1521 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitnng Nr. 224 Montag deu 3«. September <867. (316—1) Nr. 1208. Kundmachung. Der am 23. April 18ll7 zwischen Ocstcr-nich und Italien abgeschlossene Postvcrtrag tritt M z. October l. I. in Wirksauikcit. Dein zufolge werden folgende Bestimmungen zur Kenntniß des Publicums gebracht: Gewöhn liche Briefe nach Italien können ganz srankirt oder nnsrankirt abgesendet werden. Das Gesammtporto fiir einen einfachen Brief Mschen Oesterreich nnd Italien beträgt 15 Nkr., wenn der Brief frautirt abgcfcndct wird, und 25 Nkr., wenn der Brief unfrankirt einlangt. Bei Briefen zwischen österr. nnd italienischen Postorten, welche nicht weiter als 4 gcogr. Mci-^n in gerader Richtnng von einander entfernt sind, beträgt die Gcsammttarc 5 Nkr. für den fran kirtcn nnd 10 ^ikr. fiir den nnfrankirtcn ein sachm Brief. In dem küstenländischcn Postbczirkc befinden sich folgende Postorte, als: > banale, welcher von dem italienischen in Eividalc, ^ervignano, „ „ „ „ Latisano, Palmanuova, Udine, Mormons, „ „ „ „ Eividale, Palmanuova, Tricccsimo, Udine, ^orz, ^ „ ^ ^ Cividale, Paluianuova, ^radiSca, „ „ „ „ Cividale, Palmauuova, Udine, i ^arfreit, „ „ „ „ Cividale, Tarcento, Ronfalcone, „ „ „ „ Palmanilova, Romans „ „ „ „ Eividale, Palmanuova, Udinc, Sagrado, „ „ „ „ Cividale, Paluianuova, Udinc, Tolmein, „ „ ., „Cwidale Ulcht weiter als 4 gcogr. Meilen entfernt sind. Der eiufache Bricf wird in Oesterreich ^ 1 Zollloth exclusive, und in Italien bis 15) Grammes inclusive gerechnet. Für jedes fernere Zollloth, beziehungsweise für jede weiteren !5> Dammes tritt ein Portosatz hinzn. Rccommandirte Bricfc müssen bei der Aufgabe frankirt werden; Porto wie für gewö'hn-^che Briefe, nnd 10 kr. österr. Viccounuandations-gebühr, welche stets bei der Anfgabe zu entrichten ^- Die Beigabe von Nctourrcccpisscn ist zulässig; ^rr. Gebühr 10 kr. Rcco nimandirte Briefe milssen ineincm "^sonderen Umschlage verwahrt und mit ^nigstens zwei Siegeln von hartem! ^"chsc verschlossen sein. ' ' Die Sicgclabdrückc sind vom Ausgeber mit ""em und deuiselbcn Petschafte in der Weise an< wriugcu, daß sie alle Flügel des Umschlages gc-^ig vereinen. . . Filr den Vcrlnst eines rccommandirtcn Briefes Uo ^_ z^ ^.'^^ höherer Gewalt ailsgenomuien ^".einc Entschädigung von 20 fl. österr. Währ. ^lstct, wenn die' Rcclamatiou innerhalb ll Mo. ^n, yD,^ Taa.c nach der Aufgabe des Briefes Schutt, eingebracht wird. . Waarcnprobcn und Drucksachen un- c ^ .^and sind bis zum Bestimmungsorte zn ankiren, und unterliegen einer Taxe von 2 kr. « / 2'/2 Zollloth (in Italien 5> Ccntcsimi für ^ ^^> Grammes). ^ , .^ Waarenprobcn können uur unter den ^ ch ^.^ ^ollgcsctzc eines jeden Landes festgesetzten d^'V"NM versendet werden. Dieselben'dürfen ^ "vicht von 15) Zollloth nicht übersteigen und Aea? "sUttrih haben; sie müssen unter Vand den ^ ^" s""st in einer Weise verwahrt wer kann "^' ^"'^" ^"^:r kein Zweifel obwalten ^eru,^ ^'"^" deinen andern handschriftlichen die ^as !^"' "ls die Adresse des Empfäugcrs, " ""s^ odcr Handelszeichen, dann Nmmucrn und Preise. Die Correctnrbogcn ilnd die denselben beiliegenden Manuscripts uuissen gleichfalls unter Band gelegt sein, und dürfen weder Briefe noch Beisätze, welche den Charakter einer Cor-respondcnz tragen, z oder als solche gelten können, enthalten. Ebenso müssen Zeitschriften und Drucksachen aller Art unter Band gelegt sein, und dürfen dic-sclbcn7gleichfalls außer der Adresse des Empfängers, der Unterschrift des Absenders und dem Datum keine handschriftliche Vermerke, Ziffern oder Zeichen enthalten. Werden diese Bestimmungen nicht beachtet, so werden derlei Sendungen wie nnsrankirtc Briefe behandelt nnd taxirt. Sendungen mit Waaren-Proben, Corrccturbogcn und Drncksachen aller Art können auch rccommandirt versendet werden, und unterliegen in diesem Falle nebst der ermäßigten Portogcdühr von 2 kr. fiir je 2 V. Zollloth' der für Briefe festgesetzten Recommandations-Gebühr. Gebühr fiir ein Nctourrecepissc uud Ent schä'diguug im Verlustfallc wie fiir vecommandirte Briefe. Unv0 llMndig frankirte Korrespondenzen werdcn^gleich unfrankirtcn Briefen taxirt, wobei jedoch der Werth der verwendeten Marken oder gestempelten Couverts dem Empfänger zu Gute verrechnet wird. Nach folgenden Orten Italiens werden auch recommandirte Briefe mit auf den Ueberbringcr lautenden Werthpapic-rcn zur Beförderung angenommen, uud zwar nach: Alessandria, Ancona, Bari, Bologna, Bergamo, Brescia, Cagliari, Catauia, Eomo, Crcmona, Fcrrara, Florenz, Genua, Vivorno, ^ucca, Mantua, Messina, Mailand, Modena, Neapel, Novara, Padua, Palcriuo, Parma, Pavia, Perugia, Piaccnza, Pisa, Sicna, Turin, Treviso, Venedig. Dcrlci"Wcrthbriefc werden in Oesterreich vom Aufgabe-Orte bis zum österr. Grenz Postamte, und bczichuugvweise von diesem ab bis zum Bcstim mungsorte als Fahrpostsenduugcn behandelt, und müssen daher in Oesterreich bei der Fahrpost aus gcgcbcu wcrdeu. Der Werth der iu einem Briefe zn verfcn-dendcn Wcrthpapicre darf den Betrag von 3000 Francs (— 1200 ft. ö. W.) nicht übersteigen. Gcmiinztcs Gold oder Silber, Juwelen oder andere Gegenstände von Werth dürfen in den Briefen nicht verpackt sein. , Der Werthbctrag ,muß auf der Adreßscitc des Umschlages in der linken oberen Ecke, und ohne jede Nadirung oder Correctur — selbst wenn letz^ terc vom Aufgeber bestätigt wäre — angegeben werden. Diese Angabc hat den Werth der zu versendenden Papiere in Francs nnd Ccntcsuni in italienischer oder französischer Sprache, in Worten geschrieben (Vllwo di<^iimtto ^ii'0 oder: V.'UMi-^!<'<'wö,0 ^mmch und ohne jeden andern Beisatz auszudrücken und ist vom Aufgeber selbst auf dem Umschlage des Briefes auzusetzcn. Das Gewicht eines Wcrthbricfcs darf 15) Zollloth nicht übersteigen. Die Wcrthbriefe müssen in eiuem besonderen Umschlage verwahrt und mit fünf deut-lichcn Siegclab drücken eines und desselben Petschaftes in' hartem Wachse verschlossen sein. Die Werthbricfe müssen bis zum Bestimmungsorte frankirt werden und unterliegen: :,) dem Porto von 15, Nkr. per Zollloth ex clusivc, I)) der Rccomluaudatious-Gebühr von 10 Nkr. llmd wcuu ein Nctourrccepissc vcrlaugt wird, der bezüglichen Gebühr von 10 Nkr.), ,-) dem Vcrthporto von 10 Nkr. für je 100 Francs (^. 40 fl. ö. W.) des dcclarirten Werthes. Im Fallc des Verlustes oder der Beraubung eines Werthbricfcs wird — die durch höhere Ge^ lvalt veranlaßten Vcrlustfälle ausgenommen — dem Absender oder nach Umständen dem Adressa ten innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten , vom Tage der Reclamation an gerechnet, Ersatz geleistet. Die Reclamation muß jedoch in< ncrhalb sechs Monaten, vom Tage nach der Auf gabc des Briefes an gerechnet, erhoben werden. Die Briefe nach und aus dem Kir 6) cnst a ate unterliegen bei der Beförderung über Italien dein Frantirungszwange bis zur Grenze des päpstlichen Gebietes. Das österreich. Porto beträgt 8 kr. und das ital. Porto ebenfalls 8 kr., mithin zusammen l ij kr. pr. Zollloth exclusive. Bei recommandirtcn Briefen wird das italienische Porto mit dem doppelten Betrage des Porto für gewöhnliche Briefe berechnet. Das Gesammtporto für einen recommaudirtcn einfachen Brief nach dem .Kirchenstaate beträgt (mit Einschluß der Necommandationsgcbühr von 10 kr.) 34 kr. Für einen abhanden gckommeuen recomman^ dirtcn Brief wird nur in fo weit Erfatz geleistet, als der Verlust nicht auf päpstlichem Gebiete statt gefunden hat. Waarcnpr 0 bcn und M u st c r nach dein Kirchenstaate genießen keine Porto-Ermäßigung. Sendungen unter Band sind bis zur Grenze des päpstlichen Gebietes mit 4 kr. fiir je 40 Grammes ^ 2V,.» Zollloth zu frankiren. Die Briefe nach Malta können über Ita< lien ganz frankirt oder unfrankirt abgesendet werden. Das Gcsammtporto beträgt für einen cm fachen fran kirtcn Brief nach Malta 27 kr., für einen einfachen unfrankirtcn Brief aus Malta 30 kr. Die Gewichts-Progression geht von 7 '/^ zu 7'/, Grammes — "/^ Zollloth. Das Gcsammtporto für einen einfachen recommandirte n Brief uach Malta beträgt 5)6 kr. Waarcnpr 0 bcn und Muste r nach Malta genießen keine Porto-Ermäßigung. Sendungen unterBand müssen mit 6 kr. pr. 40 Grammes nn 2V,<, Zollloth bei der Auf. gäbe fraukirt werden. Die Briefe nach Portugal müssen bei der Beförderung über Italien frcmkirt werden. Das Gesammtporto für einen gewöhnlichen ein fachen Brief beträgt 40 kr., und für einen ein fachen rccommandirtcn Brief 82 kr. Die Gc Wichts - Progression von 7'/2 zu 7'/^ Grammes ^ ^.. Zollloth. Waaren proben und Mnstcr genießen keine Porto-Ermäßigung. Sendungen unter Band sind mit l/kr.'pr. 45 Grammes — 2V,<, Zollloth zu frankircn. Die Briefe nach Tunis können über Ita> lien ganz frankirt oder unfrankirt abgesendet werden. Das Gesammtporto beträgt für einen ein fachen frankirten Brief nach Tunis 27 kr., und für cmcn einfachen unfrantirten Brief aus Tunis 30 kr. Das Gesammtporto für einen rccommandirtcn Brief beträgt 5>