Imts-WZlatt zur Laibacher Zeitung. Ni-. iiö. Samstag den 25. September 18^7. Vubermal -Verlautbarungen. Z. 1638. (3) Nr. 7l23. »d 22754. Kundmachung wegen Herstellung der Stationsgebäude zu Wernitz, Trifail, Sagor, Sava, Kreßnitz und Laase auf der südlichen Staatseisenbahnstrecke - Da die eingeleiteten Concurrenzverhandlungcn wegen Sicherstcllung der Herstellung der Stationsg^ däude zu Wernitz und Trifail in Steiermark, dann zu Sagor, Sava, Kreßnitz und Laase in Krain auf der südlichen Staatseisendahnstrecke von keinem günstigen Erfolge begleitet waren, so wird neuerlich bekannt gemacht, daß die Herstellung der gedachten Bauten im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden werden überlassen werden. — Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur erinnert: — 1. Es find folgende Bauten herzustellen: — Zu Wernitz, n) ein Aufnahmsgebäude, mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 19242 st. 18 kr.; b) ein Kohlenschupfen mit 4893 fl. 57 kr.; zusammen mit einem beiläufigen Kosten» aufwande von 24136 fl. 15 kr. — Zu Trifail, n) ein Aufnahmsgebaude, mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 20058 st. 34 kr,; b) ein Warenmagazin mit 7540 fl. 1» kr.; c) ein Kohlenschupfen mit 3315 fl. 54 kr.; zusammen mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 30914 fl. 4« kr. — ^ Sagor, ^) ein Aufnahmsgebäude sammt Wasserstatton mit einem beiläufig berechneten Kosteuaufwande von 27300 st. 22 kr; k) ein Kol)lenschupfen sammt Eisendlpot m, 376l st 5. kr.; e) freistehende Aborte mit 492 fl. 44 kr ; ) ein Wasscrstations-und Aufnahmsgebäude, mit einem beiläufig berechneten Kostenaufwande von 22065 st. 3l kr.; d) freistehende Aborte, mit 427 fl 36 kr.; c) besondere Erfordernisse, als: Fcuerauswurfs-und Röhrenleitungskanale, Kranich-Untermauerung und Bahnhofs-Einfriedung, mit 3462 fl. 5 kr.; zusammen mit einem beiläufigen Kostenaufwand« von 25955 fl. 12 kr. — 2. Die auf einen l5 Kreuzer Stämpelbogen ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 6. October I847 Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung der Etationsbaulichkeiten zu lhier ist anzugeben, ob der Anbot auf alle obenbezeichneten Stationsbau-lichkeiten, oder nur auf die Bauten der einen oder andern Station gerichtet ist: )" versehen, bei der k. k. General-Direction f. d. Staatseisenbahnen in Wien, in der Herrngasse Nr. 27, eingebracht werden. — 3. Jedes Offert muß den Vor- und Zunamen des Offcrenten und die Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in P^rcentcn, und zwar sowohl mit Ziffern, als mit Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten , werden nicht beachtet werden. — 4. Der Offennt, welcher seine persönliche Fähigkeit zu«r Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisenbahnen nicht bereits dargcthan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige ?srt nach- 1128 weisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Preistabellen, allgemeine und besondere Baubedingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Document noch vor der Überreichung des Offertes unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe werden bei der k. k. Ge? neral - Direction für die Staatseisendahncn zu Wien in den vormittägigen Amtöstundcn von 8 bis 2 Uhr, dann bei der k. k, Civilbauleitung zu Cilli zur Einsicht fur die Offerentcn bereit gehalten. — 5. Dem Offerte ist auch der Erlagschein über das bei dem k k. Universal-Camera!-Zahlamte in Wien, oder bei einem k. k. Provinzial - Cameral - Zahlamte erlegte Vadium mit 5"/g von der nach Abzug des Percenten-Nachlasses sich ergebenden Bausumme bchuschlie-ßen. Das Wadium kann übrigens im Baren oder in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapieren nach dem Börsewerthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosungsanleihen von den Jahren I83l und 1839) bestehen. Auch können zu diesem Behufe gehörig, nach dem Siune des §. 1374 des a. d. G. B. versicherte hypothekarische Verschreidungen beigebracht werden, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof- und nieocrö'sterr., oder einer Provinzial-Kammerprocuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen. — 6. Die Entscheidung über die Concurrenz-verhandlung wird von dem hohen Präsidium der k. k allg. Hofkammer nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauungs-würdigkeit des Offerenten erfolgen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent, vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, sowie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Anbot angenommen wird, den Wertrag hiernach abzuschließen. — 7. Das Vadium des angenom menen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa, was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht, die Caution in anderer, gesetzlich zulässiger Art bestellen will. Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich zurückgestellt werden. — Bon der k. k. General-Direction für die StaatseisenbatMn. — Wien den 6. September 1847. Z. 1639. (3) Nr. 7,83, sä 22755. Kundmachung wegen Herstellung der Stationsgebäude zuSalloch in Krain. —In Gemäßheit des hohen Hofkammer-Prasidial-Erlasses vom 3l August l.I., Zahl I?«6/15. ^ wird die Herstellung der Stationsgebäude zuSalloch in Krain, auf der südlichen Staatseisenbahnstrecke, im Woge der öffentlichen Concurrenz durch Uedcrrcichung schriftlicher Offerte an den M ndestfordernoen überlassen. Denjenigen, welche diese Bauführung Zu übernehmen beabsia tigen, wirdFolgendes zurRicht-schnur bekannt gegeben: 1 Es sind zu Salloch folgende Bauten herzustellen: ^) Ein Aufnahmsge-bäude sammt Bahnhofscinfriedüng, mit einem beiläufigen Kostenaufwande von I6M1 si. 52 kr. N) Ein Warenmagazin, mit einem gleichen Kosten-aufwande von I2W4 fl 31 kr., zusammen mit einem beiläufigen Kostcnaufwande von 28486 f!. 23 kr. — 2. Die auf einen 15 kr. Stämpelbogen ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 4. October 1847, Mittags um l2 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung der Sta-tionsbaulichkeiten zu Salloch," versehen, bei der k. k. General-Direction fü'r die Staatseisen bahnen in Wicn, in der Herrengasse Nr. 27, eingebracht werden. — 3. Icdcs Offert muß den Vor- und Zunamen des Offerenten und die Angabe seines Wohnortes enthalten. — Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Procenten, und zwar sowohl mit Ziffern als mit Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen oder andere Bedingungen enthalren, werden nicht beachtet werden. — 4. DcrOfferent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten, bei dcn Staatscisenbahnm nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Plane, Vorausmaße, Preistabellen, allgemeine und besondere Baubedingnisse und die Baubeschreidung eingesehen, selbe wohl verstanden habe und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documente noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe werden bei der General-Direction für die Staatseisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amts-stunden von 8 bis 2 Uhr, dann bei der k. k. Civil-Bauleitung zu Cilli zur Einsicht für die Offerenten bereit gehalten werden. — 5. Dem Offerte ist auch der Erlagschein über das bei dem k. k Umvcrsal-Cameral-Zahlamte in Wien oder bei cinem Provin- 1129 zial^Cameral-Zahlamte erlegte Vadium mit 3 "/<, von der Bausumme beizuschließcn. — Das Vadium kann übrigens im Baren, oder in hierzu geschlich geeigneten österreichischen Staatspapieren, nach dem Börsewerthe d.'s dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosungs-Anlcihen VW, den Iahrm 1834 und 1839) erlegt werden. Auch können zu diesem Behufe gehörig nach dem §. 1374 des a. b. G B. versicherte hypothekarische Schuldverschreibungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof- und mederösterr, oder einer Provinzial-Kam-merprocuratur geprüft und anstandslos befunden worden scyn muffen, beigebracht werden. — 6. Die Entscheidung über das Ergebniß der Concucrenz-Wcrhandlung wird dem hohen Präsidium der k. k. allgemeinen Hofkammer nach Maßgabe der An-Äehmbcu'keit der Offerte und der Vertrauungswür-digkeit des Offerenttn erfolgen. Bis zu dicftr Ent-^ scheidung bleibt jeder Offerent vom Tage des überreichten Anbotes für dasftlbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. — 7. Das Badium des angenommenen Anbotes wird alö Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa, was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht, die Caution in anderer, gesetzlich zulässiger Art bestellen will. — Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich dem Offerenten zurückgestellt werden, — Bonder k. k' General-Direction der Staatseisendahnen. Wien am 6. September 1847. Z. 1622. (3) Nr. 52101. aä Nr. 22499. Kundmachung. Bei der galizischen k. k. Kammervrocuratur sind zwel Fiscal-Adjunctenstellen mit dem Gehalte jahrlicher 12U0 st. C. M. in Erlcdiguug gekommen. — Zur Besetzung dieser Stellen, oder der durch Vorrückung in Erledigung kommenden Fiscal - Adjunctenstellen mit Iv«l> fl. C. M. Gehalt wird der Concurs bis 15. October 1847 ausgeschrieben. — Die Bewerber um diese Stellen haben ihre wohlinstruirten Gesuche mittelst ihrer vorgesetzten Behörden bei dcm galizischen Landes-Gubernium innerhalb der vorerwähnten Concurs-frist einzubringen. — Die Gesuche müssen mit den Zeugnissen über die erreichte Großjä'hrigkeit, das erworbene Doctorat der Rechte, die von der Zeit des erworbenen Doctorates durch drei Jahre entweder bei einem Fiscalamte oder bei einer landesfürstlichen Gerichtsstelle, oder bei einem Advocate» zugebrachte entsprechende Praris, die Kenntniß wenigstens einer slavischen Sprache, über unbescholtene Moralität, endlich über die zur Erlangung einer Fiscal-Adjunctenstclle vorgeschriebene, gut bestandene Prüfung versehen seyn. — Auch haben die Compctenten anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem der bei der galizischen Kam« merprocuratur angestellten Beamten verwandt oder verschwägert sind. "» Vom k. k. galizischcn Landes-Gudcrnium. Lembcrg am 24. August 1647. Z. 162l. (3) Nr. 24676. 26 22498. Nachricht. Erledigung der Cassierstelle bei der k. k. Cameral- und Creditscasse in Salzburg — Bei der k. k. Cameral- und Creditscasse in Salzburg ist die Stelle des Cas-siers und zugleich Amtsvorstandes in Erledigung gekommen — Mit dieser Diensteöstelle ist nebst der Leitung der k. k. Cameral- und Creditscasse ein sistcmisirter Gehalt von jährlich Eintausend Gulden C. M und die Verpflichtung zum Erläge einer Dienstcaution von Zweitausend Gulden C. M. verbunden. — Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre Gesuche mit allen ihre Befähigung zu derselben, ihre bisherige Dienstleistung und Moralität, sowie die Fähigkeit zum Erläge der Caution nachweisenden Behelfen bei der k. k. ob der ennsischcn Landesregierung bls 2N. October l. I. im Wege ihrer vorgesetzten Behörden zu überreichen. — Endlich haben die Bittsteller in ihren Competenzgesuchen auch anzuführen, ob sie mit einem Beamten der k. k. Cameral - und Creditscasse zu Salzburg verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. ob der enn-sischen Landesregierung. — Linz am 2. Scp^ temdcr 1647. Franz de Paula Heyß, k. k. Regierungs - Secretär. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 1649. (3) Nr. 14962. Kundmachung Zur Verpachtung der Vorspanns-Beistellung in der Marschstation Laibach während des Militarjahres 18 l8 wird am 3ft. September d. I., Vormittags um IN Uhr bei diesem k. k. Kreisamte eine Minucndo-Licitation abgehalten werden. — Pachtlustige werden hiezu mit dem Beifügen eingeladen, daß jeder Licitant ein Vadium von 3W si. zu erlegen habe, welches vom Erstehcr als Caution einzubelassen ist. — Die übrigen Licitatwnsbedingnisse können taglich während den Amtsstunden bei dem k. k. Krcisamte 113ft eingesehen werden.— Bis zur Mittagsstunde des Licitationstages werden auch schriftliche Offerte angenommen, die jedoch nach dem folgenden Formulare verfaßt werden müßten. — Formulare. Der Gefertigte erklärt hiemit die Beistellung der Vorspann in der Station Laibach während des W. I. I848 als Pächter gegen Vergütung von -------kr. pr. Pferd und Meile übernehmen zu wollen, und verpflichtet sich, die bezüglichen Lici-tations-Bedingnisse in allen Puncten genau zu erfüllen— Zugleich wird das bestimmte Vadium im Betrage pr. 300 fl. (oder der Legschein über das bei der k. k. Kreiscasse erlegte Vadium pr. 300 fl.) beigeschlossen. — K. K. Kreisamt Laibach den 15. September 1847. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1640. (3) Nr. 8614/VM. Kundmachn g. Von der k k. Cameral-Bezirks-Berwaltung in Laibach wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für den Mauthbezug an der Wegmauthstation zu Neumarktl, mit dem Ausrufspreise von Eintausend sechs hundert fünfzig Gulden Conv.-Münze, dann jcnen an der Brückenmauthstation zu Feistritz bei Birkendorf, mit dem Ausrufspreise von Neunhundert und zwei Gulden, eine vierte Pachtversteigerung mit Concretal - Ausbietung dieser zwei Mauthstationen, am 2. October I847 um 10 Uhr früh bei dem k. k. Bezirks-Commissariate zu Krain-burg, auf Grundlage der in der allgemeinen Kundmachung der Weg- und Brückenmauthverpachttmgen clän. ,""5 "iminalgerichtliche Untersuchung verfallen Md d,e bloß aus Abgang rechtlicher Beweise auf. des K?> ^' 2"" Individuen, welche zu Folge wea'^?'^'^^ ^r Gefällsübertrerungen, Xe^ "^ 7^' "der einer schweren Gefalls-o w n es N'"^^ ^ogen und gestraft, dem M^erV^^l.cher «7'" s»^ ^ / >. 5 I Abgezahlt wurden, sind durch m^./ . l l.'" ^?""l der Uebertre ung, ode ^e ben^f ' "'^'kannt ist, der CntVeckung m./l s^^ als Pachtungsbewerber Ei 2^ zur derV^^^"^ Pachtvertrages überhaupt hat sich der Pachtlust>ge vor dem Beginne der Pachtung übe Aufforderung dcr Gefällsbehörde mit glaubwürdigen Documents auszuweisen. -_ 4 Wer im Namen emes 'Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig legal.sirren Vollmacht semes Machtgebers bei der Commission vor der Licitatwn ausweisen und dieselbe ihr übergeben. — 5. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einendem zehnten Theile des festgesetzten Ausrufspreises gleichkommenden Betrag im Baren oder in öffentlichen Staatsobli-(Z. An tZ.-Bl. Nr. 115 v. 25 Eept. 1847.) gationen, welche nach ihrem, zur Zeit des Erlages bestehenden Börsenwerthe, die Lose der Anlehen von den Jahren l834 und I83N aber nach dem Nominalwerthe angenommen werden, der Licita-tions-Commission als vorläufige Caution zu erlegen. — Auch kann dafür eine einverleibte Prag-matikül-Sicherheits-Urkunde, mit Beibringung des neuesten Grundbuchs- oder Landtafel - Extractcs, worin der als vorlaufige Caution sicherzustellende Betrag bereits ersichtlich seyn muß, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit der Sicherstellung auch mit dem Schätzungsacte der verhypothezirten Realität belegt seyn muß. — Zur Erleichterung jener Versteigerungs-lustigen, welche bereits Verzchrungssteuer'Pächter sind, wi:d gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dem Gebiete derselben le tenden Bezivksbeyölde, in deren Gebiet die Wer-zchrungsstcuer-Verstcigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, einen Steuerdczirk oder mehrere Verzehrungssteuerbezirke bereits gepachtet und ihre dießfällige Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staatspapieren geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution, lediglich eine Erklärung genügend ist, daß ste ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorläufig für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der competenten Bezirks - Verwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrückstande von der von ihm bereits gepachteten Verzehrungssteuer aushafte, und daß auf die von ihm als Caution dieser Pachtung gewidmeten, amtlich aufbewahrten Geldbetrage und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und üderdieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Verzchrungs« steuer^ Pachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche er eingehen will und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigerungs Commission überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculir-ten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine, oder die Quittung über die hiefür nl''gle bare Caution und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden-Tilg mgöfond-Haupt-casse, wenn die dare Caution bei dcm Tilgungs-fonde fruchtbringend ang/ü'gt wurde, überg/den. — « Die im Ausweise benannten Stemrobjecle werden nur zusammen ausgcbotcn. — ?. Es ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Verzchrungssteuerbezuges einzureichen. — 1132 8. Bel den schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten: u) dieselben muffen mit dem zu Folge §. 5 dieser Kundmachung als Cautions-Depositum bestimmten Betrage im Baren oder in öffentlichen Staats-Obligationen belegt oder mit dem Beweise versehen seyn, daß dieser Betrag bei einer Aera-rial-Casse oder einem Gefallsamte im Baren, oder in Staatöpavieren erlegt worden sey. — Wird die vorlaufige Caution mittelst einer einverleibten Pragmatikal - Sicherheits - Urkunde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im Puncte 5 >m-gegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden. — Dermalige Verzehrungssteuer-Pächter, welche eine schriftliche Offerte überreichen, und von der ihnen im Puncte 5 zugestandenen Erleichterung Gebrauch machen wollen, haben die dorterwähnte Erkläruug ihrem Offerte anzuschließen, d) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte « aufgestellten Regel gemäß alle Steuerobjecte der im Offerte begriffenen und genau zu bezeichnenden Pachtbezirkstheile umfassen, zugleich den angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit seinem Bor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort zu unterzeichnen; Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, uud dasselbe nebstdem von dem Namensfertiger und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. — Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefälls-Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingungcn verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mit-offerenten namhaft machen, an welchen auch Allein die Uebergabe des Pachtobjectes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. c) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwartigen Kundmachung oder den Licitationöbedingmssen entgegenlaufende Klauseln beschränkt seyn; vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß sich Offerent allen Bestimmungen dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbedingnisse (welche daher vorläufig bei den im Puncte 11 dieser Kundmachung genannten Behörden und Gefallsorganen einzusehen sind) pünktlich befolgen wolle, sl, Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen auf eine einjährigcPachtperiode mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung oder auf eine dreijährige Pachtperiode, oder auf beide zugleich gestellt werden. e)Die schriftlichen Offerte, welchedem Emlagen-Stämpelunterliegen,und für die Offerenten von dem Zeitpuncte der Einreichung, für die Gefälls-Verwaltung abcr erst vom Tage, an welchem die Annahme des Offertes dem betreffenden Offerenten bekannt gemacht worden ist, verbindlich sind, müssen bei der k. k. Cameral - Bezirks - Verwaltung, in deren Bereiche die zu verpachtenden Steuerbezirke gelegen sind, versiegelt innerhalb der im ange-hckngten Ausweise festgesetzten Frist überreicht werden. Schriftliche Offerte, welche nach der für die Einbringung festgesetzten Frist einlangen, so wie solche , welche von den vorstehenden Bestimmungen im Wesentlichen abweichen, werden nicht berücksichtigt, l) Auf dem Umschlage des schriftlichen Offertes müssen von Außen, nebst der Adresse der Behörde, bei welcher das Offert zu überreichen ist, der Steuerbezirk genau und deutlich angegeben werden. — Das Formulare eines schriftlichen Offertes ist hier am Ende zu ersehen. — 9. Die schriftlichen Offerte werden nach geendigter mündlicher Versteigerung, und nachdem alle anwesenden Lici-tanten erklärt haben, keinen weitern Anbot machen zu wollen, in Gegenwart dcr Pachtlustigen von dem Licitations-Commissär eröffnet und bekannt gemacht. — Mit der Eröffnung der schriftlichen Anbote schließt der Licitationsakt, und es wird bis zu dem Zeitpuncte, wo von der kompetenten Behörde über denselben entschieden worden seyn wird, kein nachträglicher Anbot angenommen werden. — Die Gefalls - Verwaltung behält sich ausdrücklich das Recht vor, je nach dem Ausschlage der mündlichen oder schriftlichen Anbote die Resultate der Versteigerung zu bestätigen. — Mit der Bekannntmachung der Nichtannahme eines Anbotes werden die vorläufigen Cautionen, oder Cautions - Depositen zurückgestellt. — 10. Wenn mehrere Parteien in Folge eines mündlichen Anbotes zusammen Bestbieter geblieben sind, so haben dieselben ebmso, wie es oben Punct 8, lilt, d für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachwbjectcs und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. — Würde die Zustellung der Aufkündigung des Pachtvertrages von Seite des Aerars wegen Abwesenheit des Pächters oder des Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Gefälls - Behörde die persönliche Zustellung nicht passend finden, so soll die Ueberrei-chung der Aufkündigung bei der Steuerbezirks-Obrigkeit S^ssana zur weiteren Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. — 11. Die allgemeinen Pachtbcdingnis-se können bei der k. k. küstenländisch - dalmatinischen Cameral - Gefallen - Verwaltung und bei den k. k. Cameral - Bezirks - Verwaltungen, dann den Steucrbezirksobrigkeiteu und dm Obern dcr Finanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. —12. Die Aci-tation beginnt an dem festgesetzten Tage das ist am 4. October 1847, pünktlich um die 9. Stunde Bormittags. — Trieft den 10. September 1817. / Objecte, vo Zeit- denen der Be- Ausrufspreis Ort Tag punct, zug der Wer- Bezeichnung der_____________________________ ^ ö" ^ Namen zehrungs- Gemeinde und »«»«»»««»— welchem ^ l? des ^^"" ""^ ^^ ^ für den Zu- ..^. ^ ^^ ^^ schrift' H Z ^.. , . « , k""^e- schlag bewilligten ^ ^ Gemeinde- Zusammen, der vorzunehmenden "che Oft ^ ^ Steuerbezlrkes. Zuschlages, Procenten - Aus- ^nassteuer ^uMaa Wte ein- ^ wo er besteht, maßes. rungsjteuer. ^ju,cylag. Versteigerung. gebracht verpachtet _________, ____----------------------^— werden / wird. fl. kr. si. !kr fi. skr _______ können. z ^ S'essana, mit Ausnahme der von Wein....... INM8 48 . . Amtskanz-! 4. October Bis 3. den aufgelösten politischen Be- Fleisch...... 1,141 12 I1,2W . lei der k. k.l 1847. October zuken St. Daniel und Duino, ^ lZameral- ^ 1847, hinzugewachsenen Gemeinden Bezirks- -^ um 12 . Auber, Cobdil, Copriva, Hru- Verwal- ^ Uhr ' ßovizza, St. Daniel, Gabro- tung in <' Mit- ^, vizza,Pliscovizza,Stiak,Tom- Trieft. tags. H masovizza, Velikiäc,!, Von " x^i^rll^l, t^ol^oli und(!o!)ilÄ' l «Ill v^dann Sgonico mit Klein- ! reppen, Gabrovizza und Sales mit Samatorza. Der Pacht ! bezirk besteht demnach in dem ! alten Bezirks-Territorium von ! Seffana, mit Inbegriff der vom ! politischen Bezirke Senosetsch , hinzugekommenen Gemeinden z LesezhemitBresetz,Bettaniaund ! Gradische, dann der vom auf- ! gelassenen politischen Bezirke j Reifenberq hinzugefallenen Ge ! meinden Comen, Sutta und ! l Skerbina. ! 1534 Formular eines schriftlichenOffertes. —IchEndes- gefertigter biete für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer von Wem und Fleisch in dem Steuerbezirke Sessana, das ist in dem frühern alten Gebiete des politischen Bezirkes Sessana, mit Inbegriff der vom politischen Bezirke Senosetsch hmzugekommenen Gemeinden Lesezhe mit Brejetz, Bettania und Gradische, dann der vom aufgelassenen politischen Bezirke Reifenberg hinzugefallenen Gemeinden Comen, Sutta und Skerdina, also mit Ausschluß der vom aufgelösten Bezirke St. Daniel hinzugewachsenen Gemeinden Auber, Cobdil, Co-priva, Herußoviz!,a,St.D''niel, Gabrovizza, Plis covtzza, Stiak, Tommasovizza, Volikiäul, Vou-xtliKl-g^, dnduli und ^odilg^iliv«) dann mitAus-schluß der vom frühern Bezirke Duino nach Seffana einverleibten Gemeinden Sgonica und Kleinreppen, Gabrovizza und Sales mit Samatonza, für die Zeit vom ..... 15.. bis ... l8.. den Iah- Z. ,585. (3) Nr. 5375. Verlautbarung. Montag den 27. Sepcember 18 >7, von 9 dis l2 Uhr Vor-, und ^on 3 bis 6 Uhr Nachmittags, werden im Burggebaude hier, im ersten Stock?, rückwärtige Stiege, mehrere Kaffeh und Thee-Service vo» Porzellan mit Goldrand, geschliffenes Taftlglas, als: Flaschen, Trir.k - uno Extraw^ingläser, Tassen zum Gefrorenen, in angemessenen Par-thien, Tafelaufsätze, mehrere T-lfellampen, Ta-zen. Wandleucht.r, mehrere Spielt»ü'geln mit Marken, einige Weine in Boutcill^n, Pferde geschirre, l Kutscherpel;, kupfernes und son-stiges Küchengrschirr und anderes mehr im Weqe der Llcit^rio» hintangeg^ben, ivo^u Kauflustige hiemit einft^laren w^rd Necr. Nr. «36 dienstbaren, auf 153o fi, 15 kr. geschätzten Haldhube in Biood Cons. Nr. 119 gewiUiget, und dazu der 27. October, der 27. November und der 23. December l. I-, jedesmal Vormiitags von 9 bis 12 Uhr in loco der Realität mir dem Anhänge bestimmt worden, daß selbe bei der dnnen Feillmlung auch unter der Schätzung dem Bestbietenden zugeschlagen werden wird. Der Grundbuchsertracc, das Schä'tzungsproto-coll und die Licttationsdedingnisse können bei diesem Gerichte eingesehen werden. Bezirksgericht Haasberg am 30. Juni ,847. 1135 Gubernial - Verlautbarungen. Z< 1664 (1) Nr. 2N222. Surrende des kais. königl. illyrischen Guber-niums. — Die Ueberlieferung des Beschuldigten zur Untersuchung an dasjenige Crimmalgericht, welches den Steckbrief erlassen hat, ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Anhaltung bloß aus Anlaß und in Folge des Steckbriefes geschehen ist. — Ueber die Frage, ob nach Vorschrift des Hofdecretes vom 21. Jänner 1820, Zahl.1643 der Justiz-Gesetzsammlung, die Ueberlieferung des flüchtigen Beschuldigten eines Verbrechens an dasjenige Crimmalgericht, welches den Steckbrief erlassen har, auch indem Falle Statt finde, wenn der Beschuldigte ' in dem Bezirke eines andern Criminalgerichtes wegen eines verübten Verbrechens, und nicht in Folge des von dem ersten Kriminalgerichte erlassenen Steckbriefes angehalten worden ist, wird in Folge allerhöchster Entschließung vom 10. Juli !847 zur Beseitigung dcr vorkommenden Zweifel erklärt: — Die Ueberlieferung des Beschuldigten zur Untersuchung an dasjenige Criminalgericht, welches den Steckbrief erlassen hat, ist nur in dem Falle gerechtfertigt, wenn die Anhaltung bloß aus Anlaß und in Folge des Steckbriefes geschehen lst. — Welche allerhöchste, von der hohen k. k. obersten Iustiz-stelle bereits sämmtlichen Appellationsgerichten bekannt gegebene Bestimmung in Folge Decretes der hohen k. k vereinigten Hofkanzlei vom 7. August d. I., Zahl 2UN51, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 1«. September 1847. In Ermanglung cmes Landesg ouv e r neurs: Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrach. Dl-. Georg Mathias Sporer, k. k. Gudernialratl). Äemtliche Verlautbarungen. ^ '653. (i) Nr. 6569^226. -Kundmachung vegen Tadakmatrr, al - Verfrachtung ^" surfte nfelo nachGratzunozurück. Aun der k. k. vereinten Camer^l.G'sällcn' rwaltlmg für Steyermark und IUyvien wird Äic,?"^2""^l' haß bei derselb.n über t»e ft/ !"6uuna ^ Tadakmarcrials und anderer ^ allsart.kel auö dcr k. k. Tabakfabr.k in NMtenfcld n^ch Gratz und zurück, für das ^onnenj.hr !U4S, oder für d,e drei Son. ncnlahre l8l6, l8l8 und l850, durch eine (Z. Amts-Bl. Nr. Il5 v. 25. Sept. ,847.) Concurrenz mittels schriftlicher Offerte ein ver« lragömäßiges Uebereinkommcn getroffen werden wird, wozu diejenigen, welche dieses Trans-portgeschäfc zu übernehmen beabsichtigen, mit dtm Beisätze eingeladen werden, daß die in einem Jahre zu verführende Quantität im Sporcogewichte von Fürstenfeld nach Gratz in l!.000 Centner, oder auch mehr oder weniger, und von Gratz nach Fürstenfeld in beiläufig 700 Centner bestehen dürfte, und die versiegelten Offerte mit der Aufschrift «Anbot zur Tadakmaterial-Verfrachtung von Fürsten-frlo nach Gratz" UngstenS bis 2l. Oktober l617, um 12 Uhr Mittags im Bureau des k. k. lvilklichnl Hosrathes und Cameral-Ge-fallcnadmlnistlalors für Sc^yermark und IUy« rien einzureichen, odcr bis dahin einzusenden suit?. — EZ werden nur jene Offerte berücksichtiget werden: i) welche einen bestimmten Preis enchal^t,; 2) die Verbindlichkeit aus-dlückcn, sich den bei der vereinten Camera!-GefäUenv.'rw^lluna in Gratz und Wien, oder bet der Tavakfaoriks-Verwaltung in Fürstcn-frlo einzuschettden Cotttraltsvedingungen zu fü< gen,^und 3) welche mit der Quittung über das zur sichelst.llung ihres Anbotes bei der k. k. Lameral-Gefällenhaupt' und Grätzer-. oder den üvllgel» Bcz>rk5c^ss,n, od.r bei der Für-stenfeldcr Tadakfavriksc«ss^ erlegte, auf Em-tausend Gulden C. M. festgesetzte Angeld be-lcgt seyn ?vcrden. — Die Ossercnten bleiben dls zur erfolgten Enlscheivlma für ihre Anbote rechtsverdindlick, nach e^folgter Enlfchci. dung aber wird das Angeld denjenigen, dcren Anbote nichl angenommen werden, sogleich zurückgestellt, das Vadium jenes Offerenten übcr, dessen Anvoc angenommen wird, kjs zum Erlag der Caution, welche auf d.n doppelten Betrag d.s Angeldes, d. i. auf d.'n Beirag von 2000 si. C. M. festgesetzt wird, zurückbe» halten werden. — Die Caution ist binnen !5 Tagen, vom Tage. als dem Meistbietenden die Annahme seines Offertes bekannt gemacht worden seyn wird, vollständig zu leisten, widri« gcns eö der k k. Camcral-Gefallenvcrwaltung freistehen wird, entweder das erlegte Anaeld, als dem Slnütssckahe verfallen, einzuziehen, oder auf Gefahr und Kosten des durch die Untel!,.ssung deß bedungenen Cclutions - Ella-ge6 r.ltragsbrüchigi'n Contrah.nten über dle von ,l)M erst^nd?ne Leistung einen neuen Vertrag, mit wem immer, auf cie der k. k. Came» ral. Gcfällenverwalcung b.liebiste Arr einzuge-h,l». — Grctz am ?. September !O'l7. I13K I. 16,8. (3) Nr. 8674jVl. Kundmachung. Bon der k. k. Cameral - Bezirks - Verwaltung Laibach wird bekannt gewacht, daß der Bezug der allgemeinen Werzehrungssteuer von den nachbenannten Steuerobjecten in dem unten angeführten politischen Bezirke auf das Verwaltungsjahr 1848, jedoch unter Vorbehalt der wechselseitigen Vertrags-Aufkündung drei Monate vor Ablauf des Pachtjahres von Seite des Ärars, und bis 15 Juli l8l8 und rücksichtlich 184!» von Seite des Pächters, auch auf die Dauer eines weitern Jahres unter der gleichen Bedingung, mit dem Bedeuten, daß durch die Unterlassung dieser Aufkündung der Vertrag wieder auf ein weiteres Jahr erneuert werde, mit Ende des Verwaltungsjahres 1850, jedoch ohne vorhergegangene Aufkündung, zu erlöschen habe, dann auf drei Jahre, ohne Bedingung dieser Aufkündung verstcigerungsweise in Pacht ausgeboten, und die dießfallige mündliche Versteigerung, vor welcher auch die nach der h. Gu-bernial-Currendevom 20. Juni 1836, Zahl 13938, verfaßten und mit dem 10A Vadium belegten schriftlichen Offerte überreicht wetden können, an dem nachbenannten Tage und Orte werde abgehalten werden; wobei bemerkt wird, daß die schriftlichen Offerte b is 24. Sevtember 1347, 12 Uhr Mittags, versiegelt und mit der Bezeichnung des Pachtobjectes, für welches sie lauten, von Rußen verschen, bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltungs-Vorstehung in Laibach eingebracht werden muffen. —> Schriftliche Offerte, welche nach dem für die Eindringung festgesetzten Schlußtermine einlangen, so wie solche, welche anderswo, als an dem bezeichneten Orte überreicht werden, und welche nicht mit dem 10 A Zzadwm belegt sind, bleiben außer Berücksichtigung. Uebrigens unterliegen die letzteren dem Einlagen - Stämpel. ' Ausrufs preis für Wein, Weinmost, Für die Im und Maische, Fleisch Am Bei dem dann Obstmost Hauptgemeinde Bezirke Verzehr.-^r. 'Verz.-St. _________^_____________________________fl. j kr/ si. >kr. St. Oswald 25. löblichen k. k. Lukowitz Egg und September Bezirks - Com- Kreutberg Kreutberg 1847 missariateEgg St. Helena Bormittags und Kreutberg um 10 Uhr. zu Podpetsch 11800 — 1399 ^ Zusammen . ,3000 fl. Den 10. Theil dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen. — Übrigens können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei dieler Z. ,652. (l) Nr. 935HW36 Concurs - Kundmachung der k. k. stcyermarkisch-illyrischeu Ca-m e r a l - G e f ä l l e n - B e r w a l t u n g, — (w c-gen Besetzung der E i n n e h m e rs st ell e drs k. k. GefälIcnchen de"'^ 5^7^- ^"^ 6""'cht^ Es sey über K' gar v«n ^^^^ ^'^" """ ^ck, wider Mitza dcr^e^ l-'' " ^e erecutioe Feilbietung des, tm ,n . ?/l)ongen, gerichtlich auf 2074 fi. qeschaft-i ' " /' ^p^ner-Vorstadt zu Lack, I.Z '^ons. E re^..^knen, und Urd. Nr. 53/dem Gute Hör7d"> ' 7^'^'" A"'les s'n«nt Un.^ und Zug! Nr /" p.^ «l" ^larrhofc Altenlack sub Mb. lr. 40, Rect. Nr. 4l untcrthämgen Ucberlands- acke,ß, so wieder auf 65 fl 43 kr. bewertheten Fal)5' nisse, wegen schuldiger 600 fi. 12 kr. c. 5 c., ge. williget, und hiczu die erste Tagfahtt auf den 25. October, die zweite auf den 25. November und die dritte auf den 24. December l. I. , jedesmal Vor. mittags von 9 bis 12 Uhr in loco der Realität mit dem Bemerken bestimmt worden, daß selbe, wenn bei der eisten und zweiten Limitation ein Anbot über oder um den Sckatzuiigswetth nicht erfolgen würde, bei der dntien Tagfahrt auch umer diesem Hintange, geben werden solle. Dessen die Kauflustigen mit drm Beisatze verständiger, werden, daß die dießfalligen Licilalions.-bedingnisse, Schätzung und Grundbuchscxtract Hieranus zu den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. Bezirksgericht der Camera! - Herrschaft Lack den lv. ^lptember »847. Z. ,6l3. ^I) Nr. ,946. Edict. Vom Bezirksgerichte des Herzogthums Gottschee wird dem unbckanntwo abwesenden Johann Ruppcg ron Unterlag mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider ihn Manin Kurr« von Unterlag eine Klage auf Zahlung von l40 fi. vor diesem Gerichte ange? strengs, worüber die Tagsatzung zur Verhandluug der Nothdmfteli auf den 2. December l, I. Vormittags 9 Uhr angeordnet wurde. Da nun das Gericht wegen deft sen nicht bekannten Aufenthaltes, allenfalls wegen des. ftn Abwesenheit von den k. k Erbstaaten ihm den Call Schuster von Golcschee zur Vertretung auf seine Gefahr und Kosten als Curator bestellt hat, nnt welchem die angebrachte Rechtssache nach den Vorschriften d. O. O. ausgeführt und entschieden werde, so wird derselbe dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls in der rechnen Zeit selbst erscheine oder dem bestimmten Vertreter in der bestimmten Zeit seine Rechts-behelse einhändige, oder einen andern Sachwalter bestelle und diesem Gerichte namhaft mache, und überhaupt u> alle jene Wege einzuschreiten wissen möge, d»e er zu feiner Vertheidigung diensam finden würde, im Widrigen er die aus seiner Verabsäumung entstehenden Folgen sich selbst vcizumessen haben werde. Bezirksgericht Gotischer am 3o. Juni 1847. Z. 1609. (3) Nr. 646. Edict. Dem Johann Vertin von Döblitsch, dessen Au!» enthalt dem Gerichte unbekannt ist, und der auch außer den k. k. österr. Eiblanden abwesend seyn dürfte, wird hiemit erinnert, daß ihm zu seiner Vertretung bei der, über tue Klage des Joseph Vertin von Döblitsch, pct. 29 fi. 44 kr., auf den 26. October l. I. angeordneten Tagfahn in Person des Johann Korban von Altenmarkc ein Curator aufgestellt worden ist. Johann Verlin hat daher bis dahin demselben seine aUfä'lligen Behelfe nutz«, theilen oder selbst bei Gerichte zu erscheinen, oder demselben einen andern Vertreter namhaft zu machen, widrigens die Sache mit dem vorgenannten Curator nach der Ordnung abgeführt werden würbe. Bezirksgericht PöUanv am 17. August ls^?. 1l33 Z. 1626. (3) Nr. 2396. Edict. Von dem Bezirksgerichte Wippach wird all. gemein kund gemacht: Es sey auf Ansuchen der Vog-tei Wippach, narnin« der Kirche St. Danielis in ^anabor, in die executive Feilbietung der, dem Io. seph von Anton Kodella von Wippach gehörigen und laut Schätzunstsprotocolles vom 26. April ^847, Z. >93l, auf 1956 fi. «5 kr, bewertheten, der Herrfchaft Wippach dienstbaren Realitäten, als: der a/g Hübe 5.,t, Urb. Fol. 43, Rcct. Zahl 38, und der '/,» Hübe «>ili Urb. Nr. 362, Rett. Zahl 5, wegen dem Erecutionsführer schuldigen »71 si. »tt kr- gewilliget, und es seyen zu deren Vornahme die Tag.-satzmigen auf dcn !3. October, dann den »7> November und dcn »5. December!. I-, jedesmal Vor.-mitlag um 10 Uhr in dieser Gerichtskanzlei mit dem Beisatze angeordnet, daß obige Feilbielulia,sob< jccle bei der letzten Tagsatzung auch unter dem Schä-tzungswerthc hintangegeben werden. Der Gruntbuckscxtract, das Cchätzungsproto-coll und die Licitationsbedingnissc, nach wrlchen jeder Llcitant das i0"/« Vadium zu erlegen hat, können täglich hieramls eingesehen werden. Bezirksgericht Wippach den !9 Juli «847. Z. l608. (3) Nr. 2,75. Edict. Vom Bezirksgerichte Lchneeberg wird der unbekannt wo besindllchen Gertraud Paik oder ihren gleichfalls unbekannten Erben durch gegenwärtiges Edict bekannt gemacht: Es habe wider sie Jacob Paik, von Salleis Haus Nr. 6, die Klage auf Verjährt-und Erloschen-Erklärung des, auf scincr, der löbl. Herrschaft Nadlischeg sul, Urb. Nr '^/,,^. Relt, Nr. H42 dienstbaren V4 Hübe, seit li. Mai »799 zu Gunsten der Gertcauv Paik, ob ihrer Hausentferti-gung pr. 99 si. 10 kr. haftenden Heirathsuertrags ^0. »,.Mai »799, angebracht, worüber die Tag' sahung zur Verhandlung auf dcn 22. November,847 früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet worden ist. Das Gericht, dem der Aufenthaltsort der Geklagten oder deren Erben unbekannt ist. hat, da lie vielleicht aus den t. k. Erblanden abwesend seyn dürften, auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Io-harm Pcrz von Schnceberg 4U ihrem Kurator aufgestellt, mit welchem diese Rechtssache nach der für die k. k. Erblande bestimmten Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Dieselben werden also durch dieses öffentliche Edict zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zu rechter Ziit selbst zu erscheinen, oder dem bestimmten Vertreter ihre Ncchtsbehel'e an die Hand zu geben, oder auch selbst einen andern Vertreter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und übn-Haupt in alle die ordnungsmäßigen Nege einzuschleilen wissen mögen, die sie zu ihrer Vertheidigung dienlich erachten würden, widrigens sie sich die aus ihrer Velabsaumung entstehenden rechtlichen Folgen ftlbst beizumessen haben werden. Bez. Gericht Schneeberg am »6. August l847. 3. ,6>». (3) Nr. l2L6. Edict. Vom Bezirksgerichte des Herzogthums Gott. schec wird dem Joseph Wiitinc von Oberstnll Nr. 4 durch gegenwärtiges Edict bekannt gemacht: Es habe wider ihn Georg Maierle von Durndach eine Klage ^cw. schuldiger 300 fi. C. M. 5. ». c:. angebracht, worüber die Tagsatzung auf dcn I I November l. I. Vormittags 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet worden ist. Nachdem dem Gerichte der O>t seines Aufenthalles unbekannt ist, und er vielleicht aus den k. k. Erbländern abwesend ftyn könnte, so hat selbes auf seine Gefahr und Kosten den Mi-chacl Lakner von Gol-schce zu seinem Curator auf/ gestellt, mit welchem diese Rechtssache nach den Vor> schriften der Hierlands bestehenden Gesetze ausgeführt und entschieden werden wird, derselbe wüd dessen biemit öffentlich zu dem Ende erinnert, dc.ß er allein falls zur rechter Zeit selbst erscheinen, oder dem be-stimmten Curator seine Nechtsbehelse zu Handen kom. men lassen könne, oder aber einen andern Eachwal^ ter bestelle und dem Gerichte namhaft mache, und überhaupt alle ordnungsmäßigen Wege cuizuschleiten wissen möge, die cr für seme'Vcttbei'diglülg diensam finden würde, widrigens er sich die auö feiner Wer» absäumung entstandenen Folgen selbst beizumessen haben wird. Bezirksgericht Gottschee am 25, Il,l> l84?. Z. 16,2. (3) -, Nr. >77l. Edict. Vom Bezirksgerichte des Herzogthmus Gott-fchce wird dem uirbekannt wo abwesenden Jacob Ostermaliti von Unterwetzenbach mittelst gegenwärtigen Edictcs erinnert! Es hade wt0er iha ^>e,r Iv' hann Kosler von Ortenegg um die Rc.'ssuminmg der gegen ihn unterm 4. Nou. ,837, Z. 563», P«". 220 fi. <:, «. 0, angestrengten Kl.ige bei viesem Gt' richte angesucht, worüber die Tagsatzung zur Verhandlung der Nothdun'ten auf den 6- Norentbcr I. I. Vormittags 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. Da nun das Gericht wegen drssl!, nicht bekanntem Aufenthaltsorte, allenfalls wegen drssen Abwesenheit von den k. k. Erbstaatt'n, ihm dm Michael Lakner von Gottschce zur Veriretung auf seine Gefahr und Koilen als (5urator bestellt hat, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach Maßgabe der a. G. O. ausgeführt und entschieden werde, so wird derselbe dessen zil dem Ende eminrrt, damit er allen« falls in der rechten Zeit selbst erscheine, oder dem bestimmten Vertreter in der gehörigen5eit scine Rechts « behelfe einhändige, oder einen andern Sachwalter bc-stellr und diesem Gcnchle namhaft mache, und ürer-Haupt in alle jene Wege einzuschreiten wissen möge, die er zu seiner Vertheidigung diens.nn finden wmde, im Widrigen er die aus seiner Veradsaumung entstehen-den Folgen sich selbst beizumessen haben we,de. Bezirksgericht Gottfchee am 2ö. Juni »847.