A w t K N l a t t. K« «tt. Dienstag den 6. Null l836. Haben sich die Verhandlungen auf den Bezug der Verzehrungssteuer von der Bierer^eu-gung in der Provinz Kacnthcn für das Vcr« waltungsjahrlSä? nlcht und auch hinsichtlich des Bezuges der allgemeinen Verzchrungsstcucr von den übrigen sseuerpfi'chngen Gewerben in Karnthen. und Krain,, welche für das Verwaltungsjahr 16I7 bedingnißweise schon abgebunden oder verpachtet sind, nur in sofern auf selbe zu erstrecken, als die Hierwegen bestehenden Verträge rechtzeitig aufgckündet werden sollen. -^ 3) Die mit den Partheien einzugehenden AK sindungen sowohl/ als die Pachtvertragewer« den zwar nur auf das Verwallungsjahr 1637, jedoch dergestalt abgeschlissen werben, daß, wenn dlese Vertrage drel Monathe vor Verlauf des Verwaltungsjahres 1837 weder von Seite des allerhöchsten Nerars noch von Seite der Partheien aufgekündet werden, dieselben auf ein weiteres Jahr unter der gleichen Bedingung ihre Gültigkeit behalten. — 4) Zum Behufe der Verpachtung eines Verzehrungssteuer-Ob« jeclcs wird daS gem,sHtc Verfahren durch mündliche und schriftliche Offerte gewählt werden.— Diese schriftlichen Offerten, welche den bestimmten Prelsbetrag und zwar in Ziffern und Buchstaben ausgedrückt zu enthalten, haben, sind zugleich Mit dcm Vadmm zu bcleyen, und sie were den b,s zum Tage der abzuhaltenden mündlichen Versteigerung der Behörde, welche dieselbe vor, nehmen wird, oder auch wahrend der mündli, chen Vetsteigerung, dem dieselbe leitenden Com« mlssar verschlossen zu übergeben seyn. — Diese Anböthe, t»e jedoch keine Klausel, welche mit den übrigen Licllationsbedrngmssel: nicht im Ein» klänge wä>e, zu enthalten haben, sondern viel, mehr die Versicherung enthalten müssen, daß der Off^rcnr d,e ,n der Ankündigung und in den Brdlngnissen cnthalt-encn Bestimmungen genau befolgen werde,, werden sodann nach ge-endigtcr mündlrchtr Versteigerung, nachdem alle anwcsrndcn Liciranten erkürten, keinen weitern Nnboth machen zu wollcn,. ,n Gegenwart der Pachtlustigen von dnn Licttations- Eomwissare zu eröffnen und kund zu machen seyn,, wo> sodann die Pachtung ohne eine weitere Gtngerung zufassen, demjenigen zugeschlagen werden wird, welcher den günstigsten mündlichen oder schriftlichen ilnbylh gemacht hat,, in sofern dieser Anboth an i.md für sich annehmbar, und zum Ab« schlußc des Pachtcomractss geeignet erkannt wird. — Bei einem gleichen mündlichen und schriftlichen Anböthe wird dem mündlichen, bei zwei oder mehreren gleichen schriftlichen aber demjenigen der Vorzug, gegeben werden, fü> welchen eine/, von dem vorsitzführenden lima- 556 tions-Commissar alsogleich vorzunehmende Verlosung, wenn in persönlicher oder sonstiger Beziehung gegen denselben kem Bedenken obwaltet, entscheiden wird. — 5) Zur Einreichung der nach §. ic> der Gubernial-Currende vom 26. Jum 1629, Zahl l"7g, zuv Erlangung des gefällsamtllchen Erlaudnlßscheines erforderlichen Erklärung w»ro dle Frist bis l. August ,836 mit dem Bemerken festgesetzt, daß die Nlchtzu-haltung der zur Ueberreichung der vorgeschriebenen Erklärung bestimmten Frist nach dem neuen Strafgesetze, welches mit l. April ,636 für die Gefälls-Uebertretungen überhaupt in Wirksam-fett getreten, und nach welchen sich auch bei Übertretungen der Verzehrungssteuer zu benehmen ist, behandelt werden wird. — Hiebei wird jedoch bemerkt, baß jene Gewerbe, welche für das Verwalttnigsjahr ^63/ bedmgnißwelse schon abgefunden oder verpachtet sind, und deren Vertrage für das Verwaltungsjahr ,33/ nicht aufgekündet werden, von der Verpflichtung zur Ueberreichung der erforderlichen Erklär rung ausgenommen sind. »» Laibach am 2a. Juni iN36. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. Z. L5,. l2) Nr. 14321. Verlautbarung, wegen sröffnung des soncurses zur sompeten, um dle erste Fiscal, abjunctenstelle be> der s. k. Kamme rproc u rat u r zu Laibach. — Durch die Veförderung des ersten Flscaladjuncten bei der k. t. Kammerprocuratur in Ilslbach, Dr. Anton Debellak, zum k. k. Gubernialrathe und Kammerprocurator, lst be« dleftm Amle die ge« dacht« «rste Adjunctenftelle in d,e Erledigung gif5c)/ anmit die vorschrlft-mäßige Eoncurs-Ausschreibung geschieht, so wird jur 3inre;chung der Gesucke um den ge, nannten Posten der Termin bis ,0. August l. I. bestimmt, und es werden daher alle Jene, welche sich um dlesen Dienliposten, womit e:n Gehalt von jährlichen i5oo st., Cm Tau» send fünf Hundert Gulden Metall« Münze, oder im Falle der graduellen Vorrückung um dle zweite Fiscal-Adjunctenlielle zu ?t legalen Zeugnissen auszu« weisen. — Gräy am ,3. Iunl i636. 3^85,. (,) Nr. '""/.„. Kundmachung. Eingetretener Umstände halber findet sich das Gubern'um veranlaßt, d'e Versteigerung dts St.aßenbaues über den Schönberg zwischen Innsbruck und Matrel, mit Bezua auf dle dleßfalllge Kundmachung vom 27. November i635, 3< 27/7ä/ neuerdings auszuschreiben und bekannt zu gebcn, daß de Plane, Vorausmaße, allgemei« nen und speziellen Vaubeschreibungen können bel der hiesigen k. s. Proo. Baubirection einge« sehen werben, und die Unternehmunaslufti» gen haben bei der Versteia.tr.ung vorlaufig den Betrag von 5 ^ des Ausrufspreises als Va, diuw «n Vaarem oder in Staatsobligationen, 557 und gesetzlich annehmbaren sioeijussorifchen Ur« künden zu erlegen. — Innsbruck am lo. Iu« ni i9?6. ^- ^' ^» Landes» Gubernlum für Tyrol und Vorarlberg. Wenzel Graf v. Gleisbach, k. k Gubermal-Gic>etär. Ktavt' unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 655. (») Nr. ä?'5. Von dem k. k. Stadt- und?andrechte ,n Krain wird bekannt gemacht: Es sey über «r', suchen der f. t. Kammerprocuratur, nonnris der KlrHe und Armen der Pfarr «Vtein, als zu zwei Dnltthellen erklärten Erben, zur Ers forschung der Schuldenlast nach dlm am i5. April l. I. im Pfarrhofe zu Grein, »k iine-«l.at.0 verstorbenen Hrn. Dechant Johann Pre, lesnlg, die Tagsatzung auf den 25 Iull l. I., Vormittags um 9 Uhr oor diesem k. k. Stadt, und landrechte bestimmet worden, be» welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für emcm Rechtkgrunde Ansprüche zu fiellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, wldrlgens sie die Folgen des §. ö»4 b. G. V. sich seloft zuzuschreiben haben werden. kaidach am 2t. Juni i836. Z. 947. (2) Nr. ^9. Von dem k. k. Stadt«- und?andrechre in Krain wird bekannt gemacht: 3s sey über An-suchen des Dr. Mafim»l>an Wurzhack , als Curator des Johann Oss'schegg'schen Nachlasses, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schul« denlast nach dem am 7. Ium l. I. verstorbenen Handelsmannes Johann Osslscheqa, die Tagsahung auf dcn 22. August ,656, Vor-mntags um 9 Uhr vor dlesem k. k. Stadt- und landrechte bestimmet worden, bei welcher olle Jene, welche an dlesin Verl'ß aus was immer für einem Rechtägrunde AmrruHe zu stellen vermeinen, solche so g?wiß anm lom und - chts-gcltend darthun sollen, wldslgens sie die Fol« yen des §. 6l4 b. G. B. sich lelbst zuzujchrei-b»r Vevführong und Begränzunll derFohrdahn amZoyerfclc^, Kla» genfurter Straße, I. Abtheilung, nr-ywend«-gen Streifflnne beigestellt, worüber oie Un-tlrnehmungblustlgen mü dem Btlsaye i« Kennt- niß ges.tzt werden/ daß wegen kieferurg der 1000 Stück Streifsieme, für dls «in Betrag von i333 ft. 20 kr. bewilliget ,ft, die Minuen« do,L,citation bti der löblichen f. k. Vezirksobrlg« keit Mlchtlstetlen zu Kra,nburg am iZ. Iull d. I. abgehalten wlrd. — Den Unternehmungslustigen wird noch besannt gegeben, daß d,e hohen Orts sanction,rten Licitatlonebedingniss«', so wle auch die Vaudeuise wohl dttailirt be» der vorhm benannten löblichen s. k. Bezirks-Obrlgkett und dem gefertigten E>tr^ßen»citat«ons-Verhandlung, die je« doch so/ wle vorgeschrieben, abgefaßt seyn müssen, angenommen. —» K. K. Straßn,3om? missariac Krainburg am 28. Juni l636. s> 6^4. (5) Nl. ""/,„ ^. ^l. Concurs. Bei der Erfolglosigkeit des unterm 22. März l. I., Zahl "^,, ausgeschr.ebenen Eoncurses zur prooisor»