1864. ÄmlMalt zur Lmlmcher Teilung. 27. Februar. (74-l) Nc. l720 Kundlnachullg. Beim krainischcn Studentenstiftungöfonde ist ein Ioscf Stroy'scheö Sludentenstiftuna> Kapital im Betrage von IU5U st. öst. W. gegen 5H Verzinsung und pupillarmäßigeSichcr' stellung auszuleihen. Darlehcnswerber wollen ihre gehörig in-struirten Gesuche blö ^um w. März l. I. Hieramts eindringen. Von der k. k. Landesregierung für Krain Laidach am 23. Februar l8«4. (68—3) ' 3ir. 4. Konkurs - Verlautbarung. Zur Wiederbesetzuug einer Aktuarsstelle bei dem k. k. Bczirksamte in Montona, eventuell bei einem andern gemischten Aezirksamte im Küstenlande, mit welcher der Iahrcögehalt von 420 st. und das Vorrückungsrecht in die höhere Gehaltsstufe pr. 5>25 st. verbunden ist, wird der Konkurs bis Ende Februar !8«4 ausgeschrieben. Die Bewerber haben ihre mit den Nach-Weisungen der vorgeschriebenen Erfordernisse, insbesondere der Sprachkcnntnisse, belegten Gesuche binnen obiger Frist im Wege ihrer vorgesetzten Behörocn bei dieser Landeskommission einzubringen. Hiebes wild bemerkt, daß auf Bewerber aus dem Slcmde der Verfügl,arkeit vorzugsweise Bedacht genoinmen werden wird. Von der k. k. Landeskommission für die Personal^ anqelegenheisen der gemischten Bezirksämter. Triest am !t. Februar l^ilt. (7»s Nr l65l —l? Kltlldmachmtg z»r Wiedl-lbeschu»^ dcr k. k. Tabak-Großtrafik, zugleich Tabak- lind Stempelmaltell Klcintrnflk zu Paleruion in Kärnten. Die k. k. Tabak'Großtrafie im Markte Paternion in Kärnten wird im Wege der öffentlichen Konkurrenz mittelst Ueberrcichung schriftlicher Offerte, die nach dcm angehängten Muster zu versassen sind, dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Vcrschleißprovision fordert, oder auf jede Provision verzichtet, oder ohne Anspruch auf eine Provision an das Gefall einen jährlichen Pachlschillmg aus dem Vetschlcisigcwmne bezahlt, verliehen. Dieser Verschleißplah hat seinen Materialbedarf an Tabak bel dem 2V« Mcllen entfernten Tabakdistriktsverlage zu Vlllach zu beziehen , und es silio demselben 3 l Kleinver-schleißer zur Fossung zugewiesen. Zugleich mit dem Tabatvcrschleiße ist auch der Stempelmar. ken-Kleinoerschleisi gegen eine Provision von l ^ ^ zu besorgen, und hat dcr Ersteher die Stcmpel-markcn bei dem k. k. Steucramte Paternion zu fassen. Der Tabakverschlciß betrug in der Periode vom z. November l8t»2 bis letzten Oktober l8«:l im Gclowcrthe !)«98 st. :l kr. Dieser Malcrialuerschleiß geivährt bei Zahlung eines Paä'ischillmges von jährl, l2 st. den Klein vcrschleisige-vinn von ll)2 sl, und über Abzug der Vclschleisiauslagen vun !U^ fl. einen bei' läufigen Reinertrag von 23^ fl. ö. W. Nur die Tabakvel schleif; Provision hat den Gegenstand des Anbotes zu bilden; für diescu Verschleißplai) ist, falls der Ersteher das Material nicht Zug für Zug baar zu bezahlen beabsichtigt, ein stehender Kredit von «ttll si be-Nlesseu, welche durch eine in der vorgeschriebenen Alt zu, leistende Kaution in gleichem Betrage sicherzustellen ist. Der Summe diescZ Kredites gleich ist der U'iangrcifbare Lagervorrath, z» dessen Erhal. llü'g der Erstcher dcö Vcrschleißplahls ver-pstichtet ist, er mag die Materialbcrglmg benutzt ha bin oder nicht. Die Kaution im Betrage von 6W st. ist noch vor der Uebernahme d^ Kommissionsgeschäftes, welche am 2. Mai d I stattfinden wird, zu leisten. Die Bewerber um diesen Verschleisiplah haben lUA der Kaucio» alä Vadium vorläufig bei dcr k. k. Finanz-Bezirks-Nirettion in Klagenfurt oder bei einem k. k. Slsnclamte zu erlegen, und die diesifälligc Quittung dem versiegelten, mit Stempelmarken im Betrage von 5N kr. veischenen Offerte beizuschliesicn, welches längstens bls zum »5. März l8«4, um l2 Uhr Mittags, mit der Aufschrift »Offert für die k. k. Tabak-Großtrafik zu Paternion« bei der k. k. Finanz-Nezirks-Dlrcktion in Klckgen? fürt zu überreichen ist. Das Offert ist auch mit der dokumentirten Nachwcisung u) über das erlegte Vadium, li) über die erlangte Großja'hrigkeit, zu ver« sehen, und l>) mit dem obrigkeitlichen Sittcnzeugnisse zu belegen. Die Vadien jener Offcrenten, von deren Anboten kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Konkurreuz - Verhandlung sogleich zurückgestellt, das Vadium dcö Erstehcrs jedoch wird 'entweder bis zum Erläge der Kaution, oder falls er Zug für Zug baar bezahlen will, bis zur vollständigen Material-Bevorrathigung zurückbehalten. Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften Mangeln, oder welche unbestimmt lauten, oder sich auf Anbote anderer Bewerber , bc-rufen, werden nicht berücksichtiget. Bei gleich-lautenden Anboten wird sich die höhere Ent-schcidnng vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird aber sowenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachttägliche Entschädigung odcr Provi-sionserhöhung stattfindet. .>.^.'' nicht eines Gebrechens wegen die sogleichc Enthebung vom Velschleißgeschäfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Verpflichtet sich der Bewerber den Verschle>ßplah ohne Anspruch auf eine Provision gegen Zahlung eines jähr-lichen Pachtschillinges an das Gefall zu übernehmen, so ist dieser Pachlschiiüng in monat-lichln Raten vorhinein zu cllegen m,d kann w.'gcn eines auch nur mit einer Monatsrate sich ergebenen Rückstandes selbst dann, wenn er innerhalb dcr Dauer des Aufkündigungö-Termines fallt, der Verlust deS VerschleißplaheS von Seite dcr Behörde sogleich verhangt werden. Die näheren Bedingungen und die mit diesem Verschleißgeschäfte verbundenen Obliegen« ! heiten, sowie dcr Ertragsauöwciä und Verlags auslagcn sind bei d.r Finanz-Bezirks«Direktion in Klagenfurt einzusehen. Bon der Konkurrenz si„d jene Personen ausgeschlossen, welche nach ^,1, Gesche zum Abschlupe von Verträgen überhaupt unfähig sind, dann jcne, welche wegen eines Verbrechens, wcgen Schleichhandels oder wegen einer schweren Ge'fällöübertrettllig, '»soferne sich dieselbe auf die Vorschriften hinsichtlich des Verkehres mit Gegen^ ständen der Staatsmonopole bezieht, oder wegen eines Vergehens oder einer Ncbelttetung gegen die Sicherheit dcs gemeinschaftlichen Staats-bandes und den öffentlichen Ruhestand, dann gegcn die S>chcchl'l't d^ä Eigenthumes verur-theill oder nur wcgcn Mqngel an Beweisen losgesprochen wurdc", endlich Vcrschleißer von Monopolägcgcnställdcn, die von dem Vcrschlelst geschäfte strafwclse entseht wurden, und solche Pelsonen, dcncn die politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt 'm Verschleißoite nicht gestatten. Kommt ci» solches Hi>»der>nß erst nach U-'bel l,al)!l,e deo Velschleißgeschäftes zur Kenntniß dcr Behörden, so kann da5 Verschleiß < Befugnis: sogleich abgenommen werde». Formular des Offertes (50 kr. Marke.) Ich Endesgefertigtcr erkläre mich bereit, die Tabak-Großtrafik zu Paternion unter genauer Beobachtung der dicßfalls bestehenden Vor« schriflcn und insbesondere auch in Bezug auf !die Materialbevorräthigung l .-») gegcn cine Provision von (in Buchstaben und ohne Radirung oder Korrektur ausgedrückt) Prozenten von dcr Summe des Tabakverschleißes, oder l)) <>) ohne Anspruch auf eine Provision und gegen Zahlung eines jährlichen Gewinustrücklasscö im Betrage von (mit Buchstaben ausgedrückt, wie oben) an das Gefäll in Betrieb zu übernehmen. Die in öffentlicher Kundmachung angelordneten drei Beilagen sind hier angeschlossen. .......am........ 1864. Eigenhändige Unterschrift. Wohnort, Charakter und Stand. Won Außen: Offert zur Erlangung dcr Tabak-Grohtrafik zu Paternion in Karnten. Von der k. k. steierm..-illir.. küstl. Finanz-Landes - Direktion. Graz am !8, Februar lstti. (72—2) Nr. 85. Cdikt. Bei dem k. k. 3andcsgerichte Klagcnfurt ist eine Ralhöstelle mit dem Gehalte jährlicher l8iw st, öst. W., im Falle gradueller Por- rückung von lUStt st. odcr littst zu besehen. Bewerber haben ihre Gesuche l>is zum IN März !8tti beim Präsidium zu überreichen. ^lagcnfurt am 22. Februar t864. (^5-l) ""^'" ......— Kuudnlachung. A m ^2. März l8il4, Vormittags l<> Uhr, wird bei der Laibacher k. k. Verpstegs-Magazins 5 Verwaltung wegen Lieferung von <»5<> Stück Handtüchern eine öffentliche Behandlung mittelst schriftlicher Offerte unter Vorbehalt höherer GenehmigUlig abgeführt werden, und es werden den Unterneh-muligölustigen nachstehende Bedingungen bc-kannt gegeben: 1. Die zu liefernden Handtücher müssen in dcr Länge zwei, und in der Breite eine halbe Wiener Elle messen; die Leinwand muß aus unverfälschtem Materiale, vom kern-haften, gleichen, reinen und festen Gcspinnst erzeugt, dicht eingestellt und festgeschlagcn, gehörig ausgetrocknet und ohne Anwendung von scharfen schädlichen Ingredienzen auf natürlichem Wege ganz oder zum mindesten halbgebleicht sein. 2. Die Lieferung hat in 3 gleichen Raten zu geschehen, und zwar: ein Drittheil bis Ende Mai, ein Drittel bis Ende Juni und dcr Rest bis Ende Juli ls«4. 3. Die schriftlichen Offerte müssen versiegelt mit einem 5ll kr. Stempel versehen und mit dem lUperzentigen Vadium belegt, längstens bis ll» Uhr' Vormittags (»2. März !«