.M <01. 1864. Ämlgblall z>lr Lailiacher Zeilung. 4. Mai. (»59-3) Zahl ,2W. , Ausweis über die am Ail April ltttt-l zur Rückzahlung ohne Prämie verlosten Obligationen des train. Grundentlastlmgs-Fondeö: Mit Coupons ü 5O fl. Nr. ?(>, 87, 22!t, 807, 35 l Mit Coupons z'l ltttt st. Nr. 83, 255, 3l», 324, 409, 5'.«, «!?, <>5I. ll?4, I2U0, !305, »4l», l2^, 2<>44, 22l^, 2474, 2^Nl, 2l97, 252tt, 2555, 2.>75, 2592, 2<^5 Mit Coupons :'l 5 fl. Nr. 34, «2, 247, 4l7, 434, 755, l2^l, l3ll», 1322, l.l32, ,374. l37lU, l«5l, »97«, »9^, l992, 2N si. und Nr. 4l!> pr. 45M> si. Vorstehende Obligationen werden mit dem verlosten Kapitalsdetrage in den hlefür m ö. W. entfallenden Beträgen nach Verlauf von sechö Monaten, vom Verlosungstage an gerechnet, bei der k, k. Grundentlastungs-Fondskassa in Laibach unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschrift baar ausbezahlt, welche auch für den unver losten Theilbetrag pr. 259 si. der zuletzt gezogenen Obligationen Nr. 385 pr. lMW si. die neuen Obligationen ausgefertiget wird. Innerhalb der letzten drei Monate von dem Einlösungö-Zeitpunkte werden die verlosten Schuldverschreibungen auch von der k. k. priv. öst. Nationalbank in Wien eskomp-tirt. Uebl'igcns wild noch zm- allgemeinen Kennt' niß gebracht, das folgende bereits früher gezogene und rückzahlbar gewordene Obligationen noch nicht zur daarcn Auszahlung prasentirt worden sind, und zwar: Nr. 475, 523, 598, 600, 949, 987, 14,2, ,560, ü pr. tttztt ft.; Nr. ,058 und 1065 ü pr. RVtttt si., sämmtliche mit Cou-pons, endlich Nr. 545 pr. ,00 si. für den verlosten Theilbetrag pr. 50 si. Da von dem Verlosungstage dieser Obli. gationen an das Recht auf deren Verzinsung entfallt, so wird die Erhebung der dießfälligm Kapitalsbeträge mit der Warnung in Erinnc^ rung gebracht, daß in dem Falle, wenn die über die Verfallzeit hinaus lautenden Coupons durch die privil. österr. Nationalbank eingelöst werden sollten, die behobenen Interessen von dem Kapitale in Abzug gebracht werden müßten. Vom krain. Landes^lusschuße. Laibach am 30. April ,864. ("l 56^3) Nr. 2 l 5 prae«. Koukur s. Bei dem k. k. öandesgerichtc Klagenfurt ist die Hilfsämter Dnrktoröstelle mit dem jähr. lichen Gehalte von ,050 si, in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Negc bis 24. Mai i. I. beim Präsidium zu überreichen. Vom k. k. Landesgerichts-Pläsidlum. Klageüfurt am 23. April l864. (»60—2s............... Nr. 54 l. Kundmachung. Bei dem k. k. Bergamte Idria in Krain werden KHtt« Metzen 'Weizen, RttttO „ Korn, ttVtt „ Kukurutz "ittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: > Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens K4 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukuruh «2 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dein k. k. Wirth.-schaftsamte zu Idria im Magazine in den zi-mentirten Gefäßen abgemessen und übernommen, und jenes, welches den Qualitäts-Anforderun-gen nicht entspricht, zurückgewiesen. Dl-r Lieferant ist verbunden, für jede zurück-gcstosseue Partie anderes, gehörig qualifizirtes Getreide d»r gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern, Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftamteö als richtig und unwiocrsprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Ge-treide lcx'u Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seitt des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Mehen zu leisten 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bergamtskasse zu Idria, oder bei der k. k. Landes-Hauptkasse zu Laibach gcgcn klassenmäßig gestempelte Ouittung. 5. Die mit einem 50 Neukreuzer-Stempel versehenen Offerte haben längstens bis Ende Mai 1864 bei dcm k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und den Preis lo^n Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnergattungen lauten, so steht es dem Bcrgamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für Eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Bertrags-Verbintzlichkeiten ist dem Offerte ein ,0"/„ Vadium entweder baar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dcm Tageskurse, oder die Quittung über dessen Dc-ponirung bei irgend einer montanistischen Kasse, oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach, anzuschließen, widrigens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Vertragsvcrbindlich-keiten nicht zuhalten, so ist dcm Acrar das Recht eingeräumt, sich für clnen dadurch zugehenden Schaden, sowohl an dem Vadium, als an dessen gcsammtem Vermögen zu regrcssiren. 8. Denjenigen Offcrentcn, welche keine Getreide - Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Ge» treides bis Ende Juni 1864, die zweite Hälfte bis Mitte Juli l86t zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide-Säcke vom k k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen all fälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. ,0. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Kontraktsbedingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Kontrakts-Be-dingungen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dcm Vertrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten, das Acrar möge als Kläger oder Geklagter ein-treten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sichcrstellungs- und Exekutionsschritte bei demjenigen, im Sitze des Fiskalamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bcrgamte Idria am l. Mai ,864. (,57—3)7^ Kundmachung der Verlheilung der Elisabeth Freiin von Salva y'schen A r in en sti ftu n g s - I n- tcressen, im Betrage pr. 850 st. öst, W,, für den l. Semester des Solarjahres ,864. Für den ersten Semester des Solarjahrcs ,864 sind die Elisabeth Freiin von Salvay'-schen Armenstiftungs-Intercssen, im Betrage pr. 850 ft. öst. W. unter die wahrhaft be« dürftigen und gutgesittcten Hausarmen vom Adel, wie allenfalls zum Theile unter bloß nobilitirte Personen in Laib ach zu vertheilen. Hierauf Restektirende wollen ihre an die hohe k. k. Landesregierung des Herzogihums Krain stylisirten Gesuche in der fürstblschösiichen Ordinariats-Kanzlei binnen 4 Wochen einreichen. Den Gesuchen müssen bie Adelsbeweisc, wenn solche nicht schon bei frühern Vertheilungen dieser Stiftungs < Inter.ssen beigebracht worden sind, beiliegcn. Auch ist die Beibringung neuer ArmuthS - und Sittenzeugnissc, welche von den betreffenden Herren Pfarrern ausgefertigt, und von dem löblichen Stadtma-'glstrate bestätigt sein müssen, erforderlich. Die aus diesen Armenstiftungs'Interessen ein» oder mehrmal bereits erhaltene Unterstützung begründet kein Recht auf abermalige Erlangung derselben, Fürstbischö'ftiches Ordinariat Laibach den 25. April »864. (158-Z) Nr. 2516" Kundmachung. Die Wahlen für die in, ümfclldcn Iah, cj aus dem Gemeinde-nithc statutenmäßig tretende» Hnrcu Mitglieder desselben werden an uachbezcichiietcn Tagen im städtischen Rathssaale stattfinden, und zwar: für den III. Wchlkörpcr am 9. Mai l. I., „ „ II. „ „ 11. „ l. I., ,md „ „ I' /, v 13. „ !. <»>, jedesmal von 8 bis 12 Uhr Vormittags- Die Tage fur etwaige engere Wahlen werden von dcu Wahl-fonnnissionen jeweilig bcfanut gegeben werde». . ^ Was mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß den Wahlberechtigten die Wählerliste und die Stimmzettel unmittelbar werden zukommend gemacht werden. Stadtmagistrat Laibach am 28. 'April 18«4.