IS05 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr 236. Mittwoch den 2.Oltobn l872. (3«3> Nl. 2. Kundmachung. 40<>. Kundmachung. ! Das hohe l. k. Obnlandcögcricht hat lnit Bc schlusse vom 5>. September l. I , ^'.. 12!)8l! und 1094, gegen den Notar IoscfStevgerin Krain bürg die mittlcrwciligc Suspension vom Amte zn verhängen befunden. ! Was hicmit zur allgemeinen Kenntnis ge^ bracht wird. Laibach, am 17. September 1872. K. k. fandcsgericht. (385—2) Nr. 1519. Verlautbarung. Mit 1. Oktober d. I. wird die neuerrichtete l. t. Mädchenschule, welche als UebungSschule mit der hiesigen staatlichen Leh»rinnen'BildungSanstalt verbunden wird, eröffnet. Dieselbe beginnt «lit der ersten Schulklasse und ift vorläufig am Neuen Marltc im Graf Gallenbcrg'schen ^ause untergebracht. DieS wird mit de« Veisahe zur allgemeinen «cnntnis gebracht, daß die Atern, welche ihre Töchter in diese Mädchenschule zu schicken wünschen, die» selben rechtzeitig bei der betreffenden k. k. Direction anzumelden haben. Laibach, am 25. September 1872. K. k. fandesschnlratl) sür Kram. l'"l—") Nr. 21^. Mit Genehmigung des hohen f. k. Landes schulralhcs vom 31. August l. I. Nr. 1316 wird dcr Lchrcrpostcn in Natschach, mit welche,» der Or-, ganistcn- und Mcstnerdienst und ein jassionsmä' ßiges ltinlonllnen von ,'l!5» fl. ö. W. verbunden ist, definitiv besetzt werden. ^ Bewerber um diese Stelle haben ihre docu ! inentiertcn Gesuche längstens bis 15. Oktober l. I. dem gefertigten l. t. BezirlSschulrathe einzusenden. K. k. Bczirksschulrath Gurkfeld, am 25ten September. 1872. (380—3) Nr. 201. Concurs. An der Volksschule zu Salilog ist die Lehrer stelle erlediget. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche b i s 2 0. O l l o b c r 1 8 7 2 Hieher zu überreichen. K. k. Vezirksschulrath Krainburg, am 25ten September 1872. (366-3) ilr. 10777. Kundmachung. Vom 1. Oktober d. I. an können sowohl im internen Verkehre der österreichisch ungarischen Monarchie, als in, Wcchsclverlehre mit Deutschland und der Schweiz Bücher gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäftigtc Taxe auch dann befördert wer den, wenn denselben eine den Preis betreffende .Rechnung beigefügt ist. Ebenso ist es gestattet, in die Bücher eine Widmung handschriftlich einzutragen. Was infolge hohen Handelsministerial Er lasseS vom 5. September l. I., Z. 23912—1577. zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Trieft, am Itt. September 1872. K. k. Poftdireclion.