m... t «-,W^ l«... 3^r.. 94^ Dienaag den 7. August 1332. Verlautbarung. Da del dem k. k. Prov. Camera!, und I Kriegs^ahlamle t den Zeugnissen über d»e zurückgelegten ^ , phllosofthl'chen Ctud,en , Dder wtti,gsic»vs ab« , solvirtcn I1um«ni rrückungbl-cchle ,n ,8«o ft. Vtl- bundene R«th^!i!!f rrlsdiqi. Dieses wlld nnt §em Vcdeuten kund gkwachc, daß dle Bewerber vm dlese Sicll? lhre g'horiq btlegten Eompe- tenz »Gesuch? binnen ?ler Wochen vom Tage der Einschaltung dieses Concurs - Edictes ,n die W ener Zeitung, be, dem gedachten Mer« kantl undWechstl^er,chle im vorgcschriebrnen Wege cinzubrtnaen, ui,d sich dann msbcson- dere Über dle vollkommene Kenntniß der deut, schen und italienischen sp.ache und lhrer cll« fälligen noch welken Ev^achkenntülsse aullzu« weisen, sohm auch dle Erkla-unq beizufügen haben, ob sie mn elncm doit sn-lcpllchen Be, amtcn in e,ner Verwandlschafts- oder Echwae fterickaflß - Verbindung stehen. — Klagenfurt den ,,. Iul, 18I2. Z. ioo^. (L) sir. a26?. Edict des k. k. inn. österr, küsil. Appellations' und Crimmal-ObergNichlö. — Da bet diksfm k. k. lnn. ösien'. külU. Appellations« und Cumlnal« DbergcriHtc t>ne syllemisirte Secretälb ? Stelle mu dem jcih'llchen Gchalle von 1200 fl. E. M. und dem V'rlückungsrechte in den höheren Ges hall von 1I00 ft. E. M. m Erledlssung gekommen lst, so w;rd dltsee nui dcm Anhange zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß alle Jene, welche sich um diese trlcdigte Stelle zu bewer, den gedenken, »hrc gehörig belegten Gesuche., , worm sie sich vorzüglich über l)le vollendeten Nechtkstuticn und über ,hre Sprachfennlnlsse ' auszuweisen und zuglelch zu erflaien haben, ob und m welchem Grade s«e mlt elnem Beamten dlcses k. k. 'Appell^tlunsgerlchlks verwandt oder . verschwägert sind, durch chre vorgeiltzte Be-hölde binnen l>,lr Wochen vcmTage der ersten Einschaltung dieses Ed'ctts »n dle HcltungsblatR ter, hlerolls zu überreichen huden. — Kla« > genfurt den lg.' Iull l8Z2. i Z. 10o5. (l) 5c^ ttn^». ^r. 16076. E 0 n c u r s < A u S s cd r e, b u n g - zur Wltderbefttzung der erledigten k. k. D«'< t ßrlcikarzicb l E lslle zu Krcinbur^, sm ^aiba, r chcrKrclse. — 2^urck die Blsörderuna dek Dr. ?- Ludwig 3tagv zum Krelkarz^ in Ad,l5berg, ,e isi dle k. f. r,fillcl5aritrß - stelle zu Kram« n bürg »m Laibacher Kreise erledigt, und zur r« Wlede,bzu^ 18)2 , in d^n gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k. Rentamt« m Vüja, Istrlaner Kreises, »um Verkaufe »m Wege der öffentlichen Versteigerung, drner im Nes>lb?z«rke l)li^'^ gclegenei^ K»rchen ? Gebäuden gischrltt?'-' werüen, als: l.) der m der - bei pflichte mäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber n)nd ihm der erlegte Betrag an der ersten Kauf-schillingshälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dießfällige Vollmacht seines Com-mittcnten der Verstelgerungs-Commission vorlausig zu überreichen. ^> Der Meistbieter hat die Hälfte des .Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter, u,;o ,hm bekannt gemachter Bestätigung dcs Verkaufs-Actes und noch vor der Uebcrgabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf dcr erkauften, oder auf einer andern, normalmäßlge Sicherheit gewahrenden Realität !N erster Priorität grundbüchlich versichert, mit fünf vcm Hundert in Connmtions-Mün? ze verzinset, und die Zinsengebührcn in halbü jahrigen Verfallsraten abführt, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn der Z-rstehungsprcis den Betrag von5n ft-übersteigt, soilst aber wird d:e zweite Kaufsch'.llmgs-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Ueber-gäbe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedinge nisse berichtiget werden müssen. — Bei glei« chcn Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichcn uder frühern Berichtigung des Kaufschillings herbeilaßt. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nayere Beschreibung der zu veräußernden Kirchen können von den Kauflustigen bei dem k. k. Nenlamte m l)ll^ eingesehen, werden. — Von der kaiserl. königl. StaatsgüterlBeräußerungs-Provinzlal-Commission. — Triest am 9. Juli 16Z2. Joseph Franz Englevt, k. k. Gildermal- und Präsidtal^Sccretari Z. 995. (2) Nr. t5l2i. C u r r e n d e dcs k. k. il lyrischen Landes - Guber« niums. — Vorschrift, daß den HgrteikN, bei denen Untcrsuchutiqen der Kaußaden odcr Niederlagen vorgenommen werden, obliegt, aüe Vollsten, welche übcr die >m §. Hy ^. O. qcnannten Waaren sich bei chnen befinden, dcm untersuchenden OefälZgi Ilidiuiduum vor-,ulcg?n. — D»e allgemeine Hollo-rdnuna setzt fest, daß be« der Untersuchung der Kaufläden und Niederlagen der Yandcl tr?,,are Play zu greljen habe. — Dte Velbindl>chk?tt der Pannen mcht bll)ß die zur Dcckung deß Votrachs erforderlichen,^ sondern üb.rhaun alle m lhcen Handen befilioll-chcn Bolleten del der UntersuHung der Kaufläden und Handels. Niederlagen vorzuwelien, ist deuillch m der Vorschrift, daß dlk Bolletrn, deren Inhalt durch den Verkauf er,chopft Nl, abzunehmen seven, begaffen, und ft;M un> Mittelbar aus dcm Zwecke, fur den daS Gesetz dle gefallsamtllche Untersuchung angeordnet hat. — Wenn gleich sich hierüber ein gegnlndeter Zweifel nicht ergeben kann, so wnd doch zur Beseitigung von Einstreuungen und zur Warnung der Parteien in Folge hohen Hofkammer-Decrcts vom ,6. Iunl l.I., Z. 19290, 17 !o, hiemit allgemein m Ermnerung gebracht, haß den Parle»en, del denen Uncersuch'ungen der Kuuflädcn oder HandelSiNitderlogen vor« genommen werden, obliegt, sämmtliche Bolle« ten, welche über die « sion nicht vorgewiesen wuldcn, bei einer spä« tern Untersuchung nicht mehr zu beachten, fondern, als zur Deckung cmes Vorraths nicht mehr geeignet, einzugehen (abzuhelfen) sind. — D»e Glfalläbeamten und D»er,er erhalten die Weisung, daß bel den Revisionen auf den Rücken der Bolleren, d;e in den fänden der PaNei ,v'.r,h,chafts-Gesellschaft bestimmte Tag und Ort, wird m allen H^uwtgcmcmdcn der Dezir^, durch össent> llchcn Ausruf nack bcendr^-r BonNtags-Andacht zu Jedermanns Wlsscnscknfs gebracht werden. —- S i c b en tc n s. Muß Jeder, der 633 sich um eine Prämie zu bewerben gedenkt, ein Zeugniß von scmcm Gememde-, Oder- oder Nntcrrlchter beibringen, daß er daS vorgeführte Vleh selbst gezügeli habe, well die Prämien nur für sclftst erzügcltcs, keineswegs aber für erkauftes Vleh bestimmt sind. Diese Zeugnisse find von den betreffenden Bezirks - Obrig-kclten zur Vermeidung alles Unterschlcifcs zu bestätigen. — Achtens, sollen an dieser Prämien-W.hlihat zur mehrcren Änciferung für die möglichst schönste Vlchzuchr auch jene Gegendcn des KrelscS Theil nehmen, deren Naturbc^chassenhelt, ^age und 'Boden dle Viehzucht nicht gleich gut begünstigen, odcr wo großes, schweres Vleh wegen des Abstürzens vder sogenannten AdwalzenS von steilen Alpen nickt bestehen kann, wo dcmjemgen, dleRl.id-viehzucht treibenden ^andwirlhe, dle Prcnme odzllrelchen ist, der von der Gegend nach dem obigen Hten §. eln solches Stück vorfühlt, von welchem erkennt wird, daß eS unter dns schönste in der Gegend zu erziehen mögliche gehört, ^nd der sich auch »n der Kalberzüglung auszeichne!-; auch soll m jenen Stationen, wo das Wieh von zwei verschteocn^n 9ia<)en zur Preisbewerbung vorgmü)!l wird, die größere Thal-Ra^e nichl immer mit Zurücksetzung der kleineren Berg - Ra^e hervorgehoben und prcls-würdig erklärt wcrdcn, sonoern einig? Prämien sollen auch den Zhlercn der kleineren Bcrg-Rqoe, wenn sie nul' in ihrer Art ausgezeichnet sind, und Merkmahle des Fortschvn-tens gegen das gewöhnliche Landvieh an sich haben, zuerkannt weiden. — Dagegen ver-sichr es sich, daß, wenn zu dieser, PrämielN Llusthcilung von solchen Gegenden, welchen die Nalur in Nrzug auf Güie und Produc-tionskrafc nichtS versagt, nur schlechtes oder Mittelmaßes V,eh vorgeführt werden sollle, oder dergestalt wenig prelswindige Stücke er^ s^ienen, daß alle Pränucn zu vertheilen nicht zweckmäßig wäre, wcil solche nur für schönes und nicht für das uiner schlechten mmder schlechte Vieh bestimmt find, in einem selchen Fall die Verthellungs-Eomnnfflon ermessen würde, wie viele Prämien zur Aufmunterung einer beßeren und schöneren Viehzucht für dc^s betreffende Jahr vertheilt werden sollen, wo hingegen die ersparten Prämien im folgenden Jahre bei befundener Vcrbejserung der Viehzucht nachgetragen werden würden. — Neun? tens. Zur N^bcrkommung dieser Prämien sind blos Ackersleut? (Bauern), nicht aber Bürger, Gültenbesitzer und geistliche ^andwirthe gceig-N3t, indem für dlesc eine höhere Auszeichnung bestimmt iss, wmn sie sich durch besonderen gelungenen Eifer m C'mporbrmgung der Horn-Viehzucht der Anerkennung ihrer Verdienste bei höheren Behörden und deo Dankes der Pro, vmz würdig dczcigcn. — Zehnrens. In Betreff dev Klagein'urler Klnscs haben Seme Majestät gleichfalls dcn Guberinal - Antrag dahin zu genehmigen geruhet, daß die Horn-v,eb?Prämien nicht wte bisher blos »n zwel Stailonen mtt dreljahngrr Abwechslung, sons dertl in sechs von dein Krcisamtc und der Land-wirchschaftS-Acsellschafi einverständlich zu be-stimmenden Stationen vorgenommen werden sollen, in welchen lahrlich C'llfiens von den aus dem ständischen Fonde verabfolget werdenden 2/lO Gulden, gleichwie lm V>!lacher Kreise lL Praunen, nämlich b zu 20 Gulden, 6 zu 12 Gulden, und 6 zu tt Gulden, auf die bisher gewöhnliche 'Art von den abgeordneten ständischen Kommissären zu vertheilen seyn werden. ^albdch am 2u. Juli »8Z2. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg? Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Wellperg -Raitenau und Prlmör, k. k. Hofrarl). Zeno Graf v. Saurau, k. k. Gubernlal^ Nath. 3. 991. (Z) Nr. i5463)25t))t Eurrende des k. k. illv rtfchen Guberniums zu Lalba ch. — Auf die von polmschen Magi, stralen geschlossenen Vergleiche kann dle gkllchtl llche s'fecuclon angesucht und enhellt werden. — Seme k. k. Majestät haben über emen ale lerunter!hamgsten Vortrag der s. s. obersten IutUzilclle, mittelst allerhöchster Entschließung vom l. Iunl i8Z2, ,u erklären geruhet, daß dle von polimchen Magistraten ordnungsmä« hlg geschlossenen, prutocolluten und ausgefer« tl^ten Vergleiche eben so wie Jene, die von Pollje,'Dncci»onen und obrtyktltlichln Wlrlh« schaflkamlern geschlossen werden, yeetgliet scl?n, hlcrauf dle gerichtliche Execution ansuchen und er,hellen zu können. — Dnses wild in F^lge hn'«bcz?langten Hofkantlei - Decrets vom 22. Ium l. I., Z«hl l3Z5Qll2!7, hlemtt zur allgemeinen Kennintß gebracht. — Lalbach d'N 2n. Juli ^832. Joseph Cmmllo Freyherr v. Schmidburg, L>,tlrbeß, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperq Raitenau -u»d Prlmö,-, k k. Hoftath. . ^ Friedrich Ritter v. Krei^bertf, , k. k. Gubernial-Secretär, als Referent, Anhang 3ur Naibacher Neitung. Nrot- fleisch- und Mleeksiederwaaren-Tariff für den Monat August 18I2. « Gew.cht > Preis« , ,^,^ Gewicht l ^"" Gattung der Feilschast I des Gebäcies ! Gattung der Feilschaft der Fleischgattung >Ps1^fQn^^. ^ _____________ Pf.>Ltt).j Qtl. l rr. ^/ ,°. ^ . . -! 5!' ^2 F l « i s ch. Munbstmmtl . ^ ^ . . _- 6!2 l 5< . . . — ä!'5j6 ,^2^ Rindfleisch ohne Zuwage » — — 9 Irdln. Semmel^. . . „ d,3,^ . ! /ausMund-^ - .9 2 5 ,6lecksi«btr - Waaren. ! /Scmmclteig^, ,7 — >-» !Fleck, Lunge und Bries . , — — 2 ij/» iWettztNl Brot ) aus ordin. ^ — 26 » 5j^ ) ZungensieM . . . . . » -_ — 2 ,j/, i ^Scmmclteig^ ' 20 5 2.^ 6 >^ebcr und Milz . ... , >» — 3 l (a. l^,Wciz-, !>Herz, ....... » __ — 3 SotschltzeN'V o 5j?n- u. 3^,1 ,92 5 !»Eine Nase ohne Obergaum----------— 2,^2 / Kornmehl 1 2 ,9 — !6 !,Ein ganzer Obcrgaum . . — — — !5 Oblaßbrot aus ,'.... 1 1 — 5 ^ Ein ganzer Untcrgcium . . — — — 3 ,j2 Nachmehlteig ». . . . . 2 > '4 — , tt !Ein^chse!^f,lß^. ... — — ^—^ 2 »j2 Vorstehende Satzung kommt durch den ganM Verlaus dcs Monats von den betreffenden Ge-wcrbsleutcn bei Vermeidung strengster Ahndung auf das Genaueste zu beobachten, und es hat Jedermann, der sich durch etwaige Nichtdcfolgung von Seite irgend eines Gcwerbsmannes bevortheilt zu seyn erachtet, solches dem Stadtmagistrate anzuzeigen. ^ Das Beilwcrk muß rein geputzt seyn. — Frische und eing^pöckclte Zungen sind satzftei. ^ Cours vom 3l. Duli 1832. Htaatefchuldotilchlt'bunatn ;u 5 0. H. (in ?^« Bank'Actie« pr. Gluck n3a in Conp. - Mül'i«. Esstreid- Durchschnitts - Weife in Laibacd am 4. August iL32. ?^c,rt t preise. EW Wien. Mctzcn Wcitzcn , . 3 ss. 32 1^4 kr. __ — Kururutz . . ^— „ — ,1 — ^- Haldfrucht . — .. — » "— — Koril . . . 2 „ 2)4 » — — Gevste ... — ,,— « ^. — Hirse . . . 2 „ 93^ , , _ ^. Helden. . . 1 „ 47 l^ „ — — Hafer . . . 1 „ »6 » In Srzeli am ,. August i632: 5- 3,. ZI. 77. ^^. Die nächste Eichung wnd am 1,. August ,332 in Trieft qehalter, werden. Z. 992. (5) '" In der Herrschaft Gallenberq sind 60a Metzm Hafer, be» 200 Meycn Melyen, i5c, Metzen Korn, too Metzen Gerste, ^0 Meyen Hirse zu verkaufen. Kauflustige belleben sich an die Inhabung ^^stlbst zu verwenden, 3- 897' (!) Be» Paternolli in Laibach, am Hauvt« platze, Nr. 6, w,rd nnl 5 fi. C. M. Pr^s riumerallon angenommen auf <. ,. die große Vwlin - Schule k. Svohr, in drei Abtheilungen mn mehreren col. Kupfer« tafeln (groß Folio übe? 70 Bogen stark.) Dicsrß prachloolie We,k erscheint,m October d. I., und kossel ,m Wege der Pranus meration ^o fl. s. M., nämllck 5 st. voraus, und 5 st. werden be>m Empfange des Werkes befahlt. D>e P,anumeranon bleibt blos bls Elide August pffen. Elne nähere An, zeige des Verleaers über d,ese Schule ist stets für Musikfreunde m vbengenannter Handlung gratis zu haben. Z. Fuoo. (2) Nr. 3l?, S 0 n v 0 c a t j c?»: ß . O d i ct. Alle Jene, lre>c!e auf sen Vfllaß k«s am 2». Decemder"l95i »u Seedach mil hinttllassunq eines Testaments verstorbnen 6^spas Ecdoslnsä>, aus waS immer fül einem Rechlsgrunde einen Anspruch zu haben vermemen, baden zur Anmelsuny oes» seiden den 25. August d. I. , Vormittags um g Uhr bei Vermeidung eer^ol^n ?s5§. «,4 d.O. H. vor dieftm Bezillsaes,cdtk ,k el-scll,, ?>-. Beziissaencht Eamcrol:c?rs^ oil Wel^e c?m ,2. Juli »d32. 4i4 Vluberttial - Verlautbarungen. Z. ,oi4. (i) Nr. HIM. Verlautbarung. Das erste?a,bach?r Musikfonds-Stipendium im jährlichen Ertrage von 5o st. C. M. ist erledigt. Dieses Gclpendmm »st bessimmt füc Gtudlcrende, wllche der Musik kündig sind Und ihre musikalischen Kenntnisse welters ver» vollkommnen. Der Genuß desselben ist auf keine Studicnabchetlung beschrankt. Das Verlels hungsrecht gebührt dem Gudernwm. Dlejeni« gen Studierenden, welche dieses Stipendium zu erlangen wünschen, haben »hre Gesuche dls Ende October l. I. bei dem Gublrnlum «M' zureichen, und diesen Gesuchen den Taufschem, das Dülftlgkelts-, das Packen» oder Impfungs-Zeugniß, bann dle Stahlenzeugrilsse vom zweiten Gemesser ißZi und von Helden Semestern i9Z2, so wie «nollch das Zeugnch über d>e Kenntnisse dcr Musik beizulegen. — Lalbach am 20. Iullus i332. Ioh. Nep. Freyherr v. Spiegelfeld, k. k. Gubernial'Gccrktar. Rrsisanuliche Verlautbarungen. Z. 996. (2) Nr. 8g3o. Kundmachung. ^'" In Folge hoher Gubermal-Verordnung Mm 3o. Juni l. I., Nr. 157/^6/ wird zur Herstellung der Consent tionsarbetten im hier« »rtigen Dlözesan-Priesicrhause am 11. d. M. um 9 ^thr Vormittags in diesem Krelsamte eine Minuend» - Licitation abgehalten werden. '— Diese Herstelli.ngen bestehen in Maurer« vnd Zimmermannsardcit sammt Beisteliung des erforderlichen Materials, dann in Tischler-, Glaser-, Mahler- und Anstreichcrarbcit. — Alle Uedernahmslusiigen werden demnach zu dieler Hcrabstngerung nnt dem Beisätze hiemit eingeladen, daß d>e Baudevise in den gewöhnlichen Amtsstund.'n bei diesem Kreisamte eingesehen werden 'kminc. — K. K. Kreisamt Laibach am i. August lL32. Stavt- unv lannrlchtliche ^erlaulbarungen. Z. 986. (Z) Nr. S062. Von dem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des I)c-. Johann Oblak, als Vertreter dls abwesenden Amon Mochcusche, als erklär-tm Erben zur" Erforschung der Schuldenlast nach dem zu Laibach verstorbenen Mathias Ma-theusche, die Tagsatzung auf den 3. September 1LI2, Vormittags um g Uh'/ vor diesem k. t. St-i^le unl? ^indrechu desllinmct wor- den, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für cincm Nechtsgrun^-de Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so ge« wlß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sic die Folgen des §. 614 b. G. B., sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laidach am 20. Juli i332. vermischte Verlautbarungen. Feilbietungs . Od i cs. ^ Von dem vereinten Aezlttsgerichte Michel»-statten zu Kiaindurg n.'»it> hiemir betanni gcmacvt: Gs sei über Ansucken deS Oeorg Wtoffusch, Vo^. muno der mindeljährigen Maria Smen von Mla« ka, m die executive Feilbietung dec, dem Peteic is wen zu Kokliy gedöligen. dem Gute Obergölt. jchach, »üb I^rb. Nr. »4», dienstbaren, gtnchtNH auf 4»6 ft. 20 kr. M. M. ges^ähten^ mis Pfanb« rechre deleglen Halden Hude, gcwiNig«, und te» ren Vornahme auf den 2»» Hul», 2o. August uny 2I. c5eplembtr l. I., ze^rsmal NaHlniltags um 2 Uhr im Orte Kotrch mit hem Beifaße andtz« räumt worden, dah besagte Realttäl, lvenn solche weder bei der ersten noch Zweiten FeilbinungslaO« siltzung um den Scl.'ähulkgswelth «oer darubet an Mann gebtacht werben fönnlc, bel der dritten auch unter oemfelbcn hintang-gcbett werden würden Wozu dieKauföliebhadcl und »nshtssnetre die Tabular-»Äläudigtr mit vtm Nelsah«- zu elschcinen klngelaoen weiten, daß tle L'cUallonSdedingniss« täglich in diesiger Geilchtstanzlei «lng«fehen wer» den tonnen. Velemt.ö Bezicfs. Oelicht Michelstätten zk Krainburg am 26. Juni »632. Anmerkung» Bei dec ersten Li citation stag« f^yun« bat sich sein Kauklustlqer gemeldet. Z. Z9Z. (2) Nr. Z?5. Feilbi«tungs' Edict. Von dem Bezntsgenchtc der Eameraldetrfchoft Beldes wird anrnit bekannt gemacdt: Os fei auf Ansuchen des Matthäus Loyar von Studoif, in d e executive Feildietung oer, dtM Michael Mlinar ge» hörigen, zu Althammer, suk Haus Nr. 23, vol< kommenden, der Herrschaft Radmannstotf, but» Uib. Nr. ilo4- dlenstbaren . sammt 3Lobn» u«0 W'rthscbaftS »Gebäuden und lunäo in^ti-ucw auf 522 st. 6lr. M.M. gerichtlick gefHäßlen i^3 Kauf« rechtähude nerst UeberwndSsründcn, negen aus dem gerichtlichen Berüleicbc. <1'lo. 4 October ,6,5, fchuldlgen 2oo ft. L. W. c:. 3. c., «ewiNiget, unft deren Voriabme auf den 28 August, 26. Septem» her und 29. October ,852, j,ed«smal Pormitta^K von 9 biö »2 Uhr im Orte dcr Realitäten zu Alt-Hammer mit dem Beisahe bestimmt worden, daß diese, wenn sie hei der eisten oder zweiten F«ilbie> tungötagfahung weder um nach über denEchähungs« rrerch an Mann gebracht werden foNte, be» d«« dritten auch unter demselben hwtanKegeben rrct« den würde. Wozu die KausiMgcn mit dem eingeladen werden, taß die NeßtäNigen Licilotlonödctluftnisis lä^iä' zli den a.errödiilichreroen tonnen. . 'Heltls »m 6, Juli iü52.