dks K. K. vollständigen ln Viarl»ui* C«iw VM RßiKf;. y //ecrf/ van re/ ^£)200 hatten sie die Burg Mura» im Besitze. Alle eben genannten Lichtensteine führt Wurmbrand in seiner Genealogie auf die Abstammung von Azzo zurück. Er nennt ausdrücklich die drei Zweige: Der Lichtensteine auf Murau in Steiermark, auf Nikolsburg in Mähren, und die auf Earneit und Castelkorn in Tirol. Das älteste Wappen der Lichtensteine, wie es Ulrich geführt, also das der steirischen Linie, führte auch Hanns, der gewaltige Hofmeister. Die älteste Urkunde über die Lichtensteine ist in Klosterneuburg. In einer Schenkung des Harrand, eines freien Mannes kommt unter den Zeugen Hugo von Lichtenstein 1133 — 1136 vor. Auch in der Schenkung einer Mühle bei Krems erscheint er als Zeuge mit den Grafen von Kreuzen stein, deren von dem Schweden Torstensohn 1645 verheerte Stammburg der imit lichtensteiuischen Veste Grcifenstein gegenüber liegt. Dietrich oder Dietmar, der jüngere von Lichtenstein gab dem Stifte Klosterneuburg 1186, als fort seine Tochter Wirat den Schleier nahm, drei Güter bei Baumgarten; er und fein Bruder Rapot, waren damals reich begütert bei Poisdorf und Nikolsburg. Er steht anch im Nekrologe von Neuburg VI. Idus Januarii Dit-ricus laicus de Lichtenstein objit (ohne Jahrzahl). Aber noch 1204 treffen wir ihn als Erbkämmercr in Steiermark, als Landmarschall in Oestreich. Wir finden ihn überall am Hoflager des Landesfürsten, noch 1217 bei einer Stiftung in Kremsmünster. Er hinterließ 3 Söhne: Dietmar den IH. Ulrich und Heinrich; lettere die Stifter zweier Linien. Dietmar III. starb ohne Kinder; er liegt in heil. Kreuz; seine Erbgüter wandte König Ottokar dem Heinrich zu. Einen Grundacker ans dieser Familie treffen wir in einer Admonter Urkunde 1185. Dietmar, den wir noch 1215 finden, war als Besitzer von Lichtenstein Ministeria! des Herzog Ottokar. In einer Urkunde Friesach 1182 heißt er ausdrücklich: Ditmarus Ministerialis noster de Lichtenstein und im weitern Tute: Fuit autem is contractus Ditmarus de Lichtenstein cum quasdam possessiones ab Eclcsia Frisingensi infeeda possideret infra terminos praediorum Eclesise sancti Lamberti sitas ut eadem Eclesia posessiones vicinas castro Lichtenstein haberet, convenerunt utrumque propter commoditatem vicini® de ratione concambi!. Werfen wir cincti Blick auf die damaligen Verhältnisse der Steiermark und ihrer Nachbarschaft. Ein Zweig der Babenberger hielt Hof zn Mödling und gerade die Hofhaltung des Heinrich zu Mödling war die Schute der Ritterlichkeit und des Minnedienstes, wo die steirischen Dinasten, Trautmannsdorf, Stubeuberg, Pe-kau, Lichtenstein, Pfannberg, Mahrenberg, Pettau, Wildon ;c. zur Blüthe des deutschen Adels gehörten. Leo pold -j- 28. Juni 1230, nachdem er auf dem Reichstage zn Eßlingen das Recht erhalten hatte, seine zwei Her-zogshüte mit Kronenbügeln zu zieren. Ihm folgte der rastlose Krieger Friedrich II. der Streitbare der am 15. Juni 1247 siegend als der letzte seines Stammes fiel. Ihm war der Minnesänger Ulrich v. Lichtenstein mit uu-wandelbarer Treue, in Wort und That ergeben. In Steiermark ging es bald bunt genug zn. Pabst Jnnoeenz IV. hatte dieß Land mit dein Banne belegt, weil es mit dem Kaiser Friedrich von Hohenstaufen und seinem Stati Halter Otto v. Ebersteiu hielt. Mit dem Tode des Kaisers 13. October J 250 brachen Ranb, Mord und Elend von allen Seiten über Steiermark herein. Mainhard III. von Görz mußte sein eigenes Erbland schützen. Selbsthülfe war nnn das einzige Recht und der Adel artete ans. Ungarn und Böhmen warben um den Besitz von Steiermark und der Bauus Stefan, der sich da nannte: Capitanus Stiria) gloriosus machte sich und sein Volk im Lande verhaßt, bis er 1256 sa mm t seinen Magnare» vertrieben wurde. Da bildeten sich durch enges Anschließen in der Noch die Landstände, sie wählten den ersten Landeshauptmann Heinrich Gras Montfort. Die Steirer erhoben sich unter Otto v. Haslan gegen die wieder eingedrungenen Magyaren, welche Pettau erstürmt und zur Residenz Stefans gemacht hatten 1257. König Ottokar von Böhmen, der gewaltigste Herrscher seiner Zeit, unterstützte die Steirer und mit seiner Hülfe verloren die Magyaren in 11 Tagen das ganze Land bis auf Pettau. Ottokar ließ sich am 25. Oktober 1260 zu Graz huldigen und ernannte den Wocho von Rosenberg zum Statthalter. Ottokar, schon tut Besitze Oestreichs und von jenem Theile Steiermarks mit Neustadt und Putten seit 8. April 1252 mit der alten Margaretha von Babenberg, Witwe des unglücklichen Königs Heinrich von Hohenstaufen vermählt, Sieger über König Bela von Ungarn bei Kroissenbrnnn im March felde am 12. Juli 1260 benahm sich so klug, daß er seine tüchtigsten Böhmen zum wichtigsten Einfluß in Steiermark, so den Heinrich von Rosenberg zur LandeShauptmannswÜrde brachte. Allein bald verstieß er die unglückliche Margaretha, weil sie mit ihm im 5. Grade verwandt war, heiratete Knnegunde, Enkelin Bela IV. mit ließ sich von Richard v. EornwalliS am 9. August 1261 zu Achen mit den Ländereien der Babenberger belehnen. Tie Steiermark erhielt den tapfer» Staatsmann Brutto Graf vm Schaumburg, Bischof von Olmütz 1262 als Statthalter, die arme Gertrand von Baden, Nichte Friedrichs des Streitbaren ans der Mödlingerlinie, Mutter deS am 25. 8. 1268 in Neapel mit Eonradin, dem letzten Hohenstaufen enthaupteten Friedrichs von Oesterreich, Witwe deö böhmischen Prinzen WladiSlauS, Markgrafen von Mähren und Gattin deS Herrmann Markgrafen von Baden, wurde vom Könige nach Judenburg und Voitsberg, endlich nach WindiWeistritz mit ihrem kleinen Gefolge von treuen Anhängern versetzt, bis sie in einem Kloster in Meißen starb. Ottokar ließ 1265 die Einkünfte Steiermarks beschreiben, nnd nach dem Tode der am 29. Oktober 1267 zn KremS verstorbenen Magaretha auf Airstiften des Friedrich von Pettau die vornehmsten steirischen Edlen darunter auch Ulrich von Lichtenstein durch 26 Wochen in eiserne Hast setzen, a»S der sie erst der Verlust ihrer Güter befreite. Er merkte das Wetter des Haßes und der Rache, das über ihn im Lande Steicr hcraufzog, gab den Steirern einen eingebornen, Otto, den Sohn Ulrichs des Sängers von Lichtenstein als Landeshauptmann, bestellte aber den Bnrghard v. Klingenberg 1270 — 1272 als Statthalter. — Stefan von Ungarn glaubte dieß zu einem Einfalle in Steiermark benützen zu können, wurde aber im selben Jahre vom Böhmen-Könige mit Verlust von Raab, Preßburg, Oedenbnrg k. zurückgeworfen. Da trafs am 29. 7. 1273 den Grafe» Rudolf von Habsburg die Wahl zum deutschen Kaiser, von dem sich sogleich der Erzbischof von Salzburg belehnen ließ. Ottokar befahl den Steirern, sich unter den Befehl des Milot Zabesch zu stellen (1274) und das Salzburger Gebiet zu verwüsten. Aber schon waren Hartneid v. Wildon und Friedrich von Pcttau an des Kaisers Hoflager zur Huldigung geeilt. Kaiser Rudolf befahl dem Könige Ottokar die Herausgabe dieser Reichslehn; aber der König rüstete sich zum Kriege. Mainhard IV. Graf v. Görz und Tirol besetzte Steiermark, Kärnten und Kram im Namen des Kaisers. Schon 1277 erneuerte Ottokar den Krieg, und wurde am 26. August bei Laa im Marchfelde nach ritterlicher Gegenwehr getödtet. In die nun geschilderte Periode fällt also das Leben und Wirken Ulrichs. Sein bedeutender Einfluß auf die Steirer in jener harten Zeit ohne Landesfürsten wird am Besten von seinem nahen Zeitgenoßen Ottokar v. Hörnet geschildert: 1. Don Lichtenstein ein Herr Ulrich Wizich vnd Mandlich Wenn er lies sich rewen, Vnd Vorkommen am Trewen; Waz dem Lande anlag; Ich sag euch, wer daz mit ihm pflag. Ihm volget mit Vurwar Von Ossenberg der Ditmar Auch, wenn ich, dazmit ihm wer Uetweder Trcwenstainer. Von Erenvels die Herrn Sah man mit ihm chcren Die da die Greczer hicsßen, Diechünd daznicht verdrießen, Sic waren mit ihm an den Rat Wo man dem Land oft gutstat. Als der Böhmenkönig den Weißender und andre Edle erkauft hatte, um Herzog von Steiermark zu werden, hielt sich Ulrich rein von jeder Bestechung. Fest und männlich verwahrt er sich gegen die falschen Anklagen, durch die Fridrich von Pertau bei König Ottokar die steirischen Edlen in den Kerker brachte. Dazma hat sic vernommen Sprach der von Lichtcnstain, Dß ist red Rain, Tut jim Mir und sein Herrn statt :c. 2 Er Mag uns wol mit Worten schaden Wellt ihr uns ltit zc Rede lau tc. 3. Auch in religiöser Beziehung verewigte Ulrich », Lichtenstein sein Andenken durch die Stiftung der lichtensteinschen Kapelle an der Seccauer- Stiftskirche: Cap. 50. Herr Ulrich von Lichtenstain Vnd Herr Ott sein Sun Die sah man weislichen tun Paide Wort und weich. Cap. 68. — mein Herr Ott ». Lichtenstain Der tugendhaft und der rain Den ich mit Dienst ma in Vnd mit drewen pin holt. :c. Cap. 183. An Mattheit, wiczen und trcwen Waz er volkommen Der da zn Hanbtmann ward genommen, Hort wen ich ma in : Herrn Otten von Lichtenstain. Der Vater Ulrichs von Lichtenstein war der tapfere Dietmar, ein in Steiermark und Kärnten wol begüterter Rittersmann, der in der Fehde zwischen Herzog Bernhard von Kärnten und Ekbcrt, Bischof von Bamberg mit Hermann Graf von Ortenburg, Konrad von Auffenstein, Heinrich von Ungnad, Kolo von Saldenhofcn, Ale-randcr von Räuber und ändern Helden sich besonders auszeichncte. Wann Ulrich geboren war, ist unbekannt; daß er die nur Hofschranzen und Mönchen damals wichtige und ehrenvolle Kunst des Lesens und Schreibens nie erlernt, ist historisch erwiesen. Bermnthlich schon dem Knaben wurde durch seine Mutter die innige Theilnahme für Lieder und den bis zur Abgötterei gestiegenen Frauen dienst eingeprägt. Durch seine Mutter kam er an den Hof einer hohen Frau, ob der Herzogin von Steiermark ist ungewiß, einer hohen Frau, welcher er eifrig Dienst und Lieder widmete; bald darauf aber an den Hof Heinrich III. von Mödling der für seine Zeit das war, was der König Rens für die Provence und der edle Landgraf Hermann für Thüringen. Ulrichs Leben und Dichten, seine Geschike und sein Karakter sind ans Ludwig Tick (.Wien 1818) :c. so ziemlich bis in die kleinsten Umstände bekannt. Selbst der Abend seines Lebens war noch viel bewegt. Als am 27. 8. 1269 Ulrich Herzog von Kärnten gestorben war, nachdem er Ottokar König von Böhmen zum Erben seiner Länder bestimmt hatte, machten Ulrichs Bruder Filipp Erzbischof von Salzburg und der Patriarch von Aquileja mit bewaffneter Hand Ansprüche auf die Erbschaft, selbst Probst Konrad von Brünn, Ottokars Feld-Hauptmann schloß sich an die Feinde an. Da zog Ulrich von Lichtcnstcin für den Böhmenkönig zu Felde und eroberte mit Mnth und Glück Laibach und einen Thcil der Krnili. Noch 1270 finden wir ihn aus dem Landtage zit Marburg, 1274 als Zeuge im Stifte Gös. Er starb am 20. Jänner 1276. Es heißt im Praesulat scccov : Tora. I. pag. 416 so wie tut Clironicon. scccov pag. 524 : Kodein lioc anno legitur in necrologio confraternitatis Dominus Ulricus senior de Lichtenstein cujus dies obitus ad decimum Kalendas Febrarii adscriptus est. Ferner: Herr Ulrich von Lichtenstcin (eit in St. Johanniskapelle, so sein Sohn Herr Otto von Lichtenstein gänzlich vollendet und ausgebaut hat. Ulrichs erstes Werk der Fraucndienst ist in einer kostbaren Handschrift zn München, sein zweites §)t= wiz oder Frawcn puech aus 2112 Versen bestehend mit dem für Kaiser Marmilian zusammengeschriebenen Hel-denbuche in der Ambraser Sammlung, elfteres kann für ein Sittengemälde, letzteres für ein Kampfgcspräch zwischen Ritter und Dame, für den Ausdruck der Empfindungen seiner Zeit gelten. Ob Ulrich ursprünglich in der Johanniskapelle zn Scccan oder in der auch von seinem Sohne Otto erbauten Mathiäkirche zu Mutati beigesetzt worden sind, stellt v. Hotmaier in Frage. Wir finden noch Ulrichs in folgenden Urkunden besonders erwähnt. a.) 1259 in Wien als Bürgen, daß Hartneid v. Ort den dem Bisthume Seccati zugefügten Schaden gut machen werde. b.) 1230 zn FohnSdorf. 1253 zu Leoben als Zeugen für Scccan. c.) 1256 in einem Lchnsbriefe des Ulrich Herzogs von Kärnten für das Bergwerk in Turrach. d ) 1256 und 1259 in Graz bei der Bestätigung der Freiheiten des Stiftes Rein. 1260 zu Wien bei derselben Gelegenheit. e.) 1261 Als Zeuge wegen der Bnrg Hclfenstein und der Wiedererbauung von Bruck. f.) 1269 zu Zttaim als Zeuge für das Stift Glcink. U lrichs Schwester Anita war schon 1240 an Gottfried v. Pernegg vermalt, Ulrichs Bruder Dietmar ist kinderlos gestorben. Der zweite Bruder Heinrich aber »Den man nicht um seiner Milde loben kann« »Denn er war ein karger Mann.« wie cs im Liede heißt, war einer der gewaltigsten Helden Ocstrcichs, der in der Todesschlacht Friedrich des Streitbaren und in der Schlacht am Marchfclde gegen König Ottokar den Sieg entscheiden half. Und so schließen wir diese gedrängte Scizzc mit dem Wunsche, sie möge um einige Beiträge mehr liefern zu dem vielbewegten Leben des edelsten steirischen Sängers. flubolf pttlf, k. k. Professor. 2* Amtlicher D eri chi der Direktion. A. Stand des Lehrkörpers am Schlüsse des Studienjahres 1856. jBum Marbnrger f. f. Gymnasial - Lehrkörper zählen folgende Glieder : 1.) Emmanuel Herbek, k. k. Direktor. Ferner in alphabetischer Ordnung und nach ihrer dienstliche» Verwendung die Herrn Professoren: 2.) Dominik Buswald, Dr. der Philosophie, Capitular des Stiftes Admont, für altklasstscke Philologie; 3.) Ludwig Jeitteles, supplircnd, für Naturgeschichte und Physik; 4.) Michael Kellner, supplircnd, für Mathematik und Physik; 5.) Johann Lettner, snpplirend, für altklassischc Philologie; 6.) Georg Mathiaschitsch, Weltpriester der fürstb. Diärese Scckan, für die Religionslehrc am Ober Gymnasium. 7.) Franz Nowotny, snpplirend, für altklassische Sprachknnde; 8.) Rudolf Puff, Dr. der Philosophie, Mitglied mchrcr gelehrten Vereine, lehrt Geschichte, deutsche Sprache und ihre Literatur, (im Status der Hähern Gebühr); 9.) Mathias Reich, Wcltpriester der fürstb. Diücese Scckan, für slovcnische Sprache; 10.) Franz Sperka, für altklassische Sprachknnde; 11.) Joseph Steiner, snpplirend, für altklassischc Philologie; 12.) Joseph Streinz, für Mathematik und Physik am Obcrgymnasinm (im Status der Hähern Gebühr); 13.) Adalbert Svoboda, Dr. der Philosophie, für Geschichte und deutsche Sprache; 14.) Martin Terstenjak, Wcltpriester der fürstb. Diäccsc Scckan, Inhaber des goldenen Vcrdicnstkrcnzcs, Mitglied mehrer gelehrten Vereine, lehrt die Religionslehrc am Untcrgymnasinm. B. Veränderungen im Stande des Lehrperlonals. An dic Stelle des jubilirten Gymnasial-Professors Lorenz Hribar wurde mit h. Statthalterei-Erlaß vom 15. September 1855 Z. 13597 der Lehramtskandidat Joseph Steiner als Supplent «»gestellt. Der Lehramtskandidat Dr. Adalbert Svoboda, bereits im verflossenen Studienjahre Substitut des Krankheit wegen beurlaubten Professors Dr. Rudolf Puff, verblieb auf Grund des H. Statthalterei-Erlaßes v. 23. September 1855 Z. 14107 bis Ende dieses Solarjahres in der Substitutiv-Dienstleistung, wurde sodann nach Ablauf der prorogirteu Beurlaubung zur Deckung eines außerordentlichen Lehrbedürfnisses mit H. Statthalterei-Verordnung vom 21. Febrnar d. J. Z. 1028 unter Belassuug der hohem Gebühr für deutsche Sprache und für geographisch-historischen Unterricht als Supplent bestellt, endlich aber mit H. Ministerial - Erlaß vom 6. Mar; d. I. Z. 3470 und H. Statkhalterei-Erlaße vom 14. März d. I. Z. 4101 zum wirklichen Lehrer dieser Fächer am Marburger Gymnasium ernannt. Dr. Jakob R u m p s ging unter zeitlicher Beibehaltung seiner Suppli-rungsgebühr im Interesse seiner wissenschaftlichen Studienab (Statthaltern - Erlaß vom 18. September 1855 Zahl 13801), und an seine Stelle trat in Folge H. Statthalterei - Erlasses vom 15. Oktober 1855 Zahl 15200 als Supplent für Physik und Mathematik der approb. Lehramtseandidat Michael Kellner ein. Die durch Versetzung des Supplenten Mathäns Lazar als wirklichen Lehrers an das Warasdiner Gymnasium erledigten Lehrstelle für Naturgeschichte übernahm auf Grund des H. Statthalterei - Erlasses vom 26. September 1855 Zahl 14223 derapprobirte Lehramtseandidat Ludwig Jeitteles in der Eigenschaft eines Lehramtssupplenten. Dem an das k. k. Laibacher Gymnasium mit H. Ministerial-Verordnung vom 24. September 1855 Z. 13893 transferirten Professor Carl Grüu wald hingegen wurde der Lehramiscandidat Franz Nowotny fubstituirt. Dcu Sangunterricht übernahm, und versah mit auerkcuiiuugswürdiger Thärigkeit seit Anfang des laufenden Studienjahres der k. k. Hauptschullehrer Franz Mi kl osi ch. C. Chronik der Anstatt. Am 1. Oktober 1855 wurde das Studienjahr mit der feierlichen Anrufuug des H. Geistes in der Gymnasialkirche zum h. Aloisius eröffnet, und sofort der Unterricht vorschriftmäsig begonnen, nachdem in den letzten Tagen der Herbstferien die Aufnahme der zugewachsenen Schüler, die Nachtrags- und Aufuahmsprüfun-gcit vorgenommen worden waren. Am 30. Oktober d. I. überraschte Zt. Crcelteuz der k. k. Statthalter der Steiermark Herr Graf von Strasoldo-Vrassemlierg die Anstalt mit seinem beehrenden hohen Besuche, nahm die Lokalitäten derselben, die Gymnasialkirche, die Lehrmittelsammlungen in Augenschein, und geruhte der Vorstehuug Seme vollkommene Zufriedenheit in huldvollen Ausdrücken auszufpreche». Seine k. k. Apostolische Majestät geruhten mit Atterhöchster Entschließung vom 18. November 1855 daö Marburger Gymnasium in der Eigenschaft eines vollständigen von acht Klassen allergnädigst definitiv zu bestätigen, welche Allerhöchste Entschließung laut H. Ministerial-Erlasses vom 21. November 1855 Zahl 17913 sowohl auf der Anerkennung der thatsächlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Gymnasiums als auch auf der Allergnädigstcn Kenntnißnahme der von dcr Stadtgcmcinde Marburg ititi) Privaten zu Gunsten dieses Gymnasiums bcthätigtcn Opferwilligkeit beruht, welche großherzige Gesinnung sich wieder neuerlich dadurch bewährte, daß die ebenerdigen, von den hohen Staatsbehörden der Gemeinde zur Nutznießung überlassenen Lokalitäten des Gymnasialgebäudes den Zwecken dcr Anstalt wieder zurückgegeben worden sind. (Note des löbl. G. A. vom 13. März 1856 Zahl 495.) Den provis. Direktor des Gymnasiums Emmanuel Herbek geruhte» Sc. k. k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 13. April d. I. zum wirklichen Direktor dieser Anstalt allergnädigst zu ernennen. In den Tagen vom 6. bis 10. Mai inspizirte der k. k. HerrSchulrath und Vymnastal-Inspektor in Steiermark, Kärnthen und Arain /ricdrich ttiglcr die Anstalt, wohnte dem Unterrichte aller Stufen und Fächer bei, und sprach sich in dcr am 9. Mai abgehaltencn Confercnz in Betreff der sittlichen Haltung und des literarischen Zustandes der studirenden Jugend freundlich anerkennend ans. Resultate der Maturitätsprüfung zu Ende der Studienjahre 1854, 1855, 1856. Im Jahre 1854 wurden bei einer Frequenz der achten Klaffe von fünf und zwanzig Schülern, wovon sich zwanzig zur Prüfung gemeldet hatten, Einer aber von den Gemeldeten wegen inzwischen eingetretcner Unterkunft im Staatsdienste vor dcr mündlichen Prüfung zurückgctrctcn war, neunzehn, worunter zwei »mit Auszeichnung», für reif erklärt. Bon den fünfzehn Abiturienten im Schuljahre 1855 unterzogen sich acht, wozu noch drei Ertemeli hiczukamen, hiemit im Ganzen eilf Schüler der Maturitätsprüfung. Hievon wurden zwei »mit Auszeichnung«, sechs ohne diesen Beisatz für nniversitätsrcis erklärt. Unter den Rcprobirten befanden sich zwei Erternisten. Zn den am 14. 15. 16. Juli d. I. abgehaltencn mündlichen Prüfungen, nachdem die schriftlichen bereits v. 30. Juni bis 5. Juli vorgenommcn worden waren, erschienen zehn Abiturienten dieser Anstalt, wovon Einer während der mündlichen Prüfung znrücktrat und nenn für reif erklärt wurden. Bei der am Schlnßc des Schuljahres 1854 ans dcr steiermärkischen Landcsgcschichte vorgenommenen Prüfung zeichneten sich die beiden Quartaner Albert Reybaucr und Franz Z i st l c r durch eine umfassende Kenntniß der Fakten, durch geordnete Darstellung und gefälligen Vortrag aus; cs wurde daher jenem dcr erste, diesem außerordentlicher Weise ein zweiter Preis znerkannt, und am Tage der,feierlichen Prämienvertheilung eingehändigt. Am Scblnßc des Studienjahres 1855 wurde diese von den hohe» Herrn Slittimi btS HctjOßthumS Steiermark verliehene Prämie wegen vorzüglicher Leistung in diesem Fache dem Quartaner Conrad ©vdel znerkannt. Von den neunzehn Schülern dcr vierten Klaffe unterzogen sich nach einem sechs monatlichen Unterrichte acht dcr Concertprüfnng ans dcr steiermärkischen Landcsgcschichte, welche am 23. Juli 1856 Vormittags in Gegenwart des Lehrkörpers und der studierenden Jugend des Gymnasiums abgehalten wurde. Unter diesen acht, die sämmtlich durch recht gute Leistungen sich hervorthaten, zeichneten sich vier, nämlich Gregorc tz, Jpawitz, Nos sek und Pro sina gg durch sogleich vorzügliche Leistungen ans, daß in Anbetracht weil Jpawitz und Prosinagg mit Schnlpreisen dcr kaisl. Mnnifizenz betheilt werden, dcr Schüler Grcgorctz wegen besonders gründlicher Uebcrsicht dcr steiermärkischen Landesgeschichte den von den hohen Herrn Ständen dcr Steiermark bestimmten Ehrenpreis erhielt. Am 23. Dezember 1855 wurde ans Anregung des Professors Dr. Adalbert Svoboda im Marbnr-gcr Stadtlhcatcr zum Besten hilfbcdürftigcr Studirenden des Marburg« Gymnasiums ein musikalisches Eon-cert abgehalten, wobei die Mitglieder dcr Grazer ständischen Bühne: Fräulein Emilie Schmidt, die Herrn Appv, Joseph Wagner und Herr Bauer, ferner Fräulein Amalie Stieger milzuwirken die Gefälligkeit hatte». Dieses Wohlthätigkeitsconcert fand von Seiten des Marburg« Publikums die wärmste Thcilnahme, und eine so ergiebige Unterstützung, daß der Reinertrag desselben sich auf 218 fl. 23 kr. CM. stellte. Für diese Summe wurden auf Grund eines Confcrenzbeschlusscs über Antrag der beiden Hrn. Religionsprofessoren für acht und zwanzig arme wohlverhaltene Studierende Kleidungsstücke angeschafft. Hievon wurden zwölf mit Röcken, drei mit Beinkleidern, zehn mit Stiefeln, drei mit Kappen und Einer mit einem Onartierbcitrag von zehn Gulden betheilt. Da die innere Ausstattung der Marburger Gymnasialkirche manches zu wünschen übrig läßt, so wurde auf Veranlassung desselben Gliedes des M. Lehrkörpers, welches das Zustandekommen des ebencrwähn-te» Concertes angeregt hatte, am 12. Mai d. I. im Marburger Stadttheater eine musikalische Abenduntcr-haltung abgehaltcn, deren Zweck die Herstellung eines Altars und Beischaffung eines Altarbildes ist. Bei diesem Concert wirkten der erste Kapellmeister der Grazer ständischen Bühne Herr Ncswadba und dessen Gemahlin Frau C. Ncswadba, und dann die Mitglieder dieser Bühne Fräulein Louise Tipka, die Herrn Steiner, Weinwurm, Caspcr und Bauer, so wie auch der Pianist Herr W. Treiber und der k. k. Postbeamte Hr. Franz Köchel mit. Der Reinertrag belief sich auf 213 fl. 29 kr. CM. Die Sammlung milder Beiträge zur Unterstützung wohlvcrhaltcner armer Marburger Gymnasiasten erfreute sich dieses Schuljahr eines reichlichen Erfolges, nähmlich einer Gesammtsumme von 347 fl. 4 kr. C. M., nachdem durch das am 23. Dezember verflossenen Jahres abgchaltene Concert ein Betrag von 218 fl. 23 kr., und durch die milde Theilnahme der hochwürdigen Geistlichkeit des Marburger und Kötscher Dekanates 61 fl. C. M. zugcflossen waren. Ein vollständiges Verzeichniß aller edlen Geber wird im nächsten Jahresprogramm veröffentlicht werden können. Von dieser Gesammtsumme wurden in diesem Studienjahre 236 fl. 451 kr. auf Unterstützung dürftiger Studierenden, 58 fl. 14^ kr zur Tilgung des PassivnmS vom Jahre 1855 verwendet, Hiemil blieb am 18.Jnli 1856 als am Tage der gclegtenRechnung ein aktiver Kassarcst von 52 fl. 1 kr. CM. Die Unterstützungen der Studierenden bestanden, wie oben bereits ausgewiesen worden in verschiedenen Kleidungsstücken, ncbstdcm aber auch in Freitischen für die Schüler des Untergymnasiums Getscb, Pignar Franz und Predikaka. v. Verordnungen dcr hohen Vorgesetzten Behörden in Gymuasiatsachcn im Studienjahre 1856. 1.) Verordnung des H. Ministeriums vom 10. September 1855 Zahl 10312, womit Abänderungen einiger in dem Entwürfe dcr Organisation der Gymnasien enthaltenen Bestimmungen über die Vcrtheilnug des Lehrstoffes und die Zahl dcr Lehrstunden statuirt wurde. 2.) Verordnung deS H. Ministeriums vom 16. September 1855 Zabl 10497, womit dcr Stand, dcr Rang und die Gebühren dcr Gymnasial - Lehrbcamtcn auf Grund der Allerhöchsten Entschließung vom 3. März und 10. Mai 1855 systcmisirt worden sind. 3.) Allerhöchste Entschließung vom 18. November 1855, auf deren Grund die Regulirnng des k. k. Marbur-bnrgcr Gymnasiums als eines vollständigen von acht Klaffe» definitiv ungeordnet worden ist. 4.) Verordnung des H. Ministeriums vom 29. November 1855 Z. 15666, womit der naturhistorische Lchr-Vorgang theils näher bestimmt, theils modifizier wird. 5.) Verordnung des H. Ministeriums vom 5. Februar d. I. Z. 1182 womit der siebenten Klasse der Unterricht in der allgemeinen Logik, der achten Klasse der Unterricht in der empirischen Psychologie in je zwei wöchentlichen Stunden zugewiesen wird. 6.) Verordnung des H. Ministeriums vom 30. März d. I. Z. 4921, in deren Verfolg Abiturienten, die im letzten Semester mit einer zweiten allgemeinen Fortgangsklasse notirt worden, in der Regel nicht vor Ablauf eines weitern Studienjahres, und nur in Ausnahmsfällen nach Ablauf des nächsten Semesters zur Ablegung der Maturitätsprüfung zugelassen werden dürfen. 7.) Verordnung des H. Ministeriums vom 30. März d. I. Z. 4921, kraft deren einige Erleichterungen im Modus der Maturitätsprüfungen ungeordnet und insbesondere jede Forderung eines solchen Detailwis- sens beseitigt werden solle, dessen Darlegung nicht nur keinen unerläßlichen Faktor der Bcurtheilung der geistigen Tüchtigkeit des Abiturenten bietet, sondern auch dazn dient, die Schüler zu der Angewöhnung zu verleiten, daß sic in der mit übermäßiger Anstrengung verbundenen gedächtnißmäßigcn Wiederhohlnng des früher Gelernten während des letzten Semesters das vorherrschende Hilfsmittel zum Bestehen der Maturitätsprüfung suchen. E. Didaktischer Apparat. Die Lehrmittelsammlungen wurden dieses Schuljahr theils durch Ankauf in einem Betrage von 280 fl. C. M., theils durch Schenkungen ansehnlich bereichert, und zwar: 1.) Durch Erwerbungen an naturhistorischen Lehrmitteln: Eine Sammlung der wichtigsten Krystallkvmbi-nazionen in Holzmodellcn vom Modelleur Becker in Wien, Instrumente zum Untersuchen und Bestimmen der Mineralien von Lenoir in Wien, Bcckcr's Pilze in naturgetreuen Abbildungen (Wandtafeln) (ein Geschenk der hohen Behörden), Dr. Reichenbachs Schmctterlingsfrcund. 2.) An phisikalischcn: Eine Atwood'sche Fallmaschine, Ein Modell eines Morse'schcn Telegraphen, Ein Stereoskop, Ein Photometer, Eine Jnklinazionsnadel, stroboskopische Scheiben zur Erklärung der Wellenbewegung, Ein Gcwicbtareometcr, optische Bilder (Geschenk des Obcrgymnasiasten Anton Langer), Ein Erd- und Ein Himmelsglobus (Geschenke der hohen Behörden) nebst mchrcrn Kleinigkeiten. 3.) An Büchern; cs wuchsen uähmlich Ein Hundert fünf und dreißig Stück, ohne die Fortsetzung der Mützcll-schen Zeitschrift für das Gymnasialwesen, der Zeitschrift für österreichische Gymnasien, mehrerer (trifali scher Werke über Physik cinznrechncn, zu, worunter sich Geschenke des hohen k. k. Ministeriums des Unterrichts, der hohen k. k. Statthalterci zu Graz, der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften und der geologischen Rcichsanstalt in Wien, deS historischen Vereines für Steiermark, des k. k. Herrn Bezirkö-hauptmann ;» Marburg Anton Wntt, der hochw. Herrn Pfarrer Nowak und Dreisiebncr und cndlick des Marburg« Buchhändlers Herrn Anton Ferlinz befinden. F. Gksetzliche llormrn und Aufklärungen, um das mit bcm Gymnasium verkehrende Publikum zn ocientiren. I. In Betreff der Aufnahme der Schüler. Zur Aufnahme von Schülern in das Gymnasium vor dem Anfänge dcS Schuljahres ist erforderlich: 1.) Daß der Aufznnchmende das neunte Lebensjahr zurück gelegt habe. 2.) Daß er sich vor dem Beginne des Schuljahres bei dein Direktor des Gymnasiums melde, und daß dabei die Eltern oder deren Stellvertreter persönlich oder schriftlich den Wunsch ansdrücken, ihren Sohn in das Gymnasium aufgenommen zu sehen. 3.) Daß er das Zeugniß beibringe, die vierte Normalklaffe mit gutem Ersolge zurück gelegt zu haben; es steht jedoch dem Gymnasium frei, sich durch eine Aufnahmsprüfung über das Vorhandensein der geforderten Kenntnisse sicher zu stellen und die Aufnahme wegen mangelhafter Vorbildung zu versagen. 40 Wenn der aufznnchmende Schüler von einem ändern öffentlichen Gymnasium kommt, so hat er das Ab- gangszengniß dieses Gymnasiums beizubringen. Dem ausnehmenden Gymnasium bleibt cs auch hier unbenommen, durch eine Aufnahmsprüfung die Kenntnisse des Aufzuuehmendcn zu erforschen und nach Befund derselben ihn auch in cine niedrigere Klaffe einzureihen. o.) Für jede Aufnahme in ein Staatsgymuasinm, sic mag mit oder ohne Aufnahmsprüfung und in was immer für eine Klaffe geschehen, sind zwei Gulden 6. M. als Tare zn entrichte». II. In Detress der Einfchreitnngen unt Befreiung vom linterrichtrgelde. Zur Erlangung der Schulgeldbesreiuug wird zufolge Erlasses des hohe» Ministeriums des Cultus und Unterrichtes vom 1. Jänner 1852, Zahl 12912/1008 Folgendes erfordert : 10 Nur öffentlich ftudirendc Schüler haben Anspruch auf Befreiung vom Schulgelde, wenn sowohl sie selbst, als auch diejenigen, welche die Obliegenheit haben sie zu erhalten, wahrhaft dürftig, d. i. deren Vermö-gensninftände so beschränkt sind, daß ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht ohne die empfindlichsten Entbehrungen möglich sein würde. 20 Das ungestempelte Gesuch ist bei der Direktion des Gymnasiums, wo der Schüler studirt, zu überreichen, demselben sind beizulegen a) das Studienzengiiiß vom letzten Semester, in welchem der Schüler in Be ziehung auf Fleiß, Aufmerksamkeit und Sitten daö beste Zeugniß erlangt und in den Studien einen solchen Fortgang gezeigt haben muß, daß er zur Versetzung in die höhere Schulklasse für reif erkannt worden ist; b) das Zeugniß über die Vermögcnsverhältnissc. Dieses ist von dem Gemeindevorstand ans-zustellen und vom Ortsscclsorgcr zu unterzcichucn, darf aber bei der Ueberrcichuug nicht vor mehr als 3 einem Jahre ausgefertigt worden sein. Es hat die umständliche Begründung der über die Vermögensverhältnisse darin ausgesprochenen Ansichten zu enthalten. Die Entscheidung über das Gesuch steht der H. k. k. Statthalterei zu. Wer vom Schulgelde nicht befreit ist, hat dasselbe während des ersten Monats jedeö Semesters z u entrichten. III. In Detrcff der Privatjìudircnden. Kraft §. 90 des G. O. E. steht cs Aeltern frei, ihre» Söhnen die Gymnasialbildung durch häuslichen Unterricht ertheilen zu lassen, unter der Beschränkung jedoch, daß derartig uuterichtete Schüler in allen Fällen, wo sie bestimmte Reckte, als: der Aufnahme in eine bestimmte Gymnasialklaffe, oder der Zulassung zur Universität, oder in Betreff der Ausstellung eines staatsgiltigen Gymnasialzeugnisses erlangen wollen, ntt-nachsichtlich denselben Forderungen unterworfen werden, die das Gymnasium feiner gegenwärtigen Bestimmung gemäß an seine eigenen Schüler zn stellen verpflichtet ist. Das Unterrichtsgesetz nuterscheidet zwei Kategorien Privatschüler, nämlich Privatschüler eines öffentlichen Gymnasiums und externe Privatschüler, (auch Esterni sten genannt). Erstere sind diejenigen, die nach Anweisnng der Vorschriften I. 1 — 5 unter Namhaftmachung ihres Hauslehrers in den Schnlkatalogen eingetragen werden, und sind verpflichtet sich regelmäßig zu den Semeftralprüfnngen zn stellen. Erternisten aber sind diejenige», die ohne vorangegangene förmliche Aufnahme lediglich zur Ablegung einer Semestrale oder Maturitätsprüfung sich anmelden. Beiderlei Privatschüler haben noch vor Antritt des schriftlichen und mündlichen Prüfungsaktes sich bei der Direktion der Anstalt zu melde», falls es noch nicht gefchebe» wäre, die Prüfungstare in Vorhinein z» erlege», und sich mit de» eigene» hiez» erforderliche», »ach dem Gesetze zulässigen Büchern für die deutsche, lateinische und griechische Lektüre zu versehen. Eltern, die cs vorziehen, ihre Söhne als Erternisten das Gymnasium stndiren zu lassen, wollen den hohe» Unterrichts-Ministerial-Erlaß vom 21. Februar d. I. Z. 19704 nicht übersehen, womit in Betreff der Zulassung derartiger Privatfchülcr zur Maturitätsprüfung Beschränkungen und strenge Maßnahmen vorgezcichiiet morde» sind. IV. Verkehr mit dem Gymnasium in Privatangelejienheiten. So wie die Amtsführung in allen das Gymnasium betreffenden öffentlichen Angelegenheiten, sic mögen in der ämtlichen Unterordnung unter die Vorgesetzten hohen Behörden (Siehe A) ober in den die Administration dcS Gymnasiums betreffenden Verhältnissen zu ändern Staatsbehörden ihren Grnnd habcu, eine durch das G. O. E. systemisirte Zuständigkeit der Direktion ist, cbcu so ist es auch die Vertretung der Anstalt nach Außen, dem Publikum gcgcuüber überhaupt. Zumnthungeu also, die dem Gymnasium oder einem Tbeile desselben gelten solle», können, ob mündlich oder schriftlich, nur zn Händen der Direktion und unter ihrer Addresse gestellt werden. Vou dieser der Direktion zngewiesene» Amtszuständigkeit wird in Absicht auf daö Publikum allein in dem §. 79 lit. b. des G. O. E. dadurch eine Ausnahme statuiti, daß dort deu Klasscuvorständen znr Pflicht gemacht wird, »den Eltern ihrer Klassenschüler oder beit von ben Eltern ernannten Stellvertretern erforderlichen Falles über den Zustaud der Schüler ohne besondere Veranlassung von elternlicher Seite, Mittheilnngen zu machen, oder auf derartige Anfrage» de» Elter» jederzeit schriftliche oder mündliche Anskuuft zu geben«. Das Studienjahr 1 857 w ird streng sie ns am L. -Oktober mit der Ab-baltung des heiligen Geistamtes eröffnet, wobei alle Angehörigen der Anstalt ohne Ausnahme erscheinen. Meldungen zuwachsender und bereits katalog i s i r t e r Schüler werden nur vor diesem Datum angenommen, zumal solcher Scbüler, die von ändern Gymnasien kommend, v o r e r st der gesetzlich v o r-geschriebenen Au snah ms p rüf un g unterzogen werden müssen. Diejenigen Privatisier», welche die Vortheile, als Schüler des Gymnasiums betrachtet zu werden, genießen wollen, werden nur in Folge eines persönlichen oder eines an die Direktion gerichteten brieflichen Ersuchens ihrer gesetzlichen Vertreter unter allsogleicher Entrichtung des U n terr i chts gel d e s von halbjährigen 4 fl. 6. M. und unter Vorlegung eines von der betreffenden hohen kirchlichen Autorität speziell für den Gymnasialnnterri cht ausgestellten Befugniß -Dekretes ihres privaten Religionslehrers 'als solche eingetragen. Der diesjährige Bericht bietet abermals ermuthigende Beweise, welcher Theilnahme sich das Mar-burgcr Gymnasium, von Seiten der K. K. Behörden und der der Gemeinde der l. f. Kreisstadt Marburg, die armen Studirendcn dieser Anstalt aber insbesondcrs Seitens des Publikums in und UM Marburg, so wie auch der Geistlichkeit des hochrourdigen Kätscher und Marbnrgcr Dekanates erfreuen; es fühlt sich daher der gelammte Lehrkörper verpflichtet, diesen edclsinnigcn Förderern der Anstalt und mildherzigen lwohlthötern der Jugend den Ausdruck des roti nullen Dankes hicmit zn entbieten. Lehrverfaffung im Studienjahre 1836 Klasse Religion. Latein. Griechisch. Deutsch. Slovenisch. Geographie twfc Geschichte. Mathematik itttfc Philosoph. Propädeutik. Naturgeschichte und Physik. I. 2 Stunden. Christkatholische Glaubenslehre nach dem Regensburger Katechismus. Terstenjak. 8 Stunden. Uebcrsetznngsaufgaben von Dünncbir nebst bezüglichen gramm. Formen. Steiner. 4 Stunden. Mozarts Lesebuch I. Thcil mit Auswahl. Grammatische Hebungen, Hebungen im freien Vortrag. Svoboda. 2 Stunden. Elemente der slovenischen Sprache. Nominale Formenlehre. Sprechübungen. Slov. berilo I. B. Reich. 3 Stunden. Die Beschaffenheit der Erdoberfläche überhaupt, »ach Bellinger. Svoboda. 3 Stunden. 1. Sem. Ergänzung zu den 4 Grnnd-rechnungen in Brüchen. 2. Sem. 2 Stunden Anschannngslebre. Linie, Winkel, Parallel - Linien, Konstruktion von Dreiecken ».Parallelogrammen 1 Stunde Rechnen. Kellner. 2 Stunden. Zoologie. 1. Sem. Säugethiere. 2. Sem. Insekten, Krustazeen re. Jeitteles. 11. 2 Stunden. Christkath. Liturgik nach Schamm. Terstenjak. 8 Stunden. DöllS lateinisches Elementarbnch, nebst bezüglichen Formen und der Casuslehre. Vuswald. 4 Stunden. Mozarts Lcsebucb II. Thcil. Grammatische Synthese und Analyse. Hebungen im freien Vortrag auf Grund der Lektüre. Svoboda. 2 Stunden. Anomala. I. Klasse des Verb s Sprechübungen. Slov. berilo I. Band. Reich. 3 Stunden. Geschichte des Alterthums nach Melkers Auszug. Europäische Chorographie. Jeitteles. 3 Stunden. I.Sem. 2St. Rechnen, ISt. Anschauungsl. 2. Sem. 1 Stunde Rechnen, 2 Stunden Anschauungslehre. Rechnen: Proportion, Regeldetrie mit ihren Anwendungen; Maßkunde ic. Anschauungslehre: Größenbestimmung und Berechnung der drei- und mehrseitigen Figuren. Verwandlung u. Theilung derselben. Bestimmung der Gestalt der Dreiecke. Kellner. 2 Stunden. 1. Sem. Vögel, Amphibien, Fische. 2. Sem. Botanik. Jeitteles. ■11. 2 Stunden. Geschichte der Offenbarung des alten Bundes nach Schumacher. Terstenjak. 6 Stunden. Auswahl aus Historia antiqua v Hoffmanu. Casuslchre. Nowotny. 5 Stunden. Schenkels Elementarbnch. Flcrionsformen der Verben überhaupt mit Ausnahme der auf mi. Nowotny. 3 Stunden. Mozarts Lesebuch III. Th. Grammatische und sachliche Erläuterungen. Freier Vortrag. Nowotny. 2 Stunden. ^ Rectionslehrc. Vortrag memorirter Stücke. Slov. berilo III. B. v. Dr. Blciwcis. Reich. 3 Stunden. Geschichte des Mittelalters nach Wetters Auszug. Das Bezügliche ans der Geographie. Nowotny. 3 Stunden. Vertheilt wie in Klasse II. Rechnen. 4 Spezies in Buchstaben, Klammer, Potenzen Quadrat- und Kubik-Wnrzeln, Permutazione», Combinationen. Anschauungslehre. Der Kreis mit manig-fachen Konstrukzionen in ihn und um ihn, Inhalt- und Hmfangsberechnung. Streinz. 2 Stunden. 1. Sem. Mineralogie. 2. Sem. Physik. Allg. Eigenschaften, Aggregatzustände, Grundstoffe, Wärme-Lehre. Jeitteles. IV. 2 Stunden. Geschichte der Offcnb. des neuen Bundes nebst einer skizz. Geschichte des Christen-thums nach Schumacher. Terstenjak. 6 Stunden. Ctcsaris bell. Gali I — V. Daran die Tempus- Modus- und Vers-Lehre. Sperka. 4 Stunden. Schenkls Elementarbuch und Lesebuch (mit Auswahl). Verbale Figuren überhaupt und Formen ans mi nach^.Curtius. Sperka. 3 Stunden. Mozarts Lesebuch IV. Thcil. Dcklamazionen. Geschäftsaufsätze. Freie Aufsätze überhaupt. Sperka. 2 Stunden. Vollständige Abhandlung des Verb’s nach Klassen. Vortrag memorirter Stücke. Slov. berilo II. Band. Reich. 3 Stunden. Geschichte der neuen Zeit nach Welters Auszug. Oesterreich. Vaterlandskunde nach Prasch. Sperka. 3 Stunden. Vertheilt wie in Klasse II. Rechnen. Zusammengesetzte Verhältnisse mit Anwendung; Gleichungen des 1. Grades mit 1 Unbekannten. Anschauungslehre. Stereometrische Anschauungslehre. Lage der Linien u. Ebenen gegeneinander, körperliche Winkel; Hanpt-arten der Körper, ihre Gestalt u. Größenbestimmung. Kellner. 3 Stunden. Physik. Gleichgewicht und Bewegung, Akustik, Optik, Magnetismus, Elektrizität, Hauptpunkte der Astronomie und phys. Geographie. Kellner. V. 2 Stunden. Die vorchristl. und christliche Off. und die Lehre von der christlich. Kirche nach Martins I. Th. Mathiaschitsch. 6 Stunden. T. Li vii hist. lib. I. Ovidii Mctamorpb. lib I. v 1 — 150; v. 163 — 245; v. 260 — 415; v. 1 - 366; VI. v. 46 - 312; VII. v. 1 - 158; v. 502 — 660; v. 666 — 865; VIII. v. 183 - 235; v. 237 - 525. Steiner. 5 Stunden. Cyropsed. I — VII (Schenkels Lcs.) Homeri Iliad. I II. III. Steiner. 2 Stunden. Mozarts Lesebuch für Ob. I. Th. mit sprachlichen, sachlichen, ästhetischen und literatur-historischen Bemerkungen. Svoboda. 2 Stunden. Lesen mit Beachtung gram., stilistischer und ästhetischer Momente. Deklamationen Slov. berilo V. B. v. Dr. Miklošič. Reich. 3 Stunden. Alte Geschichte bis zur Unterjochung Griechenlands durch die Römer. Das Bezügliche ans der Geographie. Svoboda. 4 Stunden. Algebra, 2 Stunden. Zahlensystem, Begriff der Addition. Subtraktion :e. nebst Ableitung der negativen, irrationalen, imaginären Größen. Die 4 Speeies in algebraischen Ausdrücken. Eigenschaft u.Theilbar-keit der Zahlen. Vollständige Lehre der Brüche. Geometrie, 2 Stunden. Longimetrie und Planimetrie. Streinz. 2 Stunden. 1. Sem. Mineralogie mit Geognosie. 2. Sem. Botanik mit Paläontologie und geogr. Verbreitung der Pflanzen. Jeitteles. VI. 2 Stunden. Katholische Glaubenslehre nach Martins, II. Thcil. Mathiaschitsch. 6 Stunden. Sali, bell, Jugurthinum. Virg. Acn. lib. I et II. Virg. Ed. I. V. Leitner. 5 Stunden. Homeri Iliad. lib. VI. VII. Vili. XXII. Herodoti lib. VII. Leitner. 3 Stunden. Mozarts Lesebuch für Ob. II. Th. mit sprachlichen, sachlichen, ästhetischen und litcraturhistorischen Bemerkungen. Jeitteles. 2 Stunden. Slov. berilo. VI. B. v. Dr. Miklošič. Oeffentliche Vorträge. Reich. 3 Stunden. 1. Sem, Römische Geschichte bis zur Völkerwanderung. 2. Sem. Mittlere Geschichte bis Gregor VII. Reich. Puff. 3 Stunden. Algebra, Potenz, Wurzel, Logarithmen, Gleichungen des 1. Grades mit 1 und mehrern Unbekannten. Reduktion algebraischer Ausdrücke. Geometrie, Trigonometrie u. Stereometrie. Kellner. 2 Stunden. Zoologie mit Paläontologie und geog. Verbreitung der Schiere. Jeitteles. VII. 2 Stunden. Katholische Sittcnlchre nach Martins, II. Thcil. Mathiaschitsch. 5 Stunden. Virg. Acn lib. III. XI. XII. Virg. Georg. I. II. III. (Hoffmanu). Cic. or. pro Murena et pro imp. Pom-peji. Buswald. Im 1. Sem. 6 Stunden. Im 2. Sem. 4 Stunden. Ilomeri II. XVIII. XIX. XX. Platons Apologie des Sokrates. Demosthenes’ erste Olynth. Rede. Leitner. 3 Stunden. Mozarts Lesebuch für Obgym. III. Thcil mit Jnterpretazion. Geschichte der deutschen Literatur bis zum 17. Jahrhundert. Svoboda. Puff. 2 Stunden. Jllyrisch. Lesebuch v. A. Weber. Reich. 3 Stunden. 1. Sem. Mittlere Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters. 2. Sem. Neuere Geschichte bis zum Schluß des XVII. Jahrhunderts. Svoboda. Puff. 3 Stunden. Algebra. Unbestimmte Gleichungen des 1. Grad. Quadratische Gleich, mit 1 Hübet. Progression Kombinationslehre u. binom. Lehrs. Geometrie. Anwendung der Algebra auf Geom.Analytische Geom. in der Ebene, nebst Kegelschnitten. Streinz. Im 2. Sem. 2 Stunden. Logik nach Beck. Per-Direktor. 3 Stunden. Physik. Allgemeine Eigenschaften. Chemische Verbindung. Gleichgewicht nnd Bewegung. Wellenlehre und Akustik. Streinz. VIII. 3 Stunden. Kirchengeschichte nach Martins I. Thcil nebst einigen Erweiterungen nach Ro-bitsch und Alzog. Mathiaschitsch. 5 Stunden. Iloratii od. epod. salyr mit Auswahl (20 Stück). Horatii epistola ad Pisoncs Taciti Annal. lib. II. III. Tacili Germania. BnSwald. 6 Stunden. a) Platons Gorgias. b) Sophokles’ Antigone. Der Direktor. 3 Stunden. Mozarts Lesebuch für Oberg. IV. Thcil Wilhelm Teil von Schiller. Die Geschichte der deutschen Literatur fortgesetzt. Svoboda. Puff. 2 Stunden. Altslovenisch mit Rücksicht des Nenslove-nischen und Jllyrischen. Chrcstoma-thia palacoslovcnica von Dr. Miklošič. Geschichte der sloven. Literatur und Sprachentwicklung. Reich. 3 Stunden. 1. Sem. Schluß der neuen Geschichte. Mittlere und neuere Geschichte an dem Faden der Geschichte deS öfter. Staates. 2. Sem. Erdkundliche und statistische Verhältnisse des öfter. Staates. Svoboda. Puff. 1 Stunde. Hebungen in Lösung mathe-mathischer Probleme. Zu-sammenfasseiide Wieder-hohlung des mathematischen Lehrstoffes. Streinz. 2 Stunden. Psychologie nach Zimmermann, Logik nach Beck. Svoboda. 3 Stunden. Physik. Magnetismus. Elektrizität. Wärme. Optik. Anfangsgründe der Astronomie und Meteorologie. Streinz. Außerdem wurde Unterricht in der steiermärkischen Landcsgcschichtc vom Professor Dr. Puff, in der Kalligraphie vom Professor Sperkn, im Gesang vom k. k. Hauptschullehrer Franz Miklojitsck und im Zeichnen vom akad. Maler Josef Reiter erthcilt. « « » ». * . . . ? i » » ■m è -- r» » . flk • * « R » * 'f-i .-'9 Ì • . f.*WV •: :l«itW© «k *>,t : - •‘4. ■