zur Laibacher Zeitung. ^ 132. Donnerstag den 4. Movemher 18^lH. n des Gtlrahrbiiefes cläo. ,5. September äso/ und des Ucbergab^-Vertrages äclo. 2Z. Iannlr i8i6 auf die Gilt Tmjach od»«sem Gi-rchre namhafl zu machen, und überhaupt lm restlichen o'tNltngsmäß'gm Wege einzuschrn» tm wiffm möge, il.sblsondere/ da er siH die aus se,ner Verabsaumung entstehenden Folgen sldst beijumessen haben wlrd. — Lalbach am 19. October 1641. Z. 1605. (3) Nr. 333. N Edict. Won dem k. k. Stadt - und Landrcchte, zugleich Mercantil- und Wechselgerichte in Krain wird bekannt gemacht, daß über Ansuchen des Joseph Hofbauer und Johann Tyßen, die für eine Tuch - und Schnittwaren - Handlung pro« tocollirte Firma: „Joseph Hofbauer el Tyßcn« und der dießfällige Gesellschafts vertrag ääo. 19. ?lugust 1840 aus dem dießgerichtlichen Mercantil - Protocolle am heutigen Tage gelöscht worden sey. — Laibach den 19. October 1841. Z."l607. (3) Nr. 8388. Bon dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Schubitz, als erklärte Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 2. October l. I. zu St. Lorenz bei Themem'tz im Bezirke Sittich verstorbenen Pfarrvicär Martin Demscher, die Tagsatzung auf den 6. December l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden^ bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrundc Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltcno darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst Zuzuschreiben haben werden. Laibach den 23. October 1841. Aemtltche Verlautbarungen. Z. 1597. (3) Nr. "^^ ^ Kundmachung. ^ Von der k. k. Cameral-Gefällen-Verwal- 1 tung für Böhmen wird bekannt gemacht: daß ^ der Tabak- und Stämpeldistricts - Verlag in Strakonitz, Piseker Cameral-Bezirkes, im Wege der freien Concurrenz, mittelst Einlegung schriftlicher Offerte an denjenigen, welcher die geringsten Vcrschleißprocente anspricht, und gegen dessen persönliche Eignung keine Bedenken obwalten, übergeben werden wird. — Dieser DistrictSverlag ist zur Materialfassung an das k. k. Tabak - und Stamveluerschleiß - Magazin in Prag angewiesen, wohin .13 Meilen Kaiftr-straße zu befahren sind, ihm aber selbst sind die drei Unterverleger zu Schüttcnhofen, Horazdio-witz und Winterburg und 73 Trafikanten zur Materialfassung zugetheilt. — Der Verschleiß bei diesem Districtäverlage betrug vom 1. Mai 18W bis Ende April 1841 an Tabakmateriale 120236^ Pfund, im Geldwerthe von 68121 fi. 39 kr.; dann an Stämvelpapierim Geldwerthe von 9372 st. 35 kr., und es ist mit der Führung dieses Verlagsgeschäftes die Pflicht zur Leistung einer Caution von 9792 st. verbunden, welche entweder im baren Gelde oder in Staats-^ papieren nach dem normalmaßigen Werthe oder aber in fidcijussorischen (Hypothekar-) Urkun-künden bestehen kann. Das Stämpelpapier wird gegen bare Bezahlung abgefaßt. — Der oben bemerkte Material - Verschleiß gewährt laut des hierüber verfaßten Erträgmßauswcises, welcher sammt den demselben zum Grunde liegenden Verlagsauscaget,, bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltnng in Pisek, und bei der hier« ortigcn Registratur im Amtsgebäudc N. 6. ^/2 eingesehen werden kann, mit dem Genusse von 3 F vom Tabak- und 4L vom Stämpel-verschleiße, einen reinen jährlichen Nutzen von 337 st. 6^/4 kr., mit dem Genusse von 4F vom Tabak- und 4 ^ vom Stämpelvcrschleiße einen reinen jährlichen Nutzen von 1018fl. 19^ kr., mit dem Genusse von 5 F vom Tabak- und 4 ^ vom Stampclvcrschleiße einen reinen jährlichen Nutzen von 1699 st. 327, kr; endlich mit dem Genusse einer Provision von 7 "/„ vom Tabak- und 4 "/^ vom Stämpelvcrschlciße einen reinen jährlichen Nutzen von 3061 st. 58V4 kr., jedesmal nach Abzug der Verlags-auslagcn. — Dieser Nutzen kann übrigens durch Zu- oder Abnahme des Absatzes vermehrt oder vermindert werden. — Diejenigen, welche dieses Commissionsgeschäft zu übernehmen wünschen, werben eingeladen, ihre schriftlichen, gehörig gestämpelten Offerte versiegelt, bis zum 24. November 1841 um 12 Uhr Mittags im Bureau des k. k. Hofrathes und Camera!-Gefallen-Administrators im Amtsgebände 5s. 6. ^X' zu überreichen. — Ein solches Offert 88? inuß mit einem Taufscheine, zum Beweise der erlangten Großjährigkeit, dann mit einem obrigkeitlichen Sittenzeugniffe, endlich mit der von, einer Gefä'lls - Casse ausgefertigten Quittung über das mit 979 fl. 12 kr. C. M. erlegte Va-dium belegt seyn, welcher Betrag beim Zurü'ck-tritte dem Acrar verfallen würde. Nachträgliche Anbote, so wie solche, welche nicht gehörig belegt oder dem unten beigefügten Formulare nicht entsprechend eingerichtet sind, ferner Anträge, eine erhaltene Pension zurücklassen zu wollen, werden nicht berücksichtiget werden. Bei gleichlautenden Offerten wird sich die hier-ortige Entscheidung vorbehalten. Formulare. ^ Bon Innen. Ich Endeögefertigter erkläre hiemit rcchtöverbindlich, daß ich bereit bin, die Führung des Tabak- und Stampel-districtsvcrlages in Strakonitz, nach allen mir bekannt gegebenen Vorschriften gegen den Bezug von . . . Procent vom Tabak- und . . . Proccnt vom Stä'mpelverschleiße zu übernehmen. Die Quittung der k. k. Cassa (oder deS Gefallsamtes) in ... über das erlegte 35a-dium von 979 fl. 12 kr. C M. liegt hier bei, auch schließe ich meinen Taufschein und das obrigkeitliche Wohlvechaltungszeugniß an. N. N. eigenhändige Unterschrift und Wohnort des Dfferenten. v. Von Au ß en. Dssert zur Erlangung des Habak - und Stämpcldistricts - Verlages in Strakonitz. — Prag am 4. October 1841. H. 1606. (3) - Nr. 5832. Bekanntmachung. Am 10. und erforderlichen Falles am 24. November, dann 11. December l. I. Vormittags um 11 Uhr werden vor dem Rathhause drei Oewnomie-Pferde und ein Wirthschafts-wagcn licitando hintangegeben werden. Sollten dieselben bei der ersten und zweiten Versteigerung nicht um den Schätzungswerth und darüber angebracht werden können, so werden sie bei der dritten Versteigerung auch unter dem Schatzungäwerthe lnntangcgebcn werden. — Stadtmagistrat Laibach am 26. October 1841. vermischte Verlautbarungen. Z. »6c>2. (2) Nr. 2323. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Nadmanns-dorf wird mittelst gegenwärtigen Edicts bekannt gemacht: Man habe über Ansuchen des Herrn Johann Ncp. Pctolschnil, Gcwcrkcn zu Kropp, gegen Joseph Klementschitscb von ebendort, wegen aus dem Urtheile vom 9. December .LZg schul« ^digen «4a ft- sammt Nebenverbindlichke'iten, i« die executive Fcilbictung des, dem Letzteren gehörigen, zur Herrschaft RaLmannsdorf zinsbaren, genchtlich auf L70 st. geschätzten HauseS Nr. 65 ln Kropp, nebst der Hälfte res dazu gehörigen W^ldanlheilS 32 Verl,-,!« gewilligt, und zur Vor« nabine derselben in loco Kropp drei Tagsayungen, auf den 9. December 0. I., een ,». Jänner und ten >,. Februar ,842, jedesmal von 9 biS »2 Uhr flüh mit dem Beisahe angeorcnet, daß die Realität nur bei der dritten Feilbietung unter dem Schätzungöwe«the hinlangegcben wer?en rrürde. Die Licilalionsl^dingnisse, der Grundbuchs« ertran und Schähungsprotocoll können zu den gewöhnlichen Amtssiunden hierorts eingesehen wer« den- K. K. Bezirkögelicht Radmiumödorf am »6. October ,6^>. 3- »59«. (5) Nr. 23^7. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Radmannö-dslf wl^ö bekannt gemacht, daß cs von der in Folge EcicteS vom 2^. v. M-, Z. 21,2, auf den «6. November, >6. December ,64» und »9. Jänner ,642 angeordneten executive« Feilbie« tung der, dem Andreas Boschih von Sgosch gehörigen, der Stadtpfarrkirchengält St- Pecer in Radmannsdorf Hui, Rect. Nr. 5 dienstbaren Ganz« hübe vollends abgekommen sey. K. K. BezllkSgsiicht Raomannsdsrf HM 2Z. October «64». Z. ,599. (I) Nr. 2356, Edict. Bon dem k. k. Bezirksgerichte Radmanr>6« dorf wird dem Franz Globotschnik und der Maria Anna Besehky, mittelst gegenwältigen Scictes bekannt gemacht: Nr. »«, 13,55^, 56 und 67, und den g Waloantheilsn u Ke/liix«, Loos.Nr. 1, »3, 6, '7, 6, 5, ^, 3 und 2 haf-»enden Saypostcn, alK: 2) Der Forderungen des Lutas Wodlei, aus dem Schuldbriefe vom 22. März 1767, pt. HZao ft. 3. W., aus dem gerichtlichen Pertrage vom 2n. April «769, wegen 4 Lagel Belsonclli-Nägel, und aus dem Pratocolle vom 24. März 179,, vorgemerkt am 2». August ,782, pr. 20QO fi.; l>) jener Les Jacob Werlitz aus dem Urtheile vom i6. August 27Z0, vorgemerkt am 2g. September 1790, pr. 3^3 ft. 44^/3 tr.; c) jener der Maria Iagsch« aus dem Urtheile vom 7. Jänner, executive vorgemllkt am 7» Februar »792, pr. 204 st. 2g kr.; 6) jener der Geschwister Franz, Anton und Ka« tharinaThomann, ausdemEbevertlagevom «, Juni ^767, vorgemerkt am 2,. December ,792, pr. 3c>c» ft.; endlich e) jener der Geschwister Anton, Helena, Maria und Barbara Kappus aus dem Schuldbriefe vom 22. Juli, vorgemerkt am 3. October 5793, pr. »675 ss. L. W., eingebracht und um richterliche Hilfe gebeten, worüber tie Berhanolungstagsahung auf den 3i. Jänner 5^42 angeordnet worden ist. Da der Aufenthalt der Geklagten unbekannt ist, und sie sich vieNeicht auhcr den k. k. Grblan« den bcstlidetl, so hat man ihnen auf ihre Gefahr und Kosten den Toomas Posnik von Steinbüchel ülü (Zuralor aufgestellt, mit welchem die vorlie. gende Rechtssache nach den bestehenden Gesetzen guögstlagen rvercen wird., Dieses wird den Geklagten zu dem Ende er. innen, damit sie bei der Tagsayung selbst cr. scheinen, oder dem aufgestellten Curator die nö. lhigcn Rcchlsbehclfe an die Hand gehen, oder aber sich einen andern Curator irählen und diesem Gerichte namhaft macben können. K- K- Bezirksgericht Radmannödorf am »g. November »64«. Z. l6o». (3) Nr. 2354 Edict. Von dem e. k. Bezirksgerichte Nadmanns« darf wird dem Joseph Pegam, Ignaz Potalsch. :nt, MathiaK Souzin und Luscis PoNanescheg, mittelst gegenwärtigen Edictes bekannt gemacht: Es habe wider dieselben Herr Johann Thomann, Gewert von Steinbüchel, eine Klage auf Ver. jährt- und Erloschenerklärung nachstehender, auf den vormals Anton Novak'schen, ver Herrschaft Radmannsdorf 5.1b Post.Nr. t'^zinöbaren Rea> litäten, nämlich: dem Hause (^on5. Nr. 48 zu K,opp sammt Gartet, dann den Waldantheilen 11» 5k2z, pr. 61 ft. 6 kr. samml Zinsen, hierorts eingebracht und um rich, lerliche Hilfe gebettn, worüber die VerhandlungK. tagsahung auf den 3». Iänne» 1642 früh «rn c» Uhr angeordnet worden ist. ^ Da der Ausenthall der Geklagten diesem Ge. richte unbekannt ,st, und sie sich vielleicht auße» den k. k. Olbstaaten befinden, so hat man ten« selben auf ihre Gefahr und Kosten den Thomas Posnik von Stembüchel alö Curator aufgesiM mit welchem die vorliegende Rechtssache nach den bestehenden Gesetzen ausgetragen werden wird. Dessen werden die Geklagten zu dem Ende erinnert, damit sie bei der Tagsahung entweder selbst erscheinen, oder dem tZurator die nöthigen Rechtsbehelfe an die Hand geben, oder aber M einen anderen Vertreter wählen und diesem Gerichte namhaft machen können. K. K. Bezirksgericht RatmannSdorf am ,c». October ,64». ________ ^ Z. 1615. (2) " H. V 6 r r I 5 5 6 N 0 nt. Ein aus der Pädagogik und allgemeinen Erziehungskunde geprüfter und absolvirter Physiker wünscht im Deutschen sowohl als Italienischen Lectionen zu geben. Das Weitere im Zeitungs-Comp-toir. 883 Sremvcn - Anzrige d»r hier Angekommenen und Abgereisten. Vsm 27. October bis 3. November 18«. Hr, Wilhelm Latsche, k. k. Hauptmann, von Lemberg. — Hr. Eduard Kater, englischer Edel« mann, von Wicn nach Tricst. __ Hr. Aloiö Na« poli, Besitzer, von Wien nach Triest. __ Hr. Anton Gini, Handelsmann, vo>, Wien nach Trieft. —Hr. Constanlin Vranyi, Großhändler und ung. Gerichts« tafel-Ass«fsor, von Agram nach Tricst. — Hr, Adolf Uhlich, Börsehandelsmann, von Triest nach Wien. — Frau Louise Lutz, Großhändlersgattinn, sammt Familie, von Tliest nach Wien. — Hr. Victor v. Loudens, Rentier, von Salzburg nach Trieft. __ Hr. Franz Ritter v. Troper, Registrator und Ar. chivar, von Tritst nach Grätz. — Hr. Heinrich Nit-ler v. Lebzeltern, k. k. Präsidial. Secretär, sammt Gemahlinn, von Klagenfurt nach Wicn. — Hr. Joseph Ferdinand, k. k. Oberlieulenant, von Perlach nach Lodi. — Fräulein Aloisia ?lppcltau»r, k. k. Landralhstochter, von Triest nach GM. — Frau Maria Scaria, Besitzerinn, nach Grä^- — Hr. Anton Starincovich, I)i-. der Medicin, von Grätz nach Triest. — Hr. v. Schieistadr, Ploprictar, von Triest nach Wien. — Hr. Graf v. Thurn, k. t. Oberlieutenant, nach Wien. — Die Herren v. Merz« thal, und Pelcrsilka, k. k. Lieutenants, nach ArelS« berg. — Hr. Friedrich v. Sletten, Großhändler, von Salzburg nach Trieft. — Hr, Graf Engelbert v. Auersperg, k. k. Major, von Trlest nach Adelsberg. — Hr. Graf v. Volzo, k. k, Lieutenant, von 2riest nach Iudenburg. _^ Hr. Alois Lonte Mon-talbano, Privater, von Tliest nach Gsätz. __ Hr. Rudolf Graf v. Gois, k. k. Kämmerer, und jl>bi. UrterVergrüth, von Triest nach Klagenfurt. — Hr. Alois Rodels k. k. Hofgestüllen-Meister, von Wien nach Lippizza. __ j^r. Franz Goßlcth, Handels» mann, von Triest nach Wien. — Hr. Joseph Ro« fenthal, Handelsmann, von Triest nach Wien. — Hr. Peter Anton Seoffo, Architect, von Udine nach Klagenfult. ___ Hr. Edler v, Nlumfeld, k. k. Kreis« ingcnieur, von üdine nach Klagenfurt. — Hr. Lu-kag Polich, Dr. dcr Medicin, sammt Familie, vcn 2riest nach Wien. «Auvrrnial - ^erissutbarnngen. S. 1603. (1) Nr. 25882. Current? e. Belehrung zur Behebung einiger bei ?ln-wendung des ncucn Stämpel- und Taxgesthes in Verl^ßadhandlungsMcn angeregten Zweifel. — Zur Behebung einiger, oci A'nwendung des ncum Stämpetgcsttzcs vom 27. Jänner 48W angeregten Zweifel, hat die hohe k. k. oberste Iustizstellc nach gepflogcnem Einvirnehmen mit der hohen k. k. allgemeinen Hpft kammer, mit Decret vom 6. Juli 1841 folgende Belchrung ertheilt: 1. Die dei Errichtung von Sperr-Relationen aufzunehmenden Commissions-Protocolle wegen Nachforschung über das Borhandenseyli eines Testamentes, über die Werwandtschasts-Verhältnisse des- Erblassers u. dgl sind, gleich den von den Secretären, oder deren berechtigten Stellvertretern zu überreichenden Erlagsgesuchen, wenn der Fall der gerichtlichen Depositirung vorhanden ist, in sz? fern stämpelfrei zu belassen, als diese Proto-colle wirklich als Beilagen der Sperr - Relation, als amtliche Erhebungen, als Bestandtheile des SperracteZ, oder als Erläuterungea einer Rubrik der Sperr-Relation erscheinen, und keine von der Partei in ihrem Interesse gestellte Bitte, die sonst mittelst einer schriftliche!' Eingabe hatte angebracht werden müssen, enthalten. Wenn eine solche Bitte dem Protocolle eingeschaltet wird, so muß die Partei hlezu den vorschriftmäßigen Stampcl herbeischaffen. Der Umstand, daß die Sperr-Rclatwn über einen verstorbenen ungarischen Unterthan erstattet, oder mit einem solchen Unterthan bei Gelegenheit des Sperractcs ein Protocol! aufgenommen wird, kann keine Abweichung von dem obcn vorgezeichneten Verfahren begründen. —2. Das detallllrte Verzeichniß des Nachlasses mit Angabe seines Schätzungswcrthes kann in jenen Fällen, wo dessen Unzulänglichkeit Zur Deckung der liquiven Schulden am Tage liegt, und offenbar der Cridastand vorhanden ist, wie disher in die Sperr-Relation aufgenommen werden, und dcssm ungeachtet ist die Sperr-Relation siämpelfrei zu belassen. Wird dagegen Va5 Begehren um Emantwortung des Verlasses jui ^ oi'«6lti von den dazu Berechtigten gestellt, so ist das Protocol!, welches hierüber aufgenommen wird, oder die Sperr-Nelation, wenn derselben diese Bitte eingeschaltet wird, mit dem vorgeschriebenen Stampel zu versehen. — 3. Die in die Sperr-Nelation aufgenommenen Empfangsbestätigungen der Erben oder Wcr-lassenschastsbesorger über die ihnen zur Be^ strcitung der Leichenkosten, der Haushaltung, oder anderer dringender Auslagen in Handen belassenen Gelder oder Obligationen sind alK ein Bestandtheil der Sperr-Rclation, als eine Erläuterung der Rubrik: ^Hinsichtlich der Sichcrstcllung dcs Nachlasses gcrrossene Vorkehrung" stämpelfrci. Dagegen unterticgt die in der Sperr-Relation oder in ein bcsoudcrcK Protocol! aufgenommene förmliche Empfangsbescheinigung der Schutzleute über ihre berichtigte Schätzungßgebührs-Summe dem S'lä'm-pel nach der Größe des Geldbetrages. Nur dann, wenn m dcr Sperr-Relation oder 'n. dem Einbegleitungsderichte bloß erzählungsweife Zur Kenntniß des Gerichtes angeführt wird, daS (Z. A^ts-Blatt Nr. 132. d. 4. November 1841.) 890 dre Schatzgedühren ohne Angabe der Ziffer berichtigt wurden, hat hinsichtlich der Schätzungs-gebühren die Stampelfreiheit der Eingabe Statt. — 4. Empfangsbestätigungen, welche die Partei zu ihrer Sicherheit über die von den Sperr-Connnissarien zum Behufe der gerichtlichen Depositirung mitzunehmenden Barschaften, Geldurkundcn oder Prätiosen ausdrücklich verlangt, sind derselben ungestämpelt hinauszugeben. Sollte sie aber durchaus auf Ueberkom-mung einer gestämpelten Empfangsbestätigung dringen, so wäre von ihr der nach der Größe des Geldbetrages entfallende Stämpel herbeizuschaffen. — 5. Die Sperr-Commiffäre haben die bei Vornahme einer Sperre oder Inventur in einer Verlassenschafts- oder Cridamasse vorgefundenen, hinsichtlich der Stampelgebühr einem Gebrechen unterliegenden Urkunden, wenn der Fall der gerichtlichen Depositirung vorhanden ist, zwar zu Gerichtshanden zu erlegen, jedoch unter Einem von der entdeckten Gefälls-verkürzung der compctenten Behörde die Anzeige zu erstatten, und, daß dieses geschehen sey, in dem an das Gericht zu erstattenden Einbe-gleitungsberichte zu bemerken. — 6. Der mit der Errichtung einer Inventur beauftragte Beamte hat sich durch das Anerbieten der Erden, sich dem höchsten Stämpel zu unterziehen, in seiner Amtshandlung auf keine Weise beirren Zu lassen, sondern dieselbe der gesetzlichen Ordnung gemäß vorzunehmen. — 7. In so fern die Stampelpstichtigkeit der bei Inventuren, Schätzungen, Versteigerungen, Augenscheinen u. s. w. aufzunehmenden, dasselbe Geschäft betreffenden Commissions-Protocolle eintritt, kann das Protocol!, so weit es der Raum gestattet, auf einem und demselben Stampelbogen, wenn gleich an verschiedenen Tagen, fortgesetzt wer-, den. Dieses ist nur dann nicht zulässig, wenn von der nämlichen Partei in einem solchen Pro-tocolle verschiedene Bitten, die eben so viele besondere schriftliche Eingaben erfordert hätten, gestellt, oder von verschiedenen Parteien derlei Bitten angebracht werden, und sonach der Fall vorhanden ist, daß das Protocol! die Stelle einer stampelpftichtigen Parteieingabe vertritt. Endlich 8. eine nach dem 4. November 1340 überreichte Inventur, Schätzung, Versteige-rnngs-Protocoll u. s. w., wennauch dcrAuftrag zur Bornahme vor dem 1. November 1840 ergangen ist, unterliegt dem in dem neuen Stäm-pclgcsetze vorgeschriebenen S.tämpel. Dagegen find die vor dem 1. November 1840 vollständig ausgefertigten, von den Parteien schon unter- schriebenen Protocolle, welche als Beilagen und Bestandtheile der Inventur nicht früher abgesondert überreicht werden konnten, sondern erst nach dem 1. November 1640 mit der Inventur vorgelegt werden, in so fern sie nach dem früheren Stämpelpcttente stämpelfrei waren, unge-stämpclt zu belassen, und also zu überreichen. — Dieß findet man zu Folge hohen Hofkammer-Decretes vom 12. August d. I., Z. ^"V^b, nach einer von der k.k. steyermärkisch-illyrischen Camera!-Gefallen-Verwaltung dießfalls gemachten Mittheilung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. — Laibach am 9. October 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Prim or, Vice-Präsident. Johann Freiherr v. SchloißniZg, k. k. Gubernialrath._______ Kta«. mW lllnvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1622. (1) Nr. 83ZK Von dem k, k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Joseph Hering, als erklärter Erde, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 18. Mai 1841 verstorbenen Anna Hering und ihres am 27. September 1841 verstorbenen Kindes Joseph Binzenz Anton Hering, die Tagsatzung auf den 6. December 1L41 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher aNe jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechts-geltend darthun sollen, widrigens sie die Fvl-gcn des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschrei? ben haben werden. Laidach den 23. October 1841. , I. 1616. (1) ' NrT^^I' Edict. Won dem k. k. Stadt- und Landrechte m Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Simon Iallen, durch Dr. Kautschitsch, gegen Michael Ierant-schitsch, pw. 200 si. c. 8. c., in die öffentliche Versteigerung der, dem Exequirten gehörigen, zum städtischen Grundbuche hier dienstbaren, am Laidachsiuß liegenden Wiesantheile «uk. Rectf. Nr. 315/VM'/,, 315MI'/, und 31s/xVVß, wovon erstere zwei auf 435 fi. 10 kr. und letzterer auf 361 fi. 40 kr. gerichtlich geschätzt wurden, gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 13. October, 15. 891 November und 13. December 1841, jedesmal um K0 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt-And Landrechte mit dem Beisatze bestimmt wor-den, daß, wenn diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs-Tagsatzung um den Schähungöbctrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintangegeben werden würden; wo übrigens den Kauftusti«-czen frei steht, die dießfalligen Licitationsde-dingnisse, wie auch die Schätzung in der dieß-landrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstundcn, oder bei dem Vertreter des Exe-cutionsführcrs, Dr. Kautschitsch, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach am 28. August 1841. Anmerkung. Zu der am 18. October 18^1 abgehaltenen ersten Feilbietungs-Tagsatzung ist kein Kauflustiger erschienen. Laidach den 23. October 1841. Nemtllche Verlautbarungen. Z. 1620. (1) Nr. '""/,75, Concurs zur Besetzung einer Rentmeisterß- Stelle in Steyermark. — Bei dem Werwaltungsamte der k. k. montanistischen Camera Herrschaft Neuberg m Obersteyermark ist die Rentmeisters - Stelle, womit ein Gehalt jährlicher sechshundert Gulden Convent. Münze, und ein Holzdeputat mit 20 Klafter weichen Scheitern, nebst freier Wohnung im Amtsgebäu« de verbunden ist, erlediget. — Zur stabilen Wicderbesetzung derselben wird der Concurs bis t. December 1341 ausgeschrieben. — Wer sich um diesen Dienstpoften bewerben will, hat sein gehörig belegtes Gesuch, mit Nachweisung des Lebensalters, bisherige und dermalige Dienstleistung, tadellose Moralität, der zurückgelegten juridisch - politischen Studien und der erlangten Wahlfähigkeitsdecrete für einen Ortsund Cnminalrichter, Bezirks-CommMr und Richter über schwere Polizei-Uebertretungen, ferners der vollen Kenntniß der Landamtn-ung und der auf den Staatsgütern eingeführten Rechnungs - Manipulation, endlich über die Fähigkeit zur Leistung einer baren oder fideijusso« nschen Caution, im Betrage von Eintausend Gulden Conv. Münze, vor Ablauf des Concurs-kermmes bei der k. k. CameralbezirkS-Verwaltung zu Brück an der Mur im vorgeschriebenen Dienstwege einzureichen, und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade der Bewerber mit eincm Beamten der Staatöherrschaft Neuberg oder der Cameraldezirfs - Verwaltung Brück verwandt oder verschwägert sey. — Von der k. k. steyrisch«illyrischen Cameralgefällen-Verwaltung. Grätz am 22. October 1841. vermischte. Verlautbarungen. I. 1592. (2) Vreis - Courant der Spielkarten-Fabrik von Buchhändler in A g r a m. Pr. Comptant in Conventions-Münze. pr. Dutz. Nr. GattUNg: unge- FranzöfischeKarten,52Blatt ^mpelt si. >kr. 1 mff. National-Whist, roth mar- ' morirt . . . — 45 2 ff. National-Whist, roth und blau marmorirt . 1 8 3 Extraff.Natwnal-Whist,moussirt 1 20 17 „ Patent-WtM, moussirt 1 2t^ 22 « 8mrce „ m Kupfer, moussirt . . - 2 ^ FranzösischeKarten, 32 Blatt ! 1 mff. Piquet, roth marmorirt — 40 2 ff. detto derto . — 56 3 ff. dctto moussirt . 1 ! — ^ Tarok-Karten^2 Blatt .' I.ff. Tarok mit Original-Zeich- ! z nung, roth marmorirt . 2 — 2' Extraff. mit Original-Zeichnung, moussirt . . . 2 i24 Dieselben, 54 Blatt. 1 ff. roth marmorirt . 2 12 2» Extraff. mouffirt . . 2 36 Deutsche Karten, Z2 Blatt. 1 mff. Oedenburgcr Deutsche, roth l marmorirt . . — 30 Dieselben, 36 Blatt. 3 Extraff. roth marmorirt 1 > — Kartcnblättcr, auf einer Seite weiß, f. Apotheker pr. 100 St. — 10 Karteuspäne für Schuhmacher, 1^" lang, 2" breit, pr.Ctr. 8 — ^ Bemalte Kartenblatter f. Zuckerbäcker pr. Pf. . . — 12 KZ" Wiederverkäufer erhalten eine ga-gemessene Provision- 392 Z. 1594. (2) K. K. ausschl. priv. Wiener aromatisches Schönheitswasser, als Toilettenmittel. Dasselbe besitzt folgende Eigenschaften: ,) Verbreitet cs schon bei seiner freien Be« lühlutlg mit der Luft einen lang anhaltenden, höchst lieblichen, angenehmen Geruch, und ist 0a» hcr alö superfeines Räucherungsmittel in Salons, Tanzsälen u. s. w. sehr gut geeignet, zu welchem Zwecke man das Fläfchchen, in welchem es enl» hal:,n ist, nur nach Belieben öffnen, oder einige Tapfen davon aufglühende Kohlen, hciheö Blech, oder dcn heißen Ofen träufeln d^rf; 2) eignet cs sich auch alS angenebmeö Riechmittel überhaupt für Wäsche und Kleider; 5 dient es, dem gewöhnlichen Wasser beige« mischt, zum Waschen der Hände und des Gesich» tes, wozu nur einige Tropfen hinreichen, und zu allgemeinen Bädern, wozu verhältnißmäßiK mehr genommen wird,, um die Haut zu beleben, und ihr eine angenehme Frische und einen zarten Tcmt zu geben; 4) dient es dem Wasser beigemengt ganz vor« züglich als angenehmes Mundwasser, sowohl zuv Reinigung Leö Mundes überhaupt, alK auch ins» besondere zur Verbesserung des üblen Geruches im Munde, der nach dem Genusse mancher Spei. sen und Getränke, und nach dem Tabakrauchen zurückbleibt; 5) bei diesem Gebrauche als relnlgendes Mund. tvasser besitzt es auch die vorzügliche Eigenschaft, daß es den Lippin ein schönes Roth verleiht. Dieses SchönheitZwasser ist in der Wohnung les PrivtlegiumK.Inhabers in Wien, Scitcnstät. tengasse Nr. 494 zur Vermeidung jeder Versal, schung in eigenen gesiegelten, mic eigenen Gtiket. ten versehenen Flacons zu i st- 6. M. und in Kisichen zu 6 Flacons « 6 st. Suny. Münze zn haben, uno die Herren Kausseute, welche sich mit Vem Verschleiße dieses vorzüglichen Toilettenarti, tels befassen woNen, ersuche ich, sich portofrei brieflich an mich wenden zu wallen. S. L u x, Zahnarzt. Taschenbücher und Kalender für 1843. Bei Ugnaz Alois Odlen v. Rlemmagr, Buchhändlerin Laibach^ ist vorrathig: Iris, Taschenbuch für 1842 5 st. Gedenke mein „ „ 3 „ 42 kr. Cyanen „ „ 3 „ 12 „ Immergrün ,^ „ /i, „ - „ Siona, Taschenbuch religiöser Dichtungen für 1842 2 ,? 24 ^ Orpheus, musikalisches Tafchenbuch für 1842 . . 3 „ — „ Austria, österreichischer Univer-salkalcnder für 1342 . 1 „ 12 „ Außerdem alle Wiener, Grätzer und andere Schreib-, Wand- und Taschenkalender, so wie eine Auswahl erlaubter ausländlscher Taschenbücher. Für die hochwürdige Geistlichkeit. B e i Nünaf Alois Gdlen v. ltleinmaVr. Buch-, Kunst- undMusikalienhändlerin Laibach ist zu haben: Lohner Th., Handbibliothek für Prediger. Aus dem Latemischen in's Deutsche übersetzt v. Lausch. Wien 3 Bande. 6ss. Franz Ludwig, (Bischof-Fürst zuBam-berg und Würzburg) Predigten dem Land-volke vorgetragen. 2te Auflage. Würzburg i84l. ist./.5kr. Mac-Carthy, (P. Nicolaus Tuito de> Predigten, aus dem Französischen^ ven einem kath. Geistlichen. 1 Band-Weißenburg i9^c>> 2fl. 2o kr. Winkelhofers, Seb,, vermischte Predigten; herausgegeben v. Niederer und Say' ler. München. 7 Bande iZ fi. 36 kr. Z. 1575. (4) Freilose und gewöhnliche Lyse auf die am 27. November dieses Jahrs zur Ziehung kommende große Herrschast Lhotta - Gemtschkowa und Meta - Hof, sinv fortwährend und auch noch am Tage der Ziehung, sowohl einzelne Stücke als auch in Parthien, um den festgesetzten Preis, wie in Wien zu haben, in der Harw-. lung bei G. Ensbrunnek