Intelligenz - Vlatt zur Naibacher Ueitung A ° ^35. Dienstag den 9. Movember 183l>. Aemtliche Verlautbarungen. Z. iä45. (3) Nr. 36o. Haber - Ll citations - Ankündigung. Nachdem die wegen Herbeischaffung des Habererfordernisses im Verwaltungsjahre i83i für das k. k. Karster Hofgcstütt zu Lippiza und Pröstraneg stattgehabte Verhandlung von Seite des hochlöblichen k. k.^ Oberstsiallmeisteram-tcs die Bestätigung nicht erhalten hatte, so wird mittelst einer Minuendo-Versteigerung das noch über theilweise'bewirkte Deckung von i5ot) Metzen erforderlich? Quantum, bestehend für Lippiza in 2000, und für Pröstraneg in 2400 n. österr. gestrichenen Mctzen Haber, unter nachstehenden Bedmgnissen herbeigeschaffet werden, und zwar: itcns. Muß der Haber vollkommen trok-ken, nicht genetzt oder gcnässet, vom Staube rein, dickkörnig, und mit keinen andern Früchten vermengt, mcht dumpfig, ohne widerlichem Gerüche, und jeder n. österr. gestrichene Metzen im Netto-Gewichte wenigstens 46 Pfund schwer ftpn. 2tens. Hat die Einlieferung in der eben bezeichneten Qualität m nachfolgenden Terml-ncn zu geschehen, nämlich nach Lippiza: vom ersten December i83c> bis mit 28. Februar i33l 2oooMetzen; nach Pröstraneg vom ersten December i8Ic> bis mit 28. Februar i33i 2^00 Metzen. Ztens. Hat der Lieferungsübcrnehmer das betreffende Quantum bis auf Ort und Stelle für eigene Rechnung zu verführen, und wird nur jene Quantität als abgeliefert bett-acjM, welche dem k. k. Hofgestüttamte qualitatmaßig zugemessen wird. /^tcns. Wird am 23. November 18Z0 um die zehnte Vormtttagsstunde im Orte Adelsberg bei dem k. k. Kreivamte über vorstehende Quantitäten die geeignete Verhandlung vorgenommen werden. 5tens. Haben sich die Lieferungslustigen für die zu erstehen beabsichtigten Quantitäten mit 10 Percent entfallenden Eautioncn entweder im Baren, oder in k. k. Staatsfchuldver-schrcidungen nach dem letzt bckannren Wiener Bone. Course, oder mittels Hypothekar-Instrumenten, böstimmr zu versehen. 6tcns. Die Bestimmung dleser Caunon soll darin bestehen, daß das k. k. Hofgcsiütt-Amt im Falle der Lieferungsübernehmcr zur gehörigen Zeit die erstandene Quantität in der festgesetzten Qualität abzuliefern unterlassen sollte, in den Stand gesetzet wcrdc, die abgängige Quantität aufKosten des Lieferungs: Uebernehmcrs herbeizuschaffen, und hat Letzterer im erforderlichen Falle, das k. k. Hofge-stüttamt auch mit seinen andeiwetten wie un-mer Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. 7tens. Sollte ein Liefenmgsübernehmer die bald mögliche Ueberkommung seiner eingelegten Caution im Baren beabsichtigen, so wird demselben gestattet, von dem übernommenen Fourage - Quantum 10 Percent in Na- ^ tura gegen Empfangsbestätigung einzuliefern, welches zehnpercentige Quantum, oder die Caution im Baren, in k. k. Sraatsschuldverschrei-bungen, oder in Hypothekar-Instrumenten so lange von dem k. k. Hofgestüttamte aufbewahrt wird, bis die betreffende Fourage-Parthie vollkommen eingeliefert ist. Ltcns. Der Mindestbietcr einer oder mehrerer Haberparthlen wird zur Erfüllung seiner Verbindlichkelten ftgleich nach geschlossenem Ha-ber-Licitations-Protocol! verpflichtet, das k. k. Hofgestüttamt hingegen erst dann, wenn nc.ch Verlauf von 14 Tagen die Ratification des h^chlöbl. k. k. Obcrststallmeisteramtes erfolgen sollte. Wird diese Ratification verweigert, so wird auch zugleich der Mindestbieter unter Rückstellung ocr eingelegten Caution, aller seiner Verpflichtungen enthoben. ytens. Die Emlieferung der übernommenen Haberparthie kann wahrend dem bezeichneten Termine ganz odcr nur theilwc:se geschehen, und verspricht das k. k. Hofgestütt-amt die bare Bezahlung jedesmal nach Maß der erfolgten Qualität und qualitatmäßigcn ganzen oder thellweisen Einliefenmg dcrgcstal-ten zu leisten, daß der Lieferungsübernehmer mit Zuversicht darauf rechnen kann, sogleich für jede eingelieferte Quantität sein Geld gegen claffenmäßig gcstampctte Quittung zu erheben. lotcns. Jenes Fourage-Quantum, welches em Lieftrungs-Uebn'nchmer als Caunon 578 eingeliefert haben sollte/ wird bei ganzlicher Berichtigung der übernommenen Parthls bezahlet werden. iitens. Im Falle als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgestüttamte m Betreff der Qualität ein Zweifel entstehen sollte, haben sich belde dem Ausspruche der, dem Ablieferungsorte nächsten k. k. Bezirks-Obrigkeit, welcher in dem Falle der schriftliche Contract zur Einsicht Mitzutheilen kömmt, zu unterziehen. I2tens. Wird der Uebernehmer emer oder mehrerer Parthlen den classcnmäßlgen Stäm-pel zum Contracte beizubringen habm. iZtens. Nach beendeter Minuendo-Ver« steigerung wird jenen Lieferungslustigen, welche keine Lieferungsparthie erstanden haben, die erlegte Caution sogleich zurückgestellet, und nur jene Caution zur Sicherstellung zurückbehalten werden, deren Erleger als Mm-destbiether verblieben sind. i^tens. Wollte ein oder der andere Liefe-rungslustigs vor der Lmtatlons-Verhandlung nähere Aüftlarung üdcr vorstehende Veoing-nisse einholen, so hatte sich derselbe mündlich oder schriftlich, im letztern Falle aber jederzeit mittelst frankirter Briefe an das k. k. Hofgestüttamt zu wenden. i5tens. Wird bemerkt, daß Jenen, welche die vorgeschriebene Caution nicht erlegt haben, eben so wenig als Jenen, welche nachtragliche Anbote nach geschlossenem Llcitatwns-Prorocolle machen sollten, kein Gehör ohne Vorwissen der vorgesetzten hohen Behörde gegeben werde. Von dem k. k. Hofgestüttamie Lippiza am 29. October i33o. vermischte Verlautbarungen. Z. »452. (2) Edict. Das Bezirls.Gericht SHneeberq macht kund: Es seye zur Liquidirunq des Activ, und P^ssivstan« des nach dem am !(.. Decem'oer i32g zu Oder» otlaoe verstorbenen ManhäaK Ialopen, eine T^gsaLung auf oen ,. Decemdei d. I., um 9 Uhi früh vor dlesem Gerichte, angeordnet, un3 es huden daher alle Jene, welche aus waS immer für emem 'Rechcsgcunoe a^f diesen Verlaß lln-sprüche zu haben vermeinen, oder dazu etwas schulöen, am gedachten Tage zur Anmeloung ihrer Forderungen und Schulten fc gewiß zu er« scheinen, als nndrigens sie tie Maen der gesetzlichen Vorschriften sich leldst zuzuschreiben haden rrürden. Bizirts-Gericht Schneederg den 29. October Z. 2453. (2) Edict. Das Bezirks. Gericht Schneeberg macht kund : Es seye zur Liquidirung des Activ« und Pafsw. standes nach dem in der Mindeliahli^'eit am 2Z. August d. I. verstorbenen ällernlosen Johann Kialnz von Neudoif, eine Tags.'tzung aui den 2. Decem« der d. I., um 9 Uhr früh vor diesem Gerl.tte angeordnet worden, und eS haben dahcr al^e Ie: ne, welche aus was immer für einem Rechtsgrunde «uf oiefen Verlaß Ansprüche machen zu tön» nen vermeinen, oder dazu etlvas schulden, am gcdechten Tage zur Anmeldung ihrer Forderun-gen und Angabe ihrer schulden so gewiß zu er' scheinen, als widrigcns sle die Folgen dcr geseft' llchen Vorschriften sich selbst zuzuschreiben haben würßen. Bezirks-Gericht Schneeberg den 3o. October »83o. H. '45i. (2) ' ' O d i c t. Das Bezirks»Gericht Schneeberg m-Ht kund: Ts feo zur Liquidirung des Activ« und Passiv. Sran. des nach dem, zu lUitnmaltt ain 4- October 182g verstorbenen Lucas Namre, ctne Tagsahung auf den 3. Decemder d. I., um 9 Uhr flüh vor di?» sem Gerichte angeordnet worden, und es hadcn daher alle Jene, welche aus was immer für ei« nem Rechtsgrunde auf diesen Beclah Ansprüche Machen zu tonnen vermeinen oder dazu etwas schulden . am gedachten Tag-e zur Anmeldung thrsr Ansprüche und Angabe »hr^r Schulden so gcwiß zu erscheinen, als widrigen) sie oil Folgen der gesehllchen Vorschriften sich selbst zuzuschulden ha» ven würden. Aezlrts.Gericht Schneeberg am 3a. October ^ i/z5g. (2) Nr. 2035. ^ Edict. Vom Bezirks « Gerichte Rupertshof zu Neustadt! wird bekannt gemacht: Es habe über Ansuchen des Johann Blaschusch von GrMlattcneg, ä<2 ^l-505«nl.5w 12. d. M., ^. 2o35 , wlder Mach,as Gagorz von Klcln-statreüeg, in die qer.chiliche Fe:lbi?tlmg der, dliscm Letztern gehöngen, dem löbllchen Guts Wtaudcn, suk Urd. Nr. 107 unlerthänigen, zu Klemllateneg gelegenen , gerichtlich auf 925 ft. M. M. geschätzten ßanzen Hude, nebst An- und Zugehör, dann seiner mtt dem aerlchtl'chen Pfandrechte beleglen Fährnisse, als: Getreide verschiedener Gattung, Heu und Klee im gesummten Schätzungswerthe von 55 fi. c. 8. c., gewllliget , und hlezu unter Elnem die Tagsatzunqen auf den 18. Nouembir, ig. December d. I., und l3. Jänner k. I., jedesmal von 9 bis 12 Uhu Vormittags m I^nco Kieinslatteneg m»t dem Anhange anberaumt,, daß im Falle dlese Realität nebst Fährnissen, wider bel der ersten 579 noch zweiten Feilbistung um den Tchatzungs-werth oder darüber an Mann gebracht norden könnte, solche bei der dritten und letzten auch unter demselben hmtanqegeben werden würde. . Wovon dle Kauftustlgcn m»t dem Beifügen verständiget werden, daß sie die dles-falligen Llcttatll)nsbedlngnlffe alltäglich zu den gewöhnlichen Amtüstunden allhier einsehen können. Bezlrks-Gericht Rupertshof zu Neustadtl am 3o. October i3Ic>. Z. ,456^(2) Nr. »lgo. 3 i ci t a ti o n der Mathias Stermolle'scken Realitä« ten zu Pristauza, und Nodainavaß. Bon dem Bell's. Gerichte zu Sittich wird bekannt gemacht: (Zs sey auf Ansuchen d«ö Herrn Franz Imvanz, (Zoncursmasse. Verwalters deS Mathiaö Hlermoile von Pnttauza, in die Ver^ äußerun,^ t.c. zur (Zoncucsmasse des KridatorS, Mathias StermoNe, gehöligen Realitäten, als: der zur lödllchen Religions. Fondbhellschatt ^ »t» tich, sub nrdar. »Nr. 5? dienstbaren, mtt trn Geb5uden auf 2L2 ft. 40 kr.. gerichtlich geschah» ten Halden Hübe zu Pnstauza, und der zum lob» lichen Gute Grundelhos< sur, Recnf. > Nr. 2a ein« dienenden, sammt Gebäuden auf 3^5 ft. Nonv. Münze < dethiuerten Halden hub« zu Rodainc-vaß, 2ann der bei dsr ersten Realität dcsindli« cden lrenigen, auf i3ft. 3g tr., geschätzten Fahl« nisse gcwilliget worden. Hur Vornahme der Feilbietungen werden zwei Taflsatzungen, die erste auf den 22. Norem-her, und die zweite auf den 25. December iL5o, und zwar: für die Realität zu Pllsiauza. nebst Fährnissen jederzeit Früh um 9 Uhr, für die Rea. l'ttät zu Rodainavah aber NachmlltagS um 2 Uhr nnt dem Unhonge bestimmt, daß tie Realitäten unter tem Sch-^ungswerths nicht hintangegeben werden. Die Realitäten werdzn sc>/ wie sie einen ei» genen Orunobuchslarpex auämachen , befoncers Versteigert, und der MeiMeter ein Viercel deS Meistdocs sogleich, daö zweite Wertel in drei Monatsn darauf, das dritte Viertbeü in wettern drei Monaten, und das letzte Viertel zu Michaeli z33l, mit 5 pr.Cto. Hms-nlauf zu erlegen gehalten. . Es werden daber die intabulirten Gläubiger zur Av'vcnduncl eines Schadens, alS auch die Kaustustigen an den obgencinnten Tagen und Stunden mit Beifügen eingeladen, daß die KaufSbedingnisse und die Scbähungen vor der Licitalion in der BezirtS . Gerichlslanzlel zu S'.t» tich eingesehen werden können. Sittich am »6. October »63o. ^. ,453. (2) Nr. 2 »33. Edict. Vom Bezirks« Gerichte Rupenöbof zu Neustadt! wird hiemit bekannt gemacht: Es habe über Ansuchen des Joseph Kosleuzhar vonzPletschna, rrider Johann Pette^. von Untersteindorf, 6« prasssntato 29. October d.I', Zahl 2i55, m dle executive Versteigerung der dem Lehrern gehört« gen, zu Unterfieindorf gelegenen, der löbl. Bene« fic.. Gült St. Martini zu Neustadtl, 5ut> Ulb. Nr. 6»j2 unterthänigen »j2 hübe sammt Mahlmühle, puncta schuldigen 23» ft. ^5 kr., nebst In« teressen und Unkosten gewiNiget, und hiezu die gefeylichen Termine auf den »9. November, 20. December d. F., und 2a. Jänner »33i, jedeö» mal von 9 blS ,2 Uhr Vormittags in I^oca Steincorf mit dem Anhange bestimmt, daß im Falle diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten sseildletuna um den gerichtlich erhobenen Schätzungswert!) pr. 2g3 fi., oder darüber an Mann gebracht werden tönuten, solcde bet tcr dritten und letzten Feilbietungs - Tagfatzung auch unter demselben bintangegeben werden würten. Wozu die Kauflustigen mit dem Bemerlerl zu erscheinen eingeladen werden, daß fie die dies« fälligen LlcitütionS-Bedlngnlsse alltäglich zu den gewöhnlichen Amtsstunoen aNhier einsehen können. Bezirks« Gericht Rupectshof zu Neufiadtl am 29, October »85c». Z. 1444. (5) Nr. 2279. Edict. Von dem Bezirks- Gerichte des Herzog« thums Gottschee wird hlemtt bekannt gemacht: Es seye auf Anlangen des Herrn. Johann Kosler lwn Orteneg, wider Andreas Wolf, aus Krapfenfeld, Haus- Nr. 9, wegen schuldigen 224 fi. 20 kr. E. M. c. 8. c., in die öffentliche Versteigerung des geqner'schen, aus einer i)8 Urbarlal-Hude bestehenden, auf 70 ft. gerichtlich geschätzten Realuermögens gewllli?et, und hiczu drei Termine, und zwar: der erste auf den 20. November, der zweite auf den I. December d. I., und der dritte auf den 6. Jänner k. I. , jederzeit Vormittags 9 Uhr in I^oco der Realität nnt dem Beisätze angeordnet, daß, wenn dieses Vermögen weder bel der ersten noch zweiten Tagsayung um oder über den Schatzungswerth an Mann gebracht werden könnte, solches bei der dritten auch unter demselben hintange-gebcn werden w>rd. Die dießfälllgen Acitations - Bedingnisse können m den geu ähnlichen Amtsstunden Hieramts eingesehen werden. Bezirks < Gericht Gottschee am 25. September 16)0. Z. 1442. (Z) NrTVigl. Edict. Von dem Bezirks« Gerichte Egg ob Pod-petsch, als Abhandlungs-Instanz, wird hle-Mlt allgemein bekannt gemacht: Es sey zur Erforschung des Schuldenstandes nach dem am 6. Iuny iS3o , wtt Rücklassung eines Testaments, verstorbenen Anton Ieretm , Rea-lllälenbesitzers zu Glogoviz, dle Llquldanons- 58o Tagsatzung auf den 29. November d. I. , Vormittags von 9 bls 12 Uhr vor diesem Gerichte bestimmt worden, wozu nun sämmtliche Verlaßglaublger und sonstigen Verlaß-ansprecher mtt dem Belsatze vorgeladen werden , daß sie hiebn chre allfälUgen Ansprüche so gewiß geltend zu machen haben, widri-gens sie sich die Folgen des §. 3iH, selbst zuzuschreiben haben werden. Bezirks- Gericht 3gg ob Podpetsch am 23. October i63o. Z. ,449- (5) Nr. 563. (Honvocations'Sdict. Von dem Bezirks» Gerichte Sonnegg wird kurch geqenivärtiges Ooict allen Denjenigen, denen daran gelegen ist, bekannt gemacht: Gs sey von diesem Gerichte in die Eröffnung eines Eoncurfes über das gesämmte. von dem verstorbenen Paul Ratschitfch aus Wröfi hintellassene , im Lande Krain befindliche, bewegliche und unberregli« che Vermögen, gewilliget worden- Daher wird Jedermann, der an den Paul R^tfchttfch'lchen Verlaß eine Forderung zu stellen sich berechtiget glaubt, biemit erinnert, biö dcn i5. December d. I.. tne Anmeldung seiner Forderung in GettHlt ei« ncr förmlichen Xlaae, rridercie Paul Ratschilsch'jche Concursmasse bei diesem Bezirksgerichte elnzurei» chen, und in derselben mcht nur dre Richtigst feiner Forderung, sondern auä) das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gescht zu werden verlangte, zu erweisen; rvidiigcns nach Ablauf des erst bestimmten Tages, Niemand mehr gehöret, und DiejiMssSn. tie ihre Forderung r^K dabin nicht angemeldet haden. in Rücksicht des gefamm« ten, im Lanoe Krain befindlichen, von dem Paul Ratsckusch hinterlassenen Vermögens ohne Aus-nähme auch dann abgewiesen seyn ^llcn, wenn ibnen wirklich ein Compensalionsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenthümliches Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf cin liegendes Gut dcs velfchul^ deten Verlasses vorgemerkt trace, dah also solche Gläubiger, wenn sie cta-a in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungeachtet des ihnen sonst zu Statten kommenden Compensations > Eigen» thums oder Pfandrechtes abzutragen verhalten werden würden. »sum Versuche der gütlichen Liquidirung mit den Gläubigern, Behufs der Beilegung des Con-curses durch Vergleich wird die Taawyung . '1'. Herren und Damen, welche von ihm Unterricht zu nehmen wünschen, belleben ihre Adresse gefälligst in der Theaterkanzley abgeben zu lassen. Leon hard Ha sen hut, Mttglied des hiesigen.Mndlschen Theaters und ehemaliger Eoryphär am k. k. Hoftheater nächst dem Kärntncrthore. Z. 1460. (2) Bei dem Buchhändler Korn in Laibach sind zu haben: Fünf und zwanzigtägige Advent-Andacht, Weihnachts - und Christtagsfepcr, bearbeitet nach der merzigtägigen Fastcnandacht von P. A. Iais, II Theile m. Kupfern. »85o, 4a sr.lZ.M. Ernzeln: Advent-Andacht, fünfundzwanzigta- gige Hausandacht durch Lesungen aus der Geschichte deö Men schengeschle chieil von Adam bis aus diö Geburt Jesu, nebst einer K«r ch e n an da ch t, als: Rora- telncß-, Beicht-, Eommunion-, Vesper» und Vcthstund- gedeihe. Litaneuen und Gesänge auf alle Werk-, S 0 nn- und Festtage der .)cil Adveutzeit. 2o lr, CM. Weihnachts- und Chnsttagsfeyer, Hausandacht dkrch Lesungen aus der Geschichte der gnadenreichen Ge b u rt Jesu Christi, fiir 0en Vorabend der, hei. Weihnacht; und Kirchenau-dacht für die Metten, den heil. EhriNcag uud die a,anze Octav hindurch, nebst einem Anhange von dem^Andenken an die Kindheit Jesu, auf alle Svnn-und Feyertag e, vonl heil. Stephanstage bls Maria Lichtmeß. Mit Dreimeß ^Andachten, gewöhnlichen Meß-gebethen, dann Vesper-, Beicht-, Communion- und andern. Gebethen, Lrtaneyen und KilcheugesänAen. 5u kr. CM. Unter der Presse ist: Iais, P. A-, Fasten- und Charwochs- An dacht in III Abtheilungen: »./ Y a u sa n Zach t für die Alt. oder Vor fasten und für die vter-ziqlägige Fasten; 2.) Kirchenandacht für edendiefelde ^eit; 3.) Eharwocke » An-dacht. — Dlefcö Buch wird unter allen birher erschienenen Fclstcnan'tachlödüchLln das ^ ^I^ ' ständigste, und dennoch a! l ern? 0 b lfellfie; denn tei Meilan-Dcuckvogtn i?nd nur zu 2 tr E. M. herechnel werden.