zur Laibacher Zeitung. .H/ 33. Dinstag den 2s. Februar 18^l3. Eliubernial - Verlautbarungen. Z. 2l3. (3) Nr. 3245't. Verlautbarung. Vom Beginn des Schuljahres 18"/^ sind nachstehende kärntnerische Studentcn-Sti. pcndien wieder zu besetzen, als: 1. Das vom Georg Bisthumcr, gewesenen Pfarrer zu Ra-denthein und Lisercgg erriä)tcte Stuoentcnsti-pendium, im dermaligen jährlichen Ertrage von 16 fl. C M. — Dieses ist bestlmmt: u) für Studierende, welche mit dem benannten Stifter zunächst blutsverwandt sind, und unter diesen vorzugsweise fur solche, welche von den nächsten Gerwandten desselben, Namens Maria Pirkerm oder Amthoferin, verwitwete Glaserin und Klampfen« zu Millstatt, abstammen; i>> in deren Ermanglung aber sodann nur für studierende arme Knaben auS der Pfarre Millstatt, unter denen jedoch jene, welche Söhne armer Herrschaft Millstätter Unterthanen sind, den Vorzug haben. — Der Stiftungsgenuß ist auf kcinc Studienabtheilung beschränkt. Das Verleihungsrecht gebührt diesem Gubcrnium.— 2. Bei der von Weiland Ihrer k. k. Majestät der Kaiserinn Maria Theresia mittels Urkunde 6llo. 12. März 1770 allerhöchst bestätigten Eberndorfer Studentcnstiftung ist der vierte, fünfte und sechste Platz, jeder derselben dermalen im jährlichen Ertrage von 12 fl. 8 kr. C. M. Diese Stiftungsplahe können von der Normal schule angefangen und sodann während der ganzen Studienzeit und in jeder Studienabthcilung genossen werden. - Zum Genusse derselben sind vorzugsweise Söhne herrschaftlich Eberndorfcr Unterthanen berufen, übrigens muß aber der Stipendiumswerbcr der windischen Sprache fündig seyn und sich darüber ausweisen. — Das Vcrleihungsrccht gebührt der Herrschaft Eberndorf. — 3. Dcr, zweite, Bartholomaus Hoin-schitz'schc Stiftungsplatz, im dermaligen jährli- chen Ertrage von 54 fl. 22^ kr. C. M. — Zum Genusse desselben sind berufen: a) vorerst Verwandte des Stifters; k) dann aus der Perger Pfarre, jedoch nicht aus dem Markte und Burgfried Greifenburg gebürtige Studierende; bei deren Abgang c) fcrners jene, welche aus den Pfarren Griffen, Heimburg, St. Stephan, St. Agnes und St. Peter; cl) dann auch jene, welche aus den Pfarren Pirk, Prebelstorf, Eberndors; o) endlich bei deren Abgang jcnc^ welche aus den nahen Ortschaften derselben gebürtig sind, jedoch stets Kärntner seyn müssen. — Das Pra'scntationörecht gebührt dem jeweiligen Stadtpfarrer zu St. Egydcn in Klagenfurt. Der Genuß ist auf keine Studienabtheilung be° schrankt. — 4. Die vereinte Mathias Herzog'-und Lucas Perkonig'sche Studentenstiftung, im dermaligen jährlichen Ertrage von 19 fl. 27 kr. C. M. — Diese ist bestimmt vorzugsweise für Studierende, welche mit einem dcr obbenann-ten Stifter, nämlich dem Mathias Herzog, gewesenen Dcchante zu Völkermarkt, oder dem öu-cas Pcrkonig, gewesenen Gastwirth zu Völkermarkt, verwandt sind. Dcr Stiftungsgenuß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt. — Das Verlcihungörecht gebührt dem jeweiligen Prod-sten zu Wölkermarkt. — 5. Das Johann Georg v. Iaurüsch'sche Stipendium, im dermaligen jährlichen Ertrage von 3 si. 42 kr., C. M. Dir-stö ist bestimmt für arme, in Kärnten gebürnge Jünglinge, die sich im Studieren befinden, und dem geistlichen Stande zu widmen gedenken, daher d^r Genuß dieser Stiftung mit Beginn dcr philosophischen Studien anfangt, und sür jene damit bcthciltcn Studierende, welche sich dem geistlichen Stande widmen, bis zur Erreichung dcr Priesterweihe, oder bei Religiösen bis zur Ablegung dcr Profession fortdauert, welche aber zu diesem Stande keine Lust haben, mrr Austritt aus dcn philosophischen Studna auft. t24 hört. Das Verleihungsrecht gebührt diesem Gubernium. — 6. Bei der vom Johann Machlas Freiherr« v. Koller, gewesenen k. k< Rache, errichteten Studentenstiftung der erste und dritte Platz, wovon jeder dermalen im jährliches Ortrage von 15 fl. C. M. steht. Diese sind bestimmt vorzugsweise für mit dem besagten Stifc tcr verwandte Studierende, in,deren Ermanglung für Studierende überhaupt. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt. — Das Verleihungsrecht gebührt den Erben des obgedachten Stifters, nach deren Absterben aber diesem Gubernium. — 7. Da5 vom Johann Kometter, gewesenen Pfarrer zu St. Margarethen ob Weidisch, errichtete Stl»-dentenstipcndium, im bermaligen jährlichen Ertrage von 17 si. 13 V. kr. C. M. ^- Dieses ist bestimmt vor aNcn für studierende Verwandte des Stifters, in deren Ermanglung sodann für studierende Söhne von Unterthanen der Herrschaft Viktring. Dieses Stipendium kann nur bis zur Vollendung der ersten Humanitäts-claffe (Poesie) genossen werden. Das Verlei-hnngsrecht gebührt diesem Guberuiun-l. — 8. Die von dem Thomas Kuralt, gewesenen Pfarrer und Dechant zu Paternion, errichtete Studcnten-stiftung, dermal im jährlichen Ertrage von 13 si. 52 kr. C M. — Diese ist bestimmt für arme eheliche Söhne von den Verwandten des Stifters oder aber von Bürgern oder Bauern in dem Pfarrbezirke Paternion. — Der Stiftungsgenuß ist beschränkt auf sechs I«hre durch die untern sechs lateinischen Schulen und kann höchstens noch auf weitere zwei Jahre, jedoch nur aus erheblichen Ursachen ausgedehnt werden. Daö Präsentationsrecht übt der jeweilige Besitzer der Herrschaft Paternion, gemeinschaftlich mit dem jeweiligen Pfarrer Zu Pa« tonn'on aus. — 9. Die von der Fiau Ursula Anna v. Mttnih, bebornen v. Krichdaum errichtete Studentenstiftung, im dermaligcn Ertrage vo.n 27. fl, C, M. Diese ist für Studierende, welche in Kärntcn geboren sind, bestimmt, jedoch hat der Sliftling die Verbindlichkeit, in der vormaligen Iesuitenkirche St. Peter und Paul Zu Klagen fürt auf dem Chore bei dcr Wusik mitzuwirken. Das Verleihungsrecht gebührt diesem Gubernium. — 10. Zwei Millstätter Stipendien, jedes derselben im dermaligen jähr-lichen Ertrage von 30 fl. C. M. — Tieft sind bestimmt für Schüler der deutschen Schulen, insbesondere aber für Millstätter Trivialschüler und können auch während der Gymnasialstudien, jedoch nicht wekrr gen offen werden. Das Prasei,- tationsrecht gebührt der k. k. steyermärkisch-illy-rischen vereinten Camera!'Gefallen-Verwaltung zu Grätz, als Repräsentanten der Staatöherr-schaft Willstatt. — 11. Das vom Johann Nagele, gewesenen Gymnasial-Präsecte zu Klagen« fürt, errichtete Stipendium, im dermaligen jährlichen Ertrage von 12 st. ^7 V. kr. C. M. — Dieses ist bestimmt für einen wohlgesitteten, fleißigen, armen und in Klagenfurt gebornon Studierenden, und kann nur wahrend der Gymnasialstudicn genossen werden. Die Verleihung gebührt diesem Gubernium. — 12. Das vom Niklas v. Ncudiffer errichtete Stipendium, im dermaligen jährlichen Ertrage von 15 fl. 13 kr. C. M. Dieses ist bestimmt für studierende Blutsverwandte dc5 Stifters, jedoch nur bis einschließig des vierten Grades. Wenn der letzte Studierende Blutsverwandte des vierten Grades verstorben seyn würde, hat nach dcr weitern Verfügung des Stifters das Stiftungscapital ganz und vollständig dem Pfarrgottcshause St. Stephan im Gailthale gegen die ausdrückliche Bedingung zuzufallen, daß die jährlichen Ca« pitalszinsen von einem jeweiligen dortigen Pfarrer immerdar richtig zur Ehre Gottes verwendet werden sollen. Das Verleihungsrecht gebührt diesem Gubernium. — 13. Das vom Fürstbischöfe Otto von Gurk laut dessen Testament cjclo. 24. December 1708 errichtete Studentenstipen-dium,im dcrmaUgen jährlichen Enrage von Ä)fl. 1 ^ kr. C. M. — Dieses ist bestimmt für in den Gymnasialstudl'en befindliche, vorzüglich auö Straßburg in Kärntcn oder bei dcrcn Abgang aus der Gurkcr Diöccse gebürtige Jünglinge. Der Genuß desselben ist auf dic Gymnasial-schulen beschränkt. — Das Präsentationsrecht gebührt dem jeweiligen Herrn Fürstbischöfe von Gurk. — 14. Die vom Johann Bapt. Pilgwnt, Weltpricster und der Theologie !)>-., errichtete Studcntenstiftung, im dermaligen jährlichen Ertrage vou 34 si. 18 '/4 kr. C. M. — Dich ist bestimmt vor allen für studierende Blutsverwandte des Stifters, in deren Ermanglung für studierende Bürgerssöhne von dcs. Stifters Geburtsort Feldkirchen. —Das Prästntationsrecht gebührt dem Herrn Johann Bapt. Freihenn v.Pilgram, k. k. Staats- und Conferenzrathc tt. — 15. Die vom Jacob Rohrmeistcr, gewesenen Stadtpfarrer zu Klagcnfurt errichteten drei S,tu-dentenstiftungsplätze, jedcr derselben dermalen im jährlichen Ertrage von 12 fl. 5 '/4 kr. C. M., so,wie auch dcr vom Valentin Rohrmeister, gewesenen.Pfarrer am Rcchl'erge im Iauntha! er,-,nchfM StudcnteniciftunHöpl^tz, im dermaligcZ 125 jährlichen Ertrage von 19 fl. 21 '/< kr. C. M. >-» Diese sind bestimmt für Studierende a) welche mit dem Stifter verwandt sind; in deren Ermanglung I)) für jene, welche im Orte Ebern-dorf; bei deren Abgang c) welche ausdenPfarr-bezirkcn Ebcrndorf, St. Cantian, Glabaßnitz Sittcrdorf, St. Michael, ^aibacherDiöces, St! Stephan, Millstatt, St. Veit, Stein, Gallien, Schwabenegg oder Guttenstein gebürtig und von ehelicher Geburt sind; bei deren Ermanglung endlich ch Studierende aus den nähern Orten, doch müssen diese der windischen Sprache vollkommen kündig und Kärntner sey,,. — Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt. Das Präsentationsrecht gebührt jederzeit dem nächsten im weltpriestcrlichcn Stande befindlichen Verwandten des Stifters, dermalen dem Joseph Rohrmcister, Pfarrer zu Globasnitz in der fürstbischöstich Lavantcr Diö-cese. — 16. Das von der Maria Anna Schwarz errichtete Studcntcnstipendium, dermalen im jährlichen Ertrage von 11 fl. 8 V. kr. (5. M. — Biests ist bestimmt für einen studierenden Sohn eines armen Bürgers der Stadt Klagcnfurt. --Der Stiftungsgenusi ist auf kcine Studicnad-theilung beschränkt. Das Präsentationsrecht gebührt dem Stadtmagistrate Klagcnfurt. — 17. Das vom Florian Staudegger, gewesenen Pfarreram Dicx, errichtete Slipendium, im der-Paligen jährlichen Ertrage von 8 fl. 12 V. kr. E. M. — Dieses ist bestimmt für studierende Verwandte des Stifters und bei deren Abgang sodann für Bürgcrssöhne der Stadt Vleiburg w Kärntcn. Nach Vollendung der philosophischen Studien kann es nur in den theologischen Etudien fortgenosscn werden. - Das Präsen-tationsrecht gebührt dem Magistrate der ge« dachten Stadt Bleiburg. — 18. Das vom Ge-crg Johann Freihcrrn v. Nenkycim errichtete Studenten-Stipendium, im dcrmaliqcn iahrli-chen Ertrage von 16 si. C. M. ^. Di/seö ist bestimmt a) für wahrhaft dürftige studie-nnde Bauern- und Bürgcrkinder des Pfarrbe-zirkes oder Marktes Spital in Oberkärnten-k) bei dcren Abgang arme Studierende aus Dberkärnten, und in Ermanglung dieser c) sodann erst studierende Kärntner überhaupt. — Der Genuß desselben ist auf die Gymnasial-studien beschränkt. Das Präsentationsrccht ae-^uhrt dem jeweiligen Pfarrer zu St. Peter und Paul in Klagenfurt. - 19. Die von dem Priester Franz Zeißler, gewesenen (Xi^u3 5,n,0r bn der Kirche zu St. Stephan in Hien errichtete Studenten-Slistung-, dermalen im jährlichen Ertrage von 12 fl. 54 kr. C. M. Diese ist bestimmt vorzugsweise für Srudicren-de aus der Verwandtschaft deö Stifters, bei deren Abgang auch für andere Studierende, und kann nur bis zum zweiten philosophi-schcnIahrgang exclusive genossen werden. — Das Präsentationsrccht gebührt dem jeweiligen Pfarrer und Zechprobste zu St. Gandolph gemeinschaftlich. — Diejenigen, welche eines dieser benannten Stipendien zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche mit Berufung auf diese Gu-bcrnial-Vcrlautbarung bis längstens 15. März l. I. bei diesem Gubcrnium, und zwar jcnc, welche sich um mehrere derselben zugleich bewerben wollen, für jedes Stipendium, welches einer beson -dern Prasentation unterliegt, abgesondert einzureichen, und diese mit dem Taufscheine, Armulhs-, Pocken- oder Impfungszeugnisse, so wie mit den Studienzeugnissen vom ersten und zweiten Semester des Schuljahres 18"°/,i und insbesondere jene, welche aus dem Tttel der Verwandtschaft einschreiten, noch mit einem ordentlich belegten, bezirksobrigkeitlich legalisirten Stammbaume, so wie bezüglich jener Stipendien, zu deren Genuß-Verleihung noch besondere Erfordernisse erforderlich sind, mit den entsprechenden Beweis-Socumentcu zu belegen. — Laibach am 19. Jänner 1312. Carl Xaver Raab, k. k. Gubcrnial-Secretä'r. Z. 215. (5) "7"" 7^"N^ 3^77. K u n d m a ch « n g. Bei dem k. k. Cann-ral- und K^icgszahl-amte zu Grätz ist die erste CasseoffizicivstcUe mit dem Gehalte jährl. 600 fl. 6. M., und im Falle der Gradual - Vorrückung, die letzte Casseossizieröstelle mit dem Gehalte jährl. 400 st. (Z.M. erlediget. — Jene, welche diesc Stellen zu erhalten wünschen, haben ihre Gesliche, welchen die vorgeschriebenen Beweise über ihrAlter, dann üker die mit guten Erfolge zurückgelegten philosophischen oder Gymnasial-Studien, übcr die erlernte Staatsrechnungswisscnschaft, über die Camera!» und Kriegscasse-Prüfung, Moralität, über die Kenntnisse im Conceptfache und über die Fähigkeit zur Cautionsle-gung anliegen, und worin ihre bisherige Dicn-steskistung, so wie auch angegeben werden muß, ob, und i»l welchem Grade eine Verwandtschaft mtt cincm Beamten des hiesigen Zal)lamte3 bestehe, bis längstens 16. März d, I. bei dem k. k. steyerm. Landesgubernium einzureichen. — Grätz am 3. Februar 1843. 126 Ktavl unv lINvrechlliche Verlautdarimaen. Z. 22'^. (2) Nr. 86^. VlM d«M k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sty von die, ftm Gerichte auf?lnsuchen txr Anna Gollmayer, durch l)r. Wurzbach, gegen Joseph uud Maria Sporn, pw. 2500. st. e «. e, in die öffentliche Versteigerung des Hauses in der Stadt Nadmannödorf sud (^ansc. Nr. 8 sammt Stall, Acckcr, Wiesen und Waldungen, im gerichtlichen ^chätzungöwerthe pr. 6120 si., dann des all-dcrt in der Vorstadt liegenden, dem Erequirten geho'rigcu, auf ^00 fi. geschätzten Meierhofes gcwilligct, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 7. März, 1 l. Apnl und 9. Mai 18^2, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrcchte mit dem Bcisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten wedcr bei der ersten noch zweien Feilbictungs-Tagsatzung um den Schatzungäbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bci der dritten auch unter dem Schätzungs-bctrage hintangegeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalligcn ^icitationsbevingniffe, wie auch die Schätzung in der dicßlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen AmtZstunden oder bei dem Vertreter der Erccutlonöführcrmn, l>r. Wurzbach, cinzu« schcn und Abschriften davon zu verlanden. — ^aibach am 5., Februar 1342. AtMttiche Verlautbarungen Z. 2W. (2) 2ä Nr. 1082/XVl. Nr. 92. MahlMiü'hlen - und Hammerschmied-Verpachtung. Am 7. März l. I. Vormittags um 9 Uhr wcrden in derAmtskanzlei der Camcralhcrrschaft Lack die herrschaftlichen Mahlmühlen unter der Schule und am Brunn, dann die Hammerschmiede bei der Mahlmühle an der Säge, auf 9 Jahre, d. i. vom 24. Juni 18'12 bishin 1851, mittelst öffentlicher Versteigerung verpachtet werden, wozu Pachtliebhaber mit dem Bcmerkcn eingeladen werden, daß sic diese Rca-Lt.älen in Augenschein nehmen, und die i!ici-dationöbcdmgmss.' täglich allhier cinschen können. — K. K. Verwaltungsamt Lack am 1l. Februar 1643. . Z. 215. (3) "^ Nr. ""/2^ Concurs - Au s sch r c i b u n g. Im Bereiche dcr stcyermärkisch - illyrisch-»ürcinten Cameralgcfallcn-Verwal^ing ist cine Pigixkh - Kanzlistcnstelle dr.it.ter, Claffo mit 5m, Iahresgehalte von Zweihunde rtfunfzig Gulden Conv. Münze erledigt, zu deren: Widerbesetzung der Concurs bis 30. März 18.52 ausgeschrieben wird. — Diejenigen, welche sich um diesen Dienstptatz zu bewerben gedenken^ haben sich über die im Staatsdienste zurückgelegte Dienstzeit, envordenen Dienst- undSprach-kcnntniffe, dann Fähigkelten, fo wie über ihre Moralität auszuweisen, — und die Gesuche, worin zugleich anzugeben ist, — ob und in welchem Grade sie mit einem Gcfälls-Bezirköbeam-tcn der Provinzen Steyermark, Kärnten und Krain verwandt oder verschwägert sind, — im Wege ihrer vorgesetzten Behörden innerhalb deK Concurs.Termines bei der Cameralbezirks-Ver-waltung in Neustadt! einzubringen. — Grätz am 't. Februar 18't2. Z. «7. (2) Nl. Ll. . G d i c t. Das BizirtKgelicht Flödn^g macht bekannt: <3s seyen über Anlangen des Ioscpb lllschitsch aus Laidach, lie p^es. ,4. d. M., Nr. 6», tle mit dießgerlchüichem Bescheide vom ». Februar l. I.. Nr. ä9, auf ten ,6. Februar, 2. und ,6. März l I. anberaumten Feilbietungblagsat« zungen sistilt lvolten. Bezirksgericht Flödnig am »5. Februar »642. Z. 22 l. (2) Nr. 1^3^. G b i ct. Vom Btl'rtKgerickl« Nassenfuß wisd hieMlt bekannt gemacht: OK h>ibe Michael Butscher von Te,stvi„a. wider die unbesannten Orden des Georg GomiNa, u>,d UndreaöKuscha^s, dieKlageaufZuerten. nung dc3 Eigcnlhumörechteö, und zwar gegen er. stcre auf die, ker Herrschaft Reitenburg 5ut^ Ulb. Nr. lj3 <^t >7^, und gegen letztere Elben auf tie eben dahin 5ud Uld. Nr. »67'/^ unterlhänigrn Very, »ealitätcu bei diesem Gerichte überreicht, worüber die Tagsahung auf den 5a. März »842 Vormittags um 9 Uhr fcstqcseyt worden ist. Das Gericht, dem der Oll des Aufenthaltes der Georg GomiNar'schen und Andreas Kuschar'schen Erben unbekannt ist, und da dieselben vieNeickt aus ten k. k. Slblanden abwesend seyn könnten, hat auf ihre Gefahr und Kosten den Joseph Sapor von Terschma zu ihrem Eurator aufgestellt, mit rrel, chcm die angebrachte Rechtssache gcrichtöordnuügK-mäßiq ausgeführt und entschieden werten wild. Die obbenannten Orben werden demnach hie. mil zu dem E»de erinnert, daß sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder dem bestimm, ten Vertreter ihrer Recdtöbchclfe einzusenden, oder sich eine», andern Sachwalter selbst zu bestellen und anher namhaft zu maä'en. und überhaupt in all« rechtlichen Wege einzuschreiten wissen werden, wi. dligenS sie slä> alle aus ihrer Vcrsciumnih nuste« hl'Nc" Fcl.',c„ selbfi beizumessen haben werden. dcHnt>'ge,llchl Nassenfußam 7. Jänner ,8.j2.