9ìr. 5750. XIII. 1916. Folium officiale Dioecesis Lavantinae. Cerkveni zaukaznik za Lavantinsko škofijo. Kirchliches Verordnungsblatt für die Lavanter Diözese. Inhalt. 143. Entscheidung der S. C. de Religiosis hinsichtlich der Beichten und Beichtväter von Klosterfrauen. — 144. Fünfzehnte Kriegsandacht und vierte Kriegsbittprozession in Marburg. — 145, Erneuerung des Altarprivilegiums für die Pfarrkirchen der Lavanter Diözese. — 146. Kirchensammlungen in der Lavanter Diözese am 18. August 1916. Spendenausweis. — 147. Inanspruchnahme von Getreide und anderen Lebensmitteln. — 148. Die Waffe der Daheimgebliebcnen: Zeichnung der V. Kriegsanleihe. — 149. Jahrtagsfeier der Thronbesteigung Seiner Majestät Kaisers Franz Joseph I. im Weltkriegsjahre 1916. — 150. Obletnica nastopa vlado Njih Veličanstva cesarja Franca Jožefa I. v vojnem letu 1916. — 151. Einführung eines Kriegszuschlages zu den direkten Steuern. — 152. Abänderung der Stempel- und Gebührenvorschriften. — 153. Weisungen inbetreff der statistischen Stach» Weisungen über den Klerus und die nicht dotierten Fonde pro 1915. — 154. Mili darovi za nameravano vojno spominsko cerkev v predmestju Sv. Magdaleno v Mariboru. — 155. Slovstvo. Literatur. — 156. Diözesan - Nachrichten. 143. Entscheidung der S. C. de Religiosis hinsichtlich der Seichten und Seichtväter von Klosterfrauen. Angesichts mehrfacher Zweifel, die über einzelne Bestimmungen des Dekretes der 8. C. de Religiosis vom 3. Februar 1913 „De Monialium et Sororum Confessionibus“ entstanden waren, hat der hochwürdigste Herr Bischof von Linz nachstehende Anfrage an die genannte Kongregation gerichtet: Beatissime Pater! Quoad Decretum 8. C. de Religiosis, d. d. 3. Febr. 1913, „De Monialium et Sororum Confessionibus“ in hisce regionibus graves exortae sunt controversiae circa sequentia : I. Si quando Moniales aut Sorores extra propriam domum, quavis de causa, versari contigerit, licet iis (ex N. 14 eiusdem Decreti) in qualibet ecclesia vel oratorio, etiam semipublico, confessionem peragere apud quemvis Confessarium pro utroque sexu adprobatum. Porro illud ,liceat“ ab aliquibus ita intelligitur, ut afficiat ipsum valerem absolutionis, si quando Moniales aut Sorores, non in ecclesia vel oratorio saltem semipublico, sed in oratorio stricte privato confessionem peragunt; alii e contra illud verbum „liceat“ solum de prohibitione confessionis extra oratorium saltem semipublicum intelligent, ipsum vero valorem absolutionis haud negandum esse putant. II. Cum ex memorata dispositione Decreti certo quoad liceitatem confessionis extra domum propriam requiratur aut ecclesia aut oratorium saltem semipublicum, ulterius dubitatur, num Ordinarius permittere possit, ut Moniales aut Sorores, quae non raro apud nos etiam ora- torio semipublico carent, confessionem „intra propriam domum“ peragant in cubiculo quodam decenti, in quo exercitia religiosa quotidiana peraguntur, et quidem in confessionali crate interposita. Videtur enim requiri, ex Decreto, oratorium saltem semipublicum pro confessione saltem licite peragenda, non solum extra, sed etiam intra propriam domum. III. Ex eodem Decreto, N. 1, Confessarius ordinarius dari debet unicuique religiosae „Communitati“, tum Monialium, tum Sororum. Adsunt porro apud nos in multis parochiis duae vel tres et vix quatuor recentiorum Congregationum Sorores, puellarum educationi, infirmorum necessitatibus aut aliis indigentiis caritatis inservientes. Porro illae Sorores communiter, sed extra clausuram degentes, non habent Sacellum privatum, sed ecclesiam vel aliud oratorium semipublicum frequentant, ibidem Missae et ceteris officiis adsistentes, sacramenta tum poenitentiae tum Eucharistiae recipientes ; illae insuper Sorores saepius de una parochia in aliam transeunt secundum Superiorissae Generalis voluntatem. Cum igitur ex una parte in numero tam exiguo Sororum deesse videatur stricta „Communitas“ religiosa, de qua in Decreto, et ex altera parte ipsum Decretum numerum sat magnum Sororum praesupponere videatur, quaeritur utrum ex indicio prudenti Ordinarii pro veri-ficanda Communitate statui possit numerus quidam certus, quo deficiente cesset etiam obligatio pro Episcopo dandi Confessarium ordinarium pro tali parva domo religiosa, uti iam in simili casu 8. C. EE. et RR., die 22. Aprilis 1872, ad 3. pronunciavi!. Cum ipsi theologi in diversas sententias abeant, humiliter peto dubiorum solutionem, ut praxis Confessa-riorum circa Sorores certo quodam regimine dirigi queat. Darauf erfloß am 3. Juli 1916 (eingelangt am 7. September d. I.) folgende Entscheidung: Vigore specialium facultatum a Sanctissimo Domino Nostro concessarum, S. Congregatio Negotiis Religiosorum Sodalium praeposita, mature perpensis expositis, rescribendum censuit prout rescribit: Ad primum : Verbum „liceat“ Numeri 14 Decreti „Cum de Sacramentalibus“ neque respicit validitatem confessionum neque continet prohibitionem confessionem peragendi in alio decenti loco. Ad secundum : „Affirmative“; idest posse Ordinarium permittere, ut Sorores confessionem peragant intra propriam domum, in alio decenti loco, extra ecclesiam vel oratorium semipublicum si adsit; sed semper in Confessionali, crate interposita. Ad tertium : Obligationem non adesse nominandi Confessarium ordinarium pro Sororibus, si earum Communitas sex saltem Sororum numerum non attingat. Datum Romae, die 3. Iulii 1916. f D. Card. Falconio, Epus. Velit. Praef. f Adulphus, Epus. Canopitan. Secrius. 144. Fünfzehnte Kriegsandacht und vierte Kriegsbittprozession in Marburg. Predigt anläßlich der 15. Kriegsandacht und der 4. Krirgsbittprozcssion gehalten vom Oberhirten in der Maricnbasilika zu Marburg, am Rosenkranzsonntag de« 1. Oktober des Bölkerkricgsjahrcs 1916. Esto fidelis usque ad mortem et dabo tibi coronam vitae ! — Sci getreu bis zum Tode und ich werde dir die Krone des Lebens geben! (Apocalyp. 2, 10). Im Namen des Herrn andächtig Versammelte! Wir stehen im blutigen Zeichen des dritten Völkerkriegsjahres. Ernst, furchtbar ernst ist die Weltlage, seitdem sich ein neuer Feind, der zehnte, gegen unser geliebtes Vaterland tollkühn erhoben hat. Tiefernst sind unsere Tage, und nicht wenige fangen an, schwachgläubig, recht kleinmütig und mißmutig, verzagt und hoffnungslos zu werden. Und was nicht genug zu beklagen ist, sie erheben sich wider Gott und murren wider seine Allmacht und Gerechtigkeit, sie bezweifeln seine unendliche Güte und Barmherzigkeit. Zu unserer Aufrichtung, Erbauung und Tröstung haben wir bisher in Marburg 14 Kriegsandachten und 3 Kriegs - Bitt- und Bußprozessionen abgehalten — und dies nicht vergebens, nicht erfolglos. Der Herr hat sich unser erbarmt, wie es im Eingänge der heutigen Sonntagsmesse heißt, er, der süß und mild und reich an Erbarmen allen ist, die ihn anrufen. Der Herr der Kriegesheere hat uns viele Kämpfe und Schlachten gewinnen lassen und der starke Helfer in der Not Hat uns daheim mit den nötigen Lebensmitteln, mit dem täglichen Brote versehen. Wie so sonderbar! Gerade heute wird von gestern eine siegreiche Schlacht bei Hermann sta dt gemeldet. Der neueste Feind wurde in Siebenbürgen entscheidend geschlagen. Heute nun begehen wir Marburger die 15. Kriegs-andacht, die aber zugleich in der ganzen weiten Diözese mitgefeiert wird. An allen Fronten suchen uns die Feinde zu überwältigen. Einen Generalsturm haben sie ins Werk gesetzt, um uns zu überwinden und zu unterjochen. Deshalb ist es wohl geboten und geraten, daß wir einen Generalsturm des Gebetes an Gott richten und ihn um Gnade und Hilfe, um Sieg und Segen einmütig anrufen. Zu diesem heiligen Ziele und Zwecke hielten wir Heute die 4. Bitt- und Sühnprozession aus der altehrwürdigen Kathedrale in diese wunderherrliche Basilika. Diese Kriegsprozession, von schönstem Wetter begünstigt, war von überwältigender Größe — sie zählte sicherlich an 5000 Teilnehmer, auf die sie einen unauslöschlichen Eindruck machte. Zu gleicher Zeit finden derartige Büßgänge in allen den 221 Pfarren der dicht bevölkerten Diözese statt. O, das ist eine gewaltige und mächtige Betarmee von Priestern und Laien, von Kindern und Greisen, von Armen und Reichen, von Bürgern und Soldaten'. Eine wahre Völkerwanderung in unserem Bistum bilden die heutigen Kriegswallfahrten. So sind wir, Kinder Gottes, wieder hier bei unserer Mutter, der Hilfe der Christen, der Trösterin der Betrübten, dem Heile der Kranken, der Königin des hochheiligen Rosenkranzes, der Herrin des Sieges und des Friedens. Verlaß uns nicht, dü Mutter der Barmherzigkeit! Stelle uns deinem göttlichen Sohne vor und erbitte uns Trost und « Im k. und k. StationSkommando-ißesehl No. 236. Marburg, am 28. September 1916 heißt es unter Punkt 8, Kriegsbittprozession: „Am 1. Oktober l. I. um 3 Uhr . nachmittags findet in der Hiesigen Dom- und Stadtpfarrkirche eine KriegSbittprozefsion unter Leitung seiner Exzellenz des hochwürdigsten Herrn Fürstbischofs statt, was hiennt verlautbart wird. . o-. • c : ^ HoK-icf m p. Oberst.“ Kraft, erwirke uns Mut und Ausdauer, erflehe uns Standhaftigkeit und Beharrlichkeit! Wir dagegen versprechen und geloben dir, daß wir das Böse sorgfältiger meiden und im Guten mehr zunehmen, an der Tugend fester halten wollen, als bisher. Wenn außerordentliche Heimsuchungen über die Menschen kommen, dann werden von ihnen ungewöhnliche Tugendübungen gefordert. Dies lehrt die geheimnisvolle Offenbarung des neutestamentlichen Sehers, des Hl. Apostels Johannes. Da werden den Gläubigen zumal zwei Dinge ans Herz gelegt: nämlich den Glauben rein und unversehrt zu bewahren und alle Verfolgungen und Prüfungen standhaft zu ertragen. Dies ist auch meine ober-hirtliche Mahnung in der so schweren und harten, so lummer- und leidvvllen Kriegszeit. Und zu diesem Behuf will ich meine heutige Kriegspredigt aufbauen auf den tiefsinnigen Worten, die der Herr den hl. Apostel Johannes an den Bischof von Smyrna schreiben ließ: Ich kenne deine Bedrängnis und Armut. Fürchte nichts von dem, was dir im Leiden bevorsteht! Sei getreu bis zum Tode und ich werde dir die Krone des Lebens geben! (Apocalyp. 2, 9. 10). Herr Jesus Christus, segne auf die Fürbitte deiner göttlichen Mutter Maria mich und meine aufmerksamen Zuhörer, auf daß wir gestärkt und getröstet, ermutigt und gehoben die uns noch bevorstehenden Trüb- und Drangsale verdienstlich ertragen! Vielgeliebte im Herrn! Bei unserer Bedrängnis und Armut worin sollen wir besonders getreu sein, damit wir die Krone des Lebens verdienen und erlangen? 1. Meine Lieben! Vor allem mehr Treue im Glauben! Einige wollen nicht mehr an Gott, den Schöpfer und Lenker der Welt, den Lehrer und Erlöser, den Tröster und Heiligmacher, glauben und leugnen die göttliche Vorsehung, weil der grausame Krieg noch immer nicht zu Ende ist. Aber das Wort des göttlichen Herrn und Heilands steht noch immer in der Heiligen Schrift, läßt sich daraus nicht löschen und bleibt ewig wahr: Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden. (Marc. 16, 15). Felsenfester Glaube beseelte, und belebte im Alten Bunde die Israeliten zurzeit der allergrößten Gefahren und sie wurden aus ihnen stets gerettet. Ich nenne nur die Zeit der heldenmütigen Makkabäer, die ich in meiner Kriegspredigt vom 25. Oktober 1914 gefeiert, und die Zeit der glorreichen Judith, die ich bei der 14. Kriegsandacht am 15. August 1916 gerühmt habe. Das ganze Volk wandte sich im unerschütterlichen Glauben an seinen allmächtigen und gllgütigen Gott und wurde aus allen den Kriegsleiden und Gefahren wunderbar erlöst. So bewahrheitete sich schon damals, wie immer, das Schriftwort: Das ist der Sieg, der die Welt überwindet, unser Glaube, (l. Ioan. 5, 4). Kein Wunder, daß der göttliche Erlöser von allen, die belehrt und geheilt und gerettet werden wollten, den Glauben verlangte. Wie oft fragte doch Jesus: Glaubst du auch? Und wie oft sagte er: Dein Glaube hat dir geholfen. Er belobte vor seinen Aposteln und vor der ganzen Volksmenge den bewunderungswürdigen Glauben des heidnischen Hauptmannes von Kapharnaum, der ihn demütig bat, nicht in sein Hans zu gehen, sondern nur durch sein allmächtiges Wort seinen todkranken Diener gesund zu machen. Und wer aus uns bewundert nicht den unerschrok-kenen Glauben jenes berühmten römischen Offiziers, der der erste das Credo oder den Glauben an den gekreuzigten Sohn Gottes offen bekannte und betete, als er beim Kreuze Christi rief: Wahrlich, dieser ist der Sohn Gottes. Er ist ein Gerechter! Und der gekreuzigte Weltheiland schickte seine Apostel zu allen Völkern, um sie zu taufen und alles halten zu lehren, was er ihnen befohlen habe, und versprach bei ihnen alle Tage bis ans Ende der Welt zu sein. Und die Zwölfbvten zogen getrost hinaus in die weite Welt und besiegten sie durch den Glauben und eroberten sie für den heiligen Glauben. Wer ist, der die Welt überwindet, als der, welcher glaubt, daß Jesus Christus der Sohn Gottes ist? (I. Ioan. 5, 5). Die ersten Christen standen fest im Glauben, handelten mannhaft und waren stark. In der Kraft des Glaubens ertrugen sie mit Heldenmut alle die unbeschreiblichen Qualen des Martyriums und gaben ihr Herzblut für den katholischen Glauben. Und unsere heilige Mutter, die Kirche, überwand durch ihren Glauben alle Stürme und alle feindlichen Angriffe. So müssen auch wir jetzt in dem gewaltigen Völkerkampfe, wie der hl. Ambrosius sagt, Gott auf das Wort glauben, und wir müssen aus dem Glauben leben, alles im Glauben tun, wie der hl. Thomas lehrt. Mit dem Glauben wächst der Mensch. Der Glaube trägt ihn zur Höhe hinauf. Und aus der Höhe kommt die Kraft, von oben kommt die Hilfe. Darum rufe ich: Mehr Glauben! O Herr, vermehre in uns den Glauben! 2. Weiter, meine Lieben, mehr Treue im Hoffen! Wir müssen zuversichtlicher auf Gott bauen und vertrauen. Die Versuchung zum Kleinmut und Unmgt ist derzeit erklärlich; aber wir dürfen ihr nicht nachgeben. In der Not und Gefahr zeigt sich der Held. Als Seron, der Befehlshaber der Heeresmacht von Syrien, stolz und siegessicher gegen Judas den Makkabäer anrückte, zog ihm dieser nur mit wenigen Leuten entgegen. Und noch diese sprachen zu Judas: „Wie werden wir, so ge- ring an Zahl, wider eine so große und so mächtige Menge kämpfen können? Dazu sind wir heute von dem Fasten ermattet. Da sprach Judas: Es ist leicht, daß viele in die Hand weniger übergeben werden; und vor dem Gott des Himmels macht es keinen Unterschied, durch viele oder durch wenige zu erretten ; quoniam non in multitudine exercitus victoria belli, sed de coelo fortitudo est — denn nicht auf der Größe des Heeres beruht der Sieg im Kampfe, sondern vom Himmel kommt die Stärke. Jene ziehen gegen uns mit einer trotzigen Schar voll Übermut heran, um uns, unsere Frauen und unsere Kinder zu vernichten und um uns auszuplündern; wir aber wollen für unser Leben und für unsere Gesetze kämpfen, und der Herr selbst wird sie vor unseren Augen niederschmettern; darum fürchtet euch nicht vor ihnen! Nachdem er so gesprochen hatte, stürzte er plötzlich auf sie ein; und Seron ward mit seinem Heere von ihm aufgerieben. Da befiel Furcht und Schrecken vor Judas und seinen Brüdern alle Völker ringsumher." (I. Mach. 3,13. 16—23. 25). Ja und Amen! Wer auf Gott vertraut, hat auf Fels und nicht auf Sand gebaut. Unzählige Male las ich als Studierender in Cilli an einem Kriegerdenkmale den kernigen Spruch: Qui confidit Deo, fortis est ut Leo. Wer auf Gott vertraut, ist mutig wie ein Löwe. Jetzt gilt das Machtwort des unverzagten Streiters Christi, des heldenhaften Paulus: Lasset unsunwandelbar fest-halten am Bekenntnis unserer Hoffnung ; denn getreu ist jener, der die Verheißung gegeben! Verlieret also eure Zuversicht nicht, die einen großen Lohn hat! Ausdauer ist euch von Nöten, damit ihr durch Erfüllung des göttlichen Willens die Verheißung erlanget. (Hebr. 10, 23. 35. 36). Nach diesem apostolischen Befehle richteten sich getreu die ersten Christen und glaubten wie Abraham gegen die Hoffnung an die Hoffnung. Wie oft wähnten die vielen Feinde der Kirche, sie werde vernichtet werden. Doch die Kirche hat auf den Herrn gehofft und der Herr rettet jene, die auf ihn hoffen. (Dan. 3,60). Mit Fug und Recht bemerkt der große Bischof von Karthago, St. Cyprian: Ein Christ, der auf Gott vertraut und hofft,kann angegriffen, nie aber überwunden werden. So verharren wir denn, Geliebteste, in diesen betrübten, mühseligen Zeiten in der göttlichen Tugend der Hoffnung! Sie erfüllt unser Herz mit Trost und Mut und gibt der Seele edlen Schwung gerade dann, wenn dieselbe erlahmen möchte. Sie ist nach dem Ausspruche des hl. Johannes des Goldmundes eine goldene, feste Kette, die vom Himmel herabhängt und an der wir unsere Seelen emporführen. Legen wir heute und immerdar mit reinem Herzen und demütigem Vertrauen alle unsere Wünsche und Bitten in die Hände Mariä, die unser Leben und unsere Hoffnung ist, auf daß sie sie ihrem eigenen und des himmlischen Vaters Sohne unterbreite! Herr, vermehre in uns die Hoffnung! 3. Ferner, meine Teuersten, mehr Treue in der taten starken Liebe! Wir müssen von inniger Gottesliebe und warmer Nächstenliebe durchdrungen sein. Dieses Gesetz haben wir von Gott, daß, wer Gott liebt, auch seinen Bruder lieben soll. (I. Ioan. 4, 21). Dieses Gesetz hielten die Apostel und Jünger hoch und heilig, so daß sie alle Leiden des Apostolats und alle Peinen des Martyriums freudigst ertrugen. Die Liebe Christi drängte sie so, daß weder Trübsal noch Bedrängnis, weder Hunger noch Gefahren, weder Verfolgung noch Schwert sie von der Übung der Liebe trennen konnten. Und dieser apostolische Geist erfüllte auch die ersten Christen, die ein stetes Opferleben führten. Die christliche Caritas spricht alle Sprachen, vollbringt alle leiblichen und geistigen Werke der Barmherzigkeit ; sie ist langmütig und teilt alles, was sie hat, gerne mit. Die Liebe eifert nicht, sie handelt nicht unbescheiden, sie bläht sich nicht auf, sucht das Wohl des Nächsten wie das eigene. Sie freut sich nicht der Ungerechtigkeit, freut sich aber der Wahrheit. Die Liebe erträgt alles, glaubt alles, hofft alles. Sie hört nie auf. Die katholische Kirche predigte immer laut und eindringlich diese werktätige Liebe. Iesu Christi caritas rursus domine-tur in hominibus! Die Liebe Je su Chri sti herrsche wieder in den Herzen der Menschen, lautet auch der Wahlspruch des glorreich regierenden Papstes Benedikt XV., wie ihn der Vater der Christenheit in seinem ersten grundlegenden Rundschreiben vom 1. November 1914 festgelegt hat. Es herrsche also opferfreudige Liebe unter uns gegen die Kriegsinvaliden, gegen die Militär-Witwen und Waisen, gegen die armen Flüchtlinge, die plötzlich Haus und Hof, Hab und Gut verlassen mußten, um nur das nackte Leben zu retten. Vom 4. bis zum 8. Oktober werden aus Anlaß des kaiserlichen Namensfestes Opfertage zugunsten der invalid gewordenen Helden, der Hinterbliebenen der gefallenen Soldaten und für tuberkulöse Krieger im ganzen Fürstbistume gefeiert. Tiefbewegten Herzens sage ich heute angesichts des lebendigen, im Tabernakel wohnenden Gottmenschen den wärmsten oberhirtli-chen Dank meinen lieben Diözesanen, die bisher so große, ja, übergroße Geldsummen für edle, hochpatriotische Zwecke bereitwilligst geopfert haben. Auch in den kommenden vier Opfertagen wollen wir nach Kräften Liebesgaben auf den Altar des Vaterlandes legen und fürderhin in der Übung der christlichen Barmherzigkeit nicht erlahmen. Herr, zünde und vermehre in uns das Feuer deiner Liebe! Carissimi, Teuerste, mahnt der hl. Judas Thaddäus, der gefeierte Helfer in den größten Nöten, bauet euch fest auf euren heiligsten Glauben, betet im Heiligen Geiste, bewahret euch in der Liebe Gottes und erwartet die Barmherzigkeit unseres Herrn Jesus Christus zu ewigem Leben! (Iudae 20.21). Und mit dieser apostolischen Mahnung schließe ich meine Anfeuerung der Zuhörer zu mehr Treue in Glauben, Hoffen und Lieben. 4. Doch nicht genug, Liebwerteste! Mehr, o, vielmehr Treue in der Gottergebung! Es geschehe der Wille Gottes, nicht unser! Die Kriegsleiden und Plagen, die uns der Herr geschickt hat und noch schicken wird, müssen wir mit christlicher Geduld und Sanftmut, mit christlichem Gleichmut, Großmut und Starkmut tragen und ertragen. Fraget und klaget nicht, wir sind unschuldig, warum müssen auch wir leiden? O meine Lieben! Wir haben alle gesündigt, schwer gesündigt. Und hätten wir nur einmal eine Sünde begangen, so wären wir schon schuldig, so müßten wir leiden, müßten alle Heimsuchungen und Prüfungen ergeben hinnehmen und geduldig ertragen. Vielen fehlt ganz das Verständnis für das Unheil der Sünde. Es gibt eigentlich nur ein Übel, sagt der König der Kanzelredner und ihr Patron, St. Chrysosto-mus, und das ist die Sünde. Und wie oft haben wir dieses größte Übel begangen? Und wir dünken uns völlig unschuldig und gerecht. O Eigendünkel! Ganz unschuldig waren nur Jesus und Maria auf der Welt. Und was litten diese beiden vollkommen unschuldigen Seelen? Jesus und Maria durften mit Jeremias rufen: O ihr alle, die ihr vorübergehet, sehet, ob ein Schmerz so groß, wie der Schmerz des Gottessohnes und der Gottesmutter! Sie litten zu unserem Heile, Frieden und Segen. Indes, Andächtige, die Leiden und Widerwärtigkeiten sind nicht immer als Strafen anzusehen, sondern als Mittel, die zu unserer Heiligung dienen sollen. Die heldenmütige Judith betete: Nicht zu unserem Verderben, sondern zu unserer Läuterung und Besserung sucht uns Gott mit Züchtigung heim. Durch williges Annehmen und Ertragen von Leiden sollen wir uns vervollkommnen, sollen wir uns vvrberei-ten und würdig machen für die Freuden des Himmels. Diese sind unsere ewige Bestimmung. Dafür müssen wir im Leben leiden und dulden, um dereinst die himmlischen Herrlichkeiten zu genießen. Mußte nicht Christus leiden und so in seine Herrlichkeit eingehen, sprach der glorreich erstandene Heiland zu den betrübten zwei Jüngern von Emaus. Und warum ist Maria nach Jesus die allerseligste, die glücklichste in der ganzen Welt? Darum, weil sie, die schmerzhafte Mutter, die Königin der Märtyrer, so unsäglich viel gelitten hat. Also mehr Treue in der christlichen Geduld, in der Gottergebung! Hierher gehört, was ich jüngst von einem sterbenden Helden unseres braven und tapferen Hausregiments Nr. 47 mit tiefster Rührung gelesen habe. Kadett Oskar Dostal wurde, im Laufe der Jsonzoschlacht von einer feindlichen Granate zerfleischt, ins Spital Gorjansko gebracht. Vergebens war die Kunst der Ärzte, den durch Blutverlust Erschöpften am Leben zu erhalten. Nachdem sie ihn so gut als möglich versorgt hatten, spendete ihm der Feldkurat die Tröstungen der Religion. Tief ins Herz getroffen von dem Anblick des sterbenden Jünglings, der heiter und geduldig den Tod erwartete, traten dem Feld-kuraten Tränen in die Augen. Kaum sah dies der junge Held, als er — voll bei Bewußtsein — sprach: Warum weinen Sie, Hochwürden? Doch nicht um mich? Weinen Sie um meine Eltern, deren einziger Sohn ich bin? Sagen Sie ihnen, ich habe meine Wunden mit Geduld ertragen und habe den Tod gern auf mich genommen — ich sterbe ja fürs Vaterland. Dann verhauchte der Held sein junges Leben. Welch Heldentum! Welch hehres Vorbild der wahren Gvttergebung, des lebendigen Gottvertrauens! In begeisterter Nachahmung dieses Heldenbeispiels wollen auch wir in den Leidensstunden mit aller Hingebung beten: Herr, dein Wille geschehe! Wir wollen aber auch rufen: Herr, erbarme dich unser! Maria, sei unsere Retterin! In allen Mühsalen gedenken wir der Seligkeit, die den Menschen erwartet, der die Trübsale geduldig erträgt. Beatus vir, selig der Mann, der die Prüfung besteht! Denn, wenn er bewährt erfunden ist, wird er die Krone des Lebens empfangen, die Gott denen verheißen hat, die ihn lieben. (Iac. 1, 12). Herr, vermehre in uns die sittliche Tugend'.der Ergebung! 5. Zum fünften, meine Lieben, mehr Treue im bußfertigen Leben! Viele haben sich wohl zu einem bußfertigen Leben entschlossen und aufgerafft, aber noch weit nicht alle. Nicht wenige sündigen fort wie bisher, ja, manche noch mehr. Trotz des Krieges hört man nicht auf, Todsünden bei Tag und Nacht zu begehen. Trotz Schrappnells und des Kanonendonners bleiben so viele unbekehrt. Wie können wir da auf Gottes Huld und Gnade, auf seine Güte und Barmherzigkeit rechnen und des heißersehnten Friedens teilhaftig werden? Der furchtbare Drohruf des göttlichen Herrn und Heilands steht noch immer im Evangelium und läßt sich daraus nicht streichen: Wenn ihr nicht Buße tuet, werdet ihr alle umkommen. (Luc. 13, 5). Der große Wüstenprediger St. Johannes Bapt. begann seine gottgewollte Mission mit dem tiefernsten Rufe: Tuet Buße, denn das Himmelreich hat sich genaht! Und Jesus, der göttliche Messias, knüpfte bei seinem öffentlichen Auftreten seinen Vortrag an die Predigt seines Vorläufers an, indem er gleichfalls rief: Tuet Buße, bertu bas Himmelreich hat sich geil ah t. (Matth. 3, 2; 4, 17). Als Ai ari a, bie uubefleckte Empfängnis, bereit kostbarer Altar ben Prebiger baher auf bie Kanzel sv einnehmenb grüßt, ber frommen Müllerstochter Bernarbette Soubirous mit schönem Rosenkranz an bcm rechten Arm erschien, rief sie ihr breimal zu: Buße, Buße, Buße! Merket euch, christliche Zuhörer, beit Bußruf bcs Hl. Johannes, bie Bußprebigt Christi unb bie Bußmahnuug Mariä, überleget sie, befolget sie, richtet euch in bicfett schwersten Zeiten boritaci) ! Sünbiget nicht ! For-bert beit Zorn Gottes nicht mit neuen Sünbeu heraus! Führet ben Krieg nicht weiter, beit Krieg gegen Gott. Die Rückkehr zu Gott muß eine burchgreifeube sein. Ansonsten werben unsere Gebete um ben Enbsieg unb um ben Frieben nicht nur nicht erhört, sonberu es könnte uns noch Schlimmeres treffen! Buße tun, heißt aber, bie begangenen Sünbeu bereuen, aufrichtig beichten, für sie genugtun unb sie in Hinkunft meibeu. Buße tun, heißt, bas Unrecht gut machen, ben Haß aufgeben, bas unreblich erworbene Gut zurück-erstatten, Selbstsucht unb Habsucht, Eigennutz uitb Profitwut hintanhalteu. Herr, vermehre in uns ben Bußeifer! 6. Sobann, meine Vielliebeu, mehr Treue im guten unb rechten Beten! Ganz gewiß, es wirb gebetet, es wirb von vielen viel gebetet. Aber nicht alle beten. Ober sie beten nicht in rechter Weise. Sie beten nicht um bas, was zur Ehre Gottes unb ihnen zum Heile ist; sie beten nicht im Vertrauen auf bie Verbienste Jesu; sie beten nicht aitbächtig, bemütig, zuversichtlich, gottergeben unb beharrlich. Alle müssen nun gern unb recht beten. Ansonsten wirb ber Himmel verschlossen bleiben. „Bittet, sv wirb euch gegeben werben; suchet, sv werbet ihr finben; klopfet an, sv wirb euch aufgetan werben. Denn ein jeber, ber bittet, empfängt; unb wer sucht, ber sinbet; unb wer auklvpft, bem wirb aufgetan werben." (Matth. 7, 7. 8). Christus betete selbst viel, zumal am Ölberge, unb lehrte seine Apostel unb burch sie uns alle beten. Besvnbers bettk-würbig. sittb seine Worte: „Amen, Amen, ich sage euch, wenn ihr ben Vater um etwas bitten werbet in meinem Namen, so wirb er es euch geben. Bisher habt ihr um nichts gebeten in meinem Namen. Bittet unb ihr werbet empfangen, bamit eure Freube vollkommen sei!" (Ioan. 16, 23. 24). Ja, groß ist bie Macht uitb Kraft bes guten Gebetes. Ein kranker Missionär namens Frey bestieg behufs Rückkehr aus Ostinbien in seine Heimat nach Europa in Bombay ein Schiff, bas bei ber Umseglung von Afrika in ber Nähe ber Insel St. Mauritius infolge eines heftigen Orkans ein Leck erhielt, burch bas bas Wasser einbrang. Das Schiff sing langsam an, zu sinken. Der Kapitän ersuchte ben Missionär, bie Reisenbeit auf ben bevorstehenben Tob aufmerksam zu machen. Als ber Priester zu einer mit fünf Kinbern reifenbeit Mutter kam — es war bie Frau eines inbischeu Richters — entstaub ein unbeschreiblicher Jammer unter ber Familie. Verzweifeln!) rief bie Frau: Also soll ich meinen Gatten nicht wiebersehen? Ach, bas ist bie Strafe, weil ich Jesum zurückgesetzt habe. Kanu ich noch Verzeihung von meinen Sünbeu erlangen? Der Missionär machte ihr Mut uitb ersuchte bie Familie, nieberzuknien unb zu Jesus um Hilfe zu rufen. Der Geistliche betete mit ber Familie also: Jesus, Sohn Gottes, btt hast in beit Tagen beiner Nichtigkeit in einer ähnlichen Not beineu Jüngern geholfen. Du bist jetzt in beiner himmlischen Herrlichkeit uitb kannst uns auf gleiche Weise helfen. Wir bitten bich, rette uns, uitb wenn bu uns nicht retten willst, rette wenigstens unsere Seelen! Kaum war bie flehentliche Bitte gesprochen, ba buchte sich plötzlich ber Winb unb warf bas Schiff auf bie anbere Seite, sv baß bie in ber Schiffswanb entstanbene Öffnung Hoch über ben Wasserspiegel gehoben warb uitb bas Einbringen bes Wassers aufhörte. Rasch würbe bas Wasser ausgepumpt uitb bie Luke in ber Wanb verstopft. Das Schiff war gerettet. Staunenb rief ber ungläubige Kapitän: Das hat bie Hanb Gottes getan! In Not unb Bebrängnis müssen wir zu Gott beten uitb um Hilfe rufen, nicht aber zittern, zagen uitb klagen, jammern, verzweifeln unb zusammenbrechen. Der Zweck ber heutigen Kriegsprozession ist kein anberer, als baß wir für bie Anliegen ber Kirche uitb bes Vaterlanbes beten, baß wir Jesum zu Füßen seines Kreuzes bitten um ben Segen für Kaiser unb Heer, ihn anflehen um Sieg unb Frieben, um Erwachen unb Aufblühen neuen, in Ewigkeit glücklichen Lebens. Wegen ber gegenwärtigen schweren Zeitlage empfehle ich meinen Divzesanen angelegentlichst öffentliche Gebete in ber Kirche unb gemeinsame Gebete in ben Familien; ferner Bittgebete vor Tisch unb Dankgebete nach Tisch in allen christlichen Häusern bes Kirchensprengels. Nientanb schäme sich bes Gebetes! Jnsbesonbere soll im laufenben Monat bie Rosenkranz-anbacht wegen ihrer stets bewährten Kraft mit erhöhtem Eifer gepflegt werben. Der heilige Rosenkranz ist bas schönste Familiengebet. Er belebt ben Familiengeist neu, weckt ben Bußgeist unb wirkt Erhebung in beit Beschwer-ben bes Lebens. Der freubenreiche Rosenkranz ist siegreich, ber schmerzreiche trostreich, ber glorreiche friebensreich. Dort in Tirol, nicht weit von ben Ufern bes sich in ben Inn ergießenben Auerbaches, lebte eine arme Witwe mit ihrem braven Sohne Alois. Eines Morgens, an bem bas Wasser hoch stieg, ging Alois zum Sturzbach, um einige Scheite Holz für ben Hausbebarf zu suchen, unb kehrte nicht zurück. Er war auf einer gefährlichen Stelle ausgeglitten uitb hatte ben Tob in ben Sturzwellen ge-funben. Nachbarn brachten ber Mutter seinen Hut uitb seine Jacke, die sie am Ufer gefunden, und erzählten ihr, daß sie den guten Alois mitten aus dem Sturzbache um Hilfe bitten sahen, ihm aber nicht mehr helfen konnten. Drei kurze Monate hatten die verlassene Mutter in ein ganz altes Mütterchen verwandelt. Kummer und Leid gruben tiefe Furchen in das faltige Gesicht. Die Augen wurden durch das viele Weinen trüb und schwach. Nur eine heiße Bitte erfüllte das wehe uni) wunde Herz. Lieber Herrgott, hast du ihn bei dir haben wollen, recht, er war ein gutes Kind! Nur die eine Gnade gib mir, laß ihn nicht im Wasser liegen, gib ihm ein christliches Grab! Das dürfte liegen, wo immer, ich. würde es gleich aufsuchen, damit wir beisammen sind. Da machte die gebeugte Witwe kleine Einkäufe, die der Dvrfkrämer in ein Zeitungsblatt wickelte und die Witfrau auf eine Notiz darinnen aufmerksam machte, laut welcher in Niederbayern die Leiche eines unbekannten jungen Mannes aus dem Inn gezogen worden sei. Ungesäumt reiste die erregte Mutter ab, nach ihrem lieben Lois zu forschen. Bald stand sie auf dem bezeichneten Friedhofe vor einem schlichten Grabe mit der knappen Inschrift: Hier liegt ein unbekannter junger Mann — und seufzte, ach, wenn es mein Alois wäre! Da kam aus der Kirche eine Frau hin zum Grab und besprengte es mit geweihtem Wasser und betete ein Bater unser. Da fragte die müde Mutter die edle Beterin, wer denn im Grabe ruht. Man weiß es nicht, lautete die Antwort. Er wurde aus dem Wasser gezogen und wir haben ihn, weilereinen Rosenkranz in der Tasche gehabt, katholisch begraben. Wir begleiteten ihn alle zum Grabe, und der Herr Pfarrer hielt ein Traueramt mit Libera und eine gar schone Rede, worin er gesagt, wie gut es sei, wenn man viel auf Rosenkranz hält, und daß der Tote gewiß ein braver Mann gewesen ist, weil er seinen Rosenkranz so sorgfältig bei sich getragen hat. Und ist jetzt belohnt, weil er mit dem Segen der Kirche beerdigt worden sei. Und darum bringe ich ihm oft einen Weihbrunn und heiße meine Kinder Blümlein auf sein Grab stecken. O mein Alois! Könnte denn nicht er sein? Der Herr Pfarrer hat seinen Rosenkranz aufbewahrt. Vielleicht ist es der seine, des Alois. Der Pfarrer trat eben aus der Sakristeitür, und die fremde Frau erzählte ihm ihr Herzleid. Er ließ sogleich durch seinen Ministranten das Ledertäschchen mit dem Rosenkranz des verunglückten Mannes holen. Er öffnete es selbst und zog die kleine Perlmutterkette, an der ein braunes Kreuzchen und eine Medaille hing, heraus. Mit zitternden Händen nahm es die alte Frau in Empfang. Ja, ja, das ist der seine! Die Medaille mit unserer lieben Frau und mit dem hl. Aloisius habe ich ihm selbst noch angehängt und das Kreuzlein ist von feinem seligen Vater. Jetzt wissen wir es gewiß. Es ist mein Alois! Es ist mein Alois. Das Mütterchen fiel auf die Knie vor dem Grabe nieder, umfaßte mit den Händen die schmale Holzeinfassung des mit Blümlein gezierten Ruhebettes und rief: O grüß dich Gott Alois, mein Alois! Ja, durch deinen Rosenkranz, auf den du alleweil so viel gehalten hast, habe ich dich wiedergefunden und jetzt habe ich wieder ein Plätzchen, das dir und mir zusammen gehört. Die Tränen, die aus ihren Augen auf die Röstein und auf die Erde fielen, waren Tränen des Schmerzes, aber auch der Freude wegen des Wiedersindeus und der Dankbarkeit, daß sie ihr geliebtes Kind in geweihter Erde, im Schatten einer Kirche geborgen wußte. Des Pfarrers Auge war auch feucht geworden. Gute Frau, rief gerührt der edle Hirt, auch der Rosenkranz, der Euch des Sohnes Grab erkennen ließ, ist euer gemeinsames Gut. Euch bleibt er das kostbare Kleinod und Eurem Alois wird der Rosenkranz, den er so gerne im Leben gebetet, jetzt mehr wert sein als alle Schätze der Erde!1 Ergriffen von der tiefen Religiosität dieser schlichten, gottesfürchtigen Tiroler fassen wir jetzt den festen Entschluß, daß auch wir den heiligen Rosenkranz stets gern beten werden für unser eigenes Seelenheil, wie für das wahre Wohl unserer mutigen Soldaten in der Feuerfrvnt — das Gebet ist das stärkste Mittel, daß die Soldaten nicht erlahmen — ferner für die vermißten und gefangenen Kämpfer, weiter für die verwundeten und kranken Krieger in den Lazaretten, für die den Todeskampf kämpfenden oder in den letzten Zügen liegenden Wehrmänner und für die auf dem Felde der Ehre bereits gefallenen Vaterlandsverteidiger.— Herr Jesus Christus, der du am Kreuze für uns alle zum himmlischen Vater gebetet hast, vermehre in uns den Gebetseifer! 7. Meine siebente und letzte warmherzige Bitte lautet: Mehr Einfachheit in der Lebensweise und mehr Schlichtheit in Her Bekleidung! In der Kriegszeit, in der bangen schweren Kriegszeit, wo die Söhne des Landes im Osten und Westen und Süden kämpfen und sterben, sei jede Üppigkeit verpönt. Alle müssen wir uns mit dem Vorhandenen begnügen und zufriedenstellen. Wir dürfen nicht murren und schmähen, wenn wir nicht alle unsere Wünsche erreichen können. Seien wir fähig, kleine und große Entbehrungen zu tragen. Richtigen Hunger lernten wir ja, Gott sei es gedankt, noch gar nicht kennen. Wir müssen aber recht sparsam und haushälterisch mit den Lebensmitteln sein, auf daß alle Aushungerungsplüne der Feinde zuschanden werden. Jene, die täglich ruhig und geduldig ihren Laib Brot und ein Kännchen Milch von den Geschäften holen, beweisen den eisernen Willen, sich von den Feinden nicht niederringen zu lassen. Sie helfen uns den Sieg erringen. Sind wir vorsichtig in unseren Bedürfnissen, so haben wir nichts zu fürchte». Unsere Er- 1 Monatrosen zu Ehren der seligsten Jungfrau und Mutter Gottes Maria. Innsbruck, Oktober 1916. Heft 4. S. 125 ff. nährung ist bei strenger Einhaltung der behördlich erlassenen Vorschriften bis zur nächsten neuen Ernte gesichert. Wir werden vor Hunger geschützt sein. O Herr, erlöse uns von der Pest, dem Hunger und dem Kriege, so haben wir ja in der Bußprozession vertrauensvoll geseufzt, gefleht und gebetet. Auf dem Gebiete der Kleidermode soll alles dem ernsten Sinne der Zeit Widersprechende verbannt sein. Jede Unsitte in der Kleidertracht sei strenge verpönt. Jede ärgerliche Kleidungsart sei in den Familien nicht geduldet. Alan kleidet sich, um den Körper zu schützen, und nicht, um die Sinnlichkeit zu wecken. Judith, die heldenmütige Retterin ihrer Vaterstadt Bethulia, kleidete sich gar schlicht und einfach, trug ein härenes Gewand über ihren Lenden; nur an Sabbaten und Festen erschien sie in schönerer Kleidung, aber nicht, um den Menschen zu gefallen, sondern um Gott zu verherrlichen. Der große Prophet Jsaias kündigte furchtbare Strafgerichte den Israeliten an wegen ihrer mannigfachen Frevel, darunter auch wegen der eitlen und frechen Kleidertracht der Frauenspersonen. Auf die Frage, warum wird das Volk zertreten, sprach der Herr: „Darum, weil die Töchter Sions stolz sind und einhergehen mit cmporgerecktem Halse und mit verführerischen Blicken und in die Hände klatschend mit Ziererei einherschreiten und tänzerischen Schrittes wandeln. Der Herr aber wird den Scheitel der Tochter Sions kahl machen, wird den Schmuck der Schuhe wegnehmen und die kleinen Monde und die Halsbänder, die Geschmeide, die Armspangen und die Schleier, die Haargewinde, die Fußkettchen, die Schnürlein, die Riechflaschen und die Ohrenringe, die Fingerringe und die Edelsteine, die an der Stirne hängen, die Feierkleider, die Mäntelchen, die Gewänder von feinem Stoffe und Haarnadeln, die Spiegel, die feinen Zeuge, die Haarbinden und Florkleider. Da wird statt der Wvhlgerüche Übelgeruch sein, statt des Gürtels ein Strick, statt der gekräuselten Haare eine Glatze und statt der Brustbinde ein härenes Kleid. Auch deine schönsten Männer werden durch das Schwert fallen und deine Tapferen im Kampfe. Und trauern und klagen werden die Tore der Stadt und sie wird, verlassen, auf der Erde sitzen." (Is. 3, 16 — 26). Sv sprach der Herr zu den stolzen, an Geld und Gut ungeordnet hängenden, sinnlichen und unmäßigen Israeliten und zu den die sündhafte Kleiderpracht liebenden Israelitinnen. Seine Worte erhielten zunächst in der babylonischen Gefangenschaft ihre volle Erfüllung, aber auch noch in späteren Zeiten. So wurde nach der Zerstörung Jerusalems durch Titus und Ve spasi an das Judenland auf römischen Münzen unter dem Bilde einer zur Erde sitzenden Frauensperson dargestellt. Daß wir also den schrecklichen Strafgerichten Gottes entgehen, lieben wir die Tugend der Demut, der Freigebigkeit, der Lauterkeit, des Wohlwollens, der Nüchternheit, der Mäßigkeit in Speise und Trank, in Kleidung und Hausgeräten! Im Herrn andächtig Versammelte! Zur leichtereil Auffassung des Vorgebrachten und zum Beweis der nicht schweren Erfüllung meiner väterlichen Mahnungen stelle ich euch ein hehres und erhabenes Beispiel für die harte, bange Kriegszeit vor Augen :Es ist die vollkommenste Familie derWelt, die hochheilige Familie von Nazareth. Jesus war Gottmensch, Maria war die makellose Jungfrau und Mutter Gottes, St. Joseph war gerecht und der Nährvater Christi. Und was litt nicht diese heiligste Familie der Familien? Nichts vom Erdenweh und Erdenleiden ist ihr erspart geblieben. Für Maria und Joseph begann das Leiden gleich nach der frohen Botschaft des Erzengels Gabriel von der Empfängnis und der Geburt des heißersehnten Wett-erlvsers. Denn Maria wußte, daß der Messias ihr Sohn eitt Mann der Schmerzen, ein zertretener Wurm, wie ein Auswurf der Menschheit sein werde. Dies las sie im 53. Hauptstücke des alttestamentlichen Evangelisten Jsaias. Und das Leidensprvgramm ihres und des Sohnes Gottes fand sie im berühmten 21. Psalme, worinnen alle entsetzliche» Leiden und Peinen des verheißenen Messias verzeichnet und klargelegt sind. Das Leiden Mariä und Josephs steigerte sich, als sie auf Befehl des Kaisers Augustus den langen beschwerlichen Weg von Nazareth nach Bethlehem unternehmen mußten. Und bei der Ankunft in der Stadt ihres Stammvaters David fanden sie keinen Platz in der Herberge — et locus non erat in diversorio (Luc. 2, 7). In einer Felsenhöhle, für Tiere bestimmt, erfolgte das größte Weltereignis, die Geburt des göttlichen Jesukindes, das zuerst arme Hirten von Bethlehems Fluren begrüßten, mit Opfern beschenkten und anbeteten. Maria freute sich mit St. Joseph des neugeborenen Welterlösers und des Gesanges der Engel: Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden den Menschen guten Willens; aber nur zubald trat Trauer und Weh hinzu. Maria trug das göttliche Kind nach Jerusalem, um es im Tempel dem himmlischen Vater aufzuopfern. Kaum trat sie in die Vorhalle, kam ihr der greise Prophet Simeon entgegen, nahm das holde Kind auf seine Arme und rief, weit in die Zukunft schauend: Dieser da ist das Zeichen, dem widersprochen wird, und auch deine Seele wird ein Schwert durchbohren. O bittere Weissagung! Das Kind wird leiden und die Mutter wird mitleiden, und der Nährvater wird für beide Kummer und Sorge fühlen. O zurzeit gibt es Mütter, Frauen und greise Väter, die nicht mit der Hand das Schwert schwingen; aber sie tragen es tief im Her- zen. Mögen alle diese in ihren Herzen Verwundeten und Blutenden vertrauensvoll Hinschauen ans die schmerzhafte Mutter, auf ihr dem Widerspruche ausgesetztes Kind und auf den still duldenden St. Joseph! Ungezählt viele gibt es in der Gegenwart, die plötzlich ihr liebes Heim verlassen, die Flucht ergreifen und nun als Flüchtlinge in der Fremde weilen müssen, um das bloße Leben zu erhalten. Solcher Unglücklichen traf ich viele auf meinen vor- und diesjährigen Firmungsreisen, so in Reichenburg, Lichtenwald und zumal in Radein, wo mich Mütter mit ihren Kindern laut weinend um den Segen baten, den ich ihnen auch nach Versprechung von Andenken und nach tröstlichem Zuspruch bereitwilligst erteilte. O, wie erbarmen mir diese Armen in das Herz hinein! Und könnte ich ihnen einkleinwenig den großen Schmerz stillen, ich täte es gern und unverweilt. Ich führe sie aber zit einer Flüchtlingfamilie, bei der sie Trost und Stärke und Frieden sicherlich finden. Kaum war das göttliche Jesukind geboren, wollte es der grausame König Herodes schon töten. Seine Schergen zogen bereits gegen Bethlehem. Da erschien ein Engel des Herrn dem Joseph im Schlafe und befahl: „Stehe auf, nimm das Kind und seine Mutter, fliehe nach Ägypten und bleibe allda, bis ich es dir sage!" O harter Auftrag! Die Familie soll unverzüglich, noch in der Nacht, ohne Vorbereitung, ohne Abschied zu nehmen, aus der Heimat in ein fremdes Land flüchten, aus Bethlehem nach Ägypten fliehen. Ist denn Gott im Himmel nicht stärker als Herodes der Wüterich? Und was soll der Erlöser von Israel in dem heidnischen Ägypten tun? Aber Joseph und Maria fragen nicht, sie zagen und klagen nicht. Der Weg ist zwar dunkel und beschwerlich, aber der Befehl ist deutlich und klar und gebietet Gehorsam. Und so zog die heilige Familie ohne Zögern fort aus dem Heimatlande in das Ägypterland und fand Schutz und Schirm von Gott und den Menschen. — Da habt ihr, christliche Flüchtlinge, ein helleuchtendes Beispiel des willigen Gehorsams, des unerschütterlichen Gottvertrauens, der unentwegten Standhaftigkeit. Auch euch wird der dreieinige Gott schützen und euch gute Menschenherzen finden lassen, die aufrichtiges Mitleid mit euch fühlen und eure schlimme Lebenslage nach Kräften zu verbessern bestrebt sein werden. Und wie die hl. Familie von Nazareth in ihr geliebtes Vaterland zurückkehren durfte, so wird ja auch für euch die glückliche Stunde der Rückkehr in die süße Heimat schlagen. Es werden Tage kommen, spricht der Herr, da ich die Flüchtlinge wieder in ihr Land bringen werde, das ich ihren Vätern gegeben hatte, (ler. 16, 15). Und erfüllen wird sich die Seligpreisung in der Bergpredigt: Selig sind dieTrauernden, denn sie werden getröstet werden! (Matth. 5, 5). Viele Väter und Mütter, viele Frauen und Ver- wandten trauern derzeit um ihre verschollenen und vermißten Lieblinge, um ihre Söhne, ihre Gatten, ihre Bü-r der, ihre Neffen. Auch in dieser verzehrenden Trauer finden sie Zuflucht, erlangen Schutz und Trost bei der heiligen Familie von Nazareth. Anläßlich der Wallfahrt der heiligen Familie zum Osterfeste nach Jerusalem war ohne Wissen Mariä und Josephs der zwölfjährige Jesuknabe im Tempel zurückgeblieben. Nach drei Tagen der größten Angst und Sorge fanden ihn Maria und Joseph im Tempel unter den Schriftlehrern. Welcher Schmerz ihre Seelen durchwvgte, ist den Worten Mariens zu entnehmen: Sohn, warum hast du uns das getan? Siehe, dein Vater und ich haben dich mit Schmerzen gesucht! Er aber sprach zu ihnen: Warum habt ihr mich gesucht? Wußtet ihr nicht, daß ich in dem sein muß, was meines Vaters ist? So haben denn Maria und Joseph das herbe Leid durchgekvstet, das in dieser langen, bangen Kriegszeit auf jenen lastet, die um einen Vermißten zittern und sorgen. Sie wissen nicht, wo er ist. Doch das wissen sie, daß ihn ihre Gebete überall erreichen. Sie wissen nicht, ob er lebt. Doch sie wissen, daß er des Herrn ist, ob er lebt oder stirbt. (Rom. 14, 18). Vielleicht ist er schon in dem, was feines himmlischen Vaters ist. Viele Mütter weinen, viele Frauen wehklagen jetzt wegen der großen Leiden, die ihre Söhne, die ihre Männer im Felde anszustehen hätten. Fürwahr, der Jammer ist berechtigt. Aber christliche Dulderinnen, schauet hin auf den Kreuzweg, den JesuS wandelte und in dessen Nähe Maria sich befand. O, beim feierlichen Triumphzuge nach Jerusalem am Palmsonntage fehlte Maria, aber beim entsetzlichen Kreuzzuge fehlte sie nicht. Maria stellte sich an einem Platze auf, an dem der kreuztragende Heiland vorüberziehen mußte. Blutüberströmt und zu Tode erschöpft grüßte Jesus mit seinem göttlichen Auge Maria, die ihm mit mütterlichem Blicke begegnete. Was Sohn und Mutter da litten, ist nicht anszudenken und mit Worten zu sagen. Das Kreuz, das Jesus trug, war damals kein Ehrenzeichen, wie das eiserne oder silberne und goldene Verdienstkreuz. Und die Wunden, die an seinem Leibe bluteten, waren damals keine Ehre, wie die des Kriegers. Und beide, Sohn und Mutter, harrten aus, warfen das Kreuz nicht ab, wandelten den Kreuzweg bis zur Endstation. Auf Golgotha hing Jesus am Kreuze und Maria stand unter dem Kreuze. Sie brach nicht zusammen, fiel nicht in Ohnmacht. Die Sonne verfinsterte sich, Maria stand. Die Erde bebte, Maria stand. Die Felsen spalteten sich, Maria stand. Die Gräber taten sich auf, Ma-r i a stand. Bewunderungswürdige Heldin, wirkliche Königin der Märtyrer! Als achtfache Heldin feiert man die makka-bäische Mutter, deren sieben Söhne vor ihren Augen den Martertod fanden und den sie zuletzt selbst erlitt, aber hier ist mehr, weil am Kreuze mehr ist als die sieben Makkabäer. 0, schöpfen wir vom Trostbilde unter dem Kreuze Mut und Kraft und Ausdauer! Indes weife ich meine lieben Zuhörer noch an ein anderes vielverehrtes Gnadenbild — es ist das Vesperbild oder die schmerzhafte Mutter Maria mit dem blutigen Leichname Jesu auf ihren Knien. Ihr kennet die trostvollen, die mächtig ergreifenden, zum Opfermute einladenden Darstellungen der Mutter der Schmerzen von Michelangelo, von Achtermann und anderen berühmten Meistern. Zurzeit sind sie besonders beliebt und bieten ihren Verehrern Trost und Halt, Segen und Frieden. Sehr viele Familien trauern und siiti) untröstlich, daß ihre auf dem Felde der Ehre gefallenen oder in den Kriegslazaretten gestorbenen Angehörigen nicht in der Heimaterde ruhen. Auch diese Leidtragenden tröstet die heilige Familie von Nazareth. St. Joseph starb frühzeitig, sicherlich noch vor dem öffentlichen Auftreten seines Schützlings. Der Ort seines Todes und seines Grabes ist unbekannt. — Jesus starb nicht in seiner Heimat und ward nicht in Bethlehem oder Nazareth, sondern in einem fremden Grabe auf dem Golgotha-Hügel bestattet. Maria begleitete zwar in Liebe den Leichnam Jesu zum Grabe. Aber das Grab ward ihr gleich genommen. Es wurde versiegelt und von fremden Wächtern umstellt. Diese Liebe können auch die Zurückgebliebenen ihren in der Fremde begrabenen Kriegern erweisen durch Gebet, durch heilige Messen, durch Fasten und Almoseugeben und durch andere gute Werke. — Nachdem Maria ihren heiligen Beschützer und ihren göttlichen Sohn verloren hatte, lebte sie bei Ephesus in Kleinasien und starb nach der Ansicht einiger Gelehrten daselbst und nach der Anschauung anderer in Jerusalem, und ihr Grab ist so gut wie unbekannt. — So starben denn die Mitglieder der heiligen Familie von Nazareth in verschiedenen Orten und wurden in getrennten Gräbern und keineswegs in einem gemeinsamen Grabe beigesetzt. Doch die drei Gräber sind glorreich und glorreich ist die ganze Familie. O daß doch auch die Seelen unserer in fremder Erde schlummernden Kriegshelden zur himmlischen Glorie gelangen und die Leiber derselben am letzten der Tage ruhmreich aus ihren Gräbern erstehen! Nun beende ich meine heutige mit außerordentlicher Aufmerksamkeit und mit sichtlicher Rührung angehörte Kriegspredigt. Liebwerteste! Entsetzlich ist der Kampf, der da an den Grenzen unseres teuren Vaterlandes tobt, wütet und mordet. Die grimmigen Feinde wollen unser liebes Österreich vernichten und aufteilen. Bis heute sind ihnen die höllischen Pläne nicht geglückt. Gott half uns, Maria schützte uns, die heiligen Patrone baten für uns und unsere unvergleichlich tüchtigen Truppen kämpften siegreich für uns. Auch fürderhin sei es so! Darum schließe ich meinen Kriegsvortrag, worauf die Absingung der stets zu Herzen gehenden österreichischen Volkshymne gemeinsam erfolgen wird, mit den wuchtigen Worten, mit denen ich den Aufruf zur heutigen Kriegsfeier geschlossen: Also, geliebteste Diözesanen, weiter fest glauben, weiter unentwegt auf Gott vertrauen, weiter opfervolle Gvttes-und Nächstenliebe üben, weiter zuversichtlich beten, weiter ergeben leiden, weiter reuig Buße tun, weiter nüchtern und bescheiden leben, weiter kühn und tapfer standhalten! Sei getreu bis zumTode und ich werde dir die Krone des Lebens geben! Amen. In alle Ewigkeit Amen. 145. Erneuerung des Altarprivilegiums für die Pfarrkirchen der Lavanter Diözese. Seine Fürstbischöflichen Gnaden und Exzellenz haben kraft des Apostolischen Breve ddo. 5. Novemb. 1909, gegeben von Sr. Heiligkeit Papst Pius X. auf Lebenszeit. allen Pfarr- und Kollegiatkirchen der Lavanter Diözese das Privilegium altaris maioris auf weitere sieben Jahre erteilt. 146. Kirchensammlungen in der Lavanter Diözese am 18. August 1916. Spenden-Ausweis. In der Nummer VIII des diesjährigen Diözesan-Ver-ordnungsblattes wurden im Abs. 70. S. 105 und 106 unter Bedachtnahme auf das von der hochlöblichen k. k. steiermärkischen Statthalterei anher gerichtete Schreiben vom 8. Juni 1916 Z. 6^ 1916 und im Sinne der vom Kriegsfürsorgeamte des k. und k. Kriegsininisteriums Zweigstelle für das Herzogtum Steiermark in Graz an Seine Fürstbischöfli- chen Gnaden und Exzellenz zugegangenen Zuschrift vom 17. Juli 1916 Weisungen, betreffend Kirchensammlungen am 18. August 1916, erlassen. Von diesen Weisungen wurde die hochlöbliche k. k. steiermärkische Statthalterei in Graz unter Einsendung der Nummer VIII des Verordnungsblattes mit nachstehendem Schreiben in Kenntnis gesetzt: Z. 2833. Der hochlöblichen f. k. steiermärkischen Statthaterci in Graz wird anitshöflichst mitgeteilt, daß infolge der hochgeschätzten Zuschrift vom 8. Inni 1916 in der Nummer Vlil bež 23er* ordnungsblattes für die Lavanter Diözese eine Einladung „Patriotische Sammlungen am 18. August 1916" Abs. 70 S. 105 f. veröffentlicht wurde. Ein Exemplar der genannten Nummer VITI wird angeschlossen. Marburg, am 28. Juli 1916. Tr. Michael Napotnik m. p. Fürstbischof. Ebenso wurde über die Weisungen das wohllöbliche Kriegsfürsorgeamt des !. u. k. Kriegsministeriums Zweigstelle für das Herzogtum Steiermark folgendermaßen benachrichtigt: Z. 3372. Dem wohllöblichen Kriegsfürsorgeamt des k. u. k. Kriegsministeriums Zweigstelle für das Herzogtum Steiermark in Graz wird amtshöflich mitgeteilt, daß die geschätzte Zuschrift vom 17. Juli 1916 in der Nummer VIII des Verordnungsblattes für.die Lavanter Diözese in der Einladung „Patriotische Sammlung am 18. August 1916" Abs. 70 S. 105 f. veröffentlicht wurde. Ein Exemplar der genannten Nummer VIII wird angeschlossen. Marburg, am 28. Juli 1916. Dr. Michael Napotnik m. p. Fürstbischof. Der Empfang dieses Schreibens wurde mit folgender Zuschrift bestätigt: Graz, am 3. August 1916. Eure Exzellenz und fürstbischöflichen Gnaden! Den Bescheid des geehrten fürstbischöflichen Lavanter Ordinariates vom 28. Juli 1916, Zahl 3372, hat das gefertigte Amt bestens zur Kenntnis genommen und erlaubt sich Eurer Exzellenz und fürstbischöflichen Gnaden nochmals den innigsten und tiefgefühlten Dank für die hochvermögende Förderung des vaterländischen Werkes anszusprechen. Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst k. u. f. Kriegsminlsterium Kriegsfürsorgeamt Zweigstelle für das Herzogtum Steiermark, Graz, Sporgasse Nr. 29. Pantz m. p. Seiner Exzellenz und fürstbischöflichen Gnaden Herrn Dr. Michael Napotnik, Fürstbischof von Lavant in Marburg a. D. Am 12. August 1916 hat das wohllöbliche Kriegssür-sorgeamt des f. u. k. Kriegsministeriums Zweigstelle für das Herzogtum Steiermark, anläßlich der bevorstehenden Geburtstagsfeier Seiner Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät das Feldzeichen in Eisen als Symbol des „Eisernen Korps" mit folgendem Schreiben dem Hochwürdigsten Oberhirten gespendet: Die ergebenst gefertigte Zweigstelle Steiermark des Kriegsfürsorgeanites des k. u. k. Kriegsministeriums hat anläßlich der bevorstehenden 86. Geburtstagsfeier Seiner Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät a» die siegesstarken Truppen der Südwest-Front Zigarettentabak, Stopfmaschine», Zigarettenpapier, sowie fertige Zigaretten, insgesamt für 7 Millionen Zigaretten, zur Ablieferung gebracht. Dem heimatlichen 3. Korps wurden überdies zum dauernden Gedenken des trotz Sturm und Drang der Zeit für die Völker Österreich-Ungarns stets freudvollen Festtages, Feldzeichen in Eisen als Symbol des „Eisernen Korps" gespendet. Ein Exemplar dieses dem 3. Korps gewidmeten Feldzeichens gestattet sich die ergebenst gefertigte Zweigstelle mit der Bitte zu unterbreiten, diese Gabe als Erinnerung an den weihevollen Festtag des 18. August 1916 geneigtest entgegennehmen zu wollen. Graz, am 12. August 1916. Für das k. ü. k. Kriegsministerium Kriegsfürsorgeamt Zweigstelle für das Herzogtum Steiermark, Graz, Sporgasse Nr. 29. Pantz m. p. Für die gütige Übermittlung des kostbaren Feldzeichens dankten Seine Fürstbischöflichen Gnaden und Exzellenz mit nachstehendem Schreiben: Z. 3631. An das sehr löbliche Kriegsfürsorgeamt des k. und k. Kriegsministeriums Zweigstelle für das Herzogtum Steiermark in Graz, Sporgasse Nr. 29. Unter Bedachtnahme auf das sehr geschätzte Schreiben vom 12. August 1916 sage ich für die gütige Übermittlung des kostbaren, anläßlich des Kaisergebnrtsfestes 1916 dem eisernen 3. Korps gewidmeten Feldzeichens meinen wärmsten Dank. Mit deö pflichtschuldigen Danksagung wartete ich zu, um zugleich mit Bezug auf die hochwerte Zuschrift vom 17. Juli 1916 wenigstens das teilweise Ergebnis der vom F. B. Lavanter Ordinariate unterm 28. Juli 1916 Z. 3372 wohl» dorthin zur Kenntnis gebrachten, für den 18. beziehungsweise 20. August l. I. in der Lavanter Diözese angeordneten vaterländischen Sammlungen melden zu können. Gestern nun ist die erste Rate der bisher eingelaufenen Spenden für unsere an der Südwestfront kämpfenden Truppen sowie für die Kriegswitwen, Waisen und Invaliden des Landes Steiermark im Betrage von 3280 K 61 h an die hochlöbliche k. k. steierm. Statthalterei mit Rücksicht auf deren Zuschrift vom 8. Juni 1916 Z. 6 1916 zur wei- teren Verfügung abgesendet worden. Indem ich um gefällige Kenntnisnahme des Voranstehenden ersuche, bin ich unter Wiederholung meines Dankes für die freundliche Aufmerksamkeit der sehr löbliche» steiermärkische» Zweigstelle des Kriegsfürsorgeamtes mit dem Ausdrucke vorzüglicher Hochachtung Marburg, am 3. September 1916. Ergebener Dr. Michael Napotnik m. p. Fürstbischof. An Sammelgeldern wurden an die hochlöbliche t. f. Statthalterei unterm 2. September 1916 als erste Rate 3280 K 61 h mit diesem Schreiben gesendet: Z. 2833. Marburg, am 2. September 1916. An die hochlöbliche k. k. steiermärkische Statthalterei in Graz. Mit Beziehung auf das hochgeschätzte Schreiben vom 8. Juni 1916 Z. 6 ^ 1916 beehrt sich das F. B. Ordinariat mitzuteilen, daß bisher aus 14 Dekanaten an Sam-melgeldern für die an der Südwestfront gegen Italien kämpfenden Truppen, sowie für Kriegswitwen, Waisen und Invaliden des Landes Steiermark als Ertrag der Kirchenkollekten am 18. August 1916 die Summe von 3016'61 Kronen eingesendet wurde. Hiezu fügte der Unterzeichnete Oberhirt 100 Kronen bei, und die Sammlung unter den Domkapitularen und der Stadtgeistlichkeit ergab 164 Kronen. Die bisherige Gesamtsumme von 3280 61 Kronen beehrt sich das F. B. Ordinariat im Wege des k. k. Pvst-sparkassenamtes in Wien der hochlöblichen k. k. Statthalterei zur Hochgefällige» weiteren Verfügung anzuweisen. Dr. Michael Napotnik m. p. Fürstbischof. Für diese Sendung dankte Seine Exzellenz der Herr Statthater, wie folgt: Z. 6 ~ 1916. Graz, am 9. September 1916. An Seine Exzellenz den hochwürdigsten Herrn Theol. Dr. Michael Napotnik, k. u. k. Geheimen Rat, Großkreuz des Franz-Josef-Ordens re. Mitglied des Herrenhauses re. re. re., Fürstbischof von Lavaut in Marburg. Mit Beziehung auf das geschätzte Schreiben vom 2. September d. I. beehre ich mich den Empfang des Betrages von 3280 K 61 h zu bestätigen und beizufügen, daß derselbe unter Einem an die hiesige Zweigstelle des Kriegsfürsorgeamtes des k. u. k. Kriegministeriums abgeführt wird. Gleichzeitig spreche ich Eurer Exzellenz meinen verbindlichsten Dank für die mit so schönem Erfolge verbundene Mühewaltung im Interesse der an der Südwestfront kämpfenden Truppen sowie für die von Eurer Exzellenz beigefügte hochherzige Spende aus. Genehmigen Eure Exzellenz den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Manfred Graf Clary und Aldringcn, f. k. Statthalter. Am 13. September 1916 wurde als II. Rate der Betrag per 2095 K 91 h eingesendet mit folgender Zuschrift: Z. 4385. Marburg, am 13. September 1916. An die hochlöbliche k. k. steiermärkische Statthaltern in Graz. Im Nachhange zum Schreiben vom 2. September 1916 Z 3531 beehrt sich das F. B. Ordinariat mitzuteilen, daß an Sammelgeldern für die an der Südwestsrvnt gegen Italien kämpfenden Truppen, sowie für Kriegswitwen, Waisen und Invaliden ein weiterer Betrag von 2095 K 91 h eiugelansen ist, der im Wege des k. k. Postsparkassenamtes in Wien der hochlöblichen k. k. Statthalterei zur hochgefälligen weiteren Verfügung angewiesen wird. Dr. Michael 'Napotnik m. p. Fürstbischof. Der Empfang dieser Sendung wurde mit beni Schreiben vom 22. Septeinber 1916, wie folgt, bestätigt: Z. 6 —p 1916. Graz, am 22. September 1916. An das hochwürdige sürstbischöfliche Lavanter Ordinariat in Marburg. Die Statthalterei bestätigt dankend den Empfang des mit der geschätzten Zuschrift vom 13. September 1916 übermittelten Betrages von 2095 K 91 h (zweitausendfünfundneunzig Kronen 91 Heller), welcher unter Einem an die hiesige Zweigstelle des Kriegsfürsorgeamtes des k. u. k. Kriegs-ministerinms abgeführt wird. Der k. k. Statthalter: Clary m. p. Am 9. Oktober 1916 wurde die III. und letzte Rate im Betrage von 433 K 85 h abgesendet mit folgender Einbegleitung : 8. 4907. Marburg, am 9. Oktober 1916. An die hochlöbliche k. k. Statthalterei in Graz. Im Nachhange zu den h. ä. Schreiben vom 2. September 1916 Z. 3631 und vom 13. September 1916 Z. 4385 beehrt sich das F. B. Ordinariat mitzuteilen, daß an Sammelgeldern am 18. beziehungsweise 20. August 1916 für die an der Südwestfrout gegen Italien kämpfenden Truppen, sowie für Kriegswitwen, Waisen und Invaliden ein weiterer und letzter Betrag von 433 K 85 h eingelaufen ist, der im Wege des k. k. Postsparkassenamtes in Wien der hochlöblichen k. k. Statthalterei zur hochgefälligen weiteren Verfügung angewiesen wird. Dr. Michael Napotnik rn. p. Fürstbischof. Die hochlöbliche k. k. Statthalterei bestätigte den Empfang mit folgendem Schreiben: •8- 6 -fj- 1916. Graz, am 15. Oktober 1916. An das hochwürdige sürstbischöfliche Lavanter Ordinariat in Marburg. Die Statthalterei bestätigt dankend den Empfang des mit der geschätzten Zuschrift vom 9. Oktober d. I. übermittelten Betrages von 433 K 85 h, welcher unter Einem an die hiesige Zweigstelle des Kriegsfürsorgeamtes des k. u. k. Kriegsministeriums abgeführt wird. Für den k. k. Statthalter: Mayrhofer m. p. Die Kirchensammlungen vom 18. August 1916 in der Diözese Lavant ergaben die beträchtliche Totalsumme von 5810 K 37 h, wobei bemerkt wird, daß zum 18. August 1916 noch mehr Sammelgelder eingelaufen sind, die aber ob des verspäteten Einlangens nicht hier inbegriffen sind. Sie werden vielmehr den Kirchensammlungen an den Opfertagen vom 4. bis 8. Oktober 1916 beigeschlossen werden. Für alle diese patriotischen Spenden wird dem hochwürdigsten Domkapitel, der hochwürdigcn Stadtgeistlichkeit in Marburg, dem wohlehrwürdigen Diözcsanklerns und allen Gläubigen, die zu diesem Erfolge in so hochherziger Weise beigetragen haben. Hiemit der tiefempfundene Dank ausgesprochen. Dieser Dank wurde von Seiner F. B. Gnaden auch in der Predigt anläßlich der 15. Kriegsandacht am 1. Oktober 1916 mit folgenden Worten ausgesprochen: „Tiefbewegten Herzens sage ich heute angesichts des lebendigen, im Tabernakel wohnenden Gottmenschen den wärmsten oberhirt-lichen Dank meinen liebe» Diözesanen, die bisher so große, ja, übergroße Geldsummen für edle, hochpatriotische Zwecke bereitwilligst geopfert haben." Ausweis der Spenden: Seine Fürstbischöflichen Gnaden und Exzellenz Dr. Michael Napotnik 100 K, Josef Majcen 2 K, Martin Matek 20 K, Franz Moravee 10 K, Dr. Johann Tomažič 10 K, Rudolf Janežič 15 K, Josef Zidanšek 20 K, Franz de Paula Kovačič 2 K, Dr. Augustin Stegenšek 2 K, Dr. Josef Hohlster 10 K, Dr. Franz Lukman 5 K, Dr. Josef Somrek 10 K, Dr. Matthias Slavič 10 K, Dr. Anton Medved 10 K, Johann Bapt. Vreže 10 K, Franz Simonič 5 K, Anton Tkave 4 K, Johann Bogovič 3 K, Anton Jerovšek 10 K, Josef Trafenik 2 K, Johann Sušnik 2 K, Eugen Lorger 2 K. Zusammen 264 K. Dekanat Marburg l. D. U.: Dompfarre 73 K 94 h, Hl. Maria 47 K 19 h, St. Peter b. Marburg 39 K 39 h, St. Martin 89 K 94 h, St. Barbara 17 K 48 h, St. Margareten 69 K 94 h, Ob. St. Kunigund 16 K, Hl. Kreuz 19 K 94 h, Gams 22 K. Zusammen 395 X 82 h. Dekanat Alten markt: Altenmarkt 33 K, St. Martin bei Windischgraz 30 K, Windischgraz 98 K, Pameče 25 K, St. Florian 20 K, St. Nikolaus 12 K, St. Peter 15 K, St. Johann 10 K, Podgorje 10 K, Siele 7 K, Razdor 5 K, St. Ilgen 5 K. Zusammen 270 K. Dekanat Cilli: Pfarrkirche St. Daniel 60 K, Ma-rien-K'irche 33 K 53 h, St. Josef-Kirche 50 K, Kapnziner-Kirche 18 K 57 h, Sachsenfeld 15 K, Tüchern 55 K, Greis 18 K, Galizien 26 K 31 h, Heilenstein 10 K. Zusammen 286 K 41 h. Dekanat Drachen bürg: Dobje (H. Pfarrer Johann Žager 10 K) 60 K, St. Margareten b. Montpreis 12 K 74 h, St. Veit b. Montpreis 13 K. Zusammen 85 K 74 h. Dekanat Dra u s eld: Hauptpfarramt Kötsch 34 K 23 h, Zirkoviz 33 K 10 h, Schleiniz b. Marburg 30 K, St. Lorenzen 5 X 30 h. Zusammen 102 K 63 h. Dekanat Fraßlau: Pfarre Fraßlau 77 K 58 h, Franz 42 K 94 h, Gomilskv 40 K, Paul bei Pragwald 31 K 44 h, St. Martin a. d. Pak 20 K 10 h, Riet 10 K, St. Georgen unter Tabor 16 K 94 h, St. Andrà ob Heilenstein 9 K 94 h. Zusammen 248 K 94 h. Dekanat G o n o biz: Hauptpfarramt Gonobiz 132 K 55 h (H. Archidiakon Fr. Hrastelj 30 K, H. Jurhar 10 K, H. Podpečan 2 K), Loče 27 K 70 h (Pfarrer u. Kaplan 10 K), Skoinern 3 K 80 h, Špitalič 15 K 82 h (H. Goričan 10 K), Kebelj 10 K (H. Pfarrer Krener 2 K 26 h), Prihova 30 K, Cabrai» 22 K, Seitzdorf 7 K, St. Bartholomäus 9 K, Stra-nizen 15 K 85 h (H. Pfarrer Preglej 4 K), Reischach 24 X (H. Pfarrer Karba 5 K), St. Kunigund 40 K (H. Pfarrer öelih 20 K). Zusammen 337 K 72 h. Dekanat Großsonntag: Großsonntag 53 K (die Pfarrsinsaßen 48 K, H. Pfarrer Machart 5 K), St. Wolf-gang am Kagberge 47 K, St. Nikolaus bei Frieda» 40 K, Polstrau 35 K (die Pfarrsinsassen 20 K, H. Pfarrer Cajn-kar 10 K, H. Toplak 5 K), Allerheiligen 28 K, St. Thomas bei Frieda» 16 K 50 h, St. Leonhard bei Großsonntag 13 K 70 h, Frieda» 53 K 80 h (die Pfarrsinsassen 43 K 80 h, H. Dechant Gliebe 10 K). Zusammen 340 K 80 h. Dekanat J a r i ng: Jaring 35 K, St. Jakob in W. B. 60 K, St. Aegiden 50 K, St. Georgen 20 K, Unt. St. Kunigund 12, Witschein 5 K. Zusammen 182 K. Dekanat St. Leonhard: St. Leonhard 40 K 14 h, St. Anna am Kriechen berge 30 K, St. Anton 15 K 24 h, St. Wolfgang in W. B. 9 X 94 h, St. Georgen 64 K, St. Rupert in W. B. 35 K. Zusammen 194 K 32 h. Dekanat Luttenberg: Luttenberg 70 X, Hl. Kreuz 120 X (die Pfarrsinsassen 95 X 32 h, Martin Bohanee, Bučja ves 20 X, Pfarrer Weixl 4 K 68 h), Wernsee 16 X 20 h, Kapellen 86 K, St. Peter bei Radkersburg 30 X, Kleinsonntag 3 K 40 h, St. Georgen a. d. Stainz 41 X 94 h. Zusammen 367 X 54 h. Dekanat Mahrenberg: Mahrenberg 10 K 50 h, Hohenmauten 10 K, Remšnik 30 K 02 h, Frese» 10 K, St. Oswald 10 K, Sobot 15 K, Rotwein 2 K. Zusammen 87 K 52 h. Dekanat Marburg r. D. U.: St. Magdalena in Marburg 35 K, Hl. Maria in Rast 35 K, Maria Wüste 30 K 60 h, St Lorenzen ob Marburg 5 K, Lembach 5 K. Zusammen 110 K 60 h. Dekanat St. Ma rei n: Dek. Pfarre St. Marein 83 K 82 h, St. Georgen a. d. Siidb. 20 K, Ponigl 8 K 50 h, Zibika 13 K 18 h, Süßenberg 4 K 20 h, Trennenberg 23 K, Kalobje 15 K, Schleiniz b. Cilli 5 K 50 h, St. Stefan bei Süßenheim 6 K, St. Veit 20 K, Süßenheini 16 K. Zusammen 215 K 20 h. Dekanat Neukirchen: Neukirchen 10 K 40 h, Hoheneck 100 K, Sternstein 2 K 15 h, Weitenstein 50 K, Kirchstätten 20 K, Doberna 30 K. Zusammen 212 K 55 h. Dekanat Oberburg: Oberburg 12 K, St. Laveri 24 K 06 h, Laufen 30 K 70 h, St. Martin 15 K, Nazareth 7 K 95 h, Boöna 5 K, Sulzbach 30 K, Neustist 13 K 65 h. Zusammen 138 K 36 h. Dekanat P et ta it: Hanptpfarre Pettan 71 K, St. Peter und Paul 62 K, Haidin 50 K, St. Lorenzen 55 K, St. Marxen 73 K 06 h, St. Andrà 8 K, St. Urban 5 K 20 h, Wurniberg 13 K 06 h, Polenšat 20 K 20 h, St. Margareten b. Pettau 15 K. Zusammen 372 K 52 h. Dekanat Rohitsch: Rohitsch 52 K (Pfarrsinsassen 38 K, H. Hanplpfarrer Šalamon 12 K, Kaplan Žefar 2 K), Hl. Kreuz 41 K 27 h, St. Hemma 15 K (H. Pfarrer 5 K), St. Peter 32 (H. Pfarrer 10 K), Kostreiniz 20 K (H. Pfarrer 10 K), St. Florian 15 K (H. Pfarrer 5 K), Schillern 20 K (H. Pfarrer 10 K), Stopcrzen 6 K. St. Rochns 20 K (H. Pfarrer 5 K). Zusammen 221 K 27 h Dekanat Saldenhofen: St. Nikolaus in Salden-Hofe» 60 K (H. Hauptpfarrer Alois Arzenšek 30 K), Reifnik 20 K, Wuchern 7 K, St. Primus 2 K, St. Anton 10 K, Trosi» 10 K. Zusammen 109 K. Dekanat SauritIch: Sauritsch 20 K, St. Barbara in der Kollos 30 K, Leskovez 18 K 03 h, St. Veit b. Pettau 60 K 04 h, Hl. Dreifaltigkeit 25 K. Zusammen 153 K 07 h. Dekanat Schall tal: Skališ 30 K, St. Johann am Weinberg 20 K (die Pfarrsinsassen 15 K, der Pfarrer 5 K), St. Aegiden 17 K, St. Michael b. Schönstem 60 K, Ob.-Ponikl 50 K, Weißwasser 18 K, Zavodnje 17 K. Zusammen 212 K. Dekanat Tiis s er: Hanptpfarre Tiiffer 55 K, Laak 21 K 78 h, Dol 22 K 08 h, St. Ruprecht ob Tiiffer 40 K, St. Gertraud 35 K, Razbor 15 K, Tri fa il 60 K 06 h, St. Nikolaus ob Tiiffer 30 K, St. Margareten 5 K, St. Leonhard 12 K, Scheuern 11 K, Gairach 6 K. Zusammen 312 K 92 h. Dekanat Videm: Stadtpfarre Rann 55 K, Reichen« bürg 54 K 20 h, Lichtenwald 65 K, Pischetz 13 K, Msell 75 K, Dobova 6 K, Sromlje 8 K, Kapellen 15 K, Artitsch 12 K, Kopreinitz 20 K 04 h, Zabukovje 15 K 40 h, Zdole 40 K. Zusammen 378 K 64 h. Dekanat Win d. - F e i st riz : Stadtpfarre Windisch-Feistriz 20 K 40 h, St. Martin am Bachern 10 K, Ober« Pulsgau 20 K, Unter-Pulsgau 30 K, Kerschbach 17 K 40 h, Laporje 17 K, Maxau 30 K, Studeniz 15 K, Pvltschach 40 K, Tainach 11 K. Zusammen 210 K 80 h. Gesamtsumme 5810 K 37 h. 147. Inanspruchnahme von Getreide und anderen Lebensmitteln. Aas F. B. Ordinariat hat unter dem 30. Oktober 1916 Z. 5490 an die wohlehrwürdigen F. B. Pfarrämter nachstehenden Erlaß gerichtet: Im diesjährigen Kirchlichen Verordnnngsblatte für die Lavanter Diözese Nr. XI. Abs. 12. S. 145—147 wurden die hochw. Herren Seelsorger „auf den Ernst der gegenwärtigen Lage aufmerksam gemacht und freundlich eingeladen, hinsichtlich der Inanspruchnahme von Getreide verständnisvoll die bäuerliche Bevölkerung aufzuklären und bei jeder Gelegenheit — namentlich auch von der Kanzel — auf sie beruhigend einzuwirken?' Laut einer Mitteilung der Grazer Zweigstelle der Kriegsgetreideverkehrsanstalt soll nun nach den in letzter Zeit von verschiedenen Seiten gemachten Wahrnehmungen die Geistlichkeit in manchen Gebieten ihren großen Einfluß auf die Landbevölkerung hinsichtlich der für die Versorgung der Städte und Jndustrieorte so dringend notwendigen Aufbringung von Getreide und Kartoffeln nicht mit entsprechendem Nachdrucke geltend machen, ja mitunter sogar den Zwangsniaßregeln der Behörden ablehnend gegenüberstehen, anstatt der Bevölkerung den Ernst der Lage begreiflich zu machen und Die behördlichen Anordnungen nach Kräften zu unterstützen. Derartige Klagen sind namentlich hinsichtlich des politischen Bezirkes Cilli laut geworden. Aus diesem Anlasse werden die wohlehrw. F. B. Pfarrämter neuerlich auf den Ernst der Lage aufmerksam gemacht und dringend angewiesen, ihren Einfluß auf die Landbevölkerung hinsichtlich der für die Versorgung der Städte und Jndustrieorte absolut notwendigen Aufbringung von Getreide und Kartoffeln mit entsprechendem Nachdrucke geltend zu machen und die behördlichen Anordnungen nach Kräften zu unterstützen. Im Staate gibt es verschiedene Stände und Berufe die aufeinander angewiesen sind. Ein überaus wichtiger Stand ist der Stand der Landwirte. Bo» geordneter, blühender Landwirtschaft hängt das Wohl der Allgemeinheit ab. Aber auch dieser Stand benötigt anderer Stände, er braucht Priester, Lehrer, Beamte, Soldaten, Handwerker, also Stände, die nicht vom Laudbau leben. Diesen Ständen müssen die zur Erhaltung des Lebens notwendigen Nahrungsmittel von jenem Stande zukommen, der den Anbau und die Besorgung derselben zur Aufgabe hat. Die Regierung als die Leiterin der Allgemeinheit und Hüterin des Gesamtwohles muß dafür Sorge tragen, daß alle Stünde mit den Nahrungsmitteln auslaugen. Deshalb ist es ganz natürlich und selbstverständlich, daß sie Getreide, Kartoffeln und andere Lebensmittel gegen Bezahlung von denjenigen abverlangt, die einen größeren Vorrat davon haben als sie selbst benötigen, um so eine gleichmäßige Verteilung derselben vornehmen zu können. Es ist nicht zu bezweifeln, daß sie ein warmes Herz und ein richtiges Verständnis für das Land besitzt. Deshalb ist es widersinnig, sich diesbezüglichen behördlichen Maßregeln gegenüber gleichgültig oder gar ablehnend zu verhalten, zumal in der gegenwärtigen Zeit der Not. Jetzt gilt der Wahlspruch: Einer für alle, alle für einen! Für das Vaterland müssen wir alles opfern, was wir haben und vermögen: Söhne, Glocken, Geld, Gesundheit, Gut und Blut. Unsere tapfere» Truppe» verteidigten bisher das Vaterland mit den größte» Opfern, aber auch mit den größten Erfolgen. Wir müssen zum endlichen Siege das Un fri ge mitbeitrage». Es wäre unverantwortlich, wenn gerade wir in der von feindlichen Invasionen verschonten Heimat unterliegen würden, iveil wir uns im Verbrauch von Nahrungsmitteln nicht mäßigen, nicht einschräuken wollten. Uns würde dann die Schuld an der Besiegung des Vaterlandes treffen. Demnach kann in diesen bangen, schweren und ernsten Zeiten nur ein Wirken mit vereinten Kräften und ein allseitiger Opfersinn zum Ziele führen. Das gebe Gott! t Michael, Fürstbischof. 148. Die Waffe der Daheimgebliebenen: Zeichnung der V. Kriegsanleihe. Ium fünften Male ergeht au die treuen Staatsbürger Österreichs der Ruf zur Zeichnung einer Kriegsanleihe. Anläßlich der früheren vier Kriegsanleihen habe ich die F. B. Pfarrämter freundlich und eindringlich eingeladen, dieselben kräftigst und wirksamst zu fördern,1 und die hochw. Herren Seelsorger sind meinen Einladungen bereitwilligst nachgekommen. sie haben ihre Aufgabe bestens gelöst. Anerkannterweise ist es zu nicht geringem Teile ihren zielbewußte» Bemühungen zuzuschreiben, daß jede der vier ersten Kriegsanleihen einen Sieg unserer Monarchie und eine schwere Enttäuschung unserer Feinde bedeutete. Nun ist es wieder an der Zeit, sich die Mahnung des göttlichen Heilands vor Augen zu halten: „Volenti mntnari a te, ne avertaris ! Von dem, der von dir leihen will, wende dich nicht ab!" (Matth. 5. 42). Jetzt gilt es aufs neue, der im Ausland verbreiteten Meinung von der Erschöpfung Österreichs entschieden entgegenzutreten. Wir wollen neuerdings einen Beweis für die unbeugsame Kraft unseres wirtschaftlichen Lebens und für das unerschütterliche Vertrauen in die Zukunft unseres Kaiserreiches liefern. Laut eines infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 30. Oktober 1916 Z. 55229 vom hohe» Präsidium der k. k. steierm. Statthalterei unterm 6. November 1916 Prf. Z. 3401/7 anher gerichteteten Schreibens gelangt in der nächsten Zeit die 5. österr. Kriegsanleihe zur Begebung. Diese „stellt uns vor die Aufgabe, durch Anspan- 1 Kirchl. Verordnungsblatt für die Satianter Diözese, 1916. Nr. V. Abs. 44. S. 73. nung aller Kräfte den ruhmvollen Siegen unserer unüberwindlichen Heere einen neuen glänzenden Sieg auf wirtschaftlichem Gebiete hinzuzufügen. Seit Begebung der 4. Kriegsanleihe haben unsere tapferen Truppen und die unserer treuen Verbündeten dem furchtbaren, seit vielen Monaten vorbereiteten Austurme auf allen Fronten mit unvergleichlichem Heldenmute standgehalten. Die lauge angekündigte, mit einem ungeheuren Aufgebote von Menschen und Material durchgeführte Generalosiensive unserer Feinde im Sommer und im Herbste dieses Jahres haben ihnen kaum nennenswerten Gebietsgewinn, aber unermeßliche Verluste eingetragen; immer wieder brachen ihre wütenden Angriffe au dem heldenhaften Widerstande unserer Truppen blutig zusammen, und als es unseren Feinden endlich gelungen war, Rumänien zum Verrate und heimtükischen Überfalle auf seinen früheren Verbündeten zu bewege», da zeigte sich klar die unerschöpfliche militärische Kraft der Mittelmächte in den vernichtenden Schlügen, die sie gegen den neuen Feind führten. Weite Gebiete feindlicher Länder halten wir als wertvolles Unterpfand für ein siegreiches Ende unentwindbar in Händen und mit unerschütterlicher Zuversicht vertrauen wir der Kraft unserer siegreichen Waffen. Auch die finanziellen Verhältnisse haben sich weiter befriedigend entwickelt. Wenn uns auch die Absperrung vom Weltverkehre manch' schmerzliche Entbehrungen auferlegt, so bewirkt sie andererseits, daß die Aufwendungen des Krieges fast ausschließlich wieder dem Jnlande zugute kommen." Die gesteigerten Heeresbedürfnisse haben auch eine Steigerung der Preise zur Folge und soiooljl dein Landmanne als auch dem Gewerbetreibenden bietet sich günstige Gelegenheit, die Erzeugnisse seines Fleißes gut zu verkaufen, und so die Möglichkeit, über größere Geldsummen zu verfügen. Zudem „wird auch — heißt es wieder im obzitierten hohen Erlasse — die 5. Kriegsanleihe, wie die vorhergegangenen, hinsichtlich der Rentabilität außerordentlich günstige Aussichten bieten und auch die Beschaffung der zur Einzahlung notwendigen Mittel im Kreditwege wird durch entsprechende Einrichtungen im Rahmen der bestehenden Kreditorganisationen wie bisher möglichst erleichtert und durch weitgehende Gebührenbefreiungen verbilligt und gefördert werden." Auch werden wieder wie bei der 4. Kriegsanleihe zwei Arten von Wertpapieren zur Ausgabe gelangen, deren eine eine außergewöhnliche Verzinsung für eine Reihe von Jahren bieten, während die andere bei ebenfalls hoher Rentabilität schon in kürzester Zeit zur Rückzahlung gelangen wird. Beide Arten sind ein Volkspapier, durch dessen Erwerbung sich jedermann glänzende Vorteile sichert. Dem Reichen wie dein Armen wird Gelegenheit geboten sein, seine Ersparnisse nach dem Urteile gediegener Fachmänner unbedingt sicher und hochverzinslich an-zulcgen. Die Bedingungen für eine rege Beteiligung iveiter Kreise der Bevölkerung an der bevorstehenden 5. Kriegsanleihe sind also gegeben. Zuversichtlich können wir in die Zukunft blicken, aber ebenso unbesorgt können wir das Geld dem Vaterlande anvertrauen. In je höherem Maße dies geschieht, desto sicherer wird mit Gottes Hilfe die Entscheidung in diesem furchtbaren Kriege zu unseren Gunsten fallen. Wer Kriegsanleihe zeichnet, bringt kein Opfer, sondern schützt hiedurch sein eigenstes Interesse. Der gegenwärtige Krieg bedeutet für den Einzelnen ebenso einen Kampf ums Dasein wie für das ganze Reich. Der Sieg des Staates wird zugleich der Sieg des einzelnen Staatsbürgers sein. Und wenn jeder ausnahmslos seine ganze finanzielle Kraft einsetzen wird, um die heiß erstrittenen Siege unserer wackeren Truppen durch einen entscheidenden Sieg auf wirtschaftlichen Gebiete zu ergänzen, so wird es unseren Feinden klar werden, daß ihre oft verkündete Absicht, uns zu zertrümmern, endgültig gescheitert ist. In nicht zu ferner Zukunft winkt uns dann der goldene Friede! Im Sinne der voranstehenden Ausführungen wollen die hoch». Herren Seelsorger ihren Einfluß auf die allzeit opferwillige Bevölkerung von der Kanzel und im Amte von jetzt an bis zum Abschluß der Zeichnung rückhaltlos und nachdrücklichst geltend machen und an der Belehrung der Gläubigen sowie an der Bekämpfung falscher Auffassungen und Vorurteile allenfalls auch durch Abhaltung von volkstümlichen Vorträgen über diesen Gegenstand und durch Beteiligung an diesbeziehentlichen Veranstaltungen1 eifrigst mitwirke». Behelfe hiezu in Form von Flugblättern werden ihnen von der hochlöbl. k k. Statthalterei rechtzeitig zugehen. Wenn wir das Unsrige tun, dann wird- Gott unsere Bemühungen segnen, so daß unser geliebtes Vaterland die Mittel zur Kriegführung nicht im Auslande unter demütigenden Bedingungen ivird suchen müssen, sondern daß es aus eigener Kraft den entsetzlichen Krieg, der solange tobt und wütet, siegreich bestehen wird. Gott ist bisher mit uns gewesen, Gott wird uns auch weiter helfen: In seinen Händen ist der Sieg! Reddite ergo omnibus debita : cui tributum, tributum ; cui vectigal, vectigal ! (Rom. 13, 7). Marburg, am Feste des hl. Kriegsmannes und Bischofs Martinus, den 11. November 1916. f Michael, Fürstbischof. 1 Bist. Einladung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Marburg vom 8. November 1916 Art ß.'201/pracs. an die F. B. Pfarrämter des pol. Bezirkes Marburg. 149. Iahrtagsseier der Thronbesteigung Seiner Majestät Kaisers Frau; Joseph I. im Weltkriegsjahre 1916. Jum drittenmale im furchtbaren Toben des Weltkrie- ges werden wir am kommenden 2. Dezember l. I. den Thron-besteignngstag Seiner Majestät des innigstgeliebten und treuverehrten Jnbelkaisers Franz Joseph I. begehen. Mit unge-mindertet- Kraft rast der Weltbrand weiter, und unseren früheren Feinden hat sich noch ein zehnter angeschlossen. In diesen Tagen des gewaltigen Völkerringens wollen wir mit inniger Treue und hingebungsvoller Liebe die schweren Leiden und Lasten des Krieges mit Opfermut ertragen, und in dieser Gesinnung den 68. Jahrestag der Thronbesteigung Seiner kais. und königl. Apostolischen Majestät in recht würdiger Weise feiern. Ans diesem Anlasse ordne ich nachstehendes an: I. Am letzten Sonntag nach Pfingsten, den 26. November 1916, sollen die Gläubigen in der Predigt auf die hohe Bedeutung der Festfeier aufmerksam gemacht und freundlich eingeladen werden, sich zu der am 2. Dezember dieses Jahres, bezw. wo es den Ortsverhältnissen mehr entspricht, am darauffolgenden Sonntag, den 3. Dezember, stattfindenden kirchlichen Erinnernngsfeier recht zahlreich einzufinden und für Seine Majestät, für das ganze erlauchte Herrscherhaus, sowie für die heldenhafte österreichische Armee an- dächtig und vertrauensvoll zu beten. Au Orten, wo sich öffentliche Behörden befinden, ist denselben von der oben angeführten vaterländischen Festlichkeit geziemende Mitteilung zu machen. 2. Die Gläubigen sind auch darüber aufzukläreu, daß laut Schreibens des Herrn Generals der Inf. Viktor von Latscher vom 7. November 1916 und gemäß der Zuschrift des Kriegsfürsorgeanites des k. und k. Kriegsministeriunis, Zweigstelle für das Herzogtum Steiermark, vom 7. November 1916, wie in den beiden bereits abgelauseneu Kriegs-fahren, so auch heuer im ganzen Lande Steiermark am Throu-bestcigungstage Seiner Majestät unseres Kaisers der dritte Soldaten tag abgehalten wird. Die volle Einnahme des Soldatentages soll für unsere heldenmütigen Krieger und für lokale Kriegsfürsorgezwecke und zwar speziell für eine Weihnachtsbeschernng armer Kinder der Reservisten verwendet werden. Es sind schon mehrere Veranstaltungen abgehalten worden, die sich mit der Ausbringung von Liebesgaben für nufere heimischen Truppen, für Witwen und Waisen und für Invaliden befaßten. Alle hatten einen glänzenden Erfolg aufzuweisen. Es ist zu erwarten, daß auch diese Veranstaltung in keiner Weise knapper ausfallen wird. Die Zeiten sind zwar schwer geworden und drückend sind die Lasten, die wir tragen, allein der außerordentlich vaterländische Zweck der Veranstaltung und die Pflicht. die uns der Glaube lehrt, dem Nächsten in der Not beiznstehen, werden gewiß alle aufmuntern, im Wohltun nicht nachzulassen. „Jawohl — so sprach ich in der zehnten Kriegspredigt anläßlich der zweiten großen Kriegsprozession mit 31. Oktober 1915 und das gilt in noch höherem Maße heutzutage — nun heißt es Werke der Vaterlandsliebe tun, Werke der Barmherzigkeit üben, Tränen trocknen, Leiden lindern, Kummer und Trauer stillen. Unsere Hilfe benötigen die Verwundeten, ihrer bedürfen die Krieger, Witwen und Waisen. Helfen wir allenthalben durch Wort und Werk, durch Rat Tat! Jetzt gilt das Mahnwort des Vaters Tobias an den jungen Tobias: Gib von deinem Vermögen Almosen und wende dein Auge von keinem Armen ab; denn so wird es geschehen, daß sich auch von dir des Herrn Angesicht nicht abwendet. Soweit du nur vermagst, sei barmherzig! Wenn du viel hast, so gib reichlich; wenn du wenig hast, so suche mich das wenige gern mitzuteilen!' Denn du sammelst dir einen guten Lohn für den Tag der Not. Das Almosen befreit von Sünden und vom (ewigen) Tode und läßt nicht zu, daß die Seele in die Finsternis komme." (Tob. 4, 7—11).1 3. Am 1. Adventsonntag, den 3. Dezember, soll in allen Pfarr- und Klosterkirchen, mich dort wo der Festgottesdienst schon am 2. Dezember stattgefunden hat, nach dem ersten Gottesdienste das Allerheiligste den Tag über ausgesetzt bleiben und die Andacht nachmittags mit einer Betstunde abgeschlossen werden. 4. Am Schluffe des Kaiseramtes am 2. bezw. 3. Dezember ist der Dankhymnus Te Denm anzustimmen und die österreichische Volkshymne „Gott erhalte" zu singen. 5. Am genannten ersten Adventsonntag, den 3. Dezember 1916, ist in allen Kirchen eine Sammlung für die Zwecke des Soldatentages abzuhalten. In der Kathedralkirche zu Marburg werden die Beitrüge der Stadtgeistlichkeit bereits am 2. Dezember vor dem Offertorium des feierlichen Pontifikalamtes auf den Hochaltar gelegt werden. Das Erträgnis der Sammlung wolle von den F. B. Pfarrämtern im Wege der vorstehenden F. B. Dekanalämter mit tunlichster Beschleunigung anher eingesendet werden, worauf der gesammelte Geldbetrag sofort seinem Zwecke zugeführt werden wird. Wirken wir gute Werke, solange es Tag ist; es kommt die Nacht, da niemand wirken kann! F. B. Lavanter Ordinariat, am Feste des hl. Gregors des Wundertäters, den 17. November 1916. f Michael, Fürstbischof. ' Dr. Michael Napotnik, Tröstet einander mit diesen Worten! Marburg, 1916. S. 15 f. 150. Obletnica nastopa vlade Njih Veličanstva cesarja Franca Jožefa I. v vojnem letu 1916. Tretjikrat v dobi grozno besneče svetovne vojske bomo prihodnjega dne 2. decembra 1.1. praznovali obletnico nastopa vlade Njih Veličanstva iskreno ljubljenega in vobče čislanega cesarja Franca Jožefa I. Nič ni ponehala sila morečega ognja, železa in svinca, in prejšnjim našim sovražnikom se je pridružil letos še deseti nasprotnik. V teh dnevih velikanske borbe ljudstev hočemo v neomajni zvestobi in vdani ljubezni do cesarja potrpežljivo prenašati nadloge in težave, ki nam jih nalaga strašna vojska, in v tem domoljubnem zmislu bomo prav vredno in primerno slavili 68. obletnico blagoslovljenega vladanja Njih ces. in kralj, apostolskega Veličanstva. Za slavje preznamenitega spominskega dneva naročim to le: 1. Poslednjo nedeljo po binkošti h dne 26. novembra 1916 se naj verniki v pridigi opomnijo na visoki pomen slavnosti ter se prijazno povabijo, da se naj v prav obilnem števila udeležijo cerkvene svečanosti dne 2. decembra, oziroma, kjer bo krajevnim razmeram primerneje, pa naslednjo nedeljo dne 3. decembra t. 1., ter naj pobožno in zaupno molijo za Njih Veličanstvo, za vso presvetlo vladarsko hišo in za hrabro avstrijsko armado. Na krajih, kjer se nahajajo javna oblastva, se naj ista vljudno obvestijo o zgoraj omenjenem domoljubnem slavju. 2. Vernikom se naj oznani, da se bo vsled semkaj došlega pisma gospoda generala infanterije Viktorja pl. Latscher in glasom dopisa štajerske podružnice vojno-oskrbnega urada c. in kr. vojnega ministrstva z dne 7. novembra 1916 priredil, kakor se je to zgodilo v obeh preteklih letih, tudi letos ob obletnici vladanja Njih Veličanstva tretji vojaški dan, namenjen pobiranju milih darov. Ves donesek vojaškega dneva se bo obrnil za naše junaške vojščake in za domače vojno-oskrbne namene, zlasti še za primerno božičnico vprid ubogim otrokom rezervistov. Vršile so se že večkatere prireditve, tako oba prejšnja vojaška dneva, potem zbirce ob cesarjevem rojstnem dnevu in Njihovem godu lani in letos, katerih doneski so se porabili za obdaritev naših domačih bojnikov, njihovih vdov in sirot, pa tudi v podporo ranjenih ali bolnih vojščakov. Vse te prireditve so se vrlo dobro obnesle, in Lavantinska škofija je prispevala k njim vsa-kikrat ne ravno mali delež. Želeti in pričakovati je, da prihodnji tretji vojaški dan glede na vsestransko požrtvovalnost ne bo zaostal za svojima prednikoma. Časi so sicer postali zelo težavni in hudo nas tlačijo raznovrstna bremena ; toda izredno domoljubni namen prireditve in pa dolžnost, ki nas jo uči sveta vera, da namreč pomagamo bližnjemu v njegovi stiski, nas bota gotovo izpodbujala, da ne bomo opešali v dobrih delih. Da, zares — tako sem govoril v 10. vojni pridigi po drugi veliki vojni procesiji dne 31. oktobra 1915 in to velja še v višji meri dandanašnji — zdaj je treba opravljati dejanja domoljubja, izvrševati dela usmiljenja, brisati solze, lajšati gorje, tešiti bolečino in žalost ! Naše pomoči so potrebni ranjenci, po njej hrepenijo vojščaki, vdove in sirote. Pomagajmo na vse strani z besedo in z dejanjem, z nasvetom in z dobrim delom ! Zdaj velja opomin očeta To bij a mlademu Tobiju: „Od svojega premoženja dajaj miloščino in svojega obraza ne obračaj od nobenega ubožca ; tako namreč se bo zgodilo, da tudi Gospod od tebe ne bo obrnil svojega obličja. Kakor premoreš, tako bodi usmiljen ! Ako imaš obilo, dajaj obilo ! Če imaš malo, se potrudi, tudi malo rad podeliti! Zakaj dobro plačilo si nabiraš za dan stiske, ker miloščina reši vsega greha in smrti ter ne dopusti duši priti v temo.“ (Tob. 4, 8—11) 1 3. Prvo adventno nedeljo dne 3. decembra 1916 ostani v vseh župnijskih in samostanskih cerkvah, tudi tam, kjer se je slovesna služba božja za cesarja že vršila 2. decembra, po prvem svetem opravilu Najsvetejše izpostavljeno črez dan, in pobožnost se popoldne skleni z molitevno uro ! 4. Ob koncu svete maše za cesarja dne 2. oziroma 3. decembra se zapoj zahvalna pesem Te Deu m in zadoni cesarska himna Bog ohrani ! 5. Imenovano prvo adventno nedeljo dne 3. decembra 1916 se naj v vseh cerkvah priredi darovanje za namene vojaškega dneva. V stolni cerkvi v Mariboru se bodo prispevki mestne duhovščine dne 2. decembra pred ofertorijem ali darovanjem slovesne pontifikalne svete maše položili na glavni aitar. Nabrane mile darove naj kn. šk. župnijski uradi potom dekanijskih uradov kar najhitreje pošljejo semkaj, na kar bo vsa vsota nemudoma izročena svojemu namenu. Delajmo dobra dela, dokler je dan; pride noč, ko nihče ne more delati ! Kn. šk. Lavantinski ordinarij at v Mariboru, na god sv. Gregorija Čudodelnika, dne 17. novembra 1916. f Mihael, knezoškof. 1 Dr. Michael Napotnik, Tröstet einander mit diesen Worten t Marburg, 1916. Str. 15 nsl. 151. Einführung eines Kriegszufchlages ;u den direkten Steuern. Das Reichsgesetzblatt Nr. 280 veröffentlicht die kaiserliche Beiordnung vom 28. August 1916, betreffend die Einführung eines Kriegszuschlages zu den direkten Steuern, wie folgt: Kricgsznschlag. Artikel I. Mit Rücksicht auf die durch den Krieg geschaffenen außerordentlichen Verhältnisse werden vom Steuerjahr 1916 an bis auf weiteres zu den direkten Steuern Kriegszuschläge nach den folgenden Bestimmungen eingehoben: § 1. Als Kriegszuschlag wird erhoben: 1. Zu der in § 3 des Gesetzes vom 23. Jänner 1914, R. G Bl. Nr. 14, mit 19 3 Prozent des ermittelten Reinertrages festgesetzten Grundsteuer ein Zuschlag von 80 Prozent der ordentlichen Steuer. 2. Zur allgemeinen Erwerbsteuer ein Zuschlag von 100 Prozent der ordentlichen Steuer, wenn der Steuerpflichtige der I. und II. Erwerbsteuerklasse, von 60 Prozent, wenn der Steuerpflichtige der III. und IV. Erwerbsteuerklasse angehört; die in die Erwerbsteuerklassen nicht eingereihten Erwerbsteuerpflichtigen haben den lOOprozentigen oder den OOprozentigen Zuschlag zu entrichten, je nachdem die Stenerjahresschnldigkeit 300 K übersteigt oder nicht . . . 4. Zu der auf Grund von Bekenntnissen veranlagten Rentensteuer ein Zuschlag von 100 Prozent der ordentlichen Steuer; ein gleicher Zuschlag zu der gemäß § 133 des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, vom Schuldner abzuführenden Rentensteuer, jedoch nur bezüglich jener rentenstenerpflichtigen Bezüge, die nach Kundmachung dieser Verordnung zur Auszahlung oder Gutschrift gelangen, und mit Ausnahme der in § 131, Absatz 1, lit. a, und Absatz 2 des zitierten Gesetzes angeführten, dem lOprozentigen oder einem höheren Steuerfnße unterliegenden Bezüge. 5. Zur Einkommensteuer einschließlich des Aufschlages für minderbelastete Haushalte (§§ 172 bis 175 des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, in der Fassung der Personalsteuernovelle vom 23. Jänner 1914, R. G. Bl. Nr. 13) bei einem veranlagten Einkommen tiuit mehr als bis einschließlich ein Zuschlag von Kron c n 3.000 . . 5.200 . 15 Prozent 5.200 . . 7.200 . . 20 „ 7.200 . . 10.000 . 25 10.000 . . 14.000 . . 30 „ 14.000 . . 20.000 . . 35 „ 20.000 . . 26.000 . . 40 .. 26.000 . . 32.000 . . 45 ., 32.000 . . 40.000 . . 50 „ 40.000 . . 48.000 . 55 48.000 . . 56.000 . . 60 ., 56.000 . . 64.000 . 65 64.000 . . 76.000 . . 70 „ 76.000 . . 100.000 . . 80 „ 100.000 . . 140.000 . . 90 „ 140.000 . . 200.000 . . 100 .. über 200.000 , . der ordentlichen Steuer. . 120 „ § 3. Der Rentabilitätszuschlag (§1, P. 3) wird den Gesellschaften stets mittels besonderen Zahlungsauftrages vorgeschrieben und ist binnen 14 Tagen nach dessen Zustellung einzuzahlen. Gegen den Zahlungsauftrag ist binnen 30 Tagen der Rekurs an die Finanzlandesbehörde zulässig. Eine Aufteilung dieses Zuschlages nach den Bestimmungen der §§ 102 bis 108 des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, findet nicht statt. Die übrigen Kriegszuschläge sind von den Steuerpflichtigen, wenn die Bemessung der ordentlichen Steuer bei Wirk-samkeitsbeginn dieser Verordnung schon erfolgt ist, ohne Zahlungsauftrag und spezielle Einforderung einzuzahlen. Die Steuerpflichtigen sind mittels ortsüblich zu verlautbarender öffentlicher Knndinachnng zur Einzahlung anfzufordcrn. In den nach Wirksamkeitsbeginn ergehenden Zahlungsaufträgen bezüglich der ordentlichen Steuer sind die Kriegszuschlüge gesondert auszuweisen. Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer für das Jahr 1916 ist am 1. Dezember 1916, bei späterer Zustellung des Zahlungsauftrages bezüglich der ordentlichen Steuer am Zustellungstage füllig. Jedoch finden die Bestimmungen der §§ 234 ff. des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, über den Abzug der Einkommensteuer durch den Dienstgeber ans den Kriegszuschlag zu dieser Steuer mit der Maßgabe Anwendung, daß der Abzug des Kriegszuschlages in sechs Monatsraten vom 1. Oktober 1916 an» gefangen und insolange die Steuervorschreibung für das Jahr 1916 nicht bekanntgegeben wurde, nach Maßgabe der Steuervorschreibung des Vorjahres zu erfolgen hat. Der Kriegszuschlag zur Grundsteuer für das Jahr 1916 ist im letzten für diese Steuer geltenden Einzahlungstermin fällig. Der Kriegszuschlag für das Jahr 1916 zur allgemeinen Erwerbsteuer und zur Erwerbsteuer nach dem II. Hanptstücke des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, ist mit Ausnahme des Rentabilitätszuschlages (Absatz 1) am 1. Oktober 1916 fällig. Über Anmeldung des Steuerpflichtigen ist jedoch die Einzahlung des .Kriegszuschlages für das Jahr 1916 zur Grundsteuer und zur allgemeinen Erwerbsteuer in gleichen Raten innerhalb eines Jahres vom Wirksamkeitsbeginne dieser Verordnung an gerechnet auf die Einzahlungstermiue der ordentlichen Steuer aufzuteilen. Der Kriegszuschlag für das Jahr 1916 zur Rentensteuer ist am 1. Dezember 1916 einzuzahlen. Sofern die ordentliche Steuer für das Jahr 1916 zu diesen Zeitpunkten noch nicht vvrge-schrieben ist, sind diese Zuschläge vorläufig gegen seinerzeitige Einrechnung nach der letzten bemessenen ordentlichen Steuer zu entrichten. Für die Folgezeit sind alle Kriegszuschläge zugleich mit der ordentlichen Steuer einzuzahlen. Über Beschwerden wegen ungebührlicher Berechnung der Kriegszuschläge mit Ausnahme des Rentabilitätszuschlages (Absatz 1) entscheidet endgültig die Steuerbehörde I. Instanz. Bei nachträglichen Änderungen bet Steuervorschreibung ist auch die Vorschreibung an Kriegszuschlägen zu berichtigen. — Diese Verordnung wird dem hochwürdigen Seelsorgeklerus zur Benehmuugswissenschaft mitgeteilt. Abänderung der Stempel- Im Reichsgesetzblatte Nr. 281 wurden mit kaiserlicher Verordnung vom 28. August 1916 neue Gebührenvorschriften erlassen. Nahezu alle Stempel und Gebühren wurden erhöht. Jene neuen Bestimmungen, bereit Anwendungsfälle oft wieder' Skala II. Berechnungsgrnndlage Gebühren- betrag K h Bis 40 L . . . . 20 Über 40 bis 80 „ .... — 40 80 120 — 60 „ 120 200 1 — 200 n 400 „ .... 2 — 400 „ 600 „ ... . 3 — ft 600 800 4 — lf 800 „ 1.600 „ . . . . 8 — 1.600 2.400 12 — 2.400 .. 3.200 16 — n 3.200 „ 4.000 20 — „ 4.000 „ 4.800 „ ... . 24 — Übersteigt die Berechnungsgrundlage 4.800 K, so ist von je 1.600 K eine Mehrgebühr von 8 K zu entrichten, wobei ein Restbetrag von weniger als 1.600 K als voll anzunehmen ist. und Gebührenvurschristen. kehren, werden hiemit dem hochwürdigen Seelsvrgeklerus besonders zur Kenntnis gebracht In erster Linie kommen die Skala II. und III. in Betracht. Sie lauten nun: Skala III. Berechnnngsgrundlage Gebühren- betrag K h Bis 20 L . . . . _ 20 Über 20 bis 40 — 40 „ 40 60 „ . . . . — 60 „ 60 100 „ .... 1 — „ 100 200 „ ... . 2 — 200 300 „ .... 3 — „ 300 400 4 — „ 400 ,, 800 „ .... 8 — n 800 „ 1.200 „ . . . . 12 — V 1.200 „ 1.600 „ . . . . 16 — it 1.600 .. 2.000 20 — „ 2.000 „ 2.400 24 — Übersteigt die Berechnungsgrundlage 2.400 K, so ist von je 800 K eine Mehrgebühr von 8 K zu entrichten, wobei ein Restbetrag von weniger als 800 K als voll anzunehmen ist. Der Rechnungsstempel wird dahin abgeändert, daß für Rechnungen der Handel- und Gewerbetreibenden über einen Forderungsbetrag bis 20 Kronen eine Gebühr von 2 Hellern, von mehr als 20 bis 100 Kronen eine Gebühr von 10 Hellern, von mehr als 100 bis 1.000 Kronen eine Gebühr von 20 Hellern, von mehr als 1.000 Kronen eine Gebühr von 50 Hellern von jedem Bogen zu entrichten ist. Endlich bedarf besonderer Erwähnung der Stempel von Eingaben und deren Beilagen. Die fixe Gebühr von 30 h (für jede nicht schon mit einem Stempel gleichen oder höheren Betrages versehene Beilage) wurde auf 50 h erhöht. Es werden also auch Beilagen, die von früher her den Stempel von 30 h (15 kr.) tragen, wenn sie neuen Eingaben angeschlossen werden, mit einem Ergänzungsstempel von 20 h zu versehen sein - Die Eingaben- und Rekursstempel fallen unter die Verdopplung. Der Eingaben st empel beträgt sonach 2 K von jedem Bogen, der Rekurs st empel 4 K vom ersten Bogen und von jedem weiteren Bogen 2 K. Die neue Vorschrift tritt mit dem 1. Oktober 1916 in Kraft und hat auf alle jene Akte Anwendung zu finden, in denen der Staatsschatz den Anspruch auf die Gebühr von diesem Tage au erlangt; es ist also bei Eingaben und deren Beilagen der Tag der Überreichung, bei Quittungen der Tag der Ausstellung, bei Verträgen der Tag des Abschlusses maßgebend. Aufmerksam gemacht wird, daß nicht bloß Gesuche, sondern alle Eingaben, die nicht einen ausdrücklichen gesetzlichen Befreiungsgrund für sich haben, der Stempelpflicht unterliegen, mithin auch Betreibungen oder Nachtragseingaben zu früheren Eingaben, sowie daß Eingaben, die von mehreren Interessenten unterschrieben sind, für jeden davon der vollen Stempelgebühr unterliegen, ferner daß auch telegraphische Eingaben der nachträglich zu erfüllenden Stempelpflicht unterliegen und daß die Stempelpflicht von Eingaben insofern auch nicht durch Privatbriefe an Funktionäre der Behörde umgangen werden darf, als, wenn über ein in einem solchen Briefe enthaltenes Ansuchen nach dessen In- halt eine amtliche Erledigung erfolgen soll und auch wirklich erfolgt, der Eiiigabenstempel nachzutragen ist. Mündliche Ansuchen sind protokollarisch auf« zunehmen und unterliegen gleichfalls der Stempelpflicht als Eingaben. Stempelpflichtige Eingaben und Beilagen, die nicht mit dem erforderlichen Stempel versehen sind, ferner nicht entsprechend gestempelte Quittungen und Rechnungen werden bei persönlicher Überreichung zur Stempelung zurückgestellt, beziehungsweise wenn sie auf anderem Wege einlangen, vorschriftsmäßig notioniert, es sei denn, daß die Behörde, was nach dem Gebührengesetze sogar die Regel sein soll, von einer Amtshandlung über eine ungestempelte Eingabe überhaupt absieht. Auch die Vorschriften über die Stempelgebühr bei Stiftsbriefen, Matrikenscheiiien, Kompetenzgesuchen und bereu Beilagen sind geändert worden. Gemäß dieser Verordnung C (feste Gebühren) § 9 e sind Stiftsbriefe, Matrikenscheine und Kompetenzgesuche fortan statt mit einem 1-L-Stempel mit einem 2-L-Stempel zu versehen und die Beilagen zn Kompetenzgesuchen (§ 9 a) statt mit 30 h mit 50 h zu stempeln, beziehungsweise auf 50 h zu ergänzen. .Die sonst üblichen Gebühren für die Ausstellung von Matrikenscheinen bleiben unverändert. 153. Weisungen inbetreff der statistischen Nachweisungcn über den Klerus und die nichdotierte» Fonde pro 1915. Auf Grund älterer Vorschriften sind von den politischen Landesstellen alle fünf Jahre zwei Übersichten und zwar 1. eine summarische Übersicht über den Klerus und 2. eine detaillierte Übersicht über die Einnahmen und das Vermögen der sogenannten „nichtdotierten Fonde", unter welche auch sämtliche Kirchen und Pfründen, gleichviel, ob sie aus anderen Fonden, insbesondere aus dem Religionssonde Zuschüsse erhalten oder nicht, subsumiert werden, zusammenzustellen und bis Ende des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres an die statistische Zentralkommission einzusenden. Bereits am 13. Oktober 1916 ist dem hochwürdigsten F. B. Ordinariate im Gegenstände seitens der hochlöblichen k. k. Statthalterei nachstehendes Schreiben vom 28. September 1916 Z. 18 ^ 1916 zugekommen: Die k. k. Statistische Zentralkommission in Wien hat mit der Zuschrift vom 10. Juli 1916, Zahl 2478, das Ersuchen gestellt, daß die für das Jahr 1915 zu liefernden Nachweisungen, enthaltend 1. Die Übersicht über den Klerus und 2. die Übersicht über die Gebarung mit den nichtdotierten Fonden, Stiftungen und Anstalten in derselben Weise wie für das Jahr 1910, also nach Maßgabe der bisherigen Formulane» und Vorschriften geliefert werden mögen. Indem sich bezüglich der Anfertigung der Detailausweise auf die mit den H. ä. Zuschriften vom 2. Juli 1891, Zl. 12.175, vom 6. Dezember und 18. Dezember 1907, Zl. 16—1134/13 u. 14 bekanntgegebenen Erläuterungen bezogen wird, ist noch beizufügen, daß in dem Formulare für die nichtdotierten Fonde rc. in der Rubrik „Aktivvermögen in österreichischer Währung verzinslich (oder in Kronenwährung verzinslich), Obligationen nach dem Kurse vom 31. Dezember" sämtliche öffentliche Obligationen einzutragen sind, und daß sämtliche Werte in Kronen Währung anzugeben wären. Als Kurswert würde es sich empfehlen, den Kurs am letzten Börsentage das ist am 25. Juli 1914 einzusetzen, da neuere Kurswerte nicht bestehen. Die k. k. Statthalterei beehrt sich das Ersuchen zu stellen, gefälligst die Verfügung treffen zu wollen, daß die fraglichen Nachweisungen bis längstens Ende November 1916 Hieramts einlangen. Ein Pare der beiden Formularen folgt mit. Für den k. k. Statthalter: Mayrhofer. Hiezu sind am 20. Oktober 1901 von Hieramts eingehende Erläuterungen hinausgegeben worden, die im Nachstehenden teilweise reproduziert, teilweise ergänzt werden und vollauf genügen dürften. 1. Den bestehenden Vorschriften gemäß sind die Nachweisungen über die Einnahmen und das Vermögen der Pfründen, Kirchen u. s. w. für die einzelnen Pfründen, Kirchen, Filialen, Benefizien, Kirchenbaufonde, Pfarrarmeninstitute u. s. w. unter nomineller Aufzählung derselben zu liefern und wird aufmerksam gemacht, daß die fraglichen Daten sowohl bezüglich der Kirche als aneli der Pfründen abgesondert einzutragen sind. 2. Bei der Ausfüllung dieses Formulares sind die vorhandenen Fassionen, welche nach dem Gesetze vom 19. September 1898, R.-G.-Bl. Nr. 176, adjustiert wurden, dann die Kirchenrechnung vom Jahre 1915 zu benützen. Ausdrücklich wird jedach bemerkt, daß die Stiftungsgebühren, welche in den im Sinne des Gesetzes vom 19. September 1898 adjustierten Fassionen bekanntlich nicht enthalten sind, unbedingt ausgenommen werden müssen. Die Einkommen-, Ausgaben- und Vermögensergebnisse sind für die betreffende Pfründe, Kirche u. s. w. getrennt, jedoch nur summarisch in einer Zeile, für jedes nachzuweisende Objekt nach den einzelnen Kolonnen des Formula- res zum Ausdrucke zu bringen, was nicht hindert, daß eine und dieselbe Verwaltung mehrerer, verschiedener Vermögenheiten jede einzelne Vermögenheit in einem gemeinsamen For- mulare, aber unbedingt in einer eigenen Zeile unter genauer Benennung des Vermögensobjektes zur Darstellung bringt. Einnahmen A U ö* Seele Beiträge Eigentümliche zum Teile auch in besonderen Tabellen ausgewiesene £ £ 9 SS Bennenung der nicht dotierten Fonde, Stiftungen und Anstalten Erträgnisse von Häusern, Grundstücken und sonstigen Realitäten Sonstige Gefälle 'Interessen von Staats-vbligatio-nen und Privat-kapitalten Sonstige vom Kameral- Ärar von (Ständen, Städten und Gemeinden Summe der vorstehenden Rubriken Beiträge von anderen nicht dotierten Fonden dieser Tafel » In österreichischer Kronenwährung gaben B e r m S g e n s st a n d Aktiv-Vermögen Mit dem S u m m e Beiträge an andere Kapi talswert öffentliche Obligationen Verzinsliche Besitze des Vermögens verbunden der vorstehenden Ausgaben nicht dotierte Fonde Güter, Häuser, Grundstücke u. sonstige Realitäten Sonstige, in Kronen Privat- Kapitalien Sonstiges Aktiv- Vermögen Ganzes Aktiv- Vermögen Passiv- Vermögen- dieser Tafel Gefälle Nennwert Kurs am 25.Juli 1914 Nennwert in Kronen I n ö st e r r e i ch i scher KronenWährung 3. Unter den Namen: nicht dotierte Fonde, das heißt: solche Fonde die nicht vom Staate dotiert werden, sind sämtliche Kirchen, Pfründen, vorab Stiftspfarrpfründen rc., gleichviel ob sie aus anderen Fonden, insbesondere aus dem Neligionsfonde, Zuschüsse erhalten oder nicht, subsummiert. Zu den einzelnen Rubriken des angeschlossenen Formu-lares ist Nachstehendes zu bemerken. „Erträgnisse von Häusern rc." In diese Rubrik ist das faktische Erträgnis von den der Kirche oder der Pfründe eigentümlichen Zinshäusern, Grundstücken und anderen Realitäten für das Jahr 1915 einzustellen. „Sonstige Gefälle" sind solche, welche durch die Grundentlastnng nicht aufgehoben wurden, z. B. Propination, Mautmühlen. Interessen von Staatsobligationen und Privatkapitalien. Diese Rubrik bedarf keiner Erläuterung. Sonstige Einnahmen. In dieser Rubrik ist bei Kirchen die Summe der Sammlungs-, Kirchensitz- und Funeralgelder, der baren Vermächtnisse und der verschiedenen Einnahmen einzustellen; bei Pfarrpfründen: das Stiftungen- und Stolaerträgnis, sowie der Wert der Sammlung; bei Wohltätigkeitsanstalten die Vergütung von Verpflegung für Kranke, freiwillige Gaben, Legate u. s. w. Beiträge vom Kameralärar. Hier sind ausschließlich nur die Beiträge vom Kameralärar, Nicht aber auch jene vom Religio ns-, Studien- oder einem anderen Patronatsfonde zu erwähnen, welche in die folgende Rubrik gehören. Beiträge von Ständen, Städten und Gemeinden. Religions-Studienfond, Patron. Summe der vorstehenden Rubriken. Selbstverständlich. Beiträge von anderen nicht dotierten Fonden. Diese Rubrik bezieht sich hauptsächlich auf Stiftspfarrpfründen und gehören hieher die Deputate, welche dieselbe» vom Stifte beziehen, und die bei der Nachweisung der Ausgaben wieder in der Rubrik Beiträge an andere nicht dotierte Fonde dieser Tafel eingestellt erscheinen. Diese zwei Rubriken sollen sich daher gegenseitig ausgleichen, denn der Betrag, der bei einem Fonde der Kirche oder Pfründe in Empfang erscheint, ist bei dem dotierenden Fonde in Ausgabe zu verrechnen. Eigentümliche, zum Teile auch in besonderen Tabellen ausgewiesene Ausgaben. In diese Rubrik gehören folgende Ausgaben: Bei Pfründen: Unterhaltungskosten der Geistlichen, Bauerhaltungskosten, Bewirtschaftung rc., bei Kirchen: Stiftungsbezüge, Deputate, Kirchenerfordernisse, Paramente, Reparaturen, Kanzlei- und verschiedene Erfordernisse, überhaupt alle Ausgaben, außer den Steuern, die in die Rubrik „Mit dem Besitze des Vermögens verbundene" gehören. Mit dem Besitze deS Vermögens verbundene Ausgaben. Hier sind sämtliche Steuern einznstellen. Summe der vorstehenden Ausgaben. Ist klar. Beiträge an andere nicht dotierte Fonde. Diese und die letzte Rubrik der Einnahmen sollen sich gegenseitig ausgleichen. Kapitalswert. Falls derselbe nicht durch Schätzung bestimmt ist, ist als solcher der 20 fa che Reinertrag des Grundes aufzunehmen oder in der Höhe, in der er für das Gebühren-Äquivalent einbekannt worden ist. Öffentliche Obligationen. Hier sind die Obligationen des öffentlichen Fondes zuerst mit dem Nennwerte und dann nach dem Kurs vom 25, Juli 1914 und zwar ausschließlich in Kronenwährung einznstellen. Zur Berechnung des Kurswertes wird nachstehend der Kurs der Wiener Börse am letzten Börsentage, d. i. am 25. Juli 1914, mitgeteilt. Einheitliche Notenrente (Mai-November) für 100 K K 78.60 ; Februar-August 82.20. Einheitliche Sil-betreute Jänner-Juli für 100 K K 78.60; April-Oktober K 82.20. Österreichische Goldrente für 100 K K 98.50; Österreichische Kronenrente für 100 K K 79.—. Lose vom Jahre 1860 zu 500 fl. für 100 K K 168.— ; Lose vom Jahre 1860 zu 100 si. für 190 K K 206.— Sonstige Gefälle vergl. dieselbe Rubrik oben. Verzinsliche Privatkapitalien. Hier ist die Summe aller bei Privaten angelegten Kapitalien aufzunehmen. Sonstiges Aktivvermögen. Hieher gehören die mit Ende des Jahres 1915 verbliebene Barschaft, der Jnventarialwert der Einrichtung und Paramente u. s. w. Ganzes Aktivvermögen. Bedarf keiner Erklärung. Passiv vermögen. Hier sind etwaige Schulden einznstellen. Anmerkung. Heller sind bei den Einnahmen und Ausgaben außer Anschlag zu bringen. N. B. Die Einsendung dieser Nachweisung hat ohne weiteren Bericht an das F. B. Ordinariat binnen 14 Tagen nach Empfang der Formularien zu erfolgen. 154. Mili darovi za nameravano vojno spominsko cerkev v predmestju Sv. Magdalene v Mariboru.1 VI. izkaz prispevkov. Župnija Ormož (župljanje 200 K, m. č. g. dekan Andrej Gliebe 50 K) 250 K, č. g. Alojzij Čižek, c. kr. 1 Cerkveni zaukaznik za Lavantinsko škofijo, 1916. Št. VII. odst. 68. str. 89 — 91. vojni župnik 200 K, župnija Sv, Miklavž nad Laškim 67 K. Skupaj 517 K. Vsota do sedaj nabranih milih darov: I. izkaz 3308 K 88 h, II. izkaz 2822 K 31 h, III. izkaz 375 K 6 h, IV. izkaz 197 K 25 h, V. Izkaz 369 K 40 h, VI. izkaz 517 K — h. Skupno:, 7589 K 90 h. , . 155. Slovstvo. Literatur. 1. V tiskarni sv. Cirila v Mariboru je po prizadevanju marljivega pisatelja g. F. S. Šegula izšel II. del nabožne knjige Na Kalvarijp! Pisatelj jé po lastpepi;zatrjevanju dolgo let zbiral gradivo za najnovejše svoje delo. V njem je razložena vsa topografija in zgodovina križevega pota v Jeruzalemu in sicer na podlagi starejših virov isi novih preiskovanj. Za to razpravo sledi s p i -sovnik, kako pripravljati, in obrednik, kako postavljati križeve pote. Pfidejan je slednjič križev pot za duhovnike, menda prvi te vrste v slovenskem je- ziku, kot „Male duhovne vaje,“ ki bodo zlasti zdaj ob času vojske dobrodošle. Z ljudsko izdajo knjige Na Kalvarijo-! 31 križevih pottzv je dobilo slovensko ljudstvo v roke delo po svoji pobožni želji. S pomočjo te knjige naj bi pa bili tudi njega voditelji o križevem potu prav in popolnoma podučeni. To pove že ime kažipot za duhovnike, kakor je pisatelj sam naslovil knjigo. Zavoljo vzvišenega namena in opisanih vrlin se knjiga vsej duhovščini, pa tudi vernemu ljudstvu toplo priporoča. 2. Von der Generalleiterin der St. Petrus Claver-Sodalität für die afrikanischen Missionen, Frau Gräfin Maria Theresia Ledüchowska, sind unterm 30. September 1916 anher vorgelegt worden: a) Claver-Kalender für das Jahr 1917. Zehnter Jahrgang. 112 Seiten Groß - Oktav. Preis 50 h, mit Postzusendung 65 h. b) K iud er - M i s s i o ns -Kalender für das Jahr 1917. Neunter Jahrgang. 64 Seiten Klein-Oktav. Preis 25 h, mit Postzusendung 30 h. Bezugsadresse: St. Petrus Claver-Sodalität, Salzburg, Dreifaltigkeitsgasse 12, sowie all deren Filialen und Abgabstellen und alle katholischen Buchhandlungen. — Aus beiden reich illustrierten Kalendern schöpft der Leser Erbauung, Belehrung, Unterhaltung und vor allem Liebe zu den Missionen, weshalb deren Ankauf und Verbreitung den Hw. Herren Seelsorgern warm empfohlen wird. Über Ansuchen derselben Vorstehung der St. Petrus Claver-Sodalität vom 11. November 1916 werden hinsichtlich der Missionspredigten am Dreikönigsfeste jene hochwürdigen Pfarrer und Kirchenvorstände, welche zwecks wirksamer Förderung der von Papst Leo XIII. eingesetzten und von Papst Benedikt XV. bestätigten und angeordneten Sammlung am Dreikönigsfeste von Almosen für die Neger Afrikas an diesem Festtage oder, wo es zweckmäßiger erscheint, am vorhergehenden oder darauffolgenden Sonntage eine Predigt über die Missionen Afrikas und das Los der armen Negersklaven abzuhalten oder zu veranlassen gedenken, darauf aufmerksam gemacht, daß genannte Svdalität Stoff zu einer solchen Predigt sowie einschlägige Flugblätter über die Sklaverei in Afrika kostenlos zu ihrer Verfügung stellt. Man wolle selbe per Adresse: St. Petrus Claver-Sodalität, Salzburg, Dreifaltigkeitsgasse 12 verlangen. 3. Taschenkalender und kirchlich-statistisches Jahrbuch für den katholischen Klerus 1917. Redigiert von Dr. K. A. Geiger. Verlag vorm. G. I. Manz in Regensburg. Preis im biegsamen Leineneinband 1 M. 20 Pf. — Der vorliegende Jahrgang enthält nebst den üblichen kalendarischen Angaben und Beiträgen zur kirchlichen Statistik eine lehrreiche Zusammenstellung, betitelt: Papst Benedikt XV. im Weltkriege. Kirchenrechtliche Dekrete, Entscheidungen und Erlasse aus Anlaß des Weltkrieges. — Über Ansuchen der Verlagsanstalt vom 6. Oktober 1916 wird der handliche Kalender der Diö-zesangeistlichkeit zur Bestellung empfohlen. 4. Der Preßverein Freiburg im Br. besorgte die Herausgabe von zwei sehr praktischen und zeitgemäßen Broschüren, betitelt: „Warum dauert der Weltkrieg solange?" von Hermann Lauer, Doktor der Theologie; und „Auf Urlaub!" von Dr. Schofer, Felddivisionspfarrer. — Beide Schriftchen werden warm empfohlen, weil sie durch den vortrefflichen Inhalt viel Böses verhindern und manches Gute wirken können. 156. Diöjesan-Nachrichten. Investiert wurden die Herren: Josef Lončarič, Provisor zu St. Gertraud ob Tüffer, als Pfarrer daselbst und Franz Planinc, Provisor zu St. Wolfgang am Kagberge, als Pfarrer ebendort. Einbernsen zur aktiven Militärseelsorge wurden die Herren: Johann Bogovič, I. Chorvikar an der Dom- und Stadtpfarre zu Mar-bürg, Paul Vesenjak, Kaplan zu St. Margareten in Zellniz, und Theo-dat Lendovšek, II. Kaplan zu St. Bartholomäus in Hoheneck. Übersetzt wurden die Herren: Johann Alt, I. Stadtpfarrkaplan zu St. Bartholomäus in Windischfeistriz, als Stadtpfarrvikar nach St. Georgen in Pettau; Franz Sterrnšek, Kaplan zu St. Veit bei Montpreis, als I. Stadtpfarrkaplan nach St. Bartholomäus in Windischfeistriz; Jakob Sajovic, Kaplan zu St. Ruprecht ob Tüffer, als Stadtpfarrkaplan nach St. Jakob in Friedau; Franz Slana, Stadtpfarrkaplan zu St. Jakob in Friedau, als Kaplan nach St. Ruprecht ob Tüffer. Ferner die Herren Kapläne: Anton Medved von St. Nikolaus in Monsberg nach St. Veit bei Montpreis, Johann Ogulin von St. Veit bei Grobelno nach St. Nikolaus in Monsberg, Martin Kozar von St. Ägiden bei Turiak nach St. Helena in Laak, Johann Baznik von St. Barbara bei Ankenstein nach St. Ägiden bei Turiak, Josef Krajnc von St. Michael in Schillern nach St. Barbara bei Ankenstein, Karl Malajner von St. Martin in Trisail (III.) nach St. Michael in Schillern, Josef Petrovič von St. Michael in Schönstein (II.) nach St. Martin in Trisail (III.), Johann Vogrinec von Maria Himmelanfnahme in Fraßlau nach St. Hermagoras und Fortunat in Oberburg, Jakob Bohak, von St. Hermagoras und Fortunat in Oberburg nach Maria Himmelaufnahme in Fraßlau. Wiederangestellt wurde der krankheitshalber beurlaubte Herr Georg Cvetko als Kaplan zu Veit bei Grobelno. Krankheitshalber beurlaubt wurden die Herren: Joses Toplak, Stadtpfarrvikar zu St. Georgen in Pettau, und Johann Slavič, Kaplan zu St. Helena in Laak. Unbesetzt sind geblieben: ein Chorvikarsposten an der Dom- und Stadtpsarre zu Marburg, der Kaplansposten zu St. Margareten in Zellniz, der II. Kaplansposten zu St Bartholomäus in Hoheneck und der II. Kaplansposte» zu St. Michael bei Schönstein. F. B. Lavanter Ordinariat zu Marburg, am 20. November 1916. f MrHaek, Fürstbischof. St. Cyrillus-Vuchdruckerei. Marburg.