Wiener Univcrsitiits-Stiftung für Stu-im-e aus Krain. Wien, 1862. Druck von Alexander Eurich. ach dem am 28. November 1854 erfolgten Tode des hiesigen Hof- und Gerichts-Advocaten Dr. Blasius Primus Knees, Superinten¬ denten der Lucas Kuaffel'schen Stiftung, wurde ich am 2. März 1855 von dem Wiener Uuiversitäts-Consistoriuin zu dessen Nachfolger in der Stelle eines Superintendenten der erwähnten Stiftung ernannt. Da diese Stiftung nur für geborne Krainer bestimmt ist, von der¬ selben aber im Lande Kram bisher nicht viel mehr als der Name und der Jahresbetrag eines Stiftungsplatzes bekannt ist, bei dem gegenwärti¬ gen Umschwünge der politischen Verwaltung cs aber ein erhöhtes Interesse gewährt, daß mau eine genauere Keuntniß von dieser Stiftung habe, so habe ich es unternommen, in vorliegenden Zeilen eine kurze Darstellung des gegenwärtigen Standes dieser Stiftung zu liefern, da ich es für eine Pflicht halte, hiedurch dem edlen Stifter Lucas Knaffel, dem das Land durch diese Stiftung während eines Zeitraumes von beinahe zweihundert Jahren so viele Wohlthnteu verdankt, ein dankbares und ehrendes Andenken zu weihen. Aus den mir zugekvmmcuen Acten konnte ich nur das entnehmen, daß der Stifter Lucas Kuaffel Pfarrer in Groß-Rußbach V. U. M. B. war. Nach den beim Grundbuchc gepflogenen Erhebungen hat das Testa¬ ment des Stifters das Datum vom 16. Juni 1671, und wurde über das nach dem Stifibricfe am 29. Juni 1671 erfolgte Ableben des Stifters am 4. Juli 1671 kundgemacht. Das Hauptvcrmögcu. des Stifters bestand in einem Freihofe zn Grinzing, welcher, der erblasscrischcn Anordnung zu Folge, verkauft wurde, wofür ein Kaufschilliug von 4000 sl. und 50 Thalern erlöst wurde, und dem Stadthause derzeit Nr, 807, das aus einem größeren und einem ^»gehängten kleineren Hause bestand, welche, wie das Grundbuch uachweiset, der Stifter mittelst Kaufcontractes vom 3. März 1667, und zwar das größere um 3000 fl. rheinisch, das kleinere um 1000 fl. rheinisch, und zugleich für beide um 100'Stück Ducateu Leykauf gekauft hat, und sohin um dieses aus zwei Gewähren bestehende Haus unterm 13. März 1667 vergewährt wurde. Der Stiftbrief wurde von dem erblasserischen Testameuts-Executor 1 * 4 Georg Wohllliz nntcrm 6. November 1676 ansgcscrtigt, und es folgt von dieser für Krnin sehr wichtigen Urkunde im Anhänge der wörtliche Inhalt. Von dem durch den Verknus des Grinzinger Frcihofcs cingcgnngenen Kaufschillingc wurde ein Thcilbctrng von 3000 fl. aus Interessen angelegt, und hievon durfte ciu kleiner Theil der noch jetzt vorhandenen, der Stif¬ tung angehörigen Obligationen herrühren. Das ursprüngliche alte Stif¬ tungshaus bestand bis zum Jahre 1859, und an dessen Stelle steht seit Michaeli 1860 das neucrbnute Stistnngshans Nr. 807 in der Stadt. Bei meiner Ernennung zum Superintendenten wurde mir auch eine vom 8. September 1831 datirte Instruction über die zu führende Haus¬ verwaltung zur Richtschnur mitgcgeben, die, ganz im Geiste der damaligen Zeit abgefaßt, eine Menge kleinlicher, lästiger und dabei eine schlechte Ver¬ waltung doch nicht ausschlicßendcr Bestimmungen enthält. Dieser zu Folge kann der Stiftungs-Superintendent eine Localität nur gegen vorläufige Auflegung von Coneurrcnzprotokollen, sohin deren gntächtlichc Vorlegung an die Regierung und von dort zu erwartende Genehmigung vermiethen, eine Localität nur dann aufkündcn, wenn der Miethzins nicht in den ersten acht Tagen nach dem Georgi- oder Michaeli-Tage entrichtet wird; keine 5 sl. übersteigende Reparatur vornehmen, ohne vorläufig die Ucberschläge der Regierung zur Genehmigung vorgclcgt zu haben, und keine Zahlung für dieselben leisten, bevor er nach hergcstellter Arbeit die Anweisung zur Zahlung erhalten, und endlich soll er alle Verordnungen, wenn sic außer der Anweisung oder Passirung einer Ansgabspost noch besondere Vorschriften enthalten, in ciu eigenes Normalicnbuch eintragen. Die Befolgung dieser Instruction erschien beim ersten Durchlescn derselben für mich eine Unmöglichkeit. Die Vcrmiethnng einer Localität muß, wenn sie nicht durch monatlangc behördliche Zwischcnactc vereitelt werden soll, was in früherer Zeit auch schon geschehen ist, sogleich bei sich ergebender Nachfrage und übereinstimmender Willenserklärung der Contra- hcntcn erfolgen; wegen Reparaturen, die sich auf einige Gulden bclanfen, konnte ich mich von einem ärmlichen Gcwerbsmanne, denn solidere Geschäfts¬ leute wollten von derlei Arbeiten nichts wissen, nicht zehnmal überlaufen lassen, bis die Anweisung zur Auszahlung erfolgte, wobei ich auch noch Gefahr lief, daß sich solche Leute, wenn sic selbst wegen zu leistender Zahlungen gedrängt wurden, damit ausredetcn, daß sie an mich 15 fl. oder 20 fl. zu fordern haben und diese seit Monaten nicht erhalten können; und was endlich das Normalienbuch betrifft, so zwcifl^ ich zwar nicht, daß dasselbe eine ausgiebige Literatur*) bieten würde; allein dazu, um mich mit einer solchen Literatur zu befassen, hatte ich weder Lust, noch Zeit. *) Dazu zählte wenigstens Herr Hofrath Dr. Moys Silverius von Kremer die zahllosen Nachtragsverordnungen zum Tax- und Stempel-Gesetze vom 27. Jänner 1840, die er in nachträglichen Heften jährlich zu Markt brachte. 5 Da alle diese Vorschriften einen zu burcaukratifchcn Anstrich hatten, als daß ich selbe im Stiftbriefe gegründet hätte amiehmen können, so ver¬ langte ich eine Abschrift des Stiftbricfcs, die mir auch ertheilt wurde Diesem sind natürlicherweise die Vorschriften der Instruction ganz fremd, und es ist nach dein Inhalte des Stiftbriefes dem jeweiligen Superinten¬ denten nicht nur die freie Verwaltung des Stiftungshauses innerhalb der Grenzen eines ordentlichen Verwalters cingeränmt, sondern es steht ihm, nach meiner Meinung, auch das Verleihungsrecht der Stiftung zn. Nach dem Stiftbricfe hat der Stifter die ersten zwei Stiftlinge selbst ernannt, oder wie der Stiftbrief sich ansdrückt, ausgenommen; „die „Ausnehmung der andern zween aber oder in evkiUinn mehrerer, hat „er in die Discretion meiner alsHnpevintenlltniis und künftiger meiner „t-iueeessoi-uin anheimgestellt, nach meinem Gutdünken aufzunehmen." Es ist somit klar, daß durch diese Anordnung des Stiftbriefes dem jeweiligen Superintendenten der Stiftung das Verlcihungsrecht der Stif¬ tung eingeraumt ist. Der Stifter hat den ersten und den zweiten Stift¬ ung selbst in die Stiftung ausgenommen, wobei sich der Stiftbrief beim zweiten noch des Ausdruckes - „hat er benannt" bedient, und rücksichtlich der damals errichteten zwei weiteren Stiftplätze und in eventuin der mehreren, hat er die Aufnahme dem jeweiligen Superintendenten über¬ lassen, und mithin rücksichtlich der letzterwähnten Stiftungsplätze dasselbe Recht, das er rücksichtlich der ersten zwei Plätze selbst ausgeübt hat, dem jeweiligen Superintendenten eingcräumt. Wollte man in dem Ausdrucke der Ausnahme der Stiftlinge nur ein Vorschlagsrecht finden, wie mir be¬ merkt wurde, so würde sich daraus die Eonsequcnz ergeben, daß auch dem Stifter kein anderes Recht zustand, als nach seinem Tode den ersten und zweiten Stiftling vorzuschlagcn; — eine Conscqncnz, die selbst, abgesehen von der klaren Verfügung des Stiftbriefes, handgreiflich für die Unrichtig¬ keit der gegcntheiligcn Ansicht spricht. Durch den erhobenen Stiftbricf in Ueuntniß gelangt, daß mir nach demselben eine freie Verwaltung des Stiftungshauses zustchc, und daß die beengenden Formen der vorerwähnten mir zur Richtschnur gegebenen In¬ struction für mich nicht bindend sein können, war ich zunächst darauf be¬ dacht, einige der schreiendsten Uebelstände, die ich bei der Uebernahme der Hausverwaltung antraf, zn beseitigen. — Zn diesen Uebelstünden rechnete ich nicht sowohl den Umstand, daß die Wohnungen im Preise außer allem Verhältniß gegen sonstige Wohnungen vermicthct waren, sondern haupt¬ sächlich den Umstand, daß die ebenerdigen Localitäten meistens an Wohn¬ parteien des Hauses vcrmiethct waren, die selbe gar nicht benöthigtcn, sondern dieselben an dritte Personen beinahe nm das Dreifache des Zinses, den sie zahlten, weiter vcrmicthetcn, so z. B. für Lokalitäten, die sic um 70 sl. gemiethct haben, 200 fi. Micthzinö erhielten. 6 Nachdem ich einem solchen Gcbahren in meiner Stellung nicht gleich - giltig zusehen konnte, im Bewußtsein meines Rechtes, hiebei wie jeder an¬ dere Administrator nach bestem Wissen nnd Gewissen vorgehen zu können, und in der Ueberzeugung, daß es in solchen Fällen am besten ist, via Loti vorzugehen, habe ich zu Georgi 1855 rücksichtlich der meisten Wohnungen eine unbedeutende Steigerung der Miethzinse vorgenommen, dagegen aber lene Wohnungen, deren Inhaber nicht benöthigte Localitäten in Aftermiethe gaben, gekündet. Die Folge davon war, daß alle Wohnparteien gegen neu er¬ richtete Miethverträge in ihren Wohnungen verblieben und die bisherigen Aftermicth-Wohnungen an die Aftermiether um den von ihnen an den Aftervermiether bisher bezahlten Miethzins direct vermiethet wurden, wo¬ durch sich das Erträguiß von Michaeli 1855 von den bis dahin bezahlten jährlichen 3975 fl. auf jährliche 4945 fl. C.-M. erhöhte. In Folge dessen wurden sohin mittelst Statthalterei-Erlasses vom 13. August 1856, Z. 35833, die Stipendien vom Studienjahre 1856/57 augefangen in der Zahl von 19 auf 23, und im Betrage von 120 fl. auf 150 fl. C.-M. erhöht, auf welchem Stande sie sich noch bis zur Stunde befinden. Ueber die vorerwähnten theilweisen Erhöhungen des Miethzinfts und neuen Vermiethungen machte ich sohin durch das Universitäts-Consistorinm die Anzeige an die hohe Statthalterei, in welcher ich die Nothwendigkeit der eingeleiteten Schritte nachwies, und zugleich bemerkte, daß ich diese Anzeige lediglich zum Behufe der künftigen Rechnungs-Revision mache, und einer Genehmigung dieser Schritte nicht bedarf, da ich dazu nach dem Stiftbriefe vollkommen berechtiget war. Die Statthalterei hat diesen Bericht zur Keuntniß genommen und in ihrer diesfälligen Erledigung alle diese Schritte, „da sie offenbar zum Besten der Stiftung gereichen, nachträglich genehmigt." Diese ungebetene, ja sogar im Vorhinein von mir abgelehnte Ge¬ nehmigung war sohin ein Gegenstand eines Recurses an's Unterrichts- Ministerium, indem ich diesen Anlaß dazu benützte, um vom Ministerium die stiftbriefgemäße Verwaltung des Stiftungshauses, mit Beseitigung aller beengenden und mit maßlosen Schreibereien verbundenen, durch die mehrerwähnte Instruction vorgeschriebenen Förmlichkeiten zu erwirken. Es wurde in diesem Recurse nachgewiesen, daß der jeweilige Super¬ intendent nach dem Stiftbriefe 1. in Bezug auf die Administration des Hauses, und namentlich bezüg¬ lich der vorfallenden kleinen Reparaturen und der Stipulirung von Miethverträgen auf unbestimmte Dauer, gegen wechselseitige halb¬ jährige Aufkündigung, nach eigenem Ermessen, wie es das Beste der Stiftung erheische, vorgehen könne, ohne diesfalls an die oft erwähnte Instruction gebunden zu sein; 7 2. bemerkt, daß ihm nach dem Wortlaute des Stiftbriefes sogar das Verleihungsrecht rücksichtlich der Stipendien gebühre; 8. daß es zweckmäßiger wäre, daß künftighin der jeweilige Superinten¬ dent die Administrations-Rechnung statt ganzjährig, halbjährig zu legen angewiesen wäre. Dieser Recurs und das darin gestellte Begehren führte weitläufige Verhandlungen herbei, welche endlich durch den Ministerial - Erlaß vom 12. September 1856, Z. 9477, ihre Erledigung fanden. Derselbe bildet gegenwärtig die Norm der jetzigen Verwaltung. Es wurde darin dem Recursbegchren im ersten Punkte im vollen Umfange Statt gegeben, und hiedurch das Wesentliche dessen, was der Recurs bezweckte, erreicht. — Rückstchtlich des zweiten Punktes wurde dem Superintendenten nur ein Vorschlagsrecht, wobei das Universitäts - Consistorium an die Terna gebunden ist, dem Consistorium selbst aber das Verleihungsrecht eingeräumt, welche Entscheidung mich vollkommen befriedigte, denn ich habe das Verleihungsrecht des Superintendenten, obwohl es nach meiner An¬ sicht im Stiftbriefe gegründet ist, nur der Vollständigkeit wegen, nachdem der Stiftbrief Gegenstand der Discussion war, zur Sprache gebracht, habe dasselbe in Wirklichkeit nie gewünscht, wie es in der That Niemand, der das Lästige der Personal-Angelegenheiten kennt, wünschen kann, und weil ich es für besser halte, daß die Verleihung durch ein Collegium erfolge, statt daß sie nur von dem Ermessen, wenn nicht gar von der Willkür eines Einzigen abhänge. Im dritten Punkte wurde die Legung einer ganzjährigen Rechnung verordnet, was aber gegenwärtig nnpractisch ist, da sie immer halbjährig gelegt wird. Nachdem auf diese Weise die Verwaltung des Stiftungshauses ge¬ regelt war, war es auch an der Zeit, an die Beseitigung oder wenigstens Verbesserung der vielen bei dem alten Hanse bestandenen Uebelstände Hand anznlegeu. Es wurde zu diesem Ende von einem Sachverständigen ein Adaptirungsplan entworfen. Die Verbesserungen, die durch diese beabsich¬ tigte Adaptirung erreicht worden wären, bestanden darin, daß bei deren Durchführung das Gebäude eine ganz andere Gestalt gewonnen hätte und die Festigkeit desselben vermehrt worden wäre; daß statt der unregelmäßi¬ gen und verschobenen Zimmer ganz regelmäßige Zimmer gew onnen worden wären; daß dadurch der gefährliche Nebelstand beseitigt worden wäre, daß auf 18zölligen Mittelmauern von beiden Seiten Dippelbäume aufgelegt waren, und daher das Kernmauerwerk höchstens 6 Zoll betrug, auf wel¬ chem drei Mal Dippelböden und Rauchfänge ruhten; daß statt der da¬ mals bestandenen drei schlechte», vorschriftswidrigen und schadhaften Stie¬ gen nur zwei regelmäßige und lichte Stiegen angebracht worden wären; daß dadurch die feuergefährlichen und beständigen Reparaturen unter- 8 liegenden hölzernen Gänge cassirt, und die Retiraden statt der hölzernen Schläuche mit eisernen versehen worden wären; die Comnmnication zwischen den abgesondert dagestandcnen zwei Häusern hergestellt, und der das vor¬ dere Haus entstellende Aufzug und die mehr für ein Detentioushaus, als für ein Zinshaus in der innern Stadt Wien passende Mauer, welche den damaligen leeren Hofraum von der Gasse abschloß, beseitiget worden wären. Nach den damals von den Sachverständigen gemachten Ueberschlägen hätten sich die Adaptirungskosten aus 35000 fl. C.-M. belaufen, und der nach der Adaptirung von dem Stiftungshause zu erwartende Mehrbetrag an jährlichen Miethzinsen wurde aus ungefähr 4000 fl. C.-M. veranschlagt, was die Adaptirung immerhin als Wünschenswerth erscheinen ließ, da die blos nothwendigen, ohne eine Adaptirung vorzunehmenden Reparaturen auf 20000 fl. C.-M. veranschlagt waren. Nach den hierüber gepflogenen Verhandlungen wurden die vorgeschla¬ genen Adaptirungsarbeiten genehmigt, und ich von dieser Genehmigung durch Consistorial - Decret vom 25. April 1858. Z. 913, verständigt, worauf ich um die Ertheilung des politischen Vauconsenses einschritt, wor¬ über sohin unterm 5. Mai 1858 eine Local-Commission im Stistuugshause abgehalten wurde. Ein Paar unbedeutende Bemerkungen, die gegen den vorgelegten Plan von Seite der Bau-Commission erhoben wurden, wur¬ den durch die Zustimmung sümmtlicher Betheiligten sogleich bei der Com¬ mission behoben; auf meine sohin gestellte Bitte nm baldige Zustellung des Bescheides, erklärte der abgeordnete Herr Commissär zum Herrn Bau¬ meister Kledus: „Jetzt ist ohnehin kein Anstand mehr. Sic können sogleich beginnen", und über eine weitere am 10. Mai 1858 abgehaltene Local- Commission wurde dem Baumeister vom Magistrate ein Platz zur Hinter¬ legung des Baumateriales angewiesen, commissionaliter abgemessen und ausgesteckt, und gleich darauf nach dieser Absteckung von ihm eingeplankt. In Folge dessen begannen die Arbeiten am 10. Mai 1858, nach¬ dem die Offerte von Seite des Unterrichts-Ministeriums bereits genehmigt, und die Herbeischaffung des damals vermeintlich noch benöthigten Bau¬ sandes von 23.000 fl. sichergestellt war. Nachdem das Zerstörungswerk durch eine Woche gedauert, erfolgte über Auftrag des Ministeriums des Innern unterm 17. Mai 1858 plötz¬ lich die Einstellung aller weiteren Arbeiten, und durch nachträglichen magi¬ stratischen Bescheid vorn selben Tage, Z. 60278, wurde ich verständigt, „daß über die im kurzen Wege wegen sogleicher Einstellung des obgedachten „Umbaues des Knasfel'schen Stiftungshauses Nr. 807 in der Stadt, er- „theilte Weisung dem Stadtbauamte anfgetragen wurde, die Innehaltung „mit diesem Baue bis auf weitere Verordnung strenge zu überwachen." Dieser Einstellung, die ihren Grund zunächst in der vorgehabteu Stadterweiternng hatte, folgten noch verschiedene Berichtsabsorderungen, 9 namentlich darüber, ob dem Baumeister kein Verschulden an dem vor¬ zeitigen Abbrechen zur Last falle, was nach dem bereits oben erzählten Vorgänge nicht der Fall war, und auch dadurch, daß man diese Frage sohin stillschweigend sollen ließ, stillschweigend anerkannt wurde. Bei dieser Gelegenheit brachte ich in meinem Berichte auch die Entschädignngsfrage wegen des dadurch der Stiftung zngegangeneu Schadens zur Sprache; allein diese wurde von dem Ministerium übergangen, und ich hatte später andere Gründe, die mich bestimmten, diese vom Ministerium nicht auf- gcnommene Sache nicht weiter zu treiben. So stand das alte Hans als eine halbe Ruine durch mehr als Ein Jahr, indem wegen der durch diese Zeit gepflogenen Verhandlungen über die beschlossene Stadterweiterung die Baulinie des neuen Stiftnngshauscs früher nicht bestimmt werden konnte, und man das alte Hans in seinem früheren Umfange nicht mehr adaptiren lassen wollte. Es wäre eine zwecklose und zu nichts führende Weitläufigkeit, die vielfachen während dieser Zeit stattgehabten Verhandlungen und Schreibe¬ reien auszuzählen. — Es ist genügend, hier anzuführen, daß, als ich im kurzen Wege die im Stadterweiterungsplane festgestellte künftige Baulinie erfuhr, und sich daraus die Nothwendigkeit der Abtretung einer Grund¬ fläche von beiläufig 35 f^-Ulaftern ergab, von einer Adaptirung kein Rede mehr sein konnte, sondern der Stiftung keine andere Wahl mehr übrig blieb, als das alte Haus zu verkaufen, oder ein neues an dessen Stelle zu bauen. Gegen den ersten Schritt habe ich mich entschieden ausgesprochen mit dem Bemerken, daß, falls der erste Antrag gewählt werden sollte, ich dessen Ausführung meinem Nachfolger überlassen werde, da ich in diesem Falle meine Superintendentcnstelle niederlegen würde. Ich konnte daher nur den Neubau befürworten. Ich habe hiebei zugleich beantragt, daß, wenn der Neubau genehmigt wird, die Arbeiten nicht im Licitationswege an den mindest Fordernden, sondern im Accordwege an ganz bewährte Gewerbslente überlassen werden mögen, indem bekanntlich kein Gewerbsmann blos ans Patriotismus arbeitet, sondern jeder hiebei den billig anzusprechenden Verdienst sucht, und daß daher eine Ausschreibung der wohlfeilsten Arbeit mit der Aus¬ schreibung der schlechtesten Arbeit synonym sei. Ich muß hiebei mit Dankbarkeit anerkennen, daß ich bei allen diesen Vorschlägen bei dem Referenten im Unterrichts-Ministerium, Herrn Mini- sterialrathe von Fontana, die wärmste Unterstützung fand. Nicht minder bin ich zur Dankbarkeit verpflichtet Sr. Durchlaucht dem Herrn Fürsten Carl v. Lobkowitz; von dem Augenblicke an, als er an die Spitze der Statthalterei kam und nach einer einzigen mündlichen Besprechung in dieser Angelegenheit, fand ich bei diesem einsichtsvollen und wohlwollenden StaatSmanne in allen Anträgen die vollste Unterstützung. 10 Nachdem inzwischen in Folge Statthallerei-Bewilligung ddo. 5. Juli 1859, Z. 28981, mit dem Abbrcchen des alten Hauses begonnen, der Vertrag mit dem Baumeister Kledns, kraft welchem ihm das alte Materiale mit Ausnahme der Dachziegel für die Kosten des Abbrechcns und gegen eine von ihm zu leistende Vergütung von 3600 sl. C.-M. über¬ lassen wurde, genehmigt, und die von dem rühmlichst bekannten Archi¬ tekten Ferdinand Fellner verfaßten Ban-Plane und Ueberschläge vorge¬ legt wurden, fand die Bau-Commission am 2. August 1859 statt, und mit Statthalterei-Erlnsse vom 9. August 1859, Zahl 34159, erfolgte die definitive Genehmigung des beantragten Umbaues und die Genehmigung der mit sämmtlichen Professionisten abgeschlossenen Bauverträge, nachdem ich inzwischen auch die mir anfgetragene Bedeckung des nöthigen Banfondes ausgewiescn hatte. Als Bedeckung des Banfondes ist in erster Linie zu erwähnen das von der juridischen Witwen- und Waisen-Pensionsgesellschaft in Wien zngesicherte Darlehen per 80000 fl. — Ohne dieses Darlehen Ware der Neubau schwer möglich gewesen. Die Rückzahlnngsraten wurden wie bei den 32jührigen Pfandbriefen der Nationalbank festgesetzt, so daß durch Zahlung jährlicher 7°/g mit jährlichen 5600 fl. — in 32 Jahren das ganze Capital sammt Zinsen getilgt erscheint. Statt einer Hypothek be¬ gnügte sich die Pensionsgesellschaft, so lange die derzeitigen Zinsengesetze in Wirksamkeit bestehen, mit der behördlichen Zusicherung, daß ohne Zu¬ stimmung der erwähnten Pensionsgesellschaft auf das Stiftungshaus keine Schulden gemacht werden dürfen. Trotz dem, daß das Darlehenscapital auf diese Weise mit 6°/„ ver¬ zinset wird, war dessen Gewährung von Seite der Pensionsgesettschaft eine wahre Wohlthat für die Stiftung, da sie cs sonst vielleicht nur von der Bank in Pfandbriefen Hütte erhalten tonnen, dabei aber, um 80000 fl. baar disponibel zu erhalten, mit Rücksicht auf den damaligen Courswerth der Pfandbriefe, ungefähr 95000 fl. Hütte ansnehmen müssen, und in Folge dessen durch 32 Jahre jährlich 1050 fl. an Zinsen und Amor¬ tisation mehr hätte bezahlen müssen. Die Stiftung ist für dieses Darlehen der juridischen Pensionsgesell¬ schaft zu großem Danke verpflichtet, da ohne diese Beihilfe der Neubau vielleicht gar nicht hätte unternommen werden können, oder wenn das Darlehen auf die sonst einzig mögliche Weise mittelst Pfandbriefen der Nationolbank realisirt worden wäre, hiedurch durch einen Zeitraum von 32 Jahren beinahe 7 Stiftungsplätze im derzeitigen Betrage jährlich weniger zu verleihen gewesen wären. Nicht minder ist die Stiftung der Pensionsgesellschaft auch für die Art und Weise verpflichtet, auf welche ihr letztere das Darlehen gewährte. CS wurden mir von den von der Penfionsgesellschaft zum Behnfe dieses 11 Darlehens bei der Sparkassa angesammelten Geldern 80000 fl. zur Ver¬ fügung gestellt, die ich in beliebigen Theilbeträgen nach Maßgabe des Bedarfes erheben konnte, hiebei hatte aber die Stiftung die erhobenen Betrage nur vom Tage der Erhebung zu verzinsen, daher cs kam, das; die 6°/° Zinsen dieses Darlehens per 80000 fl. während des ganzen Bau¬ jahres nur 2203 fl. 4 kr. betrugen. Außer diesem Darlehen per 80000 fl. wurden als Bedcckungsfond der Stiftung die vorhandenen Stiftungs-Obligationen, im damaligen Courswerthe ange¬ nommen mit 23000 „ Die für den abzutretcnden Hausgrund zu erwartende Ent¬ schädigung, die in Wirklichkeit mit 16861 fl. 98 kr. geleistet wurde, wurde veranschlagt mit 17500 „ die von dem Baumeister Kledus für das alte Materiale einzuzahlenden 3780 „ die während der Bauzeit fällig werdenden Interessen der Stiftungs-Obligationen wurden veranschlagt mit . . . . 2000 „ wodurch sich eine Deckung von 126280 fl. ergab, durch welchen Betrag die damals angenommenen Baukosten beinahe ganz gedeckt gewesen wären. Auf die während dieser Zeit fällig werdenden Stiftuugsbetrüge, die ohne Unterbrechung von Georgi 1858 bis Michaeli 1860, als dem Zeit¬ punkte der Vollendung des neuen Hauses, fortbezahlt wurden, wurde bei dieser Rechnung kein Bedacht genommen, weil damals bei der Landes- Hauptkassa für diese Stiftung so viel baar erlag, als der Bedarf der Stiftungsplätze durch die Bauzeit betrug. Um jedoch hiebei ganz sicher zu Werke zu gehen, und um nicht gc- nöthigt zu sein, die Stiftungs-Obligationen zu einer vielleicht gar zu un¬ günstigen Zeit zu veräußern, wurde mit den Haupt-Professionisten, als: Baumeister, Tischler, Schlosser und Zimmermeister, dann mit dem Hasner im Contracte festgcstellt, daß ihnen die geleisteten Arbeiten, nach Maßgabe des Fortschrittes derselben, zu '/.Theilen baar würden bezahlt werden, der vierte Theil aber erst binnen 5 Jahren nach vollendetem Baue in entsprechenden halbjährigen Raten und mit 5°/« Verzinsung des jeweiligen Restes, die vom Tage der erfolgten Genehmigung der gelegten Rechnungen zu laufen anfangen soll. Nachdem auf diese Weise die Baukosten gedeckt waren, begann der Neubau mit halbem September 1859, wurde nur durch die in den Winter monaten durch Kälte gebotene Unterbrechung aufgehalten, und im Sep¬ tember 1860 dergestalt zu Ende geführt, daß von Michaeli 1860 an schon die Vermiethung der Lokalitäten im neuen Hause erfolge» konnte. 12 Der Vollständigkeit der geschichtlichen Darstellung dieses Baues wegen halte ich cs für zweckmäßig, hier die Kosten dieses Baues auch ganz genau ziffermäßig anzngeben, und in tabellarischer Uebersicht die Kosten des Baues, wie sic veranschlagt waren, die in Folge der gelegten und gc uchmigten Rechnungen wirklich aufgelaufenen Kosten, die schon während des Baues hieraus geleisteten Zahlungen, und die nach der genehmigten Schlußrechnung au die Professionistcn noch schuldig verbliebenen Rest¬ beträge anzuführcn: Außer den oben ausgefnhrten Baukosten per 130561 st. 51 kr. kommen nachstehende in dem Voranschläge nicht aufgenommene Ausgabsposten vor: 1. Wächterlohn während der Zeit, als das Haus theilweise demolirt dastand 176 „ 20'/- „ 2. Schätzung des abgetretenen Grundes ... 12 „ — „ 3. Remuneration des Architekten für die Adap- tirungsplüne. 105 „ — „ 4. Zinkblech zur Einhüllung der Köpfe der Dippel- bäume. 618 „ 82 Fürtrag . . . 131473 fl. 53'/, kr. 13 Uebertrag . . . 131473 fl. 53'/- kr. 5. Gleichen- und Trinkgelder. 329 „ 56 „ 6. Räumung der verschütteten Canäle .... 32 „ — „ 7. Einlassen der Parquetten. 195 „ 62 „ 8. Herstellung der Tapetenthüren. 72 „ — „ 9. Numerirung des Hauses und der Wohnungen, sammt Aufschristen in Metall. 39 „ 65 , 10. Herstellung einer Marien-Statuc .... 28 „ — „ 11. Stempel zu den Partial-Schuldscheinen . . 279 „ 74 „ 12. Contrabuch von der Credit - Anstalt bei An¬ legung der Baugelder. 6 „ —- „ 13. Nach vollendetem Baue bewilligte Remune¬ rationen für die Collaudirungs-Commission nnd die beim Bau beschäftigt gewesenen 3 Poliere 600 „ — „ 14. Die in Folge der Collandirungs-Erledigung aufgctragenen nachträglichen Arbeiten, als: das Ausbrechen der Dunstlöcher in 25 Küchen und die Eindellung der im 3. Stocke offen gewesenen zwei Balkons. 864 „ 17 „ Rechnet man zu den vorstehend ausgewicsenen Baukosten Per. 133920 fl. 27'/- kr. die während der Bauzeit ausgelaufenen Interessen des nach und nach zugezähltcn Darlehens per 80000 fl. mit. 2203 fl. 4 kr. hinzu, so stellen sich die gesammten Baukosten auf 136123 fl. 31'/- kr., wobei bemerkt wird, daß die Kosten des Baumeisters deshalb über deu Ueberschlag bedeutend überschritten wurden, weil wegen des theilweise schlechteren Grundes die Fundamente viel tiefer gelegt wurden, als an¬ fänglich veranschlagt war, während die Arbeiten der meisten andern Prosessionisten, mitunter bedeutend, unter dem Überschläge geblieben sind. Wie vorstehend ansgewiesen, betrug die Schuld der Stiftung an die Prosessionisten zur Zeit der erfolgten Rcchnungsgenehmignng 38481 fl. 58 kr. Diese wurde bisher durch uachgesolgte Abschlagszahlungen, die ans den bei der Credit-Austalt angelegt gewesenen Baugcldern, mit einem von der Landes-Hauptkassa aus den Stiftuugsgelderu erfolgten Baarbctrnge per 3000 fl., und mit dem aus deu cingcgangeuen Miethziusen entnommenen Betrage von ungefähr 12000 fl., geleistet wurden, bis zum 1. Mai 1862 auf den Betrag von 18600 fl. herabgemindert. Das neugebaute Stiftungshaus, welches insbesondere gegenwärtig dadurch viel gewonnen hat, daß das demselben gegenüber gestandene Haus und die hinter letzterem gestandene Bastei abgebrochen wurde, und hie- 14 durch gerade dem Stiftungshause gegenüber die Ausfahrt iu die Ringstraße, an der die neuen Parkanlagen sich befinden, eröffnet werden wird, wird von Michaeli 1862 an jährlich 15565 st. an Miethzins ohne Neben¬ gebühren abwerfen. Wenn ich bei diesem Versuche einer geschichtlichen Darstellung der Erlebnisse dieser Stiftung mich hiebei fast ausschließlich auf diejenige Periode beschränkte, in der ich die Verwaltung derselben habe, so geschah dies nicht aus dem Grunde, weil es zunächst von Interesse ist, den gegenwärtigen Stand der Stiftung zu kennen, sondern deshalb, weil die Quellen, die mir rücksichtlich der früheren Perioden zu Gebote standen, im höchsten Grade mangelhaft und unvollständig sind. — Ich konnte nicht einmal eine Abschrift des Testamentes des Stifters, dessen Inhalt übrigens ohne Zweifel wörtlich in dem Stiftbriefe ausgenommen sein wird, auftreiben. Außer dem Stiftungshause besitzt diese Stiftung noch folgende öffent¬ liche Fonds-Obligationen: An National-Anlehens-Obligationen. 6600 st. „ 5°/o Metalliqnes-Obligationen. 15500 „ „ 4°/, detto detto . -. 9390 „ „ 3°/, detto detto . 1300 „ „ 2'/,°/, detto detto . . .. 300 „ „ 1°/„ detto detto . 1200 „ „ 2V,°/v verlosbaren Obligationen in W. W. ... 700 „ „ 2°/, detto detto . . 3040 „ Zusammen . . . 38030 fl. Diese erliegen bei der Landes-Hauptcassa und die Verwaltung dieses Theilcs des Stiftungsvermögens hat die Statthalterei selbst Au Schulden hat dagegen die Stiftung gegenwärtig noch: u) an der in Folge des Baues contrahirten Schuld per 80000 fl. derzeit noch. 78272 fl. 40 kr. die an Capital und Interessen dadurch getilgt werden, daß noch durch 30 Jahre halbjährig 2800 fl. an die juridische Pensionsgesellschaft bezahlt werden. l>) an die Professionistcn in Folge des Baues noch einen Restbetrag von. 18600 „ — „ nebst 5°/<> Interessen vom 1. Mai 1862 an. o) nach der pro Georgi 1862 gelegten letzten Admini¬ strations-Rechnung einen Betrag von .... 689 „ 51 „ Zusammen .... 97561 fl. 91 kr. Dies ist der gegenwärtige Stand dieser Stiftung. Wenn die der¬ zeit noch bestehenden Schulden an die Professionisten werden bezahlt sein, was innerhalb 3—4 Jahren erfolgen kann, und so lange die bis Michaeli 15 1875 gewährte Steuerfreiheit des Hauses dauer» wird, wird eine wesent¬ liche Verbesserung für die Stipendisten eintrctcn können; — allein die wahren Segnungen dieser Stiftung werden erst dann in größerem Ma߬ stabe hervortreten, wenn die von der Stiftung zum Bchufe des Baues contrahirte Schuld per 80000 fl. gänzlich getilgt sein wird, indem von da an jährlich 5600 sl. mehr auf die Entrichtung der Stipendien werden verwendet werden können. Wie diese Stiftung bisher beinahe durch zweihundert Jahre nicht wenig dazu beigetragen hat, daß viele in der Folge durch Wissenschaft oder in Staatsämtern ausgezeichnete Männer ihr zum großen Theile in der Studienlaufbahn ihr Fortkommen zu verdanken hatten, so möge sie in der Folge durch Jahrhunderte wohlthütig wirken und jungen Männern ihre Existenz in der Studicnlaufbahn erleichtern, wenn sie sich der Wissen¬ schaft hingeben, welche sic lehren wird, daß die materiellen Interessen, die heut' zu Tage eine so hervorragende Rolle spielen, gebieterisch fordern, daß man außer der Muttersprache auch in jenen Sprachen Unterricht erhalte, womit man für die Welt, für einen größeren Kreis ausgebildet wird, und daß Vaterlandsliebe und Liebe zur Muttersprache sehr Wohl auch ver- einbarlich ist mit der Anerkennung der höheren Ausbildung und größeren practischen Anwendbarkeit einer andern Sprache. Wir leben jetzt in einer immer mit bedeutenden Wehen verbundenen Uebergangsperiode. Während bisher die Muttersprache in den Unterrichts¬ anstalten so sehr vernachlässigt wurde, daß sie der gebildete Theil der Be¬ völkerung, mit Ausnahme der Geistlichkeit, kaum lesen, und nur sehr We¬ nige schreiben konnten, wollen nun Einige von dem bisherigen Extrem in das entgegengesetzte verfallen, und ihr im Unterrichte eine Ausdehnung geben, die weder den Wünschen der Bevölkerung, noch den materiellen Interessen derselben entspricht, welche sehr wohl einsicht, daß man das ideale Leben, um das practische zu fristen, mit diesem in Einklang bringen muß. Diesen Bemerkungen liegt weder ein Verkennen, noch ein Unter¬ schätzen der Verdienste der vaterländischen Schriftsteller zu Grunde. Die Verdienste der gegenwärtig lebenden Gelehrten, die sie sich durch verschiedene Leistungen, und jüngst durch die Herausgabe der zwei ersten Bände des großen slovcuischcn Wörterbuches (des bereits erschienenen deutsch-sloveni- schen Theiles) erworben haben, sind im Lande bekannt. Die herrlichen Ge¬ dichte Vodllik's, der durch sein Manuscript auch den Grundstein zu dem eben erwähnten Wörterbuche gelegt hat, die hohen Verdienste des nachmaligen Bischofs Ravnikar um die Prosa, Koseski's und Toman's auf dem Gebiete der Poesie, und so vieler Anderer, werden immer die gebührende Anerkennung finden, und die unsterblichen Gedichte des Dr. Präsern werden für Alle, die die slovenische Sprache kennen, ein Gegenstand der Bewunderung sein, und es kann daher um so weniger in meiner Absicht liegen, 16 diese Verdienste, und insbesondere die Verdienste des letzteren, schmälern zu wollen, als ich mil diesem leider viel zu früh dahingeschiedenen Manne von den Studienjahren an im Verhältnisse der innigsten Frenndschaft stand, nnd als ich die volle Ueberzcngung habe, daß ihn seine bewunde¬ rungswürdige Meisterschaft in der Sprache, die Tiefe seiner Gedanken nnd die Erhabenheit seiner Bilder den Slovenen für immer als ein schwer zu erreichendes Muster hinstellen werden. Allein alle diese Anerkennungen können des Landes und der Sprache enge Grenzen nicht beheben, den Stand der materiellen Interessen nicht ändern, und die Augen der Wahrheit nicht verschließen, daß die Wissen¬ schaft, die zum Fortkommen junger Leute heut' zn Tage nothwendig ist, ein weiteres Gebiet hat. Wenn ich rücksichtlich der Jugend, zn deren Besten ich in dieser Stif¬ tung gearbeitet und manche Kämpfe bestanden habe, das harte Urtheil, welches Plinius der Jüngere *) über selbe selbst in ruhigen Zeiten fällt, auch nicht theile, und bei der großen Anzahl ausgezeichneter Studirender, die sich um diese Stiftung bewerben, einen ^vitus nicht eben für eine außerordentliche Seltenheit halte, so sehe ich doch ein, daß bei der beste¬ henden Nationalitäten - Agitation Einige, insbesondere unter der Jugend, bei ihrer Empfänglichkeit für alle neuen Ideen, diese meine Ansichten nicht theilen nnd über mich das Verdammungsnrtheil fällen werden; allein hoffentlich werden, wenn auch nicht so bald, den gegenwärtigen bewegten Zeiten, in welchen keine Partei von Fehlgriffen ganz frei zu sprechen ist, **) ruhigere Zeiten, und an die Stelle der gegenwärtigen Leidenschaft¬ lichkeit ruhige nud besonnene Neberlegnng folgen. ***) Wenn mir indessen, was mir bereits geschehen, bemerkt werden sollte, daß ich durch solche An¬ sichten beurkunde, daß ich durch viele Jahre geschlafen haben müsse, so wird mich bei solchen Vorwürfen der Gedanke trösten, daß ich doch einen glücklichen Schlaf gehabt haben müsse, weil ich in demselben niemals geträumt, nnd daß ich selbst in diesem Schlafe redlich, nach meinen besten Kräften, dazu bcigctragen, daß in einer fernen Zeit, die ich freilich nicht mehr listuni (est) Noe uclolkLosntivns nostris. Xsin guotnkgnisgns vel astuti ulterius, vsl unetorituti ut iniuor esäit? ötatiin suxiunt, stutiin «eiunt oinniu, ns- uünsin verontnr, lmituntur nonnnsiu, utgus ipsi sivi sxsinplu sunt. 8e sprach, nachdem seine irische Zwaugs- rechtsbill verworfen wurde (denn die hier besprochenen Leistungen mit den Leistungen, mit denen er sich tröstete, auch nur iu einen entfernten Vergleich bringen zu wollen, wäre die höchste Anmaßung), sondern salzender Vorfall gab mir diesen Trostgruud ein: Unlängst gingen eines Abends zwei Studireude beim Stistungshause vorüber, die slovenisch mit einander sprachen, und wovon der Eine, offenbar ein Kuaffel'scher Stipen¬ dist, zum Andern, ans das Stiftungshaus hinweisend, sagte: „ll'o so nass voösrja« (das ist unser Nachtessen). Hoffentlich wird in der Folge ein Stiftungsplatz mehr als blos ein Nachtessen für zwei Studircnde abwerfen. 2 Lucas Knaffel'scher Stiftbries. In dm Nahmen der allerheiligsten unzertheilten Dreyfaltigkeit, Gott des Vaters, Sohns und heiligen Geistes Amen. Bekenne und urkunde hie- mit Jedermänniglich Ich Georg Wohiniz I^b,. j?lülo8opbias ae V. I. Oootor Hof- und Gerichtsadvokat Ooäiois Uroksssor orciinai-iu8 Wienerischen Bisthums Consistorialrath, und derzeit einer löbl. uralten wienerischen Universität Rsotor NuKnitiens : Als Weyl. des Wohlcrwür- digen in Gott geistlichen auch hochgelehrten Herrn Lncae Knaffel's Tbso- oAi Lmsriti und gewesten Pfarrers zu grossen Nußpach secl. Testa- rnsnts Lxsautor daß demnach wohlgedachter Herr Lncas Knaffel in be¬ sagten seinen Testament und letzten Willen vermög der von Wort zu Wort folgenden artioulon und Punkten äisxonii-t und mir anbefohlen anstatt seiner eine gottseelige Stiftung und i^unciation von seinen Hab und Gut so Ihme der gütige Gott durch seinen reichen Segen bescheret, Er Herr Knaffel auch durch sein Fleiß und Sparsamkeit erhalten, derzeit ans vier kraiucrische Knaben, dassclbige desto füglichcr der Tugend und fleißiger Studieren obwarten sollten aufzurichtcn, dazu er von seinen vorhandenen Mitteln gcschaft: daß von Ihme erkauftes und bcy St. Jacob liegendes Hans in der Stadt, wie auch einen zu Grinzing liegenden und wegen Vier¬ tausend Gulden sxsoutirtön, auch in die posssss gebrachten Freyhof von deren Einkommen man vor das erste der Köchin mit Nahmen Anna, die Ihme während der letzten Krankheit treulich gcdienet, und anfgewartet, jährlich so lange sic lebt zu ihrer Unterhaltung hundert Gulden reichen, daß übrige aber der Einkommen in vier arme krainerische Studenten über die nothwendige Steuer und Bauunkosten der Proportion nach zu gleichen Theilen abtheilen sollte, wann es aber geschehen würde, daß die gemeldete Köchin sterben thäte, die benannt Hundert Gnlden dem Ltixsnäio Zu¬ wächsen, nnd der vorhandene Superintendent nach seiner Vorsichtigkeit zween andere Studenten anfnehmen soll, nnd demnach ans dem Land die bona stadilia nicht allezeit gleiche Einkommen, auch mchrerstheils (vor¬ nehmlich wo der Weingartcnbau vorhanden) weniger, als daß das daranf¬ liegende Kapital tragen. Als hat er disponirt, daß man gemeldeten Frey- Hoff verkaufen zu Geld machen, und dasselbe auf Interesse anwenden soll, so auch geschehen, und ist der Hof sammt noch einen gerichtlich exequirten Weingarten nm Viertausend Gnlden Kaufschilling und fünfzig Thaler 19 Leidkauf und zwar mit Vorwissen und Consens der löblichen Universität verkauft worden. Davon nun Dreytansend Gulden bar auf gewöhnliches Interesse fünf xroosnto angelegt worden, das übrige aber, so man an den Kaufschilling mehr empfangen der löbl. Universität wirklich verraitet wor¬ den. Bleibt nun hinfüran vor daß gemeldete Stipendium daß gemeldete Haus bey St. Jacob, und die anstatt des verkauften Hofs eingenommene» Dreptauseud Gulden von dessen Einkommen und Interesse man der vor- gemeldcten Köchin die jährlich vermachten Hundert Gulden, und was über Steuer und Bauunkostcn cinzunchmcu verbleibt denen vier armen Studen¬ ten der Proportion nach anszuthcilcn. Doch mit dem Haus dergestalten, daß ei» Superintendens dabcy wegen seiner Mühewaltung in dem neuge¬ bauten Stock des Hauses das obere Zimmer sammt den dazu gehörigen Keller welches er Herr Knafsel allezcitin seinen allhierseyn bewohnet, und genossen, inne» haben, und ohne Verraitnng nutze» und gebrauchen solle. Wer aber diese Studenten aufnehmen soll, hat er vermöge seines Testamentes verordnet, daß anstatt des ersten sein soll, sein eigener Vetter dieses Stipendium zu geniessen, so lang er lebt, den ander» aber hat er benennt mein eigenen Söhnlein Koui^iimi ^»tuniiiin Ililnriui» >V»Iii»ir jetzo (welchen Gott zu seiner Ehre und Ziari lange leben lasse) so lange er studircn wird, die Ausnehmung der andern zwee» aber, oder in ovontum mehrer, hat er in die Oisorstion meiner als Juperintsnäontis und künftiger meiner 8uoeossoruin anheimgestellt, nach meinen Gutbcdünkeii anfzunehmen. Und demnach diese seine Stiftung einig und allein dahin angesehen, Gottes Ehre zu befördern und uni Heil und Seligkeit seiner Seele zu bitten: Also traget das Ollminm Aratitnäinis cs ohne das vor sich, daß man uni empfangene Gutthatcn dem Gntthätcr danken solle. Als elisponiro und bcfchlcnc ich hicmit im Nahmen mchr- malen gedachten Herrn Knasfcl's sccl. daß die aufgcnommencn Studenten die dieses Ltipsuclii theilhaftig scyn wollen, schuldig seiu sollen für die Seele des verstorbenen Herrn k'unclatoris alle heilige Sonntag des Jahres drcy heilige Vaterunser und so viel Ave Maria sannnt dem Orsäo zu der Ehre und stilori der allcrheiligsten Drcyfaltigkeit andächtiglich zu beten, auch sich an den großen Festtagen als Wcynachtcn, Ostern und Pfingsten, und den Tag Allerheiligen mit der heiligen Beicht und Lonnnunion zu versehen, wie auch alle Jahre, an den Tag seiner Hinscheidung, oder Lnniversarij (welcher ist der 29. Juni) vor Ihme eine heilige Messe zu hören, und dabcy einen Rosenkranz zu beten, wer nun dawider wissentlich handeln und diese ka<><<»'als erster und von dem Herrn 1?unäntoro selbsten er¬ löster Jnporintsnäons nach dem Willen Gottes mit Tode abgehen würde, 20 so solle Herr Rector UnAniticu-- und Venerabile Oonsistvriuui der ollhicsigcn löbl.. und uralten Universität in Wien befugt sein, anstatt meiner einen andern Superintendenten ex Racuitatc Rn-iciicn, und zwar so viel möglich eine» Ooctorsn, der krainerischen lliation, weilen dieselbe besser die Lubject» der 8tu6iosorurn nationaliuin kennen können zu er¬ wählen, und zu ersetzen. Welcher sodann die gehöriger Orten eingehende Zins und Einkommnissen der i^nnärUion cinnehmen, denen armen Studen¬ ten, wie oben gesagt, austheilen und diescmnach dem Hochermeldten Herrn Rectvri LlnAnilico und Vonerabili Lvllviritorio wcnigist alle zwei Jahre seine richtige Raitung ihnen, die Mängel davon erwarten und zu recht erleitern, sonsten aber ob aiiczusm cnlpain oder ncAiiAcutiam der Schaden an Ihme und seinen Erben Hab und Gut gesucht werden sollte. Zn Urkund dessen habe ich solche Stiftung auf Pergamen schreiben, und mit meiner Handschrift und Pettschaft verfertigen wollen. So geschehen in Wien den sechsten Rovsiniorin anno sccIiLciurlminicrt ssclls unä Mcl-SNMK. I-. 8. Looegius 1^/okinir in. x. Loilationirt und ist dem im L.rcllivo Ullivcrsitatis nerwahrlich aufbehaltenen Original-Stiftbricf gleichlautend. Wien den 22. März 1788. I-. 8. ^osepii Steakl, 0e. nr. x. 976. Von dem K. K. Univ. Consistorium wird die vorstehende Abschrift des Luc. Kliuffelischcu ItiftnngsbriefcS der Luxcnintcncisntni- des Knasfclischcil Univ. Stiftung zliui ämtlicheu Gebrauch übergeben. Wien am 15. Mai 1855. i,. 8. Sokeinar nr. x. Koiislco in. p>. Anmerkung" In dieser vidimirten Abschrift lommt als der Name des Lüsters durchgehends „Knäffel" vor, und eben so fast bei allen im Grnndbuche vorsiudigcil Ab¬ schriften , und in der ersten Gewähr v. I. 1667 einmal als Knuffet, und zweimal als Kuaffck. Bei meiner Nachforschung über die richtige Schreibart des Namens des Stifters fand ich in einem Acteufasc'kel behüt Grnndbuche einen vom Stifter selbst aus¬ gestellten Revers wegen der Tragung der Bürgerlasten ddo. 29. März 1667, worin er folgendermaßen unterschrieben istt „Lucas Knaffcl Pfarrer zn grossen Nusbach." Es ist somit lein Zweisel, daß die richtige Schreibart „KuasslU^lgutet.