H m t s ' M-ro. Z^ KSMstag Vsn 22. März 1828^ . . ^ Mnbermal - ^srlautharnnKM. Z. IiQ. (i) »ä Nr, 5355l5i0. Verlautbarung über die zu,Rsguss, in Dalmgtlcn erledlz-ts Kriiswundarzten ' Gtelle, -« Dle ho^e F^ofksnzley hst mit Verordnung vom 3. laufenden Monathes, Zahl 2623/ eröffnet, daß zu Ragusa in Dalmatten, die Kreis-Wundärzten - Stelle ^ womit ein Gehalt »on jährlichen V.ier Hundert Gulden, sson». Münze verbunden ,ft, erlediget wsrden sey z daß jehoch kein Btttwerber bey dieser Besetzung berücksichtiget werden^ könne, der mcht Magister oder Patron tze? Ehyrurgie ist, und nebst seinen Fähigkeiten, Kenntnissen und Verdiensten sich «uch über die erlernte Hhter-gVzneykunde, und über die hinlänglich^ Fer-Ngkcit w der Ualienischen oder lyrischen Wpra-chc'auKzu'wnsen sermag. -— Die Btttwerber haben sohln ,hrz gehörig belegten Gesuche längstens bis Ende April dkses Jahres an das-Dalmatiner-Gubernmm zu Zara einzuftntzen. Laibach am i5. März 1828. Aloys-Freyherr v. Taufferer, f. k. Gu5ernial-Secretär. ^. 5o3. (2) oä 6ub. ^iv 5566^ ^ Kundmachung. Z:zr Besetzung ciner in Galtzlen erledigten KrcislnZeiueursl^lle, mit dem' jährlichen Gchatte von 900 fi. «5. M / mit' d?m Vor-LÜckn^gsrcchte in d?n Gch.:lr ven looo s. C.M., w?rd der Concurs bls E?de Ayr-l !. I , aus-a?^7/^dcn.'— I'-''/ wclche Nel? Sceüe zu . wüns')'.i, b^bcn lbre, mit den Be^ zc...^. äb^r die iin' Tau/ichö ^r^^rbencn th^« retischen und pratt.scken Kenntnisse, aemäß den in der panschen Gesetzsammlung, für die k. f. Erblandcr cnrhnlenen hohen Hofkan)-ley-Decreten, vom g. Iuny ^627. ^-D ;6. Mar; 1820, ferncr ü^cr d: ' -^ l)cr "polnn'chcn cdcr tlncr al'dcrn ^pra^ chö, über chvc bisbcnie Dienstlnstun^, dann gemäß der mtt hchcm Hor-am^^d^rcte/ vom 21. Iuny n1Z6/bekannt gcm2^'-^ 2. b, Enr^ schließung, über lhr früheres Betragen, wah^ rend thres gsnzen Vtöknslaufes, ohne eine Zeir-periode zu überspringen, und überhaupt über chre Moralität mit glaubwürdigen Zeugnissen, und kiner Qualrßcations-Tabelle belegten Gesuche, mittelst lhrcr Vorgesetzten Behörde, in der oben bestimmten Frist, an die k. k. Lsndes-Bsu 5 Direction ln Lemberg einzusenden. — kemberg den 22. Hornung 1628. Z. 284. (H) sä Nr. 42ß2. Verlautbarung. Bey dem k. k. Fiskälamte zu Klagcn-furk, ist die zweyte, mit einem jährlichen Gehalte von vierhundert Gulden verbundene Kan-zzüstensselle, in Erledigung gekommen. —Diejenigen, welche diese erledigte Dienststelle zu erhalten wünschen, werden hlemit aufgefordert , chre vorschrlflmaßig documentirten Ge-suchk', bis Zo. März d. I. , durch ihre Zsr-ßesetzte Behörtze bey dem obgensnnten Fiskal-«mre einzureichen. — Vom k. k. iNyr. Guier-nium Laibach Zm 7. März 1L28. Benedikt Mcknsuet v. Fradsnek, k. k. Bubernisl - Secretar. OtaVt- MV lssnvreGtliche VtrlautdarungM. Z. 285. (3) Edict. Nr. i;Z6. V>)n dem k. k. Stadt- und Tsndrechte m Krain wnd dikannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Carl ^rcdmann, als testsmen-t^.r!schen Unlvkrsal' und bedingt erklärten sr, bin, zur Erforschung dcr Scbuldcnlsst/ nach dcm om :6. Fcbruar 18^8 / vcrst^benen Joseph U2n^'. " ^ct?"er alchier, die Tagsa- tzun^............ 'üpr-.l l.'I., Vormittags um 9 Uhr,v^r dlcttm k. k.Stadt' und Tand-rccht'e bestimmet werden, bcy welcher alle Isl ne, welche an diesen V^laß aus was lw.mer für nn«m Rechtser linde Ansprüche zu stellen Dernnmen, selche so gervlß anmelden und rccdtsgeltend darchun sollen, N'ldrigens sie dze Folgen :cs'(. 8^ b. G. B. sich selbst zuzM schreib? ^ ^ w:rden. 2H2 Z. 296. (3) Nr. ilgZ. Von dem k. k. Stadt« und kandrechte -in Krain wird hiemit bekannt gegeben: Es sey über Ansuchen des Dr. Anton Lmdner, wider^Isseph Gernitz, bärgerl. Metzger in der Bt. Peters Z Vorstadt, Hub Conic. Nr. 318, allhier wohnhaft, wegen schuldigen Zg fl. 48 kr. 3. M. e. 5. o.^ in dls executlve Fell« biethung, der gegnerischen , auf Zg st. ^g kr. geschätzten gegnerischen Fährnisse gewisiget, und hiezu drey FnlbiethungstagsatzunZen, und zwar: auf den 10. und Zo. Astrll, dann 17. May 1828, jedesmahl von g bis 12 Uhr Vormittags, und von Z bis 6 Uhr Nsch-MittaZs mlt dem Beysstze angeordnet worden, Haß dle Gegenstände^ die bey der ersten und zwey: ten Licitatton nicht um den Bchäyungswerth, Vder darüber angebracht werden, beo der dritten Licitation «uch unier dem Schätzungswer-the werden hintangegeben werden. Laibach'am ^. März ;623. Z, 2Z3. "(3) Nr. 72g. Von dem 5. k^ Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Ernest Langer, als erklärten Erben ^ur Erforschung der Schuldenlast nach der lm Monathe Jänner 1828, mit Rücklaf-sung eines Testamentes, verstorbenen Anna -langer, die Tagsatzung, auf den 21. April l828, Vormittags ucn g Uhr,, vor diesem k. k. Stadt« und Landrechle bestimmt worden, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für emem Rechtsgrunde Anspruchs zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend daethun sollen,, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 4. März 1828. Z. 295. (3) Edict. Nr. 5027. Von dem k. k. Stadt- und Lündrechte in Kram wird hiemit bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchsn des Franz Ttrauchfeld, in die executive Versteigerung, der der Franzis-ks Treffeglau , wegen schuldigen 7c» fi. «. 3. 0., gepfändeten, bereits geschätzten Fahrnisse, als: Kasten, Bettstätten, Bettgewand, Kanapees, Wanduhr, und einen neuen Kugelstutzen :c. gewilliget, und zu diesem Ende der Tag auf den 22. März, 10. und 24. April l. I., zu den gswöhnllchen Amtsstunden mit dem Bey-fatze bestimmt worden, daß jene Effecten, welche bey der ersten und zweyten Feilbitthung nicht an Mann gebracht werden könnten, bey der dntten 6uch unter der Schätzung hintan-gegeben werden. AibaH am I. März 1828. Z. 2gä. (3) Nr. 930. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des k. k. Flskalamtes, namin« h^ Armen der Pfarr Bresomtz, als erklärten Er« ' ben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am i2. December 1827, mit Rücklas-sung des Testaments verstorbenen Nicolaus Clpriam, gewesenen Pfarrers zu Bresovitz, die Tagsatzung auf den 14. April l. I., Vormittags um g Uhr, vor diesem k. k. Stadt-und kandrechte bestimmt worden, bey welcher alls Jene, welche an dnsen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solch? so gewiß anmelden, und rechtsgeltend darthun sollen, nndrigens sie me Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 3. März 1828. AemtliOe ^erlautbarungem Z. 289. (Z) kicitat i 0 ns - An jei ge. Von Deite des k. k. Militair-Fuhrwesens-Corps, lombardisch-venenanischen Landes-Posto- Commando, nnrd hiemtt bekannt gemacht, daß in Folge hoher hierlandigenBee neral - Militair - Commands - Verordnung, 6äo. Verona am 7. December 1827, Z. 3?^ , am 21. April 3. c. bey dem k. k. Mi-lltalr-Fuhrwesens - Corvs-Depot zu Trsviso, auf dem Platze Gt. Thomaso, Früh um 9 Uhr, nachstehend beschriebene 21 Garnituren überzählige, eiserne, altartige Feldbacköfen, dann 2! derley sechs spannige Bscköfen-Wagen, an den Mnssbiethenden gegen gleich bare Bezahlung in Conventions-Münze, nachdem uw term l. November l823, erschienenen Münz-Tarlfe, werden hintangegcben werden. Jeder der vorbenannten Fcldbackofen besteht: in 3 ganzen eisernen Rippen, deren 1 ganze Rippe beyläufig 19Z N. Oesterr. Pfund wiegt; 2 halben eisernen R»ppen, deren eine halbe Rippe beyläufig 45 N. Oesterr. Pfund wiegt, und 1 Viertl, deren 1 Viertel beyläufig 52 N. Oesterr. Pfund wiegt, dann m einem Ofenthärl, beyläufig 5ä N. OestZrr. Pfund schwer, 2 Bratzen, beyläufig 66 N. Oesterr. Pfund fchwsr, einem Mundloch , bey^ läufig 52 N. Oesterr. Pfund schwer, und einem Locheisen, beyläufig 12 N. Oefterr. Pfund schwer. Jeder Backofen enthalt ein beyläufiges Gewicht von lg N. Oesterr. Centner, und alle zusammen wiegen 4^7 Centner, g5 Pfund, im Eisen. ^ . Von den 2l completen sechsspännigen Backöfen-Wägen sindZin brauchbsrsn,und ig 2^3 im rspa?aturmaßigen Zustands, welche wegen ihrer Beschaffenheit mit eingesattelten^ Schienen von Elsen, beschlagenen Leiterbaumen, und geraden, ebenfalls mit Schienen belegten Zangwieden, dann mit zwey eisernen beschlagenen Zugwagen, 2 doppelten Sperrdann, H Bmdketten/ versehen, und durch eine geringe Vorrichtung und Aenderung zu Last- oder Müller-Wagen zu gebrauchen sind. Kauflustige sind demnach eingeladen, am besagten Tag und Stunde sich zu Treviso ein-zufinden, allwo diese Versteigerung so lange vos sich geht, bis das sämmtliche hintangegeben seyn wird. Verona am !. März iZZZ. C. G. W e r n e r, Major und Posto - Commandant. Z. 263. (2) Nr. 1010. V e r l a u t b a r u n Z. In Folge hoher Gudernial- Genehmigung wird am 29. l. M. Früh um 9 Uhr die ver- steigerungsweise Verpachtung der städtischen Morastwiesen auf wettere Z Jahre am Rathhause vorgenommen werden, wovon man die Pachtlusttgen mtt dem Bepsatze verständiget, 'daß die Pachtbedmanisse im magistratlichen Expedite einzusehen sind. Vom polmfch - ökonomischen Magistrate der k. k. Pcovinzial - Hauptstadt Laibach am 12. März 1628. Vermischte ^erlambarunZen. Z. 27 l. (3) E d i c t. Nr. 5og Vom Bezirksgerichte der k. f^ Staatsherrschaft Lack wird hiemit allgemein kund gemacht: Man habe über Ansuchen des Georg Ruppar, in die Ausfertigung der Amortisations , Edicte, Hinsicht« lich nachstehender, auf dem ihm gehörigen, in der Stadt Lack, 5ul» haus. Nr. 97, liegendsn, dem Grundbuche der Stadt Lack, ^ub Urb. Nr. ga, unterstehenden hause intabulirten, angeblich in Verlust gerathenen Urkunden, als: a) des Schuldbriefes zu Gunsten des Georg Krammer, 66a. st inw^. iä, Warz ^792, Pr. 3o ft.; d) des Vergleichs, zu Gunsten des Georg Smuck, Mo. et inwd. ig. Way »790, pr. ^3 ft.; e) des Schuldbriefes, zu Gunsten des Andreas Pikeh, ^öc,. L., int-lb. 26. July !?93, pr. ä) des Schuldbriefes? zu Gunstsn des Franz Ka« rusa,-66c». 2ä. April, inwd. 16. Iuly i7Z3, pr. 176 ft. 2» kr.; e) des S < ulddriefes > zu Gunsten des Franz Klkptschat, ääo. et int»b. 7. I«^ ^^^, pr. 225 st. 25 kr.; l) deö Kaufcontcacts, ääa. st intab. 4. July 1807, pr. t25o st.; Z) des KaufcontractZ, zu Gunssen des Caspar Wernig, 6äo. et WtaK. 14. September i3ü/ pr. 65a ft., bewilliget. M werden daher alle Jene, die auf diese an« gebllch m Verlust gerathenen Urkunden ein Recht zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert, binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, dasselbe so gewiß bey diesem Gerichte anzumelden, widrigens die gedachten Urkunden, sammt dem IntadulationZ, Certificate für gettzdtet und traft» lss erklart werden würden. Lack den 3. März 1628. Z. 2L7. (2) E d i c t. Nr. 526. Von dem Bezirksgerichte der k. k. Staatsherr, schüft Lack, wird hiemit allgemein kund gemacht: Es sey für nöthig befunden worden, dem Ierni DsNiner, Besitzer der Hübe Nr. 6, in Studor, wegen seinex erhobenen Verschwendungssucht und gänzlicher Vernachlässigung feiner 'Huböwirthschaft, als Verschwender hiemit zu erklären, und für denselben seinen Bruder, Johann DoNiner, Besitzer des Neuhäusel Nr. 9, zu Studor, als Curator zu bestellen. Welches daher zu dem En. de hiemit öffentlich bekannt gemacht wird, daß Niemand mit gedachten Ierni DoNiner, einige Geschäfte eingehe, Contracte schließe, oder densel« ben ein Darlehen leiste, widrigens ein solcher Darleiher seines geinachten Darlehens verlustiget, und die abgeschlossenen Geschäfte und Sontracte null und nichtig seyn sollen, wornach Jedermann sich zu achten, und Vor Schaden zu hüthen wis« sen wird. Lack den 14. März ,8Z8. Z. 2Ü6. <2) Edict. ^^^^"^^^ ANe Diejenigen, welche Ä^f den Verlaß deß zu Verdiene verstorbenen Gesrg Odlack, dann des hu Sarsku verstorbenen Andreas Kramer, aus n?as immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu gellen vermeinen, werden hiennt vorgeladen, Kieselden bey der auf den 9. April 1626, Vormit« tags bis 12 Uhr, vor diesem Gerichte bestimmten Tagsatzung anzumelden, widrigens sie sich selbst die Folgen des§. 8^4 b.G. B. zuzuschreiben haben. Bezirksgericht Tsnnegg den 11. März 1828. Z. 292. (5) Edict. Nr. 207. Alle DlcjemZen, welche auf den Verlaß des zu Podgonha verstorbenen Herrschaft Weist fensiciner Unterthan Jacob Ruß, aus was immer für einem Rechtsgru.nde Anlprüche zu stellen vermeinen, werden hiemit vorgeladen, sots che bey der auf den lö/Apnl ^628, Vormittags bis !2 Uhr^ vor dlesem Gerechte bestimmten TagsatzunZ zu erscheinen/ widriges sie sich selbst die Folgen Hes §. 614 b. G. B. zuzuschreiben Haben. ^ Bez. Gericht Auersperg den 7. März 1828. Z, 3oQ. (!) Odicr. Nr. 5oZ. Bom Bezirksgerichte Rupettshsf zu Neustadtl n)ird allgemein besannt gegeben, daß auf Ansuchen der Vormundschaft, und in Folge dießoni« ger BenchNZung yem heutigen Tage, die zn dem 244 Mathias MichaleMen Verlasse gehörige, der Herrschaft Treffen, 5ul) Rectif. Nr. i2Z, und Ucd. Nr. 149, etndienende ij3 Hübe, sammt Wshn» und^Wisthschaftsqedäuden , An' und Zugehsr, im 'Hchayunqswerrde pr, 45 ss.; der eben dabin bergrechtmäßlgs Weingarten u (^lobatgcl^nH^U, sammt Keller dabes, im Schähungswsrche pr. 20 fl., der der Herrfchaft Wördl bergrechtmäßige Weingarten in MinckivenoK, fammt Keller, im Schaß^ttgswerthe pr. 17 st., nebst unbedeutenden Wobilare, am 12. Apnl iLZg, Früh um 9 Udr> im Orte Globocfchendull, aus freaer Hand veräußert werden wird. Fu welcher Bersteigsrung nach Globotschenduss die Kauflustigen mit dem Anhange vorgeladen werden / daß sie alle benannten Realitäten früher feldst zu besichtigen haben. Bez. Oerickt Rupertshof zu Neustadt! am «3. März 1L2L. Z. 2827^(3) ^^" —— In dem Haufe Nr. 286/ am E?chulplstzs, ist im ersten stocke, gassenseits eine Wohnung, bestehend in drey ZuniMrn , einer Kü-cye ^ Speisekammer, in einem Keller, nebst Holzlege, zu kommenden Georgi zu vergeben. Die näheren Auskünfte wertzen m dem Haust, Nr. 35, am allen Markts im ersten Sts-cke erthellt. Z. Zo?. (,) G diet. i - Von dem Bezirtsgerichte der Hs«schaft Neu-marktl, in Oberkrmn, wird bekannt gemacht: Es sey üder das Executionsanlangen des he^rn Les» pold Frorenteick aus Laibach, äe ^raszentaw 4. März l623, Nr. Z3, rvider den Galentm Vettec» nig zü Breg, weaen aus dem wirthfchaflsämt!,« cken VergleiHö. 66«. 14. April iLZi,. schuldigen 56 st. M..W. c. Z. c., in die öffentliche Persteige» rung, der dem Lchtern gehörigen,, zu-Breg, sa!Z H,auZ - Nr.'3/ gelegenen, vermög Protocol! bom i3. Novömber 1627, und auf 672 ft. M. M. ZZ-fchätzten Ganzhübe gewMiget, sohin die erste Feil« biethungstagsHtzung auf den 5. May, öie zweyte auf DenZ. Iuny, u.nd die dritte auf den 4- July 1826, jederzeit Früh von g bis 12 UH5 in Loco der Recüitäc mit dem Anhange ^anberaumt rvsr« den, daß solche, wenn sie dey der ersten und zweiten Tagfatzung um die ^ckähang oder darübsr nickt an Mann gebracht werden könnce, bey dem dntten Versieigerungstermine such unter derselben hintangegeden werdsn wücds. Zu dieser Licitatisn werden die Kaufslkbha' ber, sowohl a!s dis mittelst besondern Rubriken Verständigten Sahgläubiger mit dem Beysatze vorZ geladen, daß man die Schätzung der Realität, die darauf haftenden Beschwerden, und die Ve« dingniffe, unter welchem ile verkZuft weiden wird, in ber Kanzley zu Jedermanns Einsicht bereit Hal« te, wie auch Abschrift chavon^u nehmen gestatte. Bez. Gericht Neumarktl am ,Z. März isZä. Z. 002, (2) Theater - Nachricht. Donnerstag den 27. März i628> wird im ständischen Tßeater zu Laibach, zum Vortheile der Schauspielerinn Nina Lu d 0 lph ^ zum ersten Mahl aufgeführt: Rosaura d I M o n t a 1 d i¦;¦ oder: Der Liebe Kampf und Größe. Romantisches Drams in 4 Aufzügen, v. C. I. Prochaskss. Hohe! Gnädige! Verehrungswürdigsl Mit bangem Zagen wurde ich meine ergebenste Einladung zu meiner Einnahme machen, die als Letzte, den Schluß derjenigen Vorstellungen macht, wo sie, Verehrteste, stets ihre Huld in so reichem Maße zu erkennen gaben. Allein, ein Gefühl erhebt mich, eine Hoffnung stößt mir ein mich beglückendes Vertrauen ein: Ihre Gnade, Ihre nachsichtsvolle Gute, der ich mich stets zu erfreuen, so glücklich war, mit welcher sie bep meinen Darstellungen mich zu immer regerm Streben ermunterten. Gewiß, Sie werden sie wir auch 5:cßw2hl ^ä-t .-ntzich^n. Ihre unschätzbare Gunst ist meine Hoffnung; und mcinem dank- Dero ° ergebenste Nina Ludolph, ' Schauspielerinn, 345 Z.Z04. (1) ^ .6Nr.5Z64. Kundmachung. Seine k. k. Majestät haben mit a. h. Entschließung/ vom 17. September 1L27, aller-anadlgst anzuordnen geruht, daß, statt der gegenwarng bestehenden , beschwerlichen und selbst mit Gefahr verbundenen Commerzial-Strasse von Triest nach Opschma, eine ganz neue Strasse, mit einem Gefalle von höchstens drey Zollen auf die Klafter und in einerBrei-te von drevßlg sechs Schuhen/gebaut werde. Dcn bestehenden Anordnungen gemäß wird dieser Strassenbau, im Wege der Versteigerung/ in Unternehmung gegeben. — Nachdem die Versteigerung/ die zu dlestwEndeim Monathe Februar l. I. Statt hatte, nicht den gewünschten Erfolg gewahrte,'wird auf den 14. April l. I., Vormittags um 10 Uhr, eine neuerliche Versteigerung, im Pallaste des Tricster Magistrates, bestimmt. — Diese Versteigerung wird die ganze Strassenstrecke von 4?56Klafrern, ss Zellen, mit dem Fiskalpreise von i59/t)58fi. 43 kr., umfassen. — Das Nähere ist aus den Unternehmungs-Bedingnissen zu ersehen, die hier beygeschlossen wer--h^. — Von dem k. k. Küsten-Gubermum. Tricst am'2S. Februar 1626. Al phons Fürst von Porcia, Landes - Gouverneur. Cajetan Freyherr v. Buffa, Gubernml-Kecretär, als Referent. Untern eh m u ngs - B ed iNgn i sse. I. Dem Bestblecher unrer dem Fiskalprene von i59/oWfi. 45 kr. (Hundert fünfzig neun Tausend, fünfzig acht Gulden 4Z kr.) wn-d die iltNernehmung des Baues der ganzen Strasse Überlassen, welche, in einer Länge von ^W Klaftern, 6 Zollen, von der großen Milttar-Kaserne in Triest bis zur Höhe desOpschma-Berges gehj-. ___ Die Strasse wlrd eine gleichmäßige Breite von 36 schuhen, von einem Strassenrande zum andern, und ein Gefalle von höchstens I Zollen, auf die Klafter erhalten. -" II. Armand wird zu einem An« böthe zugelassen, dev ^^^ vorläufig eine Einlage von zeyn ^erzenten' des Fiskalpreifts im Baren oder m ^/aats-^^^ ^^^ ^^^^ hat. Die Maats-Obligationen werden nach dem lchtcn Wlenerkurse ang^ , müssen auf den Ueberbrmger lauten, ^^ ^ ^'.^ Münze verzinslich styn. ^ ^ m ^c.o. folgter Erstehung wird die Einlage :ni-Puncte werden dem Unternehmer von der ^andireklicn an Ort und Stelle bestimmt, l nd es wird seine strenge Pflicht seyn, fonwahnnd bey der Arbett zugegen zu seyn. A Amts - Blatt Nr. 36. d. 22, März 1828.) 2^6 oder nach vorlaufig eingehohlter Genehmigung des HZHen k. k. Guberniums, eine Person dabey anzustellen, die ihn in Allem und für Alles legal vertrete. Es wird ihm auch zur bestimmten Pflicht gsmacht, sich zur Leitung der practischen Ausführung des Straffenbaues, der Zahl und der Eigenschaft nach, erfahrner Kunstverständiger und anerkannt tauglicher Personen zu bedienen, die die Baudirektion vollkommen zu befriedigen vermögen. — XI. Die I'raee der Straffe wird parapolische, sanft gebogene, und nach Verhältniß der verschiedenen Beschaffenheit der ausspringenden .und zurücktretenden Gebirgs-Auslaufe unter sich verbundene Krümmungen bilden. Jede Verrückung der T'rä^s^ die sich bey der Ausführung ergeben dürfts, wird für unstatthaft «nd nichtig erklärt. — XII. Der Unternehmer ist gehalten, vor Allem, und ohne Anspruch einer Vergütung, einen gangbaren , 2 bis 3 Schuhe breiten Fußsteig, längs der ganzen angetragenen Strecke, herzustellen; um sowohl der Bequemlichkeit der Unternehmung, -als auch der möglich guten Leitung und Aufsicht wegen, alle Arbeirs-Ge-^genden leicht zugänglich zu machen. — XIII. Die Steigung der Fahrbahn muß durchaus als eine gerade, von Niveau-Punct zu Nivean-Punct regelmäßig fortschreitende Linie erscheinen; und der Wechsel des Gefalles muß, so viel möglich, in den schärferen Wendungen der Straffe angebracht werden, damit das Ange des Beobachters nicht so leicht zwey verschiedener Neigungsebenen wahrnehme. ^- XIV. Die Fundamente der Stützmauern sind in einem rechten Winkel zu der äußern Neigung dieser Mauern selbst zu legen. Im Felsenboden muffen sie bis auf einen sichern un2^ regelmäßigen Grund eingchauen, und in Sandstein-Boden bis zu einem festen, haltbaren Grund versenkt werden. Dem Unternehmer wird nicht gestartet, die ersten Steine für das Fundament zu legen, ohne daß die betreffende Grundlage von der Baudirektwn untersucht, und gut befunden worden ware. XV. Die Stützmauern der Btrassen sind, sowohl auf felsigem als auch auf sandsteinartigem Boden trocken, und von großen, festen, «nter dem Nahmen ^lasFLZna^ bekannten La-Zer-Bruchsteinen herzustellen. Diese Mauern müssen eine Art von rauhen, schwenn Rustik ohne allen Bpltttereinlagen bilden, und in regelmäßigen, mehr oder weniger machtigen «schichten aufgeführt werden, wie solche in besten Lagerstnn-Brüchen vorgefunden werden. Alle Sreine, sowshl für die Verklei- dung, als auch für das Innere der Mauern, sind rauh und rechtwmklicht zu hauen; und die erstern müssen drey bis zwölf, die letztern, aber einen bis sechs Cubik-Schuhe haben. Es werden daher von der Konstruktion der Mauern, sie mögen hoch oder niedrig seyn, alle Steine ausgeschlossen, welche, falls sie für die Verkleidung bestimmt sind, weniger als drep, und, wenn sie für das jInners der Mauer verwendet werden sollen, weniger als einen Eubikschuh messen. — XVI. Die Schichten aller Mauern, von was immer für einer Gattung und Beschaffenheit sie seyn mögen, müssen nach den Regeln der Kunst ge^ hörig über einander gefügt und wohl zusammen verbunden werden. Ueberhaupr muß die ganze Arbeit voltkommen, und ohne einer Spur von Nachlaßigkeit, ausgeführt werden; und alle mangelhaften Theile werden auf Kosten des Unternehmers niedergerissen und gs^ hörig hergestellt. — XVII. An demSchei-tel der Stützmauern ist ein Ooixwn, durchaus 12 Zoll stark, rauh abgerundet, und vom Fuße der Parapett-Mauern 6 Zoll hcrvov-springend anzubringen. Der (^orcion an den Mauerchen längs dem Straffen- Graben, muß zwar auch eins Starke von 12 Zollen haben, doch aber rechtwmkllchr angearbeiret, und ^. ne Breite, von Zwey und einem ha^.-.n Schuh, durchaus von einem, oder abwech^ selnd von zwey wohl zusammen gefüg^n Steinstücken -gebildet sey n. — XVIII. D er Theil der Straffe, welcher von Mauern unterstützt wird, muß durch unterbrochene, zwey und einen halben Schuh hohe, 'und zwey Schuh dicke' Parapette geschult seyn. Die Parapett- Mauern muffen ein vollkommenes Ganze bilden, welches aus so vielen ungleichen, rauh und kantig bchamnen Wüvftln aus Hl285e^nH. Srcm, von einer Stärke von mindestens drey Kuöik- Schuhen zu bestehen hat. Die obere Lage,der Parapette hat aus ganz großen Stücken zu bestehen, die entweder bogenförmig oder eingezäbnt in einander greifen^ d^e übrigen Würfel müssen rechrwmk-licht gefügt und mit gutem Mörtel woöl verbunden seyn. — XIX. Für den Abfluß dös Regenwassers von der Fahrbahn ist am Fuße des Parapettes, alle zehn° Klafter, eine viereckige Oeffnung von einsm Quadrat- Schuh im Lichts anzubringen, , mittelst eines starken Streifstemes zu versichern, und mit smer vorspringenden, gut bearbeiteten und woblbe-festigten steinernen RiZne zu versehen. — XX. Der ^ die Berglehne emgehamnz Strassenrand muß durch starke steinern? Vtnift 247 steine geschützt werden, die, in Gestalt gestutzter Kegel, von fünf zu fünf Klaftern zu errichten und imBoden gut zu befestigen sind,^ damit sie den starken Stößen der Frachtwagen widerstehen. — XXI. .Der Unternehmer darf die Anschüttung der Strasse nicht vornehmen, bevor nicht, die BnudirekNon die Stützmauern untersucht hat, um sich Zu überzeugen , ob dieselben in den berechneten Dimensionen der Starke und mit der vorgeschriebenen soliden innern Struktur aufgeführt worden seyen. Die Anschüttungen sind mit' dem Bruch-Matcnale zu bewirken, das dem Arbeitsorte am nachsicn gelegen ist. In der Regel sind dic -A^>r« Zungen der obern Straffenhalne zur rcung der untern Hälfte zu verwenden, o^e am Abhang des Berges erhöhst wird. Um den Druck der Anschüttung gegen die Stützmauern zu vermindern , muß solche stufen - ^und schichtenweist vorgenommen, wohl gestampft, und in den schiefen Abhang des Berges eingelagert werden. —- Die Anschüttung nächst den Stützmauern, so wie jene unmittelbar unter der Fahrbahn, ist durchaus von Steinen herzu--ftcllsn, und nach der ganzen Breite der Strasse , msoweit es die Umstände erfordern, nach Art eines rauhen, massiven Steinpfia-Mrs einzurichten, welches die Grundlage der Fahrbahn zu bilden hat, die wenigstens zwey Dchuhe stark seyn muß. — XXU. Die gemauerten Bogen, Brücken und Durchlässe sind als eme Fortsetzung der Strasse selbst 'zu betrachten, doch aber mit Mörtel, und nlcht trocken aufzuführen; erhalten sonach denselben Grad von Festigkeit und Ansehen. Dem Unternehmer wnd hinbey nur zur Pfilcht gemacht, 18 Zoll dicke, wo möglich gleiche Eteinschichten auszuwählen, die Rustik-Verkl^lduig, so wie die Gewölb-und Schluß-s:?me raun zu bebauen, und m den, durch ttt grosse ndc Ic-cbnunq festgesetzten Dimensio-1 e? - ' .?' — XXIII U.l^^n^- Sle-n best^en. Kallsteine ^'^e^ incrocn ausdrücklich' Lusgescklossen. -i.le B«.'sck.nerung muß fe!,i, gletHlnaßig, von höchstens emen Cubckgull grvßenj Stückchen seyn; sie wird zu beyden Seiten der Strasse in Haufen vorbereitet, und nachdem sie geprüft und gut befunden worden, im letzten Monath, daß ist, im Monathe Septsm-ber 1829, gleichförmig über die ganze Obsr-fiache der Fahrbahn ausgebreitet, damit die Anschüttung sich festsetzen könne. Nach Vol- lendung der Strasse hat der Unternehmer dis<° selbe von allem, von dem Strassenbau übrige gebliebenen Absprengungs-Materiale zu rei-mgen. Der Ueberschuß an Materials, der sich aus den, m den Querprosilen angedeuts-ten Absprengungen ergibt, bleibt ein Eigenthum des Aerars. — XXIV. Die Entschädigung für die Privat-Gründe, die von dem Strassenzuge eingenommen werden, fällt dem hohen Aerar zur Last; dem Unternehmer aber wird nicht gestattet, sich auf Wesen Grün--den über die, von den Konstruktwns- Quer-Profilcn bezeichneten Gränzen auszubreiten.— XXV. Wenn der Unternehmer Materialien zur Anschüttung der Strasse benöthigt, so hat er sich solche von den Absprengungspuncten längs der ganzen Strasse zuzuführen, oder sich nöthigenfalls mit den angranzenden Eigenthümern emzuverstehen; welche, da es sich um einen öffentlichen Zweck handelt, schon durch das Gesetz gehalten sind, ihr Eigenthum gegen eine angemessene Entschädigung abzutreten. — Auch die Beyschaffung des, zu den Mauern, iHoräsn.^ Streifsteinen, Parapet-ten, Brücken, Kanälen / Durchlässen, zur Beschotterung u. s. w. erforderllchen Materials geht auf seine Kosten; wofern er nicht von den Absprengungspuncten so viel Materials gewinnt, als er zur vollständigen Ausführung seiner Unternehmung bedarf. — XXVI. Der Unternehmer erhalt die Bezahlung in acht gleichen Postezipatraten, und zwar: die erste Rate, wenn er den achten Theil der Arbeit ausgeführt und die Baudirektion dieses bestätigt hat; die Zweyte Rate nach'Vollfüh-rung von zwey Achtthnlen, und so fort, bis zur letzten Rate, dieser nach vollständig beendigter und kollaudirter Arbeit erhalt. Sollte die Baudirektion finden, daß d:e Arbeit nicht gehörig fortgesetzt, daß sie unterbrochen, oder aufgeschoben werde, oder sollte die Strasse in der, vom 9. Artikel bestimmten Frist nicht vollendet seyn, so wird sie, ganz auf Gefahr und Kosten des Unternehmers, nn Administrationswege fortgesetzt, und ausgeführt werden. Die endliche Kollaudirung erfolgt, den höhsrn Anordnungen gemäß, längstens binnen 14 Tagen, nachdem der Unternehmer darum angesucht hat. — XX?II. Bey der Liquihirung und endlichen Ausweisung des Guthabens der Unternehmung werden die einzelnen ausgeführten Arbeiten nach dem Cubik- Maße scontrirt.' Die im 8ten Artikel angedeuteten Aenderungen werden dem Unternehmer nicht vergütet, wofern sich dieser über die Ermächtigung/ sie vorzunehmen, nicht 2^7 schriftlich ausweißt. Die Ermächtigung muß das Gubernial-Decret angeben, das sie zugestand. Die Mmderarbciren, unter denen auch die Musterstrscke begriffen ist, von welcher der 6te Artikel handelt, werden dem Unternehmer auf der Grundlage des Kostenanschlages und des, durch die Versteigerung erzielten Nachlasses in Abzug gebracht. Die Mehrarbeiten werden chm nach demselben Be-rechnungs-Maaßstabe vergütet. Zu diesem Ende hat der Unternehmer, gleichzeitig als er das Versteigcrungs-Protokoll fertigt, auch die Kostenüberschlage zu unterschreiben, die dem Ausrufe zur Richtschnur gedient haben; wobey es sich übrigens versteht, daß Niemand, weder vor noch wahrend der Versteigerung, von denselben Einsicht nehmen, und daß aus dieser Unterschrift kein Anspruch in Absicht auf den gemachten Anboth gefolgert werden dürfe. XXVIII. Der Unternehmer hat, hinsichtlich der ämtlichen Verhandlungen über die Unternehmung, alle Stampelauslagen, so wie alle Materlalien und Handarbeiten zurAussteckung der auszuführenden Ir^a 'zu tragen. — XXIX. Jeder Schade jeder Art, der wahrend der Arbeit was immer für einem Eigenthümer, zufallig oder durch Unachtsamkeit, oder Schuld des Unternehmers, oder seiner Leute verursacht wird, fallt dem Unternehmer zur Last; und dieser kann die Zahlung der letzten Rate nicht ansprechen, beuor er nicht den Ersatz geleistet hat. — XXX. Ist das Protokoll geschlossen und gefertigt, so wird kein fernerer Anboth angenommen; sollte derselbe dem hohen Aerar noch so vortheilhaft seyn. — XXXI. Dem hohen Gubsenium tmd den Behörden, denen die Aufsicht über die Erfüllung des Contrattes zusteht, wird es frey gestellt, alle Maaßregeln zu ergreifen, dtt geeignet sind, den Contract beobachten zu machen; wo andererseits dem Unternehmer das Recht überlassen bleibt, mit allen An- . sprächen und Forderungen, die ihm nach seiner Meinung aus dem Contracts erwachsen, an die Rechtsbehörde sich zu wenden. Ktavt- unV lmwrechlliche ^erlnuwarungen. Z. Zi2. (l) Nr. i6i6. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird durch gegenwärtiges Edict allen Denjenigen, densn daran gelegen, anmit bekannt gemacht: Es seo von diesem Gerichte in die Eröffnung des Concurses, über das gesammte, im Lande Krain befindliche, be-wegUche und unbewegliche Vermögen des hle« siZen Wem- und Getreld - Smculanren, Franz Raver Eechovin, ZenMlZet worden. Daher wird Jedermann, der an erstgedachten Verschuldeten eme FsrderunZ zu stellen be« rechnget zu seyn glaubt, anmit cnnnert, kns zum H. July 1628, die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage, wider den zum dleßfalligen Massever-trerer aufgestellten Dr. Loren; sberl, unter SuMttnrung des Dr. Michael Btermoll?/ bey diesem Gerichte so gewiß einzubringen, und m tzleser nicht nur die RlchNakeit semtr Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er m duse oder jene Classe gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen; als widngens nach Verhetzung des erstbessimmten Tagcs Ntemünd mehr angehört werden, und Dtte jenigen, dle lhre Forderung bis dahm nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesamm-ten, lm Lande Krain befindlichen Vermögens des eingangsbenannten Verschuldeten, ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sogen, wenn ihnen wlrkllch em Compensation srecht gcbührre, oder wenn sie auch em eigenes Gut von der Masse zu fordern hatten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkr wäre, daß also solche Glaubiger, wenn sie eiwa m die Masse schuldig seyn sollten^ die Schuld ohngeachtet des osmpensanons-Etgemhums oder Pfandrechtes, das ihnen wnst zu Statten gekommen ware, abzutragen verhalten wer« den würden. Uebrigens wird den disßfalligen Mäubi» gern ermnerr, daß dle Tagsatzung zur Wahl eines neuen, oder Bestätigung des bereits aufgestellten Vkrmögensverwalcers, so wlL zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses auf den 7. July 182g/ Vormittags um 9 Uhr, vor dmem k. k. Gtadt - und Landrechte an« geordnet werde. Laibach am 21. März 1828. Vermischte VerlanwaruMsn. Z. 5u3. Rect. Nr. l2o ,j^, eindienenden lj4Hude, f^mmt Wohn ' UNV Wtrthfchaftsgedäuoen , im Vchäzunqs. rcerthe pr. ln ft. 2a kc., zu Iglenig, dem eben dahin bergrechtmäßigen Weingarten Nadavan in KsntsHenduN, im Schätzungsw?rthe pr. 5 st.; 1 Schwein, unbedeutender 3)?ayer« und Hau'sein« richtung, am »6. Aprt! ;238, Früh um 9 Uh;-, im Octe Iqlenig, wegen bedeutenden Verlaß, schulden, 2us fceycr H^nd veräußert werden wire. Wozu alle Jene, welcke die erwähnten NZalit-. ten cauülck an sich zu bnngen getzinkcn, sstge» laten werden. Bezirkö. Gericht Rupertshsf zu Neustabtl am 10. März »L26.