ochentliches ill-: des Herzogkhum Krain. ' Auf das i775Cc Jahr. Victtcs Stirck. Litybach den 28“« Fenner. eeesessseett eses sees esaexesaa esse eese seas seea ,, In a Mittel wider die Feldmauft. $ )ausefallen find ein sehe schlechtes ' Mittel sich dieses Ungeziefer von Halse zu schaffen. Es ist fetn anderes Mittel dec Muhe werch zu vetsuchen, als Gift: und zum Gluck giebt esSachen, welche bey diesen Thiem die Wirkung des Giftes thun, D ob so ob fie gleich int buchstabltchen Verstande fetrte Gifte fuv ms find. H'D Mutz man, sich bedienen, und matt, un'ub feme Absicht vvllig dainit erreichen. Es lvurde cine un-angenehiile Sache ftyn, sich mit' Razenpulvec abzugeben. Allein man harf Men Schaden vondenen Ingredr'enjen befurchten, die man zu gebrauchen hat. ' 1 **• >*+■'•<* ^ *r ? t £ ■* w » . v 4 -i ' *,» Erst.rnutz man bedenken, welche Felder ihrem Boden nach, zur Wvhnung dec Muse am bequemsten find, und an welchen Orten man fie am fchadlichsten beftmden hat. Auf diefen Landern must man niemals unter Fur-chen sten; Venn dadurch m'mmt man sich die Gelegenheit feitten Feinden beyzilkommen, sic arbeiten gleichfam unter dec Erden, und werden nicht dahin fommett, wo das Gift stehet. Wenn btefe Felder anders besKet, und irbergeeget find, fo mutz die Mautz oben kom- men, men, und nach dem Korn untergraben; als-dann werden fie alles finden, was man fuc sie auf den Boden geleget Hat. Man mische tin Maa§ Gerstenmehl, cat Pfund wei§er pulverisirter Niesewur;, und vier Unzen Lausekrautpulver zusammen, und wenn nmn alle diese durch einen groben Haarsieb untereinander gesichtet hat, so setze man ein Halb Pfund Honig, und so viel Milch dazn, als nothig ist einen Teig daraus zu machen. Diesen Teig theile man in Stucke, und ftreue sie uber das Feld zu dee .Zeit, men« man weitz, dast die D^use kommen. Sie werden es begierig fressen, und sterben gewist davon. Keines von dev Tngredienzen hat von dieser Vermischung einen unangenchmen Geschmack, und die Mnse werden . jeden Bissen verzehren. Sie werden abgehalren werden, nach dem Korn zu graben, und zu-gleich von den Ingredienzen getodret werden. '' ; D r Die- Dieses ist das, Mittel dessen man sich gerade zur Zeit dee Gefahr bedienen must; allein devjentge Landmann, dec cm Feld hat, wo dieses Ungezieser tit Ueberflust ist, tvird wohl thun, wenn er auch zn andern Zeiten auf Mittel bedacht ist, sie zu tvdten. Sie halten sich nicht ties untec dec Erde auf, und pflanzen sich daselbst in grotzee Menge fort. Der Zugang zn ihrem Neste ist ein kleines, rundes Loch,, welches sich im trocknen Wetter leicht sehen l&jjf. Dec Landmann ntu|? zu solcher Zeit uber seine Lander gehen, und einen Vorrath von -em angegebenen Teige mitnehmen; wo er ein Loch sindet, da wirft er ein Stuck hinein. Wenn man sich in der heitzen Zeit des Sommers, wo die Locher sich am leichtesten fin-den lassen, diese kleine Muhe geben will, so wird man sie gfinzlich ausrotten konnen. 0. Allgem. Haushalt. und Landwissrn. 4. 313. S. - ': Patent. 7 Wir Maria Theresia rc. ic. Ol>achdeme bis anhero vielfLltig beobachtet wooden / rvasmassen ab Seiten dec Griechen, und Ottomanischen Unterthanen ein unbefugter Handel und Wandel in Un-serm Konigreich Hungarn getrieben ivcvde; Als verordnen Wir gnadigst, datz Erstens: Denjenigen Griechen, und Ottonianischen Unterthanen, welche sich uit< ter Unseren Schutz zu begeben, und den Eid der Treue abzulegen, beynebst auch ihre Wei-ber, und Kinder aus der Turkey heruber-bringen zu wollen, bereitwillig erklareten, annoch fur das leztemas, ein 6. monatlicher Termin von dem Tage der diesfallig besche-benden Publication angerechnet, anberaumet rverden fWe, unter welcher Zeitfrist fie Griechen, und der turkischen Bottmavigkeit unterstehende Unterthanen ihre Weiber, und D 3 Kin- Kinder ex turcico herbeyzubringen schuldig feijn sollen , nach welch - behorigen Vollzug dieselbe sogleich vhne weiterem zu Ablegung dee gewohnlichen Eidespflicht, als Unsece Unterthanen bey dec behorigen Magiftratual Rathsversaminlung zuzulassen seyn wurden, wobey iedoch denen'elben oblieget, vom ge^ dachten Ma»iftrat diestrwegen eirie Zeugenr schast an fid) zu bringen, welche Urkunden sodann derienige Magiftrat des weiteren an Unsece komglrche hungarische Staathalterey in beglaubten Abschriften einzusenden hatte; Dessen unangesehen rvurde Andertens: Diesfalligen Griechen, und yttomanischen Unterthanen unteu vorbemeldt anberaumten 6 monatlichen Termin, dee Handel und Wandel nicht anderst welters erlaubt seyn, bis dieselbe nicht zu gleicher Zeit nach Beschaffenheit ihres Handlungs^ vevtriebs, von 300» fl. Wecths angefangen, wenigstens so, Dukaten zu -panden eines Stull» Stutlrichters, oder GesMNnschaftgeschwor-nett (welchen Vcamten sodann obliegetc, perlev baare Geldeinlagen an Unfev tbni# liches ^Erarium hinwieder zu ^uberbringen) Titulo cinec Caution erlegt haben lvurden; So feme jedoch fie Griechen, und otto-manische Uyterthanen ihrem gethanenen Ver-sprechen zuwider, ihre Weiber, und Kinder innerhalb dee bestimmten 6 mvnatttchen Zeit-srist ex turcico nicht herbey brachten, und sich nlit Ausgang des lezten Monats baare Geldbetrage Unfcmtt Fifco, alv cut Com-miflum anheiin verfallen bleiben, mithin die Lomltatsbeamten svthane Belder Itnfcmn j, . . - ! .if - •1 ,»» Camera] - vErario ju verrechnen haben, fant« mentliche Waaren aber von Unfemit Fifco • •••!••• • V" *" r; :' r. elngezogen werden, ans welchen dann die Fol- ge von sesbften erwachset, datz, welche tinnier aus sothanen Griechen, und ottomanischen Unterthanen ihre Weiber, und Kinder, w nerhalb solch festgesetzten Zeitfiist aus dem turkischen Gebiethe wirklich herbeybringeten, D 4 die- dieselbe auch ihre baare Geldeinlagen wiedee vollstandig Gerkommen, mithin auch unter einem die Erlaubniss zu handlen erhalten werden, dagegen aber haben Drittens: Ueber deriley, von Zeit zu Zeit erlegt wecdende Cautionai - Summen, jene Comitats - Beamte, welche' ’ svlche enp psangen, monatliche Auszuge zu verfassen, nnd denen Oberi-vder Vice - Gespanen, zur rveiteren Beforderung an Unsere fvtt. hung. Staathalterey zuzustellen. Desgleichen auch die Ober-odec Vice-©efpdntie, das diesfalls rivthiqe, ohne erst eine General - oder particular- Versammlung abzuivartett, sogleich zu veranlassen, und sowohl hieckber, als auch irber den Fortgang der Manipulation dieses GesclMs, all monatlich lhre perkodische Be^ richte, an wiederholt Unsere kvnigl. hun-garische Staathalterey zu erstatten. viertms: Sollen 1'ene Griechen, und vttomanische Unterthanen welche Wittibek find find, \m km Kindev Mehr in vatevlicher OMrge,'noch (ft Mm Brode haben, nach ditzsfalls doMufig vvrgenommefter Unttd-suchung, tinb evfannteit Richtigkeit bee ©a* He / rpie auch jene, so im Witwenstande keine Kinder HMeft, desgleichenauch, dieledige, die schon - mehyere Mrx hiudurch sich in Uns fevent Konigreich Hungarn aufhalten, tuentt feme Ursache, ihce Redlichkeit in Zweifel zu ziehen, obhanden ware, und wenn auch fie die sogenannten Karacs - 3ettel niche zu pro-duciven vermogetenr, zur Ablegung der Ei» despflicht allerdings zugelassen werden, so feme sich aber Funftens: Ergebete, dast etn, so andere dieser znr zweyten, und dritten Klasse ange^ horigen Unterthanen eines salschlichen Vor» gebens uberwiesen wurden, sollen dieselbe durch die betreffende Gerichtsbarkeiten mit eiuer Strafe von 100. Dukaten, von welchen zwey Dyittel dem Demmcianten, und das D s libri« MrigeDrittel UnfemttvErario anheim fallen, Meget tverden, und annoch uber dieses alles Handels ganzlichen verlustiget seyn, welters jverden fid; r , Sechstens: Vorbemeldte zur zweyten, und dritten Klasse angehvrigen Partheyen, Ivegen dec abgelegten Eidespflicht binnen et> ttec 2. monatlicheN Frist bey einem Dreistigst-anlt unfehlbar zu legitimiren haben. Was dagegen Siebentens: Jene Partheyen anbetrift, welche noch fernerweit unter der ottomanischen Bortmatzigkeit zu verharren willens find, \v doch abergleichwohlen die sogenannre Karacs-Briefe nicht vorzuzeigen/ weder nut behori-gen Patzporten, oder Zeugenschaften von ih-ren Lommendanten sich zu legitimiren m* mogeten; in Ansehung dieser haben die po-litischen Behordenin allrvegen dahin zu sehen, datz lolche rveder mit in- und auslandischen, tzoch auch mit turkischen Waaren duett Han-, del s». del treiben, iveder decselue t>em rechtmr§igeli Handel anderer zu einigen Nachtheil gemchet;, nvch auch die Anzahl derenselben sich vermeh-m mvge, daher die besvnders an den Gran-zen in Hungarn ausgestellte Drey^igstbeamte den pflichtmastigstenVedachtdahin zu nehmen haben werden, niemanden, mcmt ec auch gleich tupkifche Waaren bey, und urn sich hatte, herein zu lassen, es waredann Sache, datz cut solcher nut einent fugenannten Karacs*. Brief, oder mit einent tuckischen Past Don fetnem Lvmniendanten versehen ware, odee sich als etit kais. ton. Unterthan mittelst Zeur genschaft einer betreffenden Gerichtsbarkeit hinlanglich ausweisen kL>nnte, nicht minder Achtens: Soll ettt jegliche Gefpanfchaft, nachAusganginlebendenFahrsitberalleindie-fee Angelegenheit vvrgekommene Gegeiistande einen umstandlichenBericht an Unsere konigl. hungarischeStaathalterey einfenden, welcher sodann obliegen wird, hievon den weiterest Bericht an Unszu erstatteN/ und damit Neutt- si Neuntens: Denen osteren SchwkkZUNgen, wesche von denen Griechen, und ottomanischen Unterthanenverubet zu wecden pflegen, \mh samer Einhast geschehen mvge, so sollen die<-iettfge, die Unsere Gefalle mit solchen Waa-ren, mit welchen denen turkischen Untertha-nen zu handlen erlaubt ist, zu hintecgehen sich unterfangen, mit dec doppelten Dcey-Higstgebuhr bestrafet , wider.jene aber, die man mit denen den Turken zu fuhren uner-laubten Waaren meiNer Schwarzung betre-ten wurde- mit bei'Confifcation unnachlastlich verfahren werden, und gleichwie endlichen Zehentens: Denen tSrkischen Untertha-nen, welche server weit unter dec otto* mamschen Bottnckstigkeit beharrcn wollen, der Besrtz einiger Gcnndstucke in Hun gam mcht eclaubet ist, als wecden die Gespan-schaften sothane Gcunde gegen vovlaufigec Abschatzung wieder aus derm Handen an sich zu bringen mcht emanglen. Wornach sich dann fA Vann jedermann zu achten, und vox Schaden zu huten wissen wird. Gegeben inUnserer Haupt-und Nesidenz-stadtWien, den ioten Lhustmonat-im fie? benzehenhundett vier und siebenzigsten, Unfe# m Reiche im funf und dreytzigsten Jahre., , nV'iVJ MARIA THERESIA. ■ -.W ■ ‘ Makktpreise. u Mittwoch den iZten Ienner Cm Memick, oder i halben Metzen ^ ."WalM * p Lw. k i28 k 12-k-izr Schorsitzen - p f 94 k 99 k 105 Rvcken ^ - p - ^ k 8z k 85 k 88 Hicsch - - - p s - k 67 k 68 k 71 Gersten - - p - - k - - k - - k - - BZeiffgemischet p Hk - - k - - k - - Schwa rzgennschet p - - k 66 k 68 k 69 Haiden » - p - - k 65 k 66 k 6$ Haber ein Star j> <= - k 177 k 184 k 19-2 S«>nr Samstag den 2itm Je,mer. Em Mermck, odec i halben Metzei H Waizen * p Tw. k 126 t l28 k-129 Schorsitzen - p - - k 99 k 104 k 109 Nocken - - p - - k 83 k 85 k 88 Hirsch - - p - - k 66 k 68 k 70 Gersten - - tz - - k - - k » - k - - Wei§gemischet p - k - - k - - k - - Schwarzgemlschet p - - k 66 k 68 k 70 Harden - * p » - k 62 k 66 k 63 Haber etn Star p # » k 177 k 183 k 190 • ' — ti. . ■» . v *. ' verzeichnift der hier in Laybcrch in, und vor der Stadt verstorbenen. Den 20ten Ienner 1775. in der Gtadt Niemand. < I N . 'l x ' < 3 tl; Vor der Stadt. Helena Ai'chlvalten'n, eine Dienstmagd,auf dee Polana in Wolkenspergischen Hause K 54. alt 46. Iahr. SI Barbara Scharzin, erne Taglopnee Wittib in der Kothgasse in Gasperinischen Mayer-Hof ii6. alt 50, Jahr. Den 21 ten in der Stadt. Elisabetha Konigin, bnrgerl. Kirsthner-Wit» tib, in der Franciscanergasse in Lyristani-schen Hause N. 212. alt 60. Jahr. vor der Stadt. Die Titl. Frau Maria Josepha Freyin von Moscon in der Gradifcha in Weykardischen Hanse N. 75. alt 70. Jahr. Joseph Leeb, burgerl. Wirth tind Gastgeb an Schonweeg in eigenen Hause ft. 11. alt 46. Jahr- • ~ Dee Ehrw. Hr. Lhristoph Tabnret, Welt-priester, nLchfl denen PP. Angustinernin Debelackischen Hanse N. 43. alt 53. Jahr. Den 42ten in der St