LaibacherIeitunH. .H« V8. Mittwoch am 5. April «834. Die „Laibachcr Zeitung" erscheint, mit Ausnahme der Smm- und Feiertage, täglich, und kostet sammt den Vcilagen im Comptoir ganzjährig 11 fi., halbjährig 5 ft. 3<> kr., mit KIreuzband im Comptoir ganzjährig 12 fl., halbjährig U fi. Fur die Zustellung in'S HauS Nnd halbjährig 30 fr. mehr zu entrichten. Mit der Post portofrei ganzjährig, unter Kreuzband und gedruckter Adresse 15 fl., halbjährig 7 ft. AN fr. — Inserationsg cb ühr sur eine Spaltenzeilc oder den Naum derselben, für einmalige'Einschaltung 3 lr., für zweimalige 4 fr., für dreimalige .', fr. (5. M. Inserate bis 12 Zrilcn loste» 1 ft> sür 3 Mal, 50 kr. für 2 Mal nub 4« fr. für < Mal einzuschallrn. Zu diesen Gebühren ist nach dem „provisorischen Gesetze vom 6. November l85O für InserationSstämpel" noch l0 lr. für eine jedesmalige Einschaltung hinzu zu rechnen. AlMclM Theil ^Ve. k. k. apostolische Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 29. j März d. I. den ^rci Eise nwerkS-Oberverwesern, Gottfried v. S t e n i tz e r in Neichenan, Joseph Huinmel in Neuberg nnd Carl Wagner in Ä^aiia^Zell, in huldvoller Anerkennung ihrer sehr eifrigen, umsichtigen und ersprießlichen Dienstleistungen den Titel von k. k. Bergra-then tarfrei allergnadigst zu verleihen geruht. Verordnung des k. k. Finanzministers vom 28. März 1 8 ti 4, über die Einfühlung von Stempelmalkeu als eine geänderte Elnhebuugosorm des Stempels von Rechts geschäften, Urkunden, Schriften, Amtshandlungen, Kalendern und Ankündigungen, wirksam fur dao ganze Neich. Um die Entrichtung der Stempelabgabe zu erleichtern , und die mit ihrer Elnhebung verblludeneu dosten zu vermindern, findet daS Flnanzmiuisterlum Mit all ei höchster Ermächtigung Sr. k. k. apostolic scheu Majestät vom U. Mürz 18ii4 Folgendes anzuordnen : H. 1. Die Entrichtung der Abgabe, welche für die im H. 4 der Gebühreugesetze vom 9. Fedcuar »no ^ August 18.'!0 aufgeführte,, Rechtsgeschäfte, Urkll»> den, Schriften und Amtshandlungen, dau» »ach dem Gesetze vom 6. September 1850 von Kalendern und Allklllldigungen blöher durch Verwenduug von Stempelpapier zu geschehen hatle, oder durch Aufdrücknug eines ScempelzelchenS zu bestätigen war, Hai in Hinkunft durch vorschriftsmäßige Verwendung von eigenen Stempelmarken zu geschehen. §- 2. Jede solche Stempelmarke enthält in farbigem, durch Naturdruck mic einer Zeichnung vei-sehenem Felde das die SttMpelclasse ausdrückende Stempelze,chen. Die Marke ist auf der Rückseite mit einem haltbaren klebrigen Stoffe überzogen, durch desse» Befeuchtung sie auf dem Papiere und überhaupt anf dem zur Ausfertigung eines stempelpstichtigen Gegenstandes dienenden Stoffe zu befestige» ,st. Die Gestalt und Farbe der Stempelmarke wird von Zeit zu Zeit gewechselt, und dieses dnrch ogeue Kundmachungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden. §. 3. Als Grundsatz ha: zu gelten, daß jede stempelpflichtige Urkunde oder Schrift auf schon mit der gesetzmäßigen Marke versehenem Papiere geschrieben werden muß. Die Ausnahmen bestimmt der §. 4 dieser Verordnung. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist die der gesetzlichen Abgabe entsprechende Stempelmarke auf dem für die Urkunde oder Schrift bestimmten Papiere auf der ersten Seite eines jeden Bogens anzu> bringen und zu befestigen. Die SleUe, an welcher die Marke befestiget wird, ist so zu wählen, daß von der Schrlst wenigstens eine Zeile, wenn sie aber aus weniger als einer Zelle besteht, nur ein Theil dieser Schrift selbst, nie aber deren Ueberschrift (Titel) oder ^Nteischrift über die Malke unter dem Stempelzel-He» i„ gerader iiinie fortläuft, mithin di« Marke ^uf dem farbigen Felde überschrieben wird. Veim gebrauche von zu stempelpflichtigen Urkunden oder Schriften bestimmten Blanquetten muß die Marke ^" «lner für die Handschrift ausgesparten Stelle so befestiget werdcn, daß von der Handschrift, wenn da-wil die Vlanqneite auSgefüUt wird, wenigstens eine seile übcr die Merke geht. 2- 4. Bei nachstehenden Gegenständen, nämlich: l- bei stempelpssichtigen Eingaben, deren Dupli-«ten mid Rubrikabschriften; . . ^ bei solchen Schriften, welche ihrer Beschassen-it, "^ ö"^ "icht stempelpfiichlig sind, jedoch bei vo . 'bringung als Beilagen dem für die letzteren vorge,chlledellen Stempel unm liegen; "» t"e» den bedingt stempclfreien Uitundeu und Schriften, von welchen ein die Gebührenpflicht begründender Gebrauch gemacht wird; 4. bei solchen, die ans dem Auslande ins stem-pelpstichiige Inland übertragen werden, inobesondere bei jenen, welche an ein« Behördi oder ein Amt mit Beilegung der Gebühr im Baren oder mit deren Anweisung anf eine gebührende Zahlung aus dem Auslande einlangen; 6. bel ProtocoNen, welche von einem öffentlichen Amte oder einer öffentlichen Behörde in Par ceisachen aufgenommen werden, wenn sie ein NechtS» geschaft enthalten, welches der scalamäßigen Gebühr unterliegt; 6. bel den Büchern und überhaupt GewetbSanf schreibungen der Handel- und Gewerbelrelbenden, der Scnsale und Nocare; 7. bei Kalendern; 8. bei stempelpftlchtigen Ankündigungen findet die Befestigung der SttMpelmarke auf der schon ausgefertigten Urkunde oder Schrift, wen» der Slempelpflicht bei Ausfertigung der Schrift nicht schon anf die im Z. 3 dieser Verordnung angegebene ?i»t Genüge geleistet wnrde, oder auf dem schon ge. druckten Kalender oder der Aokiluciguug Stall, und zrrar: u) bei den nnter 1 bis einschließig 6 aufgezählten Gegenständen anf der ersten Seice t) Bei Kalendern, die bloß ans einem Blatte bestehe», auf der Vorderseite jedeS Eremplars, bei solchen, die aus mehreren Vläciern bestehen, anf dem Titelblatt« jedes EremplarS. c) Bei Ankündigungen auf der ersten Seite jedes stempelpsiichtlgen EremplarS. §. 5. Die Vefestignng der Scempelmarke auf den im §. 4 dieser Verordnung aufgezähltem Gegen-ständen hat von der gebührenpsiichtigen oder der für die vorschriftsmäßige Verwendung des Stempels haftenden Person zu geschehen. Dieselbe hat zn erfolgen: !l) bei den im K- 4 unter 1 und 2 aufgezählten Schriften vor lhrer Ueberreichung bei der Behöide, dcm Amte oder der Person, bei welcher diese Schriften nach §. 1 I) 1 gestempelt überreicht werden müssen, und wenn sie aus dem Auslande unter Beilegung der Gebühr einlangen, vor lhrer Prococolllrung; !)) bei den im H. 4 unter 3 und 4 erwähnten Urkunden, bevor der die Stempclpsiicht begründende Gebrauch oder Act erfolgt, oder die gesetzliche Frist zur Entrichtung der Gebühr verstrichen ist, (H. 23 der Gesetze vom 9. Februar und 2. Au-Augnst 18Ü0); <^) bei den im H. 4 unter 6 gedachten Protocollen innerhalb der im §. 20 der Gebühreugesetze vom 9. Februar uud 2. August I860 unter » bestimmten Frist; ll) bei den im §. 4 unter 6 erwähnten Gegenständen, deoor elue Eintragung in daS Buch oder die Aufschstlbung erfolgt; e) bei Kalendern, bevor sie in den Verschleißort ge» bracht oder an einen Anderen überlassen werden; s) bei Ankündigungen, bevor von ihnen ein simpel« Pflichtiger Gebrauch gemacht wird. §. U. In allen jenen Fällen, in welchen die im H. 3 Dieser Verordnung ausgesprochene Verpflichcnng nicht besteht und die auf der Urkunde oder Schrift befestigte Marke anf die in diesem Paragraph« a>'.« gegebene Art nicht überschrieben wurde, ist die Stem» pelpfllcht durch die Befestigung der Ma>ke auf derselben noch nicht vollständig erfüllt, sondern es müssen die darauf befestigten Scempelmarsen auch noch amtlich überstempelt, d. i. mit dem Amlvsiessel eines cazn berechtigten Amtes in schwarzer Farbe überornckt werden. Dieß bat so zu geschehen, daß ein Tl),il oeS Abdruckes des Amlosiegels auf dem farbigen Bestandtheile der Stempclmarke, der andere Theil aber auf dem Papiere, auf welchem die Marke be« festigt worden, ersichtlich wird. §. 7. Für die Ueberstempluug der im §. 4 un» ter t, 2 und 8 aufgezählte» Schriften oder vo» Ur« künden »ud Schriften , welche aus dem Auslande mit Zule^U'lg der Gel'ühr oder der Anireilruig auf eine gebührende Zahlung a» eine Vel)ö,0e oder a» ein Amc gelangen, haben die Eioreichungoprolocolle cer öffeutliche» Behörde» n»d Aemter, dann deren Crpedlte. bei Easseir die Liquidature» zu sorge». Den stempelpstichtigen oder für die Vorschrift mäßige Verwendung des Stempels haftende» Personen liegt hm» sichtlich der Veranlassung derselbe» keine Verpflichtung und erst, wenn nicht Überstempelte Schrifce» wieder übernommen wurden, die Verantwortung ob. Die Ueberstempelnng soll in der Regel erfolge», bevor ihr Gegeostaüd auS t. dieser Verordnung schon Genüge geleistet worden sein muß. §. 8. Jede Behörde uud jedes öffentliche Amt ist gehalten, die Ueberstcmpluug zu vollziehen, wenn !') die Stempelmarke unverletzt »st nnd keine Spu-reu einer bereus geschehenen Verwendung a» sich lragt; I>) wenn die im §. 3 dieser Anorduuug ausgesprochene Verpstichtung uicht vorhandeu lst, uud <) weun die Ueberstemplnng vor dem (5i»tritte der im §. ^i dieser Verordüung angegebeue» Bedingungen der Stempelpsiicht augesucht wurde. Die Plüfung deS Vo>hande»sciuS diesel Vedin« guuge» uud d«e Ueberstemplung >st den Sceueiämcern allelu vorbehalte», weun eö sich um die im §. 23 der Gesetze vom 9. Februar uud 2. August 18!i0 ge« dachteu Urkunden handelt und diese nach §. 6. dieser Verordnung der Ueberstempll'.ug bedürfeu. D,e Ueberstcmplung der Stempelmarken auf Urkunden und Schriften, für welche wegen Ueber, treinng der Anordnungen der Gesetze vom 9. Februar und 2. August 18K0 die Stempelgebühr nachträglich >m einfachen oder erhöhten Betrage entrichtet wnrde, hat von dem Erpedile der Finanz-Be» zirksbehörde oder über den Auftrag der Letztere» vom Steueramle zu geschehen. §. 9 Sind die Bedingungen, unter welche» den Vebdldeu und Aemtern die Ueberstemplnog gestattet ül. nlchl vorhanden, so hat diese z» »'.leldleibe'' ""0 ,st, wenn ei»e Uebem'ttung r<> Gesetze vom li. ^.e. gg» bruar und 2. August 483V oder dieser Verordnung beanzeigt ist, der vorschriftmüßige Befund unter Anführung des GrnnkeS der unterlassenen Ueberstcmpe-lung an die zuständige Finanz - Bezirksbehörde zur weitern Amtshandlung zu leite». §. 10. Die Anordnungen der §§. 66 und 67 der Geseye vom U. Februar und 2. Auglist 18t>0 llber die Beibringung deS Slempelpapieres zu stem-pclpstichtigeu amtlichen Ausfertigungen, dann über die Uebernahme und Bestätigung desselben, bleiben auch bei Verwendung der Stempelmarke» in Anwendung. Dte Anordnung des §. 3 oieser Verordnung ist bei alle» amtlichen Ansfeltigungeu, mit Ausnahme der im 3- 4 unter ö gedachten Protocol!« geuau zu beobachten. §. li. Die in der Tarifpost 66 der Gesefte vom 9. Februar uud 2. August I860 ftstgesepte Art, die SlkMpela.ebnl)r für Legallsirnngeu zu entrichten, w!>d5(il)i" abgeändert, daß die der Stempelabgabe ent-splech^ude Elemp'lma'ke immer auf die zn legalisi--re,0'' Scdoft zn befestige» und mit der Legalisirungs. Klao^l nach §. 3 dieser Ve>ordnung zu überschreit b^» «st; dagegen si,,d >,, Hinkülifr die Eingaben und Piolocolle «m ^e^allsiinng stempelfrei zu behandelo »'>d lwl i,i oei ^e^al,sir»».;e Clause! die Bemerkung, daß t»' Stempel mucelst der Eixqabe oder zu dem PiococoUe »m Legalisirn>,q oerwendet wurde, wegzu-. !?»>»>>, so wie die Veipfiichtung zur Aufnahme eines Piolccolls, so weit sie mir auf dem geseye vom 9. Februar und 2. August 18K0 bernhl, anfzuhören. § 12. Von dem T.i^e an. mit welchem die Verweüduua. von Stemp^Ip^pier nicht mehr stait-findet (§. 19). darf auch dll Anhefiung desselbe«, so weil sie geseßlich zulässig war, l>>chi mehr oollzo geu werden. §. 13. Für die genane Beobachtung der iu den H§ 8, 9 festgeseNteu Bestimmungen haftet der Vorsteher der Geschäftsabiheilmig, welchem d>e durch diese Bestimmungen angeordneten Verrichtungen übertragen wurde» ; bei Aemtern hingegen, wo keine besonderen Geschäftsabiheilungen bestehen, der Vorsteher des Am-teS. Iu Fallen deS Erfordernisses kaun 0er Vorsteher der GeschäftSabcl)e,lung oder des ^lmteS eineu >hm llntergeoiduetcn Beamten znr Leitung und Ueberwa-chnng der gedachten Verrichtungen bestimmen, wo-, durch die bemerkte Haftung auf diesen Beamten übergeht. H. 14. Die Stempelmarke ist als nicht vor; handeu anzusehen uud der Gegenstand, auf dem sie befestigt ist, als nicht gestempelt zu behandeln: 1. wenn vo» der Scempclmaichtln. verfälschten oder übertragenen Stempel-marke versehene Papier an jemanden überlassen odcr versendet wird, und überhaupt ans die mit den Stem, pelmarken oder in Absicht auf deren Uebcrstemplung odcr Urderschrcibllng verübten oder versuchten Ueber-tretung der Gchtze vom 9 Februar uud 2. August «850 oder der gegenwärtige Verordnung sind nach Beschass.nheit des Falles die Bestimmungen des all^ gemeinen Strafgrschbuchcs. der Gesetze vum 9. Fe brn.,r und 2. August »850, und in den Landern, in denen das Gefallsstrafgesetzbuch wirksam ist, dieses Gesetz anzuwenden. §. IS. Beamte, welche verpflichtet sind, darüber zu wachen, daß der Anordnung des z. 8 dieser Ver^ oidnung entsprochen werde, unterliegen bli Verab-saumung dieser iUclpftichlung iu Anwendung des §. 83, Z. ^, dls Gesetzes vom 9. Februar ,850 und des 3 84, Z. 7 deS Gesetzes von» 2. Aligust I8ä0, einer Strafe von zwei bis zehn Gnloen, §. 19. Dit Bcodachtung der im §, 3U der Gesetze vum 9. Fcdiuar und 2. August l850 üdl, die Große des Formates lnlhaltenen Blstin,mungln zu verwenden. Uev»rschreitet d^»s verwendete P«-picrformat die zugelassene Gränze, so ist die im dt. zürnen §. 30 bcsilmmle höhere Gebühr zu ml-lichten. A. Ballmgarten m. p Die durch Beförderung des ^ocalcaplaneS Fra,!z M o (^ i! l k erledlgle, u»o dem Patronate dcü kiaini !chen Reli^ionofoiideö uiuelstchenoe ^ocalcaplaxel St. , Gregor bei Orienegg. ist dl,n l)iohellg,'n ^ocalcaplal.» zuGolöd, Matthäus Percschltlch, verlicheu woroe». Laibach am 27. März 1864. Aichlamllicher Theil. ^ «5 r « «»» « «t l « K bei der feierlichen Vermalung Kr. II. li. Hlüitolislljeu UnMüt m i t Ihrer k. Hoheit der durchlauchtigsten Prinzessin i;u\\i;i, i ii w baiern. Montag de» 24. April 1864, Abends vor halb 7 Uhr, oersimMlll! sich der männliche k. k. Hofstaat llxd tie Palastdameo ln großer Gala bei Hose, um die Begleitung in die Augustiner Hofkirche zu leisten. — Die apartcmeutmäßigeu Damen aber, wie auch die k. k. Genesaixcu und das OfflcieicorpS der Gar-n,sou begeben sich unmlMlliar >» die geüanitte Kirche. Eben so der apostolische Nlnicins. Für die übrigen Mitglieder des diplomatischen (Zorps endlich, welche l>ei der Traunügofeiellichk^it zuzusehen wünschen, sind Oratorien bestimmt, in welcheu man sich etwas frü-hcr einfiüdet. Sobald Alleö bereit ist, wird Sr. k. k. apostoli-scheu Majestät nber Mcldliug d^S k. k. Ober - Cere-moliiennleiftciS der Kirchendlenst durch deu k. k- Ersten Odersthosmeister angesagt, und AUerhöchstdieselbeu erheben Sich nun mit de,» anwesenden höchsten Herrschaften aus den inuercn Gemächern iu die Koche. Der Zug gcht durch das von den k. k. Leibgarden beseyle Aparcement, über den decorirten und ilaik beleuchteten Augnstmer Gang, — in welchem, so wie in deu (öorudors nächst der Kirche, Zöglinge aus MlllcäoAcatx'lnien zu beldeu Seiten aufgestellt sind — in folgender Ordinmg i zwei k. k. Hoffouriere, die k. k. Edelküübe» , zwei k. k. Kammerfouriere, die k. k. Truchsessen, die k. k. Kämmerer, die k. k. geheimen Mche, die k. k. Obersthofämcer, Ihre kaiserlichen uud königlichen Hoheiten die ourchlanchtigstcu Herreu, von Höchstihcen Obersthof-meistern zur Seite begleitet-Se. k. k. apostolische Majestät-Der k. k. Oberstkämmerer, der k. k. Trabanten-Leibgcnde-Hauplmallu und dcr k. k. Erste Ge-neraladjlilant leisten die Begleitung. Ihre kaistrl. Hoheit die Fian Erzherzogin Sophie mit der durchlauchtigsten Braut, zu deren Lmkeu Ihre k. Hoheit die Frau Herzogin Louise m Vaiern gehen, dann Ihre kaiserlichen und königlichen Hoheiten, die übrigen höchsten Frauen. Die Obersthcfmeister begleiten zur Seite etwao rückwärts gehend. Im inneren Apartemeut tragen die Obersthofmeisterinuen, von dem Austritte aus der geheimen Nalhostube an aber bis iu die Kirche k. k. Edelknabe» die Schleppen der durchlauchtigsten Frauen, auf welcher Strecke die Obersthofmeistcrinuen Höchssdenselben folgen. In der Trabantelistube schließen sich sechs k. k. Ar-cieren-Leibgarden mir gezogenem Seitengewehre zu jeder Seite ;nr Nebenbegleitung der Aller; höchsten und höchsten Herrschaften an. Die Palastdameu machen den Schluß. In der Kirche angelangt, begeben sich die k. k- Truchsessen, Kämmerer und geheimen Näthe unvcr-weilt auf die für sie bestimmten Pläpe. Bei dem Eiutritte Sr. Majestät in die Kirche erschallen Trompeten und Pauken — der als Copn-lant fungirende Fürsterzbischof von Wien, von seiner Assistenz umgeben, empfängt das Melhöchste Brautpaar mit dem ^i'oigt!», welches ihm von dem k-k. Hof'Und Vurgpfarrer dargereicht wird. — Die Oberst-hofmeisteriunen übernehmen die Schleppen der dnrch-lallchcigsten Fraueu. Der Coplllant verfügt sich nun mit der Assistenz voraus zum Hochaltare, zu dessen beiden Seiten, so wie au der Seite der Sacristei. die Erzbischöfe, Bischöfe uud Prälaten aufgestellt sind. Dem Copnlanten folgen, unter Vortrttt der k. k. Obersthofämcer, die höchsten Herrschaften in der oben angegebenen Ordnnng u»d Begleitung. Das Allerhöchste Brautpaar tritt zu dem vor ocm Hochal,ar nocer eiuem schwebenden Baldachin befindliche» Betschämel. bis z» wel.Kem die dlüchlauch-llgste B>aut von Ihrer kaiserl. Hoheit der Frau Erzherzogin S o p l) >, und von Ihrer köniql. Hoheit ce> Fiall H^zo.;,» Louise in Vaier» q.leltet wird, ,l'0la»f cil'se Höchsten Granen, so wie anch die übrigen ^irch!alichl!gst>li Helrschafte» Sich ans Ihre Pläpe oeiflige». Die nächste Begleitung des Alle,höchsten Brant-paareS nimml die Sselllinqen rückwäits des Betschä-inclö e>„, d,e Obes^ofm.'isterm d>>s durchlalichcigste« Vlauc schlag Höchstderen Schleppe über deu Arn^ iessel, die k. k. Obersthofämter , die erzher^lichen und herzo^licheu Obirsthofmeister und Obersthofmelste-rinne», wie auch die Palastdam^n begeben sich in >hre K»iebä>'ke, die be^leliexoen k. k. Alcieren^eib' garden und die zum Schleppcragen bestimnueu Edel« knabeu bleiben am Eiugange zurück. Nunmehr bgibt sich der Copxlant mit seiner Assistenz von der Epistelseite iu die Mitte der untersten Alcaistlife, nnd tritt dann mit dem k. k. Hof-und Vurgpfarrer zu dem Altare hinan, auf welchem oie Trauringe auf einer Goldlasse zur Weihung bereit liegen. Der k. k. Hof- und Burgpfarrer, in, Nochett mit umHangender Stola, hält dieselben, nach' oem er vorher cas ^j!c>l^l^ überreicht has, dcm Co-lplilaliten vor, welcher dereu Einsegnung vornimmt und hieraiif nuc ihm auf die dritte Stufe hinabsteigt. Mittlerweile verrlchtet daö allerhöchste Braut» paar, auf dem Belschämel kniend, ein kurzes Gebet, erhebt Sich nach der Weihung der Ringe auf eine Erinnerung deS k. k- HofceremoniärS uno begibt Sich au die Stufen deS Hochallars, wo Sich Se. Majestät rechts, die allerhöchste Braut aber — von Höchst-lhrer Obersthofmeisterin begleitet — links stellen. Der lZoplilant hält eine kurze Anrede und stellt hierauf zuerst an Se. Majestät, dann au die durchlauchtigste Braut die vorgeschriebenen Fragen. Nach Beaittwortuug dieser Frageu werden die Trauringe auf der Goldcasse von dem k. k. Hof- und Bnrgpfarrer dem Copulauteu nnd von lel)terem deu allerhöchsten Brancpersonen dargereicht, welche sie übernehmen, Sich dieselben gegenseitig an den Finger stecken nnd sodann Einander die Hände geben, wor» auf der Copulant ritualmäßig die kirchliche Einseg-,ning oorniMMt. In diesem Momente wivd von dem auf dem Hosephsplape anfgesteUlen Grenadler-Vataillon daS erste Salve gegeben und werden die Kanonen auf den Basteien gelöset. Die allerhöchsten Neuvermählten kchren zum Belschämel zulück; der (5opula»t aber tritt mit dem k. k- Hof- und Vlirgpfarrer vollends über die Stufen herab und verrichtet, vor dem Alcare k'.neud, die Trauungsgebete, wobei Alles uiederkniet- Am Schlüsse derselben steht man auf, der tzo-pulant besprengt die allerhöchst.?!, Neuoermählteu mit 'Weihwasser und Ihre Majestäten begeben Sich nun zu dem auf der Evaugclmmscite errichteten Throne, oon Alleihöchstihrer Umgebung begleitet, welche daselbst die Slellnngen einnimmt. Ihre Majestäten lassen Sich auf die Knie nieder. Dec vor dem Hochaltar stehende Vetschamel sammt den Aimsessclu und dem Teppiche werden weggetragen, und der Copulauc mit der Assistenz auf die Epistelseite tretend, stimmt nun das 'lV'u»l au, welches von der t. k. Hofmusikcapelle abgesungen wird, und wobei sechs k. k. Edelkimbeu mit brennen» den Wachswindlichtern aufwarten. DaS zweite Salve aus dem Kleingewehre und dem schweren Geschüpe wird bei dem Beginne des '1'l! D^unl abgefeuert, und werden die Kirchthmmglocken geläutet. Nach Veeudlgung des Ambrosiauischen Lobg«' saugeS intoniren zwei Hofcapläue als assistireude Diacone das li^ncllil'llinu,'' 1'iUr«!!» — der Pontificant betet die Oration, und ertheilet sodann, mit aufge-seytcr Infel und tem Pastorale in der linken Hand, den Poutificalsegen vom Altar herab. Hierauf tritt derselbe c-mn »iülii» c>t ?ellc> über die Stufeu des Altars gegen die Mitte in dasPreS« byterium herunter, die bisher am Hochaltar nud an der Saclistei gestandenen Erzbischbfe, Bischöfe uno 33V Prälaten schließen sich zu beiden Seiten im Haldkreise an, uud bleiben sämmtlich, nach einer Verbeugung gegen Ihre Majestäten, stehen. Allerhdchstdicselben erheben Sich und veilassen mit den durchlauchtigsten Herrschaften nnter Trompe-ten- und Paukeuschall und unter Adfeuerung der dritte» Musketen- und Kanouensalve dle Kirche, um in die Hofburg zurückzukehren. Der Zug dahin geht in der früheren Ordnung über den Augustinergang vor sich. Bei dem Austritte aus der Kirche übernehmen die k. k. Edelknaben die Schleppen von den Obersthofmeisterinnen und zwar bei Ihrer Majestät der Kaiserin zwei k. k. Edelknaben — bei dem Eintritt« in die geheime Nath-stube aber werden die Schleppen wieder von den Oberstbofmeisterinnen übernommen. Iu dem Apartement augelangt, geruhen Ihre Majestäten und die übrigen höchsten Herrschaften Sich in die lmiertn Gemacher zurück zu ziehen. Die Palastdamen, k. k. geheimen Räthe nnd Kämmerer bleiben zum Theile in der geheimen Nach stllbe, einige k. k. Trnchsess>n aber in der zwelcen Antetammer znrück, um später die Begleitung zu leiste». — Die Mehrzahl der Palastdamen mid Cavalier« deS k. k. Hofstaats begibt sich j'doch l» den Ceremouialsaal. woselbst sich auch die iuzwischen ans d,r Angustlner-Kirche kommenden apartementmäßigen Damen emfinden, m,d man sich cm oerc^ aufstellt Die k. k. Generalität und das Offlcierscorps erscheint gleichfalls aus der Küche in der zweiceu Antekammer und verbleibt alldort- Der apostolische Nuntius endlich, dann die Mitglieder des diplomatischen Corps, nebst den znr Vorstellung bestimmten Fremden (nnd zwar sowohl Die« jenlgen, welche in den Olatorien der Angustiner Hof-kirche der Tranuugsfeierllchkeit beigewohnt'), als auch Jene. welche sich wahrend leyterer unmittelbar bei Hofe versammelt haben) finden sich in der geheimen Rathstube ein. Wenn AlleS geordnet ist, wird es Sr. Majestät gemeldet, und werden nun mit allerhöchster Genehmigung zuerst die Botschafter einzeln, dann die Gesandten mit einander (und zwar Leytere mit dem k. f. Minister deS Aenßern m,t> deS kaiserlich.'» HanseS. welcher dieselben Ihrer Majestät vorzustellen hac) in das Audienzzimmer zur Indien; bei Ihren Majestäten eingelassen, worauf sie in die geheime Rachstnb,' znrnctkehle,!, allwo Diejenigen von ihnen, welch,.' beabsichtigen, Fremde vorzustellen, ve>bleibe,,, während die Neblige» m den Cermoniensaal gefnhic werden, und sich daselbst in der Nähe deS Baldachins zi,r Rechten aufstellen. Nach diesen Audienzen verfügen Sich Ihre Majestäten in daS Spiegelzimmer, nm die Gesandcen-franen mit einander zn empfangen, welche Ihrer Ma^ jestät durch Allerhöchstderen Öbersthofmeisterin vorgestellt werden. Hierauf geruhen I. Majestäten mit den durchlauchtigsten Herrschaften, nnter Vortritt und Veglci-. ti.ug, aus den iuneren Gemacher!, durch die geheime Raihsslibe — in welcher die nicht ln die Classe der Botschafter oder Gesandten gehörigen Mitglieder des diplomatischen Corps in <.()li»l»l<> aufgestellt sind nnd die Fremden durch die betreffenden Botschafter und Gesandten vorgestellt werden — dann durch die zweite Ancekammer — in welcher die k. k. Generalität nnd das OfflziercorpS die Aufwartung macheu — Sich >>' den Cermoniensaal zu begeben, wohin nun auch b>e Gesa!idtenfranen, dann die in der geheimen Raih-A>be befindlichen Botschafter, Gesandten n»d übrigen ^ttHlieder des diplomatischen CorpS, nebst den vor-^^Uteu Fremden geführt werden, und in welchen sich . '"falls die k. k. Generalität und das OffiziercorpS begeben. ^ Se. k, k. apostol. Majestät, rechts neben Ihrer ^'"jestac unter dem Baldachin stehend, so wie auch le cl,>w<>sei,den durchl, Herrschaften, geruhen nun Slch ^ den Botschaftern nnd fremden Ministein zu nn-lerhalten, während I. M. die Kaiserin durch Aller-Vvchstdcren Obelstbofmeisterin die Palast- nnd die pa>cementmas;igen Damen, nnd hierauf durch den ^ k. ersten Obersthofmeistcr die Cavaliere des k. k. ^istaats vorgestellt werden. Die Damen werden °"'" Handknsi zngelasse». ., Die nächste Umgebnng Ihrer Majestäten hat V «be, t>^ gewöhnliche SteUuug am Throne. ^ Nach Beeudignlig der Vorstellung geruhen Ihre . ^'jestäcen Sich unter Corcegirnng aus dem Saal.' "die inneren Gemächer zurückzubegeben, worauf sich nues entfernt. ) ^luf df„! U^' nl'l-r dcn Allgllstincrgang i„ dic Hofburg li't'nl sich die in den Oratonc» grwcftnen Glsaiidt^i flau.» durch dic Thüre nächst dcm Mlneraliencabiliett aus dle Aastci zu igen und fahll» zur Bcllaria, wo sic auSstcigcn und sich in daS Spiegel-z'mmcr verfügen. Oesterreich. Wien, 31. März. Gestern ist ein Courier, ans St. Petersburg kommend, nach Montenegro hier durchgereist. — Der Herr General der Cavallerie Graf v. Schlick hac auf dle Daner der Substiluirung Sr. k. k. Hoheit Herrn Erzherzogs Wilhelm durch den Geneial der CavaUerle Graf v. Wracislaw von diesem das elste Armeecommando für Oesterreich, Salzburg, Scelelmark, Böhmen, Mahren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, mit dem Hauptquartier m Wie», übernommen. — Eln Mechaniker hat der obersten k- k- Militärbehörde kin großartiges Project für eine Million Gulden angetragen, welches das Pulver und dl< Schießbaumwolle für die Geschüpe künftig voUendb entbehrlich, die Geschüpe selbst sehr mobil machen uuo die Bedienung auf das Aeußerste beschranken soU. Diese neue E'finduug verspllchc an SteUe der obige,, kiafteucwickeluden eine Macelie, die allenthalben, selbst in Sceppenlandern leichl beizulchaffen wäle; d>< Geschüye beouifen »ach diesem Projecle keiner ^!afet' leu, wuiden nur 2 Pferde znr Follbrlngung und ^ '^iann zur Bedienung erfoldern und tönuten uniel allen Umstäilden sicherer gibraucht werden. — Eine Firma >n Birmingham, dle über 200 Jahre «n der Blasebalg - Fabrication ftorllt, hac deu> Raiser Napoleon emeu Blasebalg fnr seine Biblia ihekzimnier verehrt, der kostbar lu jeder Beziehung ist. Die MeiaUverzierungeu sind Gold und Silber; das Holz ist theilwelse vom bekannten Shakespeace-Banm in Stratford, theils von der Tiauerwelde aus Napoleon's Grab in St. Helena genommen; beide Reliquien mic Docnmenteu ihrer Echlheli veisehen. — Aus Geuua, vom 30. Äiärz, wird der „Tr. Ztg " gemeldet: Von Alessandria sind 2 Va-laillone ans den Vrigadeu Cnneo und Plnerolo (7. 8. 13. und 14. Infanterieregiment) an die Gränze det» Herzogthnms Parma abgegangen. Das Obielva. llonocorpö bei Marengo wl>d gleich nach dem Abschlüsse deS AnlehenS von 3!i?)i!llionen Fianke» ge. bildet werden. Die Altersclasseu rou 20 uud 27 wer« den nnter die Waffen gerufeu, so daß der Effecov-stand der Armee auf 70,000 Manu gebracht wlid. 2>e hiesige Garnison (,0er Sladl, uicht der Festung) geht nach Mareugo, und au ihrer Statt soll die Nalioi>alga>oe de» Dienst ve>sehen. — D'e Getreide-pieise bchailpce» sich troft der chedeutenden Zuführe» lioch. ^tur ei» anogeblebiger Regen, welcher seit vier Monaten ausbleibt, könute eineu Abschlag bewirke«, l>m so mchr als all< Magazine gefüllt sind uud die ')i ach frage beschräukc ist. HUieu, 3, April. Se. kaiseiliche Hoheit der ourchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm haben deu größeren Theil der Nacht ruhig geschlafen. Der Puls ist seit gestern Morgens rnhiger und gleichförmig, und . Sceinmaßler, k. k. erster Leibazt. Scabofeldazl. Professor Dr. I. Oppolzer. Dr. Schmerling, Trieft. 3. April. Im Gemeinderache wurde be-> schlössen, den Vlrmälnngoiag Sr. M. des Kaisero festlich zu begehen, und zwar dn>ch ein Hochamt in der Cachedrale, dnrch eine allgemeine Veleuchcn»g der Stadt u»d deo TheatclS, durch Volksuulerhalcungen aaf deu Spaziergängen, und endlich durch Verchei. luug milder Gaben an die Bedürftigen. Ferner wurde eine Deputation ernannt, um Ihren Majestäten bei diesem Anlasse die Glückwünsche unserer getreuesten Stadt darzubringen. Derselben werde» sich anch Abgeordnete der Handelskammer, so wie des Istrianer und Görzer Kreises anschließen. D e u l j ch l a „ t». München, 29. März. Gestern Vormittag überraschte Se. Majestät der König Mar die hochwürdi-geu Herren l'l'. Capnziner in ihrem Kloster mit ei-uem Besuche und geruhte, Sich längere Zeit in demselben aufzuhallen. Se. M. besichtigte alle Nänm-lichkeiten deS Klosters, und versprach, demselben eine kostbare Neliquie znm Gtscheuke zu machen. Noch >m i'anfe des a,estri>'li Taqes qeiulite Se. Majestät, ^ ^ ,',-s-.....- ^ - ^^-^—»- -......- -----------—Hi--------------------^^. diese Neliqnie, welche ANerhöchstdieselben im vergan» genen Jahre am heiligen FrohnleichnamSfeste vom heiligen Vater in Nom anf Ihr Ansuche» selbst er» halten hatten, ein in eben so kostbarer als künstlich gearbeiteter Fassung enthaltenes Stückchen r^om Kleide der heiligen Gottesmutter, dem Kloster zustellen zu lassen. Oraßl'ritannicn und Irland. London. 30. März. Der „Globe" erklärt die über ^ord Aberdeen umlaufenden Gerüchte (al Artikel. Im ersten veipfllchcen sich Fraukrelch und England, die ^ülkel mit Waffengewalt bis zum Abschluß tines, cie Unabhängigkeit der Türkei und dl« Integruac der Rechte des Sultans sichernden Friedens zu u»c celstupcn. Dle be,dcu Schuymächt« verpsiichcen sich nbeidieß, ans der gegenwärtigen Ccise und den Ver» l)a»dln»geu, durch die sie beendigt werden soll, keine» Vortheil ziehen zu wollen. Kraft des zweiten Arii-k>ls verpflichtet sich die Pforte ihrerseits, in tonem Falle Frieden zu schließen, ohne zuvor dl« Zustim» inung der beiden Mächte erwirkt uud ihre Belheili» gung begehrt zu habeu; eben so verheißt sie, de» Krieg aufs Energischste mit allen ihr zu Geboie ste» »enden Mittel» betreiben zu wollen. Im dritte» Artikel versprechen d,e beiden Mächte gleich nach dem Fried,neschlnß anf Aussordelung der Pforte, alle wal)» reud des Kriegs von ihnell beseftcen Pu»kle zu räu» men. Der vierte Aitlkel bestimme, daß der Vertrag der Unlerzeichiiung alle» andern europäischen Mach-ce», dle daran Theil nehmen wollen, geöffxet blelbeu soll. Der fünfte und lchte Artikel garantirc endlich aUe» Unterthanen der Pforte, ohne Unterschied der .Inligion, Gleichheit vor dem Geseye uud ZMssigkeit zu allen Aemtern. Dem Vertrage sind als iutegrlrende Bestand« cheile mehrere PsorocoUe beigegebeu, durch welche die wesentlichsten Punkce der Uebereiokunft in der Form oon Gesehen oder ReglelNeutS anSgetrückt werden. Eines dieser Prococolle bezieht sich auf die Bll> onug gemischter Gerichtshöfe im ganzen Relche; e,u zweites enthalt Bestimmungen über eine» zur Hälfte l'on England, zur Hälfte von Fiankreich gemachten Vorschuß im Betrage von 20 Millionen Fs. ; em drittes regelt die Stenererhebling, nnd schafft den Haraisch oder die Kopssteuer ab; d'ese wurde von oer Pforte seil langer Zeit alö ^oükaufnug vom Kriegsdienste betrachtet; mit ihrer Beseitigung fallc auch die bisherige Ausschließung der Christen vom Kriegsdienste. 5?'/,6«te5 - ^VttQ/«5 i^/t/. Das Gastspiel deS Herrn ^ehf oom stäud. Theater in Graz endet mit der morgigen Vorstel» lung von Schiller's classischer Dichtnng „Wal« l e n st t i »'s T o d", die znm Vortheile des gefeierten Gastes gegeben wird. Hrn. Lthftld'S Gastspiel b>l< det deu Glanzpnnct der di^ßjahrlgen Saison, denn seine Vorführungen von Rudolph in „Htdwig, die Banditenbiaut", des Wenzel des Wilde» m „Hinko", oes Iugomar, des Daniel «M „Erbvertrag" und deS .»iochestec >» „die Wals« von ^cwood" liesteu den denkenden Künstler, der mit wahrer in»erer Glnch den Charakter erfaßt, und deus.lben wie auö Einem Gusse als Ganzes vor den Znscher hinstellt, der sich >n die darzustellende Individualität mit ganzer Seele hineinlebt, erkennen. Insbesondere naren es „Da» ni.l" nnd „Rochester", wclche becerogenen Charaktere l'on der Vielseitigkeit des Kunstlers ein tlfreuliches Zeugniß ablegten. Der Beifall deS Publikums lohnte aber auch den geachtete» Gast, der stetS bei offener Scene wie am Schlüsse des Acteö — in der „Waise oon Lowood" mic der beliebten Beneficiantl» Fil. Calliano wohl ein Dnzendmal — stürmisch ge, rufen wurde. Wenn wir somit auf die morgige Veneflce-uud lepte GastdarsteUung des Hrn. Sehfeld aufmerksam macheu, nud bemerken, daß die treffliche Dichtung des unsterblichen Meistersanges mit all,r Sorgfall lu Scene gesept wird; so glauben wir uns nur einer angenehmen Pflicht gegenüber dem Th,a« lerpublikum und dem Benesicianteu zu eulledigen, und Mit Gewißheit steht zu erwarten, daß sich oi, Tbe'l« nähme für deu geehrten Gast durch emen recht zabl» ,»'!chen B.'snch facsisch beweis» w'sd. ^^uu und ^crlag von), v. öUciumayr ^ F. Bamvcrg in ^aibach. — Vt^tttwonlichr Ncdactcurc! H. V. Hil^mmayr o.' t>- ^'«"«vcru. Mn!)MH M Im!lac!)er^eitnM. V ijrsenbericht aus dem Abendblatte der österr. kais. Wiener-Zeitung. Wien 3. April Mittags l Uhr. Vcdcutrndcrc Verlaufe von Effecten und Käufe von Devisen für auswärtige Rechnung wirtten nachthcilig auf die Vörsc und gaben unter lebhafter Betheiligung der Speculation den Impuls, daß sich die CourSverhällliisse ungünstiger gestalteten. 5°/<, Metall, wichen bis 84. Nordbahn-Actic» drückten sich auf 2l5 '/,- Vank-Acticn wurden mit 1140—1120, Dampfschiff-Acticn mit 665 bezahlt. Fremde Wechsel und Comptantcn haben sehr empfindlich angezogen. Zum Schlüsse trat eine etwas günstigere Wendung ein; die Effecten blieben zu höheren Preisen begehrt, Devisen und Valuten niedriger offerirt. Amsterdam. — Augsburg 140 Brief. — Frankfurt 139 '/,. — Hamburg 1N5 '/,. — Livorno 136. — Lvndon 13.49 Brief. — Mailand 137'/,. — Paris ,66 Brief. Siaatöschuldvcrschreibungcn zu 5'/, 8i'/.."-84'/. detto „ 8. L. „ 5 '/. 104-10', detto .. ,. 4 V, 7« 75'/.-75'/. detto ., .. 4'/» <'7'/.-68 detto V.J. 1850m.Rückz. ^'/» «7-88 detto 1852 „ 4°/» 85'/,-85'/. dctto verloste ^ «/^ — — detto „ 3°/« 52-52'/, dctto „ 2'/, 7, ^2'/.-42 7. detto „ 17,------- dette,zu57«i!»AuSl.verzinSl-------- Grundentlast.-Oblig, N. Oe,ttr. zu 5 '/,83-83 '/. detto anderer Krouländer 82'/,—82 7. LottcrieAnlehen vom Jahre 1»34 206—Ü08 detto dctto 183«) 115 '/,—»16 Vancv-Odligationen zu 2 '/, °/, 55 -56 Obligat, des L. V. v.,,1. v. I. 1^50 zu 57» «9-99 '/. Aanl'Actien mit Bezug ftr. Stück 112-«—N30 detto ohne Bezug 1015-1020 detto nrmr Emission 010—9>5 «Scomptebanl-Acticn 89 7,-90 Kaiser Ferdinands-Nordbahn 216—216 ^ Wien-Glogguihcr -------- Äudweis-Li'nz-Wmundner 233—235 Preßb. Tyrn. Tiscnb. l. Tmiss. — — 2. „ mit Priorit.-------- Oedenburg-Wiener-Ntustädttr 52 '/,—53 Dampfschiff'Actien 56^—565 dctto N. Emission »40—5^5 detto 12. bo. 525-528 ditto des Lloyd 545—555 Wieuer-Dampfmühl-Actien 129—ls^i 7, liomo Ntntscheine 12 '/. -12 '/. Estlrhäzy 40 N. Lose 79—79 7, Windischgräh-Lose 2? 7.-2? 7, Waldstcin'sche , ^9-29 7. Kegltvich'sche „ 10'/,—10'/. Kaiser!, »ollwichtige Ducat.n-Agio 143—143 7.. Telegraphischer Eourö« Vcricht der Staatspapiere vom 4. Aplil »854 Vtaatsschuldverschreibungen . zu 5 p(5t. >in CM.» 83 l/2 d.tt° ...... ., ^/2 « .. 743/4 D^r,tt,tn mit Verlosung v. I. 18114. ,ür 100 ft, . . 203 bett» dctto 1839, „ 100 „ . . l 14 3/4 Nctien d«r Niederüsterr. llscompte-Ge-stllschaft pr. Stück zu 500 ü. ... 44, l/4 ss. in E. Vl. B.lxt-Äclil». l'r. Stuck 1108 ,l. „> C M. «ctitn der Kaiser Ferdinands-Ulordbahu zu 1000 fl. <«. M........2>50 a.inC M Attitn der österr. Donau-Dampfschiffahrt z« 500 l. i» <5. M Wechsel-Cours vom 4 April 1854 Augsburg, für 100 Gulden Cur., Guld. 1^2 Vf. Uso. Franl,lnl(,.M,, (für 120 >l. >ildd. B,l) ein« Währ. Im 24 l/2 ft. Fusi. Vuld.) l4l 1/2 Bf. 3 Mmat. Hamburg, für 100 Mark Aanco. Gulden 105 1/2 2 Mmm!. London, für l Psund Sterling, Guide» 13-54 Vf. H Mmwt. Marseille, für 300 Franken,. Gold. l68 2M'!i.,l. Paris. fü>, 300 Franken . . Guld 168 l/2 Bf. 2 wi,»^. Bukarest, für 1 Gulden .. para 202 3l T.Sicht. Gold- und Silber-Course vom 3. April l854. Brief. Geld. Kais. Münz-Ducat,« Agio .... 431/2 43 detto Rand- dto „ . . . . 42 421/2 (^olll 2> lullrcc» ^ .... — 42 NapoleonSd'or'S „ . . . . — H-» Souverainsd'or'S ^ . . . . — 18.50 R»ß. Imperial ^ .... — 1114 Fliedrichsd'or's ^ . . . . -- 1120 (iiigl. SovcralngS „ . . . . — 13.53 Eilbcragio ........ 39 38 l/2 Getreid - Durchschnitts - Preise^ in Laibach am l. April »854. Marktpreise. Magazins. Ein Wiener Metzen ^ ' ^ ' si. j 't^T" fi. j kr. Weizen ... 8 27».. 8 28 Kukurutz ... — __ " 6 l6 Halbfrucht . . ^- ^ 7 itt Korn .... 6 30 63« Verste ...» ^ 2l 4 ^ Hirse .... 5 20 5 29 Heiden ... — ^ 4 39 Hafer .... 2 üä 3 — Fremden-Anzeige der hier Angekommenen nnd Abgereisten. Den 31. März »854. Hr. Semitschow, k. russ. Collegieiuath; — Hr. Adolf Pmtz, k. dänischer Consul;— Hr. Ignaz Bauer; — Hr. Emanuel Colina; — Hr. Carl Saurati, — und Hr. Paul Fmazzer; — alle 4 Handelsleltte — lind Fr. Julie Noinaiu», Piivate, alle 7 voi, Tne!^ nach Wien. — Hr. Josef Nolllia», Posidence, von Trieft nach Marburg. — Hr. Jacob Ehrmann — und Hr. Heinr,ch Buchler, beide Handelsleute, von Wien nach Trie st. Nebst 156 andern Passagieren. Den l. März. Hr. Josef Graf Deleße, Privatier, von Görz nach Wien. — Fr. Iacobine Kise-wetter, Negierungsraths-Gemahlin; — Fr. Friediire MalenMer, Doccoiö-Gatcin; — Hr. Franz Tzanelli, Handelsmann — und Hr. Johann Arndt, Privatiei-, alle 4 von Tiicst nach Wien. — Hr. Tobias Krag-mann; — Hr. Sabbas Theodorovich; — Hr. Peter Arinovich — und Hr. Anton Seiler, alle 4 Hatidels-leute, — und Hr. Leopold Sau.rmann, k, preusi. ?luscu!tant, alle 5 von Wirn nach Triest. — Hr. Leopold Aichholzer, Privatier, von Gral) nach Villach, — Hr. Felix Floliantschicsch, Huccenoe,weiter, ron Wien nach Klaa/nfmt. Nebst l53 andcin Passagieren. Den 2. Hr. Paul Gras Perez, Postdente — und Hr. Anton Ricci. Finci, Arzl, beioe von T'iest nach Grah. — Hr. Alois '^aron ^audon, Gut-^be-sitzer; — Fr. Antonia Giafin Bakauschra, Private; — Hr. Heinrich Goldmaim; — Hr. Elias Ehienfeld; — Hr. Call Hoffmann — und Hr. Georg Gaspa-rlch, alle 4 Handelsleute, alle 6 00» Wien nach Triest. — Hr. Mar Reißner, Handelsnlaiin, von Wien nach Fiume. — Hr. Franz Jugooich — und Hr. Johaon Gesiler, beide Handelsleute, von Tuest nach Wiei, — Hr. Georg Riderer, Handelsmann, vo» Salzburg „ach Triest. Nebst 95 andern Passagieren. Z. l^5. » (2) Nr. 34U2. K u n d m a cl) u n ^. Von dem k. t. E>senbahnamte in Laidach wurden d eftr k. k Polizei - D ruction vnschicdene, >n den Waggons von N^s.ndcn zuvück^cl^sscne Offeccen üdcrged.'n. D>e V^lustiragcr wollen sich dah.r wcgcn Rlicktllangung derselben hieramls meldrn. Von der k k. Polizei-Direction Lalbach am 29. März »854. Z" I8^"^"(2) Nr. 348:i. Den 3l. v. M. wurde in der Epitalgasse eine Brieftasche, worin 4 Stück Banknoten u 5 st. nnd cin Paß - Reccpisse sich befanden, verloren. Der redliche Fmder wolle selbe sammt Inhalt bei der k. k. Polizcidircction gegen Verabfolgung des gesetzlichen Finderlohnes abgeben. K. k. Polizridirettlon ^.'aibach am I. April 185^___ Z 5.0. (2) Li citation. Am IN. April d. I. wcrden in d»r St^dt hinter der Mauer, im ehemals Traun'schenHausc Nr. 25,0, verschiedene Gattungen Möbels, unter andern ein Ruhebett und ein politirtes Sofa, Spiegel, feine Kupferstiche, Bettgewand, Kleidungsstücke, Wasche, Kuchelgeschirr, silberne Eßbestecke, gute Wagen nebst Gewichten, einige noch gut erhaltene Waren-Auölagkastcn, mehrere Werkzeuge vom Posamcntlr—Gewerbe, altes Eisen, ferner alte, jedoch noch brauchbare Fenster und Fcnstc»stocke, eine Hausthür, wie auch eine zu einem Magazin verwendbare doppelte Gewölbtthür im öffentlichen Versteigerungswege gegen gleich bare Bezahlung hintangegedcn, wozu Kauflustige hiemit höflichst eingeladen werden. Z. 85. (3) '/, Päckchen ä 40 kr. G.M. : Dr. Suin deBoulemard's aromatische ZAHN - PASTA. % Päckchen k 20 kr. C. M. gewinnt, vermöge ihrer anerkannten Zweck-iiiaMSig-kcit viur Couservirung der Zähne ». des Zaunfleiselie» und ihrer wesentlichen ^'orziige vor all den verschiedenen Zahnpulvern, eine sich immer steigernde rühmliche Anerkennung in den weitesten Kreisen und ist auf den gutachtlichen Antrag des kön. Ober-Medici n a I - AunscIi usses neuerdings auch von dem königl. baier. Staats-Miiiiste-riiim |) r i v i I e girt worden — Das alleinige Depot von J)r. Wui 11 de fSouteinarcTs "/alaii- Keife lur Laihach belindel sich bei Alois Raise II ,,y.uni Koldinarscliall Graf Ra-det/Ay," so wie in Rlagenfurt heim Apotheker Anton HeinilK, in Triest beim Apotheker Zani-pieri und in Villach bei Mathias Fürst. Nr. 5l7. (.) In eine gemischte Waren-Handlung auf dem Lande wird eiii Lehrling aufgenommen. Das Nähere ist in der Handlung des Vincenz Kling er, auf der St. Peters-Vorstadt Haus-Nr. 3, zu erfragen. Z. 524. (.) Freiwillige Weinlicitation ln Cilli. Wegen ^cschäftsverände-rung werden Mittwoch den 12. April, Vormittags um 9 Uhr, H00 Eimer altcr Mal burger und Radkelöburger Weine, sammt den mit Eisen gebundenen Fässern ^ gegen dare Bezahlung verkauft. ______ 3. 4,1. ^5) K. k. ausschließendes neuerfundene Anatherin- des H. «. Privilegium auf das allgemein beliebte Mundwasser P o |» i», practischer Zahnarzt und Privilegien - Inhaber in Wien. Dieses Mundwasser, von d^r medicinischen Facultät geprüft und durch eigme Erfahrung erprobt, bewahrt sich vorzüglich gegen üblen Geruch aus dem Munde, bei vernachlässigter Reini« gung sowohl künstlicher als hohler Zahne und Wurzeln, und gegen den Tabakgeruch; es bewährt sich aber auch als cin vorzügliches Mittel gegen leicht blutendes Zahnfleisch, bei Schwinden des« selben, und dadurch Lockerwcrden der Zahne, indem es das Zahnfleisch stärkt. Dieses Mundwasser ist als das erprobt beste Mittel zur Erhaltung der Zähne und des Zahnfleisches bekannt. Ein Flacon sammt Gebrauchs-Anweisung kostet fl. 1. 20 kr. C. M. Die Niederlage hiervon ist in Laib ach bei Alois Knisell, »zum Feldmarschall Gra« sen Radetze y.«