A m t s - W l a t t. ^«.47. Samstag 3en !3. ADrii t8^4. C^ubrrnial - Verlautbarungen. Z. /z5o. (I) Nr. 8729. K u n d m a ch u n g. Die Besetzung dcr Dlcnsistellcn bei dcrncu syssklNisirten k. k. vereinten Camera! - und Ere-duscassa zu Salzburg betreffend. In Gcmaß-hett allerhöchster Entjchlicßung Er. Majestät vom 20. Februar d. I., und lc.ut hohe«: Hoffam mcrdecrets vom 10.^23. v. M., Z. Ü977.!/,58, wird an die Stelle des dermaligcn k. k.Eaineral« Zahlamtes zu Salzburg und dcr dortigen pro-rlsonschcn Staatsschulden - Tilgungscasse ein selbstllandiges Zahlamt unter der Benennung: „Salzburgcr vereinte Cameralund Eredlt'öasse" r^sclbst mit folgendem nuninchr zu besetzenden Personal-und Bcsoldungssiandc errichtet werden, als: — i.) einem Eassier mit einer lührllchen Besoldung von ic>«o ft. E. M., und gegen Erlag einer Kaution voii 2000 ft. E. M. ,m Baaren oder m annehmbaren Bürgsch^fts« Urkunden; — 2.) einem controllircndcn L'assa-officler mit einer jährlichen Besoldung von Zoo si.; und gcgm Erlag einer Caucion von ibao ft. E. M. >n der vorhin erwähnten Welse, — 3.) einein saffaofficier mit einer jährlichen Besoldung von 600 ft. ^. M.; — /^.) einem >5assaofficler mit einer jährlichen Besoldung von 5oo fi. E'. M.j — 5.) einem Amtsschrclber mit emer jährlichen Besoldung von Iöo fi. E. M. j — 6.) einem Amlsschreiber mit einer jährlichen Besoldung von Ic>o fi. C. M, j — 7.) ei-ncm l^asscdlener mit einer jährlichen Besoldung von 25c» ft. E. M. ,— Diejenigen, welche sich um eine dieser Dienststellen allcin, oder alternativ um ein odcr die andere derselben (was bestimmt auszudrücken ist,) zu bewerben gedenken, haben ihi'e Gesuche (und zwar, so fer, ne sie bereits in landesfmsillchen Diensten stehen, auf dem Wege durch die ihnen vorgesetzten stellen) bis zum 20. des künftigen Monats Mai, bei dcr k. k. ob dcr ennsi-schcn Landesregierung dahier einzureichen. Hier? bei hadcl: sich: — n.) alle Competcnten über chre Moralität, ihr Lebensalter und über lhre bisherige Laufbahn im öffentlichen Staatsdienste oder in Prlvatbedlcnstungcn durch gccig« nete, >m Originale odcr in beglaubigter Ab« schrlft beizubringende Zeugnisse und Document te auszuweisen. -- Ilcbst dem aber haben: — d.) Diejenigen , wclcde sich um die unter itcn und 2tcn bemerkten Dienststellen bewerben durch genügende Belege davzuthun, daß sie die damit verbundene Eaution sogleich dermal Ul'.d bei dem Antritte des Amtes zu erlegen nn Stande sind; wo hingegen — c.) die kompetenten um die unter Ztcns, ^tclis, 5tens und 6ttno erwähnten Dienststellen auszuweisen haben, daß sie die gedachte Kaution, wann es clforderlich werden sollte, in der Folqeze»! zu leisten vermögen. -— cl.) Dlc/cnlgen Gesuch-wcrber, welche nicht bereits bei einer landcS-fürstlichen Easse angestellt sind, und um cine dcr Dienststellen von itens lns 6tens competiren. haben sich m Gemaßheit der hohen Hofkammer-Verordnungen vom H. September und 17. December 1619, Z. Z7Z/^4 und 52895, entweder auszuivcisen < daß sie die vorgeschriebene camec ralzahlämtliche Eaffcprüfung binnen dem Verlaufe cincs Jahres, von jetzt an zurückgercch-nct (und nicht vor längerer Zeit) bestanden haben, odcr diese Prüfung zum Behufe der ge< genwät-tigsll Kompetenz, als bald zu bestehen. Das Ami, bei welchem diese Prüfung in dem einen oi)cr andern Falle bestanden wurde, ist im Gesuche anzuführen, dann: sich über den Eifolg derselben die nöchige Ueberzeugung ver-schcift w^'dcn könne. Außerdem aber haben: — e.) Diejenigen, noch nicht im Cl'.fscdi«nste stehenden Individuen, welche um die unter .Htcns und gtcns erwähnten Amtöschrcibersstellen eln-kommen, auch die erforderlichen Zcugmsse über die Zurück.egung der philosophischen oder we-nigflcns der Humalütätb^Studien, so wie über die Erlernung dcr Staats-NcchnungbwisseNt schaft odcr wenigstens über die Erwerbung der nothwendigen Rechnungs « Kenntnisse in einev Real - Akademie oder letzten Normal < Classe, dann über die Erreichung des 2a. Lebensjat)- 3oo >res beizubringen. Dasselbe würde — s.) auch den noch nicht im Casscdicnste stehenden Bewerbern obliegen, welche um einen der höheren Dlenftgrade competiren sollten , in welchem Falle jedoch bei dem Gesuche um eine Easseoffi-c,ersstelle die Zurücklegung des 23. Lebensjahres durch Taufzeugmß erwiesen werden müßte. End« lich haben — ^.) dle Eompetenten um die unter 7tcns gedachte Eafjedienersstelle nebst den oben unter ll) angedeuteten allen gemeinschaftlichen Nachweisungenauch dlechre erprobte Treue, chre Verläßlichkeit und ihre körperliche Tüchtigkeit zur Vcrschung emes solchen Dienstes darthu» enden Zeugniffe und Belege anzuschließen. — Von der k. k. ob der ennsischen Landesregierung. Linz am i. April iLH^. Anton Einser, k. k. N?glerungs«Secretar. H. ^56. (i) Nr. 592c». E i r c u l a r e des k. k. illyrischen Bandes-Guberniums. — D«e Frlsten, nach deren Ablauf dle Bolleten über dle »n der Iollordnung §. /49 genannten Waaren »ncht alö geltend anzunehmen sind, werden bestimmt. — Oa dle mittelst dcr allgemeinen Zollordnung §. 62 festgeseyten Fasten, nach oercn Ablauf die Bolleten über dle in der Zollordnung §. 49 genannten Waaren nicht als geltend anzunehmen sind, den gegen, wältigen Handels»Verhalcn«ssen und dcr Dau» er, für welche an diesen Waarenvorräthe bel-geschafft ^u werden pftegen, dann den, d>e Ablegung der Waaren ln Zollniederlagen elleich-ternden Vorschriften nicht mehr angemessen sind, so findet die k. k. Hofkammer diese Frist für Zuckermehl, Zucker, Zuckcr-Sprup und Kaffeh auf se ch S M 0 n a te, für alle andern genannten Waaren aber auf ein Jahr zu bestimmen. Dieje Bestimmung hat für die Bolleten, welche nach dem ic>. Aor«l dieses Jahres aus» gestellt werden, in Wirksamkeit zu treten. — Um zugleich den handeltreibenden Parthelen den Bezug dieser Waaren zu erleichtern, w,ro die i^lederlagsgebühr für die letztern von dem bemerkten Tage an, auf die Hälfte des allgemeinen Ausmaßes herabgesetzt. — Dieses nurd m Folge hohen Hofkammerdecrets vom 25. Fe, bruar l. I., Z. 6810, hiemit bekannt gemacht. — lalbach am 29. März i63/,. Iosep!) Camlllo Freiherr v. Schmidburg, Landcs-Gouvcrneur. Ear! Graf zu Welsperg, Naitenau und Prin^ör, k. k. Hofrath. Johann Nep 0 muck Vessel, k. k. Gubcrnial-Rath. 3- ^2/,. (3) Nr. ii 25g. L l c i t a r i 0 n s - K u n d m a ch u n g. Die Nc,schaff^,ng der für die k. k. Dika« flerien im Militär - Jahre i635 erforderlichen Papiergattungen betreffend. — Zur Slcher-fiellung des Bedarfes der erforderlichen Papiere gatlUl,gen für die k. k. Dikasserlen für d^s M'l>tär-Iahr z335/ wird zufolge Hofdecre, tcs der k. k. allgemeinen Hofkammer vom 2c». Februar »35^, Z. 65^ä, «ine öffentliche Ver, fteigerung am 2. Juni i834 um 9 Uhr Vormittags, »m Rathesaale der k. k. n. ö. Landesregierung abgehalten werden. — l.) Die Lieferung der benöchlgten Papiersorten hat sich auf nachstehende Quantitäten und Gattungen, wovon die Musterbögen und Ausrufsprelse bei der Gubcrnial« Expsdits-Dlrection m Laibach, vom 26. März angefangen, in den Vormit« tagbstunden clngesehm werden können. 1.) Ve» liN'Papler 3o Rieß; 2.) postoapicr ic)oRieß; Z.) Vortragspapler 58c> Ricß; /».) Kanzlelpa« P-er 1^ Zoll Höhe, 17 Zoll Brette, m zwei Parthien, jede zu 1000 Rieß, 200a Nieß; 5.) Cunceplpapler, die Größe wie beim Kanzlelpa« pier, in zwe» Parthlen, jede zu 1200 Rleß, folglich 2/^aa Rieß ; 6.) Median» Gchrelbpavier, großes, i5a Rieß; 7.) Median «Schreibpapier, kleines, ZooRieß; 6») Median-Druck, papier 16 R>fß ; 9.) Regalpapier, 2) super, regal 12 R»eß; ic».> Regalpapier, k) großes, 2l R»eß; il.) Regalpapler, e) Mittleres, 20 Rieß; 12.) Regalpapler, ä) kleines, »oRleßj iZ.) Klein ' Einmachpapicr 5io Nieß; 14.) Packpapier, a) großes, ,60 Rieß; i5.) Pack-papler, d) muilereS, ^c) 3il«ß; 16.) Packpapier, e) klemes, 21 Rnß; 17.) Flußoapilr, a) weißes, 220 R,eß; zg) Flußpap,er, I>) schwarzes, 164 N"ß. — 2.) Die kieferulig selbst hat an die Wiener Central - Direction der Dikastsnal - Gebäude zu geschehen, und zwar dergestalt, daß uon dem abzuliefernden Quantum, am i. August 18Z4 e»n Sechstel, der Rest abcr nach Verlangen der Direction in monatlichen Terminen, und zwar: das Gan,e längstens bis 1. August »835, kostenfrei abgegeben werden muß. — I.) Bn der Versteigerung werden versiegelte Offerte angenommcn, die längstens den Tag vor der öffentlichen Versteigerung bei der k. k. n. ö. Landesregierung eingegeben seyn muffen. Am bestimmten Tage wird die öffentliche Versteigerung abgehalten, nach vollendeter mündlll cber Versteigerung werden die schriftlichen Anbote eröffnet, und es wird dem Mindestbieten-den mit Vorbehaltder Genehmigung der hohen Hofkammer, die Lieferung zuerkannt. Wenn 3oi mehrere Anbote gleich sind/ so bleibt der hohen Hofkammer die Wahl des Erstehers vorbehalten. Nach Abschluß des L,citatlonSactes wer« den unter keincr Bedingung mehr nachträgliche Anbote angenommen. — H.) Dle mündll« cben und schriftlichen Anbote werden sowohl auf jede einzelne Gattung , und bei dem Kanz« lel- und Eoceplpapler auf jede einzelne Par-thle, als auch auf mchrere Parthien, und auf das ganze L»efcrungsquantum angenommen, und bei übrigens glnchcn Preisen wird demjenigen Anbot der Vorzug gegeben, welcher sich auf dle größere Menge erstreckt. — 5.) Alle Pavlere müssen in Uebereinstimmung nnt den vorgelegten Mustern von guter Qualität gelic« fert werden, das Schreibpapier darf mcht file, ßen. — Außschuß oder unbrauchbar befundenes Papier wird von der Dlrecllon nicht übernommen, und muß Mit 2ual»talmaß,gen er, gänzt werden. — 6.) Wer die Lieferung elner ganzen Gattung oder emer Parthle über-nlmmt, macht sich auch vtrblndlich, den all« fäiNgen/im Laufe des Mllltärjahres i335 entstehenden Mehrbedarf um den L«citatlonSpreis zu liefern. — 7.) Gollte die bedungene Lieferung nicht zugehalten werden, so ist die Direction berechtiget, den erforderlichen Bedarf auf Kosten des ErsteherS belzuschaffm. — 8) Papierfabriken und Papierhandlungen ha« ben bei ihren Antragen weder em Reugeld noch eine besondere Caunon zu erlegen, wohl aber werden bei Gezahlung der ersten Lieferung ,« Percent des ganzen Kaufschillmgs zur Sicher, stellung des Aecars bls zur vollendeten Lieferung zurückgehalten werden. — Andere Con-currencen haben 10 Percent ihres Anbotes zur Slcherstellung entweder baar, oder l^ Staats-papieren nach dem Course zu erlegen/ w^lhe im Falle sie Bestbietende blilben, als Caution bis nach Beendigung der Lieferung zurückgehalten ^ sonst aber nach Beendigung der Versteigerung gegen Zurückgabe des allfalllgen ihnen ausgestellten Empfangsscheines, zurückge« flellt werden. — 9.) D»e bedungene Zahlung wird unverweilt nach Ueberreichung des unt den Empfangsbestätigungen versehenen Conto, und zwar in jener Provinz, wo der Ecsteher es ver« langt, von Gelte der k. k» allgemeinen Hof, tammer ftüßlg gemacht werden. — 10.) Goll» te em Concurrent die Lieferung nach anderen, als den vorgezeichneten Mussern zu übernehmen wünjchen, so steht es ihm frei, seine Anbote nach selbst gewählten und belzuschlllßcn-den Mustern, jedoch m»t möglichster Neobach« tung des Formats tin;ucichten; doch kann er emer Berücksichtigung ssin.es Anbotes nur dann erwarten, wenn bei der Versteigerung seine Muster annehmbar befunden worden, die Preis se für die abzuliefernde Menge den Fiscalpreis nicht übersteigen, und übrigens er der Mm-destbietende blecht. — Indem sich d»e k. k. allgemeine Hofkammer die Genehmigung des ?i-cttatlonsaubschlages vorbehält, bleiben die Er-steher für ihren Anbot, bis zur Herablangung der hohen Entscheidung verbindlich, welche innerhalb acht Tagen nach Abschluß der Licita-tion an die k. k. n.ö. Regierung erfolgen wird. — Von der k. k. n. ö. Landesregierung. — Wlsn den 3. März i83/,. Alois Rubana, m. p. k. k. n. ö. Regierungs-Secretar. Z. /425. (3) Nr. 5709. Kundmachung. Concurs um d,e Stelle eines Verwalters und eines controllirenden AmtssHre,bers beider ob der ennsischen Prou. Zwangsarbeltsanssalt. Fürdle in llnz zu eröffnende ^wangsarbeitsan-ftalt für dle Pr»o>nz Oesterreich ob der EnnS und Salzburg «st die Stelle eines Verwalters und eines conlrolNrenden Amtsschreibers zu besez» zen. D,e Anstellung dttsev Beamten geschieht de» sinitiv, und sie haben sich auch rücksichtlichlhrer Entladung und Pensionirung all jener Be» filmmungen zu erfreuen, welche die Gesetze für Staatsbeamte feststellen. -— M»t der Verwal: tersstelle lss ein Gehalt jährlicher 800 fl. C. M., freie Wohnung in dem Gebäude oer Anstalt, Behcitzung und Beleuchtung, mtt der Bebien-ttung des controlllrenden Amtsschrelbers neben der unentgeltlichen Wohnung «m Gebäude der Anstalt, der Behe,tzung und Beleuchtung »m Gehalte von lährl. 6c>0 fi. C. M. verbunden. — Dagegen hat der Verwalter eine Caution von 6c»o st., der concrollirende Amisschreiber aber eine Caution von /^00 si. C. M. nach den für den Eautionserlag bestehenden Vorschriften zu erlegen. — Diejenigen, welche eine odn die andere dieser Bedienstungen zu erhalten wünschen, haben »hre gehörig belegten Gesu, che b«s Zo. 'April d. I. bei der k. k. Landesve« gierung zu Linz zu überreichen, und darin lnebejondere auch vollständige Rechnungskün-digkelt, und die Fähigkeit, obige Caution er, legen zu können, 0 e Competenten um die Verwaltersstelle aber auch Kenntnisse von dem Wesen solcher Anstalten, und techmsche Kenntnisse von den oarm vorkommenden gewöhnlichen Arbeiten nachzuweisen. — Von der k. k. Landesregierung Lmz am 11. März i«3H. Johann Nep. Höß, k. k. Neglerungs-Secrelär. 302 Ureisämtliche Verlautbarungen. Z. /j43. l.2) Nr. ^53. Kundmachung. Ueber Ansuchen der k. k. ^andesbau» Direction vom 3i. vorigen, Empf. 3. d. M., Nr. 882, w«rd hiermii zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß bis zur vollständigen Her-fteNung einer gemauerten Brücke zuNeumarktl eme Nothbrücke bestehen werde, welche aber nur bei einer Last von /^Zentner mit Slcker-heit befahrbar sein wird; es werden demnach alle Fuhrleute, welche über ^0 Zenten gela» dcn haben, durch die daselbst bestellte Aufsicht zur Abladung des Mehrgewichtes verhallen werden. -» K. K. Kreisamt Lalbach am l2. Apr»! ,63^. Ktcivt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen Z, ^ä9- (2) 3tr. 25ä6- Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Kram wnd bekannt gemacht, daß die zum Johann Pototschnik'fchen Verlasse gchöügen Effecten, bestehend in 4 silbernen Eßlöffeln, mehreren Kleidungsstücken, Gerathschaften und einigen Gemählden, den 26. April l. I., und allenfalls die darauf folgenden Tage zu dtn ge« wohnlichen Amtsstunden »m Hauie Nr. y, m der Eapucmer»Vorftadt, gegen sogleich baar zu erlegende Bezahlung versteigerung^weise werden hmt^ngegeben werden, ^achach am l5. April i33ä. Z. 428. (5) Nr. 2337. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krani wird kund gemacht, daß am 28. April l. I., im Hause Nr. 3, in d«v Polla, , na-Vorstadt, zu den gewöhnlichen Amtsstun-dc,i, die zum Franz Münzel'schen Verlasse ge-hörlgcn Fahrnisse, als: Prätl^sen, C'lnrlch« tungsstücke, Leibes- und Hauswäschc !c. wer> den versteigert werden. Laib ach am 5. April 1834. ^loo. (3^ Nr. HHLÜ- Von dem k. k. Ztadt- u>^d ?andrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Antun Ierina, gesetzlichem Ver, trctcr seiner minderjährigen Kinder Anton, Johann, Maria, Iosepha, Antonia, Theresia, Francisca und Alina, dann der Ioftpha Ienna, gcdornen Krail, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast, nach 0er verstorbenen Agnes Krail, die Tagsatzung auf dcn 26. Ma^ iÜ3/,, Vormittags um 9 Uhr, ^sr diesem k. k. Stadt- und Landrechte be- stimmet worden, bei welcher alle Jene, wclche an diesen Verlaß aus web immer für cincm Rccdtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgclcend darthun sollen, widrigens sie die Folgen dco tz. Li^ b. G. B. sich ftldst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 1. April iL3H. Z. /.3i. (3) Nr, 2236. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchie in Kram wlrd bekannt gemacht: Es sci über Ansuchen des vi-. Jacob Traun, als Anton Wuzelli'schen Verlaß-Curator, zur Erforschung der Schuldenlast nachdem am ig. Jänner d.I. verstorbenen Krelsamtskanzcllisten Anton Wu-zelli, die Tagsatzu^g auf dcn 26. Ma» i33^, Vormittags um 9 Uhr, vor dicscm k. k. Stadt-und kandrechte bestimmet worden , bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsqeltend darthun sollen, widrigcns sie die Folgen des §. 8,4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. La^ach den 1. April i334- Z, 429^ (3) Nr. 2338. Im Hause Nr. 99, in der Rosengasse, hier, werden am 2«. d. M., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und allenfalls Nachmittags yon 5 bls 6 Uhr, 'dle Anna Fok'schen Vcr-laßrffecten, als: Kleidungsstücke, Wasche, Einrichtungsstücke, Küchengerathe, Bilder :>,, öffeiitlich versteigert. Laibach am U. April l63/l. Antttliche Verlautbarungen Z. 43ä- (3) Nr. 473. Kundmachung. Die wohllöbliche k. k. oberste Hof.Post-Verwaltung hat sich gemäß Dccret vom 6. l. M,, Z. 2703 bestimmt gcfundcn, die während des letzten Winters eingestellt gewesene dritte wöchentliche Ellfahrt zwischen Wien und Triost nunmehr wieder in Gang zu scften. — Was mlt dem Belsatze zur allgemeinen Kennt-mß gebracht w'lrd, daß dieser dritte wöchentli» che Eilwagen vom i3. l. M. angefangen, jeden Freitag, Früh von Wicn nach Triest abgehen, und von dort am 24. l, M. zum erstenmal jeden Donneistag Abends nach Wicn rückkehren werde. — Von der k. k. illynschen Ober-Post-Verwaltung, Laibach den 12. April 183.4. 5a5 fremden - Nnipige der hier Angekommenen und Abgereisten. Den l5. April, Hr. Alexander Graf v. Stad-niki, k k. Kreiscommiffär, nach Görz. — Hr. Kaspar Pendel, Hanoclsmaim, und Hr. Titus Leva-kowski), Privater,- bcide von Grätz nach Trieft. Den ls. Hr. Ferdinand Briuic., Handelsagent; Hr. Rudolph Dillingcr, k. k. Hoskriegsraths.-Practi-cant, sammt Schwester Anna, und Hr. Abraham Stiernschanz, k. rußischer Civil-Gouvcrncur, alle drei uon Trieft nach Wien. — Hr. Carl Erner ^ Pri-va.^r, von Grätz nach Trieft. — Hr. Friedrich Walter, Privater, von Trieft nach Vratz. Den l7. Hr. Wilhelm Fullecton, Privater, lwo Hr. Eduard Gard,.^, englischer Edelmann; beide von Trieft nach Gratz. — Hr. Wilhelm Graf v. Orsich, Privater, von Agram nach Trieft. — Hr. Zcno Graf v. Saurau, k. k. Gubernialrath und wirkl. Kämmerer, samml Frau Gemahlinn und Dienerschaft , nach Wien. ______ 3. äö7. 2 um 9 Uhr, der licita-tnmsweise Verkauf des magistratllchen Zins-getrcidcsvom Jahre ^LZZ/ am Nachhause ^ttt finden, wozu dle Kauftustlgcn z^l erscheinen Dus gcdachce Getrelde besteht m: Metzeii? Maß Wntzcn...... 1 z2 .5>>.'ln...... ^ 20 Hl'se ....... l/z 22 Hcidcn...... /, 2.) Hobcr...... 179 ^ Spunihaar ..... 5o ^. Pfd. Stadtmagistrat Laibach am n. Apnl Z- '^7. (') Nr. /zig. klcitations , Edict. Das k k. Idrianer Quecksilber-Bergwerk >n Klam-bedarf für das kül'fcige Milltar/cchc t3)5 cme Parthie weißer, mit Alaun gearbei^ tttcr Schaf- oder Hammclfelle von 14000 ^lück, und eine Parthie brauner, mit Gär-bcrlohe für keinen Fall aber mir Sumak gearbeitete, Felle vl?n 5600 Stücken. Die Ncicatwn dieser Lieferung wird auf ten 16. Juni d. I. festgesetzt, und glelchzeitlg bei der k. k. Bergw. Prod. Vcrschleiß-Direc-ticn in Wicli, bei dem k. k. Dberbergamte zu Klagcnflirt, Utid bei dem k. k. Bergamte m Idria um 9 Uhr Früh abgehalten, bei welcher die Mustcrfclle vorgewlcscn werden. Die Bcdingmsse sind folgende: 1.) Jeder iilcitcmt hat vor der Licitation (die nach dem Wunsche der Licferungslustigcn auch in kleinen PlU'thien abgetheilt werden l^nn) ein Ncugcld von 200 fi. C. M. baar zu erlegen , welches Jenen, die kcme Lieferung ersieh.n, gleich nach vollzogener Versteigerung ausgefolgt weiden wird. 2.) Bleibt der Lieferant für die erstandene Menge gleich nach Unterfertigung des Ll-citations-Protocl?lls verbindlich, dessen Ratification aber dcr hochlöblichen k. k. allgemeinen Hofkammer vorbehalten. I.) Zu dem Eont'.acts>nstrument hat der Elsicher den classcnmä^igen Stämpel zu stellen. /;.) Von dcr erstandenen, in Geld berechneten Fellmcnge hat dcr Lieferant die Eauc tlon mit entfallenden 10 0^0 bar zu erlegen, und daher den, auf das zurückbehaltene Va-dium dicßfalls noch zu ergänzenden Betrag baar zu ersetzen. 5.) Die Größe der mit Alaun ausgear, betteten weißen Bmdfcllm muß von der Art sein, daß jedes dcr ganzen und nicht durchlö-chertcn Felle dcr Mitte nach gemessen, wenigstens 22 Wiener Zoll Langen» und Breiten-maß enthalte; Felle mit ein oder zwei Löcheln müssen ein größeres Langen- oder Brcitenmaß enthalten; Felle mit mehreren Löchcln, oder delen Haarseite Ritzen oder Beschädigungen ha» ben, werden nicht angenommen. Große Felle werden angenommen, doch wird für selbe keine größere Vergütung, wenn sie auch zu eincm doppelten Bund geeignet wären, als für einfache geleistet. Kleine Felle, die das bedungene Maaß nicht haben, oder steif, oder mit Fettflecken behaftet sind, werden als unbrauchbar zurücke gewiesen. Die braunen, mit Garberlohe ausgearbeiteten Felle müssen der Mitte nach, wenig, stens 23 Wiener Zoll messen. 6.) Dle Lieferung der Felle, wofür der Preis auf die vollständige Stellung derselben an Ort und Stelle nach Idria bemessen wird, hat dergestalt zu beginnen, daß an weißen Fellen Zciao, und an braunen 1000 Stücke l.s.!g? l2' Amts-Vlatt Nr. 47' d. ig. April i8Z4.> 3oH Kens bis En1>e August d. I., nach Idria gelangen, und das übrige Quantum mit liuoa Stück weißer Quecksilber« und /^oo Stück braunen Zmnober-Bindfellen rom October d. I. angefangen, in gleichen drei Monatsraten bis 3l. December d. I., abgestellt werde, so, daß mit 3o. Tage eines jeden der 3 Monate die ratenweise Stellung der Felle gehörig vollzogen, und bis 3,. December d. I. vollendet sei, widrigens Das BerZamt gleich nach Verlauf einer jeden, für obige Lieferung bestimmten Frist, wenn die bedungene Fellan-zahl am bestimmten Tage zu Idria nicht eingetroffen sein wird, wenn es auch nicht ln Verlegenheit mit Fellen ware, ohne welicter Ermahnung ermächtiget ist, sogleich auf Kosten und Gefahr des Contrahentcn, die Felle um was immer für emcn Preis zu erkaufen, für dlesen neuen Ankauf Frlsten zu bestimmen, und einen Vertr ^ auf Rechnung dcs con-tractbrüchigen Lieferanten neuerdings mit wem immer abzuschließen, und sich für die allfalltg höhern Kosten, und für d:e sich etwa zum Nachtheil dcs Aerars ergebene Prcls-Dlfferenz an der Eaucion sowohl, als auch an den übrigen Vermögen des ^onlrcchentcn zu erholen. Sollten aber auch keme solche höhere Kosten, oder keine solche Preis? Differenzen dem Aerar zu ersctzen sein, so bleibt die Caution dennoch jedesmal verfallen, sobald cr, Contra-hent, seine Contracts-Verbmdlichkctten in was immer für emcm Puncte nicht erfüllt. Dem Lieferanten bleibt cs unbenommen, das ganze Quantum der Felle auch früherem« zuliefcrn. 7.) Die Felle werden zu Idria, in Gegenwart der mit diesem Geschäfte beauftragten Beamten durch Sachkundige untersucht/ wobei es dem Lieferanten freisteht, von seiner Seite Jemanden zur Uebcrgabe der Felle zu bevollmächtigen, und die nicht qualttatmaßig befundenen zurückgewiesen, und bleiben zur Disposition des Lieferanten liegen. 6.) Nach jeder Lieferung wird gegcn clas, senmäßlg gestampelte Quittung der Betrag so< gleich ausgefolgt werden. 9.) Nachträgliche, selbst günstigere Anbote werden, wenn das Protocol! gefertiget sein wird, nicht angenommen. lo.) Der nicht m eigener Person licitirt, hat sich mlt legaler Vollmacht semes Mandanten vor der Licitation auszureisen, und das Vadium zu erlegen. Vom k. k. Bcrgamte Idria am io. April zL3^ 3. ä27- (3) Vor dem k. k. lu^licio clele^ato müit. mixn, in Illyrien und Inncröstcrreich haben alle Jene, welche an die Verlassenschaft der, den 17. März 18)4, zu Laibach, ohne Testament mit Zurücklassung vier großjähriger Km-der nn Pensionsstande verstorbenen Frau Haupt« mannswitw,', Elisabeth Schweitzer, entweder als Erben oder als Gläubiger, und überhaupt aus was immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, ihr Necht binnen sechs Wochen bei diesem General-Militär« Gerichte so gewiß darzuthun; widrigens nach Verlauf dieser Zelt die Abhandlung und 3in< antwortung dieser Verlasscnschaft an Denjenigen, welcher sich hierzu rechtlich wird ausgewiesen haben, ohne weitcrs erfolgen wlrd. Grätz den 3. April 1834. Z. 44«. (Z) Zehe», t-Verpachtung. Vcrmö^ höhlrer Bewilligung werden am Z. Mai iL3^ Vormittags um 8 Uhr in der Amtekanzlel der s. s. ReligionSfondsherrschafc Sittich, d»e Garben-, Jugend-, Sack- und Ctdäftfcljshente von nachstehenden Gemeinden, alS: Hcockend^rf, I^1,ll«^ul1«^ Kol-c:^!!^» ^ Vli, Oblr- u^d llnlerprapre^he, Mau-stal, ä^l^oi^l., ^I^Ilo^nlle, 8cllimn0lili,9 und Illid) Volkectlljls ^ Ilienillinx und ?l^> 1>ill, St. Irgen und Drei', ^cslii, Großga.' bee, Dobrauxa, Pristauza unb Pokainza, Dol-. Iosiavass, Pungart-, SngOrilza , Fitsc]j; Skoilc, Pokainza unb Brc^, Kumpolle, Ar-tischavass, Verhnollü, Outlet)/ ilrib, Go- renv^l-^li) Bresolntz und 8l^li»n, (Hliml^läc!ic: UNd V(^«(lllll0) ^l'.lt,!iLN7.O) ^I^N^5i)I^ 0^ totsallvci-cli und I>l-ilN5in zu-stehenden ^lnstandsreckte ent-veder sogleich b<-. der Versteigerung, oder binnen den nächsten sechs Tagen so gewlß Gebrauch zu machen, als die Zeyente widrlgens dem bei der Versteigerung verbliebenen Meistbleler m Pacht überlassen würden. — K. K. Verwalcungsamt S>ittlch am g. April ,83ä« vermischte V'erlauzbHrnugsN. 3. 4^5. (») I. N t. 5^. (5 d i c s. '^on drm Bcziltssserickte der Herrschaft Wei. rclderg wird dlemir del^rlnt gegedcn: Es se« uver Ansuchen d«r Hrau Ka'.hanna Skrcc, gedols.tn 3o5 v. hallerau. zu 3andstraß, im eigenen Namen, und alS (Zcss>onär:n„ oer Glis.,beth v. halierau, in oie executive Verweigerung der, dem Johann und Anton Pcuhnig von Selio Oehorigen, dem Grundduchü^mte dcS lodl. Guis Weixelbach dicnfi» b^ren, auf »^Ua ft. (5. M. geschätzten zwei halb° duben. dann ocs auf 2^7 st. 3 tr. M. M. bc« lheuerten MobilarS, punc^ schuldigen 6» st.^okr. und ,26 fl. 3lH kr. c. 8. c. g«lLl>Uqct, zu d^sem Onte drei Ta^s^yungen, als: l-?. M^i, ,7. Juni und 17. Juli iU54, jedeömal Vormitlagg »o Uhr, in I^aco ^LeNo, mU dem V^isc>5e anberciuml, daß, wenn die Realttätcn uni> das Mobilare bei der ersten und zwenen Ft'lblelungstagsavunz nicht um den Hchätzungsivecih angcblachc liecoen tonnte, selbes bei der drillen auch unler tem» selben hintanaegeden rrerde. Die Küuftustiqen rrerden ,ur zahlreichen Er« f^einung mit dem BeUahe e«ngelade Ordnung der dleßjährigen fünf Ba-dctouren folgendermasscn Stall haben: Dle erste Tuur vom i^. M für ein warmes Bad in k^lpf. Wanne i9 kr. <3) fürein warmes Vad ln hölj. Wanne 14 kr. t') für e:n kaltes Bad im obern Ursprung? 4 kr. g) füc die Füllung eines Elmerfaffes m»t Badwasser ........ 4 kr. 3o6 K) für den jedesmaligen Gebrauch eines Bad-Hemdes oder MaitclS . . . . 4 kr. i) detto detto emes Badebemkleides oder Lem-toches.........2 kr. ^) detto detto emes Handtuches . z kr. I) füreinvollständlgesfelnes Netttaglich,6 kr. m) detto detto ordmares detto . . /^ kr. n) an Stallgeld für zwei Pferde nebst Wa« genunterbringung tagllch ... 3 kr. Bei dieser Gelegenheit wnd auch zur all« gemeinen Kenntniß gebracht, daß jene armen Kranken, welche den unentgeltlichen Gebrauch des Tobelbades mtt oder ohne Unterkunft und Verpflegung zu erhalten wünschen/ ihre mit den ärztlichen und Dürftigkeltszeugmssen belegten Gesuche längstens bis ,. Mal d. I.,bei der steiermärkljch ständisch Verordneten Stelle einzureichen haben, widrigens auf später nn« kommende Gesuche knne Rücksicht genommen werden wird. — Gray den 7. April 18)4. Tobelbad - Zimmer zu vermiethen. Im freiherrlich von Mandek'schen Gebäude im Tobelbade sind Zimmer für alle Bade« Touren um die tariffmaßlgcn Zinse ,;u vernne-then. Auch können Vadegatte mtt Betten und Bettzeug uw die festgesetzten Prelse bcdlint werden. Beliebige Anfrage am Hol,platze, Nr. 2, im ersten Stocke, bei Ignaz Dlssauer. 3- 452. (2) """ Getreid - Verkauf. Bei der Herrschaft Eunneqg sind mchr^re Hundert Millmge Weitzen/ Ki)ln, G.llleund Hirs, im Ganzen od«r parlhisnweise, gegcn gleich bare Bezahlung taqllch zu verkaufen. Kaustustige wollen sich gefalligst hleramls anmelden. Verwaltungsamt der Herrschaft Sonnegg an iä. April i83ä- Z. ä5Z^ (3) Lici. tati 0 ns - A n z e, g c. In dem Hofmaim'schen (gewesenen Ber-tilchcn) Hause, in der Herrngasse Nr. 216, im zweiten Stocke, werden D i en st ag s am 22. April 1634, von 9 bis 12 Uhr Vor-lmttags, und nöthigenfalls auch Nachmittags mehrere Zimmereinrlchtungsin'lcke, als: Kasten , Tische u.dgl., da:m Bettgewand und verschiedene andere Gerathschaften an den Mcist-dirtenven gegen soglelche baave Bezahlung hint< angegeben werden. Wozu Kauflustige zu er.-sche inen eingeladen werden. 3. 4'7- (3) NithograWischK Anzeige. In der ^,lhogravh,e ^ 0 sa l» a^,ss e'' at. (^omp.) so wie »n der Edel v. Kl elnmay r'st'?n Buchhandlung, sind llthugraphirte Bilder der Heiligen, mit darauf Bezug habenden biblischen Stellen, in kr a iner lsch e r Sprache, zu haben. Ein Paquet zu 12 Stück kostet schön illuminirt 12 kr. Da sich diese Bilder sowohl für Gebelbücher als zur Vtrtheilurlg an die stelae Gchul» jugend eignen, so sieht die Verlags-^lh^ra, Phie, auch ln Hinsicht deS b»3igen Pvelfts, einer geneigten Abnahme entgegen. Ferners »st zu haben: Ansicht der Etadt laibach, Rosc-.'dich, Wechselblanquecs is. In F. A. Edlen v. Kleinmayr's Buchhandlung in Laibach, neuer M^ , Nr. 22l, ist als ganz neu zu haben: Livische und romantisck)e 3^ h ^3 ^ HR H^ ^ 8^ HI N»M A D^I ^ ^ VT M ^ b» Hugo's vom Schwarzthale. Groß »2. (2i3 Seiten staif) in niuem Umlchlage dlosH. 1 st. Vollständiges für Prediger und Katecheten. Von HNich^ol Danber. 5t?r Vano. Dritte verbesserte Auflage. 1 st- äo kr. C,M. NeHpbnch ^ev Chemie. ooll,?ol,di'Ze m Auszüge mir Zusätzen und Nachtrage» aller neuern Entdeckungen und Ersindungen für Aerzte, Apotheker, Fabncanten :c. Peardeitei von Drafessar W- F. Oisenbach. MI? Drofessar G. U. Wering. In orei Bänden. Mit Sceintafeln. Suttgart, 1622. Bvoschirt 9 fl< E. M. WDM An die Bewohner der k k. Vrov. Mauvtstadt N»t vnch und sämmtliche UreiKMsassen. Wer Zustand, in dem sich die in der Nacht vom i4. auf den i5. d. M., durch Feuer verunglückten Insassen des Dorfes Mannsburg befinden, ist bedauerungswürdig, und wenn sie gleich der Vorwurf der Ver-nachläßigung der Versicherung ihrer Gebäude trifft, so verdient doch ihr gräßliches Unglück, welches sie für die Zukunft gewiß der Ermahnungen lhrer Obrigkeiten empfänglich machen wird, das tiefe Mitgefühl ihrer Nebenmenschen. Der in der gesagten Nacht bekanntermassen geherrschts außerordentliche Sturmwind machte jede Rettung der an dem Windzuge gestandenen Gebäude unmöglich; kaum und mit Lebensgefahr konnte das Vieh, und . dieses nicht ganz gerettet werden. l Die auf einmal mit ihren Familien so zu sagen heimathslos Ge- wordenen können jetzt nur bei ihren glücklicheren Nachbarn, deren Gebäude dem Luftzuge entlegen gewesen, dadurch von der Flamme verschont geblieben sind, Obdachs und viele auch nur da Nahrung finden. Der Schaden, den diese Unglücklichen erlitten, ist, bevor solcher durch die eingeleitete Untersuchung konstatirt wird, auf wenigstens 60000 st. anzunehmen. Es herrscht Mangel an Ledensmitteln, das mit Lebensgefahr Gerettete, für den Landmann so unentbehrliche Vlch, steht ohne Nahrung. Seine fürstbischöfliche Gnaden haben zwar bereits zur Steuerung der augenblicklichen Noth 30 Centner Heu und 5? Milling Hirse; der Herr Inhaber der Herrschaft Flödnig Franz Freiherr v. Lazarini 20MK-linge Huse, der Herr Andreas Mallitsch, Christian Kanz und Simon Iallen 100 Centen Heu, der Herr Joseph Seunig 45 Mirling Getreid, und der Herr Franz Schidan, vnlgo Samuda, eine Fuhr Klee nach Mannsburg abgegeben, und die nächsten Bezirksmsassen der Umgebung Laibach's haben, durch die Verwendung des Herrn Bezirks-Commissärs v. Possaner die dazu erforderlich gewesenen Transportsmittel unentgelt- -lich beigestellt; doch damit ist noch bei Weitem nicht geholfen. Das Kreisamt hat sich, sobald es sich um Unterstützung wahrer Dürftiger handelte, noch niemals vergebens an die edlen Bewohner der k. k. Prov. Hauptstadt Laibach verwendet, es ersucht, es bittet Sie, eilen Sie der Lage dieser schrecklich Verunglückten zu Hülfe. ^ Der Stadtmagistrat wird jede Gabe an Naturalien, die hoch-wurdigen Herren Stadtpfarrer jede Spende an Geld mit innigstem Danke übernehmen, das Kreisamt sorgen, daß Alles in Gegenwart des Herrn Ortsseelsorgers und Gemeindevorstandes zur gewissenhaftesten Vertheilung lediglich an Jene gebracht werde, die Ihres Mitleidens, Ihrer Gute vorzugsweise würdig sind. K. K. Misamt Lgjbach den 17. April 1824. Joseph Fluck, k. k. Gubernialrath und Kreishauptmann.