Amtsblatt zur Laibacher Zcillm. >ii-. 378. Dinstag den 3. December 1860. Z. 2302. (Y > Nr. ,5353. ' Kundmachung in Betreff der del der' gegenwartigen Rekruten-Hebung vorgeschriebenen Bedingungen zurEnthcbung vyn der persönlichen Leistung der Wehrpflicht gegen Entrichtung der festgesetzten Taxbetrage. ' Die Ministerien des Kriegswesens und des Innern haben befunden, bei der gegenwärtigen Rekrutenhebung eine Beschränkung rücksichtlich der Militär »Befreiungen gegen Erlag der Tare eintreten zu lassen, welche darin besteht, daß die Enthebung von der persönlichen Leistung der Wehrpflicht gegen Entrichtung der festgesetzten Taxbetragc dermalen nur jenen Militärpflichtigen gestattet wird, in deren Familien-, Gcwerds- oder Wirthschaft^ Verhaltnissen die beiden Landesstellen (Landes-Militär-Commando und Statthalterei oder Kreis-regierunq) positive Gründe zu einer billigen und gerechtfertigten Berücksichtigung finden. Militärpflichtige, welche den Bestand eines oder des andern'' dieser Verhaltnisse nachzuweisen vermögen, habe^ wenn sie sich durch den Erlag der Taxe von dem Militär. Dienste zu befreien wünschen, diese Absicht vor der Assentirungä-Commission zu erklären, und zugleich das Gesuch um die Bewilligung zum Erläge der Vefreilmgs« t^xe zu überreichen. Derlei Gesuche sind auf demselben Wege, aufweichen» die Verhandlungen über concertative Entlassungen der militärischen und politischen LandesstcUc zur Begutachtung zukommen, an eben diese Behörden zur Entscheidung zu leiten und überall schleunigst zu erledigen. Der über derlei Gesliche in Ueberemstimnnnig beider Landcsstellen ausgefertigte Bescheid ist nach ieder Richtung für den Bittsteller entscheidend und eine Reclamation gegen denselben wirkungslos. In Fällen, wo die Ansichten der genannten i!andc5behörden bezüglich der Statthaftigkeit solcher Gesuche von einander abweichen, sind dic dieß-fälligen Verhandlungen im Wege des k. k. Ministeriums des Innern an das Ministerium des Kriegswesens zu leiten, von welchem die Entscheidung im Einvernehmen mit dem ersteren Ministerium erfolgt. Diejenigen Militärpflichtigen, deren Gesuche um Militär-Befreiung gegen Erlag der Taxe auf diese Art in amtliche Verhandlung genommen wurden, sind verpflichtet, die Befreiungstaxe 3 Tage nach erhaltener Bewilligung an die nächste Kriegs-cassc abzuführen. Jedoch sind die genannten beiden Landesstellen ermächtiget, diese Frist über Ansuchen der Partei in besonders rücksichtswürdigen Fallen Ein Mal angemessen zu vel längern. Verlauft aber der ein Mal verlängerte Termin und ist die Taxe nicht erlegt worden, so hat der betreffende Militärpflichtige den Anspruch auf die Militär-Befreiung gegen die Taxe verwirkt, und Muß sogleich bei seinem Truppcnkö'rper einrücken. Meldet ein vom Lose getroffenes Individuum sl'ch bei der Asscntirungs-Commission zum Erläge ber BefreiunqStaxe unter Ueberreichung des dalauf gerichteten Gesuches, so ist dasselbe vom Assent-plahe zu beurlauben und so lange im Urlaube zu belassen, bis über das fragliche Gesuch entschieden Wird. Die gegenwärtige Anordnung hat, in so weit ^durch die Militär-Beflemng gegen den Taxerlag 'ür die dermalige Rekrutirung beschränkt wird, "ur auf jene Militärpflichtige Anwendung zu fin-^n, welche dermalen zur Losung berufen werden, ^e aber zur Zeit der Kundmachung noch nicht vom "se getroffen worden sind. Diese haben demnach im eintretenden Falle die "erlangten Nachweisungcn über ihre Familien-, ^werbs- oder Wlrthschafts-Verhältnisse in der ^'gezeichneten Weise zu liefern, um sich von der persönlichen Militär-Dienstleistung gegen Taxerlag °" befreien. Dagegen bezieht sich die vorliegende Anordnung auf jene Militärpflichtigen nicht, die im Zuge der dermaligen Rctrutirung, jedoch vor der Kundmachung deS gegenwärtigen Rescriptes vom Lose getroffen worden sind und sich zum Erläge der Taxe bereit erklärten. Diese sind nicht verpflichtet, die Beweise ihrer Nothwendigkeit bei Hause her^ zustellen; es kann ihnen zum Behufe des Taxerlogeä kein anderer, als der in der Vorschrift vom 23-December 184S (kund gemacht im Neichsgeseh-blatte des Jahres l65(», IV. Stück, Nr. 5) bewilligte Itägigc Termin zugestanden werden, nach dessen Ablaufe derjenige, welcher dieser Ver-pfllchtung noch nicht nachgekommen ist, sogleich bei seinem Truppentörper einzurücken hat. Retrutirungsstüchtlinge, dann zwangsweise abgestellte Individuen, mit Ausnahme der wegen Paßlosigkeic c^x (^jioio Gestellten, sind von der Milllär-Befreiung gegen Taxe ausgeschlossen. Der Betrag der Befreiungstaxc ist übrigens nur dann nach dem Geburtsorte zu bemessen, wenn dieser in den Stcllungsbezirk gehört, wohin der betreffende Militärpflichtige zustandig ist, M' den Fall eines Krieges ist der Vorschrift vom 23. December 1849 gemäß, die Militär-Befreiung gegen Taxe unbedingt eingestellt. Daher in diesem Falle, welcher mit dem Erscheinen eines Kriegsmanifestes eintritt, weder ein auf den Lookauf gerichtetes Gesuch, noch die Befreiungs-taxc angenommen werden darf. Hingegen werden Offert-Entlassungen dienender Soldaten gegen die Taxe in Fällen der dringendsten Nothwendigkeit selbst in Knegszciten ge» stattet. Jedoch sind alsdann die dießfälligen VerHand« lungen in der vorgeschriebenen Form dem Ministerium des Kriegswejens vorzulegen, welches sich die Entscheidung vorbehalten hat. Dieses wird in Folge Erlasses des h. Mini. steriumö des Innern vom 27. d. M., Z. 25972, allgemein bekannt gemacht. Laibach am 3U November I85U. Gustav Graf v. Chorinsky in. p., Statthalter. Z. 2312. ^2) Aufruf! ms ?"^V Ausrüstung dcx Armee eingeleitete ! , ^ . ^ hat zwar einen guten Fortgang uno lapc yoffen, den Bedarf in Kürze sicher stellen Um jedoch schon dermalen auch die künftig möglicher Wel,e eintretende Erforderniß an Pferden durch schnelleren Ankauf zu sichern, wird von Seite des Kricgsministeriums der Preis für ein gutes schweres Attillerie.Zugpferd, im Maße von 15 Faust 2 Zoll und darüber, von I4tt fl., wahrend der gegenwärtigen Verhältnisse auf 150 si. C. M. bel dem Fortbestehen des Remontcnprcises sur dlc übrigen Gattungen Pferde erhöht, zugleich aber auch gestattet, daß den Gemeinden, Pferdehändlern und sonstigen Unternehmern, die sich bei Abstellung von Rcmontcn in größerer Ausdehnung bethelllgen wollen, uno in der Zeit von Kund. machung des gegenwärtigen Aufrufes bis zum 15. December 1^50 auf ein Mal wenigstens 25 Pferde als diensttauglich auf die in den Kronländern aufgestellten Assentplahe abliefern, ein Zuschuß von 5 Procent; für wenigstens 5UPferde «Proc., und für mehr als 5« auf ein Mal alö tauglich abgelieferte Pferde ein Zuschuß von 10 Proc. zu der für die innerhalb der festgesetzten Zeit alö tauglich abgestellten Bespannung-, Reit- und Pack-Pferde entfallenden Verdienstsumme, bei Vergütung des Remontcnpreiseö nach jeder Assentirung ausbezahlt werde. Für die in geringerer Zahl als 25 auf die Assentplätze gestellten Pferde findet kein Zuschuß Statt. Ebenso tritt nach Ablauf dieses Termines für die abgestellten Pferde der bisherige Remontenpreis ohne Zuschuß ein. Werden hiebei zugleich taugliche Cauallerie-Pfcrde abgestellt, so zählen sie in die Gesammt-zahl der Pferde, auf die der Procentcn-Zuschuß zu berechnen ist. Die Unternehmungslustigen und Pferde-Eigenthümer finden in der ihnen hierdurch gebotenen Begünstigung eine ihrer Mühe entsprechende Prämie, die in dem Maße sich erhöht, als sich die Zahl der in obiger Zeit wirklich zur Abstellung gebrachten diensttauglichen Pferde, wie der hierdurch in'ö Verdienen gebrachte Nemontcnprcis wächst. Vom k. k. Kricgöministerium. Wien am 29. November 185U. Z 2306, (I) Zahlungs- Aufforderung an die vormaligen Unterthanen und Grund-holoen der Herrschaft Treffen in Unterkrain- In Folge der hohen Ministerial- Verordnungen vom 9. August und 29. September d. I. durch die Rcichsgesetz - und Regierungsblätter (^IX und c^XXIX, Nr. 32U und :ttl!) kund gemacht, sind die sämmtlichen Rückstände der grulidhenllchen Urdarial - Forderungen bis ein-schließig !8i7 von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen, widrigens diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben werden. Um den Rückstandlern bedeutende, bei cini< gen derselben mit den Restbeträgen in keinem Verhältnisse stehenden Kosten zu ersparen, werden nun diejenigen, welche mit Urbarialgcld- und Na-ural-Giebigkeiten, Laudemicn und sonstigen aus dem bestandenen Unterthanöverhältnisse herrührenden Leistungen bis einschlleßig 1847 hiehcr aushaften, hiermit aufgefordert, die erwähnten Rückstände bis Ende des Monats Jänner 1851 um so gewisser der gefertigte,, Herrschaft abzu« führen, als sonst diese Rückstände auf Kosten der Restanten im Rechtswege eingetrieben werden würden. / Herrschaft Treffen den 1. December I85U. Z. 2289. (2) Nr. l722. Edict. Von dem Bezirksgericht.' Wippach wird allgemein kundgemacht: Es sey auf Ansuche» des Joseph Boiiö vou Podragli, in die executive Feilbietung der dem Giegor Machine von Dane gehörigen imd laut Schat-zmigSvrotocolles vom 15. Juli 1850, Z. 182, auf 725 fi, bewerthetcn Realitäten, als: der '^ Hübe. «lll, Urb. Fol. 482 , im Grundbuch« der Herrschaft Seno/.io vorkommend, wegen dem E.reclitioiisführer schuldigen 378 fl. 40. kr. gewilliget, und es scpen z„ deren Vornahme die Tagsahungen auf den l9. December 1850, dann den '^0. Jänner und den 24. Februar I85l, jedesmal Vormittag um 10 Uhr im Hause des Eiecuten mit dem Beisätze angeordnet, daß obige FeilbietungSobjecle bei der lehren Tagsal)u»a auch unter dem Schahungswerthe hilitai'gcgebe» werden. Das Schatzungsprotocoll, die Licitatloiiobeding.-„isse und der Grundbuchsertract können hieramts täglich eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Wippach den 30. Septem. ber I8H0. 2. 2283. (3) Nr. 3680. Edict. Vom k. t. Bezirksgerichte Planma wird hiermit bekannt gemacht: (5s habe (Heoig 5ilö von /erau->n5, wider den Mathias Malnel^'scheu Vcilaß und dtffen unbetanntc Erben die Klage auf ge-rtchchrtigic Erklärung der, mit Bescheide vom I. Mai l. I., Z. 2050, auf die dem Mathias Mal. lie>«5iö eigenthümliche, im Grundbuche Haasberg «ul, Rcct. Nr. 786,am 3. Juni 185« vollzogene Plänola-lion dcs Ehcverlrages rom 23. Jänner 1832, ob dcs mit Cession vom 30. April d. I. auf den Kläger ins Eigenthum übergegangenen Hcirathsgutcs pr. 140 fl. c, ». c, und auf Zahlung dieses Hei« raihsgulks sammt den seit 23. Jänner IÜ48 bis zur Zahlung laufenden 4 ^, Verzugszinsen überreicht, worüber dic Tagfatzung zur summarischen Ve,Handlung mit d«m Anhange des §. lü dcs k.us. Patentes vom 18. October I845, aus den 31. Jänner 928 185l. Fluh 9 Uhl hingelichtö al^'ei^unu, u»d den l^ettagltii Hern, Franz Echerto als iUerlaßcuralor blstelll wild. > Die Geklagte», werden dcmnach aufgefordert, sich bis dahin bei diesem Gerichte unter Ausweisung ihrer Rechlöiuel anzumelden, allenfalls einen andern Bevollmächtigte:, zu erneünen, oder dem Ernannten ihre Rtchisbedelfe mitzulheill,,, widrigens diese Rechtssache dioß mil dem uderwa'hlilen Curator aus-getragen werden wüll>e. , ' ' " K. k. Bezl'kSg.richt Planina'am 9. August »850. Z. 22«0. (3) Nr. l^6. .l".- V d i c t. 'Von dem k. k. Gez. Gerichte Siein wi>d hiermit bekannt gemacht: Mai, habe über Ansuchen des Joseph Pa>:liö von Stein, we^ei, ihm von Johann Äioqrascke^ von edenda, aus dem gench^lichen Vc>gleiche . 23. Ocoder ls/^9, ^tt. 3l2l, sch.Ndi^en 40 si. e. ». c., in die er U. (3) Nr. 3534, Edict. z^oin k. k. Bez. Gez. Gklichlc Planina wird be^ rannt gegeb.11: lKs sey üoer die Klage des Georg Meden von Zirknitz, wider Michael Zassermann und seine Rechts» Nachfolger, alle unbekannten Aufenthaltes, wegen ^rsiyung der im G. B. Thurnlak »uli Urb. Fol. 5?5 vorkommenden, auf Namen Michael Zassei-mann verzeichneten Wicse ^:»»3 v «liven'/i, die Tast» sahung zur mündliche» Verhandlung aus den 29. Jänner 1851, Früh l0 Uhr, hingerichis mit dem Auhange des §. 29 anberaumt uttd den Geklaqien He,r Joseph Obresa von Zirkxitz als OurÄlur lzä lletnn,» beige^eben worden, mit welchem d»e !)iechlk» sache nach den bestehenden Gesehen uerhandcli wnd. Hievon weiden die Geklagten mit der Auffbl» de>u,!g in Kenntniß gesetzt, damit dieselben eniwe. dc, selbst erscheine» , ode> die!eni Ge,ichie einrn S.lä). waller namhasi machen, oder dem (öu a,or ihre BeHelle an die Han5 gebe», und überhaupt im ord' !run, ^uschrclben haben werde». Planina am 23. Juli 1650. Z. 230,. (1) > Kurze Nebersicht der Northeise, welche bei der Gll) ßkll Elll sst n - 3»lterle geboten werden deren gttNzev GvtvttH laut bereits crfolgter Ankündigung ^ für die Radetzky Weldm-Iellacic Haynau und Aatour-Invalidm- Bersorgungsfondc lest'.».». !st Durch die qan; außergewöhnlichen Begünstigungen, welche Sc Majestät dcr K^«lNß, 4^tt«Z0, S«h«, ^sXN> ?c :e , auf elM' fur dle Tl^lncdmcr einlaoen^i'te ^cise in dcr ganzen Neihenfolae oer ^ose zu vertheilen. Dle nayeren Octails enldalt o.'r leichtsa^'llwe ^oielplan und man l>cschränttsich h,er, nur die kur;e Erläuterung zu aeben, doS Mlt einem und dem,t'lbeu üose. unl» zwar, ob dasselbe von der l , ll , III. oder IV. Classe lst, v>er große Treffe NU Belrage von ss 2U.>s>sß«> uno aiijm^clil noch vie'e Nebenacwmnste gemackr w^en können. ^c.cl> gcdl'zcr «der ist die Wahrscheinlichkeit zu mehrseitigen Oewinnsten für Besiizer von zwei ^o'en, nämlich cines von oe«- I. nno elnes von der U. Classe, weil oie'elden laut § H der Zledungs Modaliialen bei der ersten Ziehung spielen müssen. Die ''ose der lli Classe haben i>cn arößeren Vortbeil für sich, daß sie jedenfalls bei F Ziehungen, wo Treffer von fi. 2VO,UO«>O«> H^OidO «.>,«><><>, ^<ßer nlchl, ein sicherer Gewinn zngewlesen »st Die rose per N. Classe sind angeiuessen brsolwers begünstigt, sie spielen bei der ersten zweiten und dritten Ziehung auf alle vorbe^ickneter. Gewinnst.' unbedmgr m,l, und haben für sich eine Separat-Ziehung mit Treffern vonsi "^^^^ ^O^dsK, 2^sBür gebührende kunstvolle Erlnnerungsblatt (Dlplom ^') von dem k. k vriv. Großhandlungs-hause I. <^- Schütter Kl Evmp. in Wien, durch welches die Lose zu dieser Lotterie ausgegeben werden, in Vormerkung gebracht: Hr I>. Joseph Ncumann, kais, Rath, Hof- und Gerichts-Advocat :c, ?c. in Wien. Hr. Leop. Dorfleuthner, Privatier in Wien Hr. Ioh. G. Wutscher, Handelsmann m ^aibach, Hr F. ^. Spa'th, Handelsmann in Salzburg, Hr. I. I. Hittzarich, Großhändler mTriest. Herren Brüder Nospini, Kaufleute ,n Gratz. Hr. M. ^»eff, Handelsmann in Pesth. Hr Heinrich Schuster, Handelsmann in Stamz. Die löbl. Direction der ersten Section oer Gesellschaft des k. k. priv österr. i!loyd in Trlest. Die löbl. Commission der vereinigten Versicherungsgesellschaft in Tnest. Hrrren Joseph und <^lio Morpurssojin Triest Se. Durchlaucht Alois, regierender Fürst von und zn Liechtenstcin ^c.^c ^f' ,n Wien. Herren Meyer H5 Schlik, k- k. priv Großhändler in Wien. Hr. Joseph "Albeusberg, Handelsmann w Marburg. Hr. sauren; Herber, Handelsmann in Brunn Hr. Heinrich Mayer, k. k. Militär- und Civil » Agetn in Wien. Hr. Pasquale Nevoltella, k. k. priv Großhändler in Trieft. Hr Ioh. Bapt. O»nea v Ztosetti, oandeli^ mann in Trieft. Hr. Franz Iellouscheg, Handelsmann in Fiume. Hr. I. F. Grund Kl Sohne, Handlungshaus Prag. Hr. M. E. 3)tarinitsch, Agent des österr. Lloyd in Constantlnopel Wlen, am l4. November 1850. Vom Comite zur Ultterstützung der fünf Illvalidcn-Versorgungsfonde- ^) Dieses Ermncru ngs- und Llnerkennungsblatt, entworfen von unserem großen Künstler Geiger, wird un Laufe Monats December vollenoet werden, uno in der Ausführung, wle wir hoffen, die Erwartung uverir^l».