56 t Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 8». DitNstag den 8. April l873. U52—I) 3ll. 2518. Kundmachung. Nachdem die Gefahr der Einschleppung der "Mderpest nach Kram noch immer besteht und ^chbem diese verderbliche Seuche bereits in zwei Dirken des Landes zum Ausdruche gekommen ist, ^ ich in Gcmäßheit des § 35 des Rindcrpcst-Mes vom 29. Juni 1868, Nr. 118 R. G. B., "Wehendes zu verfügen: I. Wer einen wirklichen Seuchenausbruch in k'Nei bisher von der Rinderpest noch nicht ergriffe-"" Ortschaft der zuständigen k. k. Bezirkshaupt-^nnschaft zur Anzeige bringt, erhält eine Beloh-"""il bis zu fünfzig Gulden. . . 2. Wer Uebertretungen der Rinderpestvor-listen durch verbotene, ' den Verfall nacb sich inende Einbringung von Hornvieh anzeigt, erhält ^k Belohnung bis zum Betrage von zehn dulden für jedes in Verfall erklärte Stück. ^ 3. Mr andere wirklich begangene Uebertre-""gen des Rinderpestgcsctzcs zur Anzeige bringt, Mt eine Belohnung bis zum Betrage von Ranzig Gulden. . Was hiemit zur allgelneinen Kenntnis ge-"acht wird. ^ Laibach, am 5. April 1873. "" der k. k. Landesregierung siir Krain. Der k. k. Landespräsident: Auersperg m. p. ^53—1) Nr. 2585. Kundmachung. zn Infolge des Ausbruchcs der Rinderpest in selche, Krainburg, Klanz, Flödnigg und Ratsch in Oberkrain sindet die k. k.' LandeSregie-H^ oie von den k. k. Bezirkshauptmannschaften y^nburg, Laibach, Stein und Radmannsdorf in . gehender Weise vereinbarten Seuchengrenz-iuke in Gemäßheit des tz 27 des Rinderpest' "^«es y^n 29. Juni 18«8 zu bestätigen. ^ ^- Aus dem Bezirke Krainburg werden in Senchengrenzbezirk alle Ortschaften einbezo-^. ' Mit Ausnahme der Ortsgemeinden Pölland, der ^ ^^""^ ^bliz, garz und Eisnern. Bon bis ^^emeinde Selzach gehört das Territorium c,.^ ."lenjavas und Saberkwe in den Seuchen-''^zbezirk. i>^ ^ ^n ^eln Bezirke Stein beginnt die Grenze l^. ^uchenbczirkes bei Seebach, zieht längs der ^cm ^z^ksgrenze dis Tersain, von dort über lire« ^ ""^ Schmarza, Stein, Podgier, ^t;i f ^laka und Salloch an die krainburger p^grenze bei Zirklach und umfaßt nachstehende Ters!' ^""eindcn, als: Vodiz, Uranschiz, Laak, V^"' ^annsburg, Homez, Schmarza, Stein, ch^' Kreuz, Mlaka, Kaplavas, Klanz, Naso-'^ ^nchowitsch^ Salloch, Moste und Suchadol. ^t ^ ' ^" bem Bezirke Radmannsdorf beginnt gte^/"^engrenzbezirk von der krainburger Bezirks-^sis^"^ übergeht auf die Gemeinden Möschnach, ^"dma ^"büchel, Kropp, Lanzovo, Vormarkt, ^tesi^^^f und umfaßt folgende Ortfchaften: boky "^ ^ioschach^ Tscherniutsch', Gutenseld, Glo ^^"za, Möschnach, Vcrbnach, Hofdorf, ftotsch ""b Unter-Ottok, Laufen, Posauz, Pra-^r-'^!Z^' Paloutsche, Piraschiz, Ober-, Npenza, Presernje, ^ats6w Ä^orf, Ousische, Polschiza, Route, ^l,?'^otsche, Podnart, Galosche, Stein- ^zvlvo U' ^"^'' ^ber- nnd Unterleibniz, >n""^ ^°" ^^" Gemeinden Vigaun und ^^eudo?f"^" Sapusche, Vigaun, Zgosch ^Uch^<^.us denl Bezirke Laibach wird in den ^ezirka ^^ Territorium von der krainbur lsgrenze längs der Grenze des Steuer. bezirkes Lack bis St. Katharina, von da über Kosese bis Tomatschevo, dann über Dobrova bis an die Grenze des Bezirkes Stein und von da wieder an die Grenze des Bezirkes Krainburg einbezogen; es umfaßt fonach der im Sprengel der Bezirlshaupt Mannschaft Laibach gebildete Seuchenbezirk das Territorium der Ortsgemeinden Unter- und Ober-Schijchka, St. Veit, Zwifchenwässern, St. Martin, Tfchcrnutfch und Icschza. Da infolge AusdruchS der Seuche in Prafche und Flödnigg auch die Stadt Laibach in den Umkreis von 3 Meilen fällt, so wird hiemit auch die Stadt Laibach in daS Territorium der Seuchengrcnzbezirke einbezogen. Dies wird mit dem Beisatze zur allgemei nen Kenntnis gebracht, daß für die benannten Ortschaften die Vorschriften des H 27 des Rinderpestgesetzes Anwendung finden. Laibach, am 5). April 1873. B. k. Landesregierung für Krain. Der k. k. Landespräsident: AuerSperg m. p. (151—1) Nr. 151. Kundmachung. Ein Aushilfsreferent bei der gefertigten Finanzprocuratur gegen monatliches Honorar von 60 Gulden sindet Verwendung auf Bcdarfsdauer. Bewerber wollen mit Ausweisen der praktischen Iustizprüfungcn, ihrer bisherigen Verwendung und ihrer Qualification sich bei der Amtsvorstehung bis längstens Onde April 1873 melden. O. k. Finanzprocnralur sur Krain. ft 3^—3) Nr?^ 7 3^ Kundmachung. Bei dem k. k. Postamte in St. Georgen bei Krainburg ist die Postmeisterstclle gegen Dienstvertrag und Caution per 200 fl. zu besetzen. Die Bezüge sind: 120 fl. Iahresbestallung und 30 fl. jährliches Amtöpaufchale. Die Bewerber haben in ihren der Gefertigten bis längstens 10. April l. I. vorzulegenden Gesuchen ihr Alter, die genossene Schulbildung, das sittliche Wohlverhalteu, die Vermögensverhältnisse, die bisherige Beschäftigung sowie nachzuweisen, ob sie in der Lage sind, ein für den Postdienstgang geeignetes AmtSlocale beizustellen. Da übrigens vor dem Dienstantritte die Prüfung aus der Postmanipulation zu bestehen ist, so ist in den Gesuchen anzugeben, bei welchem Postamte die erforderliche PraxiS genommen werden wolle. Trieft, am 27. März 1873. Von der k. k. Postdireclion. (130—3) Nr. 1729. Concurs. Der Posten eines Bczirköwundarztes in Kronau, mit welchem derzeit eme jährliche Remuneration aus der Bezirlökasse von 200 ft. verbunden ist, wird hiemit ausgeschrieben. Darauf Rcflcctierende haben ihre gehörig belegten Gesuche bis Ende April Hieramts zu überreichen. Radmannödorf, am 22. März 1873. Der k. k. Bezirkshauptmann: Wurzbach. (149—1) Nr. 3795. Mctal-Vvrladuug. Herr Johann Ruß, Tischler, wird aufgefordert, den Erwerbsteuerrückstand »ä Artikel 27 der Steuergemeinde Lanifche für die Jahre 1870 bis 1872 im Betrage von 14 fl. 20 kr. so gewiß binnen 14 Tagen beim k. k. Steueramte in Laibach einzuzahlen, als widrigens sein Gewerbe von amtswegen gelöscht würde. K. k. Bezirkshauptmannschaft Laibach, am 2. April 1873. (150—1) Nr. I944V Kundmachung. Aus Anlaß des Ausbruches der R inderpest in Ratschach werden bis anf weiteres alle Viehmärkte in diesem Bezirke eingestellt. Radmannsdorf, am 4. April 1873. Der k. k. Vezirtshauptmann. (148—3) ^" Nr. 1731^ Kundmachung. Wegen der in Prasche, Krainburg, Flödnigg und Klanz ausgebrochenen Rinderpest werden bis auf weiteres im hiesigen Bezirke alle Viehmärkte eingestellt. Krainburg, am 1. April 1873. A. k. De)irkshauplmannschast. (147—3) ^" Nr. 1787. Kundmachung. Aus Anlaß der in den Ortschaften Prasche, Krainburg, Flödnigg und Klanz ausgebrochenen Rinderpest wird der Seuchengrenzbezirk nachstehend festgesetzt: Aus dem hiesigen Bezirke werden in den Seuchcngrenzbezirk alle Ortschaften einbezogen, mit Ausnahme der Ortsgemeinden Pölland, Trata, Afriach, Oßliz, Zarz und Eisnern, und von der Ortsgemeinde Selzach gehört das Territorium bis DolenjavaS und Sabrekve in den Seuchcngrenz-bezirk. In dem Bezirke Stein beginnt die Grenze des Seuchenbezirkes bei Seebach, zieht sich längs der laibacher Bezirksgrenze bis Tersain von bort über Mannsburg nach Smarca, Stein, Podgier, Kreuz, Mlaka und Salloch an die hiesige Bezirksgrenze bei Zirklach und umfaßt nachstehende politische Gemeinden, als: Vodiz, Uranschitz, Laak, Tersain, Mannsburg, Homec, Smarca, Stein, Podgier, Kreuz, Mlaka, Kaplavas, Klanz, Nasovii, Laho-vii, Salloch, Moste und Suhadole. In dem Bezirke Radmannsdorf beginnt der Seuchengrenzbezirk von der hiesigen BezirlSgrenze an die Gemeinden Möschnach, Oväiöe, Steinbü-chel, Kropp, Lancovo, Vormarkt, Radmannsdorf nnd umfaßt folgende Ortschaften : Bresjach, Noschach, ^ernivc, Gutcnfeld, Globoko, Gorica, Möschnach, Verbnach, Hofdorf, Ober- und Unterottok, Laufen, Posavec, Praproie, Löschach, Palovii, Pirasie, Ober, Unter und Mitlcrdobrava, Lipenca, Pre-sernjc, Bresoviz, Kerschdorf, Ovsise, Polsica, Route, Misaie, Otoie, Podnard, Salose, Stein-büchel, Kropp, Berdach, Ober- und Unterleibniz, Lancovo, Mosnje, Vosce, Vormarkt und Radmannsdorf und von den Gemeinden Vigaun und Lees die Ortschaften Sapuse, Vigaun, Sgose, und Neudorf. Aus den, Bezirke Laibach wird in den Seuchengrenzbezirk das Territorium von der hiesigen Bezirlsgrenzc längs der Grenze des lacker Steuer bezirkcs bis St. Katharina, dann über Kofefe bis Laibach, von da bis Tomaievo, dann über Do> brava bis an die Grenze des Bezirkes Stein und wieder an die hiesige Bezirksgrenze ein bezogen. Für den Seuchengrenzbezirk treten die Bestimmungen des H 27 des Seuchcngesetzes vom 29. Juni 1868, Nr. 118 R. G. B., in Wirk' samkeit. Krainburg, am 3. April 1873. K. k. Pezirkoliauplmannschast. 562 (142-3) Nr. 369. > Concurs-Kundmachung z 1. zur Besetzung einer ökonomischen Refe-^ rentenstelle bei der Bezirks - Schätzungscommission Windischgraz, ! 2. einer Waldschätzungs-Referentenstelle für die > Vezirks-Schätzungscommissionen Marburg und Win- ^ dischgraz und 3. einer Geometerstelle in Steiermark. Mit der ersten Stelle ist für die Dauer der Verwendung ein Taggeld von 3 st., 4 st. oder 5 st., — mit der zweiten von 4 st. und mit der drit- ^ ten von 3 st. verbunden. ! Den activen und pensionierten Staatsbeam-! ten wird eine angemessene Zulage zu ihren der-maligen activen Bezügen oder Ruhegenüssen gewährt. Bewerber um eine oder die andere dieser Stellen haben ihre eigenhändig geschriebenen Ge- ^ suche, und zwar die activen Staatsdiener im vorgeschrie-! benen Dienstwege, andere Bewerber aber unmittel- ^ bar bei dem k. k. Bezirkshauptmanne ihres Wohn«! ortes mit legalen Zeugnissen belegt bis 12. April 1 873 einzubringen, und sind in selben nachzuweisen: die Staats- und Landesangehörigkeit, das Alter, der Stand, das bürgerliche Wohlverhalten, die zurückgelegten Studien und praktischen Prüfungen, die Kenntnis der Landessprachen, die körperliche Rüstigkeit und die bisherige Dienstleistung oder Verwendung. Die Bewerber um die Stelle 2 haben die Fachbildung und jene um die Stelle 3 die Befähigung zur Meßtischaufnahme besonders darzuthun. Graz, am 19. März 1873. Für den k. k. Statthalter: steupauer. (145—3) Nr. 420. Concurs. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Mottling ist eine Adjunctensteüe mit den systemmäßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Die Bewerber wollen ihre gehörig belegten Gesuche im vorschriftmäßigen Wege dis 20. April 1873 bei diesem Präsidium einbringen. K.k. Kreisgerichtspräsidium Rudolfswerth, am 2. April 1873. (146—2) Nr. 225. Lieferungs-Ausschreiben. Bei der k. k. Bergdirection Idria in Krain werden KDO«> Motze,» Weizen, 20OO „ Korn und 4»O „ Kukurutz mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund und das Korn 75 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tierten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts - Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificiertes Getreide der gleichnamigen Gattung um den contract-mäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loco Idria zu stellen, und es wird auf Herlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-kasse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Han- I delstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen ,'eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene saldierte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 3«. April R85H bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern willens ist, und de'r Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner-gattungen lcmten, so steht es der Bergdirection fre«, den Anbot für mehrere oder auch uur für, eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhal tung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10perc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages' curse oder die Quittung über dessen Deponierung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Vertragsverbindlichkelten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium als an dessen gesammtelN Vermögen zu regressieren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine ^-treide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadiu'N allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis Olldl Mai H^7t die zweite Hälfte bis Mitte Juni R87t zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die fiir die Lieferung erforderlichen Getreidesäckc von dcr k. k. MA direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige iliilct-stellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung ^ Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt fiir einen allfälligen V"' lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, dulH welche die pünktliche Erfüllung der Contracts^ dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber au / demselben der Rechtsweg für alle Ä'nfprüche osl" bleibt, die derselbe aus den Eontracts-Bedingu^ gen machen zu können glaubt. Jedoch wird aus' drücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage e^ entspringenden Rechtsstrcitigkeitcn, das Aerar mV als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie aB die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs-uN Efecutionsschritte bei demjenigen im Sitze des v^ calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen ?" ' , welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k. t. BergdirectionIdrl" am 1. April 1873.