1535 Amtsblatt zur Laibacher Zeituna Nr. 315. Dinstag den 22. September 1874. ("8—1) Nr. 607». Rinderpest. Mit Bezug auf die hierämtliche Kundmachung vom 13. September l. I., Z. 6011, aus Anlaß des Rindcrpcstauöbruches in Wisaiz werden noch die zur k. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschee gehö-.-igen Ortsgemeinden Videm, Großpölland, ^roßlcischiz, dann von der Gemeinde Malgern die Ortschaften Kletsch, von der Gemeinde Auersperg bie Ortschaften Kleinlaschiz und 3iaschiza und von der Gemeinde St. Gregor die Ortschaften Unter-podpolane, Finkovo uad Gutouc in den Seuchen-3"nzdezirk einbezogen. Was hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Nudolfswerth, am 20. September 1874. Der l. t. GeziltShauftlmann: Gkel. (438^3) ...... Nr6. 104. Rinderpest. Aus Anlaß der in der Ortschaft Wisaiz, Ge-Nchtsbezirk Seisenberg, und in der Ortschaft Po-lutschendorf, Gerichtsbezirl ^tudolfswerth, auögebro-chenen Rinderpest finde ich iul ganzen Bereiche ^' k. k. Nezirlshauptmannschast die Abhaltung ^un Vichmärlten bis auf weiteres zu untersagen, was hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht Rudolfswerth, am 17. September 1874. Der l. l. BezirtslMplmntm: Ekel. (437-3) Nr. 6104. Rinderpest. Aus Anlaß der in der Ortschaft Pototschen-borf, Ortsgemeinde Preöna, am 16. September l. I. "umgebrochenen, amtlich constaticrten Rinderpest wird ^l Seuchengrenzbezirk festgesetzt, wie folgt: 1- Aus der Bezirlöhauplmannschaft Rudolsswcrth werden in den Seuchengrenzbezirk die Ortsge-meinden: Hönigstmi, Preöna, St. Peter, Weißkirchen, Brusniz, St. Michael, Stopit, Töplrz, Pöllandl, (iermosnic, RudolsSwerth, Neudegg, Treffen, Haidoviz und Hof einbezogen; 2. in der k. k. Bezirkshauptmannschast Gurk-seld die Ortsgeuieinden St. Margarethen, St. Kanzian, St. Bartholmii und die Pfarre Obernassenfuß; 3. in der k. k. Bezirkshauptmanschaft Tscher-nembl die OrtSgculeinden Suhor, Loauiz, Radovica, Rofalniz und Mottling; 4. in dem k. t. Gezirtsamte Kostanjevac die an ben Gorianzberg angrenzenden Ortschaften. Für den Seuchengrenzbezirk treten die Bestimmungen des § 27 des Gesetzes vom 29sten Juni 1868, Nr. 118 R. G. B., und des Gesetzes zu diesem Paragraph des h. Mimsterial-Erlassesvom 7- August 1868, Nr. 119 R. G. B., in Wirksamkeit. Nudolsswerth, am 17. September 1874. Der l. l. Vczirlshauplmanl,: Gkel. (432d—3) " - Nr. 4058. Kundmachung. Von der k. l. Finanzdirection für Kram wird ^ur Kenntnis gebracht, daß im Kronlande Kram le in der Kundmachung vom heutigen Tage, "' 4"58, aufgeführten, durch das Amtsblatt der ^arbacher Zeitung" vom 19. September 1874 i.^ 1^ ^"'"ts bekannt gegebenen Weg-, Brücken-«no Wassermauthen . am 28. September 1874 Versteigerung in Pacht Lcnbach, anr 19. September 1874. (439-3) Nr. 53. Diurmst. Beider t.k. Bezirkshauptmannschaft in Stein wird ein Diurnist mit dem Taggelde von Einem Gulden sogleich aufgenommen. Die Bewerber haben sich über tadellosen Lebenswandel und über ihre bisherige entsprechende Verwendung im Manipulationsdienste auszuweisen. K. k. Bezirtshauptmannschast Stein, am 16. September 1874. (405—3) Nr. 554. ^ Mädchenlehrerin. Die Stelle einer Mädchcnlehrerin in Mottling mit dem Iahresgehalte von 400 ft. und Genuß freier Wohnung ist zu besetzen. Gehörig documentierte Gesuche wollen biS 10. Oktober 1874 im Wege der vorgesetzten Behörden beim Ortsschulrathe in Mottling überreicht werden. K. k. Bezirksschulrath Tschernembl, am 27sten August 1874. (441—2) Nr. 7362^ Bekanntmachung. Das Schuljahr 1874/5 beginnt am hiesigen k. k. Staatsgymnasium mit dem hl. Geistamte am 1. Oktober. Die Anmeldungen finden am 28. und 29. September in der Gymnasialkanzlci, für die dem Gymnasium bereits angehörigen Schüler auch noch am 3 0. September statt. Neu eintretende Schüler melden sich in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter, weisen sich mit dem Taufscheine aus und zahlen eine Aufnahmstaxe für den Lehrmittelfond pr. 2 fl. 10 kr. Außerdem zahlen alle Schüler dcS Gymnasiums einen Bibliotheksbeitrag von 30 kr. gleich bei der Ausnahme. Die schriftliche Aufnahmsprüfung für die erste Klasse sindct am 30. September statt. Die Tage der übrigen Prüfungen werdcn später bekannt gegeben werden. Laibach, am 19. September 1874. K. k. Vynnlnjwldireclion. (445—1) ' Nr. 2041 Schnlenanfang. An der k. k. Lehrerbildungsanstalt und der damit in Verbindung stehenden Uebungsfchule zu Laibach beginnt das Schuljahr 1874/5 mit dein hl. Geistamte am 1. Oktober. Die Anmeldungen neu eintretender Zöalinae und Schüler findet am 28., 29. und 30. September vormittags in der Directionskanzlei der k. k. Lehrerbildungsanstalt statt. Zur Aufnahme in den ersten Jahrgang der Lehrerbildungsanstalt wird das zurückgelegte 15te Lebensjahr oder die Bollendung desselben im Kalenderjahre, Physische Tüchtigkeit, sittliche Unbescholtenheit und die entsprechende Borbildung gefordert. Außerdem sind einige musikalische Vorkenntnisse erwünscht. Der Nachweis der Vorbildung wird durch eine strenge Aufnahmsprüfuug geliefert. Die Aufnahmsprüfung zum Eintritte in den ersten Jahrgang erstreckt sich auf nachstehende Gegenstände: Religionslehre, Unterrichtssprache, Geographie und Geschichte, Rechnen, geometrische Formenlehre, Naturgeschichte, Naturlehre. Bei der Anmeldung ist beizubringen: a) das zuletzt erworbene Schulzeugnis; d) der Tauf- oder Geburtsschein; o) ein Gesundheitszeugnis. Neu eintretende Schüler haben sich in Begleitung ihrer Eltern oder deren. Stellvertreter unter Vor- weisung des Tauf- oder Geburtsscheines und all-fälliger Zeugnisse (Schulnachrichten) zu melden. Auch die der Lehranstalt bereits angehörigen Zöglinge und Schüler müssen sich längstens bis 3 0. September Persönlich oder schriftlich melden. Die Tage der Aufnahms- und Wiederholungsprüfungen werden später bekannt gegeben werden. Laibach, am 19. September 1874. Direction der k. k. Lehrerbildnngsan^all. (444—1) "Nr^103. Schulenansang. An der Lehrerinnenbildungsanstalt und der damit in Verbindung stehenden Uebungsschule zu Larbach beginnt das Schuljahr 1874/5 mit dem heil. Geistamte am 1. Oktober. Die Anmeldungen neueintretender Zöglinge und jener Schülerinnen, welche in die erste, zweite oder dritte Klasse der Uedungsschule einzutreten wünschen, finden am 28., 29. und 30. September nachmittags in der Directionskanzlei der k. k. Lehrerbildungsanstalt statt. Zur Aufnahme in den ersten Jahrgang der Lehrerinnenbildungsanstalt wird das zurückgelegte 15. Lebensjahr oder die Vollendung desselben im Kalenderjahre, Physische Tüchtigkeit, sittliche Un» bescholtenheit und die entsprechende Vorbildung gefordert. Außerdem sind einige musitalische Vor-tenntnisse erwünscht. Der Nachweis der Vorbildung wird durch eine strenge Ausnahmsprüfung geliefert. Die Ausnahmsprüfung zum Eintritte in den ersten Jahrgang erstreckt sich auf nachstehende Gegenstände: viellgionslehre, Unterrichtsfprache, Geographie und Gefchichte, Rechnen, geometrische Formenlehre, Naturgeschichte, Naturlehre. ! Bei der Anmeldung ist beizubringen: ii) das zuletzt erworbene Schulzeugnis; l>) der Tauf- oder ! Geburtsschein j o) ein Gesundheitszeugnis. ^ Neu eintretende Schülerinnen haben sich in i Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter unter Nachweisung des Taus- oder Geburtsscheines, allfälliger Zeugnisse (Schulnachrichten) zu melden. Auch die der Lehranstalt bereits angehörigen Zöglinge und Schülerinnen müssen sich längstens ibis 30. September persönlich oder schriftlich ' melden. Die Tage der Aufnahms- und Wiederholungsprüfung werden fpäter bekanntgegeben werden. , Laibach, am 19. September 1874. Direction der k. k. Lehrerbildungsanstalt. ^7^5 ^Mldmachlmg. Die Lieferung der Apothekenartikel oder sogenannten ärztlichen Bedürfnisse zweiter Gattung der Glas- und Erdgeschirre, des Petroleums, " Torfes, die Reinigung und Ausbesserung der Kranken-Leibes- und Bettwäfche, die Remigung und Wafchung der Roßhaar-Matrazen und Kopfpolster, dann das Rasieren und Haarschneiden der Kranken sowie die Verführung der Todten beim obigen Garnisonsspitale wird vom 1. Jänner bis Ende Dezember 1875 sichergestellt werden. ! Vom 21. September 1874 angefangen wer- , den in der Spitalö-Verwaltungskanzlei die näheren ContractSbedingungen zu jedermanns Einsicht aufliegen und die zu leistenden Vadien bekannt gegeben werden. i Die versiegelten Offerte müssen längstens bis 25. September 1874, vormittags 10 Uhr, bei der Garnisons-Spitals-verwaltung eingebracht werden. j Laibach, am 18. September 1874. Die Verwaltungocommijsion des k. k. Var< nisons.Spitals Nr. 8 zn jaibach.