739 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 102. Donnerstag den 4. Mai 1871. (l?6—2) Nl. 2265. Ausweis über die am 29. April »»7» zur Rückzahlung ohne Prämie verlosten Obligationen des krainischen Grundentlastungs Fondes. Mit (Coupons u 5O Gulden: ! Nr. 2, 127, 165, 416 und 446. ^ mit (Coupons zl « ttO (dulden. Nr. 279, 400, 410, 432, 457, 5)20, 548, 831, 911, 940, 1057, 1224, 1427, 1440, l474, 1565, 1681, 1790, 1843, 1854, 1895, 1985, 2217, 2259, 2262, 2407, 2410, 2520, 2531, 2546, 2728, 2761, 2888, 2948; mit Coupons u 5ttO Gulden: Nr. 6, 137, 285, 312, 366, 457, 478, 616, 640, 762; ,« it Ooupons ü » OOtt Gulden: Nr. 43, 45, 60, 185, 246, 456, 484, 497, 502, 584, 614, 639, 655, 719, 762, 980, 1032, 1083, 1134, 1274, 1238, 1365, 1370, 1387, 1438, 1455, 1597, 1602, 1623, 1645, 1699, 1712, 1772, 1807, 1809, 1858, 1867, 1916, 2075, 2214, 2242, 2246, 2247, 2378, 2284, 2355, 2364, 2396, 2667, 2678; nl it Coupons ii 5 QttO Gulden. Nr. 148, 397, 419. ^z>. ^. Nr. 328 pr. 6000 fl. ^ „ „ 374 „ 10.000 „ W „ „ 804 „ 150 .„ M „ „ 1304 „ 50 „ „ „ 1357 „ 100 „ hiezu der Theilbetrag der zuletzt gezogeneu Obligation I.it. ^. Nr. 1297 pr. 280 mit 50 fl. Vorstehende Obligationen werden mit den Verlosten Eapitalsbeträgen in dem hicfür in östcrr. Währilng entfallenden Betrage nach Verlauf von sechs Monaten, vom Berlosungstage an gerechnet,! bei der kram. Laudcscasse in Laibach unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschrift bar ausbezahlt, welche auch für den unverlosten Theilbetrag per 230 fl. von der Obligation Lit. ^. Nr. 1297 Hr. 280 fl. die neuen Obligationen ausstellen wird. Innerhalb der letzten drei Monate vor dem Einlösungstermine werden die verlosten Schuldverschreibungen als auch sämmtliche Coupons bei der ^audescasse gegen 4 Percent Einlaß, nach Tagen bcrcchnct, zu Gunsten des krainischen Grundentla-stungsfondes escomptirt. Uebrigens wird noch znr allgemeinen Kennt-nch gebracht, daß folgende bereits früher gezogene llud rückzahlbar gewordene Obligationen noch nicht oNr baren Auszahlung prä'sentirt worden sind: Nr. 17, 143, 337, il 50 st.; Nr. 137, 148, 810, 965, 1107, 1407, 1445, 1504, 1581, 1644, 1690, 1779, 1859, i860,1867,1877, 2043, 2521, 2814, il 100 st.; Nr. 145, 153, 257, 355 ü. 500 st.; Nr. 119, 323, 636, 854, 996, 997, 1005, ^43, 1224, 1324, 1355, 1479, 1527, 2066, "34, 2573, 5 1000 fl.; Nr. 394 pr. 5000 fl. ^ und Nr. 437 pr. 5000 fl. mit dem verlosten Theilbetrage Pr. 2550 fl. Da von dem Vcrlosungstage dieser Obliga-"vNen an das Necht alls deren Verzinsuug ent-^t, so wird die EinHebung der diesfälligen Ca-Malsbeträ'ge mit der Warnuug in Erinnerung Fracht, daß in dem Falle, wenn die über die ^erfallszeit hinaus lautenden Coupons durch die prw. österreichische Nationalbank eingelöst werden >"lten, die behobenen Interessen von dem Capi-"le in Abzug gebracht werden müßten. Laibach, am 29. April 1871. Vom kraiu. Landcs-Ausschujsr. (173—3) Nr. 608. Concurs-Verlautbarung. Im Concretalstatus der politischen Behörden des Küstenlandes sind nachfolgende Dienstposten erledigt: 1. Eine Statthalterei-Concipisten- eventuell Be-zirkscommissä'rsstelle mit demIahresgehaltevon 800 st. und dem Gradual - Vorrückungsrechtc in die höheren Gehaltsstufen von 1000 st. nnd 120t) st., die Concipistenstellc mit dem Qnartiergclde jä'hrl. 200 st.; 2. eine Concepts-Adjunctcnstellc mit dein Iah-resgehalte von 500 st.; und 3. eine Conccpts-Adjnnctenstellc mit dem Iah-resgehalte von 400 st. Zur Wiederbesetzung dieser Dienstposten wird der Concurs bis zum 20. Mai 1871 eröffnet. Die Bewerber haben ihre gehörig instruirten, und insbesondere mit den Nachweisen über ihre Befähigung für den politischen Verwaltungsdienst und über die Kenntniß der Landessprachen belegten Competenzgesuche binnen obiger Frist im vorgeschriebenen Dienstwege bei dieser Statthalterei einzubringen. Trieft, am 21. April 1871. Vom k. k. Itntthalterei-Prasldiuln. (177—3) Nr^22.^ Kundmachung. Von der gefertigten prov. Notariatskammer wird zur Wiederbesetzung der Notarsstelle in Tscher-nembl in Kram der Concurs mit dem Anhange ausgeschrieben, daß der Notar in Tscherncmbl auch bis auf Weiteres die Notariatsgeschäjte im Bezirke Mottling zu besorgen und zu diesem Zwecke Amts-! tage, welche nach Erforderniß werden bestimmt werden, in Mottling abzuhalten haben werde. ! Die Bewerber um diese Notarsstelle haben ihre gehörig belegten Gesuche, worin sie auch die Kenntniß der slovenischen Sparche nachzuweisen haben, im vorgeschriebenen Wege bei dieser Notariatskammer bis 25. Mai 1871 einzubringen. K. k. Kreisgericht als prov. Notariatskammer Rudolfswerth in Kram, am 28. April 1871. (178-2) Hh^ Nr. 465. Bei dem k. k. Bezirks- zugleich Untersuchungsgerichte in Gottschee ist die Nezirksgerichtsadjuncten-stelle mit dem Gehalte jährlicher 900 st. eventuell 800 st. in Erledigung gekommen. Die Bewerber wolleu ihre Gesuche, in welchen sich auch über die vollkommene Kenntniß det slovenischcn Sprache auszuweisen ist, im vorschriftsmäßigen Wege bis 20. Mai 1871 ibei dem gefertigten Präsidium einbringen. K. k. Kreisgerichts-Präsidium in Rudolfs-werth, am 30. April 1871. ^175^3) Nr. 2572?" Edictal-Vorladung. Von der k. k. Bezirt'shauptmannschaft Gurkfeld werden wegen rückständiger Erwcrbsteuer nachstehende Gewcrbsparteien unbekannten Aufenthaltes, als: Franz Otzmüller, Steuergemeinde Landstraß, Art. 56, Pr. 15 st. 92 kr., Giacomo Treo, Steuergemeinde Landstraß, Art. 92, pr. 47 fl. 42'kr., Michael Kosmac, Steuergcmeinde hl. Kreuz, pr. 15 fl. 92 kr., aufgefordert, ihre Rückstände binnen 30 Tagen beim k. k. Steueramte Landstraß so gewiß einzu- zahlen, als im Widrigen ihre Gewerbe von Amts-wcgcn gelöscht werden. K. k. Bezirkshauptmannschaft Gurkfeld, am 24. April 1871. Der l. k. Bcznlslicmftlmaml: <5borinsky (182—^2) Nr. 555. Zur Besetzung mehrerer AushilfsMufsehers-stellcn in der k. k. Männerstrafanstalt in Laibach mit der täglichen Löhnung von 60 lr., dein Genusse der kascrnmä'ßigcn Unterkunft nebst Service, dem Genusse einer täglichen Brotportion von 1 '/^ Pfund und der Montur nach Maßgabe der bestehenden Uniformirungs - Vorschrift wird der Concurs bis 6. Mai 1871 ausgeschrieben. Die Bewerber nm diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unmittelbar, und bereits in öffentlichen Diensten stehende Bewerber im Dienstwege bei der gefertigten Strafhausverwal tung zu überreichen. Als Gefangenaufseher werden nur solche Bewerber angestellt, welche des Lesens und Schrei bens und der beiden Landessprachen kundig sind, anch wird darauf gesehen, daß jeder anzustellende Aufseher wo möglich in einer gewerblichen Vc schä'ftigung geübt oder doch erfahren sei. Jeder aufgenommene Aufseher hat übrigens eine einjährige probeweise Dienstleistung als provisorischer Aufseher mit gleicher Löhnnng und Bezügen zurückzulegen, wornach erst bei erprobter Befähigung dessen definitive Ernennuug erfolgt. Bewerber ledigen Standes, welche eine längere Militärdienstleistung nachweisen, und insbesondere vorgemerkte Militäraspiranten für das Justiz-Ressort, werden vorzugsweise berücksichtiget. Laibach, am .30. April 1871. ^k Strafhauo-VcrwaltMll). (171—3) Nr. 416. Kundmachung der Verrheiluug der (5'lisabeth Freiiu von Salvay'scheu Armeustiftungs-Interessen fiir das erste Semester des Solarjahres »87«. Für das erste Semester des Solarjahres 1871 sind die Elisabeth Freiin v. Salvcn/schcn Armenstiftungs-Intcressen von 750 st. ö.W. unter die wahrhaft bedürftigen und gut gesitteten Hausar-men Von Adel, wie allenfalls zum Theile unter blos nobilitirte Personen in Laibach zu vertheilen. Hierauf Nestcctirendc wollen ihre an die hoa> löbliche k. k. Landesregierung des Herzogthu ms Krain stylisirten Gesuche in der fürstbischöstichen Ordi-nariats-Kanzlei binnen vier Wochen einreichen. Den Gesuchen müssen die Adelsbeweise, wenn solche nicht schon bei früheren Vertheilungen dieser Stiftungs-Interessen beigebracht worden sind, beiliegen. Anch ist die Beibringung neuer Armuths- und Sittenzeugnisse, welche von den betreffenden Herren Pfarrern ausgefertigt und von dem löblichen Stadtmagistrate bestätigt sein müssen, erforderlich. Laibach^, am 26. April 1871. ___ (179—3) "^"" Nr. 176. Kundmachung. Der gefertigte Gemeindevorstand sucht einen der slovenischen und deutschen Sprache lesens- nnd schreibenskundigen Gcmeindediener. Der Iahresgehalt beträgt 200 fl. und auch Nebenverdienst. Die dicsfälllgen Gesuche können sogleich'beim gefertigten Gcmeindeamte übereicht werden. Gcmeindemnjiand Iirkny in Innerkrnin, am 28. April 1871. 740 (183—1) Nr. 750. Liefenmgs- Ausschreiben. Bel der k. k. Bergdirection Idria in Kram werden Rlitttt Motzen Weizen, t«WQ „ Korn, ^«tt „ Kukurutz mittelst Offert? unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-schaftsamte zu Idria in: Magazine in den cimcn-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitä'ts - Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede znrück-gcstoßcne Partie anderes, gehörig qualificirres Getreide der gleichnamigen Gattnng um den contractmä-ßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder dnrch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intcrveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthfchaftsamtes als richtig und nnwider-fprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zn liefernde Getreide loeo Idria zu stellen, und es wird anf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seite des! Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zn leisten.. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-kasse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 3R. Mai »67R bei der k. k. Bergdirection zn Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis woo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körncr-gattungen lanten, so steht es dein Vcrgamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nnr für eine Gattnng anzunehmen oder nicht. 7. Znr Sicherstellung für die genane Zuhab tnng der fämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10perc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapieren zn dem Tages-conrse, oder die Quittung über dessen Dcponirnng bei irgend einer montanistischen äkasse oder der k. k. Landeshauptkassc zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Vertragsverbindlichkeiten nicht znhalten, so ist dein Aerar das Recht ein- geränmt, sich für eiuen dadurch zugehenden Schaden fowohl an dem Vadinm, als an dessen gesammtem Vermögen zu regrcssiren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Ge-treide-Licfcrnng erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis Gude Juni R87R, die zweite Hälfte bis Mitte Juli RS7R zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke von der k. k. Bergdirection gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung uucutgcltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspescn, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Eontractsbe-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Contracts^Bedingun-gen macheu zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die ans dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkeitcn, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie anch^ die hicranf Bezug habenden Sicherstcllungs- nnd Execntionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis-calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscns als Geklagter untersteht. Von der k.k.Bergdirectiou Idria, am 1. Mai 1871.