X'5 "o. Donnerstag den 11. KePtember 18^3. lKubernial - Verlautbarungen. Z. :12s. (2) 2ä Nr. 149. St. G. V. Kundmachung der Verkaufs - Versteigerung mehrerer, im Rentbezirke CapockztriH gelegenen Domai-nen« Realitäten. — In Folge hohen St. G. V. H. Commissions-Decrets, vom 19. July 1828, Zahl 219, St. G. V. wird am i5. October 1826, in den gewöhnlichen Amtsstunden bey dem k. k. Rentamte in ^poäjgtria, Istriamr Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenannter, dem Druderschafts-Fonde gehöriger, im Bezirke QHf>oäi5triH gelegenen Realitäten geschritten werden: — 1) Des in der Gcmemde (-eme und in der Gegend 5255iekH gelegenen, und »176 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 33 fl. 55 kr. — 2) Des m dev nämlichen Gemeinde und in der Gegend b«t2ck gelegenen, und 3181^2 Quadrat-Klaf-te« messenden Ackergrundes, geschätzt auf 10 fl. Zo fr. — 3) Des in der nämlichen Gemeinde und in der Gegend Domini gelegenen, und 704 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 53 fl. 35 kr. — 4) Des m der nämlichen Gemeinde und in der Gegend V»l1l22 gelegenen, und 784 Quadrat- Klafter «essenden Ackergrundes, geschätzt auf 19 st. 10 kr. — 5) Des in der nämlichen Gemeinde und in der Gegend V2H222 gelegenen, und 1Ä53 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 35 fl. 40 kr. — 6) Der in der nämlichen Gemeinde und in der Gegend Vei-^i liegenden, und 670 1)4 Quadrat-Kl. messenden kas^ni -gppeüvi, geschätzt auf 69 fi. 3o kr. — 7) Der m de» nämlichen Gemeinde und in dev Gegend Maäia liegenden, und 12c» Quadrats Klafter messenden ?98t.ein, geschätzt auf nfi. 50 kr. — 3) Des in der namllchen Gemeinde und in der Gegend ölla-äi2 liegenden, und 347 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 34 fi. 40 kr. 9) Des in der nämlichen Gemeinde und in der Gegend Njaäill liegenden, und 489 Quadrat Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 69 fl. 20 kr. — 10) Des in der nämlichen Gemeinde und in der Gegend (-U65eion2 lie« genden, und 466 1^2 Quadrat - Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 3i fi. 20 kr. — Diese Realitäten werden einzelnweise, so wlt sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den beygesetzten Fiskalpreis ausgebothen, und demMeist-biethenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiserl. kömgl. Staats- Güter-Veräußerungs-Hof- Commission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscal-preises entweder in barer Conv. Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßigen Werthe bep der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene tz?icherstellungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licttanten mit Ausnahme des Meistbie-thers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbiethers dagegen wird als Verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfälligen Contractes nlcht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zelt nicht berichtigte, bei pstlchtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete sau-tion wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, die dießfällige Vollmacht seines kommitenten der Versteigerungs - Commission Vorläufig zu überreichen. — Der Meistbie-ther hat die Hälfte des Kaufschlllings innerhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs- 83o Actes, und noch uor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit ge-wahrendm Nealztat in. erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions - Münze verzinset, und die Zinsen - Gebühren in halbjährigen Verfall- Raten abführt, in fünf gleichen jährlichem Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erste-hungs-Preis den Betrag von 5o fi. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillingshalfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden muffen. — Bei gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeilaßt. — Die übrigen Verkaufsbedingnis-fe, der Werthanschlag und die nakere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem k. k. Rent-amte in lüapoäigtria eingesehen werden. — Von der k. k. Staats-.Güter-Veraußerungs-Prov. Commission. Triest am i3. August 1828. Gottfried Graf v. Welsersheimb, k,, k. Gubernial - und Präsidial- Konzivist. Z. 11II. (2>. acl Gub. Nr. 19199. 3^ a ch r i ch tt. Da in. Folge hohen Hofkammerdecrets, vom i3. Iuny d. I.^ Z. 233^1606, zur Ueberreichung der Gesuche um eine der sieben bey der galizischen Kammerprocuratur erledigten Fisc.aladjunctcn- Stellen, mit welchen Gehalte von i200fi. und 1000 fi. verbunden sind, ein neuer Concurs ausgeschrieben werden sott, so werden hiemit alle Jene, welche eine dieser mit, dem Rechte zur Vorrückung in die höheren Besoldungsklassen V0N 1Z00 st. UNd 12,00 st. verbundenen stellen zu erlangen wünschen, aufgefordert, ihre Gesuche im Falle sie ange-'stellt sind, mittelst ihrer vorgesetzten Behörde, im widrigen Falle aber mittelst.des betreffen-den Kreisamtes bis Ende September d. I., bey dieser Landesstelle einzubringen, wobey denselben zugleich bedeutet-wird, daß diese ihre Gesuche nach dem, im Eingänge bezogenen hohen Hofdecrete aufgestellten, und unter Einem allgemein kund gemachten Bestimmungen, mit den Zeugnissen über die erreichte Großjährigkeit, dem erworbenen Doctorate, der. Rechte der von der Zeit des erhaltenen Doc-torats an, (oder für gegenwartig, wenn auch vor Erlangung des Doctorats im Ganzen) durch drey Jahre.entweder bey einem Advocaten, bey einem k. k. Fiscalamte oder bey einer landesfürstlichen Justizbehörde zugebrachten Praxis, unbescholtener Moralität, und über die im Z. Absätze des hohen Hofoecrets, vom i3. Iuny l. I., Z. 233^0 vorgeschriebenen Qualisica-twnsprüfung, oder aber über die bereits früher gut bestandene Prüfung für Fiscaladjunc-tenstellen gehörig belegt seyn müssen. — Aus-wartige Comvetenten, welche sich der Prüfung nicht bey dieser Landesstelle unterzogen haben, haben ihre Gesuche, insbesondere mit dem Zeugnisse der nach dem 6. Absätze des gedachten hohen Hofdecrets abgelegten Prüfung, aus den in Galizien bestehenden, besonderen Gesetzen und wesentlichen Provincial-Verhaltnissen, zu belegen. — Vom k. k. galizischen Landesgu-bcrnium., Lemberg am 25. July 1626. Z. ii36, (2) aä Gub. Nr. 19749. Edict. Von dem k.k. Stadt-und Landrechte, zugleich Criminalgerichte inKrain, wird hiemit bekannt gemacht: Es werde am 18. September!. I., Vormittags um 10 Uhr, vor diesem Gerichte, im ersten blocke dcs Landhauses, eine Minuendo-Versteigcrung zur Lieferung von 97 1^2 Ellen Mohren grauen, 6j4 Elten bretten Tuches für das hierortige Inquisitionshaus, abgehalten werden. — Welches mit der Erinnerung bekannt gemacht wird, daß die dießfalligm Bedingnisse in der dießgerichtlichen Registratur eingesehen werden können. — Vom k. k. Stadt- und Landrechte Laibach am 3o. August 1828. Z. iii3. (5) sä Nr. 19147^3246. Concurs- Verlautba r u n g. Zur Wicderbesetzung einer am k. k. Gymnasium zu <Üap0 ci'Istria, im Küfler.lande erledigte Grammatical-Lehrkanzel, wird der Concurs am 27. November d. I., an den Gymnasien zu Wien, Prag, Linz, Lemberg, Brunn, Gratz, Innsbruck, Laibach, Klagenfurt, Börz, und lü^o ä' Iznia abgehalten werden. — Mit dieser Lehrerstelle ist em Gs-halt jahrlicher 5i)o fi. , für Individuen des weltlichen Standes, und um 100 st. weniger für Individuen d3s geistlichen Standes ver«-bunden. — Diejenigen, welche den Concurs mitzumachen gedenken, haben sich vorlaufig bey der k. k« Gymnasial-Direction des Ortes, wo sie sich der Concursprüfung unter-ziehen wollen, zu meldsn, über die erforderlichen Eigenschaften, um zur ConcursprüfunK zugelassen zu werden, gehörig auszuweisen, am Concurstage die mündliche und schriftliche 63i Prüfung zu bestehen, dann ihre gehörig belegten, an dieses Gubernium styllsirten Gesuche der Gymnasial- Direction zu übergeben, und sich darin, über Vaterland, Alter, Stand, Religion, Studien, Sprachen-kenntmsse, Moralität, Gesundheit, dermah-liqe Verwendung/ und allfälllge frühere An, fiellungcn, so wie insbesondere darüber auszuweisen, daß sie, nebst der deutschen, auch der italienischen Sprache vollkommen machtig sind. — Vom k. k. küftenländischen Guber-nium. — Trieft am 20. August 1828. Ktavt- unV lanvrechtliche Verlautbarungen> Z-"26. (2) Nr. 53o3. Von dem k. k. Stadt- und Lanorechte ,n Kram, wird der unbekannt rvo befindlichen Iosepha Sauer, allenfalls ihren unbekannten Erben mittels gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bey diesem Gerichte Dr. Johann Oblack, Curator des minderjährigen Anton Mcjatsch, und Bevollmächtigter dcs abwesenden Franz Mejatsch, dann Vincenz Mejatsch, die Klage auf Verjährt-und Erloschenerklarung des Heiraths« Vertrages, ääo. 29. April 1782, Plo. loofl. eingebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung angesucht, die auf den i5. December d. I., Früh um 9 Uhr, vor diesem k. k» Stadt- und Landrechte bestimmt worden ist. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, Iosepha Sauer, oder ihrer Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den f k Crblanden abwesend lft, so hat man zu chrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten- den hrervrtigen Gerichts-Advocaten Dr. Lorenz Eberl, als Curator bestellt, mit welchem d,e angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Genchts-Ordnung ausgeführt, und entschledm werden wird. Die Beklagten, Iosepha «Gauer, oder ihre Erben, werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehclfe an die Hand geben/ oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen, und ^diesem Gerichte nahmhaft zu machen,^ und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen bey: zumessen haben werden. Lalbach den Zc>. August 1828. Z. 2,27. (2) Nr,536il Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Kram, wird dm unbekannt wo befindlichen Herrn Benvenut Grafen V. Petazzi, mittels gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider ihn bey diesem Gerichte die hierlandige k. k. Kammerprocuratur Klage auf Verjährt«, Null-und Nichtigerklärung der Forderung aus den zwey Schuldscheinen, ctäo. 20. April I77Z, e« intakui. auf das Gut HopfeNbach 12. May 1773, pr. 2000 st., und pr. 23oofi. eingebracht, und um richterliche Hilfe gebeten, worüber die Tagsatzung auf den 1. December l. I., Vormittags um 9 Uhr'vor diesem Ge-richte-angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Herrn Benvenut Grafen v. Petazzi, diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu dessen Vertheidigung, und auf dessen Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts-Advokaten vi-. Maximilian Wurzbach, als Eu-rator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt, und entschieden werden wird. Derselbe wild daher durch dieses Edict dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter seine Rechtsbehelfe an die Hand geben, oderauch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen ,. und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsäumung entstehenden Folgen bepzumessen haben wird« Laibach am Io. August 1826. Z. 1128. (2) Nr. 5362. Von dem k. k. Stadt-und Landrechie m Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Herrn Ferdinand Ernst Freyherrn v. Gall, mittels gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wider ihn bey diesem Gerichte die hier-landlge k. k. Kammerprocuratur, in Vertretung der Grebin'schen Katecheten- und Mel-senstlftung, Klage auf Verjährt-, Null« und Nichtigerklärung der Forderung aus der (^i-. ta W2NC2) ääo. 20. Iuny 1741 , et iinabul. auf das GutHopfenbach,6. Iuny 1760, pr. 1000 fl. M. M. eingebracht , und um richterliche Hllfe gebeten, worüber die Tagsatzung auf den 1. December l. I., Vsrnm-tags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt - und Landrechte angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Herrn Ferdinand Ernst Freyherr v. Gall, diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k- Erblanden abwesend >st^ 232 so hat man zu dessen Vertheidigung , und «uf dessen Gefahr und Unkosten den hierorti-gen Gerichts - Adookacen Or. Maximilian Wurzbach als Curator bestellt, mit welchem dlt angebrachte Rechtssache nach der bestehen» den Gerichts- Ordnung ausgeführt, und ent, schieden werden wird. Derselbe wird daher dessen zu dem Ende erinnert, oannt er allenfalls zu rechkr Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter seine Nechtsbehelfe an die Hand geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestel, len, und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen ord« llungsmaßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus sei« nee Verabsaumung entstehenden Folgen beyzumessen haben wird. Von dem l. k. Stadt- und Landrechte in Krain. — laibach den 3a. August 1823. Z. lll4. (3) Nr. 53o/i. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird der unbekannt wo befindlichen Johanna Michaleg, dann der Iosepha und Anna Sauer, oder ihren gleichfalls unbe, kannten srben, mittelst gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bey diesem Gerichte Dr. Johann Oblack, Curator des min« derjahrigen Anton Mijatsch, und Bevollmächtigter des abwesenden Franz Mejatsch, dann Vincenz Mejatsch, die Klage auf Verjährt-und Erloschenerklarung des Ehevertrages, ääo. 6. July 1788, eingebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung angesucht, die auf den i5. December d. I., Früh um y Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte be-fiimmt worden ist. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, Johanna Michaleg, Iosepha und Anna H?auer, und aller ihrer Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsadoocaten, Nr. Loren; Eberl, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Beklagten, Johanna Mlchaleg, Iosepha und Anna Bauer, oder ihre Erben, werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit sebst erscheinen, oder inzwischen dem bestimm-.ten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in die recht- lichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen beyzumessen haben werden. Laibach den 3c>. August 18,8. AemtliOe Verlautbarungen. Z. 1134. (2) Nr. i56l. Licitations - Ankündigung. Nachdem die unterm 9. July ausgeschrie» benen, und am i3. August d. I., wegen Lie« strung des Kanzley - Papiers für das Stam« pelamt abgehaltenen Licitation die hohe Ge< nehmigung nicht erhalten hat, so wird die dießfällige neuerliche Versteigerung von de» k. k. steperisch - kärntnerischen Taback - und Stämpel - Gefallen - Administration mit dem Beysatze zur Wissenschaft bekannt gemacht, daß die Lieferung des im Jahre 1829, für das k. k. Stampelamt in Gratz erforderlichen Kanz-leypapiers von Ein Tausend Sechs Hundert Rieß, welches i3 Zoll in der Höhe, und 8 Zoll in der Breite haben muß, unter Vorbehalt der höhern Genehmigung durch Contract dem Wemgstfordernden werde überlassen werden. Zu dieser Versteigerung, welche am 24. September d. I., um 10 Uhr Vormittags, bey dieser Gefallen-Administration im Amts-gebaude, in der Raubergasse, Nr. 3/6, im zweyten Stocke, abgehalten werden^ wird, werden nicht nur die Papierfabrikanten, sondern auch die Papierhändler mit der Erinnerung eingeladen, daß die Contractsbedingnisse, so wie die Musterbögen hierorts wahrend den vorgeschriebenen Amtsstunden von 8 Uhr Früh bis 2 Uhr Nachmittags eingesehen werden können, und daß jeder Mttsteigernde am Tage der Versteigerung sich über dle Fähigkeit zur Leistung der vorschriftmäßigen Cautlon von 200 fi. E. M., entweder im baren, ode« mittelst öffentlichen, nach dem Börse-Course, am Tage der Versteigerung berechneten Obligationen, oder auch in gesetzlich gesicherten Privatschuldverschreibungen auszuweisen, vor Anfang der Licitation aber den io ojo Betrag der Caution mit 22 fi. C. M. als Vadium gleich bar zu erlegen habe. Uebrigens wird noch bekannt gemacht, daß auf allerhöchste Anordnung nach der abgehaltenen Versteigerung keinem weitern An« böthe mehr Gehör gegeben werden, und daß der Wemgstfordernde gleich vom Tage an, als er das Licitationsprotocoll unterfertiget, verbindlich, und nicht mehr zurückzutreten berechtiget sey. Gratz den 1. September 1828. Anhang zur Rmbacher Bettung. Meteorologische Beobachtungen zu Laibach z Haremeier Thermometer Witterung ! Monath 3 ^rüh Mitt. Abends^ Früh M^tt.^ Abend F^h Mitt. Abends! 3, j L. Z.l L. Z. ^ L. K.jW K lWjK.^N b.9Uhr b.ZUHr b.9Uhr ! Sevtetuber 2.27,2,627 2,1^,7 ^,2' — i 1^ __ ! »6,—z ,5 Doiintrw. Regen s regnerisch ^ . "i- ^7 4,2,^7 5,o 27 4.0 — !i>5 — ,5 — 14 Regen trilb trüb i » 5 27 2ch , 27 z,6 ,7 2,- — !,4 __ ,5 — 14 Negen Regen irnb ! , t). 27 2,3,27 ^927 ^,4 — ^,3 — i,4 — il Regen Negen heiter ^ , 7- 27 5,1 27 5 Ü 27 L.2 — ! ,o — i5 — ,2 Nebel heiter s. heite» ! , 8. 27 6,7 27 6,9 27 6,4 _- ,y — ;5 —. ^ s^^„ heiter schön ^ ^»_____ 9> 27 b.o ^27^ ü,U^7 5,v - i'j— i? — j i5 «chöü j heiter f^heiter^ , ä^remven-Anzeige. Angekommen den 5. September 1323. Hr. Edler v. Kratzer, Beamte de« k. k. Natio' nal-Vank, von Trieft nach Wien. — Hr. Andreas Mochard, Professorder Mathematik, von Gö'rz nach G ratz. Den 6. Se. hochfürstliche Durchlaucht der sou-verame Fürst v.Hohenzollern-Hechmgen, sammt Suite, von Trieft nach Wien. — Se. Durchlaucht Fürst Lud-wigl Iablanowskp, Commandeur des k. k. österr. Leopold -Ordens , von Wien nach Trieft. — Se. hochfürstliche Durchlaucht der Herr Erbprinz v. Hohen-zollern > Hcchingcn mit Frau Erbprinzefsinn , dann Suite, von Trieft nach Klagenfurt. Scours vom 5. September 1828. .^ ,. Miltelprelg. Ttaatsschuldverfchreibungen zu5v.H.(!n HM.) g^5^6 y^,lloste Obligation. . Hofkam. ^ ner Odagat'°n.d.3wangs.Vu5 v.H./ 3 94^.6 ?^3bUgat. der Stände v.^4^v.^ ^ 75^0 D^!mit Verlos, v. I- »^ für i°o «. (,« ^M.) i5i 3)4 Wiener.Sca0t.Vanco.OVl. i« 2 1^2 v. h. (,„ ^^^ ^ ^2 detto decto i" 2 v. H. (m CM,) 27 ^5 Obligation der allgem-und ,, ^ _ ., ^. Ungae. Hofkammer l« 2 ,^2 ». y. (>« CM.) ^5,^ detto. detto. zu 2 v.H. (,.,CM.) 27 s ( /s^ (Dom.N.) Obligationen del Stand« (,^-M.) (C.N ) v. Österreich unter und zu? ^"ö'l — __ ob derEnns, vonBöh'1 ;u«,/2 v.H.l ^6 __ men, Mähren, Schle-1 zu 21/4 v.H.> 4> 2^5 — fli>n,Stcyermark,Karn' iU2 vH.« 26^5 — ten, Krain und Görz ^zu i2,>A v.H.j — — Wien.Oberk. Obligation, zu 2 ij2v. h. — «6 2^ Ee>ltral'Casse»Anweisul,gen. Jährlicher Disconto 2^2pCt. Vank'Actien pr. Stück »077 in Conv. Münze. Kalfell. Ducaten. ...... 5 ,,4 pCt. Agio. DNasserstanv ves Naibachstusses am Vegei ver gemauerten Sanal - Drucke . bev gesperrter Kchwellwehr: Den lo. September: 2 Schuh, 10 3 oll. u L,Ne ober d«r Schleußenbettung. ^erzeichniß ver hier verstorbenen. Deu 2. Septemb«« i223. Lucia Perne, ledig, alc 66 Jahr, am Mallen. p!«b/ Nr. 48, an der LlMgenvereileiung. — Dem Wlchelm Echneditz. patent. Fleischhauer, sein Weib Elisabeth, alt 5o Jahr, in del St. Petelt.Vor. siadt, Nr. 424; Helena Tollnitschar, ledige Insii» tutsarme, alt 5^ Iahl, m der St. Peteri.Volslüti, Nr. b4; beyl« an der Auszehrung. Den 3. Maria Mischitz, Instituts« Arme, Witt, we, alc Lü Ishr, in der Kolhgasse, Nr. 122, cn der Ruhr. , Den 4. Gertraud Bach, alt 6s Jahr, im Ci,. Epical, Nr. i, an der Abzehrung. Den 5. Lorenz Mitsch, Tischlerlehrjung, «!t »6 Jahr, im Civil»Spiial, Nr. 1, am Rervensieber. — Mathias Bisiak, Taglohner, all 5o Jahr, in der Tyrnau - Voisiadt, 3li. 6g, an der Auszehrung. Den 6. Maria Sturm, Dienstmagd, son Ore. chek, bey Adelsberg, alc 20 Iah», im CivilsSpi« tal, Nr. ,. am Nerrensieber. —Joseph Luket, Zech. lveil'ler der Farins, all 44 Jahr, in der Tyrnau» Vorstadt, Nr. ,2, an Zwerg« und Blusifellentzün. dung. De« 7. Dem Joseph Schnilerschilsch, Binder. sein Sohn Anton, all 2 Monat, am Zurücktreten eines AuSschlags auf das Gehirn. — Maria Muschitz, Taglöhners.Weib, alt 47 Jahr, im Civil. Spital', Nr. 1, wurde sterbend übetbracht.— Jacob Sadni« kar, gewesener Hausknecht, all 62 Jahr, in d,l Pol-lana. Vorstadt, Nr. 47, an Enlkrüftung , als Folqe vorausgegangenen Schlagfiujses. Den L. Herr Joseph Lußner, vr. der Rechte, Hof. und Gerichts. Advocat, alt 64 Jahr, in der Herrngasse, Nr. 2oß, am Lungenbrand. — Dem Hrn. Carl Witek, k.k. Domainen-Adjuncten, sem Sohn Franz, alt 7 Jahr, am Schulplatz, Nr. 2<)5, ander nervösen Ruhr. Den y. Ioh«nn Doberleth, Fakin, alt 5o Jahr, m der Tyrnau. Vorstadt , Nr. 57, an der Nutn. ^— Maria Zeklenka, ledige Instituts Arme, alt 60 Jahr, in ber Capuziner-Volstadt, Ätr. »2, an der Bvustwassersucht. 854 Die Nuhr. Zu den Krankheitsformeu, welche fast alljährlich wiederkehrend ein« große Zahl von Opfern, besonders aus der Düngern Classe wegraffen, und in dieser Beziehung die Aufmerksamkeit der Behörden, der Ärzte und jedes einzelnen Menschen verdienen, gehört vorzüglich die Ruhr-Krankheit. Fast alljährlich zeigt sie sich um die Mitte I'ulp, wo die Pflaume sich zu färben beginnt, bis dahin, wo die anhaUend kühlere Witterung einnitt. Bald einzelne Individuen, bald epidemisch ganze Gegenden befallend, ist ihr Name und Gefährlichkeit in Stadt und Hütte, Thal und Bergen bekannt; und doch zeigen die vielen Sterbfälle, die so verschiedenen dießfalls noch herrschenden Vorurtheile, und die so häufig ganz zweckwidrig angewandten Heilmittel, daß das Wesen dieser Krankheit, die Ursachen ihrer Entstehung und Verbreitung, die Mittel sich vor denselben zu schützen, und die wahre Heilart noch nicht so allgemein bekannt sind, als es das Leben so vieler Menschen verdient, das durch diese Krankheit alljährlich in Gefahr kömmt. In dieser Beziehung bürsten folgende Bemerkungen jetzt, wo die Ruhrkrankheit sich wieder häusig zeigt, nicht ganz überflüssig erscheinen. Das Wesen der Ruhr besteht in einer Entzündung der Schleimhaut in den dicken Gedärmen, vorzüglich im Mastdarme. Im Anfange äußert sie sich gewohnlich durchschneidende, periodisch wiederkehrende Darmschmerzen in der Nabelgegmd. Übelheit, Magendrücken, Neigung zum Erbrechen, wiederholtes immer häusiger werdendes Drängen zur Stuhlentleerung, wobei gewohnlich bald mehr ode» weniger Blut oder Blutschleim, mit heftigem Zwange ausgepreßt wird. Zu den Bauchschmerzen gesellt sich sehr bald ein entzündlicher Fieberzustand, der sich durch Hitze und Durste, ausspricht, aber auch sehr oft nervös oder faulig im Verlaufe der Krankheit sich zeigt. Bei gutartiger Ruhr und zweckmäßiger Behandlung erfolgt die Besserung gewöhnlich binnen 7 oder 1^ Tagen; im ungünstigen Falle zieht sich die Krankheit in die Länge, oder tobtet bald durch Erschöpfung der Lebenskräste, oder Brand der Eingeweide. ^ Die Ruhrkrankheit hat besonders im Anfange viele Ähnlichkeit mit dem rheumatischen, catarrhalischen oder gastrischen Leiden des Darmcanals; erscheint sehr oft mit diesem complicirt, oder wird mil selbem nur zu oft verwechselt. So wie diese letztern Arten von Krankheiten entsieht auch die Ruhr auS allen jenen Ursachen, welche bey vorhandener Disposition der Gedärme eine heftigere Reizung oder Entzündung derselben hervorbringen. Am gewöhnlichsten sind es die Einflüsse, der Atmosphäre, plötzlicher Wechsel von Wärme und Kälte, besonders in den Sommer und Herbstmonaten, wo nach heißen Tagen kühle thauige Nachte folgen. Zur Zeit, wo die Hautausdünstung vermehrt ist, erscheint auch der Darmcanal reitzbarer, die Gallense-cretion lebhafter, und eine selbst geringere Erkühlung oder ein hinzukommendes gastrisches Ferment kann eine Aufregung in den Organen des Unterleibs erzeugen, die sich als Gallensieber, Darmkatarrh oder Ruhr in ihren Symptomen ausspricht. Die Erfahrung lehrt, daß aus jeder krankhaftver-mehrten Schleimabsonderung sich ein eigenes Miasma entwickeln kann, welches sich durch Ansteckung fortpflanzt. Dieß letztere geschieht bei der Ruhr offenbar; und aus einem einzigen bösartigen, ursprünglich aus sporadischen Ursachen entstandenen Ruhrfalle, verbreitet sich das gleiche Übel durch Ansteckung nicht selten über ganze Familien, Ortschaften, Gegenden. Das sicherste Vorbauungsmittel Zeg»n die Ruhrkrankheit ist demnach Vermeidung obiger Entstehungs-ursachcn. Man hüthe sich vor gäher Abkühlung, kleide sich besonders in den Früh - und Abendstunden wärmer, man meide fade, den Magen erkühlende ungegorne Getränke, das Sitzen oder Liegen auf kühlen Steinen oder feuchter Erde, dcn Genuß des rohen unreifen Obstes i dagegen genieße man solche Speisen und Getränke, die den Unterleib wärmen und stärken; gesund sind in dieser Hinsicht, besonders des Morgens eine schleimige Suppe; außerdem säuerliche, breparci'ge Nahrungsmittel aus Gersie, Heiden, oder andere leichte Mehlspeisen; zuträglich ist mäßiger Genuß des Weines; dagegen höchst bedenklich saures Bier, unvergorner Obst- oder Weinmost; selbst reifes Obst in größerer Menge und ohne Brod genossen. Am meisten hüthe man sich vor den Ausdünstungen der Excrements von Ruhrkranken. Letztere sollen nie in die gemeinschaftlichen Aborte entleert, sondern stets abseitig in die Erde verscharrt werden. Überhaupt lst Reinlichkeit des Körpers sowohl, als auch der Lust^ m der man sich aufhält, ein Hauptbe-dingniß zur Verhüthung vieler Krankheiten, besonders dort, wo eine Ansteckung zu besorgen ist. Zu keiner andern Zeil ist ein Abweichen so bedenklich und mit Aufmerksamkeit zu beachten, als in der Periode, wo die Ruhrkrankheit herrscht. Wird Jemand mit häufigen, verdächtigen Sttchl- (Z. Amts -Blatt Nr. no. d. n. September 1626.) 2 825 Entleerungen befallen, so ist es das Rathsamsie, sich sogleich an seinen Arzt zu verwenden, welcher die Mittel kennt, das beginnende Übel im Keime zu tilgen. Nicht an sich stlbst ist die Ruhrkrankheit gefährlich — aber sie wird nur zu oft tödtlich durch zweckwidrige Curart, oder ver^umte ärztliche Hülfe. Wo Letzterer nicht sogleich bey der Hand ist, zeigt sich im wirklichen Erkrank-ungsfalle folgendes einfache Verfahren als das beste: Ist die Ruhr in Folge Erkühlung entstanden, so suche man so schnell als möglich die gestörte Hautaus-dünstung herzustellen. Bett-Ruhe, einige Schalen warmen Thecs aus Hollerblüthen, Himmelbrand oder Eibisch mit etwas Krebsaugenpulver, einige Tassen warmer Einbrennsuppe, einige Tassen schwarzen Kaf-feh's, Erwärmung des Unterleibs mittels heiß gemachter Tücher, Enthaltung von schädlichen Speisen (wo es seyn kann) , ein oder einige GranDanvensches Pulver stillen den beginnenden Aufruhr im Darmcanale, besonders wo noch kein Fieber vorhanden ist, oft in wenigen Tagen. War die Ursache de« Ruhr ein sonstiger Diätfehler, so ist es wichtig, daß die im Unterleibe fermcnti-«enden Reitze so schnell als möglich fortgeschasst werden. Außer jenem Verfahren, welches man gewohnlich bey Katarrhen over Rheumatismen anwendet, zeigt sich hier eine kleine Dosis von Megnesie mit Rhabarber, einige Schalen Kamillenthee, oder wo Neigung zum Brechen vorhanden ist, einige Gran Brechwurz schnell bülfteich. „> ^ . Ein leichtes Brechmittel ist gewohnlich das sicherste Präservativ, wo die Ruhrsymptome sich in Folge einer erlittenen Ansteckung zeigen. Ist die Krankheit jedoch fortschreitend, werden die Bauchschmerzen heftigere so reiche man dem Kranken fortwährend schleimige, milde, lauwarme Getränkein kleiner Gabe. . Eine Mandelmilch , eine Emulfton aus Mohn-kornern oder Kürbissamen, ein Absud von Gerste mit etwas Essig gesäuert; bei sehr heftigem Zwange ein Absud von Leinsamen, oder Eibischwurz, fortgesetzte gleichförmige Wärme des Unterleibs durch Tücher, oder erweichende Vreyumschläge, warme Dünste aufden After geleitet, sind in solchen Fällen die zweckdienlichsten Mittel, bis der herbeigerufene Arzt das Weitere anordnet. ^^^^^^^^^______________ Kleinen Kindern kann dort, wo keine Magensämi vorhanden ist, ohne Bedenken lauwarme süße Milch al3 Nahrung und Arzney fortgegeben werden. Wo Gelegenheit vorhanden ist, Klystire anzuwenden, wird deren vorsichtiger Gebrauch dadurch heilsam, daß man hierzu nur die mildesten Substanzen wählet. Eine Mischlmg aus süßer Milch und Öhl, Stärke oder Leinsamen-Absud in kleinen Dosen zeigt sich als das Weste. Reihende Einreibungen auf den Unterleib, sogenannte stärkende Kräuter sind im ersten Stadia der Ruhrkrankheit absolut schädlich, dagegen können sie bann mit Nutzen angewendetwerden, wo die geschwächten Kräfte des Kranken im Verlauft Aufregung, odee -das örtliche Leiden Ableitung de« krankhaften Reitzes erheischet. Nichts ist im entzündlichen Stadioder Rührkrankheit so'schädlich als Wein, Gewürze, oder sogenannte stopfende Mittel, wohin gewohnlich der Absud von getrockneten Birnen, adstrmgirende Arzneyen, geistige Tinkturen «. gehören. Gleich verwerflich zeigt sich der unbedingte Gebrauch des Theriaks, dessen Opium-Gehalt übrigens am rechten Orte angewandt, in dieser Krankheitsform Wunder wirkt. Im Allgemeinen kommt es bei der Behandlung der Ruhr, so wie bei jeder andern Krankheit auf richti-. ge Leitung der Naturheilkräfte an. Diese Letztern zu kennen, die krankhaften Aufregungen im Organismus zu mindern, die gesunkenen Kräfte zu heben, die gestörte Harmonie in den Functionen der einzelnen Körpersysteme wieder herzustellen, ist nun Sache des rationellen Arztes. Nirgends sind Mißgriffe gefährlicher, als bei dem Ruhrübel, dessen Verlauf so rasch, die Modifikationen so wichtig sind. Hüthe sich demnach Jeder vor empirischen Heilmitteln,- vor den vielerley Rathschlägen, die so gerne von Jedermann ertheilt werden. Einfach und sicher / sind die Heilgrundsätze, welche erfahrne Arzte dem Ruhrübel entgegensetzen. Möge sich jeder Kranke nur solchen anvertrauen, und nicht erst dann Hülfe suchen, wenn es bereits zu spät ist. Grätz am 1> September 1828. Dr. Önderka, ....._________^________ Kreisarzt. Z. nä3. (i) Nachricht. Bey Endesgefertigtem, im neuen Hohn'schen Hause, am Platz, Nr. 162, sind nebst jeder Graveurarbeit, auch Tauf-, Firmungs-, Ge- legenheits- und Belohnungs-Denkmünzen (letztere für Schüler beson-ders geeignet) von feinem Gold und Silber, um die billigsten Preise zu haben. . Wolfg. Fried. Günzler, Graveur. 836 Rreisämtliche Verlautbarungen. Z. 11Z7. (0 Nr. 647^. Kundmachung. Das hochlööltche k. k. Gubernium hat laut herabgelangter Verordnung vom 22. v. M., Erh.26., Z. 18663, den am i3. August d. I., bey diesem k. k. Kreisamte aufgenommenen Li-cnationsact', in Absicht der Verspeisung der Sträflinge am hiesigen Kastellberge/ für die Dauer des Militarjahres 1629, bey dem Umstände, daß der für das Acrar erzielte Gewinn gar zu gering ist, nicht zu bestätigen, sondern eine neuerliche Licitation anzuordnen befunden. — Indem man den Tag zur Vornahme dieser neuerlichen Versteigerung auf den 16. d. M., Vormittags 9 Uhr festsetzt, werden die Licitationslustigen eingeladen, hierbey zu erscheinen. — K. K. Kreisamt Laibach den 3. Sevtember 1628. ^^_______ Stavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen Z. 1140. (1) Nr. 55^5. Vom dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Pepeunack, Theresia Ko-zutar, und des Vormundes der minderjährigen Cacilia Kozutar, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 1. Iuny 1626 verstorbenen Maria Chuntar, irrig Iantschitsch, die Tagsatzung auf den i3. October 1828, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. '^tadt- und Landrechte bestimmet worden, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für cmem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 614 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 2. September 1628. Z.,ii3y. (0 Nr. 5533 Von dem k. k. Stadt- und Landrechte ir Kram wird den unbekannten Maria Susanna> Herrinn v. Grimschitz, und Maria Katharina Semenitsch'schen Erben, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bey diesem Gerichte der Herr August Ritter v. Födransperg, Eigenthümer des Gutes Matscherolhof, die Klage eingebracht, und um Verjährt- und Erlo-schencrklärung der auf dem Gute Matscherolhof mtabulirten Maria Theresia Semenitsch'schen Heirathssprüche pr. 3400 fi. T. W., gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbekannt, und we:l sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und.auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigcn Gerichtsadvocaten, vi-. Burger, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Indem zur Verhandlung die Tagsatzung auf den i5. December l. I., Früh 9 Uhr bey diesem Gerichte bestimmr ist, werden die Geklagten dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechts-behelfe an die Hand geben, oderauch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus einer Verabsaumung entstehenden Folgen beyzumessen haben werden. Laibach den 2. September 1626. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 1117. (3) Nr. 11167)1Z2Z. Kundmachung. Die Verpachtung der Acrarial - Weg-, Brücken- und Uebevfuhr-Mäuthe in den stey-ermärkischen, illyrischen und küstenländischen Gubernial - Gebiethen betreffend. Von der k. k. steyermärklsch-, illyrisch-küstenländischen Zoll- et Gefällen-Administration wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Pachwersteigerungen der Weg-, Brücken-und Ueberfuhrmauthe, in den steyermärkischen, illyrischen und küstenlandischen Gubernial-Gebiethen , auf der Grundlage der bisherigen Tariffe und Vorschriften mit alleiniger theilweiser Modificirung der Mauthdirectiven, hinsichtlich der Wirthschaftsfuhren, für die Dauer vom 1. November 1828, bis letzten October 1829, in Folge hohen Hofkammerdecretes vom i3.,' Erh. 3i. August 1826, Zahl 33560)1987, nächstens werden vorgenommen werden. Der Ausrufspreis jeder Station, und deren tariffmäßige Gebühr wird nachträglich mit den Tagen und Standpuncten, an welchen die Versteigerungen vor sich zu gehen haben, bekannt gemacht werden. Gratz am 1. September 1628. Vermischte Verlautbarungen. Z. 1145. (1) Für eine Bezirksherrschaft im Kreise Neu-ftadtl, wird ein vorschriftmäßig geprüfter Be-zirkscommissär und Richter gesucht. Die befähigten Herren Competenten werden sich dieß-falls an das'Verwaltungsamt der Ritt. D. 0. Commenda Laibach zu verwenden angewiesen. Die Besetzung geschieht mit 1. November 1. I., daher hat die Meldung bey dem be-- sagten Vcrwaltungsamte bis 12. October l. I. zu erfolgen.