Gesetz- »«d Mn» t. .ningsblatt für das NemilWch - istiiische Külfriifiini), bestehend aus der gefürsteten Grafschaft Görz und GradiSca, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang 1902. XXII. St«it. AuSgegeben und versendet am 17. Oktober 1902. 37. Gesetz vom 15. September 1902, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, womit eine besondere Landesauflage auf den Verbrauch von Bier eingeführt wird. Über Antrag des Landtages Meiner gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča finde Ich anzuordnen, wie folgt: §• 1. Der Landtag ist behufs Beschaffung der für Landeszwecke nöthigen Mittel berechtigt, eine besondere LandeSanflage auf den Verbrauch von Bier einzuführen und einzuheben. §. 2. Die Höhe dieser Landesauflage wird mit besonderem Beschlüsse festgesetzt, welcher, wie jede eventuelle Ändernng desselben, zu seiner Giltigkeit der Allerhöchsten Genehmigung bedarf. 100 XXII. Stück, Nr. 27. Gesetz vom 15. September 1902. §• 3. Von dieser Auflage wird nur der Verbrauch des Bieres getroffen, während Production und Handel von derselben frei bleiben. Die Auflage kann mithin weder bei der Erzeugung noch bei der Einfuhr von Bier in das Gebiet der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča eingehoben werden. §. 4. Übertretungen der auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Anordnungen werden im Sinne der Ministerial-Verordnung vom 30. September 1857, R.-G.-Bl. Nr. 198, mit Geldstrafen von 2 bis 200 K, bezi ehungsweise mit Arrest von 6 Stunden bis 14 Tagen geahndet. Zur Strafamtshandlung sind die in der Ministerial-Verordnung vom 3. April 1855, R.-G.-Bl. Nr. 61, bezeichneten Behörden berufen. §• 5. Die Vorschrift über die Art der Einhebung der in diesem Gesetze behandelten LandeS-auflage ist von der k. k. Statthalterei im Einvernehmen mit dem Landesausschusse zu erlassen. §• 6. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. §. 7. Meine Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Durchführung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt. S a s v L r, 15. September 1902. Fran; Joseph m. p. Koerber m. p. Böhm m. p.