^^ltt2. Dienstag den 26. August 1833. Olubernial - Verlautbarungen. Z. ii6c»' (2> Nr. 16862^ E u r r e n d e des k. k. illyr. Landes-Güberniums- zu Laibach. -- Erläuterung des Gesetzes über die Rechte des Fiscuö in Rücksicht der demselben nach dem §. 76a des allgemeinen bür, gerlichen Gesetzbuches zufallenden Verlassenschaf-ten. — Zur Beseitigung der erhobenen Zwcl-fel über die Rechte des Fiscus m Rücksicht der demselben nach dem §. 760 Ves allgemeinen bur? gerllchen Gesetzbuches zufallenden Verlassenschaf-ten, haben Seine Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 2o. Juni l. I. die' Kundmachung folgender Gesetzeserläuterung anzuordnen geruhet. — „Erblose Verlafsenschaften können> wenn die vorschriftsmäßige öffentliche Vorladung Ver Erben ohne' Erfolg geblieben,, und die zur Anmeldung der Erbrechte festgesetzte' Eoictalfrist verstrichen ist, von dcm Flscus sogleich einge, zogen werden. Den Erben bleibt unbenommen, such nach der Einziehung 0er Vcrlassenscbaft noch ihre Ansprüche darauf, so lange sie nicht durch Verjährung erloschen sind, gellend zu machen. Der Flscus hat sowohl in Rücksicht der Früchte eingezogene erbloscr Verlassenschaften, erls der freien Verfügung über das Erbschafls-Ve« mögen,, alle Ncchlc eines redlichen Besitzers."' — Diese Vorschnfren gelten auch für die dcm Invaliden » oder Gränzprooetncnfonde nach Ven Gesetzen zufallenden erbloscn Verlassenschaf-ten. — Dlcscs wird in Folge hohen Hofkanz-lel.Decretcs vom 8. Juli l. I., Z. 1752^,2^6 hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht., —. ^Cibach dcn 3. Au au st ,855. Joseph Camillo Freyherr v. Schmivburg,. Lasides^ Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Johann Nep. Vessel, ________ k. k. Gubermal-Rath. Z.. 1153. (2) Nr. 17507^2762. E l v c u l a r e Ve^ k.. k.Ulpr.. Guberniums zu> Lai- ^ bach,— Ueber die für den Austritt der Durchfuhr-Güter auf den Grä'nz-Gewassern zwischen der- Lom5aroie und den königlich-sardinischm Staaten festgesetzten' besondern Bel^immungen. — Durch einen mit dem königlich- sardinischen' Hofe geschlossenen, am 1,, Julius d. I. iy Wirksamkeit getretenen Staatsvertrag wurde Folgendes' festgesetzt: — 3) Der Austritt der Durchzugsgücer,, welche von der See, oder aus dem Auslande durch den österreichischen Kaiser? staat nach den königlich «sardinischen' Staaten,-oder durch diese Staaten in den Ersse,n durchgeführt werden, ist erst dann als vollbracht anzusehen, wenn die Durchfuhrsendung bei dem jenseitigen Amte, an das dieselbe zum Ein-trittein das dortlandige Gebieth gewiesen wur, de, binnen der durch die Bollete vorgezeichne-ten Zeitfrist wirklich eingelangt ist, und hierüber dem AusN'lttsamte der Beweis zukömmt. — d) Von dieser Bestimmung ist bloß der Fall ausgenommen, in welchem die überwiegende Gewalt eines zufalligen Ereignisses hindert, d»e Waare zu dem jenseitigen Amte, an das diesel» be gewiesen wurde, binnen der vorgezeichneten Zeitfrist zu stellen; jedoch muß dieses Ereigniß' binnen der bemerkten Frist angezeigt und vors-schriftmaßlg gerechtfertigt werden. — e) Die Aemter, über welche der Eingang und Austritt von Durchzugsgütern Statt finden darf, sind: in der L 0 mbardie I^vono, ^nAer^ 805(0 auf jenseitigem Gebiethe linr», ^rang, (^el^ n.aiio, 3. ?iLr ä' ^ren^ — ci) Wird eine Dulchzugswaare bei einem der k. k. Zollamter mit der Bestimmung erklart, nicht in das könig, lich, sardinische Gebteth, sondern auf den Granz-Gewassern nach einem andern Staate gebracht zu werden, so weiset das Zollamt die Waarensendung an das letzte Zollamt an, welches sich in der erklärten Richtung an dem äußersten Endpuncte des dicßseitigen Staatsgebiethes be--fmdet. Dlese Bestimmungen werden mit dem' Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht: __ Erstens:- daß die mit Ver Unterfertigung der 7äo Waaren<3rklarung, oder durch eine besondere Urkunde übernommene Haftung die Verbindlichkeit umfaßt, die Waare m dem unter 2) aufgeführten Falle zu dem jenseitigen Amte, über das dieselbe in das dorllandige Gebieth einzutreten hat, in dem unter <1) berührten Falle aber zu dem Amte, an das dieselbe angewiesen wird, binnen der vorgezeichneten Frist zu stellen, und daß dieses geschehen sey/ zu erweisen; dann Zweitens: daß rücksichtllch der Durchfuhrsendungen, auf die sich der erwähnte ^>caat6-vertrag bezieht, gestattet ist, die Haftung für die ganze Strecke des Durchzuges durch das österreichische Staatsgebleth, oder für einen Theil desselben bls zu einer Holl-Legfiätte, oder einem Hauptzollamte zu übernehmen, daß aber diese Beschränkung der Haftung nie bloß bls zu einem der Austrtttsämler, und mit Ausschluß der unter a) und <1) festgesetzten weltern Verbindlichkeit Statt finden darf. Eme auf diese Art beschränkte Haftung, Bürgschafts-Elklä, rung, oder andere Sicherstellung wird nicht angenommen. — Drittens: daß rücksichtlich der Durchfuhrsendungen, die vor der Wirksamkeit des Staatsvertrages aus dem österreichischen Staatsgebicthe nicht ausgetreten sind, die Si-cherfiellung nachträglich für die erwähnte wel-tere Verbindlichkeit ergänzt werden muß, und daß, bis dieses geschieht, der Waare der Aus-trltt, oder wenn sich oieselke bei einem Haupt« zollamte oder einer Zoll-kegstätte befindet, der Transport bis zu dem Austrittsamte nicht gestattet werden darf. — Dieses wird in Folge hohen Hofkammcr-Decrets vom ,5 Juli l. I., Z. 3ll5)6^297/i, hiemtt zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Lcnbach den 5. August »855. Joseph Camillo Freiherr v. Schlmddurg, landes-Gouoerneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Johann Nev. Vessel, k. k. Gubernialrath. Z. n38. (5) Nr. 1666^2708. Circular« des k. k. illyrischen Guberniums in Laibach. — Der adnatischen Stcinkohlcn-bau-Gewerkschaft wird ein ausschließendes Privilegium zum Stemkohlenbau in Dalmatien und Istrien, auf die Dauer von 3ci Jahren, verliehen. — Sc. Majestät haben, nut allerhöchster Entschließung uom 32. Juni l655, der adrlatlschen Steinkohlenbau-Gewerkschaft ein aubschlleßcndes Privilegium zum Stemkoh-Hlnbau in Dalmanen und Ijwen, auf die Dauer von 3a Jahren, unter folgenden Bedingungen allergnädigst zu verleihen geruhet: — l) Daß sie sich nach Verlauf von 3 Jahren, vom Tage des allergnädigst verliehenen Privilegiums an gerechnet, die lhr zur Vorbereitung des Steinkohlenbaues freigelassen werden, alljährlich über eine Erzeugung von wenigstens 2000Q0 Centner Steinkohlen bei dt!N Dalmatmer Gubermum allenfalls nach genolm menem Augenschein ausweise, widrigens bas Privilegium zu erlöschen hätte, damit der Staat volle Garantie habe, daß auch tab Privilegium erfolgreich benützt werde. — 2) Daß sie Jene, die bereüs früher erworbene Nichte auf emen Stelnkohlenbau besitzen/ und solchen auch wirklich betreiben, daraus zu verdrängen, oder auch nur zu beirren, nicht befugt seyn solle, wohl aber sich mit ihnen abfinden könn« tc, und — 3) daß sie in Bezug der Grund? entschaoigung für die Oberftache bei ihren Bauen auf Privatqründen sich ebenfalls mit den Eigenthümern abzufinden, und wenn kein gütliches Ueberemkommen zu Stande käme, sich der vorschrlftmäßigen gerichtlichen Abschätzung der von lhr benützten Oberstäche zu fügen habe. — Dzeses wird ln Folge hohen Hof« kanzlei-Decretes uom 10- Juli l. I., Zahl 16^21^297, hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laioach, am 3. August i835. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, k. k. Hofralh. Johann N ep. Vessel, k. k. Gubernialrath. Z. "52. (2) Nr. g665. Verordnung des k. k. Inn. Oest. küstenländischen Appellationsgerichtes. — Mit höchstem Hofdecrete der k. k. Obersten Iustizstelle vom 1., empf. 10. Juli l335, Zahl /^c>9^9), wurde dickem k. k. Appellationsgcrlchte eröffnet: Ueber die Frage, ob oer Schuldner, welcher im Execu-tionszuge nach §. 3^3 der allgemeinen (§. ^6» der gallzischen, und tz. ää9 der italienischen) Gerichtsordnung seme Güter namhaft gemacht hat, verhalten werden könne, die Nichtigkeit seiner Angabe in Folge des §. 219 der allgemeinen (§. 29) der gallischen, §. 283 der italienischen) Gerichtsordnung dahin, daß er außer den namhaft gemachten keine Güter besitze, zu beschwören? haben Seine k. k. Majestät über den im Einvernehmen nnt der k. k. Hofcomm»s, 7ä! son in Iufiiz.Gerichts-Sachen erstatteten aller- j unterthänigsten Vortrag der k. k. Oberflen Iu, ^ siizstelle m,t allerhöchster Entschließung vom 19. ! Juni i855 allergnädlgst zu erklären geruhet, , „daß der an den Schuldner ergangene gcricht- , llche Auftrag zur Namhaftmachung se>ner Gü-ter den Executionsführer nlchl berechtige, von dem Schuldner die Bestätigung seiner Angabe durch den Manifcstationseid zu verlangen." — Welche allerhöchste Entschließung zur Darnach' achtung hiemlt bekannt gegeben wird. — Kla« genfurt am ,6. Juli i6Z5. v. Un ter ri ch ter, Vice »Präsident. Franz Ritter v. Wolff, k. k. Hofrath. Dl. Johann v. Miller, k, k. Appellationsrath. Z. 1129. (3) Nr. i6l5i. Kundmachung. Ueber dic vorzunehmende Mmuendo-Ver-sieigcrung, vereint mlt einer Offerten-Verhandlung, hinsichtlich der del dem k. k. illyr. Ouder-nium und einigen andern k. k. Behörden und Aemtern im Verwaltungsjahre l6Z6 benöthigt werdenden Schreib , Druck- und andern Papier-gattungen. -- Zur Sichcrstcllung der verschiedenen Gattungen von Schreib«, Druck- und an-dern Papieren, deren das k. k. illpr. Gubernium nebst einigen andern k. k. Behörden und Aem, tern im nächstkommenden Verwallungsjahre i836 bedürfen wlrd, hat man befunden, eine Minucndo « Versteigerung, vcrclnt mir einer schriftlichen Offerten - Verhandlung, vorzuneh» men, welche Verhandlungen am it. September d. I. Vormittags um 9 Uhr im Gubernial-Rothssaalc im Landhause Statt finden werden. — Die wesentlichen Bcdlngnlsse und Modalitaten, welche diesen Verhandlungen zum Grunde zu liegen haben, wndcn mtt Folgendem zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — 1) Ter bei-lausige Bedarf an Schreib« und Druckpapieren, welcher sicher zu stellen kömmt, ist noch« siechender: 9) Klein « Conzcpt Z56 Rlcß; d) Groß-Conzept 76 Ricß; c^) Kanzlei i56Rieß; ä) Groß-Kanzlei zu Nathsprotoccllen 9 Rieß; e) Eonzept-Groß-Median 6^ Rieß; l) Kanz-lei-Groß-Median 1 Ricß ; ß) Eonzcpt-Klein, Median ^9 il2Ricß; l^) Kanzlei-Klcm-Mcdian 9 Nießj i) MittelfciN'3iegal 2 1)20 R>cß; t^) Fein-Regal oder Imperial ii>2c) Ricß; Y Velin für Schulzeugnisse 6 Ricß'; ,n) Real Pack :5 ^ä Rlcß; n) Ccuvcrt 25 Rieß; u) «llkß 7 ^4 Rieh. — 2) Die Licscrung wlrd ür die Zeit vom ,. November »835 bis Ende October i336 ausgebothcn, und es sieht jedem ?leferungslusi!gen frei, sowohl auf alle, als auch auf cinzclne obbczcichneten Papiergattun« gen Anböthe zu machen. — 3) Es wird durchaus nur auf die gute Qualität und auf die Dauerhaftigkeit des Papieres, dann bei jenen Gattungen, bei welchen ein bestimmtes Maß vorgezeichnet ist, auf das Vorhandenseyn dieses Ausmaßes gesehen; daher es jeder Liefer« parthc, nicht nur freigestellt, sondeln jede selbst aufgefordert wird, mehrere Musterbögen von jeder P«piergattung, zu deren Lieferung sie sich herbeiläßt, be» der Mmuendo - Versteigerung blizubrmgeli, oder bei dem überschickt oder überbracht werdenden schriftlichen Offerte beizulegen, und auf cmen dieser Bögen die Gattung, so wie den gefordert werdenden Mlndeflvergü-tungspreis m Buchstaben au'zudrücken. Uebn-gcns versteht es sich von selbst, daß die angebothenen Papiere und die beigebracht werdenden Musterbögcn im Allgemeinen von jenen Gattungen seyn müssen, welche hier oben im Absätze 1) von lit. Vl bis elnschlicßig 0 spccisicirt erscheinen, und welche ohnehin den Popierfabrikan-ten und Händlern aus mehrjährigen ahnlichen Verhandlungen zureichend bekannt sind. — Die Commission wird sonach aus den angebothen werdenden Papieren jene fürwählcn, welche die vollkommene Eignung für den beabsichteten dienstlichen Bedarf haben, und welche nebst die-ftr Eigenschaft um die billigsten Preise geliefert werden wollen. — Wegen Bestätigung der Lie» fcrurg der angemessen befunden werdenden Pa« picve, oder wegen der Auswahl der sich etwa ergebenden mehreren annehmbaren Anböthe, nid sogleich der Vortrag bei dcw k. k. Guberc nium t'fclgcn, und in wenigen Tagen nach tcm Schlüsse der Verhandlung wird der definitive Eubei nial? Beschluß jenem Ossercntcn oder Mindcstblethcr, dessen Antrag als dcr an« nehmbarste sich darstellen wird, bekannt gegeben werden. — 4) Von den erstandenen Papiere gcmungen wird ein namhaftes Quantum, so-hm ein Driltcl oder wenigstens ein Blcrtcl des angedeuteten beiläufigen jahrlichen Bedarfes, längstens,n 6 Wochen nach dem abgeschlossenen lieferungscontracte an die k. k. Eubcrmal-Ex« pedits-Dircction, während dcr Contracts-Daucr abcr der fe»ncre Bedarf jederzeit längstens in iä Tagen nach der vom Eubelnial-Efpedite gemocht werdenden Bestellung, im Falle einer be-stndc'N Dringlichkeit aber noch früher zu liefen seyn. — 5) Wenn von irgend cmcr Pa« piergatlung vor Ausgang des Lieferungs-Con« 742 eracteS eine größere, als die im Absätze ,) bezeichnete Quantität erforderlich seyn sollte, so hat der Ersteher diesen Mehrbedarf um den An-bothsprcis beizustellen, und soll seincsorts fei, neswegs berechtiget jcyn, e,ne Entschädigung anzusprechen, wenn der Bedarf geringer aus, fallen sollte. — 6) Jedem Lieferungslustigcn steht es frei, nicht nur am oben bezeichneten Licitationstage zur festgesetzten Stunde zu er« scheinen, und seine Lleferungsanbothe unter Beibringung der gehörigen Mustcrbögen zu machen, sondern es bleibt ihm auch unbenommen. Vom Tage der Bekanntwerdung der gegenwartigen Verlautbarung bis einsckticßig Zl. September l. I., das geeignete schriftliche Offert beimEinreichungsprotocollcdes k. k. Guberniums zu übergeben. Ein solches Offert muß versie» gelt seyn, und die Aufschrift enthalten: Offert des N. N. für die Lieferung des Paplerbedar-fes für das k. k. Gubernlum und die übrigen-betreffenden, Behörden auf das> Mllitarj-ahr zgZft." Das Offert muß den Gegenstand des-Anbothes, den Preis m Buchstaben ausgedrückt enthalten^ und demselben müssen ein'ge Mu-sierbögen beigelegt seyn> auch muß auf einetw dieser Musterbögen nebst der Nummer und Papiergattung, welche geliefert werden will, der Preis und dieeigenhandige Unterschrift des Offe-renten erscheinen. — Offerte solcher Art können auch noch am Licitationstage (i i. Septem< ber d. I.) der Commission ,überreicht w^rden^ jedoch muß dieses gleich beim Beginn der Commission, daher längstens bis 10 Uhr Vormittags am eben bemeldeten. Tage geschehen, — 7) Jeder Offerent lst sogleich nach Uebcrrei-chung, seines Offertes, oder nach- gemachtem Lt> citations-Anbothe für die übernommene L«efe. «ungserklärung verbindlich j für das Aerar aber tritt die Verbindlichkeit erst nach geschehener Annahme des Anbothes von Seite der Landcssselle ein. — 6) Die zu liefernden Papiergat« tungen müssen sowohl hinsichtlich der Größe^ «ls der Qualität, wenn nicht besser,- doch we-nigü'ens' m,t jenen Mustern ganz gleich seyn, welche der Offerent eingelegt has, und die nach beschlossener Wahl und nach erfolgter Annahme yotrSette ocr hiezu bestimmten Gubernial-Com-mission werden, pvraphlrt werden, zu welchem Ende l^ich Vev Lieferant die nöthige Bogenzahl Mleich beizustellen' haben wn'd> falls solche nach Usw schon' frühere Bessnnmungen doch etwa mchd ftNon vorher betgebracht wordc«r seyn soll-Nk. — 9)! Langssens in' , /^ Tagen nach dem förm-Mew Abschlüsse des Lieferungscontractes wird UM 3!ef,e.rann tier- einen^ odn anduw Papier-' gattung eine Caution von lo Perzent des ganzen Vcrgütungsbetragcs, welcher nach den beiläufig berechneten Bedarfsquantitäten und nach den bedungenen Preisen für die von »hm über-' nommene Lieferung entfällt, zu erlegen haben., Dlcse Caution kann «m Baaren, oder durch eine pragmaticalische Slcherstellungs-Urkunde, oder^ auch durch Einlassung der zu fordernden Vergütung für sogleich abzulieferndes Papier i,n glelchenWerthsbetrage, mit der ermittelten Caution geleistet werden. — lo) Wird die 2uan--titat, oder Dualität, oder daS Format des gelie-fertelt Papieres im Vergleiche zu der Bestellung oder milden Musterbögen zu gering, oder nicht contrattmäßig befunden und mcht binnen I Tagen der Abgang gehörig ergänzt, cder die mangelhafte Parthie durch elneandere entsprechende ausgewechselt, so wird es der ^andessselle frei stehen^ sich die bestellte Gattung und Quantität de5 Paplers> von wem immer, m oder außer der Versteigerung auf Kosten de5 Eontrahenten zu verschaffen-, und die dadurch entstehenden Mehr-aussagen von' der Caution, oder wemrdicse nicht hinreicht, aus dem übrigen Vermögendes Con-trahentcn hereinzubringen'. — 11) Die Be-zahlung der Nergütungshetrage wird dem Lieferanten nach Ausgang! eines' jeden Militär? quartals und nach» Beibringung eines classen« mäßig gestamvcltcn^ «rit den Empfangsbestatl'5 gungen der Behörden,' an welche die Lieferung. gcschah> über die quantitat? und qualitätmäßi-gen Ablieferungen d'ocumentirten. Conto' nach vorausgegangene« buchhalterischen Adjuffirung geleistet, werden^ — l2> Gleich nach geschehener Annahme der Offerte oder Les Llcitalionse-Anbothes wird' mir dem E^rstcher, rc^^^ctiv« be tL^I" 7^3 Z. !i54- (2) Nr. 235^7. Nachricht der k. k. böhmischen Staatsgüter-Verauße rungs-Commission. — Die f. k. Rellgi?^sfl.'t>ds? Herrschaft Patzau und das k. k. Religionsfonds'Gut Ienltschko, wa ? holt a wird feilgebothen. — In Fulge emes hohen Hofkammer, Präsld'aldecretß oom Hg. Hornuna l635, Z. 9^l — I't'., w,rd die k. k. Rcligionsfonoe-Herrschaft Patzau, und das k. k. Rel'gionsfonds Gl,t Ienltsch -tow a Lhott a am 7. September 2335/ «n der ahnten Vormlttcigsstunde, in dem Guber-nialsitz^ngssaal? öffentlich fellgebolhcn werden. -— l. Dick. k. Religlonefonds-Herr« schaft Patzau. — D,ese Herrschaft liegt im Taborer Krnse »n e»nem sanflen Mlttelgebirg/ 10 Metten von der Hauptstadt Prag, dann I Meilen von der Kreisstadt Tabor entfernt. — Der nach den Ergehmssen der in den Jahren 1620 bis einschlteßtti 1829 geleisteten haaren Ab« fuhren ermittelte Ausrufspreis betragt ,^336o fi. 3l) kr. Conv. Münze. Die Herrschaft ent» halt: 1) Die unterthaniae Stadt Patzau, 6 Dorfschaftln, dann ln dem frelsaßllchen Dorfe ltz?olatschowa Lh^tta, 2 Halbbaurrn urid K Häusler. An standhaften Giebigkelten leisten die Unterthanen nach der für das Jahr i83H erlegten Nentrechnung: an Erbgrundzms 1 ft. C. M. und 474 fi. 25 3^4 kr. W. W.; dann an Naturalroboth 3900 eln» und 7966 zwei-spannige Zugtage mit Ochsenbespannung, fer, ner mtt Inbegriff der Innleute 32»5 Handta, ge, welche nicht nur be< der Oeconomie, sonder» auch bel dcm Vaurvesen in den Waldungen verwendet wnd; für jeden unverrichtet belassenen oder n»cht benöth-gten Nobothtag zahlen d>e Unterthanl'n nach emer zeltwclllg getroffenen U?bere,nkl.>nft, und zwar für einen Zugtag mit 2 Ochsen 20 kr. und für el-nen Handtag l2 ks. W. W., wofür nach dem Durchschnitt dtr letzt lierwichenen drei Jahre H5/l3 fi. 16 ^4 kr. W. W. tli die Armler klnge^ahlt winden. — Von der Stadt Potz!,u werden für dle schuld«g?n Ecbnittertaqe an der ursprünglichen Reluitwn 42 st. W. W. «n dle Renten berlchilgl. — DaS Gchutzgcld, welches die Juden zu zahlen haben, beträgt l6c ^ 4c> kr. W. W. — 2) Zur obngkettllcbe^ Disposition sind 5 Maierhöfe vorhanden, tm an Flächeninhalt: ^5^5 Mtzn. 7 m. Aecker, 352 Mtzn. ii 3^4 m. Wesen, 161 Mtzn l^ 3^4 m. Huthweiden , ^3 Mtzn. 9 m. Trisch-fei0kr, 2o Mtz". l^ 1^2 m. Gärten; dann an zcrfireut liegenden Ocünden: ,32 Mtzn. i5 m. Aecker, 9 Mtzn. 1 ,j^ m. Weesen, 2Mtzn. 3 3j/z m. Huthweiden enthalten. Außerdem dk-finden sich bei der Domiliicalwirthschaft zu Obr>it,n: 52 Mtzn. 4 m. Aecker, 5 Myr. 8 ij4 m. Wlescn, 1 Myn. 9 ij2 m. Huthwel« den, von welchen 4 Ma«erhöfe m,t emer Ausmaß von 1255 Mtzn. 12 i^/l m. Aecker, 279 Mtzn. 7 m. Wiesen, 16 Myn. ,3 l^2 m. Gar« ten, ,61 Mtzn. 3 i!2 m. Hulhwfldcn, 26 Mtzn. i3 m. Tr'schfelder ln elgencr Bewirth» schaflunq sich besinden; die überrefillchen ^ZH Mtzn. i3 3^ä w. Aeckcr, 87 Mtzn. 14 ,)/, m. Wltsen, ^ Myn. 8 1)2 m. Hu^hweiden sind, ss wie die /> Mtzn. 1 m. Garten, und zwar erstere bis Ende October 1637, geg^n einen Zins von 748 st. ä l^2 kr. E. M., und von letzteren 3 Mtzn. 1 m. bis Ende October i835, gegen eine Zmsentrlchlung von i5 ft. ?. M./ und d»e üderrestllchcn l Mtzn. oder 537 lD Klafter dem Patzauer Apotheker, welcher tnes« auf eigene Kosten eingesäumt, und zum Garten umgestaltet hat, gegen einen Zms von 1 fi. E. M., nebst der be« einigen dieser Zmvach' tev bedungenen Berichtigung der Gteuerab-scbreibung in ZeUpachl hlntangegeben. — 3) Zwei Schaflerelen und ein Hammelhof. — 4>Vlerzlg Telchf, im Flachenmaß von 21^ Mtzn. ^4 m. Von diesen »st der Eolatscher Chotler, Teich, tn der Ausmaß von io ij4 m. gegen 3 st. 6 kr. C. M. jährlichen Zins b,s Ende October i836 zeilllch verpachtet; zwei derselben im Fla, chenraum von 5 Mtzn, 2 i^ m. werden trocken als Wiese benützt, und zwe» eben auch trocken gelegt, sind den minder obrigkellllchtn Dle, n?rn zum Nuygenuß zugewiesen, die übrigen aber werden durch den Fischeinsatz her.üyt, welcher wegen der vorzüglichen Dualität und dcm häufigen Bbsay ln vorlheilhaften Prelsen elnen bedeutenden Ertrag liefert. __ 5) Ein in eigener Negie stehendes Brauhaus, worin bei jedem Gebräu 3o 5.!/^ Faß B«er erzeugt wcrdl'n. — 6) Em Branntwein-, Ltder- und Fl^ßhaus mlt einem Maststall, welckcs bis Ende October ,835 yegen einen jährlichen Pachtzins von 622 fi. E. M. verpachtet ist. — > 7) 3wel Ilegelöfen sammt den dazu gehörigen > Gebäuden. In jedem derselben werden auf : emen Brand »5000 Zccgelt, erzeugt, welche , ,hrer guten Qualität wegcn, einen steten Ab-. sah finden, dayer eine ausgiebige Einnahms' (Z. Amts-Blatt Ni-. »02. d. 2Z. August !855) 744 quelle bilden. — 6) Fünf «ingekaufte Wirths, hauser, welche an standhaftem Zms 70 st. 6 fs. W. W., und eines derselben bei Besitzver« änoecungen das Laudemium zu 5 p3t. zu ent» richten haben — und b?» vier derselben dcr Obrigkeit das Vorkaufsrecht zusteht, dann ,H Vierschänken. Außer diesen besindec sich »m obrigkeitlichen Schloß elne Bier - und Wlin« schont, welche, so wie die »m Gtadtchen Pahau bestehenden zwei Wemschankgerechtlgkeiten, bis E/lde October i83/ gegen einen jährli^en Zins von 182 st. ^5 kr. C. M. vervachlet ist. Auch lss daß Wirthshaus zu Ienttschkowa Lhotta zur Blerabnahlne aus dem Payauer Brauhaus oer« pstichtet. — 9) Zwei Schmieden, welche jahl-llch 7 fi. 6 kr. W. W. an Zms entrichten, m«t dem der Obrigkeit zustehenden Vorkaufsrecht; eine derselben unterliegt in Gesiyoeran-derungsfallen der 5pcr. Laudem«al ° Entrichtung. — 10) Eine mit dem vorbehalten«« Vorkaufsrechte geg«n e»nen jährlichen Zns von »5o fi. W. W. aboerkaufte Schö'ifarherel, von welcher jedoch, wenn die in der E>:adt Patzau bestehende Schönfärberei eingehen soll« te, jährlich 25o st. in die obrigkeitlichen Renten zu bezahlen bedungen »st. — ü) F^kl Tuchwalken, von welchen nebst bedungenem Vorkaufsrecht jährlich an emphttcutlschemZitis 60a st. m dle ovrlgkettllchen Renten eingezahlt werden. — 12) Die Fleischbänke mit der jähr» lichen Zinsschuldlgkeit von 29 st. 3i ij2 kr. W. W., dann der 2 ij2 und 5vct. laude-mial-Verpssichtung keiBesihveränderungen. — i3) Zehn abverkaufte Domlnical-Häuser, von welchen, außer dem bei zweien der Obrigkeit zustehenden Vorkaufsrecht, und bei einer in Bc, siyveränderungsfällen bedungenen Laudem'al-Entrlchcung, alljährlich 2^ st. 5i3^ä kr. W.W. an Hauszins ln bte Herrlchaftsrcncen einstie^ ßen. — ,^) Sechs Mahlmühl n, von welckm jährlich 2l3 st. /^0 kr. in Geld, dann 69MHN. 8 m. Korn in ^nui-a entrichtet werd?n; die Besiyer derselben sind schuldig, das Getreide für die Ob i^keit, für die Beamten, wie mHt wieder für daS Maierhofsgesinhe unentgelttich zu vermahlen und die Graupen zu stampfen, auch das Hlntergetreld für das Vieh ohne Cnt, gcld, so wle das Malz zum Bierbrauen gegen l^2 Eimer Vier zu schrotten, endlich die obrig, keltlichen Klötzer zu schneiden. Uebrlgenß sind drei dleser Müller verpfllchiet, gegen Vergütung von l st. 3c> kr. W. W., dann 1 Strich 2 Viertl Hafer, 5 Fuhren zur Abholung des Wnns von Mahren oder Oesterreich zu stellen. Der Hladauer Müger hat für diese Verpflich- tung 10 ff. W. W. «n die Renten zu bezahlen. Im Uebrlgen steht der Obrigkeit bei Nefiyver» anderungen das Vorkaufsrecht bei fünf Müh» len ;u. — >5) An ^ Waldunsten 1271 Joch 970 lH sslaftcr, welche sttssemisirt, und in Holz» schlag? eingetheilt sind. P,evon werden jedoch 2/»7 Joch 1496 HII Klafttr von den Unters thanen als >hr Eigenthum angesprochen. — l6) Oie Jagdbarkeit, welche sowohl auf Do« mlmcal- als Nussicalgründcn ausgeübt wrd, und sich m eigener Regie befindet. — 17) DaS ob '.gkeltliche Gchloßgkbäude, in welchem zu« glelch die Patzaurr Schule, so wie di? Woh« nungen des LehrpersonalS untergebracht sind. Auch ist ein Thnl zu ebener l^rde zu dcr »ul> Nr. 8 bemerkten obrigkeitlichen Bier» und Weinschank gewidmet, ein Theil aber an den darin befindlichen Apotheker, dann an andere Wohnparthelen um e,nen jährlichen Zins von 32 ft. 3. M. und 170 st. W. W. vermilthet. Ferner die übrigen Wohn. und Wirihschafls-aebaude, welche zum Thell zu Handen der Obrigkeit benützt werden, theils auch gegen einen jährlichen Zms von 6 st. C. M. verpachtet find. — 18) Drei Pfarr- und cine Fi-lialklrche, drei Pfarreien, drei Schulen und ein Dpltal, endlich — ,y) das Patronatsrecht. — II. Das k. k. Religi 0 nsf 0 nds « Gut Ienitschkowa lhotta. — Dieses dermal m,t der Herrschaft Patzau vereint verwaltete Gut liegt im Taborer Kreise, eine Stunde von der Kreisstadt Tabor entlegen, und der Ausrufspreis desselben »st auf 17067 fi. 28 kr. E. M. festgesetzt. — Die Bestand« theile dieses Gutes sir.d: — ,) Zwei Dörfer, von denen eines mlt fremdherrschafclichen Unterthanen vermischt ist. — Dl« Unterthanen zahlen an standhaften Gleb,gkeit«n, und zwar an Grundzins , 1 ff. 5ä kr. W. W., Wlrths-hauszms 5 st. W. W., Echmiedzins 8 ss. W. W. , Hauszms 6 ff. äo kr. W. W. Ferne« entrichten dieselben ,^0^ einspännige Zugr»-bothstage mit Ochsen, dann die Haueler un> Innleute 633 Handtage, welch?, insofern selbe nicht ln ^uMl« verrichtet wird, nach dem zel'« wellig getroffenen Uüderelnkommeli, und zrv«u eln zwnspannlger Zugtag mit 21 kr. und ein Handtag mit 12 kr. W. W., in die Renten re, lu,rt wlrd, welche sogestalrig? theilweise 3le-tuition nach einem 3jährigcn Durchschnitte eine Ertragmß von 3,6 st. 2a kr. W. W< ab, warf. — 2) Zwei Ma,erHöfe mit einer Ausmaß von 566 Metzen 4 ^2 m. Aecker, z i l. Metzen 12 ij2 m. Wiesen, 9 Meyen Garten und i!7M«tzen 4 m. Huthwelden, welch, der- 745 mal, n«bN der Verpflichtung der Steuerzahlung bis Ende October 1837, grgen einen jähr« llchen Zins von /32 si. 8 1)4 kr. E. M. ver, pachtet sind. — Ferner an zerstreut liegenden Gründen y Mctzen 4 lj7 m. Aecker, welche den obrigkeitlichen Dlerstleuien zum Nutzgc» nuß zugewiesen smd. — 3) An Tna>cn 63 Metzen 1 3^ m., h'eoon werden 2 Mrtzen 13 3)/z m. trocken benutzt, I Metzen l5 m. können wegen des durchführenden Wässeriges Nicht benützt werden; die übrigen smd nnt Fischen besetzt, welche chrer Güte wegen eine gute Ertragmß abwerfen. — H) Ein Wlrthe, haus mu dem ln Veikaufsfällen der Obrigkeit zustehenden Vorkaufsrecht und einer Zm5schul« digkelt von 5 st. W. W. — 5) E,n bis Ende October igzg gegen einen Z»ns von jährlichen 73 fi. C. M. verpachtetes Branntwein - und Flußhaus nilt einem Maftstall. — 6) Em obrißkeltlicher Gttlnbruch. — 7) Eine Gchmie« ve, yon welcher außer der vorbezeichnete» Zms' schuldi^keit von 3 st., der Obrlgkftt m Ver^ kaufsfallcn daS Vorkaufsrecht verwahrt ist.— 9) Eme Dominical - Ehaluppe mit dem der Obrigkeit zustehenden Vorkaufsrechte. — 9) !5z Joch 196 lUl Klafter Waldungen, wel» che jpstemisnt und »n Schläge eingetheilt sind. — 10) Die Iagdbarkett, sowohl auf obr,g« kenllchen als auf unter— Prag den 26. Juli iü35. Nemtliche ^crlaulb^rungcn. Z. it56. (2) Nr. 523o^ Gefallen«Verwaltung Laibach am 12. August i335. vermischte Verlautbarungen. Z. »,bU. (2) Nr. 6o9. ;abl »217, bewllligtcn, unterm 24. Fetzruar 1LI4 siiiirten Fe»lbietung der, der Ley» tern gehörigen, »m Maoerlederae gelegenen, der Herrschaft Poland 5u!> Orb. ^oino 26, I''o1l<, 72 «t 7I zehenobaren. auf 26^) ^. gericktlich ge» schäyten zwei '^Icin^ärten saminc Keller, pui^cto schuldigen »26 fl. 3a kr, <:. 5. c. gewilliget, und seyen von diesem <Äel»cdte, als Ne^linfianz, zur Vornahme der öffentlichen Versteigerung die Tag. sayungen auf den Z^. Gepcember, 20. October uno iä. November l. I., jederzeit Vormittags ia Uhr, in wco der Realitäten mit dem UnHange bestimmt worden / daß die gedacl'ten Weingärten bei der«rt?en oder zwetten Tazsa^ung nur um oter üder den Schätzungsweft!). bei der orit» ten aber auch unter demlelden hintangigeven irer-den ivülden^ Der Grundbuchsextract,, die Licitationsceduzg» nisse und das SchäyungsplotocoÜ tonnen zu den geivobnlichen Amtssl^nden hier eingesehen werden. Beziltsgerlchl PoNand am ta. 2lugust i635. tt. l»57. (2) Nr. 79. (3 d i c t. Van dem Bezirksgerichte Nuoertsbof zu Neu-fi^dtl wirb hiemit bekannt gemacht: Eg hade über Ansuchen des Herrn Anton P^pefcb von Ileustadtl, clo pfaezLMato 2o. Dezember »63^. »jabl 353a, in die Amortü'ilunss nachgehender, auf leinem. der lobl. Stadtgült Neussadtl 5ud Rect. - Nr. 43 et (Zons.'Nr. 65 unterstehenden Houses, sammt An-und ^ugehor «nladulirten Schulüo^ligatlonen ge» williget, als: 2.) oes Urtheils des Herrn Franz hartl, gewe» senen t. t. Postme:s) der Sckuldodliaation. lautend an Frau von Maölon ,u Plschey, <^cln. 2c). «r imab 3o, Mai »792, pr. 5cio ft. nebst 4 ojo .^msrn. Os werden demnach alle Jene, welche aljf ebenberühctes Unhcill und Oollgation Ansprüche zu mucken vermeinen, erinnert, idrs Rechte, bar« auf binnen einem Fahre nno 46 Taaen so afn-iß auszuweisen, wiöriaenö sie nach Verlauf oiesel .'^cil nicht mehr gehört, und besagtes Urtheil uno Obligation für null und nichtig erklärt werden trüroen. Bezirfsaericht RupeitShof M Neustadt! am »? August .325. Z. »l5». l2) . Nr. 2a<»4. E d i L t^ Von dem Bezirksgerichte Münkendorf wiid zur Glfolschunq des Activ« und Passlvstandes nach dem am 9. September ,63^ in der l. f. (^iatt Stein verstorbenen Krämer Franz Suetiz, die Ta»sahung auf den 19. September l. I., früh um 9 Uhr im (5'elichcSorle angeordnet. Vejiltsgericht Münlendorf am ». Juli »L55. Z. 1159. (2) Haus - Verkauf. Es ist mitten in der Stadt ein Haus zu verkaufen. Kauflustige werden ersucht, sich an Herrn Oo^oi Wurzbach, wohnhaft Nr. «71 in der Stadt, im zwetten Stocke, zu verwenden, wo sie das Nähere erfahren können. Laibach den 19, August i935. Z. llt)2. (2) A n k ü 11 d i g u li g. Im Verlage des unterzeichneten Buchbinders, in Laibach am alten Markte Nr. i5, ist zu haben: ?0t 5vot.i^3 1i.!'i8iig 60^662 nns^iAI.Is- Vcii^c: ^Lisvol^im lil-iiilioviln ^101 n in l^f^r lv«- Dieses Werkchen ist e,ne ganz neue Übersetzung des sehr geschätzten, ursprünglich in italienischer Sprache verfaßten, darnach m's Deutsche und jetzt schon zum dritten Male in's Slowcmlchc übersetzten Kreuzwegbüchleins des ehrwürdigen Franzlscaneroidcns - Prieles 1^. I^cultgi-ci a I^orni ^linillUo^ chelches mit eermlt wnde zur Erlangun,, d.ltser Stiftung berechtigten blttl^llcndcn St^dnrenden haben daher chre Eompetengesuche, w.lche mtt den erforderlichen Documeinen, insbesondere mit den Stu-diinzeuznlsscn uon be»den Semessern i3ö5 belegt seyn müssen, bls 20, October l. I. bci diesem Gubernlum einzureichen. —ialbach den !3. August ,625. Benedict Mansuetv. Fradeneck, k. k. Gudlrnlal- 'd, doß dic Kossm dieser Arbetten auf l ltt ss. 25 kr. ve cmschlaqt sind. — K. K. Krclsamt z.'aibach am 22. August 1835. Stavt« unv lanvrcchtliche VcrlüUtbarmlFttt. Z. »172. (1) Nr. 7069. Von dem k. k. ^ladt- und Landrcchtc m Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Herrn Dlsmas Grafen von Barbo, le^rieouvü dessen ebenfalls unbekannten Erden, mittelst go genwartigen Edicts erinnert: Es habe widee dieselben dcl d,esem Gerichte Joseph Jubel, und Ol-. Blasius Crodalh, Vormund der nunder- -jährigen Philipp Knerlcr'schen Kinder, die Klage auf Verjährt- und Erloschcncrkl/'llng dcs, auf den, auf der hiesigen Schusterbrücke liegenden, dem ^aibachcr Stadtmagistrate 5ub Rect, Nr. 11 ot 12 z,nsba!cn 2 Kramladen, seit 2. Juni 1792 pranotnten Conto, bestehend in 47 ft. 5 kr. sammt möglichen Nebenvcrbmd-lichkeitcn eingebracht, über welche Klage d,e Tagsatzung auf den 3o. November d. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt« und Lündlcchtc angeordnet worden ist. DadcrAufcnthaltsor! d(6 beklagten Herrn Dismas Grafen v. Barbo und senier allfalligen Erden diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. E'blanocn abwesend sind, so Hai man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hlerortigen Höft und Gcrichtsaduocatcn D«-. Baumga-.tcn, als Curator bestellt, mtt welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsord« nung ausgeführt und entschieden werden wird, Herr Dismas Graf v. Barbo, i'c^eoüvs dessen unbekannte Erben, werden dessen zu dem Ende erinnert, damtt sie allenfalls zu rechlw Zelt selbst erschemen, oder inzwischen dem be« stimmten Vertreter Or. Baumgarten ihre Rechts-behelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andcrri Sachwalter zu bestellen und diesem Gelichie namhaft zu machen, und über« Haupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen , insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst bcizumessen haben werden. ^ Laidüch den 14. August ,,355. 2' "?l. (.) ^ Nr. 6c)3/,. Von dem k. k. ^tadt- und ?andrcchte in Kram wlrd den unbekannten Rechtsnachfolgein der Ursula Koroschctz mntelst gegenwärtigen Edttts erinnert: Es habe wider dieselben bei dlescm Gerichte Barth. Novak dle Klage auf Verjahn 5 und Eiloschen-Erklnning der, aus der Vcrgleickeulkunde clclo. 9. October iLoi, fiießenorn Rechte eingebracht, und um nchiere liche Hilfe gcbcten, worüber zur Verhandlung ^. ^mls-^lgtt Nr. 102. d. 25. August iLZö.) 7^3 dcs gedachten Rechtsstreites die Tagsatzung auf den 3c>. November l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt« und Landrechte angeordnet wurde. — Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbckanm, und weil fie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu lhrcr Vertheidigung und ouf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gcrichrsadvocatcn Or. Oblak als Curator bestellt^ mit welchem die angebrachte Rechtssache' nach^r bestehenden Geiichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die unbekannten Rechtsnachfolger der Ursula Koroschetz werden dessen zu dem Ende er-innen, damit sie allenfalls zu rechter Zeit c freie VcrinögenögcdahiUlig benommen, und ihm em Curator in der Person des Herrn Franz v. Herrmannschal, Gc-fallen-Verwaltungs-Vecrecar, hier, beigeqedcn worden, an dcn sich demnach Jedermann in allen den Carl Hart v. Harlcnbcrg betreffen^ den Rechts- und sonstigen Prwat-Angelegenheiten zu wenden har. Lalbach am 11. August i835. Z. i,5u. (2) Nr. 6810" Von dcin f. k. Stadt- und Latidrechtc in Kram wird in Tachen der L^idacher Sparcassa, gegen Maria Paradcißer, wcgcn aus dem gerichtlichen Vergleiche 6äo. 29. Juli l3)^ schuldi» gcn 1200 fi. Q. 8. 0.) hlemit kundgemacht, düß die executive Fcllbietung des, der Maria Para» deißer gehörigen, in die Execution gezogenen, auf 5lc>3 st. 09 kr. geschätzten, in der Etadt ^ll!, Eonsc.»Nr. 78 ^gclegcnen, dem hiesigen Si.ldlmagistrace zinsbaren Hauses sammt An-nnd Zug.'hör bewilliget, ui^d zur Vornahine derselben d»? Tagsatzung auf den 3. August, 2i. September und 10. November i835/ Vor.- mittags um g Uhr vor dieftm Gerichte mit dem Beisätze angeordner wolden scren, daß, >m Falle dieses Haus b l der ersten oder zweiten Feilbietung um den Schayungswerch oder darüber nichc an M^nn gebracht werden könn« te, selbes bei der drittsli Feilblecung auch unter der (Achäyung hintangegcbcn werden würde. Die Licitatlonöbeomglnsse können in der Registratur eingesehen und auch Abschriften da-, von behoben werden. ^aldach am i». August ,835. Anmerkung. Beider ersten Feilbiethung _______hat sich kein Kauflustiger gemeldet. Ncunltche ^erlautbalnnZnl. Z. li6c). (1) Nr. 1 «257^2254. Z. M. Kund m a ch u n g. Bei dem k. k. Hauptzollamte in Laibach ist die erste vertretungsweise Waarenbeschauer« stelle mit dem Iahresgehalte von 55o fl, E, M., dem Genuffe einer freien Wohnung, dann der Verbindlichkeit zur Leistung cmer Caution un Gehalcsbctrage, in Erledigung gekommen, zu deren Wlcderdcsctzung, oder im Falle der graduellen Vorrüclung zur Besetzung der zweiten vertretungswciscn Waarcnbeschallerstclle, mil dcm Gehalte von jährlichen 5oo fl. und der Eau« tionsocrbindllchkcic tin gleichen Betrage, de» Col^curs bis 2^. September i8ä5 hicmit eröffnet wird. — D»e Bewerber um dtcse Dien« stcsposten haben lhre gehörig documentirten Gesuche, in welchen sie sich über die Vorschrift« mäßig abgelegte Prüfung aus der Waarenkun» de, so wie über ihre bisherige Dienstleistung, lhr untadelyaftcs Bctraqen, Kenntniß der Landes - oder wenigstens einer andern slavischen Sprache, dann der Gefallsuorschriften auözu-weisen, und zugleich anzugeben haben, ob sie mit einem oder dem anoern Beamten des Laibacher Hauptzollamtcs verwandt oder verschwägert sind, innerhalb jcncs Termines im v^r< geschriebenen Wege an die gefertigte k. k. Came-ral - Gefallen . Verwaltung zu leiten. -- Von der k. k. Eameral-Gcfällen-Verwaltung Laibach am ,3. August ,,635. Z. HÜ2. (1) Nr. 7192^7217)726, II. Nr. 11.87. Kundmachung. Von der k. k. Eameral-Bez^ks, Verwaltung in Gorz wnd bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Ner^hrungesteuer von den nachbenaüntel! Sseuerodjectm m den un? ten angeführten volit>s,i>enBe:lrfen auf dasi Ver, waliulig?!>'hr l^Zg, odcc auch unler V^rbe» halt der drei Monat vor Ablauf lmcs jiven 7ä9 Verwaltungssahres zu geschehen habenden Ver-,ragsaufkünd!gung, auf die Dauer der weite, ren Verwaltungsjahre verstelgerungsweise in Pacht ausgeboten, und die dnßfälllge münd« llbe Verste,gerung, bei welcher auch die nach den küstenl. Gubernial - Eurrenden vom 25. Iulch iöä/l, Nr. iIZoZ, und 29. Mai iL35, Nr iissä2, verfaßten und nnt vem ^«mu^ belegten schr.ftlicben Offerle Überrest werden können, wenn es die Pachttuü'gen mcht vor z,ehen, solche schon vor dem Tage der münd' l.chen Versteigerung der l.cttaiions.Commls-sion zu übergeben, an den nachbenannten 2a> gen und Orlen werden abgehalten werden : """ ".......'..........................."' >> > » Ausruftprlis für ein Jahr von Politischer Haupt. ^ ^^. Brannt-. W^„ Frisch Bezirk gemeinde wem ^_______________ ^l'll' ft- ! tr" ft. >ll. Scssana alle da;u gc- j iä. Geptb. f der k. k. Bez.- 25522 7Z5i — 6ol — hörigen l »835 Vorm.! Verwalt.Görz ! ! Ajello dello ^dlo. Älachm.^ detto 2^a — 65c>c> — 700 — Monastero detto !,5. Septb.l dctto 2^1 — ?3o5 — 36l — !i355Vorm.^ ! Den zehnten Theil diejer Ausrufspreise haben d«e mündlichen Llcitanten vor der Ver-sifigerulig als Vadium zu erlegen ; d»e schnfc-llchen Offerte aber würden, rvcnn sie nicht mit dem lo procentlqen Vadlum belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssm. — Uebrigens können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei dieser Cameral-Bezirks-Verwaltung, als auch bei den unterstehenden k. k. Gefallen-Comlmssariaten eingesehen werden. — K. K. Cameral-Vezirks - Verwaltung Görz den 18. August i3Z5. Z. 1177. (,) Nr. i236^2^c)5. Concurs » Verlautbarung. Im Berelche der k. s. vereinten Cameral« Gefallen-Verwaltung für Illvnen und das Küstenland ist eine Cameral-Bcz,rks-Verwal» tungs-Offlc,alen-Stelle erster Classe, mildem Gehalte jährlicher 600 ss., in Erledigung ge« kommen. — Diejenigen, welche sich um diese Dienstcssselle, od^r im Fall der graduellen Vorrückung der Offlcialen um eine allenfalls in Erledigung kommende Offlcialen-Stelle l'yter Classe, m>t der Besoldung jährlicher 5ao fl., oder endlich um eine etwa hicdurch erledigt wer, dende Concepts-Practicanten < Stelle, mit dem Adjutum jährlicher Zoo st., bewerben wollen, haben >hre Gesuche lm vorgeschriebenen Dienst, "ege längstens bis 20. September i635 h>sr, r>rts einzubringen, und sich darin über dle r it guiem Erfolge zurückgelegien jurttischen Etu.-dlni, ^über dle erworbenen Gefällskenntnisse, dann über ihre Sprach» und sor.si'gcn Kcn,t, risse, so wle über lhre blbherige Nttwendung und Moralität auszuweisen. — Auch haben sie die Erklärung beizufügen, ob und in welchem Grade sie mit ein^m oder dem andern Be» amten dleser Camera!-G.faslen« Verwaltung , oder drr ihr unterstehenden 5ameral» Bezirks« Verwaltungen verwandt oder verschwägert seien. — Von der k. k. Camera!» Gefallen» Verwaltung. Lalbach am ic>. August i6Z5. Z. 1176. (1) Nr. I286äl2/>o5. Z. M. Concu cs - Verlautb arun a. Im Bcre.che der illyr. küstenländischen Cameral-Gefallen-Verwaltung ist eme Came-ral-Bezirks^ommissarsstllle, mit dem Jahres, ylhalle von 800 fl., zu besetzen. — Dlejeni-ssen, welche sich um dlese Ettlle bewerben wollen, haben ihre Gesuche »m vorgeschriebenen Dlcnsswkße längstens bis 20. Eeptember ,655 hierorts emzubringen, und sich darin über die Mll gutlm Erfolge zurückgelegten jurldlschsN Studien, über die ern oibenen höhern Olfalls-ktnntnlsse, dann über lhre Sprach» und sons 7Z0 siigen Kenntnisse, so wie über ihre bisherige Verwendung und Moralität befriedigend auszuweisen. Auch haben sie die Erklärung beizufügen, ob und in welchem Grade sie mit elnem oder dem andern Beamten dies.r Ca- meral-Gefallen-Verwaltunst oder der ihr un« terstehenden Eameral« Bezirks- V^rmalc^n^en verwindt oder verschwägert seyen. — Von der k. f. Camera!-befassen « Ver.valtung kul-ba,1) am io. August i8)5. 2> 1167. (2) Nr. io3)9.jVI. Kundmachung. Von der k. k. Cameral - Bezirks - Verwaltung Laibach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgememen Verzehrungssteuer von den nachbenannten Steucrobjccten in den un^ ten angeführten Steuergemeinden aufdasVer« waltungsjahr »836, oder auch unter Vorbehalt der wechselseitigen VcrtragSaufkündigung, vor Ablauf eines jeden Pachtjahres, auf die Dauer 'der wetteren Verwaltungsjahre versteigerungsweise in Pacht aufgebothen, und die dießfällige mündliche Versteigerung, bei welcher auch die nach den t). Gubcrmal? E'urren-den vom 26. Iuin l8Z^, Z. 979^152), ^. Absatz, und 29. Mai i855, Nr. 1 »90^2610, verfaßten und mit dem Vadium bclegtcn schrifr-llchen Offerte überreicht werden können, wenn es die Pachtlusilgen nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündlichen Versteigerung dem k. k. Verzchrungs-Steuer.I5ommijsas nate in Krainburg zu übergeben, an den nach« benannten Tagen und Orten werde abgehalten «verden: Ausrufspreis für Für die Im gebrann- i W^n.W?!!,« Haup.gemcinde Beznkc ^" ^zn,k«obng- ^^: , '^5" z ^'" _________ fl, skr. fi. kr, fi. jfr. Den zehnten ^hcil dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Llcitanten vor der Ver-steigcrunci als Vadium ;u erlegen; die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht mit dem lc> ftrozentigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. — Ucbrigcns können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei dieser C.lmeral Bc^irks-Ve'waltung, als bei den unterstehenden k. k. Vcrzchrungs^euer^ Commiffanaten eingesehen werden. — K. K. Eameral'Be;lrks - Verwaltung Laibach ain ,<^ August ^8)5. Z. ü8l. (I) «ä Nr. 975/^XVI. Bettfourniturcn - liicitation. V'i dem V-rwaltungsamte der Staats, Herrschaft Veldes wird am 9. September i335 Vormittags von 9 bis l2 Uhr die Belstellung der für die herrschaftlichen Arreste erforderlichen Bctteinrichtungsstücke, als: 6 Strohsackc, 6 Sommerdecken, 6 Kotzen, !2 Leintücher, scchs Kopfpölster, zusammen im adjustirten Betrage von H.3 st. Z^i kr., im Wege der Minuendv-^l-tation ausgebothen werden; wozu Lieferungs; lu'iige eingeladen, werden. »» Vcldes am i^. August iööö. vermischte Verlautbarungen. Z. "66. (2) .V V V I 8 0. In der Gt. Peters-Vorssabt Ha^^-^t'. 66, im ersten Gcock, sind taglxt»