, ^K«?mwerEl,Ve'^Ä°^ ZN^^ "''^ "^lt bek«nt «emachi^äi'seo I°kp!> Witlinn von Teile in die Ore^n ^ . ^>°«w°°' »> d,e öffentliche «eiäuheiung dcr lem Real.tä. su° Rect, 5lr. 2^9 ^^'"7.- '.M?/."' "ü° «°nchl,.ch auf .3,. ff, «M^le huben-»ung am 9 Apcil, tie !n'e,t/°^ „ ^ «""/I,'«"' unü ,ur «orni>hme °e»se!ben die «rfie Togfa-den ^wohnlichen Ä,^ is,,3 n ^? « « "". ^«""° °"> ^ ^un° !, 2,- ,e°cr,°it N°rmirra« m erlicn °ter m«,'<^'' < , ^ . ^ °^° bestimmt ,r°i«c>,, ,i>aß, wenn d,c Re°,i!,ii be° d«r ''" Neu eröffnete große Lotterie " der in Nieder - Oesterreich V. O. M. B. liegenden schönen Herrschaft Gmünd Mter angeoothener AbloMg von 2o°o°c. st. W.W., od«Loo«° fl. C.M «n"^-,^ Gasthauses zur goldenen Rose in Bömzeil zu Gmünd, unt« ""s'b° ' ner Mlozung von «ö°o° fl. W. W., oder ,°°«° fl. C. M. lN.l^m ^^ ?"'"^ "tMlt nebst obigen zwey Haupttreffern noch l63o2 Geldgewinn^von i5o°o, l°°o°, ^^ /«oo, >°.« fl. W. W. und so v 7n"H^'.?5"^ °°" 'WZ7' fl^W. 33. Die Vergleichung der ün Spie P an ecstchtltchen geringen Anzahl Lose mit der Anzahl von . 65°/, Treffern W°^.-k gun!"ge^e,ultat eines Treffers auf beynahe jedes sechste Los. Die den i ^"^^")"'" I^winne erhebt sich üderdieß noch bedeutend durch ^aa,- '/^l.bch em Los durch die Stellung der Vor- und Nachtteffer, N/^ ^"bl ^wmnen kann. Die Gratislose, welche eigens in drey aeacb-n ^"^"bcilt sind, laut Spielplan in den ersteren Monathen auf-d^n K- /^ ^"' und emen sichern Treffer machen müssen, kaben nach dc« ^/"A""" drey besondere Ziehungen mit höheren'Kewinnste? von "°°, ,°°o, 100°, ö°o fl. W. W. und so abwärts, sind von einer für dieselben ausschließlich bestimmten Nachziehuug begünstigt, und spielen ungeachtet dessen in der Hauptziehung mit der sämmtlichen Losanzahl auf dls zwey Haupttreffer und andere Geldgewmnstennt. Dtese Lotterie biethet noch den besondern Vortheil, daß die Abnehmer, welche auch nur fünf Lose gegen bare Bezahlung abnehmen, ein blaues Freylos I. Cathegorie grans erhalten, welches wenigstens l Ducaten in Gold gewinnen muß. Die Ziehung geschieht in Wien am 24. November d.I., und der Reitz disser Ausspielung dürfte auch dadurch erhöht werden, daß die vorerwähnten Ziehungen alle in einem und demselben Tage Statt haben werden, und die Erwartung der Spieler mit einem Mahl befriediget wird. Lose und Spielplane sind bey dem gefertigten Großhandlungshause m der untern Breunerstraße Nr. 1129, wie bey allen ?. I'. Herren Collectan-ten des In- und in den bedeutenden Städten des Auslandes zu haben. "Das Los kostet nur lo fl. Wiener- Währung. Wien am 3. März ^27. A. C- Schram. Lost sind zu finden in Laibach bey Ioh. Ev. Wut sch er Handelsmann. Z7^35^ (2) (Zndesgefertigter hat die Ehre anzuzeigen, daß zu Gleiniy,, eine Viertelstunde von Laibact', an dem Gule des Herrn von Pagliarucci, verschiedene Gattungen Ofen, als: schöne weiße Galanterie« Öfen, blau und grau marmorute, feine meergrüne, mittet- und ordinär grüne, dann auch sctzr schöne weiße Schmelzöfen gleich zu haben sind, oder auch bestellt weiden t^nen. Er verblicht dem verehiungstrürdigen Publicum eine gute und prompte Bedienung, rrie auck die billigsten greise. M^thiaö Keller, Hafnermeister. Z. 28». ' "^" lly" Im hause Nr. 53 an der Triesserstraße, ist im i. Stock ein Quartier mit 2, allenfalls 5 Zimmern sammt Küche, KeNer und Holzlegen täglich zu vergeben- Das Nähere elfahrt man im nähmlichen hause. _____ ____ Z. 287. " (2) In der Llcht'schen Buchhandlung ist, so wie bey dem Herrn Verfasser in Adelsberg, zu haben: Hub er I., Vorschriften zur gründlichen Erlernung der lateinischen m d deutschen Current « Schrifl. ^sM Umschlag gebunden 40 kr. ^^^^^^^^^.^^^^^^ ^" Verzeichnis der^hier'Verstorbenen?"^ Den ,5. März 1627. Der Witwe Maria Schusierfchitsch ihr Sohn Matchau«, alt 7 i^3 Jahr, am Altenmortt Nr. 4» , «n scrophulösen Geschwüren. Dei, »4. Franz Seel, gewesener Soldat, alt L4 Jahr, am Altenmarkt Nr. Zy, an AlteiSschwäch«. Den »6. Jacob Kostel, Institutsaimer, alt 91 Jahr, auf der Karlst. Vorst. Nr. 7, an Altelsschwäch,. Den »L. Maria Urtuta, Witwe, alt ttn Jahr, auf der Sl. P. Vorst. Nr. 7, an Altersschwach«. Den 20. Dem Thomas Petiitsch, Wirch, f. W. Maria, alt 58 Jahr, an der Wienerstraße Nr. 74-an der Lungensucht. — Maria Pech, Instiiursarm», alt 65 Jahr, in d«r Gradischa Nr. 3i, an der Brust« Wassersucht. — Dem Mart. Markowitsch, Postillon, s. T. AlNoni», alt 5 »z» Jahr, auf d«r St. P. Volst. Rr, 97, an der Dürrsucht. Kreisämtliche Verlautbarungen. A ZQ3 Kundmachung. ^tr. 23gg. s.) VermZa hoher Gubcrmal- Verordnung vom 28. September v. ^. Z^ahl '685i, ,st die Verpachruna des dem k. k. Nav.gatwnsfonde gehörten Magazins zu Saüoch an den Meistblechenden ^geordnet worden. Dl,e dießfau«ge w.tatwn wnd daher am 2/^. d s kommenden M 0 n a 1 h s April bey d.e,cm kalserl. kontgl. werden. Die Pachrlusi'gm werden somit eingeladen, hubey zu erichemcn, er, als bey der kalserllchen königlichen Baudlrectwn emge« s'ehen'werden, könnend Vom-Kmferl.chen königl.che^^s^ kaibach am 21. März 182^. ^' ^ ^^^^^^^Bermischte Verlaubanmgen. ^'on >cm Ncnrfsa'richte StaatKhcrrschaft Lack WU'0 Hiemit assgemen, kund gemacht: Es sey .^ ". c ? ' ^ ,1 ^äVissrcr von beU. Geist, geqen Georg hartmann daselrst, wegen der, ,bcr Ansuchen ter^nna ^ nrcr vo" ^u ^ ,!^ ü Z^^digen 55 ft. 4 tr., dann Gerlchtsloste» «r /'i" ^ r mw^M^ rom heutigen Tage tne executive Feüdiethung der dem Georg Rr. 2 si, 26 kr.^ "V'lt !i V ,^ ^ ^, Ueqenden, der Staatsberlscbaft, Lack sud Uch. Nr. "" ger^tl.ch erhobenen Schähwerth pr.^.oo ft dewil. FeUdiethungstagsahungen: auf den 5. Apnl, 7. May und 7. Iuny d. I. , ,«. desrnabl Vormittags von 9 bis 12 Uhr in lvco der Realität mit dem Bejahe bcstlmmt worden, daß, wenn dte zu vcrst/iqerndc'hude bey der ersten und zweoten Feilt,-inhung niä,u um oder über »e» Schähwerth an Mann gebracht werden tonnte, selbe bey der dntten auch unter demselben hintan gegeben norden würde. ,.'«1^^.-1. Wozu die ftmmÄicben Kauflustigen mit dem Beysaye eingeladen werden, daß dze Bcschreldung der Röalnät, so wie die Licitationsbebingnisse täglich in hiesiger Gcrichlslanzley eingesehen werden kön-'cn, Lack am 5. März 1Ü27. _____^^__^___—______——___________, ^' ^Von dem Bez. Gerichte der Herrfchaft Freudenthal wird hiemit bekannt gemacht: M sey auf An-. ^, >H s^«^,ckacl Grafen, und Ssphie Gräfinn Corenlnl v. Klonbcrq, wlder, hrrrn Andren» Vn"l<^ "klärten Erde'n, in Folge Zuschnft oc5bochlobl k. f. Statt- und °do. '- März d. I., Nr. Ü56, wegen scbuld.gen 7«'5 fi., ,n d.e executive ^cil. ?/nhZ 5 g^e.. ^ >u 0d«.°.ach,legern °er he„^. ^n.ch ^r^.^H^; M^NmaebäU °u da«, <ück"cktl,ch°°r Wi.se c»n.'U. »,n 2, September v. I. z^u diesem Ende werden drey Vcrstelgcrungstagsatzungen, nähmlich: am 7 Mao, 7. ^zuny unb . von 9 bis 12 Uhr im Orte Oberla^ack m't dem Anhange be- siunmt, dai, wen?g dachte Realitäten weder bey der ersten noch zweyten Feilet u„g um den Scha-bun^^rth'an Mann geb?acht werden tönnten, bey der dritten auck unter demselben mtan ge^ weiden .rürden. Davon wclden, die, intabulirten Gläubiger zur Verwahrung chrer R«fte, die Kau. usia n abcr mit dem Anband verständiger, das die bey d.esem Be« Nttw?ichte, alS beo de^i Hrn. Dr. Oberl in Laidach eingesehen werden tonnen. "Bezirksacricht Freudenthal a.m 24. März »827. ________^^_____________________ Z. 3i Convocations - Edict. „ , , « ^ ^^ Alle Jene, welche auf den Verlaß der am 6. July itt26 zu ?a,bach verstorbenen Gertraud Paradeiser, aus was immer für einem Rechtsgrunde emcn Anspruch zu machen vcr-meinen, haben dieserwegcn zu, der, .uf dcn 2. May d. I. Vormtttsgs um 9 Uhr bey d,e-sem Bezlrksger.chre anberaumten Tagsatzung um so gewisser zu Mchemen, als lm Wldng^n, ße sich selbst die Folgen des §. 8^ b. G. B. zuzuschreiben haben wnden. Bez. Gericht Freudenthal am 23. März 1627.. (Z. Beyl. Nr. 25 d. 27. März 1227.) .^ Z. Zag. (1) AlN 9. April und in den darauf folgenden Tagen in den gewöhnlichen Stunden^ Vormittags von 9 —- ^2^ und Nachmittags von Z —> 6 Uhr, werden im Hause Nr. 233 im 2ten Stocks verschiedene Zimmer- dann Kücheneinrichtungsstücke, als: Sochen/ Sesseln, Tische, Zinn, Kupfer, auch Kleidungsstücke, Wäsche und anderes mehr aus freyer Hand veräußert. Zu dieserLieitation werden Kauflustige geziemend ein- In M « u ö bt « g e r' s, V «I l 0 g s -, B u ch h a n o l u n ; in Wien erfchewt im PmnuMrationswege eine Untechaltu>;gsschrift, un(ec hem Tltcl: S t aher l s, b l aue r M o n t a g, ode r. die Kunst, alle Minuten zu lachen. Proviant für Lebenslustige und Wißbegierige, WttzMelch^ tosend ^P.äze,Merkwürdlgkelten/ Geschichten, gute Emfälle und Gedanken in kurven Recepten für lange Gesichter. P^anlimerat^n^Prels elnes Bändchens,,steij- im, eleganten Umschlag gebunden : 20 kr. C. M> ^ed^Wychs, erscheint E.in Bändchen' Seitdem, der> blaue Montag auß den, lustigen Sonntag folgt, und Abspannung, Arbeitsscheue Und, NlM, selten, blaue Flcckt mit sich bringt, woher ihm wohl, auch derNahme geblieben s.yn mag, Megd tein Tag in ter Woche unsern Staderl so mtt sich selber im, Zwlcsp.il-t zu finden, als der hlaue Montaq. Nur ftlten scheint ihn die blaue, Farbe der Bestänoigscit an cin beständiges Fott> schreiten im Bcsseren und Nüh^cberen zu machen; nur schwer scheint ihn der blaue Dunst der sonn-tägUHen Untelhaltungen und Mußestunden zu verlassen, um seiner gewohnten Berufsthätigkeit Play M M.achen. Gin Wertchen, das ihm diesen sauren, Nebergang zu erleichtern, jene aber zu erhöhen U,n.d zu veredeln bistlmmt ist^ dülfio öader für kein unverdienstllcheZ Unternehmen anzuftyen seyn, um so mehr, als auch das größere Puolicum dabey berücksichtigt worden, und durchaus der-löbliche Zweck , vorherrsben soll, das Unterhaltende nut dem Nützlichen zu verbinden. Der geneigte Leser soll dadurch eine Hammiunq in dle Hände bekommen, zu der de^Ioe, nicht nur am Moulage, sondern an allen, Tagen der Woche, mit Vergnügen und Vortheil zurückkehren tann, die dersclre nie ohne Echetterung und Belehrung aus der H^nd legen wiro, und ln welcher durch die sorgfältigste Aus» wähl der Reih der M^nnigfaltigscu stets mic dem Bestreben vcccint scyn wird, nickt nur die lan« gM Gesichter zu veitürzen, sonZern auch tiefer einzudringen, um auch auf Verstand und herz gleich wohlthuende Wirtungen hervorzudringen, dadurch aber einer freundlichen Aufnahme von Sttten deS verehrten Publicums immer mehr und mehr zu entsprechen. Wf obiges Werk wird mit 20 kr. C' M. Pränumeration angenommen im Ign.- Eoel v. Kletnmayr'sche Zeitunqs-Comvt^ir zu Laibach. ^. K^kT^L 0 t t 0 z i eh u n g e n. ^^ ,In. Grätz am 24. März 1827:- 4° 2. 55. ^7. 27. VtMchM Z/ehu.ng/^ we.pysn. in. Grätz am 7. und »l- April abgehalten werden.