■ -* ' T »• ~r.y>.— • *■ 'Wf* ' "j* Eillier Zeitung Zeitschrift für Stadt und Land, mit besonderer Rücksicht ans deutsche uud slavische Interessen. Erschein« jeden Dinötag und Freitag Abends S Uhr. — Preis vierteljährig 1 fl. 15 kr.; mit Postver- sendung 1 fl. 30 kr. Eonv. Münze. 27. Verautwortl. Redaction: Vineenz P rasch, k. k. Professor. Momag am 14. August 1848 NeichStagsitznngen. Wien Dr. L. Der Deputirte aus Gonobitz in-terpellirte den Minister, waS mit den 2 in Eroatien auf der Drau in Beschlag genommenen Schiffen ver-anlaßt worden sei. Doblhos erwiedert, er habe bereits an das ungarische Ministerium daS Ersuchen gestellt, die Freigebung jener Schiffe zu veranlassen. Über eine zweite Interpellation desselben Deputirten, betreffend die Vermittlung zwischen Ungarn und Eroatien, erwie-dert der Minister in einer längeren Rede, beide Theile berusen sich auf die pragmalische Sanktion, welche so wie den innern Frieden und die Gleichberechtigung aller Nationalitäten das Ministerium aufrecht erhalten werde. Eroatien wolle sich von Ungarn nicht loS-trennen, vom ungarischen Ministerium habe er keine andere Aufklärung erhalten, alS die bekannte Rede deö ungarischen Finanzministers. Auf die darin auSgespro-chcnen Vorwürfe entgegnet er, wenn Einer unter den Deputirten die geringste Besorgniß hege, so seien alle Minister bereit augenblicklich ihre Stellen niederzule-gen. WeiterS äußerte er: In unsern Tagen wird die Politik nicht auf den Ministerbänken gemach«, denn der Weltgeist macht sie, er ruft den Völkern zu: Ihr seid frei, und wieder in dem Besitze der angebornen Rechte, an denen ihr festhalten müßt. Auch den Dorwurf, daß daS Ministerium die deutsche Sache verrathe, weiset er enischilden zurück. Wir streben, sagte er, alle nach einem Ziele, der Einigung aller österreichischen Völker nicht durch Gewalt, sondern durch die von Ge» schichte, Nothwendigkeitiund Gefühl gebotene Brüder-lichkeit. In den SihMgen vcm 9. bis 12. August folgten Interpellationen über das Verfahren des F. M. L. Melden, über das Verschwinden der deutschen Bänder von den Fabnen, wogegen der Kriegsminister er-klärt, die deuisclien Farben sollen von nun an von jenen Theilen, die ;»r Bundetarmce gehören, im Bun-desdiensie getragen weiden. An der Tagesordnung ist > KudlichS Antrag über die Aufhebung des Unterthänig-keitsbandeS und der mit demselben zusammenhängenden tasten. Bereit« sind GO Abänderungsvorschläge (AmendementS) verlesen und theilweise begründet worden. Heute am 1 2. begibt sich der ganze ReichStagS-körper zum Empfange Sr. Majestät um 1 Uhr nach Schönbrunn. Gratz. Landtagebericht vom J.August. Auf Dr. EmpergerS Antrag wird die Drucklegung der durch den Landtag bereit« angenommenen Gemeindeordnung und deS UrbarialgesetzentwurfeS angeordnet, welche übrigens bekanntlich erst durch den Reichstag GefetzeS» kraft erhalte». Indem wir daS minder Wichtige und nur Formelle der zukünftigen Zusammensetzung deS Landtages um so mehr übergehen, als erst durch den Reichstag die Frage ihre Erledigung- findet, ob Pro» vineial Landtage und in welcher Form selbe bestehen werden, gelangen wir zu §. 12, welcher die deutsche Sprache als Landtagsfprache bestimmt, jedoch so, daß Eingaben von Privaten an den Landtag auch in slo-venischer Spracht abgefaßt werden können. Dagegen so wie gegen die Fassung deS §. 1. legen Knaffl und Krest in Namen der Slovenen Protest ein und letzterer will durchaus die Verhandlung in slovenischer Sprache, während Wasserfall die Nothwendigkeit der deutschen LandtagSsprache klar entwickelt. Gurnigg, als Deputir-ter deS Eillier Kreises glaubt die Nationalität durch §. 81 der Gemeindeordnung (»die Steiermark wird in administrativer Beziehung in 3 Theile, und zwar in Ober, Mittel und Untersteier getheilt. Obersteier wird durch den Iudenburger und Brucker, Mitielsteier durch den Gratzer und deutschen Theil deS Marburger Kreises, und Untersteier durch den slovenischen Theil des Marburger und den Eillier Kreis gebildet") — hinlänglich gesichert, wünscht jedoch den Beisatz, daß auch die Erflüsse der Behörden auf slovenische Eingaben slovenisch sein sollen und spricht für die Beibehal-halung deS §. der auch mitGurniggS Beisatz beinahe St'ttfc L Mt ■!»*••• I« - 130 - einstimmig angenommen wurde, obgleich Streft noch schriftlich protestiren wollte, waS jedoch der Landtag nicht zugestand und nur seinen Protest im Protokolle anmerkte. Kreft äußerte sich beiläufig wie folgt: Wir Slaven sollen am Landtage deutsch sprechen? Schon haben wir eine Petition an den Reichstag, eine Petition wegen Zuteilung der slavischen Provinzen an Kram übergeben, wir wollen bei Österreich bleiben, aber ein slavisches Land bilden, die windische Mark war auch vor 400 Jahren nicht bei Steiermark. Da-gegen bemerkt die Gratzer Zeitung: „Hr. Kreft, Sie haben ein gefährliches Wort gesprochen, sie wollen den Stein der Zwietracht in unser schönes einiges Land schleudern. Sie, der Sie gestern für §. 1. Steiermark ist ein einiges untheilbareS Herzog-thum, stimmten, Iprachen mit einer Gleichgültigkeit für einen SepartiSmuS, den weder Ihre Eommitten-tcn noch unsre slavischen Brüder jenseits der Drau theilen werden. Foregger und Gnrnig geben unS ei-nen bessern Begriff von den Sympathien unserer sla-vischen Brüder" — Möge dieses das letzte Mahl sein, wo wir die unheilvolle von unS stets bekämpfte Idee deS Separatismus auftauchen sahen. Frankfurt. Die bisher von der Nationalversammlung angenemmenen Paragraph? über die Grundrechte des deutschen Volkes lauten: §. I. Jeder Deutsche bat das deutsche Reichsbürgerrecht. Die ilnn kraft dessen zustehende» Rechte kann er in jedem deutscht» Lande ausüben. Über daS Recht zur deutschen ReichSversammlung zu wählt», verfügt daS Reichs Wahlgesetz. §. 2. Jeder Deutsche hat daS Recht, an jedem Orte deS Reichsgebietes seinen Aufenthalt und und Wohnsitz zu nehmen, Liegenschafttn jcder Art zu erwerben und darüber zu verfügen, jeden NahrungS-zweig zu betreiben, daS Gemeindebürgerrecht zu gewinnen. Die Bedingungen für oen Aufenthalt und Wohn, sitz werden durch ein HeimathSgesetz, jene für den Gewerbebetrieb durch eine Gewerbeordnung für ganz Deutschland von der ReichSgewalt festgesetzt. Bis zur Erlassung der betreffenden ReichSgesetze steht die AuS-Übung der gedachten Rechte jedem Deutschen in jedem einzelnen Staate Deutschlands unter denselben Bedingungen, wie den Angehörigen dieses Staates zu. Kein deutscher Staat darf zwischen feinen Angehörigen und den Angehörigen eines andern deutschen Staates einen Unterschied bezüglich des bürgerlichen, peinlichen und ProceßrechteS machen, wodurch die letztem als AuSlän-der zurückgesetzt werden. §. 3. Die Anfname in daS EtaatSbürgerthum eines deutschen Staates darf an keine andere Bedingungen geknüpft werden, als welche sich auf die Unbescholtenheit «nd den genügenden Unterhalt deS Aufzunehmenden für sich und feine Familie bezie-hen. §. 4. Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden und da, wo sie bereits ausgesprochen ist, in ihren Wirkungen aufhören, in soweit erworbene Privatrechte hierdurch nicht verlrtzt werden. $. 5. Die AuSwandtrungSfreiheit ist von EtaatSwegen nicht beschränkt. AbzngSAtkder dürfen dicht erhoben werden. Die AuSwanderungSangelegenheit steht unter dem Schul-ze und der Fürsorge deS Reichs. §. 6. Alle Deutschen sind gleich vor dem Gesetze. StandeSprivilegien finden nicht statt. Alle Titel, insoweit sie nicht mit einem Amte verbunden, sind aufgehoben und dürfen nie wieder ein geführt wtrden. Die öffentlichen Ämter sind für alle dazu Befähigte» gleich zugänglich. DaS Waffenrechi und die Wehrpflicht ist für Alle gleich; Stellvertretung bei letzterer findet nicht statt. §. 7. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand darf seinem gesetzli-chtn Richt» entzogen werden. AuonahmSgerichtc sollen nie statt finden. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Fall der Ergreifung auf frischer That, nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen ver-sehnten Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden. Die Polizeibehörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genommen, im Laufe deS nächsten TageS freilassen oder ihn dem Gerichte übergeben. Jeder Angeschuldigte soll gegen Stellung einer vom Gericht zu bestimmende» Eaution oder Bürgschaft der Haft entlassen werben, sofern nicht dringende Anzeigen eineo schweren peinli-chen Verbrechens gegen denselben vorliegen. Wegen unbefugter und widerrechtlicher GesangenhaUung habe» d>e daran Schuldtragenden und nöchigensalls derS:aat Genugthunng zu leisten. Die Todesstrafe ist mit Auö name da, wo es das KriegSrechl vorschreibt, abgeschafft. Die Strafen deS Prangers, der Brandinarknng und der köiprrlichcn Züchtigung sind abgrschaff«. Die HuldigungSfcier am C. August fand in Ber lin und Hannover bei den Truppen nicht statt, Vaiern, Sachsen, Würtemberg, Kassel, Wien haben dem Reiche befehle Folge geleistet. In BreSlau beschloß die Bür-gerwehr die Feier freiwillig zu begehen, obgleich die Mehrzahl ihrer Führer sich' dagegen erklärte und erst durch die Reihen der Bürgerwehr dazu bestimmt wurde. Auch in Bcrlin erklärten sich von 104 Bezirks Com pagnien dcr Bürgerwehr 102 für die Feier. Kriegsschauplatz. Ueber die Operationen de« 2. Reserve Armeekorps und die Besetzung dcr Stadt Bologna durch selbes erhalten wir nachstehende offp ziclle Mittheilung ans Bologna vom 7. d. M. Um die Bewegung des Generalmajors Fürst Lichtenstein, welcher 5000 Mann am 3. gegen Modena vorrücken sollte, zu decken, setzte F. M. L. Weiden mit einem Theil stinrö Corps am 3M. M. bei Ponte lago scuro über den Po, und besetzViwch in derselben Nacht die Stadt Ferrara, von wo sich die dort befindlichen feindlichen Truppen theils gegen Ravenna, theils ge-gen Bologna zurückzogen. Auf dieser letzteren Straße war ihnen Oberst Gerstner mit einer Colonne zuvor gekommen und die feindliche Arrieregarde, bestehend aus 2 Offieieren und 148 Mann wurde bei Malal — 131 — bergo gefangen und verschiedene Beute dabei gemacht. Vier Compagnien päpstliche Grenadiere unter Oberst Mareseotti zur Aufrechthaltung der Ruhe und Sicher-heit in der Stadt Ferrara zurücklassend, begab sich Feldmarschalllieuienant Baron Melden den 4. d. M. mit sriiiem Hauptquartier nach Bondino, den 5. nach (Seilte. An diesem Tage begann die Colonne bei Fürsten Vichtfiisteiii den Uebergang über den Po bei Osti-glia, worauf die gegen Carpi vorgeschobenen Detachi-runge» vom F. M. L. Baron Weiden zurückgezogen und nach S. Giovanni und Bologna dirigirt wurden. In Cento waren einige Stunden vor dem Einrücken der Avantgarde das feindliche Bataillon del basso Re-no unter dem Oberstlieutenant Rossi, die Legion della liberlü italiana unter dem Obersten Morandi und die Legion Antonini, — das erste nach Bologna, die bei» den andern gegen Moden« in größter Eile abgerückt; — unsere äußersten Vorposten standen den 5. Abends Bologna nordöstlich und westlich umgebend noch eine Stunde davon entfernt. Die Thore waren schon am Tage früher gesperrt. Alles in einer wilden Unordnung u»d alle Pferde requirirt, damit die Helden des Tages sich nötigenfalls schnell entfernen könnten. Nach dem am G. hiedurch von den vormarschirenden Colon-nen erhalten:» übereiustimmigen Nachrichten waren die Thore Bologna'S geschlossen und an der Porta Gal-liera vier Geschütze aufgefahren, in dcr Stadt zwar Viele beschwichtigende Proklamationen angeschlagen worden, die jedoch der wilden Unordnung, welche durch die Thätigkeit der revolutionären Chefs, vorzüglich des Obersten Zambereari, nur immer mehr gcsteigert wurde — nicht Einhalt zu thun.vermochten. Indeß rückten vnsere Colonnen noch gegen Abend den G. der Stadt bi» auf Kanonenschußweite nahe und nur die Seile gegen Forli und die Straße »ach Florenz blirben offen. Der ganze von unseren Truppen besetzte Theil des Landes hatte allgcmei» UnterwerfungSacte eingesandt und wirklich Proben des besten Willens zur Erhaltung der Ruhe nnd Ordnung gegeben, so daß F. M. L. Baron Weiden sich bewogen sand, in mehre-ren Städten einen Tbeil der Guardia eiviea bewaffnet zu lassen und selbe zum innern Dienst zu verwenden. Modena war bereits von dc» fcindlichc» Herden ge-räumt, wie dieß rine von dorl her zugesandte Pro-elatnation der provisorischen Regierung kund gab. In der Nacht vom G. auf den 7. ward auf den Höhen bei S. Michel? eine Haiibitzbatteric errichtet, eine andere von der Seite S. Felice und die dritte vor Por-ta Galliera. Nachdem diese Maßregeln genommen wa-ren, kam eine Deputation a»S der Stadt, welche den F. M. L. Baron Melden deren Unterwerfung und deS gänzlichen Abzugs der Freischaaren versicherte, woraus derselbe mit srincn Truppen eine militärische Aufstellung daselbst bezog. Nach den Weisungen, welche F. M. L. Wclden vor Kurzem erhalten, wird derselbe Bologna und die päbstlichen Legationen bereits geräumt haben. Die Convention, nach welcher der F. M. Ra-detzky in Mailand einzog, lautet wie folgt: 1. Die Stadt wird geschont. 2. Der F. M. wird so viel die» von ihm abhängt für daS Vergangene alle von der Billigkeit gebotenen Rücksichten haben. 3. Die sardinische Armee geht, wie solches mit den sar-dinischen Generalen verabredet worden ist, in 2 Eitap-penmärschen zurück. 4. Wer freiwillig die Stadt verlassen will, kann dieß über Magenta bis Morgen Abend um 3 Uhr ungehindert thun. 5. Dcr Feldmar-schall wird jedoch «m 8 Uhr Morgens Portaromana besetzen und um Mittag mit der Armee in die Stadt einziehen, und selbe in Besitz nchmen. G. Dcr Transport aller Kranken und Blcssirten erfolgt gleichfalls während der beiden Marschlage. 7. Alle vorstehenden Bedingnisse sind von Sr. Majestät dem König von Sardinien anzuerkennen. 3. Se. Eeeellenz der Feldmar-schall besteht auf dcr augenblicklichen Bcfrciung allcr in Mailand gefangen gehaltenen österreichischen Gene-räle, Offiziere und Beamten. S. Donato, 5. August 1848. Über unser vaterländisches Regiment Piret waren wir seit 12. Juli, wo uns tin Nr. 19.) ein Privat-schreiben eineS Offizieres dieses Regimentes den Ab-marsch durch Vieenza nach Lcgnago meldete, in völliger Unkenntniß, sind jedoch in dcr Lagc, daS Intcrcssc un-serer Lcser durch Mittheilung deS nachstehenden Schrei-bcnS befriedigen zu können: Divonac unter den Mauern von Mailand am 7. August. Schon lange wäre cS mein sehnlichster Wnnsch gewesen, Dir seit meinem letzten Schreiben a»S Vieenza einige Nachrichte» von mir zukommen zu lassen, wen» nicht der Gang des Krieges, der, wie ti Dir ohnehin schon bekannt sein wird, eine so rasche Entwicklung nahm, mich stets daran verhindert hatte. Wir waren 3 Brigaden vereint nnv vom Marschall als Verstärkung der Besatzung von Mantua zugesendet, welche Festung von den Piemo» tesen immer mehr und mehr cernirt wurde. Ain 15. Juli rückten wir AbendS in Mantna ein und am 18. v. M. war bereits unsere einzige Commnnicatio» mit Verona über Legnago abgeschnitten, somit die Festung gänzlich vom Feinde cernirt. Da sich dcr Feind in allen Communicationen stark verschanzte nnd öfters bis an die Festungswerke vorrückte, so machten wir häufige AuS-fälle, besonders in der Richtung nach Goito, Rover-bella, Castellaro und Governolo. Während deS Zta-gigen Kampfes bei Sommaeampagna Custozja unv Volta waren wir stets vor den Thoren dcr Festung und unterstützten die Operationen des Marschalls nach Kräfte», indem wir die feindlichen Abtheilungen auö Roverbella und Marmirölo vertrieben. Nach Verlust der Schlacht von Seite der Piemontesen retirirten sich starke feindliche Colonnen über Goito dcr Strasse nach Pavia zu. Wir erhicllcn demnach Befebl, dieselben zu verfolgen und rückten am 28. Juli Morgens mit — 132 — 3 Brigaden aus der Festung über Castelluchio nach Marearia. Durch das Abbrennen der Brücke über den Oglio entging der Feind auf kurze Zeit der Ver-folgung, indem wir nach schneller Herstellung derselben, ihn am 30. bei St. Giovanni in Cruee wieder er-reichten und lebhaft angriffen. Die Feinde hielten ,'e, doch nicht mehr Stand und retirirten sich nach wenigen Schüssen in Eile. Am 3. August Abends, als wir nur nach 3 Miglier von Pavia entfernt waren, ent» deckten unsere Seiten Patrouillen den Feind neuerdings. Derselbe hatte bei Foßa armata ein Lager bezogen nnd wollte wahrscheinlich die Nacht hier ausruhen. Ob-gleich es schon zu dämmern anfing wurde dennoch die 1. 2. und 3. Compagnie zum Angriff des FeindeS be-ordert, welche? Angriff ohne viel zu feuern größten-theils mit dem Bajonett ausgeführt wurde, und diesel. ben derart überraschte, daß sie in der größten Unord» nung auS ihrem Lager entflohen. Leider hatten wir den Verlust von 5 Todten und 17 Verwundeten zu beklagen, wenngleich der Verlust deS FeindeS nicht min. der gewesen sein kann, dagegen erbeuteten wir eine große Zahl von Armaturen und Rüstungen, 7 requi-rirte Schlachtochsen und mehrere Privat Bagagen wor» unter die, eines piemontesischen RegimentSarzteS mit einigen werthvollen Effecten. Am 4. rückten wir in Pavia ein, welche Stadt bereits von den Piemontesen geräumt war, am 5. zum Angriff von Mailand, und am 6. nachdem die Stadt capitulirt daselbst ein. Mor-gen rücken wir wahrscheinlich an dem Ticino auf Bor. posten. Die Fatiqucn während deS Marsches von Man. tua bis Mailand warcn übermäßig. Die glühende TageShitze war unerträglich so irie die Feuchte der nächtlichen Bivoacs. Seit Mantua liegen wir stets auf nacktrr Erde, ohne Bagagen um unö einmal um. zukleide», indem wir alles zurücklassen mußten, wcgcn der schnellen Verfolgung deS Feindes. In Mailand überall Zerstörung, — abgebrannte Vorstädte ungeheucre Alleen, Barrikaden in allen Gassen. Über unsere weitere Schicksale mit Nächsten das Weitere. Am 12. erhielten wir durch den Eourier die Nachricht von dcm in Italien geschlossenen sechSwö-chentlichen Waffenstillstände, welchem z» Folge die piemontesischen Besatziingcn auS PcSchicra, Osoppo und Venedig so wie die österreichischen auS dem Kir» chenstaate und dem Modenesischen herausgezogen wer. den sollcn und eben so die sardinische Flotte die Gewässer von Vcncdig upd Trieft zu verlassen habe. König Al-bcrt hat nach unserem Berichte 200 Millionen Franken sn Kriegskosten zu entrichten. Die französischen Journale lautcn ziemlich kriegc. risch und stellen eine französisch englische Intervention in Aussicht — Frankreich, England und die nordamc-rilanische» Freistaaten haben die Unabhängigkeit Siei. IicnS von Neapel anerkannt. Folgendes ist der Tert de« Waffenstillstandes zwi, schen den sardinischen und österreichischen Heeren. S. 1. Die Demarkationslinie zwischen den beidni Armeen ist die Grenze der betreff,ndcn Staaten, j. 2. Die Festungen von PeSchiera, Roeea V Anfo und Osoppo werden von den sardinischen Truppen und deren Bundesgenossen geräumt und den kaiserlichen Truppen übergeben. Die Übergabe einer jeden dieser Festungen wird 3 Tage nach der Ratifikation gegenwärtiger Über, einkunft stattfinden. AlleS den Österreichern gehörige, in diesen Plätzen befindliche Dotationsmaterial wird zu-rückerstattt. Die ausrückenden Truppen führen alles eingebrachte Waffenmaterial, alle MunitionS- und Klei» dungSeffecten mit sich auS, und kehren au» dem kürze» sten Wege in die Staaten Sr. sardinischen Majestät zurück. H. 3. Die Staaten von Modena, Parma und dir «tadt Piaeenza mit dcm derselben angewiesenen Territorialbezirke, als KriegSplatz, werden 3 Tage nach Bekanntmachung gegenwärtigen Aktenstückes von den Truppen Sr. sardinischen Majestät geräumt, j 4. Diese Convention dehnt sich gleichfalls über die Stadt Vene-dig und das venetianifche Festland aus. Die fardini» schen Land- und Eeetruppen haben die Stadt, die FortS und die Häfen dieses Platzes zu verlassen, um in die sardinischen Staaten znrückzukebren. Die Land-trnppen können iyren Rückzug auf einem beliebig zu wählenden Wege bewerkstelligen. 5. 5. Die Per-("an und das Eigcntbnm in den obengenannten Orten werden unter den Schuh der kaiserlichen Regierung gestellt. § 6. Dieser Waffenstillstand ist auf si Wochen festgesetzt, um FriedenSunterbandlungen ;» eröffnen. Nach Ablauf dieser Zeit wird entweder gegenseitigem Über» einkommen zu Folge eine Verlängerung deS Waffen, stillstände« stattfinden, oder ,S werden nach achttägiger zuvor gamachter Anzeige die Feindseligkeiten wieder aufgenommen. §. 7. Commissäre werden ernannt, um die bestmögliche und leichteste Ausführung der obigen Artikel zu bewerkstelligen. Gegeben im Hauptquartier zu Mailand am 9. August 1343. Telegraphische Depesche. Ihre Majestäten und der Erzherzog Hranz Carl sammt Erzherzogin So-phie und Familie sind am 12. August um ö Uhr Nachmittags glücklich in Nußdorf gelandet, zogen un> ter dem Jubel deö Volkes in die Stadt zu St. Ste-phan, allwo ein Te Deura abgehalten wurde. Höchst-dieselben begaben sich dann um 7 Uhr Abends nach Schönbrunn, und empfingen dort die sämmtlichen Ab-geordneten deS Reichstages und die Corporalionen der Stadt. Cilli. Außer bedeutenden CavallerietranSporten ist am 13. d. M. da« (ungarische) Auerhammer Gre-nadierbataillon für die italienische Armee angelangt. Echnellprcssendruck und Verlag von I. B. Ieretin.