2<^ 130. Dienstag den 25. Gttober 1823. EfUbernial - Verlautbarungen. Z. i559- (0 Nr. 2)019. Kundmachung. Vermög Eröffnung dcr königlich ungarischen Statthaltercy vom 2). v. M., Z. 2^699, ist von dem Unghvarer - Eomitate dem Joseph Nichter, Hutmachergesellen, welcher sich sett mehreren Jahren auf der Wanderschaft befindet, und dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, zur Behebung des »hm von semcr Schwester, Regina Richter, verehelichten Travnyrizky, legirten, bey der Unghvarer-Walscnkassa dcposttirten Betrages von 210 ft., ein Termin von einem Iayre und Tage vom 27. August l. I. an, gerechnet, festgesetzt worden. — Welches hic-mit zur Wissenschaft des Interessenten öffentlich bekannt gemacht wird. — Vom k. k. illyrischcn Gubcrnium. Laibach am 22. October 1626. Z. i352. (1) Nr. 21603^2096. G u bernial - Ve rlau t 0 arung mehrerer Privilegiums- Verleihungen undUn-giltlgteits - Erklärungen.. — ^. V e r-l e i h u n g e n. — Seine kaistrl. königl. Majestät haben mit allerhöchsten Entschließungen v.m 17. July und 21. August l. I., nach den n.n allerhöchsten Patente vom 8. December 1L20, enthaltenen Bestimmungen nachstehende Privilegien zu verleihen geruhet, als: ^iut hohen Hofkanzlcy-Decretes vom 26. August l. I., Zahl 19922, mlt aller-yochstec E-uscl l eßung vom 17. July l. I. —-1.) Dem Ignaz Frenkel, Inhaber mehrerer Privilegien^, wohlü)aft zu Wien, an der Wie-den, Nr. 1, für die Dauer von zwey Jahren, auf die Verbesserung der englischen schwarzen und gelben Wagenschmiere, vermöge welcher die zu der englischen schwarzen Wagenschmiere verwendeten Materialien durch ihre glatt machende Eigenschaft bewirken, das die Achsen und Räder weniger abgenützt werden, daß ferner die Reibung derselben noch mehr als bey der bisher gebrauchten Wagenschmiere vermieden, und daher eine gleichförmigere und sanftere Bewegung der Fahrzeuge erzielt werde. Auch blelbt diese Wagenschmiere angeblich vor jedem Verderben bewahrt. Die gelbe Wagenschmiere könne aber zum Schmieren der Galla- oder Prachtwagen besser als die Schwarze verwendet werden, weil sie den goldenen Verzierungen dieser Wagen mehr gleichkömmt, und die Achsen und Räder weniger verunreiniget. — 2. Dem Friedrich Lafite, und I. L. Burach, Handlungsgesellschafter, wohnhaft, zu Wien, auf dem Kohlmarkt, Nr. 256, für die Dauer von Fünf Jahren, auf die Erfindung einer Epyclcloidlschen Mühle zum Vermahlen dcr Eioccolade, dcr Ochl- und Lcinfar-ben, und aller Gattungen Pulver, wobey Erstens die Eioccolade durch Feinheit und Wohlfeilhcit sich besonders auszeichnet; -^ Zwcytcns eil: Mensch in gleicher Zeit und mit gleichem Kraftaufroanoe sechsmahl so viel, als nach dcr gewöhnlichen Art erzeugt; — Drittens die Ocpl - und Leinfarbcn, weit wohlfeiler verfertiget, so wie auch Senf und alle Arten von Pulver, die sich durch besondere Feinheit auszeichnen, bereitet werden können. — Ist von der medicimschen Facultat untersucht, und gegen Beobachtung der, rücksichlllch der Mahlmühlen bestehenden - Gesetze als zulässig befunden worden. — I.) Dem Nicolaus Köchle, Fabrikanten chemischer Feuerzeuge, wohnhaft zu Wien, auf der Wicden, Nr. 6, für die Dauer von Drey Jahren, auf die Verbesserung der chemischen Hundfiajchchen vermittelst einer neuen Vorrichtung von Stoppccholz, und einer eigenen ^u- wodurch angeblich folgende Vortheile erreicht werden, daß Erstens diese neu erfundenen Stoppeln viel dauerhafter als die bisher bekannten sind, indem sie Nicht abbrechen können; Zweytens können sie. von der m den Flaschchen befindlichen Feuchtigkeit mcht angegriffen, daher auch Nicht angefressen werdenl; Drittens können sie also auch nicht, wie die bisher bekannten verbröseln^ Viertens endlich kommen sie dle- 996 ser Vollkommenheit ungeachtet nicht theurer als die bisher bekannten zu stehen. — (Laut hohen Hofkanzleydecretes vom 6. September l. I-/ Zahl 21180, mit allerhöchster Entschließung von 21. August l. I.) — /^.) Dem Ignaz Rabitsch, Fabriksverweser, und Ferdinand Preiß, geprüften Förster, wohnhaft zu Obervellach in Illyrien, für die Dauer von Sieben Jahren, auf die Erfindung: 5) Aus inländischen Graphit alle Arten Schmelztiegel zu verfertigen/-die in ihrer Eigenschaft der Zusammensetzung nach den ausländischen Haf-nerzeller-Schmelz-Tiegeln durchaus nicht nachstehen, und sie in der Feuerfestigkeit, und in der Haltbarkeit ihrer Glasur wohl noch über^ treffen, dazu auch noch wohlfeiler als die auslandischen zu stehen kommen; d) Alle Gattungen feuerhältige Mufeln für Gold-und Silberarbeiter aus eben diesen Graphlt zu verfertigen; e) Endlich auch feuerfeste Schmelz-z:cgcl oder Ofensteine zur Errichtung und Aufsetzung eines Kappellen- oder noch größeren-Schmelzofens nach gewünschten Formaten nach Art der Lehmziegel aus diesem Graphit zu erzeugen. — 5. Dem William Morgan, Privilegiums- Inhaber zur Dampfschifffahrt zwischen Triest und Venedig, wohnhaft zu Triest, für die Dauer von Fünfzehn Jahren, auf die Erfindungen eines beweglichen Raderwerkes (H. couäc N'is>la) zum Behufe des Fortbc-iriebes von großen Wasserkasten, Schiffmühlen, und insbesondere von Dampfschiffen, wodurch die bey den Letzteren bisher üblichen Ra-dcr beseitiget, und so viele durch diese erzeugten Unzukömmlichkeiten vermieden werden. — Dem Albert Sunon Kohn, aus Mahren, wohnhaft zu Wien, Leopoldstadt, Nr. 5iä/ für die Dauer^ von Drey Jahren, auf die Erfindung: Essig aus dem gewöhnlichen chemischen Wege, jedoch mit Anwendung mehrerer mechanischer Avparate bey den Kesseln sowohl, als auch bey don Mutterfassern mit Ersparung an Mühe und Kosten zu erzeugen. Ist in medicinischer Hinsicht für zulassig erkannt worden. — 7. Dem Paul- Fagnani, Mahler aus Nazzaro in Sardinien, wohnhaft'zu Mavland, Nr. 2,367, für die Dauer von zwey Jahren, auf die Erfindung: Mtt-teM eines eigenen Firnisses, der Ochlfarben aufnimmt, auf Glas ;u ltthographiren, und die Gemählde sodann von dem Glase auf die umwand zu übertragen. — 8.) Dem Leo-oold We-ger, ^Ledermeister, wohnhaft zu Alt-brmm/ ;n Mahren, für die Dauer von El-nem Jahre, auf die Entdeckung: Erstens zur ' Garbung der Häute.und Felle und zur Verfärbung der zum Sohlen - Leder bestimmten Haute mit Ersparung der bisher angewendeten sehr kostspieligen Garbematcrialicn, ein neues nichts kostendes Mittel zu verwenden; Zweytens zum Auftreiben (das ist Schwellen) der zum Sohlen-.Leder bestimmten Häute statt des Gerstenschrottes, ein neues weniger kostspieliges Mittel anzuwenden, wo- ' durch die Haute bmnen ^3 Stunden die vollkommenste Schwellung erhalten, und sogleich verfärbt werden können, wodurch nicht nur an Zeit, sondern auch an Geschirr erspart werden soll. — Z. U n g i l t i g e Erklärungen. — 1.) Da vermög der Aeusserung, welche die kompetente technische BeHorde über den Einspruch des niedere österreichischen Brauvereines gegen das Privilegium das des Gotthold Huth, und Friedrich Streitz, auf die Entdeckung und Erzeugung des sogenannten Braphan- Biers erstartet hat, der Gegenstand dieses am 26. August i3s5^ für dle Dauer von fünf Jahren verliehenen Privilegiums, theils nicht als Verbesserung im Sinne des 27. §. dcs allerhöchsten Patents vom 3. December 1820, betrachtet werden kann: w hat sich die k. k. allgemeine Hoframmer laut ihrer Note vom iZ. d. M. bestimmt gefunden, die Einscheidung der niederösterreichischen Regierung wegen Aufhebung des fraglichen Privilegiums zu bestätigen. — Laut hohen Hoffanzley- Dccretes vom 26-August l. I., Zahl 20271. — 2) Nach einer Zuschrift der k. k. Hofkammcr vom 5i. vorigen, iZ. d. M., hat die kompetente technische BeHorde bey den Verhandlungen über. den Emspruch der Branntweiner- Innung von^ Wien gegen die Giltigkeit des dem Vinzenz Strnadt, auf eine Verbesserung der Dislillir« Apparate am i3. April ,625, für zwey Jahre verliehenen, und am 20. October 1826/ für weitere drey Jahre verlängerten Privilegiums die Aeusserung abgegeben, daß der vom strnadt versiegelt eingelegten Beschreibung und Zeichnung das Erforderniß der Deutlichkeit im Sinne des 2. §. dcs allerhöchsten Patentes vom 3. December 1620, mangle. ,—-Dtt Einscheidung der nledcrostcrreichischen Negierung , wodurch das fragliche Privilegium für ungiltig erklärt wurde, ist von der hohen Hofkammcr, laut boher Hofkanzley-Verordnung vom 26. August l. I., Zahl 19183, bcna-tiget worden — 3 ) Nach cmer Zuschrift der k. k. Hofkammer vom 17. v. M., har dle niederösterreichische Regierung in Folge einer Beschwerde der hiesigen Branntwemer-! Innung das nut allerhöchster Entschließung - vom 29. September 162^/ dem Albcrc Lewin, und de'iN Moifts Trebmch, auf dlk Erfin- 997 dung eines Dampf- Destillir- Apparates verliehene, und von Letztern für Wien an Joseph Kraus, übertragene fünfjährige Privilegium, wegen des von der kompetenten technischen Behörde - nachgewiesenen Mangels der Neuheit des Gegenstandes für ungilcig erklärt, und die dießfattlge Entscheidung m, weil dagegen binnen des gesetzlichen Termins kein Rekurs ergriffen wurde, bereits zurRcchtskraft erwachsen. — Laut hohen Hofkanzley- Decrnes vom 2. September 1829, Zahl 20623. — 4) Nach einer Zuschrift de? f. k. Hofkammer vom 23. v.M., hat die niederösierrelchische Regierung in Folge ,H)3l85. Concurs - Ausschreibung. Bey dem k. s. provisorischen Rentamte Trient, ist die zweyte «kontrollorssselle, wo» mlt tlne Iahrsbcsoldung von 5o0 ss. W. W. E. M., und dle Verpflichtung zur Leistung emer Caution vom gleichen Betrage verbun« den lst, dann d,e Amtsschrclberestelle dafclbst Mit einem Gehalte jahrlichen Zoofi. erlediget. D»e Bewerber haben chre mu den Quallsi« cations-Tabellen versehenen Gesuche durch ch, re vorgesetzte Stelle bis ,Z. November l. I., bty der unter;c»chneten Beh rde zu überrel» chen, und sich darm über «hre Vtudien, über ihre bisherige analoge Dlcn^lelstung und über die Kenntniß der deutschen wwohl als der italie« nischcn Zprache, und endlich, soweit es d»e erstere Stelle betrifft, über die Fähigkeit der 3aution8le«stung auszuweisen. — K. K. ver« einte Gefallenvcrwaltung für Tyrol und Vor-arlberq. Innsbruck am 24. September 1828. 57ernnschte VerlautbarunZen. Z. l35l. (2) Edict. Von dem Bezirksgerichte Ponovitsch wird bekannt gemacht: «3s wurde m Gemaßhelt der Verordnung des lädl. k. f. Krelßamtes ?al» bach vom 26. P. M., )ahl 7667 , über das Gesuch des hnsigen Gteu.r.imles :'»m »9 d., und dle gegnerische ausdvückliye Einwilligung, wegen bis letzten October v. I. an landest fürstlichen Steuern schuldigen 6z ft l5 3j/, kr. sammt N«benvecblndllchkelten, »n die ösfcnt» llche executlve Fellbletung, der Martm Mede wed, roQt<3 Gol.b'schcr, der Herrschaft Slal-tcne>jg, 8uk Rccl. Nr. 66 zinsbaren, zu Unterloog liegenden halben Kaufrechtshube, sammt 2 Gera^lherli ge>vi^>g?t, und zur Vornahme ders.lben drey Tagsayungen, nämlich aus den l/. October, l^ November und il. December d. I. , jederzeit Vormittags um H Uhr, in ^')^o der Realltät m»t dem Beys^ye bestimmt, daß, falls jene Hübe nebst Gerauthe weder beo der erüen noch dey der zweylen um oder über die Schätzung vr. 47l st^ 20 kr. M, M. angebracht w-rden könnte, sie bey der drncen auch unter dieser Summe zugeschlagen werden würde. Hlevon werden die Intabularglaubizer und d-e Kauflustigen öffentlich verständiget, und es können die Licitatlons-Bedingniffe tag« lich in d»eser Amtskanzley eingesehen werden. Bezirks «Gericht Ponovitsch am 20. September 182g. Anmerkung. Bey der ersten Zicitation hat sich kein Kauftustig