^^- Donnerstag dttt 6. Nänner Iß3i. Nubernial Verlautbarungen. Z. 6. (y Nr. ^0929)5343. C i r c u l a r e dcs k. k. illyrischm Landes - Prasiduims. — D«e Ausfuhr von Waffen und Munition nach dem Königreiche Pohlen und in den Frepstaat Krakau wird verbothen. — Seine k. k. Majestät haben aus Anlaß der in Warschau ausgebrochenen Unruhen die Ausfuhr der Waffen, m deren^Cathegorie auch die Sensen und P>k-kcn zu zählen sind, dann der Munitwn, nach ^m Königreiche Pohlen und in den Frepstaat Krakau für die Dauer der gegenwartigen Vcr-yaknlsse allgemein zu verbiethen geruhet. — Kelches w Folge herabgelangten hohen Höft kamme^-Prasidial-Erlasses vom 25. December l. ^'., Z. ,5234, zur allgemeinen Kennt-Nlß gebracht wird. Laibach am Zo.Dcccmbcr iLZo.' Joseph Camillo Freyhert v. Schmidburg, Gouverneur. Z.^zi' (^) Nr. 27979^,365, ^ Cu rre nd e de^ k. k. illyrischen Guberniums zu Lmbach. — Die Mauthbegünstigulig für Bewohner der nut mehreren Schranken umschlossenen Ortschaften, hat auf die Hauptstädte und andere wit Linienmäuthen versehene Orte keine Anwendung. — Ueber eine von der bestandenen Neper. - illyr. - küstenlandischen Zollgefällen - Ad-uumstration gestellte Anfrage, ob sich die mit °em hohen Hofkammer-Decrete vom 7. Au-ß"" b. I., Zahl 288Zä, und Gubernial-^unende vom 19. desselben Monates, Zahl BemA ""gesprochene Erleichtenmg für die ae mit ^ '"'" ^"e »n welchen alle Emgän-auf ds/^"hschrankcn umschlossen sind, nur am f>eme?"^ Meilenstreckcn und Brückenlan- a'7ch au5di'e^'' ^"V^'Uck^ kok<> ^»^^.^ "'uenmauthe erstrecke, hat die Nr ^02 ^' .""term ,c). August d. I., le cktnmia au 7/'^"' daß diese Mauther-tt.chtnung auf h;e H^ptstädte und andere m.t Linicnmäuthen umschlossene Orte/ da in dcn-selben jeder einzelne Schranken einen selbst-ständigen Schranken und zwar ohnehin nur mit dem Tariff für eine Meile bildet, keine Anwendung zu finden habe. — Diese Erläuterung wird über Ansinnen der k. k. illprischcn vereinigten Eameral-Gefallen-Verwaltung vom 22. v. M^/ Zahl ^962/ mit dem Beisätze allgemein kund gemacht, daß hiernach die mit Gubernial - Currcnde vom 19. August l. I., Nr. 16729 , bekannt gegebene Mauthbcgün-stigung bei den Hauptstädten Laibach und Kla-genfurt, wo Linienmauthe bestehen, nicht einzutreten habe. Laibach am n. December i33o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf u. Brandis, - k. k. Gubernialrath. Z. 5. (0 Nr. Zocili. Concurs - Verlautbarung. Durch die a. h. Ernennung des Kreisärzten Franz Weber zum Gubermalrath? und Protomedicus in Zara, lst die Kreisarztenstcl-le von Mltterburg, in Erledigung gekcmme«. — Zur Wlednbeseyunsi dieser Kreisarztenflel-le, wurde von dem k. k. küstenlandischen Gu« bernium m Triess, der Concurs b»s Ende Jänner i63i festgesetzt, wornach alle jene Docro-ren der LIrzneykunde, welche sich um die gedachte Stelle bewerben wollen, aufgefordert werden, ihre dießfälligen Gesuche innerhalb des festgesetzten Termines bei dem benannten t. k. Gubcrmum einzureichen, und in dmsel« bcn Vaterland, Geburtsort, Alter, Stand, Religion, Studien, Dienste und Verdienst«, so wie auch die Kenntniß der italienischen, deutschen und kraimschen, oder emer andern slavischen Sprache nachzuweisen. — Wom f. k. illyrlscben Gubernmm. Laibach am 20. December:63n. Benedict Man suet v. FradeneA, 16 A 1720. (3) 2ä Nr. 166. St. G. V. Kundmachung der versteigerungsweisen Feilbietung des im Laibacher Kreise liegenden Religionsfondsgutes Brschofiack. — In Gemäßheit-des Beschlusses der hohen k. k. Staatsgüter-Veraußerungs-Hofcommission vom 26. November l. I., Zahl 14127)?. 5.) wird das Rellgionsfondsgut Bi-schofiack am 2l. Februar l33i, Vormittags um ia Uhr, im Gubernial-Nathssaale zu Lai-- bach, im Wege der öffentlichen Versteigerung zum Kauft ausgeboten werden. — Die Bestandtheile und Nutzungen dieses Nellgionsfondsgutes sind: — Die zu diesem Gute gehörigen Unterthanen besitzen 80 11)12 Hüben und drei Dominicalrealitaten, find in Oberkrain ln den Bezirken Krainburg, Umgebung Laibachs, Lack, V^ünkendorf, Flöd-nig, Kreutberg, Egg ob Podpetsch, dann Po-nouitsch zerstreut, und haben zu entrichten: l. A n D 0 ln : n i c a l n u tz u n g e n. 1. An Geldgaben: An obrigkeitlichen Zms . . 2^9 fi. 20 kr.' ,, rectificirten Nobotgeld . 275,, 53>3)4 ,, „ Wcinfahrtgeld . . . . 56 „ 192)4 „ „ nachträglich paiktirten Nobotgeld . . . ...... ?5 « il „ „ Hausgrundzins .... i52 '„ 20 ^ „ Dominicalgabe...... 1 „ 22 2)4 „ „ Schutzgeld uon neu erbauten Häusern .......3 „ 12 „ zusammen . . . 6c»3 fi. 43 3)4 kr. woran gegenwartig über Abzug des entfallenden 20 0)0 Nachlasses pr. 161 fi. 14 3)4 kr. nur ........ 6ä6ss.59 kr. eingehen. 2. An Zinsgetreide: Nach berechnetem Abschlaae des Fünftel-Nachlasses " Metzen 4olel. Weitzen ..... 16 36 ' Korn ...... 22 8 Hirse ...... 26 12 Gerste'......— i45)8 Haiden ..... — 14 5)3 Haber ..... 108 12 Hirsbrein .... 1 162^4 Erbpachtzmsweitzen, bei welchen der Fünftelabzug »ncht Statt findet. . 9 17 3)4 3. An Klinrechten: ^ Stück Pfund j Schotten-Schüsseln. . li — l Hühner ..... 5g — ^ Hühnel.....394 — .' Eper......tbi5 — . ( ^ . , Stück Pfund Splnnhaar . . , . — 7 Käse......- ^ Hievon kommt ein Fünftel dermal inj Ab< zug. — Uebrigens werden die Klemrechte gc-genwartig mit Rücksicht auf diesen Fünftel-Nachlaß widerruflich um jahrlich 53 fl. 1 3^4kr. abgelöst. — 4. An Amtstaxen. 2. An Umschreibgeld: Von emer ganzen Hübe . . 4 fi. Zo kv. „ „ halben „ ' . 2 „ i5 „ " '' 3^'!1'" ' ' '" 72)4 ,> „ „ Drlttcb „ . ., 1 „ 3o „ „ ^5,iMd.^3Hub.-„54 ,„ „ einen rectificirten Acker oder Garten. . . . — „ nz^Z „ „ einer Kaische . . . — „ 34 „ „ jcdemDominicabUrb.Nr. — „ Z4 „ K. An Gewahrbriefs - Taxen: Von einer ganzen, halben, Drittel-, oder Viertel - Hübe . . . . 4 fi. 3o kr. „ 1^5, 1^6 oder i)3 Hübe. . 2 „ — „ „ einem rectisicirten Acker oder Garten...... —» ^>i „ emer Kmjche . . . . 2 „ — „ ,, jedem Dominical-Urb. Nr. 2 „ — „ Q. An Grundbuchstaxen: Nach Vorschrift des allerhöchsten Grundbuchspatents für Kram. —> II. An G e t r e i d z e h e n-t e n: In der Pfarr Moraitsch. 1.) Der ganze Zehent von 3 2)3 Huben in der Gemeinde Petsch.— In der Pfarr St. Georgen vor Kr a in burg. 2.) Der ganze Zehent von 16 Hüben in der Gemeinde 'Hül-ben. —In der Pfarr Pölland im Be -zirke Lack. 3.) Der 2)3 Zehent von i3 Hüben m der Gemeinde Zarz. — In der Pfarr Pollana, im Bezirke Lack. 4.) Der ganze Zehent von 9 2)3 Hüben und zwei Aeckern in der Gemeinde v' tioneli. — In der Pfarr Altenlack, Bezirk Lack. 5.) Der ganze Zehcnt von drn Hüben in der Gemeinde heiligen Geist. — In der PfarvSairach, Bezirk Idria. 6.) Der ganze Zehent von 21 Hüben in Klemob^rg. 7.) Der ganz? Zehent von l/ Hüben in Bairach , und der Drittelzehent von einer Hübe daselbst. 6.) Der Zweidrittel ^Zehent von 3 Hüben in der Gegend Pontafel, y.) Der ganze Zehent von l l i)3 Hüben in der Gegend Gabathherg. 10.) Der ganze Zement in der Gebirgsgegend St. Barbara und 3>t. Oswald von 14 Hüben und l Acker, n.) Der ganze Zehent uon 7 Hüben in der Gegend Vabersberg. Dnfe sämmtlichen Zehente sind !7 widerruflich um jahrliche 727 fl. 43 2^4 kr. M. M. verpachtet. — Herrschaftliche Lasten. — An Grundsteuer von emphltheu-tisch überlassenen Gmnoen dermal 5i ft. 19 H4 kr. - Der Ausrufsprels dieses Reli-gwnsfondsgutes »st auf 29778 ft. 25 kr.E.M., d. ». Zwanzig Neun Tausend Siebenhundert und Glebenzlg Acht Guldens kr. Eonu. Münze besslmmt. — Als Käufer wird Jedermann zugelassen, der hlerlandes Realttären zu be-vtzen fähig ist. — Denjenigen, d>e in derRe» gel nicht landtafelfahig sind, kommt lm Falle der Erstehung dieses Gut-s tne Allerhöchst be-wllligte^ Nachsicht der Landtafelfahigkeit und die damit verbundene Befreiung von der Entrichtung der doppelten Gülte für sich und ihre Leibeserben in gerader absteigender Linie zu Statten. Wer als Kauflustiger an der Versteigerung Antheil nehmen will, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises vor der kicitatwn entweder bar ,n E. M. oder in öffentlichen, auf Metall-munze und auf den Ueberbrmger lautenden Vtaatspavleren nach ihrem cursmaßigmWer-the zu erlegen, oder eine von der k. k. KamB merprocuratur als geeignet befundene fidnjus-Wrlsche Glcherstellungsurkunde beiiubrinaen. — Wer be. der Versteuerung für emen Dritten emen Anbot machen ww, lst schuldig , sichfrü. her mtt e»ner rechtsförmllch für diesen Act ausgestellten und gehörig leqal.sirten Vollmacht Wnes Eomltenten auszuweisen. — Die Halb-ichelde des Kaufschillmgs, oder wenn dieser den -oetrag von Fünfzigtausend Gulden überstei, gen sollte, das Dnitel desselben ist binnen uier Wochen nach erfolgter und dem Ersteher intl« mnler Genehmigung des Verkaufsactes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, d»>andere Halbschetde oder Zwewrittheile aber können gegen dem, daß sie auf dem verkauften Gute »n erster Priorität versichert, und mit jahrli-chenfunf vom Hundert in C. M. verzinset werden, binnen fünf Jahren in fünf gleichen Iah-rcsraten abgezahlt werden. — Die zur Beur-tyellullg des Ertrages dienenden Rcchnungsac« nn, so wle dle ausführlichen Verkaufsbedmg-">Ne nebst der öconomijchen Gutsbeschrelbuna V^"^"^'^ be« der k. k. ^llyr. Staatsgüter-^'außerungs - Commission eingesehen werden. äuß«7u " ^'' ^' k. tllyr.schen Gtaatsgütcr-Ver-'cembe"^""""'ll""' ^lbach am 9. De, Leopold Graf v< Welsershei mb , k. k. Gubernial-Rath, Referent^ UreisämtliOe ^erlautbarungett. Z. z/Zo. (2) Nr. 1Z696. Concursausschreibung zur Besetzung der prov. Bezirks« Richterssselle bei dem k. k. prov. landesfürstl. Bezirks-Commlssariate der Umgebung Laibachs. — Durch den Tod des Joachim Mogainer, ilt die prov. Bezirks-Nlchtersstelle be» dem k. k. prov. Bezirks - Eomm,ssar«ate der Umgebung Laibachs, welche m,t einer jährlichen G»at»-sicatwn von 600ft. verbunden »st, in E»ledi-gung gekommen. — Die/emgen/ welche diese Bedienstung zu erhalten wünschen, und wozu vorzüglich quirszirte Beamte von verkauften Staatsgütern berufen sind, haben ihre dießfalligen Gesuche bis Ende Jänner k. I., bei diesem k. k. Kreisamte, und zwar mittet« bar durch chre dermal vorgesetzten Behörden einzureichen, und m solchen dokumentirt ihs re Befähigung zu dem Amte eines Bezirks-Rlchters, die vollkommene Kenntniß der krais nenschen Sprache, ihr Alter, verehelichten oder ledigen Stand, ihre bisherige Dienstleistung in Staats- oder Privattnensten, Moralität, so wie nachzuweisen, ob sie auch für das Amt eines Kriminal- und Richters über schwere Polizey - Uebertretungen und Bezirkskommissars bcfahigt sind. — Uebrigens wird bemerkt, daß diese Bedienssung keine Ansprüche auf Pension oder definitive Anstellung m Staatsdiensten selbst Jenen nicht gewahrt, welche hlsher in solchen gestanden sind, dann daß einem Quieszenten der Quieszenten.« Ge» halt in die bemessene Gratification eingerechnet werden wird. — Von dem k. f. tKreis-amte Laibach am 26. December i83o. Stadt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1. (1) Nr. 629Z. Edict. Von dem k. k. 'ä ^eusds genannt/ «ud HIZp^s-Nr, 13 175, am 28. Februar i33i, um 10 Uhr Vormittags vor diesem Gerichte wird vorgenommen werden. Dessen die Kauflustigen mir dem Anhange verständiget werden, daß die Licitations« Bedingnisse in der dießlandrcchclichcn Registratur eingesehen, und auch Abschriften davon behoben werden können. Anbote unter dem Ausrufspreise werden nicht angenommen.werden. — Laibach den 21. December i83o. Z. 2. (1) ^ Nr. 34i3. . Von dem k. k. Stadt- und kandrechte ln Krain wird bekannt gemacht: Es sey über An-snchen^des Johann Steinmetz, als bedingt erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 3. December 18)0 mir Hinterlassung eines Testamentes, > Z. 1724. (3) Nr. 6325. Von. dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain wird hiemir bekannt gemacht, daß am 10. Jänner i83i, und dte folgenden Tage im Hause Nr. 3/, in der Gradischa die vom Jacob Zenker rückgelassenen Effecten, als:^ Leibeskleidung, Zimmereinrichtung, Kasten, Spieltlschc,' Kanapes, kesseln, Spiegeln, Bettstätten, Uhren, Kaffeegeschirr, Küchenem-richtung, silberne Eßbestecke, Zmngcschirr und Bücher gegen sogleich bare Bezahlung licitcm-do werden hintangegcbcn werden;, wozu die Kauflustigen hiemit eingeladen werden. Laibach den 21. December i83o. Z. 1727. (3) ^ '3^7663^ Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: El! sey von 'diesem Gerichte auf Anwcden der Maria Kerchs ne, verehelichten Gchmuh, unter Vertretung b^s ^>r. Repisckih, wider d>e Andreas v. «Pre« merftem'schen Erben, als Friedrich y, Pre-mersieln-im eigenen Namen und als <5essio-nar seines Bruders Andreas; Franz v. Pre-mcrstein im clgenen Namen,und als Curator Her minderjährigenKmder der Antonia v..Pre-msrstein, i)t'rch?ljchtcn K^ghi, namllch There!' sia und Johanna Koghi; dann wider Franz v. Premerstem, k. k/Gubernial-Secretar, als Vormund der mmderjahrigcn Theresia v. Premerstem und Johanna Kreun, gebornen v. Premersiem, all? unter Vertretung des Dr. Wurzbach, wegen schuldiger ^8l fi. ^3 kr. M. M. 0. 8. 0., in die öffentliche Versteige- . rung der, den Exequirten gehörigen, zu Gunsten des Andreas v. Prcmerstem auf dem Gute Ruzmg, lespQc-nvL auf der von dem Gute RujMg erkauften, im Wipbacher Thale lie-, genden Flödnlker Gült, zur Sicherheit des > Kaufes, und des KaufschMmgS pr. ^qac) si. B. Z., reducirt 2293 si. 16 kr. M. M. bestehenden Tabularpost gZwilllget, und hiezu drei Termine, und zwar: auf dcn i5. November und 20. December i83o, und 17. Jänner i83t, jedesmal um n Uhr VormiU lags vor diesem k. k. lSiadt- und Landrechte Mit dem Beisätze best tMmet Iworden) daß, wenn diese Tabularpost weder bet der ersten noch zweiten Fnlbletungstagsatzung um den Betrag von 4goo fi. B. Z., rcducirt 2293 ff. 18 kr. E. M.^ oder darüber an Mann gebracht wer, den könnte, selbe bel der orttten auch unter diesem Betrage hmtangeqeben werden würden. Wo^übrlgens den Kauflustigen frey fiehtŽ die dleßfalllgen LlcltaNonshedingnisse in der dleßlandrechtllchen Registratur zu den gewöhn- . llchen Amtssiunde.^ oder bei der Executions-führerlnn MariaKerchne,uerchellchtenOchmu^, emzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Von dem k. k. Stadt- und Landrechtem Krain. Laibach am 16. Ottober i63a. Anmerkung. Auch bei der zweiten sm 20. December i6Ic> abgthalcenen Llcita? tionstagsatzung ist kein Koustustiger er- fchlenen» vermischte ^7srlantbarnng,on. Z. 1729« (2) ^. Nr. 66z. E d i ö t. Vordem Bezirks-Gerichte der Graffchaft Auersperg haben alle Jene, welche auf den^ Verlaß des am 29. May 1LI0 zu Großrat-schna verstorbenen Halbhüblns, Joseph Scra niy, aus was immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machm vermeinen, oder zu diesem was schulden, zu der dieserwegen auf den iZ. Jänner k. I. lßZz, Früh 9 Uhr, anberaumten Tagsstzung so gewiß zu erscheinen, im Widrigen sie sich die Folacn des §. L14 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden, Bezirks-Gcncht Auersperg am Io. December 18I0«