1185 Amtsblatt ^ur Laibacher -Zeitung Nr. ttlH ^ Motttag dm 22. Juli 1872. (2s;3lc—1) 2imM t00l^j U06M iill wdico V «Iov«n8k6in ^'0-21KU 1. (w oUodra 1872, in I)!'jpu8tj «0 k t«lnu V8aka uöan^l w^ plil6il3., steril äl)10VllMo »tro^ov potoVllM tu 80M in NllW^' lloinu, Nioi-^0 «vojs; Mönjo i/.wöiti ^0wv0 Ü0 25. knxuutil, t. I. 8V0MM c k. ^5^ii(jMU ^I^v^tvu. V tun PW8NM M0lc^0, ^i^'01- t0 P08tllVi^ til'^, (i0lii^lltj 8V0j0 uwätvo, 1ßN0 ^(W'öclM, äil 8« N180 «6i! 40 let stiU'6, notom äll. 80 I>0 1l^tl108tik 8V0^'0^ll rll,>:nmu m töl68H Nlii)rtlvn6, Nl^uöiti 80 dichjütvil. 0p0iunl drati N6 iin^'0. V I^ibhlwi, 7. jui^'ll 1872. (262-1) Nr. 1019. Concurs-Kundmachung. Am k. k. Ncaluntcrgymnasium in Krainburg ist eine Lehrstelle für classische Philologie zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre vorschriftsmäßig instruirten Gesuche, versehen mit dem Nachweis der Kenntnis der slovenischen Sprache, spätestens bis zum 20. August 1872 im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bei dem k. k. Landeöschulrathe sür Kram in Laibach einzureichen. Laibach, am 16. Juli 1872. Der l. t. Llllidesprilsident -2luersperg m. p. (264^1) ' ." ^'"^71017. ConcursÄusschmbllng. An dem neuzuerrichtenden Staatsmitergym-nasiuui ulit deutscher Unterrichtssprache in Gottschee, an welchem mit Beginn des Schuljahres 1872/3 die erste Klasse eröffnet wird, ist eine Lehrstelle für classische Philologie und eine Lehrstelle für das mathematisch naturwissenschaftliche Fach mit subsi-diarischer Verwendbarkeit für den geographischen Unterricht zu besctzen. Mit einer von diesen Lehrstellen wird zugleich die provisorische Leitung der Anstalt verbunden sein. Bewerber um dieselben haben ihre vorschriftsmäßig instruirten Gesuche, wo thunlich versehen mir dem Nachweis der Kenntnis der slovenifchen Sprache,, bis zum 15. August 1872 im Wege der vorgesetzten Behörde beim k. k. Lan-dcsschulrathe fiir Kram in Laibach einzubringen. Laibach, am 14. Juli 1872, Der l. l. Landcspriisidmt: Auersperg m. p. (266—2) " Nr. 47^9. Vorladung an Hell" Ludwig Germoniss, Amam,ct,sis der t. k. Studicn'Miothct in Laidnch, dcrzcit lmbclannten Aufenthaltes. Nachdem zufolge Anzeige der Borstchung der k. k. Stndienbibliothek in Laibach Sie den Dienst als Amanuensis dieser Bibliothek eigenmächtig verlassen haben nnd Ihnen die anf Grnnd dessen erlassenen h. ä. Weisungen zur sogleichen Rückkehr und Fortsetzung des Dienstes, so wie zur Rechtfertigung über diese ein Dienstvergehen nach § 1 der Nr. 4902. Verlantbarnng. An der k. k. geburtshilflichen Lehranstalt zu Laibach beginnt der Winterlchrcurs für Hebammen mit slovcnischer Unterrichtssprache am 1. October 1872, zu welchem jede Schülerin, welche die gesetzliche Eignung hiczu nachweisen kann, unentgeltlich zugelassen wird. Jene Schülerinnen aus Kram, welche sich um die in diesem Winterlehrcurse zu verleihenden sy-stelnisirten 9 Studienfonds-Stipendien von 52 ft. 50 kr. und die normalmä'ßigc Vergütung für die Hiehcr- und Rückreise in ihr Domicil zu bewerben beabsichtigen, haben die diesfä'lligcn Gesuche unter legaler Nachweisung ihrer Armuth, Moralität, des noch nicht überschrittenen 40. Lebensjahres, dann der intellectucllcn und physischen Eignung zur Erlernung der Hebammenkundc unfehlbar bis zum 25. August d. I. bei der betreffenden k. k. Bezirkshauptmannschaft zu überreichen, wobei bemerkt wird, daß die des Lesens Unkundigen nicht berücksichtigt werden. Laibach, am 7. Juli 1872. Von der k. k. Aandeorcgiclunss sür Kram. kaiserlichen Verordnung vom 10. März 1860 (Nr. 64 R. G.) begründende Handlungsweise im Wege der betreffenden Behörden nicht zugestellt werden konnten, weil Ihr Aufenthalt nicht eruirt werden konnte, so werden Sie hiemit öffentlich aufgefordert, Ihren Dienst als Amanuensis der hiesigen k. k. Studienbibliothek unverzüglich wieder aufzunehmen und sich wegen Rechtfertigung der Ihnen znr Last liegenden eigenmächtigen Entfernung vom Dienste innerhalb vier Wochen vom Tage der dritten Einschaltung dieser Vorladung Hieramts zu melden, als sonst gegen Sie nach den diesfalls bestehenden Vorschriften sofort weiter vorgegangen werden wird. Laibach, am 12. Juli 1872. K. k. Fandcsrcgicrung sür Knnn. (258—3) Nr. 4688. Kundmachung. Seine k. k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 28. April d.I. allergnä'digst zu bewilligen geruht, daß auch für das nächste Schuljahr Söhne von Civil-Staats-beamtm für Militärzöglingsplätze im Militärcollc-gium zu St. Polten, dann in der technischen Mili-tärakademie zu Wien in Antrag gebracht werden dürfen, sofern dies ohne Beeinträchtigung von Söhnen der Officicrc und Militärbcamtcn zulässig sein wird und auch die folgenden Bedingungen vollständig erfüllt werden. Die Afpiranten für das Militärcollegium müssen dictierte Klasse eines Unter- oder eines Realgymnasiums absolvirt nnd darüber empfehlende Zeugnisse erworben haben, der dentschen Sprache vollkommen mächtig sein und dürfen das Lebensalter von höchstens 17"/l2 Jahren nicht überschritten haben. Die Aspiranten für die technische Militärakademie müssen cinc vollständige (6- oder 7klassigc) Realschule (Unter- und Ober) absolvirt, ebenfalls empfehlende Zeugnisse erworben haben, der deutschen Sprache vollkommen knndig sein und dürfen das 19. Lebensjahr nicht übcrfchrittcn haben. In der genannten Akademie besteht eine Artillerie- und eine Gemeabtheilung mit vier Jahrgängen, nach deren Alfolvirung die Zöglinge als Officierc in das k. k. Heer treten, wenn sie die hiezu erforderliche Qualification erlangen. Aus dem Militärcollegium werden die Zöglinge nach befriedigend abfolvirtem zweijährigen Eurse in die ncustädtcr Akademie überseht, aus welcher dieselben nach einem vierjährigen Curse ebenfalls in das k. und k.' Heer als Officicre übertreten, wenn sie den bestehenden Vorschriften nach die Eignung sich hiezu erwerben. Für beide Anstalten werden die Aspiranten, welche ihre Studien bisher mit Vorzug zurückgelegt haben, dann diejenigen, bei denen die gestell ten Bedingungen überhaupt erfüllt sind, deren Väter jedoch früher im Militär mit Auszeichnung oder zur Zufriedenheit gedient haben, befonderö berücksichtigt werden. Die Gesuche sind an das Reichskriegsmini-stcrium zu richten und haben daselbst infolge gewährter Terminsverlängerung bis Ende Juli d. I. einzulangen. In denselben ist die Anstalt zu bezeichnen, wohin die Aufnahme des Afpiranten angestrebt wird. Bei den Bewerbern für die technische Akademie kommt überdies die Abtheilung (Artillcrie-oder Genie) anzugeben, wobei jedoch bemerkt wird, daß jede Abtheilung einen normirten Zöglingsstand hat und die gestellten Bitten nur innerhalb der Grenzen desselben erfüllt werden können. Bewerber, welche daher die Eintheilung ausschließlich nur in eine der genannten Abtheilungen anstreben, haben dies in ihren Gesuchen ausdrücklich zu erwähnen, weil denselben eben nur nach Möglichkeit Rechnung getragen werden kann. Als Beilagen werden diesen Gesuchen anzuschließen sein: >. Veziisslich der Aspiranten. :l. Der Geburtsschein; l». das Impfungszeugnis oder statt desselben die ärztliche Bestätigung über die vollzogene Impfung ; 0. das ärztliche Zeugnis über die Eignung zur Aufnahme in eine Militär-Bildungsanstalt, von einem graduirten Militär-Arzte ausgestellt. In diesem Zeugnisse ist auch das Körpermaß des Aspiranten anzugeben. 6. Die Schulzeugnisse der absolvirten Gymnasial-, beziehungsweise Realklassen, einschließlich des Zeugnisses für das diesjährige 1. Semester. Das letztere Zeugnis muß jedenfalls beigebracht werden. «>. Peziisslich drr Bittsteller rrsp der Vater der Aspiranten die behördlich befiätisste Nach^ weisunss k. der Militär- oder sonstigen Staatsdienst-leistung, sowie der etwaigen besondern Verdienste; l>. der Familien und Vermögensoerhältnisse der Bewerber. Vom k. k. Ncicho-Kricgs-Mlnisterium. (261—2) Nr76343. Kundmachung. Der Magistrat wird am 29. Juli l. I., vormittags um 10 Uhr, eine Licitationsverhandlung wegen Veistellunst und Verführung von Gruben,Bruchstein undDolomitschot-ter,dannDolomitsandnnd3lieselschotter abhalten, und ladet hiezu Unternehmungslustige mit dem Beifügen ein, daß die Licitattonsbcding-nisse Hieramts .im Bureau des Stadtmgenieurs eingesehen werden können, und daß em 10perc. Vadium noch vor Beginn der Licitation zu Handen der Verstcigcrungscommission Von jedem Anbots-steller zu erlegen sein wird. Auch schriftliche, ordnungemäßig verfaßte Offerte welchen das vorgeschriebeile Vadium beizuschlicßen ist, werden vor Beginn der mündlichen Licitation angenommen. Stadtmagistrat Laibach, am 15. Juli 1872. Der Bürgermeister: Deschmann.