A m t O - M ^ N l a t t. ^^79. Dienstag drn 2. Uuli ^833. CfUbernial - Verlautbarungen. Z. 6l6. (i) 2s! kud. I^>. 1119^2096» ' Verlautbarung in Privilegien - Angelegenheiten. — Zufolg? der hohen Hofkanzlei-Eröffnung vom 19. April l. I., Z. 8870, hat die k. k. allgemeine Hufkammer am ^, desselben Mona, tes, folgende ausschließende Prlv,leglen nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patents vom Z,. März 16Z2, zu verleihen befunden, als: 1.) Dem Augussm Kube, Tuchschcrer-meister, wohnhaft m Iglau in Mahren, der» malm Wien, Mieden, Heugasse, Nr. 109, für die Dauer von drei Jahren, auf die Ver« besserung semer privlleg«rt gewesenen Wullwa-ren-Rauch- und Preßmaschine, wornach m,t der verbesserten Rauchmaschine zugleich geraucht und geschoren, und mit der verbesserten Preß, maschme zugleich gepreßt und dekartlrt werden könne, während nnt der früheren Rauchma« fchine blos geraucht, und mit der früheren Preßmaschine bloß gepreßt werden konnte, da, her durch diese Verbesserung >n Zusammen» zlehung der sonst getrennten Verfahrungswei« sen belm Appretiren, e»ne wesentliche Erspa« rung an Kraft, Zeit, Holz und Raum (,n-dem e>n Raum von 2 Quadrat, Klaftern ge» nüge, dle verbesserte Maschine aufzustellen und zu benutzen), sich ergebe. — ,.) Dem Mathias Müller, Instrumentenmacher und Hauslnha, der, wohnhaft in Wien, keovoldstadt, Ja. gerzeile, Nr. 5o2 , für d«e Dauer von fünf Jahren, auf dle Verbesserung seines vrw:le, qn't gewesenen Verfahrens bel der Verfertigung der ^iilna-^ileg, wornach 1. der Resonanzhoden nicht w«e früher auf emer eisernen Rah« me, sondern auf emer mit Svrettzen versehenen Zarge, in Verbmdung mtt dem Stimm, stocke angebracht sep; 2. die metallene, 7 Zoll breire slnhanglclste über den Resonanzboden hervortrete; 3. zur Elsparung der eisernen Zarge, die Anhangleisle allcin mit dem Stlmm-siocke in Verbmoung qcseyt werden könne, da« her aus dieser Verbesserung, ntbst srsparung an Zeit und Kosten, auch der wesentliche Vortheil entspringe, daß d>e Instrumente die Stim« mung länger behalten, und elnen reinen vollen Ton gewinnen. — Z) Dem Carl Degen, Mechaniker bel der pr«v. öster. Nationalbank, wohnhaft m Wlen, Alservorstadt, Wahringer-Gasse, Nr. 29b, für die Dauer von dre» Jahren , auf die Erfindung zweier verschiedenartig construlrten Maschinen, welche mit einerlei Wirkung zu demselben Zwecke velwcndet wer, den, und nilltelft welcher 1. alle Gattungen gewebter Stoffe von jeder Breite urd lange, in vlel kürzerer Zelt richtiger und yleichförmi» ger gemessen und zusammengelegt werden können; 2. das Ze»re>ßen der Enden dcr Stoffe, welches bel dem gegesiwatlg üblichen Zusam» menlegen (Hacfeln) hausig erfolge, ganz beseitiget werbe; und Z. die Arbeit dabe» ohne Kraftanstrengung durch den geringsten Arbeiter verrichtet werden könne. Ueberdieß könne auch jede der besagten Maschinen nnt «rgend einer bewegenden Kraft, z. G. in Leinwand» und Katunfabriken mit der Marge verbunden werden, so daß der daraus berrorgehendc Stoff zugleich gemessen und zusammeryelegt erschcl-ne, daher an Feit und Mühe erspart werde. — H.) Dem August Buschow, büigerl, Eotl-ler, wohnhaft »n Wie^, Iagerzetle, Nr. ^o^ für d«e Dauer von zwel Iah^n, auf die Er» findung elastischer Fedevpölsser, welche wett dauerhafter als die bikhcr besteherden ttyen, und den Vortheil gewahren, daß beim Fahren jede Erschütterung durch sie aufgehalten werde, und der Fahrende mcht die geringste Empfindung e,neS Stosses erleide. — 5.) Dem Ml-chacl Bach, F<,brlkemhliber, wohnhaft in W,en, Gumpendolf, Nr. 70/ für d»e Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung, mittelst eines neuen Manipulations» und Maschinensystems die unsillrbaren Geldenabfalle aufjulockern, zu rewlgen, zum ssontlnum auszustrecken, und endlich ,n Vor: und Felnsiespismste zu verwan« dcln, die sich in jeder Hlnsickl dl:rcb die eigenthümlichen Vorzüge der Se,de durch Glanz, 636 Glatte und Reinheit der Faden auszeichnen, wodurch der Vortheil erzielt werde, daß aus der aufgehäuften bedeutenden Menge solcher Abfalle nunmehr Produkte gewonnen werden können/ die bisher zu hohen preisen aus den Handsplnnerelen der Hchwely bezogen werden mußten. — D«e Geheimhaltung lst angesucht worden. — 6.) Dem Pbilivo Etlla aus München, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 697, b,s 17. November ,3Z3 güliig, auf die Vcr-besslrung den von Pocok »n England erfundenen vneumatlsch - poriallven srdglobus, lvor-liach 1. dieser Globus, welcher aus emer eigenen Paplergattung verfertiget sei, und 12 Fuß im Umfangt messe, m»t Hülfe eines ein, fachen Aoparateß ,n Form emes Luftballons aufgeblasen, nach erfolgter Füllung luftdicht verschlossen, und de» ftlnem qermgen Gewlchtf von 7 Loth an jedem beliebigen Orte aufge« hangen oder aufgestellt, und »m luftleeren Zu» stände als Handatlas gebraucht werden könne; 3. derselbe sich von seinem V rbllde Nicht nur durch diese zweckmäßige äußere Construction, sondern vorzüglich durch den sclentlfischen innern Gehalt ausjelchne, indem der mathematisch-geogr^vhlsche Theil desselben m dem M l>tär, topographischen Bureau zu München, nach e>» nem größeren Maßstabe und nach den heften und neuesten Hülfequellen mit möglichster Ge» naulgfeli ausgearbeitet, und durch dle lltho» graphic »n allen Details scharf und deutlich zur Anschauung gebracht wo den sey; I. endlich der Preis desselben ungeachtet dieser wesemll« chen Vorzüge, welche ihn zum Studium der Erdkunde tauglicher machen, verhaltmßmäß'g gering zu stehen komme. — Gegen dcn Bittsteller «ft in polizeilicher Hinsicht nichts erinnert worden, — Ferner wulde vermög hohen Hof-kanzleloecretes vom 3o Avr»l l. I., Z. ioc>3^, dab dem Wiener ^chlossermelster Franz Koble< Nlg, auf die Erfindung e»neß mechanischen Klap< pen« WindfangeS, am 10. April l65a ertheil» l« ausschließende Privilegium von seite der k. k. allgemeinen Hofk^mmer, auf die weitere Dauer zweier Jahre verlängert. — Dagegen f.no mit den h^hen Hofkan^lei - Erlassen vom . a3., lä., 19. und 27. Avrll l. I., Z. 65o^, 8197, 9l52 und 98)7/ nachstehende Geschrei« düngen von erloschenen Priuileglen herabgelangt. — Beschreibungen. I. Flacheband, und Flachslockenmaschme uon dem k. k. Na« the, Leopold Pausinger, und Franz Gturm »n Wlen, (priull. am 5. August 1821«) -^ D»e Flachs band masch ine bestcht lm Wesentlichen darin, daß mehrere auf einander folgende Kratzen, die auf hölzernen kellsörnn« gen Blattern befestiget sind, in welche der sorgfaltig gereinigte und gehechelte Flachs eingelegt wird, m zwel parallel liegenden Nuten so be-wergt werden, daß stets aus zwei, drei auch vier derselben, die in «hrer Lange verschiede« nen Fasern ausgezogen, gleichförmig vertheilt, und auf diese Welse Bänder erzeugt werden. D»e Krayen haben das ganz Neue, daß sie zir« kelformige Stifte haken. Der bewegende Mes chamsmuS selbst besteht aus allgemein bekannten Bestandtheilen, ist aber in seiner Anwen« dung neu. — Die F l a ch sl 0 cke n m aschi, ne zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus: 1. daß der in Bander gezogene und m bie Ma« schine geleitete Flachs in kleine, nur 3^ Zoll hohe, sich zwischen zwei Paar Walzen besind-l'che Kartalschstlfte eingedrückt und gehalten wird; 2. daß diese Kartätschen durch einen eigenthümlichen Mechanismus so in Anwendung gebracht sind, daß die tlemen Gtifre sowohl m der Ruhe als »n der Bewegung stets vertx kal bleiben; 3. daß der durch d,e Auszugswal, zen abgehende Flachs gedreht, und in Vor-gtspunft verwandelt wlrd; und /4. daß ein unter der Maschine angebrachter Blasebalg die Flachsfahnen vom Staube befreit, und zugleich die Maschine rein hält. Das Umständliche ist m der Oliginal'Bischcelbung, welcher zwei Helchnungen bnllegen, angegeben. -^ II. Verbesserter Kparhe^d, von Joseph Trover in Wien, (vrlvll. am 8. Apr,l 1622) — Das Wesentliche der Verbesserung besteht darin, daß d»e elserne Kochherdplalte nnt einer leie lienförmlgenEinfassung umgeben ist; und ohne eingemauert zu stvn auf dem oberen 3he>le oes OfenS ruht, dann daß dieselbe e»n oder mehrere runde Oeffnungen hat, dam»c, wenn es nölhlg ist, beim Kochen das Flammenfeuer bc^ nutzt werden kann. Man kann diese Oeffnungen MlttNst Deckel auch verschließen. Ueber den Ofen oder Kochherd ist e>n Behältniß, welches durch die unter demselbenbcsindlicheRauchröhre warm erhalten wird, und »n welches d»e gedachten Speisen hineingestellt werden. — II.I. Verves, serungen ln dtr ^»egellack - Fabrication von Anton Till »n Prag, (prw,l. am i. April 1622.) — Dlese Verbcsserungen beziehen sich a,) auf die Benützung neuer Siegellack« Materlallenj und d) auf Abänderungen am Apparate zur Bildung dkr «Vlangen und zuc Signlrung derselben. Bezüglich auf den ersten Punkt schlägt der gewesene Patentnäger gebrannten Gips und Blttereroc (l>1^tic5ia) vor, und statt des bisher gebrauchten steinernen Stangen»Gußapparares wird em solcher Ap« parat aus Elsen mil mehreren Abänderungen 637 subssituirt, so daß auf einmal 12 Siegellack, standen nach verschiedenen Dicken gebildet, und durch angebrachte Stämoel m»t Zeichen oder Sigrnrungen versehen werden können. — IV. Verbesserung in der Weberei von I. M. Grayl in M,en, (prio^l. am ig. August 1822.) — Um den zur Kette zu benutzenden Wollfaden mehr Stärke zu geben, nnrd das Wollgesplnnst Mit Organjlen » Seide zusammen gezwirnt, nachdem Letztere und das Wollgarn ehcvor gefärbt worden sind. — V. Eontroll-Maschine von Ascher Wappenftcin m Wien, ( priml. am iI. Mai 1622) — Em Zeiger, welcher m>t einem Radersysteme in Verbindung steht, ze>at genau die Anzahl der Sftielpartien. Rückwärts ist ein ähnliches Zeigerwerk, womu dle sontrapartlen bezeichnet werden. — VI. Ver« besserter Ofen, von Carl Burcsch und Thomas Mahalek ln Wien, (prinil. am 20. October l322.) Dlescr Ofen lst der dekannteMantelofen, welcher ober der Feuersselle cinen zum Kochen, Braten oder Warmen benutzbaren Raum hat. — VII. Verfahren be» Bereitung des Iuchtenle-ders, von Franz Sorger zu St. Katharina in Böhmen, (pr»v. am 12. August 1622.) — Be» der Bereitung des Iuchtenleders kommt es vor allen auf e,ne sorgfältige Wahl dcr Haute an. Diese müssen nicht zu d»ck, aber von gesunden Thieren sem. D«e gewählten Kühhau« le oder Kalbfelle werden zuerst ,m Flußwajser erweicht/ welches mehrere Tage t den Schäften Vermassln ,n Verbindung stehen, daß o.ren immer Z zuglcich geHoden werden. In dem Blatte oder Weber« kämme sind m >edem Roh^ahne ^ Faden durch' zogen. Auch sind an das W?bergssch,rc Gegengewichte angebracht. — Das Umständlichere enthält dl« ausführliche Origlnalbeschrelbuug. — IX. Verfahrungswelse bc, Bereitung des Damas^ener-StahlS; dann Erfindung emer neuen Gchlelfmethode, von 3arl Friedrich We, her und Joseph Franz T^naillon in W'en, (ftriu. am 26. Ma» ,822.) — Man nimmt 7 Pfund vom besten inländischen Rohstahl, uno 2 Pfund weiches und remes '3lsen. Der -hicchl wird in 6 gleiche Langen »on einer halbe», Eü3 beiläufig, und l Foll Brette schr gleichförmig ausgestreckt. Dakselbe geschieht mit dem Eisen, nur mit dem Unterschiede, daß d,e Eisenssäbe dünner werden, da dle Menge des (flsens ge» gen den stahl um H) wmigcr betragt. Dlese 12 Bcücke Stäbe legt man wechselweise auf-elnandcr, und wenn dieses geschehen ist, 'vannt min das tzvtangenbündel in eine Schmiedezange , und schweißt es zusammen. Das Schweißen geschieht, indem der Slahlbündel in cln-e geräumige schmale Pfanne gelegt, und mtt dem ausgeglüheten, bekannten Hartmltttl der Rolhglühhltze ohne Luftzutritt ausgesetzt w«rd. — Dann zieht m.in d,e Klinge durch emen Haufen feuchten Kohlenstaubes, und fUckl sie zur Härtung in Regen« oder Flußwasser. Nun scheuert man die gehärtete Klinge 633 mit Schmirgel oder Band rein ab-, erhitzt selbe bis zum Blauanlaufen, beflreicht sie mtt Unschlitt auf beiden Seiten, und läßt sie er? kalten. Endlich beitzt man die Klmae durch Bestreichen mit emer Mischung aus 1)2 Eeltel dicker Wemhefen, und ij2 Unze gefällten Scheivewass'rkt. Zuleyt muß noch bemerkt werden, daß d,s Härtemittel nicht von Klauen oder Hörnern, jondern von Leder sein muß. Die neue Schlelfmethode besteht in der Anwen-dung von Scheiben aus Messing, Eisen, Glas und Zinn, welbe an der Gpmdel emer Dreh« dank befestigt sind. Die gewesenen Patentbe-jiyer erwähnen auch die Methode, um stählerne Instrumente zu vergolden. Dlese beruht auf der Anwendung einer chlorsauren Gold-aussösung Mlt Aechcr gemischt. — X. Verbesserungen in der Gammtband« Fabrikation, von 3arl Leehorst und Joseph Rorhe m Wlcn, (priu. am 14. Aprll 1822) — Der gewesene Patentträger gibt als Verbesserungen Fvlgen-des an: — a.) sowohl um glatt geschnittenen, als auch ungeschnittenen Sammr zu machen, müsse min das Blatt (Weberkamm) weder zu fein, noch zu grob nehmen; — d.) sey die Nadel nlcht wle gewöhnlich uon der Bette hineinzustecken, sondern dieselbe müsse von rückwärts emgetragen werden; — e.) der Faden, welcher eigentlich den Flor oder Gammt macht, würde zwar geschweift und gespannt, wie bei der gewöhnlichen Arbeit; der Unterschied bestehe nur in dem, daß die ganze Sei« de, welche in emen Z"hn kommt, auch nur m einer Litze rd durch die Condensation f^st luftleer, und füllt sich durch em Gau^rohr aus einem untern Wasse« bchal^er lion s.ldst wlkdcr an. — M»t dem auf d^.'st Art ohne Heb, und Druckpumpe abwechselnd gehobenen und abwechselnd her« a'lscledrücklcn Wasser können' obcrschlcvchtl^e Wasserwerke betrieben, oder damit auch Was- ser aus den Teufen der Bergwerke gehöhlt werden. — Die ganze kostspielige Dampfmaschinerle, als: Dampfcplindev, Kolben, Lenker u. s. w. soll vermöge der Wesenheit dieser Erfindung beseitigt sem. — Xll. Schwarze Haarpomade, von Anton Vi8Lnlini dl ^laroo in Venedig, (priv. am Zc>. Iull 1629.) — Dlese Haarpomade besteht aus Talg und Ochl mit femem Kienruffe abgerieben, sin Belsay von Wachs glht dle gehöi-«ge Festigkeit, so wie dieser Pomade durch Beifügung von ätherischen Oehlen ein beliebiger Wohlgeruch ertheilt wlcd. — Xlll. Methode, auf Glas zu llthographiren, und Ueberlragung der Gemahls de auf Leinwand, von Paul Fagnanl'iif Mailand, (prlv. am 21. August 1623. )-> Dieses geschieht durch Anwendung eines llgc» nen Firnisses, dessen Zusammensetzung Folgen, de ist: Neun Unzen venetlanischer Terpentin, und vier Unzen Mastix in Körnern werden m 2l Unzen 2c^u3 rsgAl'a in der Sonnenwarme aufgelöst. Man nimmt dann ein hinreichend großes und starkes Glas, welches man mit zwei oder orel Lagen des eben erwähn» ten Flrmsscs überzieht. Nach dem Trocknen legt man die abzuziehende Zeichnung in halb feuchtem Zustande auf d>e gcsirmßte Glaßta-fel, und drückt sie unter Erwärmung der Ley-tern fest auf. Hierauf wird die Zeichnung so lange gerieben, bis das Papler sich von dem Firnisse gelöst hat. D»e Zeichnung bleibt auf dem Firnisse zurück, und wird auf bekannte Welse uon dem Glase auf Leinwand übertragen, wob?« d^is Gemählde zur Elweichung des FlrnlsscS »mmer- emer mäßigen Erwärmung unterworfen werden muß. -« XIV. Verbesserung m der Verfertigung der Mahler-pinsel/ von Paolo Pedretti in Mailand, (priv. am 2ll. März 1826.) — Zu den feinen Pinseln liach französischer Art wählt man gut jor-tirtes Rückenhsar pom kanadischen Marder, welche in Formen von Bleck oder Hol; nach dcr D>cke dcs Pinsels eingelegt werden. Liegt das Haarbüschelchen vollkommen gleich, so wild cs mit Gelde festgebunden. Nach jener Verschliß gung des Fadens wird ein Tropfen geschmolzenen Kopalharzes aufgetragen, und hierzn soll das Geheimniß der Befestigung der Haare liegen. Das gebundene Haarbüschelchen wird endlich in den gut aufgekochten und heiß gemachten Federkiel eingesteckt. Nimms man statt der Federkiele hölzerne Stiele, so b,>idc"t man die Pmselbüschelchen mit Messin^drahr auf. Zu dcn sogenannten römischen Pmslln werden Haare von jungen Böcken benützt. —. 639 XV. Papier aus Hobelspänen, von Jacob Ealr derol^ sus Nov», (^prlv. am 5. August ,L25.) — Dae Wese»itl,chc be» Erzeugung dieses Pa« piers besteht m der Macerallon der Hobclspa» ne, von welchen die uon Weiden- und Pap« pelholze die tauglichsten sind, in Kalkwasser odcr in einer Auflösung uo„ Alkalien. Der zcrwnchie «Vtoff wlrd oann auf einer Mühle gemahlen, mittelst Evllnver noch femcr gerieben, und der Trig (der Papierzeug ) m den Schöpfboltichin auf gewöhnliche Welse vehan« belt. — XVI. Apparat, um dle auS den Kanälen und Lagunen sich entwickelnden Gasarten zu sammeln, von ludwlg Framo und Pe» ter Manin in Venedig, (prlv. am 14. November 1629.) — Der Apparat, wie er von den gewesenen Privllegiumsbcsitzern beschrieben wird, vesteht aus den großen Recipierten/ welche dort, wo d»e Ga«sa»mlung geschieht, aufgestellt werden. D»escs hydrcgenhaltige Gas soll nach ihrem Vorschl«ge ;u^ Luftschiffahrt oder zu anderen Zwecken angewendet werden. — XVII. Verbesserter Destllllr-'Apparat, von Joseph IapelN in pabu«, ^priu. am 28. Juni 1826.) — Dec gewesene PcwileglumsNäKlr hat seinem Destllllr.Apparate dit Einrichtung gegeben, daß d«r lufcltere Raum beim De, ssllliren bcnüyt wirb, zu welchem Ende fiH am R«c>v>enten eine kuflpumpe befindet. -> XVIII. Thermo^rad, oder Vorrichtung um ln einem verialossmtn Naume elne stets glei« che Temperatur zu erhalten, von Ph>lH dlesl Eifindung stützt, »st das Gesetz der Ausdehnung ocr Körper durch die Wärmc. D>e A«» wending dieser ^ ltnschoft bcjjcht Kerbel m tmer VorrlchlUlig, uermtilelst welcher man enl^ weder m oder um den Nsum/ in dem eme sscts qleicke Temperatur erhalten werden soll, eine Masse vor, Flüßlgfeit eznscbll.-ßl, d«e lcn« mer dieselbe Temperatur, «ls d»e des inneren Raumes har, und durch chr? Vutdchnung oder Zus^mn^njichung auf einen Mechanismus wirkt, wclchcr de,- durch das äuß'l'e Fcu?r er, zeugten Warme den Zutr.tt entlveder öffnet, od?r versperrt. Das Dttail oder Vorrichtung lst in llncr, der Original-Beschreibung ange, schlossenen Zeichnung vnsinnlicht, und dcr gewesene Privll.glumehcsiyer halt seine Erfindung vorzüglich heim Ausbrüten der Ei?r, dann für Glashauser/ oder überhaupt dort, wo es sich um cme genaue Neguluung der Temperatur handelt, sehr anwendbar. — XIX. Verbesse- rung der Waqenfedcrn, von Joseph Groll'in Pcsth, (xrwll. am y. September ^822.) —-Durch l>«e sich wechsclsettlg unterstützende An< wendung doppeller Waarrifcdern wird Vie Else stlcttät in denselben zweckmaß»ß erhöht. <3s ruht nämlich be» solchen doppelten Federn die gewöhnliche Wagenfcder auf emer zweiten, wel^ chc letztere d»e obere qegen das allenfas eintre-tende Springen schützen soll, und selbst zur größern Cleg^z des Wagens beitragt. — XX. Verbesserungen an den Kannnen, von Franz Gap m Mailand, (privll. am 18. April 1625.) — Dltse Verbesserungen bethen sich auf einen besonderen Regulator an Kaminen zur Ablei? tung des Rauches, e>nerKammhaube zur Ab« hallung des Wmdes und einer Klappe zur Be« wachung der Warme. — XXl. Apparat zur Eomprtmlrung des brennbaren Gases, von Pe« ter Joseph r. Lauze von Perel in Malland, ttnb Helnrtch Friedrich Schmoll in Paris, (prio. am lo. December 162^.) — Das Gas wird in Flaschen miltelst emer durch Dampf in Bewegung gesetzten Maschme comprimirt, welche d»e ikmrlchtung haben, daß daS am Brenner befindliche Ventil die zur Gasbeleuchtung dienend« brennbare Luft immer gleichmäßig ausströmen laßt. D— XX11. Verbesserter Säulen» Ofen, von Franz Gay in Mailand, ^privll. am «6. S.ptcmber 1826.) — Dieftr Ofen har eml Mlt einem Regulator für das Feuer, und dle Hitze theilt sich durch die auf-rechtsiehcnden Säulen dem oben befindlichen Gesimse «it. Dieser Ofen w,rd al« schr holz» sparend anempfohlen.— XXIII. Verbesserung in der Scslbeilung der eisernen Werkzeuge, von Franj Gruber, Ferdinand Feugel und Andliae Müllcr m Wien, ( privil. am 27. Jänner zß23.) — Diese Verbesserung besteht darin, daß dlc Welfzeuge au<< Eisen mit Stohl« blech überzogen werden, welches durch Anschweie ßen mittelst eines Schmelzmittels aus Borar und Epl?ßczlanzglas befiehend, bewerkstelliget w-rd. Es lst bkgrcifUch, daß solche Werkzeuge dlfjenigen, welche ganj aus Stahl verfertiget sind, wbsiltuiren tönne, und daß c«n wobl» fiterer Pre:s hl?rdlnch erzielt wird. — XX-IV. Flcckkugeln, uon Cacllia Hönigswald in Wien, (oriull. am i5. October 182^-) — Die Be« standlheile dufer Fleckkugeln (die gewesene Pri« vlleglumkbesitzerlnn ntnut sie auch Flccksiein) si»^o: Bolus von rother und brauner Farbe, welcher yepüloert und wlt Elwtls zu liner leig-«ltlgcn Masse angemacht r^'ird, Terpentingelst und lt.vas Wasser. ^, XXV. Gries - Reini- 6^,0 gungsmaschine, von Joseph Friy in Wien, (pr»oll. am 25. Scptember ,824.) — D«e Maschine hat sechs Abtheilungen und zwn WlNdröhren, wtlche dle Kle»en vom Grtese sondern. Dlcse Maschine soll bei jtder Mühle leicht anzubringen seyn, und machc das we»-leee Läutern durch ein Sieb überstüßig. — XXVI. Aeronaunsche Maschine, von Joseph Knezaureck in W»en, (prw»l. am 2Z. Sep« timber ,93ä.) ^ Dlese Maschlne begehe aus zwei (oder auch mehreren) elastischen Flügeln, welche auf einer Achse sich horizontal oder vertical bewegen, und durch Zusammenpressen der Luft ganz nach Art der Vogelftügel w,r, fle-glumSbtsiytr scylagt ein sorgfälllges Gedlmen-tlren, Oefaße m»c mehreren P'.pen übe?eman5 der; dann die Benützung von Schwefelsaure und Kochfalz, endlich ein wlederhohltts Wa, schen mlt Brunnenwasser vor. Da dllsei ohnehin bekannte V?rfahrungswelsen sind, so dürft« es überftüßig seyn, hierbei m ein größeres Detail einjugehen. — Das fünfzehnjah« rige Privlleglum des Giovanni Eabassa, ci^o. 8. Novewber 162), auf e»ne Hanf- und Flachederenungs-Ma'chlne wurde nach dem In« halte des hohen Hofkanzllldecretes vom 2. Mai l. I., Z. lo/z^ä, wegen Nlchtberichligung der Taxen, für erloschen erklart. — Dieses w,rd hlemlt zu Jedermanns Wissenschaft btkannl gemacht. — Vom s. k. »Nyrlschen Guber« Nlum. — Lalbach am 2). Mal 1833. Joseph Camillo Freyherr v. Schnndburg, Bandes- Gouverneur. Ear! Graf zu Welspera, Raitenau und Prlmör, k. k. Hofrath. Johann Schneditz, k. k. Gubernialrath u. Protomedlcus. s. 653. (2) Nr. 1257». Currende desk. s. lllori schen Guberniumszu talbach. — Ä^opliu^Klnder haben den Wicht-thf'l oon dem Nachlasse der Wahlallern anzu« sM'lHc,',, — Um dem erhobenen Zweif l zu begrgnen, ob nach den Vorshrlfcen des aligc-mslnen bürg?l'l>chen Gcschtthell vom Ztachlassc derjenigen Personen gebühre, von denen sie adoptut «rur» den, nurd hlermlt in Folge allerhöchster Ent« schlnßunz vom 4. Mai i835 erklärt, daß Wahl'inder allerdmgs auch unter die Klnder gehören, welcken nach §. 76) des allgemeinen hürqevllchen Gesetzbuches der Pstichtthell gebührt. — Dieses wird in Folae hl)hen Hof« ealizlei'Decrets vom 19. Mai ig)3 Z. 11601, begannt gemacht. — Lalbach am t5. Juni i353. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Franz Nltter v. Iacomlni, k. k. Gubernlal-Vecrctär, als Referent. 6äi 3- 829. (3) Nr. 13226^27^7- Concurs - Ausschreibung. Durch d»c Beförderung dcb Aloys Regul, Ingrosslsten bel dem hierlandigen Guberinal-Rechnung«l»Deparlcminl der dlrecten Gteuern, zum Rechnutigß-Offl^lalcn ,m gal,zischen Gu, bern,al-Rechnungb-Departement, »st eme In-grosslstcn-Stelle bei dem erstgenannten Ncch. nungs,Departement in Erledigung gckommn, be» deren Veseyung auf jene Ind>vl0uen, dle be» den Eatastral-Dperationen oder dem Kteuer-gcschafte »n Verwendung stehen, vorzüglicher Bedacht genommen werden wnd. — Da dle einlangenden Eompetenz-Gesuche schon b»e 20. Iul« d. I. der hohen k. k. vereinten Hofkanrt?n Gesuche um so gewisser längstens bis i5. Juli d. I. bel dl<-sem ^jubelnlum tinzureichcn, wldrlgenö auf spater einlangende Gesucht keme Rücksicht ge< nommen werden könnte. — Vom k. k. lllur. Gubernium. ^aibach am 20. Juni i83Z. NrelSamUlchc >7erlautbHrungen. Z. 642. (2) Nr. 7433j2il2. Kundmachung. Wegen Herstellung einer Nolhschwcmme für dic Acrarlal-Beschellpfcrde zu Sell» wird zu Folge hoher Gubernial - Bewilligung , vom ,5. d. M., Zahl 12671, am 6. Iull d. I , Vormittags 9 Uhr, eine Mmuendo^Verstetge-vung bei diesem Kreisamte abgehalten werden, wozu die Unternehmungslustigen zu erscheinen eingeladen werden.— K. K. Kreisamt Lalbach am 26. Juni iL33. Z. ö45?"<2) Nr,. 771a. V c r t a u t b a r u n g. Uebcr Ansuchen des Stadtmagistrats ?ai- bach wild die auf dcn /,. Juli wegen Herstellung der Strasse in der Gradlscha - Vorstadt ausgeschriebene Mlnuendo-Licltation auf den 10. August d. I. übertragen, und an diesem Tage, Vormittags um 10 Uhr, m der Kreisamis-kanzlei abgehalten werden. — Krelsamt Laibach am 26. Juni i833. Z. Ü2ä. (3) V e r l a u t b a r u n g. Am 28. v. M. sind in der ^tadt Krain- burg, einoerssandlich mit den dazu abgeordneten Herren Commiffarm der löblichen k. k. Militär- und Cioilbchörde für erzügelte edlere Pferde aus allerhöchster Gnade Sr. Majestät des Kaisers, nachbrannte Parlheicn mit Pra-micn betheilt worden: — Jacob Nakouz, alls UlNerfeßnitz, Haus^Nr. l5, des Bezittco M- chclstätten, für cine dreijährige Lichtfuchssiutte mit Stern, :5 Faust, 2 Zoll hoch, mit 20 Stück Gold-Ducaten; — Andreas Iraker, aus 3c»-matsckau, Haus.Nr. 7, des Bezirkes Umgebung ^albachs, für eine dreijährige ^ichtftlchsstutte mit schmaler Blasse, i5 Faust, 1 Zoll hoch, mtt 1/^ Stück Gold-Ducaten; — Pmnus Suppan, aus Sl. Georgen, Haus-Nr. i3, desBezirkes Michclstätten, für einen dreijährigen Hengsten, Homgschünmcl mit Froschmcml, 14 Faust, 3 Zoll hoch, mit 6 Stück G.ld-Ducaten; — Michael Sallochcr, aus Moste, Haus Nr. 7, des Bezirkes Kreuz, l-o8s>«2c:l,ivo Münfendorf, für cilie drcijät)rlg.' Schwarzschimmelstuttc ohne Zeichen, 16 Faust hoch, mit 6 Siück Gold-Ducaien; — Incob Kliner, aus Scebach, Haus-Nr. ^2, des Bezirks Vcldes, für cine drcljahl'ige Stlttte, stlchelharlg, Dunkclfuchs, mtt schinalcr Blesse nnd Froschmaul, l5 Faust hoch, mit 6 Stück Golo-Ducaten;"— Andreas S>-'rc!chan, aus Uliterfcichtring, Halls»Nr. 2», d,cs Bezirkes Äiichllstatten, fül- eine dreijährige Slutte, Hoingschlmmcl, mit schmaler Blasse, i5 Faust hoch, mit 6 Stück Gold-Ducatcli, und Matthaus Tschabalschcg, aus Sollle, HausMr. 1^, des Bezirkes Umgebung Laibachs, fürelne dreijährige Dunkelfuchsstuuc, stich.'lharig, mit SchweifstcrN/ der vordere lmke Fuß etwas, m:l> belde hintere Füsse mehr welß, iZFaust hoch, mit 6 ^>tück GoldlDucaten. — Ucbrigens wllrden säinmlliche vorgeführten Stücke, aus drei Hengsten und 3o Stuttm bestehend, worunter sich wieder die dreijähngen Stuttcn des Blasius Ollilschltsch alls Schanis, HauseNr. I, des Bezirkes Radmannsdorf; des Johann Oiltt-schiisch, aus Pollitsche^ Haus-Nr. 3, dcs nämlichen Bezirkes, und des Matthäus Willfan, aus Unterfeichtnng, Haus Nr. 2), desBezirkes Michclstätten, durch Güte und Schönheit auszeichneten, und wofür deren Eigenthümer hie« mit als emsige Pferdezüchtcr öffentlich belobt werden, von solcher Qualität befunden, daß auf einen allmählig gedeihlichen Fortgang der Pferdezucht im Laibacher Kreise mit Beruhigung zu hoffen ist. — Was zur Aufmunterung der für den Landmanü so oorthnlhaften Vered« lung und Crzüglung junger Pferde zur allge« meinen Kenntniß gebracht wird. — Von dem k. k. Kreisamte Laibach am '6- Juni 1833. StHvt- uno kmvrechlliche Verlautbarungen. Z' ö/>o. (2) Nr. ^,010. E d l c t. Von dem k. k. Stadt - und Landrcchte in Kram wird dem unbekannt wo befindlichen Georg Baraga hiemu bekannt gegeben: Es sei 6^2 k^ach.seiner am 3. Februar l. I. allhicr verstoß l benen Mutter, Maria Baraga, die Verlaß-Ab- « Handlung nl) inl65t3ta ci»:gcleitet und zur » Verwahrung seuier Rechte der hlerortlge Hof- l und Gerichtsadvocat, Ol-. Andreas Napreth, U als Curator aufgestellt worden. Hievon wnd »derselbe mit dem Beisatze verständiget, daß er r bmncn einem Jahre und scchs Wochen, sich so gewiß zu melden habe, widrigens das Anmcl- dungsgcschaft mit dcn Erscheinenden gepfiogcn werden würde. Laibach den 18. Juni i633. zT^Z. ^298. (2) Nr. 636^. E d^ i c t. Von dem k. k. ^tadt- und Landrechtc in Krain wird bekannt gemacht: Es haben alle Jene, welche an die Verlassenschaft des am 6. September 1613 hier zu ^aidach verstorbenen Anton Ianeschitsch, gewesenen Bcrgamtsdic-ners, entweder als Erben, oder als Gläubiger, oder aus was immer für cmem Rcchtsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, diese lhre Ansprüche binnen einem Jahre und sechs Wochen, vom untcngesctztcn Tage, so gewiß hierorts selbst oder durch einen Bevollmächtigten anzubringen, widrigens das Verlassenschafts-Abhimdlungsgeschäft zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgemacht und die Verlassenschaft jenen aus den sich Meldenden emge-antwortet werden würde, denen sie nach dem Gesetze gebührt. ^albach am n. September i832. Z. 841. (2) Nr. 4287- Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird bekannt gemacht: Es sei über An: suchen des Peter Beneth, iwinol-) im eigenen Namen, und als gesetzlicher Vertreter semes minderjährigen Sohnes Anton Bencth, dann der Elisabeth, des Peter Bcneth, ^uninr, der Maria Beneth, vcrchcllchce Tarmann, und Franziska Beneth, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 3l. März i353 verstorbenen Joseph Bcneth, ge-wefcncl'. Kaplan zu St. Martin, die Tagsaz-zung auf dcn ii). August l853, Vormittags um 9 Uhr, vor 0ics?,'N k. k. Stadt« und Land-rechte bestunmct worden, bci welcher alle Jene, wclche al^ diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrmide Anspruch? zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rccktsgcl-tmd darthun sollen, widrigens sie dic Folgen des §. Ül4 b< G. B. sich selbst zuzuschreiben ha-bcn werden. Laibach den 21. Juni i3Z3. z. Z. ,253. (2) Nr. 5353. Von dem k. k. Stadt- und i!andrechte m Krain wlrd bekannt gemacht: Es sci am Zo. März l. I. Elisabeth Saitz mit Nücklassung eines beweglichen und unbeweglichen Vermögens ohne dlescm Gerichte bekannte Verwandte gestorben. Die unbekannten Erben, denen zur Verwahrung ihrer Nechle der hicrortlgc Gc-richtsadvocai, O>-. Oblak, als Curator aufge« stellt wurde, werden demnach hicmit aufgefordert, ihre allfalligen Erbsansprüche «nf dcn gedachten Verlaß in dem geschlichen Termine lwn einem Jahre und scchs Wochen, entweder selbst oder durch einen gehörig Bevollmächtigten mit Ausweisung lhres Erbrechtes so gewiß anzumc!-den, als widrigcns das Abhandlungsgeschäfc zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach emgeantwortct werden würde, dmcn es nach dein Gesetze gebührt. Lalbach den 11. September »832. Z. 934. (3) Nr. iolä. Erim. Edict. Von dem k. k. Stadt, und Landrcchte, zugleich Eriminalgerichte in Krain, wird bekanntgegeben, daß am 2H. Iult l333, Früh 9 Uhr, wegen Lieferung von 6 Paar Tuchhosen, sammt Futtcrlcmwand, 6 Paar Sticfel-vorschuhe, und 6 Paar ganze Slicfeldovpelun-gen, die Minucndo-^'illition be» diesem Gerichte abgehalten werden wird, «vozu Jene, wclche solche zu erstehen Lust haben, mit dem Beisätze eingeladen werden, daß die ^iciiatlons-bedingniße, so wie das Tuch, und Leinwand« muster, beim dleßscitlgen Expedit-Amte eingesehen werden können. Laibach den 2l. Juni i633. Nemtliche Verlautbalungen. Z. 6^/». (2) Ankündigung. Zum Baden ist m dem ?c,ibachssusse die Strecke unter der Kasernbrücke, jedoch nnt der ausdrücklichen Beschränkung auf dcn zwischen dcn aufgestellten zwcicn Badeanzcigtafcln befindlichen Raum, amtlich bestimmt worden, außer welchen das Baden verboten ist. Dieser Badcplatz kann mit Ausnahme der Samstage, an welchen Tagen wegen Mangel an geeigneten Badeorten derselbe der löbl. k. k. Militär-Garnison überlassen wird, auch von den badclustigen Bewohnern Laibachs benutzet wcrdcn. 6/l3 Aemtliche ^erlautbarnttgett. Z. 626. (Z) ^1 Nr. 2562^2/^0. i35Z. K u n d m a ch u n g. Zur nuethwciscn Beistcllung der für die k. k. Granzwache »n Böhmen, dann in Mahren und Schlesien lind in Oesterreich ob der Enns erforderlichen Btttgcräthc, deren Erhaltung, Reinigung und Wechsel, w,rd bel der k. k. medcrösterrcichiscben Camera! - Gefallen, Verwaltung am 22. Julius i«Z6, Vormlt-tags um 9 Uhr, eine öffentliche Abmmderungs' Versteigerung abgehalten werden. — Die Anbote zur Unternehmung dieses Geschäftes sind abgesondert für jede einzelne Provinz zu machen, sie können aber auch für zwei oder für alle drei Provinzen gestellet werden. Anbote für eine mindere Bestellung als jene für die sämmtliche k. k. Gränzwach-Mannschaft in emcr der erwähnten drei Provinzen werden nicht zugelassen. — Die nähern Bestimmungen, welche dcm für diese Unternehmung zu errichtenden Vertrage, für welchen d:e vorläufige Bestätigung der k. k. allgemeinen Hofkammer vor» behalten wird, werden zum Grunde gelegt werden, sind folgende: 1.) Der Unternehmer ver< bindet sich die Betterfordernisse für die in den genannten Provinzen aufgestellte k. k. Gränz-wack-Mannschaft (welche in Böhmen aus 226/,, in Mähren und Schlesien aus 1275, und in Oesterreich ob der Enns aus 777 Köpfen besieht, und m der ersten Provinz in zehn,, in der zweiten in fünf, und in der dritten in vier Compagnien eingetheilt ist), im Wege der Miethe ln die Postirungcn, welche demselben werden bekannt gegeben werden, in der für jede derselben erforderlichen Anzahl beizustellen. Wel-cheAnzahl außerdem mit Rücksicht aufdle Kranken« und Arrcstznnmer, dann auf den Stand der verhcirathctcn Individuen erforderlich seyn wird, wird dem Unternehmer nach dem Abschlüsse des Vertrages bekannt gemacht werden. Die Zahl der Postirungcn, ihre Standorte und d,e^ Starke der Mannschaft für jede derjcl-ben/ können Aenderungen unterliegen. — 2.) D,e erfordcrl.cheli, von dcm Unternehmer beizuschaffenden Bctterfordcrmsse sind ^. Bettstätten von weichem Holze, und zwar: 9.) einfache, jede für cine Peeson; K.) doppelte, jede für zwei Personen. Die einfachen Bettstätten müssen 6 Schuh lang, 3 Schuh breit, 2 Schuh 4 Zoll hoch, und mit Köpft, Fuß- und Sei-tcnwändcn versehen seyn. Die doppelten Bettstätten unlcrsckcidcn sich vrn den einfachen nur dadurch, daß sie vicr Schuh breit seyn müssen. Auch ist der Unternehmer verbunden, einfache Bettstätten, wenn es gefordert werden sollte. gcgen doppelte und umgekehrt, mit dcn dazu gehörenden Erfordernissen cuszutauschcn. Ü. Strohsacke von Rupfenlemwand, wovon jedes Stück für einfache Bettstätten 2 I^ Wiener Ellen lang, und 1 1^2 Elle breit seyn muß. (^. Kopfpölstcr vcn festem ungebleichtem Zwillich, wovon jedes Stück für einfache Bettstätten l ^2 Wiener Elle lang, und ,^2 Elle breit zu seyn hat. Die Strohsäckc und Kopfpölster müssen mit frischem reinem Stroh gefüllt seyn, wozu für jeden Strohsack sammt Kopfpolsser eine Strohmcnge von 5o Pfund zu verwenden lst. Nach Verlauf eines jeden Vierteljahres ist das abgelegene Stroh auszuleeren, und mit frischem in derselben Menge zu ersetzen. O. Leintücher von starker gebleichter Leinwand, wovon jedes Stück für einfache Bettstätten drei Wiener Ellen lang, und 1 1^2 Wiener Elle breit slyn muß. Für jcde Bettstatte müssen fortwährend zwei Stücke m Verwendung stehen, und zum Wechsel zw?i andere Stücke vorrathig gehalten werden. Die Lcinlücher dürfen bloß der ^änge na'ch, und zwar nie mit mehr als einer Naht versehen seyn. ^. Sommcrdccken von Schafwolle für jedes Bett ein Stück. Bei einfachen Betten muß jedes Stück 2 3^l4 Wiener Ellen lang, 1 1^2 Wiener Elle breit, und wenigstens 4 N2 Pfund schwer seyn. Dieselben werden im Sommer zur Bedeckung benutzt, und im Winter unmittelbar auf dcn Strohsack gelegt; sie stehen daher das ganze Jahr un Gebrauche. Endlich 1^. Wmtcrdeckcn von gleicher Beschaffenheit mit den Sommerdecken, jedoch mehr wollig und dichter gcrrcbt. Jede solche Decke für ein einfaches Bett muß wenigstens 10 Pfund schwer seyn. Diese Decken werden nur vom l. September bis Zi. Mai benutzt. Dieselben Bestandtheile, von derselben Qualität, müssen auch für die doppelten Bettstätten abgestellt werden, nur müssen solche, mit Ausnahme der Kopfpölstcr, nach Maßgabe der doppelten Bettstätten breiter, die Kopfpölster ober nach eben diesem Maßstabe länger, als bei den einfachen Bettstätten seyn. Zur Füllung der Strohsäcke und Krpfpölster'für top-pelte Bettstätten muß eine Sttohmenge von Ho bis ^5 Pfund für jede Bsttstattc verwendet werden. Alle, von dem Unternchmer gelieferten Betterfordelnissc, müssen bei der ersten Abstellung ganz neu und ungebraucht seyn. — 3.) Der Unternehmer hat zu sorgen, daß die Betttrfordcrnisse m einer, dcn angencm-mlnen Mustern entsprechenden Beschassel'hett beigestellt werden. Dic Erneuerung und Ausbesserung der Betten oder einzelner Stücke, ist, so oft das Bedürfniß entweder durch na- A. Amts, Blatt Nr. 79. d- 2. Juli iLZI.) 6ää türliche Abnützung, oder aus einem andern Grunde eintritt, und die Vornahme derselben gefordert wird, von dem Unternehmer zu besorgen. Geschieht wahrend der Vertragszeit eine Aenderung in den Postirungen, oder in der, für dieselben angenommenen Zahl an Mannschaft, so ist der Unternehmer verbunden, die Bcistellung oder Uebertragung der Bettgerathe, wie sie die neue Emthcilung fordert, bewerkstelligen zu lassen. — /^.) Wlrd der systeinisirte Stand der Gränzwache vermehr?, so hat der Unternehmer, nachdem ihm die Vermehrung, wenn sie bei einer Compagnie 20 Mann Nlcht überschreitet, einen Monal, und wenn sie'stärker :st, zwn Monat vorhmem bekannt gegeben wurde, dle Betterfordernisse für den Zuwachs in der nämlichen Beschaffenheit gegen den bedungenen Zins sogleich nach Verlauf dieser ein- und rücksichtllch zweimonatlichen Frist herzustellen. — 5.) Wenn we« gen vorübergehender Ereignisse ein Theil der Betten unbenutzt bleibt, so wird dem Unternehmer von derjenigen Zahl Betten, welche zum Gebrauche beigestellt wurden, biö zu dem Zeitpuncte, m.it welchem ein Theil derselben als vorübergehend unbenutzt an den Unternehmer oder dessen Bestellten zurückgestellt wird, der volle Methans entrichtet. Nach der Zurückstellung wird,als Entschädigung der Zinsen Vom Kapital und der Kosten der Aufbewahrung der, von ihm bereit zu haltenden Stücke in dem ersten Monate die Hälfte, wahrend der folgenden Monate aber ein Zehntel des be-' dungenen ganzen M:ethzmses für die entbehrlich gewordenen zurückgestellten Stücke gezahlt. Die Verwahrung dcr ausser Gebrauch gesetzten Gegenstände und insbesondere der Win-terdeckcn, während der von deren Verwendung ausgeschlossenen Monate, liegt dem Unternehmer ob; es hat jedoch hierbei die Mitsoerre durch einen von der Camera!'- Bezirksbehorde zu bezeichnenden Gefallsbeamten einzutreten« Als Zeitpunct der Zurückstellung hat derjenige Tag zu gelten, an welchem dem Unternehmer oder seinem Bestellten die Entbehrlichkeit eines Theiles der Bcttgerathe von der Bezirksbe-Horde bekannt gegeben wurde. Uebrigens soll dic Zahl der Betten, welche wegen vorübergehenden Nichtgebrauchcs zurückgestellt werden, den achten Theil der für den systemisirten Stand der Mannschaft abgelieferten Betten nicht überschreiten. — 6.) Der Unternehmer hat die Verbindlichkeit, jeden Strohsack und Ko^f-polstc-r jahrlich einmal waschen zu-lasscn, ohne daß die Mannschaft diese Erfordernisse m der Nacht entbehre. Mit dem Beginnen eines ic« dm Monats sind dle Betten nut gewechselten 'gchong gereinigten Leintüchern zu versehen. Dle Decken sind alle Jahre einmal zu waschen. Ist eine Decke in der Art verunreiniget, daß die Nothwendigkeit des Walkens erkannt werden sollte, so hat der Unternehmer das Walken zu besorgen, oder cm? neue Decke beizustellen, und hierüber zu sorgen, daß die Mannschaft wahrend der Reinigung der erforderlichen Bedeckung in der Nacht nicht entbehre. In den Krankenzimmern har der Unternehmer die Ncmigiing der Bettgerathe so oft vorzunehmen, als dieß gefordert wird. Sollte der Unternehmer wünschen, daß die Reinigung der Bcccgerathe und die Füllung der Strohsacke und Kopfpölster mit Stroh, durch Bcssellte dcr Cameral-Verwaltung auf seine Kosten besorgt werde, so wiro man dem Wunjche desselben zu entsprechen bedacht seyn. Die Kosten der Besorgung dieses Geschäftes werden von der monatlichen Bezahlung in Abzug gebracht. — 7.) Dein Unternehmer wird die Versicherung ertheilt, daß man die Mannschaft zur möglichsten Schonung der Bett^eräshe mit al« lem Nachdrucke anweisen, keinen Unfug in der Benützung derselben dulden, und dle moglichs ste Sorgfalt auf den ordnungsmäßigen Gebrauch verwenden lassen werde. D«e durcb ae« wohnliche Benützung dcr Beltgcrathe entstandene Verschlimmerung tragt der Unternehmer. Dle von der Mannschaft durch Muthwlllen oder durch ungewöhnlichen Gebrauch an den Bettgerathen verursachte Beschädigung ist von dem Bchuldtrageliden angemessen zu vergüten. Für jedts zum Gebrauch? übernommene, durch dle Scduld der Mannschaft abgängig oder ganz unbrauchbar gewordene Stück, wird dem Unternehmer cme angemessene Vergütung gelel-ftet werden. — 8.) Dle Beurtheilung der vertragsmäßigen Beschiiffenhclt der Lieferungs-Objecte geschieht von dem Compagnie «Com« mandanten, oder dem hierzu beauftragten Ve-zirkslettcr. Die angenommene Lieferung har sich der Unternehmer bestätigen zu lassen. Gegen die Zurück/veisung uon Lieferungs-Gegen« ständen steht ö>m Unternehmer die Berufung an dle Bezirksdehorde offen. Bei der von derselben zu pflegenden Verhandlung wlrd, so weit das Gutachten von Sachkundigen nach Beschaffet'.heit der Streitfrage erforderlich ist, der Befund z,ve«er unbefangener beeideten Sachverständigen, dcren emen das Compagniee Ansicht, welcher derselbe beitntt, hst der zu erlassenden Entscheidung zur Grundlage zu dienen. Ein gleiches Verfahren hat überhaupt bei der Entscheidung dcr 6^5 Streitfragen, welche sich über die Art der Er, füllung des Vertrages/ oder über dle, vom Staatsschatze zu leistenden Ersätze ergeben, und zu deren Beurtheilung Sachkenntnisse erfor« d^rlich sind, zu gelten, jedoch mit dem Unter« schiede, daß das Gränzwach - Compaqnn-mando in den Fallen, in den^n eS sich um andere Fragen, als um die Zurückweisung ab-gefüllter Bettgeväthe handelt, kein Erkennt, liiß zu schöpfen hat, sondern daß d,e VerHand, lung von der Cameral'Bezn-fsbchörde zu vflee gen und zu entscheiden ist. Gegen den Ausspruch der Letztern kömmt dem Unternehmer die Berufung an die Camera! - Gefallen, Verwaltung zu, gegen die Entscheidung dieser findet aber eine wciiere Berufung nlchs Statt. — y.) Die mit dem Unternehmer verabredete Miethe, hat nach zwei Monaten vom Tage der Bekanntmachung der, von der k. k. allq. Hofkammer ertheilten Bestätigung an gerechnet, zur Ausführung zu kommen. Von die, sem Zeitpuncte an, hat der Unternehmer für die Lieferung, Erhaltung, Reinigung und den Wechsel der Betterfordermsse zu sorgen. Es sieht dem Unternehmer frcl, hierzu die nach §. 12, vom Staate zu übernehmende»/ bereits vorhandenen Bettgerathe zu verwenden, oder, wcnn der Unternchmcr diese emer an« dern Bestimmung zuführen will, für die Beistellung neuer zu sorgen. — io.) Der Un< ternehmer hat m den Orten der B^irksbe» Horden, welche die ökonomischen Geschäfte der Granzwache leiten, Bevollmächtigte zu bestel» len, mit welchen dlese Behörden in Abwesen» hklt des Unternehmers «n Bezichurig auf die iicferungeangelegenheiten die erforderliche Verbindung erhalten können. — 11.) Zur Gi« cherstellung für die Erfüllung der Vertrage, Verbindlichkeiten räumt der Unternehmer dem Staatsschatze d/is Pfandrecht auf die beigestcll« ten Bettgerathe ein, loorunter auch diejenigen begriffen bleiben, welche nach 5er im fünften Absaye enthaltenen Bestimmung als vorübergehend unbenutzt in die Verwahrung des Unternehmers übergehen, und unter der Mit-sperre emes Gcfa'llsdeamten zu halten sind. Dcr Unternehmer har üderdieß em? Cauilon/ und zwar für dtt miethweise Beistcüung ,n Böhmen von 600U ss., m Mahren und Bchlcsien von 3000 si. f und lN Oesterreich ob der Enns yon 2000 st., folglich »m Falle, als dieses Un-N'^ehmen für zwei oder drei ProvlNl/n erstan» d'i werden solNe, mil dem hiernach entfallen-< vne Emofangsbesta« tigung ausgefolgt, von welchem Tage an der. Anspruch auf den Bezug des dafür entfallen« den Mitthzinses für denselben erwächst. — Die auf oblge Art ausgcmlttclte Vergütung für die vom »Staate übernommenen Nettcr-fordernisse, wenn der Unternehmer sie nicht gleich beim Beginnen des Vertrages.bcrlchtiqes, kann in gleichen monatlichen Raten mittest Abzuges von der fälliqcn Mielhunsiumme qclel» stet werden. Die Berichtigung dicscs Ersatzcs muß jedoch längstens in i3 Monatsraten ge« schehcn. — iH.) Der Vertrag hat neunIah-re zu dauern. — i5.) Go3te der llnternclMcr die Aukfcrtigunq des Vertrages verweigern, oder mit der Lieferung, wenn auch nur zum The>le, im Rückstände bleiben, oder nickt v?r-tragbmäßlge Gegenstände liefern, oder dle Relmguna., Erneuerung, Verführung der Bctrerfordermsse, die Füllung mit, Stroh, oder übechauvt e»ne dcr von chm übcrnomme-nen Vcrbindllchkcltrn gar r.lcht, oder nicht zu gehöriger Hett, oder nicht «n der beduncmen Art vollziehen, so zst dle k. k. Camcral-Gel fällen-Verwalcung berechtiget, nach eigener 5ä6 Wahl, auf dessen Gefahr und Kosten entweder die noch nicht gelieferten, oder nicht vertragsmäßig beigestellten Betlerfordernlss^ im beliebigen Wege bclzulckaffen, und die von dem Nntelnehmer n'cht erfüllte Leistung vollziehen zu lassen', oder den Vercrag für gänzlich auf« gelöst zu erklären, und sich für die, durch diese oder j?ne Maßregel entstandenen Auslagen und Nachthelle, sowohl an den zum Pfande dienenden Gegenständen, als auch .an der Caution und an dem übrigen Vermögen des Un« ternehmers zu erholen. — iß.) Dle m»t der Vollziehung des Contractes beauftragten Behörden find berechtigt, alle Maßregeln zu er, greifen, welche zur unaufgchaltenen Erfüllung des Vertrages führen. Dagegen steht dem Con-trahenten der Rechtsweg für alle Ansprüche offen, welche er aus dem Vertrage machen zu können glaubt. — 17.) D«e Bettgeräche, welche zum Gebrauche der Gränzwache bet, gestellt werden, müssen mit einer kennbaren Farbe oder Brandzelchen des Unternehmers versehen sem. — i3.) Die Eaunon muß längstens binnen acht Tagen nach dem Contracts - Abschluße geleistet werden. — 19.) Der Ausrufspreis fürdlese Unternehmung »st auf den Betrag von acht Neuntel Kreu« zer Conventions-Münze für jeden 3ag und je» des einfache Bett festgesetzt. Für jedes doppelte Bett wird eine um zwei Fünftel des für jedes einfache Bett bedungenen Betrages höhere Gebühr für jeden Tag geleistet. Dle Abmindcrung kann in beliebigen Bruchthellen geschehen. Die Unternehmung wird Demjenigen überlassen, dessen Prelsanbot für den tzvtaaceschay als der vortheUbafteste sich darstellet; daher der Behörde das Recht vorbehalten bleibt, im Falle ein Anbot auf die Unternehmung in zwei oder in allen dret Provinzen gestellt ist, denselben ganz, oder nur für eme oder für zwei Provinzen anzunehmen. — 2a.) Die Unternehmungslustigen haben vor dem Beginnen der ittNatisn ein Angeld in demjenigen Netrage, welcher dem vierten Theile d?r, für die Provinzen, für welche sie dieses Geschäft zu übernehmen gesonnen sind,, im §. 11, festgettyten Caution gleichkommt, bar, oder in verzinslichen Staatsuapieren nach dem börsemäßigen Course des Tages gerechnet, der Versteigerung?,Commission zu übergeben, welches Angeld jedem Mltllcitantcn, dessen Anbot unannehmbar gefunden witd, sogleich nach beendigter L'cilation zurückgestellt, von den übrigen aber zurückbehalten, und Dem, jenigcn, welchem tne Unternehmung über» lassen wird, seiner Zeit in die zu leistende Nertrags - Caution eingerechnet werden wird. — 21.) Der Be^ieter wird durch die Un- tee Contractserrlchtung bezüglichen Ko> ften, so wie überhaupt alle Stämpelgebühren aus Elgenem zu bestreiten. — 2Z.) Es wird auch gestattet, Anbote mittelst versiegelter, schriftlicher Offerte zu machen. Diese sind von Außen mit der Ueber>chrlft: „Anbol für dle Lieferung der Betterfordernls- se in der Provinz-----------------" zu be- zelchnen, und sie müssen von dem Zeitpuncte, mit welchem die Verflelgerung nach der, »m Eingänge erwähnten Bestimmung beginnt, in dem Bureau des Vorstandes der mcderosset» reichlschen Eameral'Gefallen'Verwaltung über, reicht seyn. Auch in dlesen Offerten ist sich genau nach den vorausgeschickten Bedingungen zu richten, und der angebotene Preis (t<5g« llche Zins) muß bestimmt im Ziffer, sowohl mit Zahlen als mit Worten, und, wcnn sich für mehrere Provinzen in die Mttbcwetbung geseyt wird, für icde Proumz abgesoridcrt aus« gedrückt seyn. Auf ein schriftliches Offert, welches Nebenbedmgungen enthalt, oder etwa nnt Beziehung auf einen andern fremden Anbot gestellt lfl, wird daher keine Rücksicht genom» men, sondern dasselbe als nicht vorhanden betrachtet werden. — Unmittelbar nach der geschlossenen mündlichen Llcllation wird von der Velsteigerunslk'Eommlsslon zur Eröffnung der versiegelten Offerte geschritten, und das Ne-sllltat in das Versieigerungs? Protocol! aufge« nomm'en werden, l^em schriftlichen Offerenten wlld nur dann der Vorzug eingeräumt werden, wenn sich der schriftliche Anbot vortheit-hafter, als der Erfolg 0er mündlichen Ver-fteigtrung darstellt. Bet ganz gleichen Anboten wird man dem Erfolge der mündlichen ?i» citation vor dem schriftlichen Offerte den Vorzug geben. Auch der schriftliche Offerent bleibt von dem Augenblicke der Ueberreichung des Offertes verbindlich, dagegen für das Aerar die lm §. 2l, ausgedrückte Bestimmung g,lt. — Uebrigens ist jedes schriftliche Offert mit dem §. 2c> bestimmten Angclde oder einem Aus-wclse, daß es erlegt sev, zu belegen; auch hat der Offerent semen Aufenthaltsort, so wie Namen und Character genau zu bezeichnen. Wien den 11. Juni is33. AnhNng 3nr Räibachcr Uritnng. Drot, fleisch- und Mecksiedcrwaaren-Tariff ' in der Sladt Laibach für den Monat Iull iL35. Gewicht iPreis^ Gewicht > Preis' Gattung der Feilschaft des Gebäckes Galtung der Feilschaft der Fleischgattung ! ^^^______ Pf^r^QTl^k^ Pf.jLth.jQtl. j kr. ! B r o t. ! - ! m, ., ,....— 5 »5^ ,^2 Fleisch. ! Munbsemmcl .^....—623^» ! ^Ordin. Semmel^' ' ' ' H ^''" ,'^ Rindfleisch ohne Zuwage . ». - 8 ^aus'Munb-^ - 2v ',^ 3 ! Fltcksieber - Waaren. ^»?o«^ m.«. j4 3 jlOchsenfüsse ..... » — — !« lj2 > Nachmehlteig l.. . . . 2 ,6 2 2^ 6 ^^^^^ _______ ^ Vorstehende Satzung kommt dutch den ganzen Verlauf des Monats von den betreffenden Ge- werbsltuten bei Vermeidung, strengster Ahndung auf das Genaueste zu beobachten, und es hat Jedermann, der sich durch etwaige Nichtbefolgung von Seile irgend eims Gewerbsmannes btvortheilt zu seyn erachtet, solches dcm Stadtmagistrace anzuzeigen. Das BeilwerL muß'rein geputzt seyn. — Frischt und elngepöckelle Zungen sind sahfrel. ^renwen - Anzeige. Ang «kommen den 27. Juni 5333. Hr. St. Alex. Graf v. Ankwitz, f. k. Kämme„r, mit Familie; Frau Ghyka Despinola, und ihre Vtlt wandte Gbyka Alexi Bthring, Edelfrau; Hr. C«?n, si.wlin ell« Reyer, bölsemcißiger Handelsmann, s^mmt dlssm Gatlinn (^onstnllia) alle drei von Trieft nach Wien. Ttn 23. Hr. Carl Poster und Hr. Paul M«' labian, kall). Priester und Missionäre; und Hr. Earl v. Ieckil, k, k. Kassa-Controllor bei der geheimen Haus', Hof» und Scaalskanzlei, sammt Familie; alle drei von Trieft nach Wien — Hr. Franz Console, Lotto-beamter, von Wien nach Mailand. — Frau Katharina v. Ritter, k. k. Guberninl'Secrelä'rs-Wltwe, von Triesi nach Cilii. Den ^9. Hr. Mathias Casullch, Handelsmann, und Hr. Michael Zen, Apotheker; beide von Fiume nach Triest. — Hr. Festetics Graf v. Folna, sammt Frau Gemahlinn,, von Petrau nach Triest. — Hr. Fran^ Magnaron, Handelsmann, sammt seiner Tochter, von Triest. — Hr. Carl Nelsin, Rentier, sammt Gemahlinn, von Triest nach Wien. — Hr. Heinrich v.Gtrliczy, königl. Guvernial-Assessor, von Fiume. Den 30. Hr. Joseph Alborghetti, sammt Hrn. Franz Marinellich, Priester; Hr. Lucas Chiovalino, Kleriker; Hr. Johann Vani, Privater, und Hr. Pe-, l?r Pllrovich, Archimandrit von Montenone; alle vier von Triest nach Wien. — Hr. Franz Freyherr v. Pfaffcnhofcn, von Gastein nach Triest. — Hr. Carl Wen ger, Handlungscommis, von Wien nach Triest. -^ Frau Katharina v. Hochkofler, Wechselraths-Wit-we, mit Fräulein Aloz?s,a v. Königsbrunli/ von Triest nach Eilli, ' Abgereist be« 23. Juni 1833. Hr. Carl Mayer, Theater-Unternehmer, sammt Tochter Caroline, nach Agram. Sours Uom 26. Kuni 1833. Mlttelpreis. Sl«Hl«schuldvcrsreivunllen «u 5 v. H. (in CM.) 9H ?^3 Wltn.stadt'Nanco«Obl. zu2 ij2 v H.finCM) 54 tAerarial) (Domest.j 0Vllq,ationen de« Stände ^ (C.M.) (E.M.) v. Ol'ttrrocl» unctl und iu2 y.H.^ — -- ob dtl Enns, von Nöd«) iu 2 »/» v.H.» 53 »j2 — men. Makrln, Schle-i zu » i/^i V.H.> — -> sten.Stcnelmalk.Karn- iU2 v-H.< — »- tt «llerhöchster Entschließung vom i^. Ma> l. I. allergnadigst zu bestimmen, daß jenes V«eh, welches zur Weide auf die Aloen getrieben wird, be» allen Mauthstatloncn, die dasselbe auf dem Hin- und Rückwege betritt, gegen obrigkeitliche Bestätigung von der Weg» und Brücfenmauth befrctt sein solle. — Diejes wird »n Folge herabgelangten hohen Hofkam» mer-Decrcts vom ly. Mai l. I., Nr. 22^76, hlemlt bekannt gemacht. — ^albach den 3. Juni l8Z3. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau UNd Primör, k. k. Hofrath. Franz Ritter v. Jak »mini, k. k. Gubernial-Secrctär, als Referent. Z. L5o (1) Nr. ^257^2596. E u r r e n d e des k. k. illyrlschen G^herniums zu Laib ach, — mittelst welcher ;u F.'lge hohen Hofkanzlel^Decrets vom 22. Ma» l. I., Z. i?322, d,e in Gemaßhnt allerhöchster <3nt, schlleßung vom 1^. u. M. festgesetzten Anordnungen , um das !5>Nlvand«rn ganz erwerbs-und Mittelloser Handrverkßbursche hlntanzuhal» ten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wer-oen. <— Se,ne k. k. Majestät haben m der Absicht/ um das Emwandcrn ganz erwerbs« und mittelloser Handwerksbursche hlntanzuhlil» tin, Mit allerhöchster Entschließung vum i/.. v. M. zu befehlen geruhet, daß für die Zukunft jenen auslandischen Hanowerkskurschen der Elr.tritt in die österreichischen Kalserstaaten zu versagen sey, welche — n.) sid mit emein ordentlichen Wanderbuche oder Reisepässe, ent» «pcder nlda, (pnv. am l). Februar ittIo.) — Das Wesentliche der Verbesserung an o«r früher von M. Ku« bitschek und E. !öoos m Wlen erfundenen, und im Jahre 1821 patennrl' gewordenen Wav-pendl'uckmaschine. wilche insbesondere bei Ab, drücken von Gchlldcrn, Tabackumschlägen u. s. w. Anwendung findet, besteht darm) daß sich die DruckenHwacze nlcht uon selbst, wie bei der eben?rwahnlcn Maschine, sondern auf dieselbe Welse, wie bel dem Bücherdrucke auftragt. Auch befinder sich dcr Gatz nicht auf der Walze, sondern auf einem Vret, welches wahrend des Druckes unter dem Cylinder durchgeht. Der Lauf des Bretes wird durch Rollen erleichtert, so wie das Festssehen des Drucksatzes durch eherne Rahmen bewerkstelli« get »st. — Die Bewegung dos svlinders und Lencrnsntzsg gesHicht durch einen Radermecha-nlsmus, der auch beim Rückgänge des Bre« tks den Cylinder hebt. ES ist begreiflich, daß bei dl?s?r Emrlchtung der Druckpresse und bei einer größer-n Lange dea Bretes durch die Ver^ Ulelfattigunc, oer Letternsatze der Druck schnell bewerkstelliget werden kann. — 2.) Veckesse-,-ungea an dem Bandmühlstuhle von Neussvr, Wreden und Compaglue m W^n, (p!iv. ain (3- Amts-Blatt Nr. 79. d. 2. Juli iW.) 6/.9 20, Jänner 1824) — Diese Verbesserungen werden von den gewesenen Patenttragern, wie folgt angegeben. Dle Lade hat eme doppelt« Relhe vonBlegcln übereinander, und zur Be« wellig der de,den Ncihen Schüycn oder Schiffchen werden die Rechenjähne um die Hälfte verlängert. Dle Läufe sind m gerader Rich, lung übereinander und die Kettenfaden gehen durch em und.dasselbe Blatt. Auch laufen sie vom ^Nrnblatte aus über das doppelte ge, richtete Geröll abwärts w>e gewöhnlich, und lvrrden unter den zwei übereinander angebrachten Sttdcnbäumen durch das «Gchcldblatt, welches um 2.l3 höher sem muß, als gewöhnlich, ins Gischlrr gezogen. Jedes Litzengcschnr hat zwciAugcn übereinander »> einer Distanz nach dem Verhältnisse der gcwöhnl,chen sitzen. Die-scs hat den Vortheil, daß dle At^ahl d«r?>ye Blätter sind bei. nahe doppelt so hoch als sonst, und i^att der Bandrilhmcn bringt man rückwärts vom Ktuh, le zwei Kästchen an, m welche dle Bander ge< zogen werden , damu man Mlt dem Aufwinden »ncht so viel Zelt verlieren darf. — I.) Vere vollkommnung dts Bchmelzvrozcsses, von HeiN' r»ch Dingler »n W«en, (vrio. am 21. Mälz 1L24.) — Der gewesene ^''lvllcglumsbesiyer schlagt vor, oben am Eckmeljofen em Gefäß (am besten aus Gußeisen) «nzubrlngtn, welches eingemauert ist, und in dem fortwährend Wasser im Sieden erhalten wird. Am untern Iheile des Ofens (dem sogenannten Aschenfalle) befindet sich em zweites Gefäß aus Kupfer, in welches das siedende Wasser des obern Behälters mittelst emes Hahnes abgelassen werden kann. Da nun während des Schmeljvrozesscs das untere Gefäß sehr helß wlrd , und fortwährend glimmendes Brennmaterial ihmem fällt, so geschieht in demselben beim Einlassen des siedenden Wassers ous dem obern Bchällcr die Zersetzung desselben, und das sich entwickelnde Wasserfivffgas bermrkt eine höhere Intensität des Flammen, feuerS. Diese auf dle chemische Zersetzung dcs Wassers gegründete Methode soisbel allen bls-her bestandenen gut gebauten Tiegeln und Flammöfen anwendbar sem, und b'edurch eine bedeutende Ersparung an Brennstoff crzlclt werden. — H.) Methode ;um Bleichen der Lcinen - und Baumwollstoffe, von Albert Strauß in Wien, (p^w. den 21. März i62>i) — D,ese Methode besteht m der Anwendung emcr kaustischen Lauge aus Holzasche und lnckt gelöschtem z^aike, dann des Bkivassers m:c Ehlor, cmes schwach säuerlichen u:>d lUl'^t emcs tallschcn BadeS. — 5) 5^eue lamps' waschine, von Carl Grafen v. Breßler, f. Bcrgrathe u^d Obelstkammergrafenamts-As-sessor in Schemnltz, (vrll'il. am H. December ,823.) — Da5 Wesenll'che duser Dampfma« schlne wird in Folgenden angegeben: 1. daß sich dieselbe auf e>ncm Wagen befindet; 2» daß sich auf dcm Wagen, dessen Lange von der Nabe der Vorder- bls zu jener der Hin» terräder 6 Fl,ß, die Brute 4 ij2 Fuß, und die Höhe ) Fuß beträgt, der Eylmder mit ei-ncin Wusserdchältcr befindet, durch welchen Nöhren zich^n und das darm enthaltene Was-scr durch den von der Maschine entwichenen Dampf erwärmen; 3. daß em Rad und Gc-triebe vorhanden «st, um den gleichförmigen Gang dcr Maschine durch cm kleines, 0 bis 6 Ecnlner schweres Schwungrad zu erreichen, und dadurch d,e Belastung zu verringern; H. daß sich auf der Echwungradwclle zwel Räder nilt Haken befinden, übcr welche Ketten gelegt wcrdcn, um auf diese Art der zu betreiß benden Maschine, fty sie cine Mühle, em Pumpwerk u. s. m. Bewegung Mitzutheilen; Ut,d 5. daß mtttcls Keilen dcr Wagen jederzeit auf leichte Art horizontal gestellt werden könn?. — Diese Dampfmaschine, welche als Betriebsmaschine bcl allen Arbeiten, die oft e:ne Aenderung d^s Ortcs erfordern, anwcnd-dar lst, soll ke>n höheres Gewicht als 80 Cent» ner haben, und kann daher höchstens mit sechs Pferden von nnem Orte zum andern geführt werden. ^. Laibach am i5- Iunl iL33. Uemtliche ^erlauBarunZen. Z. 82«. (3) Nr. i c.778l2lcp. G. W. Concurs - Verlautbarung zur Besetzung einer Führcrssicllc in der k. k. küsicnlandlschcn Granzwache. — In der k. k. kilstenlandischcn G<änzwache ist c»ne Führers-sictte mit der täglichen Löhnung ron ftmf und dreißig Kreuzern, dann dcm gegenwärtigen Zhcucrungszuschuffe von zchn Kreuzern, nebst dcm Genuße der freien Wchnung und dem Bc-zuge dcr ärarischcn Montur, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, wclche diese Stelle zu erlangen wünschen, haben ihre gehörig belegten Gesuche/ in denen sie insbesondere den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft, einen vollkommen gesunden rustigen-Korpcrbau, ihren ledigen Stand, ihr Alter, tadelfrcie Sittlichkeit und die Kenntniß der deutschen/ italienischen, dann der tramenschcn, oder einer andern slawischen Sprache, so wic die Fähigkeit zur Leitung eines zu-kes luichzuweiscn haben, im vorgeschriebenen 65o Wege längstens bis 20. Juli ,855 bei dem k. k. Gefallen-Inspectorate in Tricst zu über, reichen, woselbst sich die Bewerber auch vorläufig der vorgeschriebenen Prüfung und Untersuchung unterziehen können. — Vun der k. k. illyrischen uereinten Eameral-Gefäl'.en-Verwaltung. Laibach am 19. Ium i353. Z. 8^»6. (2) aä Nr. 259H. Bekanntmachung. Da dic Johann Bc'nardlmsche und Georg Tollmainer'schen bürgcrllchcn Mädchen-Aus-fleuer- Stiftungen ,ede pr Ig fl. zokr. 3. M. für den Jahrgang iL5l, wegen Mangel geeigneter Comftctentmnen, lucht uerUehen wcrden konnten, so wnd hlemlt «in neuerlicher Concurs von sechs Wochen zum Ansuchen und de» ren Genuß mit dem besähe ausgeschrieben, daß d»e erfordcrltchcn Bihelfe >n dem T«n,f', dann Trauungsscheme, m Betreff der Ver-ehellchung imIahre ,85l, dann in dem Zeugnisse über Moralität und bürgerliche Ab? kunft zu bestehen habe,'. Stadtmago^r^t ka>bach am iZ.Iuni,633. vermischte ^rrlatttbarungen. g. 820. (3) »ppacb wirb hl«s, mit öffentlich bekannt «emacht: OK fei üd«r Ansu» lben des Joseph Rupnit von Ot. Veit, wegen ihm schuldigen »44 st. 7 »j2 ll. c. ». c > tie offenlllche Feilbietung l>er. dem Anton Oemcniy von Po» Lragll, eiftentdümlichen, auf »26.» ss. M. 3)1. ge« licbtlich geschälten, do.lsel^st deleft«nen, uno zur Herrschaft Wlvvach, 5,^^> '^lufi. Grüner, 'lomo V. Nr. »5?«, U'bHlK I>'i'Ut> 775, Nect. Nr. l7j»9, dienfidaren und behausten ij4 Hude. lo wie e«ö sub Dom. Ocundd. 'I'ttliio IV. Nr. »46Ü. Ulbals Italic, yo5, dann Belgr. Glundb. ^luill» II. Nr. 979, UrdalS I^otio ,Wj25l, Rect. Z. 3»4 . vorkommenden WeingartcnK Ol-ttliuva I)i2^», im Wege der Erecution delrlN'^cl; auch f.ien hierzu dlt» Feiloierl»Ni?slc>gf^hunlzen, nämlich: fur be» 22. Juli, 22. August und 25. Lepl«mb« d. I.. jedesmal van Flühe 9 bis 12 Ubr, im Orte Podla« ga, mit tem ?lnhan<^e beraumt rrolten, daß di< Realitäten bcl eer e.'sten und z,rei:en ^eildietunj: nur um oder üder den Scdä^llnqs^rerth. dei del dritten aber auch unter temfcldcn hintangegebcr werden wülden. Dcmwack werden die Kclustustigl>n hierzu zr elficmetr eing^l^^en. und t^tincn cic ^Hahunc nebst ren VeltaufsbediligtUNcn lägllch hierarrni einfebrn. UezilsKizerichc Wiprcich am »5. M^i ,833. Z. 655. (l) Großes Etnkehr « Wirthshaus aul freier Ha«, d zu verkaufe»'. DaS Gasthaus zum wölßen Lamm, z; Franz i^ dcr Untern Etiyermar?, iss schul-denfrey, entweder mtt oder ohne ^rund^ücke, um schr bllllae Vr,,se zu verkaufen/ und empfiehlt sich besonders, da es mmen lm Orte steht, und,owohl dle mlt der Pcst als auch Mll Loh,,, kullern Re»sen0en gewöhnlich dort llnzukeh, ren pfie^en. Das Gasthaus befiehl