Amtsblatt M AnbllcherIeitnng. H>. A 5. Montag den 9. März »857. Z. ,13. k (I) Nr. 5228. K il >i d m a ch u n g. An dcm k, k. akademischen Gymnasium sind zwei Lehrerstellen zu besetzen, für deren eine die Befähigung zum Unterrichte in der lateinischen und griechischen Sprache am ganzen Gymnasium, für die andere aber nebst der Befähigung zum Unterrichte in den klassischen Sprachen im Sinne des K, 5, l, liü. « des Gesetzes über die Prüfung der Gymnasial-Lchr-amtskandidatcn auch noch die Befähigung zum Unterrichte in der polnischen oder ruthc-Nischen Sprache am ganzen Gymnasium erforderlich ist; deßgleichen ist am k. k. zweiten Lembcrgcr Gymnasium eine Lehrerstcllc für die lateinische und griechische Sprache, wobei gleichfalls die Befähigung für's ganze Gymnasium unabweislich gefordert wird, zu verleihen. Für diese Lchrcrstellen, sämmtlich mit deutscher Unterrichtssprache, deren jede mit einem Gehalte jahrlicher !M> fl, (5, M. und dem Vor-rückungsrechtc in die Gehaltsstufe von INW st, so wie dcm Ansprüche auf Dezennalzulagen von je ! Konzepts , Prakt,kantest,Un,, da,, unter l!> mit einem Adjutum jährlicher 3!><» fl. L. M., imdesctzt. Mit diesen Dienstcsstcllen ist der Rang i>, d" XII, Diale'iklasse verbunden. Die Newnber um eine dicjcr Stelln, haben ^" ^hörig gestempellen, eigenhändig in deutschn ^plache geschriebenen Gesuche imd zwar, wenn >^ dfsfiig i,„ StaatSdinistc stehen, im vorgt' ichri.'bcnen Dienstwege hin^iks einzudringen. Diese Gesuche haben miltclst der beizuschlie« ßenden Belege genau z» erweisen: 1)Dcn Namen, Religion, GeluntSoit und Jahr, den Aufculhallsoit, t>ie dcrmaüge Beschäftigung oder Ditnss.Kcigtiischäft des Bewerdcis, 2) Dessen Stand, 3) die uorschriftmäßig? B.-cndiguna der durch die bestehenden Gesetze als uerliinblich vorgeschlie« benm rcchls- und staatSwisscnschaftlichcn Studien, 4) Die mit cntsplechcndem Erfolge geschehene Ab» legung wenigstens Liner theoreli» schen Staatsprüfung oder Eiocö RigorosumS zur Erlangung des ^icchtsdoktolal.S. Der zweiten speckn Prüfungs' Abtheilung Hal?,,, s,.h die Bewerber binnen Jahresfrist ö" unterziehen. Jene Nswelber, Welche etwa eine DiöpenS ""'s uol^schütbexni Erfoidcrniss.ö erhielten, ^^b,n ^^ bezüglich.» Dekrete bc,zusch<>eßni. ' 7^'e sonstige Befähigung, insbesondere Sprach. >>^b d.r Bewerber mit juridischen oder politi-!")'» Beamten des Vrrwaltuna,ögcbicteS und '" welchem Grade uerwandt oder verschwä« N^l ist. ) Ob und wo derselbe ein liegendes Besitzlhlim hat. )^as politisch? tadellose Verhalten während der ^ah'e ly^ und l84N Endlich )>>t der vorglschiicblne, gehörig legalisirle Bu- ltcntat!0!,6>ev^K seizulege,,, ohne Unterschied, ^b der Bewerber auf adjulirle oder nicht ad. N'tirte KonzeptSpraklikantenstcllen resiektire. Jenen Bewerbern aus andern Kronländern,! w»lche um derlei Konzcptspraktikanlcnstcllcn ein- ! schreiten, werden, insofnnc dieselben ihre wirkliche Bedürftigkeit nachzuweisen vermögen, im Falle ihrer Ausnahme, Aonsual'Rcisc.Entfchädi» gunmen von I st, C. M. für jede bis zu ihiem neucn Bestimmungsort jurückzulegcndt Meile, und allenfalls auch angemessene Vorschüsse hierauf, zur Ermöglichung der Ableise, zugestanden, Zu diesem Behufe werden die Bewerber um Konzcpl6plaktikantenstelln,, welche auf diese Reise-Entschädigung Anspruch zu machen in der Lage find und darum ausdrücklich ansuchen, anaewie sni, außcr den obigen Erfotdnnissen durch ci» beglaubigtes Zeugniß auch ihre wirkliche Bedürftigkeit nachzuweisen. Endlich dürfen laut hoher Ermächtigung m Anbetracht der gegenwärtigen Zcitverhältiiisse, sowohl für die gedachten Bewerber aus andern Kronlandcrn, als auch für cingeliornc Konzepts. Praktikanten, welche durch mchrsachcn Wechsel ihrer Dienstotte,, auS ihren heimatlichen Verhältnissen hnausgcrisscn werde,,, insofcrne sie den Aüfordcrungen ihlcr Bestimmung entsprechen, bis zu ihrec Beförderung auf wirkliche Beamtcn-stelleü, bei wirtlichem Bedarfe peliodische 3temu« neralionen bis zum Bctrage von lUO st. (Z. M. in Eine», Jahre, bei den hohen Ministerien in Antrag gebracht werden. Picßburg am 23 Februar »857. Vom Präsidium der Picßduiger k. k. Statt» haltere!» Abtheilung. Z. Ü2, » (!) Nr. 352». Kund m a ch u n g. Von der k. k, Finanz-^'andes-Dircktion sür Steicrmark, Kärnten, Krain und das Küsten, land wird bekannt gegeben, daß der k. k. Ta-dak-Distrikts'Verlag zu Ncustadtl in Krain, im politischen Bezirkc gleichen Namens, im Wege der öffentlichen Konkurrenz mittelst Ueberre,-chung schriftlicher Offerte an denjenigen geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Verschleiß-Provision anspricht. Dieser in der Stadt Neustadt! befindliche Distrikts - Verlag hat das Matnialc bei dem k. k. Tabakmagazine zu Laibach, von dcm er W Meilen entfernt ist, zu beziehen und demselben sind die Untcrverlegcr in Gurkfeld, Nas-senfuß, Tschernembl und Landstraß und 52 Trafikanten zur Fassung zugewiesen. Nach dem Erlrägniß-AuSwnsc, welcher daö Verschleiß - Ergebniß des Verwaltung«-Jahres »85"/, darstellt, und bei der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion in Neustadt! sammt den näheren Bedingungen und den Vcrlagsauslagen eingesehen werden kann, betrug der Verkehr in dem bezeichneten Zeiträume, d. i. vom l. No. vember <85'. bis Ende Oktober 185«, an Tabak '/«"^ Verschleiß-Provision aufg.stcllt und zur Fassung dcm k. k. Stcucramtc zu Ncustadtl zugewiesen. Der Distrikls-Vcrlag zu Neustadt! hat aus seinem Verschleiß-Erträgnisse dem zugetheilten Unter-Verleger zu Gurkfeld, Nassenfuß, Tscher-nembl und Landstraß an Gutgewicht vom ordinär geschnittenen Rauchtabak 2'/ U u"0 an Tabak - Verschleiß . Provision jedem der drei Erstern 5°/„, dcm Letzter» aber 4 "/<., dcn Ta-bakttasikantcn aber an Gutgewicht von dem ordinär geschnittenen Rauchtabak 2"/» 5" 3^' währen. Insbesondere wird noch bemerkt, daß der neue Distrikts-Vcrleger die, den Untcr-Verlc- gcrn nach obiger Nachweisung gebührenden Emolument? aus der eigenen Provision zu bestreiten haben wird, ohne, dafür von dem Gefalle eine Entschädigung ansprechen zu können. Eine solche Entschädigung würde dcm ncuen Verleger nur in dem Falle geleistet werden, wenn während dessen Vcrlags-Besorgung durch Erledigung eines der zugewiesenen Ünter-Vcr-läge sich die Emolumcnte der Lctztcrn über den, von dem neuen Verlcgs-Besorger vertragsmäßig zu bcstrcitenden Betrag erhöhen sollten; dagegen würde dem neuen Verleger auch in dem Falle, daß sich aus gleicher Veranlassung oie Emolumcnte der Untcrverleger vermindern sollten, die Verpflichtung zum Ersatze der Differenz an das Gefall erwachsen, Ucberhaupt wird ein bestimmter Ertrag des Verlagtzgcschäftcs nicht zugesichert und es findet eine wie immer geartete nachträgliche Ent-schädlglmgsfordcrung, den oberwahnten Fall dcr Prozenten-Nachzahlung ausgenommen, oder ein Anspruch auf Erhöhung dcr Provision des Verlegers während der Vcrlagsführung nicht Statt. Gegenstand des Anbotes ist nur die Tabak-vcrschlciß-Provision des erledigten Tabak-Distrikts-Vnlageö. Für diesen Distrikts-Verlag ist, Falls der Erstehcr das Material nicht Zug für Zug bar zu bezahlen Willens ist, ein stehender Kredit bemessen, welcher durch eine im Baren oder mittelst öffentlicher Kredits - Papiere oder mittelst Hypothek zu leistenden Kaution im Betrage von 26W fl. für das Tabakmaterial und Geschirr sicher zu stellen ist. Der Summe dieses Kredites gleich ist der jederzeit zu erhaltende sogenannte unangreifbare Lagcr-Vorrath. Die Kaution ist noch vor der Uebernahme de6 Verschleiß - Geschäftes und zwar längstens binnen <» Wochen, vom Tage der, dcm Ersteher bekannt gegebenen Annahme seines Offertes, zu leisten. Die Bewerber um den erledigten Distrikts-Verlag haben N»"/^ der Kaution als Vadium in dem Betrage von 26N fl. vorläufig bei der k. k. Finanz-Bezirks-Kasse in Ncustadtl oder bei einem k, k. Steucramtc zu erlegen und die Quittung darüber dem, mit dem 15 kr. Stempel versehenen, zu versiegelnden Offerte beizuschließen, welches längstens bis 4. April 185? Mittags »2 Uhr mit dcr Aufschrift: «Offert für den k, k, Tabak-Distrikts-Verlag in Neustadt!« bei dem Vorstande dcr k. k. Finanz-Bezirks-Direktion ,n Neustadt! zu überreichen ist. — Das Offert ist nach der, dieser Kundmachung beigefügten Form zu verfassen und mit dcr Nachweisung über den Erlag des Va-diums, über dic Großjähngkeit und tadellose Sittlichkeit des Bewerbers zu versehen. Es soll die Verschleiß-Prozente, welche der Offerent anspricht, mjt Buchstaben geschrieben enthalten. "5m Falle der Erstehcr diesen Verlagsplatz aeqen Zahlung eines bestimmten jährlichen Betrages an das Gefalle zu übernehmen sich verpflichtet, wird bedungen, daß dieser Pachtschilling in monatlichen Raten vorhinein zu erlegen ist, und daß wegen eines auch nur mit einer Monatsrate sich ergebenden Rückstandes selbst dann, wenn er innerhalb der Dauer des Aufkündungß - Termines fällt, der Verlust des Verschleißplatzeß von Seite der Behörde sogleich verhängt werden kann. Jenen Offcrenten, deren Anbot nicht angenommen wird, wird das Vadium nach geschlossener Konkurrenz-Verhandlung sogleich zurückgestellt, daö Reugeld des Erstehers aber Wird entweder bis zum Erläge der Kaution, oder falls die Material-Bezüge gegen Barzah- 15N lung stattfinden sollen, bis zur vollständigen Material - Bevorrälhigung zurückbehalte!!. Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften mangeln, oder welche unbestimmt lauten, oder sich auf Anbote Anderer Bewerber beru-fen, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich von der k k. Finanz-Landes-Direktion die Wahl vorbehalten. Die gegenseitige Aufkündigungsfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Vcrschleißgeschäfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Von der Konkurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach dem Gesetze zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig sind, dam, jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandels, oder wegen einer schweren GcfäUs-Ucbcrtretung überhaupt, oder wegen einer einfachen Gefälls-Uebertretung gegen die Vorschriften über den Verkehr mit Gegenständen der Staatsmonopole, dann wegen eines Vergehens gegen die öffentliche Sicherheit des Eigenthums schuldig erkannt, oder wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel »on der Anklage freigesprochen wurden, endlich frühere Berschlcißer,, welche von diesem Geschäfte entsetzt worden waren. Nachträgliche, sowie mangelhafte, oder den Antrag der Zurücklassung eines Ruhegehaltes enthaltende Offerte werden nicht berücksichtiget. Graz am 24. Februar l85,7 Formular eines Offertes Ich Endesgefcrtigtcr erkläre mich bereit, den k. k. Tadak-Distrikts-Verlag in Neustadtl unter genauer Beobachtung der dießfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere in Beziehung auf die Erhaltung des vorgeschriebenen Matc-nal.Lager-Vorralhes I. gegen Bezug einer Provision von (mit Buchstaben) Prozenten von der Summe des Tabakverschleißes, II. oder gegen Verzichtleistung auf jede Provision, III. oder (ohne Anspruch auf eine Provision) gegen Zahlung eines jährlichen Betrages (mit Buchstaben) an das Gefalle (Gewinnrücklaß, Pachtschilling) in monatlichen Raten vorhin-ein zu übernehmen. Die in der Konkurrenz-Kundmachung angeordneten Beilagen und Nachwcisungen sind hier beigefügt. N. N. am .... N. N. (eigenhändige Unterschrift sammt Angabc d Standes u. Wohnortes,) Von Außen: »Offert zur Erlangung des Tabak - Distrikts-Verlages in Ncustadtl.) Z. ,16. » (l) Nr. 4379. Kundmachung. Von der k, k. Finanz-Landeö.Dircktion für Böhmen wird bekannt gemacht, daß der k, k Tabak« und Stcmpelmarkcn-Distrikts-Verlag zu Tabor im Taborer Kreise, un Wege der öffentlichen Konkurrenz mittelst Ueberreichung schriftlicher Offerte dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Verschleiß-Provision fordert, verliehen werden wird. Dieser Berschlcißplatz hat seinen Materialbedarf an Tabak und Stcmpelmarken bei dem !!'/»Meilen entfernten Tabak- und Stempelmagazin in Prag zu fassen, und es sind demselben zur Fassung zwei Großtrafikanten und W Trafikanten zugewiesen, deren Anzahl sich aber nach dem Ermessen der Behörde vermehren oder vermindern kann. Der Verkehr betrug in der Iahrespcriode vom 1. August l«5,s> ing (z„de I^ !85 Die Beivcrcel »m diesen, in die VII, Di^' tenllasse nercihlen Direklorspostcn haben die g«" höng dokxMt'ntittl'n Gesuche, unter Nachweis'"^ der ziirückgclec,tcn Studien und Einenschafte"' o?r Iprachkkmitnissc und der im Administrate' f.ich? der Postanstalt geleisteten Dienst,, <äng' stens V,Z ,5. März l«5? >m uoraesch> ">-'""'" Dienstwege bei dcm Ministerium für Handc>, Gewerbe und öffentliche Bauten einzudringen und auch anzugeben, ob und i» welchem Kl" sie mit t,nem Beamtt" oder Diener der P" ' dirlktion in Kaschau schwägeit <