Nr. 3705. Vili. 1913. Folium officiale Dioecesis Lavanfinae. Cerkveni zaukaznik za Lavantinsko škofijo. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diözese. Inhalt. 81. Decretum Supremae S. Congregationis S. Ofticii, quo s. Vincenti! Ferreri preces ad sanctum vitae mortalis exitum a 1*60 implorandum Indulgentia CCC dierum ditantur. — 82. Declo-ratio 8. Poenitontiariao Apostolicao circa Iubilaeum. — 83. Docre-s. Congregationis Rituum de mutationibus in Breviario Romano «tciendis ad normam Constitutionis Apostolicae „Divino afflatu.“ — Decretum Supremae 8. Congregationis 8. Officii, quo solvitur dubium circa preces Tertiariorum Franciscalium aliis insuper sodalitatibus adscriptorum. — 85. Decretum sou declaratio Supremae 8. Con-6regationis 8. Officii circa pia obiecta a Summo Pontifice benedicta. — 80. Ausdehnung ber Bestimmungen der Ministeria! Verordnung vom 5. Juni 190a (R. G. Bl. Nr. 85) auf Ruhegehalts- und Versorgungsgenüsse, weiche aus Rechnung anderer als staatlicher Fonds bei den staatlichen Kassen ausgezahlt werde». — 87. Matrikcnscheine für Schweizerische Staatsangehörige. — 88. X. steiermärkische Wohltätigkeits-Lotterie. — 8a. Der Internationale Eucharistische Kongreß. Wie», 1912, — 90. Empfehlung der „Musica Divina“. - 91. Kircheiimusikalischer Hochschulkurs für Geistliche und Studenten der Theologie in Straßburg i. E. — 92. Škofijska kronika. — 93. Literatur. — 94. Diözesan Nachrichten. 81. Decretum Supremae Sacrae Congregationis S. Ofticii, quo S. Vincentii Ferreri Pveces ad sanctum vitae mortalis exitum a Deo implorandum indulgentia CCC dierum ditantur. Die 5. Iunii 1913. Sanctissimus D. N. D. Pius i in einer anderen als der deutschen oder lateinichen Sprache ^gestellten Matrikeuauszügen ist eine lateinische, von der ^ständigen Behörde beglaubigte Übersetzung beizuschließen. Infolge einer Beschwerde der Schweizerischen Gesandt- schaft in Wien werden über Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. Juni 1913 Zl. 16.654 die H. ä. Erlässe vom 25. Jänner 1877 Zl. 47 l, 30. März 1879 Zl. 4197, 11. November 1890 Zl. 24.311 und 25. Jänner 1904 Zl. 58.105 neuerlich zur genauesten Darnachachtung mit dem Aufträge in Erinnerung gebracht, die mit der Matrikenführnng betrauten Organe ohne Verzug entsprechend zu belehren." Unter Hinweisung ans das „Kirchliche Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diözese" 1905, IV, Abs. 29 werden die Herren Matrikenführer neuerlich aufmerksam gemacht, obangeführtem Ansinnen immer genau und stets rechtzeitig zu entsprechen. 88. X. steiermärkische Wohltätigkeits-Lotterie. Seine Exzellenz Manfred Graf Clary und Aldringen, f. f. Statthalter in Steiermark, hat unterm 9. Juli 1913 nachstehendes Schreiben anher gerichtet: „Der Verein für Armenpflege und Kinderfürsorge in Giaz veranstaltet wie feit einer Reihe von Jahren so auch auch Heuer wieder eine Wohltätigkeitslottcrie, deren Ertragnis den gemeinnützigen Zwecken des Vereines selbst, ferner dem steiermärkischen Notstandsfonds und dem Vereine zur Bekämpfung der Tuberkulose in Steiermark zngewendet werden soll. Im Hinblick auf den eminent wohltätigen Charakter dieser Veranstaltung nehme ich keinen Anstand, dem an mich gerichteten Ersuchen des Vereines um tunlichste Forderung des Erfolges der Lotterie zu entsprechen und lade unter Einem die Vorstände der k. k. politischen Bezirksbehörden in Steiermark ein, die Bevölkerung auf diese heimische Wohltätigkeitslotterie, deren Erträgnis dem ganzen Lande zugute kommt, aufmerksam zu machen und die Abnahme von Losen allenthalben wärmstens 511 empfehlen. Über Ersuchen der Lotterieverwaltung beehre ich mich unter Anschluß des Spielplanes an Eure Exzellenz die Bitte zu richten, den Vertrieb der Lose auch in dem Euer Exzellenz zukommenden Wirkungskreise gütigst nach Tunlichkeit fördern zu wollen." Dem Spielplane der X. steiermärkischen Wohltätigkeits-Lotterie entnehmen wir Nachstehendes: Gewinnbar sind 3150 Treffer. Der Haupttreffer repräsentiert einen Wert von 10.000 Kronen. Ein Los kostet eine Krone. Die Ziehung findet unwiderruflich am 10. Dezember 1913, nachmittags um ö Uhr im Rittersaale des steiermärkischen Landhauses in Graz unter Beisein eines k. k. Notars statt. Die offizielle Ziehungsliste erscheint binnen 3 Tagen nach der Ziehung und wird über Verlangen und gegen Entrichtung von 10 Hellern als Drucksache zngeschickt. Die Gewinste werden vom 20. Dezember an ausgefolgt. Den auswärtigen Gewinnern werden die Gewinste gegen rekommandierte Einsendung der gewinnberechtigten Lose auf ihre Kosten und Gefahr von der Lotterie-Verwaltung durch die Postanstalt zngeschickt. Ziehungslisten -können, sowie die Gewinste, nur innerhalb der gesetzlichen Frist, d. i. bis einschließlich 10. März 1914, abgegeben werden. Gegen 10n/0igtm Abzug zugunsten des Lotteriezweckes und Entrichtung der 20°/0igen gesetzlichen Gewinstgebühr werden über Wunsch des Gewinners die ersten drei Treffer auch in Bargeld erfolgt. Der hochw. Diözesanklerus wird hiemit auf den eminent mildtätigen Charakter dieser heimischen Wohltätigkeits-Lotterie, deren Erträgnis dem ganzen Lande zugute kommt, aufmerksam gemacht und eingeladen, diese Veranstaltung allenthalben durch eifrigen Vertrieb der Lose nach Tunlichkeit zu fördern. 89. Der XXIII. Internationale Gncharistische Kongreß, Wien 1912. Allen Diözesanen, zumal aber den 1200 Teilnehmern nn Oblak zu St. Georgen an der Stainz (II.) ; Alois Itczman in Luttenberg (III.) ; Franz Toplak in Polstrau. Unbesetzt ist geblieben der II. Kaplansposten zu St. Michael bei Schönstein. F. B. Lavanter Ordinariat zn Marburg, am 10. August 1913. St. (LyrilluS-Bulbdruckerri, Marburg. t Michsel, Fürstbischof.