MlMall zur Lllibllcher Zeitung. ^r. 159. Montag den 15. Juli 1 8ätt. ^' ^2«. ft) Nr. 53«. der l- P ^" " ^ " " ^ u n g r. t. Wteuerdircction dcö Kron- sN^-.ss >> lande 6 Krain. luna K,, "' ^"Handlungen zur Sicherstelsteuer />^ 0" allgemeinen Verzehrungs-I" Fola7 ^ ?""wngöjal)r ,851) Ministeriums n^^ ^^ ^ben k. k. Finanzhat die Sch"'"^^ "'inen Verz hru ^ ^ Ertrages der allge-Iahr das Verwaltungö- Bcstinnnungen w^l 'f,^"^ nach denselben ^850 vorqescln-i^ ^ ^"' ^s Verwaltungsjahr chen Absindun^'^"ungen zur gemeinschaftli-Gemeinden s. ^ ^^porationen oder ganzen Ein Jahr ' , "" ^ir Verpachtung nur auf schw^^e E' ' 'b"e Vorbehalt der still' 2 Bl ' "'"'"'^ "geschloffen, lungen von diesen Vcrhand- ErttagHko7d^ l^ '" ""-zehrungssteuer-branmen aeisti^ ^ '.^"^"U3 ""d den ge- » Wird t^ ^ ^^etten ausgeschlossen. des gefallsam i^> ^ bmer ^e Z"r Erlangung Erlaubnißscheincö crforderli ^0abzH7^ Lalbach am 7. Juli 1850. ^> ^ h o r i n s k v ^^tt^wChefd« Steucl-Direction 3. ,-Ä7^ ' ^-^ Kund in a ch u n g. Die von der k. k. Finanz - Landes-Direction zu priest erlassene Kundmachung, wegen Wieder-deschung einiger bei den dortländigenRechnunqs-Departements der diretten Steuern erledigten stellen wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Juli iH'u^"'"'''^^^"' ^'bach am 7. Chorin sky m. n. Ai e r l a u t b a r u n a Bei dem hiesigen Rechnungs - Departement oer directen Steuern kommen. ") die Stelle des Rechnungsrathes, ^) >> ,, » Ncchnungsoffizialenu.event. ^) » » « Ingrossisten zu besetzen. ^, ^it der ersten Stelle ist der Gehalt von "<> ft. und ein zeitlicher Quartierzinsbeitrag ^y^ ^'' '"^ der zweiten der Gehalt von ^' welche sich um eine oder die an-ausz^^ Stellen bewerben wollen, haben sich und di^? über ihr Alter, Geburtsort, Stand ^er^^cr geleisteten Dienste, insbesondere lache, d^^ntnisse im Catastral- und Steuer-«'"^ep^ " 'm Rechnungswesen, über die im A""ene ^"gte Fertigkeit und über die voll-^p^ache. """lß verdeutschen und italienischen gesetzten F/'' ^^suchc haben im Wege der Von der ^"est am 3 ^ k. Finanz-Landes-Direction. 7-—^^^li i^5^^ s. I32i. ^^-------------------------- , V,, Nr. ^^,uä9883. ^ Finanz-M,M ^' d n u n g wirksam für alle in dem hü 5 und Gebi^^'bande begriffenenKron- "«en, Knock / "e, womit Runkelrüben, ^"nehl und Zuckererzeugnisse aus inländischen Stoffen im Verkehre über die Zwischenzoll- Linie für zoll- und dreißigstfrei erklärt werden. Durch die Bestimmungen des Zotttariffes vom 1 November l 838 und des Dreißigsttarif-ftö vom 1. September 1K40, wornach im Verkehre über die Zwischenzoll-Linie die aus inländischen Stoffen erzeugten Zuckergattungen, mit Ausnahme des der Eingangsgcbühr von einem Gulden unterworfenen Weintrauben - Syrups, nebst dem allgemeinen Ausgangszolle der Hälfte der allgemeinen Eingangsabgabe unterliegen, wahrend der Verkehr mit dem in inländischen Raffinerien aus inländischem verzollten Zucker-mehle erzeugten Raffmad- Zucker und Syrup, über die Zwischcnzoll - Linie gebührenfrei statt findet, unterlagen bisher sowohl die diesiscits als die jenseits der Zwischenzoll- Linie aus inländischen Stoffen erzeugten Zuckerfabikate beim Übertritt der Zwischenzoll - Linie der Verzollung. Um diese Erzeugnisse, welche der mit allerhöchster Entschließung vom 12. November I84U in allen Kronländcrn, mit Ausnahme der Zollausschlüsse eingeführten Verbrauchöabgabe unterworfen sind, in Absicht auf den Verkehr über die Zwischcnzoll- Knie den Fabrikaten aus verzolltem Colonial-Rohzucker gleich zu stellen, und um den Zuckerfabriken den Bezug des Fabnka-tions - Materials zu erleichtern , wird auf Grundlage der allerhöchsten Entschließung vom 7. Juni 1850, wegen Aufhebung der Zwischenzoll-Linie Nachstehendes verordnet: 1. Die Zoll und Drcißigst-Bestimmungen für frische und gedörrte Runkelrüben, für Knochen und Knochenmehl (Spodium), dann für Zuk-kererzeugnisse aus inländischen Stoffen (P 234, 235, 332, 333, 649, Anmerkung 2 des allgemeinen Zolltariffeß vom 1. November 1838, dann P. 206, 207, 288, 28!>, 542 und 543 des Dreißigst-Tariffeö vom 1. September 1840), werden für den Verkehr über die, Ungarn, Croatien und Slavonien , die Wojwodschaft Serbien mit dem .Temescr - Banatc und Siebenbürgen von den übrigen Theilen des Reiches scheidende Zwischenzoll - Linie aufgehoben. 2. Die Fmanz- Landesbrhörden, deren Amts-gcbiet die Zwischcnzoll - Linie berührt, sind angewiesen , die Anordnung des Absatzes 1 den zur EinHebung der Zoll - und Dreißigstgcbüh-ren an der Zwischenzoll- Linie bestellten Amtern mit dem Beisatze bekannt zu machen, daß diese Bestimmungen sogleich am Amtsplatze der Zoll- und Drcyßigstäntter zur allgemeinen Kundmachung anzuheften, und von dem Tage, an welchem jedem dieser Amter die gegenwärtige Anordnung zukommt, in Vollzug zu setzen sind. Wien am 15. Juni 1850. Z 1302. (3) Nr. 10058. Nr7^^,„, k. Kundmachung wegen Herstellung dcö Unterbaues der Wiener- Verbindungs-Staatseisenbahn vom k. k. Haupt- zollamte bis zum Wiener Donau- Canale. In Folge hohen Ministerial-Erlasses vom 24. Juni 1850, Zahl 2550 k , wird die Herstellung des Unterbaues der Wiener Verbin-oungs - Staalseisenbahn, vom k, k. Hauptzollamte bis zum Wiener Donau-Canale, M Wege der öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher Offate an den Mindestfordernden überlassen. Denjenigen, welche diese Bausührung zu übernehmen beabsichtigen, wlrd Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben. 1. Der ganze Bau ist in 2 Baustrecken abgetheilt. Die erste Strecke beginnt vom k. k. Hauptzollamte und reicht bis zur Hetzgasse unter den Weißgärbcrn, die zweite von da, bls zum Wiener Donau-Canale. Die Kosten für die erste Baustrecke sind auf.....113 083 st, 27 kr. und jene für die zweite auf . 185.842 ,/ l0 „ daher für beide Strecken zur sammen auf . . 298.U25 fl. 37 kr. annäherungsweise berechnet werden. Die Offcrte kö»men jedoch sowohl auf j»de einzelne Strecke für sich, als auch auf beide Strecken zusammen genonnnen lauten. Rücksichtlich der einzulegenden Cautionen haben die angcfühttm, annähcrungsweisen Bausummen als Grundlage zu dienen. Die Arbeiten müssen spätestens 4 Wochen nach Eröffnung dcr Genehmigung des Offertes beginnen, und zuverlässig bis Ende October 185 l vollendet werden. 2. D>e auf einem 15 kr, Stämpel ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 15. Juli »850 Mittags um 12 Uhr versiegelt und mit der Aufschrist: »Anbot zur Herstellung des Un-tcrdaues der Wiener V.'rblndungtz-Staatöeiscn-bahn u. s. w., je nach d^'r ^l»d 1 angefühlten Begränzung, verschen, bei dcr k.k. Geneial-Aau-Dircctim, für die Ttaatseisenbahncn in Wien, Wollzeil Nr. 8U7, eingebracht werden. 3. Jedes Offert muß den Vor, und Zunamen dcs Offerenten, und die Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percent.», und zwar sowohl mit Ziffern als Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Be« dingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. 4. Dcr Offerent, welcher seine persönliche Fähigkcit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisenbahncn nicht bereits dargcthan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Kostenüberschläge, Preistabellen, allgemeinen und besonderen Baubedingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Do-cumente noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe werden bei der Gene» ral - Bau - Direction für Staatöeisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtöstunden von 8 bis 2 Uhr zur Einsicht für die Offerenten bereit gehalten. 5. Dem Offerte ist auch der Erlagsschein über das bei dem k. k. Universal-Cameral-Zahlamte in Wien oder bei einem Prcvinzial-Camral-Zahlamte erlegte Vadium mit 5 Percent von dir annäherungsweise auögemittelten Bausummc bcizuschließen. Das Vadium kann übrigens in Barem oder in hierzu gesetzlich geeigneten österreich. Staatspapieren nach dem Börsewerthe des dem Erlags-tage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwetthe annehmbaren Obligationen der Verlosungs-Anlehen von den Jahren 1834 und I83U) erlegt werden. Auch können zu dle-sem Behufe gehörig nach dem Paragraphe 1374 des a. b. G. B. versicherte hyvothlkarlfche Ver-schreibungcn, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k.k. Hof- und Nieder-Oesttrreichischen oder von einer Provin-zial-Kammer c Procuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. 6. Die Entscheidung übcr das Ergebniß der Eoncurrenz - Verhandlung wlrd von dem hohen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, nach Maßgabe der Annehmbarkeit dcr Offerte und der Vettrauungswürdigkeit dcs Offe-r.nten, erfolgen. 520 Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Ossc« rent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe , sowie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. 7. Das 25adium des angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa (was ihm g serungsbcdinguügen, vorläufig umständlicher eben daselbst eingesehen, wird aber übrigens auch bei der dicßfälligcn Licitation bekannt gemacht werden. Laidach am 5. Juli 1850 g. 1328 (1) ^ Nr. 7018. Von dem k k. Stadt- und Landrechte m Krain wird den Ehelcutcn, Herrn Sigmund und Frau Maria Karis, Eigenthümern der Herrschaft Laas und Schnceberg, mittelst gegenwärtigen Edictcs erinnert: Es haben wider dieselben bei diesem Gerichte die Joseph Martintschitsch'schen Erben, durch Herrn Dr. Wurzbach, Klage auf Zahlung der, von dem Capitale pr 1000 si., scit 15). October !8^7 bis 15. October 1850 rückständigen 5^ Zinsen pr. l5tt st. l:. «. l>. eingebracht und um eine Tagsatzung, welche auf den 7. October 1850 früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wird, nachgesucht. Da der Aufenihaltöort der Beklagten Herrn Sigmund und Frau Maria Kanö, diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblandcn abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigcn Gerichts - Advocaten Hrn. Dr. Johann Oblak als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach dcr bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die geklagten Ehegatten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, odcr inzwischen dem bc-stimmten Vertreter, Herrn Dr. Oblak, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge«, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Laibach den 25. Juni 1850. Z. 1329. (I) Nr?V010. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchtc in Krain wird dc« Ehegatten, Herrn Sigmund und Frau Maria Karis, Eigenthümern der Herrschaft Laaö und Schnccbcrg, mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es haben wider dieselben bei diesem Gerichte die Joseph Martintschitsch'schcn Erben, durch Herrn Dr. Wurzbach, Klagc auf Zahlung der von dem Capitale per 1700 ft. ftit 29. September 1847 bis 20. September 1850 rückständigen 5A Zinc sen per 255 fi. C. M. eingebracht und um eine Tagsatzung, welche auf den 7. October 1850 früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wird, nachgesucht. Da der Aufenthaltsort dcr Beklagten, Herrn Sigmund und Frau Maria Karis, diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblandcn abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hicrortigen Gerichts-Advocaten Hrn. Dr. Johann Oblak als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach dcr bc-stehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagten Ehegatten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rech' ter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Hcrr Dr. Oblak, Rechtsbc-helfe an die Hand zu geben, oder auch sich leibst einen andern Sachwalter zu bestcllen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt rm rechtlichen ordnmigsmäßigcli BZcge ciilZlischrei-ten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer -Vl't'absäulmmg entstehenden Folgen selbst bcizumesscil haben werden. Laibach den 25. Juni 1850. Z. 1320. (2) Nr. 1479. Concurs - Kundmachung. Im Bereiche dieser Finanz - Landcä - Direction ist ein definitivem <5o>lccprü - Adjutum jährlicher 300 si. C. M. >n Erledigung gekommen, zu dessen Wicoerbesehung der Concurs bio Ende Juli l. I. eröffnet wird. Diejenigen, welche sich hierum, oder wenn ein provisorisches Concepts - Adjutum erledigt werden sollte, auch um letzteres sich bewerben wollen, haben ihre gehörig documcntirten Gesuche , in welchen sich über d»<< mit gutem Er folge zurückgelegten juridisch-politischen Studien, bisherige Dienstleistung und Dienstzeit, dle allenfalls abgelegte strenge Prüfung für den Con-ccptsdie!,st »ei den leitenden Gefällsbehörden, über Fähigkeiten und Kenntnisse, dann tadellose Moralität und Mittellosigkeit legal auszuweisen und anzugeben ist, ob und in welchem Grade Bittsteller mit einem Beamten dieser Finanz-Landes- Direction verwandt odcr verschwägert ist, im vorgeschriebenen Dienstwege innerhalb des Cancurstermines hier einzubringen. Von der k. k. Finanz-Landes - Direction für Steiermark, Kärnthcn und Krain. Gratz am I, Juli 1850. Z. 1282.^(3) Nr. 1467. Concurs- Ausschreibung. Zur Besetzung der bei der k. k. Landeshauptcasse in ^a,vüch erledigten zweiten Offizialsstelle, und der durch Besehung derselben sich allenfalls öffnenden Casse- Amtschreibersstelle. Bei dcr k. k. Landechauptcassc in Laldach ist die zweite Cassa- OffizialSstcile mir dem Jahres gehalte von Sechshundert Gulden C. M. in Erledigung gekommen. Diejenigen, welche diese Dienstcsstelle, odcr für den FaU, das; dadurch eine Cassrofsizials-Stel-le mit 500 si. oder eine Cassa- Amtsschrelbers-stelle mit 4W si. oder 300 si. Iahresgehalt in Erledigung kommen sollte, um eine dieser letz» t«n» in die Bewerbung treten wollen, werden aui-gcfordert, ihre mit der Nachwcisung über ihre Kenntnisse im Cassa- und Rechnungswesen, und über ihre bisherige Dienstleistung belegten Gesuche durch ihre vorgesetzte Behörde an die k. k. Landes« hauptcasse in Laibach längstens bis 1"' August 1850 zu überreichen , und in densely anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit eiltt«» Beamten dieser Landcshauptcassc verwandt odel verschwägert sind. Von dcr k. k. Finanz - Landcsdircction ^ Steyermark, Kärnten und Krain. Gratz am ^' Juni 1850. Z. 1297. (3) Nr. 514s Concurs für einen Waldübergehersposten. Auf dcr Cameral - Herrschaft Lack kommt dll mit Dccrct des hohen Ministeriums für Land^ cultur und Bergwesen vom 23. October, Z. 893" neu creirte zweite provisorische Waldüdergeyeli' Stelle zu besetzen, welche mit dem Lohne »F natlicher zwölf Gulden und dem Deputate jahl' licher vier Klafter harten, odcr sechs Klafter lv<>' chen Scheitcrholzes verbunden ist. Diejenigen, welche sich um diese Dienst^ stelle zu bewerben gedenken, haben, da das ^' nannt werdende Individuum als Forsthüter h^' rcr Cathegorie nicht den Forstschutz allein, s<^' den» auch alle übrigenzum Betriebe derForstwi^ schaft gehörigen Gegenstände, nach Anleitung ^ Revicrförsters in seinem Bezirke zu besorgen ^ bcn wird, wenn auch keine vollständige Fo^' wissenschaftliche Bildung, doch den Besitz ^ nothwendigsten practischen Forstkennnissc-, übel' dieß aber auch für die bevorstehende Iagocn^ üdung die nöthigen Iagdkeimtmsse auszuwc's^ und ihre mit der legalen Nachweisung über M tionale, Alter, Stand, über Lesens- u. Schreibet kü'noigkeit, über oin> l. I. , Z. 13li2!>., wird das Bcfugniß z">" Betriebe der Poststallgerechtigkeit in Klagenfull gegen Abschluß eines Dienst-und Pachtvertrags ,m Wege der öffentlichen Concurrenz mittelst E>^ gäbe versiegelter Offerte, die bis Ende Juli »856 bei dcr k. k. Postdirection in Klagenfurt einzü' bringen sind, verliehen. Die wesentlichen Bedi>^ gungcn, unter welchen diese Paststallgercchligk^ hintangcgcben wlrd, so wie die Rechte und 53^ fugnisse des Poststallhalters sind in folgende" Puncten enthalten. 1. Dem Unternehmer steht das ausschließende Necht zu, auf den Straßcnstrccken von Klaget surt nach St. Veit per ... 1'/» Poste" von Klagenfurt nach Völkermarkt per 1A » detto Ulitcrbergcn » 1 >> detto Velden » 1^, „ alle Couriere und Ertrapostreiscnde, so wie die Briefposten, Staffetten und Fahrposten gege" Bezug des jeweilig gesetzlichen Rittgeldes zu befördern. Ausgenommen hievon sind nur jen^ Dienstritte, welche von Amlswegeu einer der ob-genannten Nachbarstationen zur Besorgung mittelst Retourrittes übertragen sind, oder in der Folgl übertragen werden sollten. Dcr Acrarialocrdienst hat im Durchschnitt der letzten drei Verwaltungojahrc jährlich: 7952 l»' 35^ kr., und dcr PrlvaMttvcrdienst 6 3^, Kalesche, nebst zwei kleinen Dasselen zu bal/^ '"'^ ^'r Brlefposten und Ugem Bedarfe a.^ "^'^" ^tand bei allfal^ 2" dem Fau, ^ ""'«ehren. Dienstes die An»^. ' ^"'" der Bedarf des heischen sollte, t2 ".°" ^ ^l'^en nicht er-gestellt, eine H^s,^ ^em Poststallhalter frei-^suchen, die m.t^'.^ des Pferdestandes an-auch zugestanden m . ''^^ ""s das Erforderniß 2w Uedcigen mi^'^ "'^ weder der aain, 3 ^ ^'^" bedungen, daß cnt« geofurter Posts, ^«tstall in die Nähe der Kla. sechs Pferde s""" ""'^gt, oder wenigstens de^ Mhe dersen/' ^!" ^"" ^'6 Erfo^rmsscö in ,) Stets " "^ falten werden, barer, auta.s^^ """ hinlänglichen Zahl mann-wit en vl 5' vollkommen verläßlicher und Postillons "°^)"ebenen Monturen versehener zu^ns und und Aush.lfsknechte versehen derselbe^ ?^"?"^ s^bst auszuüben, und wenn dieses an ,n ^othwendigke.t kommen sollte, d'e Bew.U au.^^?'^'^ ^ übertragen, hi.zu nicht versaß ^ ""llg e.nzuholen, "'lche auch ken aea>> 5.,^ '" "'^' '^ald kein Beden-läßlickk/. . ^Uchke.t, Nedlichk.tt und Ver-gemachten Person obwaltet t'rne'^^"^"'^U"g des Aerars hat derUn-„MN ss ^'" ^"""n mit dcm Betrage von iVMI sl. tZ. VZ^ entweder im Baren, oder mit telst einer annehmbaren Verbürgung einzulegen, wovon sich nöth'gcnfallS, insbesondere aber>dann gehalten werden würde, wenn eine Vernachlässigung des Dienstes die Einsetzung emer Aomim-Nratlon nothwendig machen sollte. 4. In dem abzuschließenden Dienst- und Pacht- künd.^ "^'^ ""' w'chs'lseitige halbjährige Auf- no.gung, jedoch mit dem Vorbehalte ausbedun- vn,"s^surt zu den gewöhnlichen Amts- i" "falten 3,^'^lche ^iese Stallgerechtigkeit ^U"d vlvsi,""'^"' haben lhre Gesuche schrift-. d'e Packk. """ der Aufschrift: „Offert ^?°^Ul2/^ Befugnisses zum Betriebe ^^U'ction , , "6 " Klagenfurt", bei der k, k. ^'ues, h ""^rt innerhalb des odbcmcrkten se", da auf's.^E"de Juli 185U, cinzubr.n-"^"en werd^ °" >^^^' k"ne Rücksicht ge- Poststalldl^.bichci noch erinnert, daß der erster Verleii). ^enfurt unverzüglich nach vler Woche« am,.. ' uno spätestens innerhalb ,, , In dem ^"cn ist. ^esen Anforderen ^^^ '«"ß übrigens cinc ^rung, und ^ "^chende bestimmte Er-^" Betrag des «i., ^^«'glich in Absicht auf ^"", wie die aefo ^"blenden Pachtsch'llingö, e? ^ mit de.5B "'^^ v bQ^e Anbot ü)V'"^lten scyn: .daß 7/b'ndllche Kraft , ^" 0ffencnten sogleich ^'"n definitiv ^ e und d,ese bis zur erfol- ^>n>chndung von Seite der k. k. Postdirection in Klagenfurt behalten soll, so wie auch, daß Offerent acht Tage nach ge-i schehener Aufforderung die Caution einzulegen, und den Dienst- und Pachtvertrag zu unterfertigen, widrigcns aber für jeden Schaden oder Nachthell zu haften verpflichtet seyn soll. Ferners ist in dem Gesuche der Aufenthaltsort des Bewerbers genau anzugeben, und damit zugleich ein ortsodrigkeitliches, von der betreffenden Bezirkshauptmannschast bestätigtes Zeugniß über den sittlichen Wandel, den unbc>chol» tencn Ruf und die Vermögensumstände des Bittstellers beizubringen. Sollten endlich mehrere Personen in Gesell-schast diesen Poststall zu übernehmen beabsichtigen, so müßte dieses ln dem Offerte angelührt, und jene von ihnen, wacher die Geltung des Geschäftes übertragen werden wollte, ausdrücklich bezeichnet seyn, weil die persönlicheAusze,chnul,g, aon welcher in dem §. 2 dieser Kundmachung gesprochen wird, nur dleser allein zu Theil werden tonnte, wogegen aber auch nur von derselben allein das Zeugniß über Moralität, Vermögen u. s. w. einzulegen wäre. Klagcnfurt den 22. Juni 1850. Von der k. k. Postdlrectlon sür Kärnten. Z. IN18. (2) Nr. !>57. Edict. Von dem k. k. Bezilksgelichte Landstr^ß wild hienm kund gemacht: Es sey lider (5:nschreüen des Herrn Franz Wal-icr, durch scinrn Gewallnäger He«ln Iol^m» Pl> lrilsch, in die trimme »^eildietung der dem Helin Anion i)loiar z,^!)ö>igcn ^raliialen, nämlich: dei >m ^)lUlidbuche dcr Pia,,gt!ll Li. ^anl)el>nä «ul» ^ie.ls. vir. IU ooikuulineude^ Hofstatt, g»schlülzi a^f »0<10 si., und dcr im Giundduche des (^u!rS Dl^.sch roviy «,lli Uld. Ns. "V. vo'kommcüdei, HaIbl)>U!c. geschaht auf 5l)l) fl. , wegen aus 0lin »v- a. ^den, und eb wu>o?l^ zur Vornahme oie Ta^s'tzungen auf den 6. Juli, <». August und «. Stptemder I. I., itde5mal von 9 bis 1^ Uhr Vouniilags in loco Sl. Bariel.na nut dem bestiinnu, dc>ß obgedachie Realitäicn zuelsl besonders und dann um die Summe der A-idole zu» lammen ausgeboten, nur bei der drillen Feiloielungs-tag,atzung auch unter dem Schätzungswrtihe liiiuan-gcgeben, und d.ch d>e liuuanten das iu^ Vadium zu Handen der Commission zu erleben hliben werden. Das SchayungsploiocvU, die Li^itaiionsdedin^« msse und die GiUndduchöertracle können hiklamtd eingesehen werden. ^. K. Bezi.kögericht Landstraß den 6. Juli 1850. Anmerkung. Nachdem sich bei der ersten Feilbie tmigstagsalMig keiil Kaliftustiger gemeldet Hal, so wird zur zweilcn Tags^lzung am 6. August l. I., um 9 Ul)r Vormittags geschritien. Z- l325 (2) Nl^^ilz. Edict. Von dem k. k. Bezilks-Äl»ichte Ncifmz wird kund gemacht, daß alle Jene, welche auf den Verlaß des im Dorle Mausern «uli Haus'Nr. 29 oel-storbenen '»4 Hüblers, Herrn Malhlas Handler, einen Anspruch zu machen gedenken, solchen bei der aus den 12. September l> I. Nül) um 9 Uhr hierge-richlö angeordneten LiquidationstaxsatzUlig, bei den Folgen des § äl4 0. G. B. anzumelden ui»d gel lend zu machen haben. K. k. iüez. belicht Reisniz am 23. Juni »850. Z. 1323. (2) Nr. 2117. Edict. Von dem kais. tö'nigl. Oezirks-Gerichte Rcif-niz wird allgemein tu»d gemacht. Es sey über Ansuchen des Johann Pelz von Reifniz m die erc. lUlive Versteigerung der dem Johann Scheschart gehörigen, im Maiktc Äleifniz «uli. konsc. Äir. 84 liegenden, im Hrundbuche der Herrschaft Neifüiz »u!» Ulb. Fol. 65 eingetragenen, gerichtlich auf 64U si. ^l0 tr. geschätzten Realität, wegen einer Forderung pr. 142fl.c. «. <>. gewilliget und zur Vornahme der. selben 3 Tagsatzungen, nämlich aut. den 13. August, 14. September und 12. October l. I., jedesmal Volmiilags um 10 Uhr im Markte Relsniz mit dem Beisätze anberaumt worden, daß obdenannte Realität nur bei dcr 3, Felldielungs--Tagsatzung auch umcr dem Schätzutigswclthe hintangegeben werden wird. Das Schatzu!ig5prolocoU, der Grundbuchs» Ertrait und die i^ilalions-Bedingnisse können täy-ich hieramts eingesehen werden. K. t. Bezirksgencht Reifnitz am 17. Mai 1850. Z. 1293. (2) Nr. 2735. Edict. Von dem Bezllksgetichte Wippach wirb hiemil ' öffentlich tun) gemacht: (iss sey über Einschreiten des Herrn Joseph Umek ro:, Triest, in die trccuiive Fnlbieiunq der, dcm Hcrrn Ignaz Zo,iuUi von Wippach qcdöri.qen, mildem Abhandlll!igöprotocoIIccl6u. 2l. März »817, >^r. 86, au, nachstellenden Realitäten, als: aus der Hofstatt «lll» U'd. Fol. 3 und auf dem Acker ^,-'»!»!« »„I). Urb. Fol. 4, Rcct^. Z. 3 , unter Herrschall Wip. pack, auf der Wiese und pmünxl »ul). Urd. Fol. l27^4 ucner Gur Slapp, und auf dem Weingarten lil-«5. 3017. Edict. ^,'auö - !)il. 8? am 18. ilpril 1>50 mtt ^!»i^l..ssui!g erner ll>tztwiUi^ei, Üiwronmig oelstor-^enkl, ^ohann Bai; . aus was immer für einem ckcchtsgiu'we einen Anspruch ^u m.chen qedenkiN, y..^el, ivlchc,, vei der auf de„ 28 August i^ "<, Vor-mitia.^s ll> Uhr hiergelichis angc^rd^ilt.n I'.quidi. llmqtzlags,nzu,ig,bel den Folgen des §. 814 v. ^j. ^., gelielld zu machen. ^e^rtbgellcht Wippach den 22. Juni l850. 5 !292. (2) Ns73026. Edict. ^Alle Jene, welche an die Verlassenschaft deS zu /ilpll^« Haus-ölr. 25 am 4. April 1850 ol)i,e Hinterlassung einer lchlwilligen Anordnung verstor« benen Joseph Kotz, Müller, aus was immer für einem Rcchcsgrunde einen Ansp.uä) zu machen qe« denken, haben solchen bei der auf den »0. S,P!em« ber l. I. Vormittags 10 Uhr hiergerichts angeord. nelen Liquidirungstagiatzung, be» ten Folgen des §. ÜN, b. O. B., gellend zu machen. Bezirksgericht Wippach den 22. Juni 1850. Z. 1285. (3) Nr. 2314. Edict. Vom gefertigten Bezirksgerichte wird bekannt gemacht: Es sey mit Bescheid vom 27. Juni 1850, Nr. Uxll. 2314, in die erecutive Feilbielung der dem An-ton Gormk gehörigen, im Orundbuche der Henschaft Reifmtz Mb. Fol. 200 erscheinenden Kaische Nr. 24 zu Ollawilz, sammt einer Ograda und Waldanthtil, wegen dem ?lnlon Sebeh von Krobazl) .jlir-e es«8n des Anton Primscher schuldigen 100 fi. e. 8. <:. ge-williget und zur Vornahme die 1. Tagfahrt auf den 6. August, die 2. auf den 7. September, und die 3. auf den 8. October I850, jedesmal um die l0. Frühstunde im Orte Ottawitz mit dem Beisatze angeordnet worden, daß diese Realität erst bei der 3. Tagfahrt auch unier dem Schätzungswerthe pr. 345 fi. wird hintangegeben werden. Der Grunbbuchsextract, das Schätzungsprotocoll und die Bedingnisse können hiergeiichls eingesehen wrrdel'. Vom k. k. Bezirksgerichte Reisnitz am 7. Juni 4850. 3. 1278. (3) Nr. 998. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senosetsch wird bekannt gemacht: Es sey in der Ereculionssacye des Herrn Andreas Macdonschitsch von Senosetsch, Mandatar des Anton Fe'silla von dort, in die executive Feilbietung des, dem Herrn Anton Iebalschin gehörigen, zu Se. noselsch gelegenen, und im Grundbuche Senoselsch «,,l>. Recif. Nr. 32 und Urb. Nr. 54 vorkommen» den, laut Schätzungsprotocolles . Juli 185U. Fran; Edler u. S'cio, kr. st. Anstands Lehrer, wol)»c ii, UnM'schlscM Nr. 62. ?. 1327. (2) Anzeige. Am Hauptplatze im Hause des Hrn. Kraschovitz Nr. 240, im :tten Stocke, werden Mädchen in Kost und Wohnung aufgenommen. Das Nähere erfährt man daselbst. Eine Wohnung, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Spei6, Keller, Dachkammer lc., ist im Haust Nr. 123 für Mlchcli l. I. zu vermiechen. Ein Monatzimmer mit Einrichtung in Nr. 122 ist täglich zu beziehen. Nähere Auskunft ertheilt ^ Ios. Meierhold. Z. ,ä)o. (2) „ ^ In oer Schloffergassc, -daus Nr. ^55, m, ittn Stock, ist emc WohlNltig, bcstc.-hend aus) Zimmern, nebst elner Älcovc, Küche, Speisekammer, Dachkammer u. Keller, von Michaell an zu vergeben. Das Nähere erfährt man daselbst im 2ten Stock, oder lM Biirgerspttalgcbau' de, imSonz'schcn Gewölbe, wasserseltS. Z. 1305. (3) ' ^ Das Haus Nr. 70 in der St. Flo-riansgaffe zu Laibach ist sammHdem oa-nebenliegenden Garten gcgen i,„s viertel i.'osec> 22 si C. M.; eincs Achtel Loses 11 si. ^ M.; zahlbar in Banknoten oder Coupons. Ein Los, lediglich für die am 25 Juli smtlfmdende Z'ehung gültig, kostet 24 st. O. ^' V,, Vi, '/« ^osl' nach Verhältniß; Verlosnngspläl>e imd Zichungölisten gratis. Das unterzeichnete Groschandlungshaus hält sich zur prompten Besorgung dieser, so '"'' allcr andern 'At^ats- und (5lassm - Loterie-Losen bestens empfohlen und wird fortfahren, dul° pünctliche und verschwiegene Bedienung sich das Vertrauen seiner Geschäftsfreunde würdig zu mache" Moriz Ttiebel Söhne, Banquiers in Frankfurt a. M, 3, 1290. (2) Dir gwßc Nealitätcn- und Geld - Lotterie bei D. Zinner sf Gomp. in Wien. Eröffnet mit Bewilligung des hohen k. k. Finanz-Ministeriums am 26. April I850. Ziehung am IA. November H»3N. Den Nealssegc'llfwnd dieser Älu^spieluttft bilden die vier großen Zinshäuser Nr. 452,453,457,45s m der Stadt Baden bei Wien, wofür dem Gewinner eine Ablösung von W. W. fl. 2^^,^^^ angeboten ist. Es bestehen l^i dieser Lotterie 20,183) Treffer, und zwar: l Tresser uon........si. 2tttt,ttttN H detto ,. ........', «2,000 7 detto .. si- lO,MW . - - „ 7O,OttO 7 dtto , ., IOOO...... »3,000 7 dctto ., » 2300 . . . „ I7,3OO 7 detto ,. „ 1800 . . . » I2,ttOO ^ dttto „ ,. Z2OO . . . „ «>Ntt, 7«V«NS 3tt,t44 detto 'l st. tt«>«>, ?5«N>, 23«, Rtt«, 3«, ^«V, 30 :c. :c. Die Lose eitthalMl liebst ihrci, a,ich>tn't!'sch fottlailfciidl.'!, Nlimmcri, ciuch »och H Zahlen aus d^ Vdummern von > bis U», l»id es si>,d dal>> austcr mit der Hauptnulmner, auch durch ,ene ^ ?^hle,i besondere Gewinne in ^«»>»i und NxtU'»tt> zu machen, «lwdlnch die Möglichkeit geg^ ist, d.^si m^„ ,„ii emem ein;isteu Vose den Haupttreffer vo» fi. HOtt,tt«Q, und eine», von ^ Treffern pr. fi. »»,»<>«>, 5O«O, H5OV, »8OCV, »H«O, »OOtt ». s. w. gewinnen ta""> Die ^osc sind in <5 Abtheillim^'n, lind cben s? vi»,'l F^u'beil eingetheilt, und es geiuählt der Besitz eines^, ses aus mil'i- beliebigen ^lbchciliuiq oder Farbe, die im Plane naher bezeichneten großen Voltheile, wäh>^ durch die Theilnahme mit tt Losen, (Eines a»>j jeder Abtheillmg) der Haupttreffer pr. fl. 2ttO,Ntttt, dann cin Treffer . . „ „ R3,Otttt citt Älmbo . . „ „ K^,««tt ein Ambo . . „ „ Htt