120 Fortsetzung der Debatte in Betreff des Ausschuß - Berichtes über den Rechenschaftsbericht des Lanvesausschusses. ist, nicht anerkennen will. Ich habe bemerkt, daß sich der Ausschuß hier in Widersprüche verwickelt hat, und will dieses dadurch beweisen, daß ich das zweite Alinea des dies-fälligen Berichtes vorlese; — dasselbe lautet: „Der Ausschuß hat aus seiner Prüfung des jüngsten Rechenschaftsberichtes die Ueberzeugung gewonnen, daß der LandeS-ausfchuß allerdings mir regem Eifer und ersprießlicher Thätigkeit die ihm anvertrauten Geschäfte besorgt hat". Aus Grund dieser Ueberzeugung beantragt auch der Ausschuß, daß dem Landesansschusse der Dank für seine ersprießliche und eifrige Dienstleistung ausgesprochen werde. Was folgt nun nach diesen Worten? Nach diesen Worten folgt eine zwar indirekte, aber sehr verständliche und nach meiner Meinung verletzeilde Anklage. (Rufe im Centrum: Oho!) Ich bitte mich aussprechen zu lassen, und Sie werden dann sehen, ob meine Anschauungen die richtigen sind. Ich bitte die Anklage nur zu lesen, — sie lautet: „Doch kann der Ausschuß die Bemerkung nicht unterdrücken, daß es höchst wünschenswerth erscheint, daß der Landesausschuß seine Stellung und seinen Einfluß als constitu-tioneller autonomer Verwaltungskörper befestige und vermehre". Ich frage nun, ob hier nicht ausgesprochen ist, daß der Landesausschuß seine Stellung nicht gehörig gewürdigt, daß der Landesausschuß seinen Einfluß dort nicht geltend gemacht hat, wo er ihn hätte geltend machen sollen. Dies ist zwar nur indirekt ausgesprochen worden. Hat denn der Landesausschuß seiner Stellung irgendwo etwas vergeben, hat er sich vielleicht durch Regierungsorgane, (Dr. Costa: Oho!) oder durch Privatpersonen beeinflussen lassen? Thatsachen werden nicht aufgezählt; doch heißt es, er soll seine Stellung befestigen. Ist sie denn wankend geworden, wodurch denn? eine solche Anklage sollte doch Thatsachen anführen! Seine Stellung soll er befestigen und vermehren, und doch beantragt der Ausschuß, dem Landesausschusse den Dank für seine ersprießliche Dienstleistung auszusprechen! Doch lautet die Anklage, daß der Landesausschuß seine Stellung nicht würdig vertreten, — er soll sie daher b e sc st i g e n, daß er seinen Einfluß nicht gehörig gewahrt — er soll ihn daher vermehren. Mir wenigstens kommt es vor, daß, wenn ich den ersten Antrag mit diesem vergleiche , in beiden ein Widerspruch sei. Ich habe bereits gesagt, daß der geehrte Ausschuß den Wirkungskreis des Landesausschusses nicht richtig zu verstehen scheine. (Abg. Dr. Costa: Oho!) Ich verweise den geehrten Ausschuß auf §. 11 der Landesordnung; hier wird der Landesausschuß nur als Verwaltungsorgan bezeichnet und die §§. 26 und 32 der Landesordnung nehmen dessen Wirkungskreis nur als Verwaltungskörper an. Nun gehet aber der geehrte Ausschuß in seinem Berichte noch weiter und sagt: „Es ist nothwendig, daß der Landesausschuß bei allen wichtigen Angelegenheiten öffentlich zum Lande spreche, und in einem fortwährenden — natürlich in der Landessprache geführten Verkehre zu den neu constituirten Gemeindevertretungen stehe, um deren Selbstbewußtsein zu kräftigen, sie in der richtigen Durchführung ihrer Geschäfte zu unterstützen, und die Bedürfnisse und Wünsche des Landes nach allen Richtungen hin kennen zu lernen". Welche Stellungvindizirt denn der geehrte Ausschuß dem Landesausschusse? doch nicht jene Stellung, welche ihm die Gemeiudeordnung vindizirt. Der §. 89 der Gemeindeordnung weiß von einem solchen Einflüsse nichts; — derselbe lautet: „Der Landtag wacht mittelst seines Ausschusses, daß das Stammvermögen und Stammgut der Gemeinden und ihrer Anstalten ungeschmälert erhalten werden. Der Landesausschuß kann zu diesem Ende Aufklärungen von den Gemeinden verlangen und durch Absendung von Commissionen Erhebungen an Ort und Stelle veranlassen. Ihm kommt es in Handhabung dieses Auf-sichtsrechtes zu, erforderlichen Falles die entsprechende Abhilfe zu treffen". Das ist der Wirkungskreis des Landesausschusses als Aufsichtsbehörde. Allein dem Landesausschusse gleichsam eine Stellung zu geben, um sich über alle wichtigen Angelegenheiten öffentlich als Sprecher des Landes aufzudringen; diese Stellung gebührt ihm nicht, dies ist ihm nachdem Gesetze gar nicht gestattet. Ich frage nun: in allen wichtigen Angelegenheiten, soll der Landesausschuß zum Lande sprechen? Es können dies auch politische Angelegenheiten sein, denn diese gehören gewiß zu den wichtigsten Angelegenheiten. Ist nun der Landcsausschuß berufen, sich in politische Angelegenheiten einzulassen? Nein! seine Stellung verbietet ihm dies sogar, und dennoch will der Ausschuß dem Landesausschusse eine solche Stellung vindiziren! Er soll auch, „natürlich in der Landessprache", mit den Gemeinden im Verkehre stehen. Ja, wie wäre es denn, wenn die Gemeindevorsteher deutsche Bittschriften an den Landesausschuß richten würden, würden diese gar nicht, oder in einer anderen Sprache beantwortet werden ? das heißt ja, die Gemeinden beherrschen wollen (Heiterkeit im Centrum), daö heißt über sie dominiren wollen, und doch hat der Landesausschuß über die Gemeinden kein Herrscherrecht! Sie betonen doch immer die Autonomie der Gemeinden und dennoch wollen Sie diesen Druck auf die Gemeinden ausüben? Nach meiner Meinung ist das eine Sprache, welche dem Landesausschusse einen Uebergriff über seinen Wirkungskreis vindizirt, und ich habe mich nicht enthalten können, in dieser Richtung meine Anschauung ausdrücken, und glaube, daß meine Anschauung die gesetzliche ist. Am allerwenigsten ziemt es dem Ausschüsse die Autonomie der Gemeinden untergraben zu wollen, Sie wollen herrschen über sie, daS „Herrschen" aber leidet keine Autonomie. Ich gehe nur noch in die weitere Erörterung, worin gerügt wird, daß der gegenwärtige Landesansschuß sich nicht nach dem Gesetze, nämlich nach der ihm gegebenen Instruction und nach der Landcsordnung in der Behandlung seiner Geschäfte benommen habe, daß er nämlich die Behandlung seiner Geschäfte nicht in Collegialbe-raihnngen vorgenommen habe. Ich für meine Person werde den Ausschuß in dieser Beziehung nicht rechtfertigen wollen; allein ich finde es sehr ungeziemend und unpassend, und des hohen Hauses unwürdig, wenn wir einerseits dem Landesans-schusse, der gesetzwidrig gehandelt hat, den Dank votiren, und anderseits den Laudesausschuß mit Beschluß zur Beobachtung der Gesetze ermahnen, denn es soll die Erwartung ausgesprochen werden, daß der Landesausschuß nach den bezogenen Gesetzen seine Geschäfte erledigen werde. Ich bin überzeugt, daß der Landesausschuß so viel Achtung vor dem Gesetze hat, daß er nicht willkürlich darüber hinweggehen wird. Sollte der Fall vorkommen, daß keine Collegialberathungen stattfinden, so gibt ihm eine solche Freiheit die Geschäftsordnung, die der hohe Landtag selbst votirt hat. „17. Sv angenehm die Mittheilung im Rechenschaftsberichte, daß der erste Bogen deS flovenisch-deutschen Theils des Wolf'schen Wörterbuches in kürzester Zeit im Drucke erscheinen wird, dem hohen Landtag sein muß, so ist es doch andererseits gewiß, daß daS Erscheinen des 1. Bogens den Intentionen dieses hohen Landtages keineswegs entsprich!, vielmehr die rasche,Förderung des ganzen Werkes dringendst geboten erscheint. In dieser Beziehung ist im Hinblicke ans die Mittheilungen des Redacteurs dieses Theils des Wörterbuchs in den jüngsten Nummern der Zeitschrift „Novice" die Befürchtung begründet, daß das regelmäßige Erscheinen desselben noch ans viele Jahre herausgerückt sei, da eine in jeder Hinsicht vollendete Arbeit geboten werden will. Der Ausschuß verkennt keineswegs die Schwierigkeiten dieses literarischen Unternehmens. Auch er müßte es lebhaft wünschen, daß dasselbe — ermöglicht durch die eines Mäcenas würdige Munificenz des hochherzigen slovenischen Patrioten Anton Alois Wolf — in möglichst vollständiger Gestalt an das Tageslicht trete. Die Vollkommenheit kann jedoch nur eine solche sein, welche bei verständiger Umsicht und fleißiger Arbeit in kürzester Zeit das Werk zu Tage fördert. Der slovenisch-dentsche Theil dieses Wörterbuchs ist ein dringendes Bedürfniß, und der Ausschuß ist der entschiedenen Ansicht, daß eine in der Natur der Dinge liegende mindere Vollständigkeit desselben sowohl den Wünschen der slovenischen Nation, als den Intentionen deS genannten großen Patrioten weit gewisser entsprechen wird, als eine Hinausschiebung des Erscheinens desselben auf viele Jahre. Es wird daher der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, die möglichst rasche und ununterbrochene Förderung der Herausgabe des slovenisch-dentsche» Theiles des Wolf'schen Wörterbuchs in geeigneter Weise zu betreiben und diesem Gegenstände seine ununterbrochene Aufmerksamkeit zuzuwenden". „18. Mit Bedauern entnimmt der Ausschuß dem Rechenschaftsberichte, daß die fortdauernde Kränklichkeit des Herrn Eduard von Strahl denselben veranlaßte, sein Mandat als Abgeordneter niederzulegen. Herr Eduard von Strahl hat sich sowohl als Abgeordneter, wie nicht minder als Mitglied des Landesausschusses große Verdienste um das Land Krain erworben; anderer Gegenstände nicht zu gedenken, wurden insbesondere die Frage des inkamerirten Landcsfondes und wegen des krainischen Waisenfondes von ihm angeregt, und mit seltener Gründlichkeit Durchgearbeitet und ins Klare gestellt. Das Land verliert durch den Rücktritt dieses Abgeordneten eine unschätzbare seltene Kraft, welche mit Liebe dem Vaterlandc zugethan, mit scharfem Geiste dessen Interessen verfocht und mit dem redlichsten Charakter eine freimüthige, echt konstitutionelle Gesinnung verband. Es wird daher der Antrag gestellt. Der bohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, Dem Herrn Eduard von Strahl das lebhafte Bedauern des Landtages auszusprcchen, daß seine Krankheit ihn nöthigte, sein Abgeordneten-Maudat niederzulegen; und ihm den wärmsten Dank desselben für seine ausgezeichnete Wirksamkeit auszudrücken". (Da bei keinem dieser drei Anträge sich Jemand zum Worte meldet, so bringt Präsident dieselben einzeln zur Abstimmung, und wird Antrag 16 mit Majorität, Antrag 17 und 18 einstimmig angenommen.) vm. Sitzung. Berichterstattcr-Rrpräscittailt Svctec (liest): „19. Der Landcsansschnß hak zum letzten Male diesem Landtage den Bericht über seine Geschäfksthätigkeil erstattet. ES wird aber dem nämlichen Ausschüsse obliegen, dem nächsten Landtage den Schlußbericht vorzulegen, und es mag daher auch diesem letztem überlassen werden, die gestimmte Amtsführung des Ausschusses einer znsammen-fassenden Beurtheilung zn unterziehen. Der Ausschuß hat aus seiner Prüfung des jüngsten Rechenschaftsberichtes die Ueberzeugung gewonnen, daß der Landesansschuß allerdings mit regem Eifer und ersprießlicher Thätigkeit die ihm anvertrauten Geschäfte besorgt hat. Doch kann der Ausschuß die Bemerkung nicht unterdrücken, daß es höchst wünschenswerth erscheint, Daß der LandesanSschuß seine Stellung und seinen Einfluß als constitutioneller autonomer Verwaltungskörper befestige und vermehre. Es ist nothwendig, daß der Landesausschuß bei allen wichtigen Angelegenheiten öffentlich zum Lande spreche, und in einem fortwährenden, natürlich in der Landessprache geführten, Verkehre zu den neu constituirten Gemeindevertretungen stehe, um deren Selbstbewußtsein zu kräftigen, sie in der richtigen Durchführung ihrer Geschäfte zu unterstützen, und die Bedürfnisse und Wünsche des Landes nach allen Richtungen hi» kennen zu lernen. Auch ist es nothwendig, Daß, so wie cs in anbern Ländern geschieht, regelmäßige Berichte über die Thätigkeit des Landcsausschusses durch die Landeszeitungen veröffentlicht werden, was aber allerdings voraussetzt, daß die Beschlußfassungen des Landesausschusses in Gremial-berathungen geschehen, wie es nicht bloß durch die Instruction, sondern auch durch den §. 42 der Landesord-milig ausdrücklich vorgeschrieben ist. Solche Gremialbe-rathungen haben nicht bloß den Vortheil eines lebhaften Ideenaustausches, sondern bringen auch andere nicht an der Tagesordnung stehende GegenstänDc zur Besprechung, wodurch manches für das Land Nützliche vorbereitet und angeregt werden kann. Es wird daher der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: a. Der Landtag erkennt den regen Eifer und die ersprießliche Thätigkeit des Landesausschusses in Besorgung der ihm anvertrauten Geschäfte dankbar an. b. Der Landtag erwartet, daß der Landesansschuß diese Geschäfte in Gemäßheit der Landesordnung §. 42 und der Instruction in Collegialbcrathnngen verhandeln und erledigen, und auszugsweise Berichte hierüber in den Landeszeitungen veröffentlichen wird. Auch hak der Landesausschuß alle nothwendigen Schritte zu thun, um seine Stellung und seinen Einfluß als constikntionclles autonomes Verwaltungsorgan im ganzen Lande und namentlich den neu constituirten Gemeinden gegenüber zu befestigen und zu vermehren". Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Abg. Brolich: Die Anschauung, welche der verehrte Ausschuß hier in diesem Artikel seines Berichtes kundgegeben, hat ans mich einen peinlichen EinDrnck gemacht. Abgesehen davon, daß sich der Ausschuß in seiner Vorlage in Widersprüche verwickelt, gibt sich derselbe auch das Zeugniß, daß er den Wirkungskreis des Landesausschusses entweder nicht ganz versteht, oder denselben in dem Umfange, wie er gesetzlich festgestellt Verlaufe der gegenseitigen Reden eine vollständige Compensation Statt gefunden habe. Abg. Dr. Toman: Ich bitte zu einer persönlichen Bemerkung. Ob der Anstand dadurch verletzt worden ist. wie Herr Abg. Desch-mann mich als Sekretär der Handelskammer zur Rechenschaftgezogen und zur Erfüllung meiner Pflichten aufgefordert hat, will ich nicht beurtheilen. Ich wenigstens wäre der Ansicht, daß der Anstand verletzt worden ist, und ich hätte , erwartet, daß diesfalls vom Herrn Präsidenten nach §. 36 G. O. das Geeignete veranlaßt worden wäre. Präsident: Wir schreiten nun zur Abstimmung. Es liegt hier der Ausschußantrag vor, welcher mit dem vom Abgeordneten v. Gutmansthal gleichlautend ist, und dann der Abänderungsantrag Sr. Ercellenz des Baron v. Schloiß-nigg. Der Antrag Sr. Ercellenz lautet: (Wird unterbrochen von) Abg. Freiherr v. Schloißnigg: Nachdem durch die Abänderung, welche der Ausschuß angenommen hat, nämlich: „unter gleichzeitiger Hervorhebung des strategischen Moments" jene Bcsorgniß beseitigt ist, welche mich veranlaßte, das Wort zu ergreifen, nämlich, daß das Landesbedürfniß nur nebenbei behandelt, dagegen das strategische Moment in den Vordergrund gestellt wurde, so ziehe ich meinen Antrag zurück nnd accommodire mich dem Antrage des Ausschusses. Präsident: Es bleibt daher nur der abgeänderte Antrag des Ausschusses übrig, er lautet in seiner jetzigen Fassung folgendermaßen (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt, den Beschluß des Landtages vom 29. Jänner l. I., die Eisenbahnlinie Laibach-Villach betreffend, unter gleichzeitiger Hervorhebung des strategischen Moments unverzüglich zur Ausführung zu bringen". Ich bitte diejenigen Herren, welche mit diesem, nun modifizirien Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter fortzufahren. Repräsentant des Berichterstatters Abg. Svetec (liest): „14. Der Landesausschuß konstatier, daß die Maßregel zur Linderung des Nothstandes, welcher im verflossenen Winter nnd Frühjahr in einem großen Theile Unterkrain's herrschte, durch die k. k. Landesregierung in wirksamer Weise durchgeführt wurden. Den hohen Landtag muß diese Mittheilung um so angenehmer berühren, weil derselbe selbst zum besagten Zwecke eine Summe von 4000 fl. aus dein Landesfonde widmete, und es wird daher der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landcsausschuß werde beauftragt, der k. k. Landesregierung für die wirksame Durchführung der Maßregeln zur Linderung des Nothstandes in Krain den Dank des Landtages auszudrücken". Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? tDa Niemand sich meldet, bringt Präsident den Antrag zur Abstimmung und wird derselbe angenommen.) Repräsentant des Berichterstatters Abg. Svetec (liest): (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Suppan übernimmt den Vorsitz.) „15. Im Rechenschaftsberichte wird mitgetheilt, der Herr Landeshauptmann Karl v. Wurzbach habe auS Anlaß der letzten Kriegscreignisse eine Stiftung für verstümmelte, dem Lande Kram angehörige Krieger errichtet, und den Landesausschuß ersucht, die Verwaltung dieses Stiftungsvermögcns, bestehend auS 2100 fl. in Obligationen k., aus einem Sparkassabüchel pr. 375 fl. 21 kr., so wie das Präsentations-Recht bei den Stiftungswerbern aus Laibach zu übernehmen. Hierüber wird beantragt : Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Uebernahme der Verwaltung der vom Herrn Landeshauptmann Karl v. Wurzbach errichteten Stiftung für verstümmelte, dem Lande Krain angehörige Krieger von Seite des Landesansschusses werde nachträglich genehmigt. 2. Dem Herrn Landeshauptmann werde für diese hochherzige Stiftung der Dank des Landtages des Herzogthums Krain ausgesprochen". Präsident: Nachdem der Antrag aus zwei Punkten besteht, eröffne ich die Generaldebatte. (Niemand meldet sich.) Wir schreiten nun zur Spezialdebatte. (Da sich auch bei dieser Niemand meldet, so bringt Präsident die beiden Anträge zur Abstimmung, und werden dieselben einstimmig angenommen.) Repräsentant des Berichterstatters Svetec (liest): (Landeshauptmann von Wurzbach übernimmt den Vorsitz.) Präsident: Ich bitte einen Augenblick zu warten. Es ist mir nach der Geschäftsordnung nicht erlaubt, nach geschlossener Debatte und nach dem so eben gefaßten Beschlusse das Wort zu ergreifen; jedoch ist es mir nicht verboten, eine Rede ohne Worte zu halten. (Präsident tritt vor und verneigt sich gegen die Versammlung. Lebhafte Bravo-und Dobro - Rufe!) Ich bitte nun fortzufahren. Repräsentant des Berichterstatters Svetec (liest): „16. Die Mittheilung der Vollendung der Brücke über die Save bei Gnrkfeld dient dem hohen Landtag zur angenehmen Kenntniß. Zur Förderung dieses Baues warder Landesausschuß genöthiget, dem Bauunternehmer (welcher sich in sehr bedrängten finanziellen Verhältnissen befand) ein h% Darlehen pr. 4000 fl. gegen pupillar-mäßige Sicherstellung nnd Rückzahlung in drei Jahresraten, aus dem Landesfonde zu erfolgen. Der Ausschuß hat nach genauer Prüfung der Akten sich überzeugt, daß der Landesansschuß hiebei mit aller erforderlichen Vorsicht vorgegangen ist, nnd nachdem die möglichst rasche Vol-lendung des Brückenbaues im Interesse des Landes gelegen war, der hohe Landesausschuß nach §. 11 seiner Instruktion nicht bloß berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, für die fruchtbringende Anlegung der Kassabestände des Landesfvndes Sorge zu tragen, so wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle dieses zur Kenntniß nehmen". Fortsetzung der Debatte in Betreff des Ausschuß-Berichtes über beit Rechenschaftsbericht des Landesausschuffcs. 117 Was aber das strategische Moment betrifft, so ist dieses denn doch gewissermaßen ein Landesmoment, weil in Folge der bedauerlichen letzten Kriegsereignisse hier im Lande die Reichsvertheidigung mit der Landesvertheidigung zusammen fällt, alfo' auf das strategische Moment vom Standpunkt der Landesinteressen berührt werden muß. Ich glaube also beantragen zu sollen, den Ausschußantrag nur dahin abzuändern, daß wir statt: „Besondere Hervorhebung" des strategischen Momentes „gleichzeitige" Hervorhebung u. s. w. setzen. Präsident: Herr Abgeordnete von Gutmansthal hat einen Abänderungsantrag gestellt; er ist eben vernommen worden .... (Wird unterbrochen vom) .... Berichterstatter Dr. Costa: Ich bitte, Herr von Gutmansthal hat diesen Antrag im Namen des Ausschusses gestellt. Präsident: Es entfällt somit die Unterstützungsfrage und es hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Dr. Costa: Die Debatte über diesen allerdings sehr wichtigen Gegenstand hat Dimensionen angenommen, welche eigentlich mit den schließlich angestellten Anträgen nicht im gehörigen Verhältnisse stehen. Man scheint schließlich denn doch im Wesentlichen den Antrag des Ausschusses als sachgemäß und richtig zu finden, und ich habe hier nur zwei Bemerkungen, die eine des Herrn Deschmann und die andere Seiner Excellenz des Baron Schloißnigg kurz zu berühren. Ich glaube der Landesausschuß — es ist diese Bemerkung eine allgemeine, aber auch auf diesen speziellen Fall passende — hat namentlich dort, wo es sich um die Ausführung von Aufträgen des Landtags handelt, den Geist dieser Aufträge aufzufassen und kann sich vor dem nächsten Landtage nicht damit rechtfertigen, daß er irgend einen vorbereitenden Schritt gethan hat; ich glaube, daß der Landesausschuß vor dem hohen Hause durchaus nicht gerechtfertiget und noch weniger vor dem Lande gerecbt-sertiget ist, wenn er sagt: Wir haben die Handelskammer um statistische Daten ersucht, wir haben sie nicht bekommen und haben deshalb dem Anstrage des Landtages nicht entsprochen. Der Auftrag des Landtages war präcis, klar, ihm war zu entsprechen, auf dem einen oder dem andern Wege und konnte man die statistischen Daten auf dem Wege der Handelskammer nicht erlangen, so sollte man einen andern Weg einschlagen, jedesfalls hatte aber der Landesausschuß die Pflicht, dem Aufträge des Landtages zu entsprechen und nicht zu warten, ob vielleicht die Verhältnisse sich günstig gestalten. Denn, daß inzwischen so folgenreiche Ereignisse eingetreten, daß der Verlust Venetiens, die Hinausschiebung unseres Landes an die Grenzen erfolgen werde, das konnte man in den Monaten, die vorhergegangen sind, nicht wissen, und der Landtag hat, ohne aus diese Verhältnisse Rücksicht zu nehmen, dem Landesausschusse den bestimmten Auftrag wegen der Eisenbahn gegeben. Wenn Herr Abgeordneter Deschmann gesagt hat, es sei unwürdig, daß sich die Handelskammer auf den Landesausschuß ausrede, so ist dieser Satz eigentlich umgekehrt zu verstehen (Dr. Toman: So ist's!) und es ist unwürdig, daß der Landesausschnß in seinem Rechenschaftsberichte auf die Handelskammer sich ausredet. Die Beurtheilung, ob die Handelskammer, und weiters, ob der Präsident und Sekretär derselben, ihrem Aufträge nachgekommen sind oder nicht, ist außerhalb des Wirkungskreises dieses Landtages gelegen; der Landesausschuß ist aber derjenige, welcher dem Landtage verantwortlich ist. Es ist daher nach meiner Ansicht der Versuch kein gelungener zu nennen, der heute hier gemacht worden ist, den Landesausschuß zu rechtfertigen. Der Landesausschuß hätte die zarte Art und Weise, mit welcher bet Ausschuß über den Rechenschaftsbericht diesen Gegenstand behandelt hat, anerkennen, und jede weitere Rechtfertigung heute hier unterlassen sollen, es wären vielleicht die Wogen der Debatte dann nicht so hoch gegangen. Was die Bemerkung des Herrn Baron Schloißnigg betrifft/ so ist sie sachlich und vom Standpunkte des Landtages aus ganz richtig; für unser Land hat die Eisenbahn nicht den Werth als strategische Bahn, sondern für uns hat sie den Werth in Bezug auf die speziellen Landesverhältnisse. Aber um was handelt es sich denn? Es handelt sich darum, von der Regierung die Einbeziehung dieser Eisenbahnlinie in den Entwurf des neuen Eisenbahnnetzes zu erlangen und dadurch von der Regierung einen Vortheil für den Bau dieser Eisenbahn, wenn nicht den Bau der Eisenbahn selbst, zu erwirken. Ist es nun anzunehmen, daß unsere speziellen Landesverhältnisse die Vortheile, die das Land aus dieser Eisenbahn zieht, die Regierung hiezu bewegen werden? Nein! deshalb ist es immerhin richtig, daß gerade das strategische Moment besonders betont werden muß, um von der Regierung dasjenige zu erlangen, was der Landtag zu erlangen wünscht. Die Wichtigkeit der Eisenbahn war für das Land dieselbe, sie blieb dadurch unberührt und diese drängt uns selbst das Möglichste für die Ausführung derselben zu thun, aber der Regierung gegenüber muß das strategische Moment als wichtiges Reichsmoment besonders betont werben. Uebrigens habe ich bereits früher berührt, daß der Abänderungsantrag des Herrn von Gutmansthal im Namen des Ausschusses gestellt worden ist. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Ehe wir zur Abstimmung schreiten, muß ich noch einen Gegenstand berühren, nämlich, daß Herr Dr. Toman mich aufgefordert hat, einen Ordnungsruf an den Herrn Abg. Deschmann ergehen zu lassen. Ich muß mich wegen dieser Unterlassung vor dem hohen Hause rechtfertigen. Nach §. 36 der Geschäftsordnung ist nur in den Fällen, wenn ein Abgeordneter in seiner Rede den Anstand oder die Sitte verletzt ober sogar so weit geht, daß eine Aeußerung desselben den Charakter der Strafwürdigkeit annimmt, ein Ordnungsruf vom Präsidenten zu erlassen. Nun glaube ich an das hohe Haus appelliren zu können, daß, obgleich die Reden beider Herren Abgeordneten scharf waren und die Wogen der diesfälligen Debatte, wie sich ein Herr Vorredner ausdrückte, wirklich hoch gingen, ein Ausdruck, wodurch die Sitte oder der Anstand verletzt wurde, nicht gefallen ist. Ich glaube, daß bei erregter Debatte die Worte nicht auf die Goldwage gelegt werden sollen; auch der Landesausschuß mußte in dieser Debatte manches bittere Wort hören. Ich halte mich demnach nicht berechtigt, kraft §. 36 G. O. einen Ordnungsruf ergehen zu lassen, und bin der Ansicht, daß zwischen den beiden Herren Abgeordneten im langt und es ist gesagt worden, daß diese Verhältnisse alle aufgeklärt und einleuchtend dargestellt werden müssen, um einen Erfolg zu erwarten. Mittlerweile ist für die Sammlung solcher Daten leider nicht hinlänglich gesorgt worden, und nun sucht man gewissermaßen ein Auskunftsmittel für das Land darin, die strategische Bedeutung in den Vordergrund zu stellen. Niemand wird die strategische Bedeutung dieser Bahn in mindesten Zweifel ziehen wollen, aber mir kommt es doch vor, als wenn es nicht Sache des Landtags wäre, gerade das strategische Moment als vorwiegend in den Vordergrund zu stellen. Es ist möglich, daß die strategische Bedeutung am Ende dasjenige ist, was für diese Bahn bei der Regierung in die Wagschale fällt, für das Land aber sind ganz andere und größere Motive maßgebend, die dasselbe unmittelbar berühren: die Verbindung mit den Nachbarprovinzen, die Verbindung mit dem Reiche, welche dadurch befördert wird. Wenn wir die Karte von Kram ansehen, so sehen wir, daß die eine Bahn das Land in der Mitte durchzieht und eine andere Bahn an der Grenze über einen Fluß hinlauft, das ganze übrige Land von Bahnen aber entblößt ist. Würde eS mehr brauchen, um darzustellen, daß für ein Land, wo die Hebung der Industrie in allen Zweigen unumgänglich nothwendig ist, auch die Vervollständigung des Eisenbahn-Netzes unumgänglich nöthig ist? Ich würde daher glauben und wünschen, daß die Daten, welche schon von Dr. Toman angegeben worden sind, mit der größten Schnelligkeit ergänzt würden in der Weise, wie wir es voriges Jahr wünschenswerlh gefunden haben — Herr Ritter v. Gutmansthal har angegeben, wie dies leicht möglich wäre, — und daß hauptsächlich dann das große Bedürfniß des Landes dargestellt, die strategische Wichtigkeit durchaus nicht übergangen, aber nickt als erstes Motiv dargestellt würde. Präsident: Stellen Excellenz einen Antrag? Abg. Freiherr v. Schloißnigg: Einen Antrag nur in so weit, daß in dem Antrage des Ausschusses über den Rechenschaftsberickt die besondere Hervorhebung des strategischen Momentes in der Weise gefaßt werde, daß man nicht meinen solle, man solle sich darauf allein beschränken. Ich glaube, das allgemeine Landesbedürfniß wäre hervorzuheben und das strategische Moment nur als weiterer Grund zur Unterstützung anzuführen. Präsident: Ich bitte Excellenz den Antrag niederzuschreiben. Wird der so eben vernommene Zusatzantrag Seiner Excellenz Freiherrn v. Schloißnigg unterstützt? (Rufe: es ist ja kein Zusatzautrag!) er ist so wie ihn Seine Ercellenz Freiherr v. Schloißnigg vorgetragen hat, als Zusatzan-trag zum Ausschußantrag anzusehen, und Seine Ercellenz haben erklärt, daß Sie diesen Antrag stellen. Ich stelle also zuerst die Unterstützungsfrage und bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, sich gefälligst zu erheben: (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? (Abg. Ritter v. Gutmansthal meldet sich zum Worte.) Ich bitte Herr v. Gutmansthal, erlauben gefälligst, Herr Horak hat um das Wort gleichzeitig mit Seiner Excellenz Freiherrn v. Schloißnigg gebeten. Ich werde ihm daher das Wort zuerst ertheilen. Abg. Horak: Ich wollte nur bemerken, daß der Abgeordnete Dr. Toman ganz im Sinne des krainischen Handelsund Gewerbestandes gesprochen har. Wie konnte der hohe Landesansschnß die Frage, betreffend eines Berichtes in Sachen dieser Eisenbahnstrecke Laibach-Villach an die Handelskammer leiten, nachdem damals der Landesansschuß gesehen hat, daß die Handelskammer weder einen Präsidenten, noch einen Vicepräsidenten hat, und in seinem Berichte selbst sagte, daß die Handelskammer in Auflösung sei? Es hätte der Landesausschuß, wenn er wirklich von Patriotismus für Handel, Gewerbe und Verkehr gewesen wäre, Männer aus Oberkrain als Sachverständige zuziehen sollen; die hätten ihm schon -den Rath ertheilt, wie diese Strecke tracirt werden solle. Das geschah nicht, und wirklich har der Handel-und Gewerbestand Laibach's mit Bedanern wahrgenommen, daß das ganze Jahr betreffs dieser Eisenbahnstrecke nichts unternommen worden ist. Wäre diese Strecke Laibach-Villach im Königreiche Böhmen gelegen, so wäre sie als Nothstandsstrecke erklärt und gleich tracirt worden. Bei uns aber glaubt man überall, daß man vorwärts geht, wenn man die Hände in den Schvoß legt. Dem ist aber nicht so. Wenn man nicht energisch die Sache angreift — der Eine will das, der Andere das — so geht man nicht vorwärts. Man sieht das wirklich, überall fehlt der wahre Patriotismus, der nur durch Vereinigung aller für die allgemeine Wohlfahrt wirken soll. Ich muß daher aufrichtig sagen, daß der Handel-irab Gewerbestand dem Landesausschuß Betreff der Eisenbahnfrage keinen Dank schuldig weiß und es wäre wün-schenswerth, wenn der Landesausschuß, wie Herr Abg. Ritter v. Gutmansthal ausgesprochen hat, die Sache schleunigst in die Hand nehmen würde, damit sie zu einer baldigen Erledigung kommen würde, in Hinblick auf das Land, besonders aber auf dessen Handel und Agrikultur. Präsidcnt: Abg. Ritter v. Gutmansthal hat das Wort. Abg. Ritter von Gutmansthal: Ich glaube, eö wird keine Schwierigkeit obwalten, die Ansicht des Ausschusses mit jener Seiner Ercellenz des Herrn Baron Schloißnigg zu vereinbaren. Es ist gar kein Zweifel, daß das strategische Moment hervorgehoben werden müsse; für das Land natürlich bleiben vor Allem die Landesinteressen von höchster Wichtigkeit. Denn bloß durch das strategische Moment allein können wir einer blühenden Zukunft für unser Land nicht entgegensehen. Es muß, wie bereits gesagt wurde, vor Allem etwas Bedeutendes zur Hebung der darniederliegenden Industrie und des Verkehres geschehen und sehr Bedeutendes geschehen zur Hebung des Verkehrs und eben dies soll die Eisenbahn Läibach-Villack bewirken, indem sie jetzt die bequemste, zweckmäßigste und zugleich wohlfeilste Ausfüllungö- und Verbindungslinie mit der Bahnstrecke Laibach-Triest bilden, und auch der künftigen Eisenbahn Laibach - St. Peter - Fiume alö Vermittlungsbahn dienen wird. So viel in commerzieller Beziehung. o'Orticliung der Debatte in Betreff des Ausschuß Berichtes über den Rechenschaftsbericht des LandcSauSschusseS. 115 Handelskammer war in der That durch lange Zeit — die Ereignisse sind bekannt — todt, sie hat nichts thun können, keine Sitzung war zu Stande zu bringen und nach den Statuten ist es ja nur erlaubt, in Sitzungen zu verhandeln, der Präsident und der Sekretär sind nicht einmal berechtiget, Gegenstände selbstmächtig zu erledigen, und als die erste Sitzung zu Stande kam, war dieser Gegenstand auf die Tagesordnung gebracht worden. Darüber hat das Comite einstimmig beschlossen, eine Note an den hohen Landesausschuß zu richten, jene Note, welche Herr Deschmann, resp. das Mitglied des Landesausschusses, heute hätte hier vorlegen sollen, damit man gesehen hätte, wie triftig damals die Handelskammer dem Landesausschusse geantwortet hat — es ist das Lxliibiten-Nummer 643. — Ich habe es nicht zur Hand, sonst würde ich den hohen Landtag bitten, daß er die Geduld haben möge, dasselbe anzuhören; es ist darin klar dargestellt worden, daß die Handelskammer statistische Daten nicht liefern könne, erstens, weil dieselben nicht leicht zu beschaffen seien, zweitens weil nicht richtige Daten beschafft werden könnten, drittens weil diese nicht so ausschlagend sind, um die Eisenbahn zu befürworten, und man hat beigesetzt, daß an deren Stelle das strategische Moment in den Vordergrund zu stellen und der hohen Regierung der Beschluß des Landtags mitgetheilt werden könnte. So steht die Sache. Wenn Herr Deschmann weiter alles, was von anderen Männern hier im Lande kommt, alle Zeitungsartikel, die über Eisenbahnen geschrieben worden sind, und die zuerst die fragliche Angelegenheit wachgerufen haben, die Artikel über den Suez-Kanal, über die große Industrie Oberkrains, wie er sagt, wovon aber niemals etwas geschrieben worben ist, — was er schon heuer zum zweitenmale in's Feld führt, ohne daß er dafür den Beweis zu liefern im Staude wäre, wie ich Herrn Deschmann schon voriges Jahr des Gegentheils überwiesen, — nur immerfort bemängelt und bemäkelt, ohne doch in dieser Angelegenheit selbst thätig zu sein, so sage ich, daß er seinem Berufe, seiner Pflicht (Bravolim Centrum) im Landesausschusse nicht gerecht geworden, daß der Landesausschuß seiner Aufgabe in dieser Angelegenheit nichts weniger als nachgekommen. Die Handelskammer ist keine Dienerin des Landesausschusses/hätte aber bereitwillig die Daten gesammelt, wenn sie es für zweckentsprechend gehalten hätte; sic konnte und wollte aber vielleicht nicht den Eigensinn deö Herrn Referenten Deschmann unterstützen. (Bravo!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Dcschmaml: Ich will dem Herrn Dr. Toman auf dem Gebiete der Persönlichkeiten nicht folgen. (Dr. Toman: Das ijt die gewöhnliche Manier!) Es handelt sich um den Rechenschaftsbericht des Landesausschllsses. Der Landesausschuß als solcher, als Körperschaft, ist verantwortlich für die Verfügung, die er getroffen hat. Wenn Herr Dr. Toman in' solchem Pathos redet, so stelle ich' cm ihn nun die Frage, ob er nicht weiß, welche Verpflichtung denn der Sekretär der Handelskammer hat? Nicht die Räthe der Handelskammmer, nicht der Präsident derselben, haben das statistische Material zusammen zu stellen, die Pflicht des Sekretärs ist es! Abg. Dr. Toman: Ich bitte den Redner zur Ordnung zu weisen! Präsident: Ich muß den Redner aussprechen lassen. Abg. Dr. Toman: Er hat genug gesprochen! Präsident: Ich habe keine Kenntniß von den Obliegenheiten des Herrn Sekretärs der Handels- und Gewerbekammer, kann demnach nicht beurtheilen, ob Herr Deschmann Recht habe, oder nicht; ich bitte, Herr Abgeordneter, fahren Sie fort. Abg. Deschmann (fortfahrend): Ich glaube jedoch, daß die Note des Landesausschusses an die Handelskammer wegen Lieferung des Materials lange Zeit genug unerledigt bei der betreffenden Handelskammer gelegen ist. Wenn daher der Patriotismus des betreffenden Herrn wirklich ein so großer ist, so hätte er ihn füglich dadurch bethätigen können, daß er das gewünschte Material uns geliefert hätte. Beschluß des Landtags war es, ein solches Materiale muß geliefert werden; sich diesfalls auf den Landesausschuß auszureden (Dr. Toman: A, das ist klassisch!) halte ich doch für ein wirklich unwürdiges Manöver! Abg. Dr. Tomau: Ich überlasse es dem Herrn Präsidenten, die Würde des Hauses in so weit zu wahren, als der Abg. Deschmann mich verletzt hat. Ich werde mich nicht vertheidi-digen, aber antworten werde ich. Es ist unrichtig, daß der Sekretär der Handelskammer — es ist gleichgültig ob ich es bin oder ein anderer — selbst Stücke erledigen kann; er kann sie nur erledigen über Auftrag und mit dem Auftrage, wie er sie zu erledigen habe. So viel für die Stellung des Sekretärs, nicht für meine Person. Was aber meine Person als Sekretär der Handelskammer betrifft, so denke ich, daß durch meine Bemühung rücksichtlich der Eisenbahn, mögen nun statistische Daten anzuführen sein oder nicht, die Handelskammer den Landesausschuß weit überholt hat; ich hoffe, daß dieselbe in Kürze in einem weit vorgeschritteneren Stadium sich befinden wird, daß der Landesausschuß noch längst seine Aufgabe zu erfüllen haben werde, wir aber schon weit vorgeschritten sein werden. Abg. Freiherr v. Schloisinigg: Es ist die Debatte jetzt von einem das allgemeine Landesinteresse berührenden Gegenstand ganz in das Feld der Einzelnheiten gesprungen ' und es ist hiebei eine Sache aus dem Auge verloren worden, welche mir einer Besprechung nothwendig erscheint. Daß die Eisenbahn Laibach-Villach für das Land ein unumgängliches Bedürfniß sei, ist eine Wahrheit, die allgemein anerkannt wird. Die Nothwendigkeit dieser Bahn hat mir vorgeschwebt, lange bevor ich nach Krain gekommen bin, und ich könnte Ihnen Männer namhaft machen, mit welchen ich sehr bald nach meiner Ankunft in Krain von ber Nothwendigkeit, diese Bahn ins Leben zu rufen, gesprochen habe, bevor noch in der Oeffentlichkeit darüber verhandelt worden ist. Es ist voriges Jahr die Sache im Landtage vorgebracht worden, es sind damals statistische Daten ver- 114 Fortsetzung der Debatte in Betreff des Ausschutz-Bcrichtes über den Rechenschaftsbericht des LandeSanSsiimsseS. (Dr. Toman: Ni res! Widerspruch im Centrum.) Ich widerspreche dem, es ist ganz richtig! Ich habe das Werk genau gelesen und dasselbe genau verglichen mit dem Haudelskammerberichte und ich wüßte nicht, woraus der betreffende Autor, — er ist ein Üeche — diese Daten genommen haben sollte; selbst gesammelt hat er sie nicht! Die Frage wegen Anlage einer Eisenbahn erfordert doch eine gründliche Erwägung. Wenn eine Denkschrift von Seite des Landesansschusses an daS hohe Handelsministerium ergehen sollte, so war es doch nothwendig, daß dieselbe in gründlicher Weise sämmtliche Verhältnisse des Landes beurtheile und beleuchte. Man konnte sich doch nicht beschränken, allenfalls Artikel zu liefern, welche in einzelnen Blättern über diesen Gegenstand erschienen sind, worin wirklich sehr sanguinische Anschauungen zu Tage getreten sind. Ursprünglich war immer der Suez-Kanal das Hanptmoment, später war die riesige Industrie in Oberkrain ein Moment, endlich sogar die zukünftige Industrie, welche erst auf Grundlage dieser Eisenbahn entstehen sollte. Bei solchem Materiale natürlich blieb dem Landesausschusse nichts übrig, als sich an die verehrte Handelskammer zu wenden, die gewiß am besten in der Lage ist, ihm die nothwendigen Daten diesbezüglich zu liefern. Jedoch wie der zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes eingesetzte Ausschuß selbst eS erkennt, ist ein neues Moment hinzugetreten, nämlich die strategische Rücksicht. Diese strategische Rücksicht vor Allem ist es, welche die Eisenbahn uns bauen wird, und ich glaube, daß dem Landesausschusse gewiß kein Vorwurf gemacht werden kann, wenn derselbe nicht mit unzeitiger Hast in dieser Angelegenheit gedrängt hak. Die Abtretung Veneziens an Italien ist erst in kürzester Zeit ersolgt, die kriegerischen Ereignisse der letzten Monate waren derart, daß das Ministerium gewiß seine Augen auf andere Punkte richten mußte, als auf die allfälligen Wünscbe einzelner Länder in Beziehung der Eisenbahn. Durch diese geänderten Verhältnisse nun steht es gewiß in Aussicht, daß diese Frage einer günstigen Lösung zugeführt werden wird; jedoch glaube ich, daß es ungerecht ist, dem Landesausschusse diesfalls einen Vorwurf zu machen, daß er nicht gedrängt hat in einer Angelegenheit, welche offenbar sich jetzt in einem günstigeren Stadium befindet, als dies während des ganzen Verlaufes dieser Monate war. Abg. Dr. Toniau: Es ist ein geringer Grad von Patriotismus, wenn über Gegenstände, die dem Lande nützlich sind und nützlich werden sollen, in einer Art und Weise verhandelt wird, wo die Blößen, wo die Schwäche der bezüglichen Angelegenheit von jenen, welche sich Patrioten nennen, so offen dargelegt werden. Das erlaube ich mir rücksichtlich der Rede des Abg. Deschmann im vorigen Jahre, und in diesem Jahre bezüglich der Angelegenheit der Eisenbahn Laibach-Villach nachzusagen und den Beweis dafür zu führen. Es fällt mir schwer, daß von ihm znm zweitenmal über diese Angelegenheit in einer Art und Weise gesprochen wird, als handelte es sich mit persönliche Anschauungen des Herrn Deschmann oder desjenigen, der zuerst diesen Antrag eingebracht und motivirt hat, als sollte nicht viel mehr es sich darum handeln, daß diese Angelegenheit praktisch, energisch und so in die Hand genommen werde, daß sie zum Ziele führt. Es scheint aber, daß diejenigen Anschauungen, die der Herr Abgeordnete im vorigen Jahre im Landtage gel- tend gemacht hat, ein Hinderniß bildeten, welches von ihm im Laudesausschussc ausging und so auch die Veranlassung wurde, warum dieser Antrag nicht an die hohe Regierung bisher gelangt ist. Herr Deschmann sagt, daß im. vorigen Jahre der Landtag erkannt habe, daß die Verhandlung über diese Angelegenheit und die Motivirung unvollständig waren; dieses habe ich als Antragsteller, als Begründer leider aus dem Munde des Herrn Deschmann und noch aus dem Munde eines anderen Herrn schon voriges Jahr hören müssen, aber von beiden ist damals nichts gesagt worden, von beiden nichts vorgebracht worden, was das Fehlende ersetzt hätte, was es ergänzt hätte, keiner von ihnen wußte etwas anderes zu sagen, als: Es ist nicht genügend motivirt, es ist nicht ganz klar dargestellt! Und, meine Herren, nicht weil ich die Arbeit geliefert habe, sondern weil ich das Ganze für den vorgehabten Zweck genügend motivirt hielt und halte, sage ich nochmals, daß die beiden Herren nichts Besseres an dessen Stelle zu setzen wußten, wenigstens nicht in dem Stadium, in dem sich die Sache damals befand, und daß die Motivirung genügend war, um es der Regierung möglich zu machen, daß sie diese Eisenbahn in das auszubauende Netz einbeziehe. Wenn ich das selbst von meiner eigenen Arbeit, ohne dafür eingenommen zu sein, sage, so thue ich es, weil dies auch der Ausspruch anderer Sachkundiger war. Es ist das hohe Haus im vorigen Jahre dem flüchtigen Argumente für die statistischen Daten nachgegangen, und hat die Nothwendigkeit anerkannt, dieselben in die Motivirung einzubeziehen. Ich selbst habe ans Klugheit im vorigen Jahre nichts davon gesprochen, weil, wenn wir die Eisenbahn Laibach - Villach motivireu, das Motiv der vorhandenen Produktivität der Industrie Ober-krains durchaus nicht in erster Linie aufgestellt werden kann, und nicht ausschlaggebend, sondern leider ein solches Motiv ist, welches ich weit hinten gestellt haben wollte, um diese Angelegenheit so zu befürworten, wie sie eben befürwortet werden soll, und zwar mit jenen Motiven, welche ausschlagend sind. Ich war im vorigen Jahre gegen die Nothwendigkeit der Motivirung aus Grund statistischer Daten und bin es noch. Ich habe erzählt, daß die Handelskammer in ihrem bezüglichen Bittgesuche an das hohe Ministerium die bezüglichen statistischen Daten ausgenommen hat; daß aber dieselben falsch sind, und es hat sich erst neuerlich crwie-sen — ich werde das Motiv, das Herr Deschmann für sich angeführt, für mich benützen können — es hat sich erst neuerlich erwiesen, wie falsch die Ziffern rückstcbtlich der Stra/iLauer angeführt worden sind; daran ist aber nicht die Handelskammer Schuld, sondern eö sind die natürlichen Verhältnisse daran Schuld. Ich weiß das nicht von der Handelskammer her, ich weiß eS von solchen, welche solche statistische Daten zu liefern haben und die nicht im Stande sind, solche ordentliche Daten zu liefern, nicht im Stande sind jene Zahlen anzugeben, welche wirklich ihre Produktion darstellen und dies aus verschiedenen Gründen, darunter vielleicht aus Besorgnissen gegenüber den fiskalischen Behörden. Aber abgesehen davon, frageich Sie, meine Herren, ob denn die statistischen Daten, welche VorigesJahr als nothwendig angesehen, resp. deren Beischaffung voriges Jahr aufgetragen worden ist, Pflicht des Landesausschusses zu liefern ist, oder ob denn wirklich die Handelskammer dieselben dem Landesausschuß liefern muß? Die Der Landesausschuß wird beauftragt, den Beschluß des Landtages vom 29. Jänner 1. I., die Eisenbahnlinie Laibach-Villach betreffend, unter besonderer Hervorhebung des strategischen Moments unverzüglich zur Ausführung zu bringen". Präsident: Die Debatte ist eröffnet. Wünscht Jemand der Herren zu diesem Antrage das Wort? Abg. Bitter v. Gutmanöthal: Es ist nichr zu leugnen, daß seitdem in der letzten Landtagssession in Angelegenheit der Eisenbahn zwischen Villach und Laibach gefaßten Deschlnsse, diese Angelegenheit durch dazwischen getretene Ereignisse in ein sehr günstiges Stadium getreten ist. Als erstes günstiges Moment haben wir zu notiren die Ertheilnng der Conzession für die Rudolfsbahn mit der provisorischen Ausmündung in Villach. Ein zweites dieser günstigen Momente ist ferner der Beschluß der Fortsetzung der Südbahn in der Richtung von Villach nach Briren. Nach einer in dem Tiroler Landtage gemachten Mittheilung des Regierungs-Vertreters sind die Vorverhandlungen über den Ban dieser Bahn bereits abgeschlossen, und cs wird mit diesem Bane im künftigen Jahre begonnen werden. Endlich haben die letzten kriegerischen Ereignisse die strategische Wichtigkeit einer Bahn Laibach-Villach so hervorgehoben, daß wohl schon aus strategischen Rücksichten allein über das Zustandekommen derselben kein Zweifel obwalten dürfte, wie dies auch in dem Ausschnßbcrichte hervorgehoben wurde. Alle diese günstigen Momente befürworten um so mehr die Dringlichkeit der Vorlage dieser Angelegenheit, resp. die schleunigste Ausführung des in der letzten Session gefaßten Beschlusses; denn, wenn auch nach meiner Privatansicht, die von Vielen im Lande getheilt wird, die wirkliche Ausführung dieser Bahnstrecke alle Wahrscheinlichkeit für sich hat, so ist es doch wichtig, daß das Land sich gewissermaßen die Priorität dieses Unternehmens, besonders rücksichtlich der Vorarbeiten und der Tracirung sichere, denn wir wissen aus vorgekommenen Fällen, daß sehr häufig von der Tracirung einer Linie die ganze Zukunft des Landes und überhaupt des Unternehmens abhängt. Es ist daher wichtig, daß eben bei der Tracirung der Linie die Landesinteressen neben den strategischen in den Vordergrund treten, und daß das Land selbst diese Tracirung ausführen lasse, um so mehr, nachdem bereits für die Vorarbeiten ein bedeutender Betrag ans dem Lan-desfonde votirk ist, und gewiß auch weitere Beiträge von Privaten, Corporationcn oder Gemeinden nicht fehlen werden. Aus diesen Gründen erscheint also der bezügliche Antrag des Ausschusses wegen schleuniger Ausführung des Landtagsbeschluffcs vom 29. Jänner l. I. von selbst gerechtfertigt. Was nun die Beischaffnng des statistischen Materials, wovon eigentlich allein die bisherige Verzögerung her-stammt, betrifft, so glaube ich, kann dies ans eine sehr einfache Weise geschehen. Es handelt sich überhaupt nur zu dieser Vorlage an das hohe Ministerium Belege über die Verhältnisse des Landes und seiner Industrie zu liefern. Solche statistische Daten sind bekanntlich im Ueberfluffe vorhanden. Ich glaube mich nichr zu irren, daß die vor mehreren Jahren von der Direktion der administrativen Statistik herausgegebenen sehr umfassenden Mittheilungen über den Industrie- und den Montanbetrieb und die Ausdehnung dieser Erwerbszweige in verschiedenen Kronlän-dern, noch fortgesetzt werden und hier recht gut benützt werden können. Außerdem könnten auch über die Ausdehnung dieser Industriezweige von der Finanz - Behörde die nöthige Auskunft erlangt werden. Kurz ich glaube, daß die Beischaffnng des statistischen Materials in kürzester Zeit geschehen könne, und ich wollte dies nur angeführt haben, um darzuthun, daß die besprochene Vorlage mit der größten Beschleunigung geschehen kann und geschehen muß. (Dobro!) Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Poslanec Svetec: Prosim besede. Opomnim, slavni odbor! na knjižico statistično, ktero je letos „matica slovenska“ v Ljubljani izdala, namreč: „Vojvodstvo Kranjsko“. V tej knjižici mislim so vse te date na tanko ‘ povedane, na tanko razložene, posebno pa tudi statistične razmere železniške industrije na Gorenskem, tako, da deželnemu odbora samemu ne bo veliko treba ozirati se, ako se posluži samo te omenjene knjige. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Defchmami: Ich bitte um das Wort. Ich glaube, daß die Auseinandersetzungen des Herrn Ritter von Gutmansthal hinlänglich klar gelegt haben, daß der Standpunkt dieser Frage jetzt ein ungleich günstigerer sei, als er im verflossenen Jahre war. Durch) das Hinzutreten mehrerer neuer Umstände ist es demnach auch viel leichter eine entsprechende Vorlage an das hohe Ministerium zu machen, als das während dem Verlaufe des Jahres möglich gewesen wäre, da der Landesansschuß sich mehr auf die Verhandlungen im hohen Landtage hätte berufen müssen, welche denn doch von demselben selbst als ungenügend anerkannt worden sind, indem er ja selbst beschlossen hat, daö statistische Material als Anhang zu jener Begründung zu liefern. Die Bemerkung des verehrten Ausschusses jedoch, daß der Landesausschuß selbst dieses statistische Material hätte zusammenstellen sollen, ist eine ganz ungerechtfertigte. (Bewegung im Centrum.) Gewiß ist die Handelskammer diejenige Körperschaft, der diese Aufgabe obliegt. Nach ihrem Organisationsstatute hat sie der leitenden Behörde des Landes über ihr Ansuchen die nothwendigen Aufklärungen zu geben und ich glaube daher, daß der Landesausschuß völlig voic dem constitutionellen Sinne dieser Körperschaft erwarten konnte, daß sie auch dem Landesausschusse das nothwendige Materiale zu Gebore stellen werde. Man sagt zwar: Ja dieses Materiale hätte ja der Landesausschuß anderswo sammeln können! Ich frage, wo? Offenbar hätte er sich an die Regierung wenden können, jedoch diese selbst schöpft ja diese Daten aus den Berichten der Handelskammer und wie es mit diesen Berichten stehe, wie leicht der Landesausschuß Gefahr laufen könne, eben von der jetzigen Handelskammer in dieser Richtung eines besseren belehrt zu werden, Hai die neu-liche Verhandlung bezüglich der Abbrändler in Stražiše den besten Beweis geliefert. Der Herr Abg. Svetec hat sich auf ein statistisches Handbüchlein, welches in Laibach erschien, berufen. Nun wir brauchen nicht darauf zurückzugehen, denn das Materiale, welches in demselben enthalten ist, kommt in dem Handelskammer-Berichte vor, es ist aus jenem geschöpft. geleistet zu haben, wenn er den Antrag stellt, den Landes-ausschuß zu beauftragen, in Gemäßheit der Grundsätze, die im §. 4 des Rechenschaftsberichtes dargestellt sind, den Gegenstand mit ununterbrochener Aufmerksamkeit fortzuführen. Das waren die Gründe, welche den Ausschuß zu dem gestellten Antrage bewogen. Nachdem aber heute der Gegenstand in einer Weise vor dem hohen Hause beleuchtet worden ist, welche den Schein für sich hat, daß eine dem Landesausschusse entgegengesetzte Ansicht die richtigere und bessere für das Land ist, so hat sich der Ausschuß dahin geeiniget, daß es jedenfalls wünschenswcrth erscheint, die Frage, welche der Abg. Kromer heute angeregt hat, durch den Finanzausschuß einer eindringlichen Prüfung zu unterziehen, damit sich das hohe Haus selbst nach umfassender Berichterstattung ein Urtheil darüber bilden könne, ob die Gründe des Abg. Kromer wirkliche oder nur Scheingründe sind, ob die Ansicht des Landesausschusses oder die des Herrn Abg. Kromer Recht behält. Es zieht daher der Ausschuß den von ihm gestellten Antrag zurück und accommodirt stch dem Antrage des Herrn Dr. Suppan, daß der vom Abg. Kromer heute gestellte Antrag dem Finanzausschüsse zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen werde. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Wir schreiten nun zur Abstimmung. Es liegt vor ein Vertagunqöantrag, welchen der Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Suppan eingebracht, und welchem sich der betreffende Ausschuß angeschlossen hat. Ehe ich aber diesen Antrag zur Abstimmung bringe, werde ich den Antrag des Herrn Abg. Kromer, weil er die Basis des Vertagungsantrages bildet, zur Kenntniß des hohen Hauses bringen. Der Antrag des Herrn Abg. Kromer lautet (liest denselben!. Indem ich nun den Vertagungsantrag dahin lautend, daß dieser Antrag des Abg. Kromer dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen werde, zur Abstimmung bringe, bitte ich jene Herren, welche mit diesem Vertagungsantrage einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen und ich übergebe denselben Seiner Excellenz dem Obmanne des Finanzausschusses. (Ueberreicht denselben an Freiherru von Schloißnigg.) Ich bitte den Herrn Berichterstatter fortzufahren. Repräsentant des Berichterstatters Abg. Svetec (liest): „11.Das Peter Paul Glavar'sche Armen- und Kran-ken-Sliftungs-Vermögen wurde dem Landesausschusse bereits in eigene Verwaltung übernommen. Nachdem dieser jedoch wegen Verwendung der Ueber» schüsse die geeigneten Anträge noch nicht zu stellen in der Lage war, weil die Angelegenheit wegen Errichtung eines Krankenhauses in Rudolfswerth noch nicht weit genug gediehen ist, so wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, Per Verwendung der Ueberschüsse dieser Stiftung im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 29. November 1865 seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und die geeigneten Anträge zuversichtlich in der nächsten Session zu stellen". Präsident: Wünscht Jemand der Herren zu diesem Antrage das Wort? (Nack einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt stch Niemand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Nepräscntant des Berichterstatters Abg. Svetec (liest): „12. Die Bitte des hohen Landtages, das k. k. Montanwerk Jdria nicht zum Verkaufe zu bringen, hat bisher eine definitive Erledigung noch nicht gefunden. Der Landesausschuß ist jedoch der Ansicht, daß, nachdem die Gerüchte über den beabsichtigten Verkauf verstummt sind, es kaum anzunehmen sei, daß die Regierung zum Verkaufe einzelner Staatsgüter schreiten würde, indem der Ertrag der Reichsfinanzen hiedurch eine Störung erleiden würde. Der Ausschuß kann jedoch dieser Erwägung keineswegs beistimmen, muß vielmehr seine Befürchtung aussprechen, daß eben die zerrüttete Finanzlage des Kaiserreiches nur zu leicht zu Schritten zu verleiten geeignet ist, welche zwar einzelnen Ländern einen empfindlichen Nachtheil zufügen, dem Finanzministerium aber doch einen, wenn gleich nur einmaligen und verschwindend kleinen Vortheil zuwenden. Der Ausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, dem in Frage stehenden Gegenstände eine fortdauernde Aufmerksamkeit zuzuwenden, und im Falle 4>ie Absicht der hohen Regierung, das Montanwerk Jdria zu verkaufen, neuerdings bekannt würde, alle geeigneten Schritte dagegen zu unternehmen, nöthigenfalls die Bitte im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 29. Jänner l. I. selbst schleunigst vor die Stufen des Allerhöchsten Thrones zu bringen". Präsident: Wünscht Jemand der Herren zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause). Wenn nicht, stimmen wir ab. Ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden find, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Repräsentant des Berichterstatters Abg. Svetec (liest): „13. Mit Bedauern entnimmt der Ausschuß dem Rechenschaftsberichte, daß der Landesausschuß dem Aufträge des hohen Landtages vom 29. Jänner l. I., die Eisenbahnlinie Laibach-Villach betreffend, noch immer nicht entsprochen hat. Der Ausschuß kann die versuchte Rechtfertigung als begründet nicht anerkennen, indem der Landtagsbeschluß keineswegs dahin lautete, daß sich der Landesausschuß die erforderlichen statistischen Daten eben nur im Wege der krainifchen Handelskammer zu verschaffen habe. Wenn diese letztere dem bezüglichen Anstnnen dahin nicht zu entsprechen in der Lage war, so war es Sache des Landesausschnsses stch die erforderlichen statistischen Daten im anderen Wege zu verschaffen. Der Vollzug des Landtagsbeschlusses hätte aber um so weniger verschoben werden sollen, da die jüngsten Kriegsereignisse die Wichtigkeit der Eisenbahnlinie Laibach-Villach unendlich vergrößerten und die Hoffnung erhöhe-ten, daß die hohe k. k. Regierung dieselbe erkennen und thunlichst begünstigen werde. Das strategische Moment tritt hiebei in erster Linie und mit so überwältigender Kraft in den Vordergrund, daß die industriellen Spezial-Interessen Oberkrain's kaum mehr erheblich ins Gewicht fallen. Obgleich nach Privat-Nachrichten die Einbeziehung dieser Eisenbahnlinie in den Entwurf des neuen Eisenbahnnetzes bereits geschehen sein soll, so wird dennoch — da hierüber eine offizielle Mittheilung nicht vorliegt — beantragt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Laudcöhauptmarm-Stellvcrtretcr Dr. Suppan: Es ist schwer über diesen Gegenstand zu sprechen, nachdem derselbe nicht so einfach ist, wie ihn der Abg. Kromer vorgestellt hat. Es wird daher meiner Ansicht nach jedenfalls nothwendig sein, nnd ich würde beantragen, den Antrag des Abg. Kromer vorläufig dem Finanz-ansschlisse zur Vorberathung zuzuweisen. Nur ein Paar Punkte möchte ich in Kürze näher besprechen, ans denen eben hervorgehen wird, daß eine weitere Vorberathung nothwendig sein wird. Es ist vor Allem ganz irrig, wenn der Abg. Kromer annimmt, daß nach diesem Erlasse des Finanzministeriums der krainische Grundentlastungsfond bis zum Jahre 1874 keine unverzinslichen Vorschüsse vom Staatsschätze erhalten werde. Er hat im heurigen Jahre nicht bloß 60.000 fl., sondern über 200.000 fl. erhalten. Es werden auch in den weiteren Jahren bis zum Jahre 1874 höhere Zuschüsse nothwendig sein, als bloß im Betrage pr. 60.000 fl., Es ist dann zwar allerdings richtig, daß sich in Folge dessen, da nicht jährliche fire Beträge dem Grundentlastungsfonde zufließen, an unverzinslichen Staatsvorschüssen seitens des Staatsschatzes, die Schuld des Landes mit Ablauf der Verjährungsperiode bedeutend höher herausstellen wird, als sonst; allein es ist unrichtig, wenn der Abg. Kromer meint, daß die Schuld dann so groß sein wird, daß das Land nicht einmal die Zinsen davon zu entrichten in der Lage sein wird, denn das Land hat eben von diesen Zuschüssen gar keine Zinsen zu entrichten. Es läßt sich natürlich in eine ziffcrmäßigc Beleuchtung der Ansätze, welche der Abg. Kromer gegeben hat, hier nicht eingehen, und ich stelle daher, wie erwähnt, nur den Antrag: Die Vorberathung durch den Finanzausschuß eintreten zu lassen, weil nach meiner Ueberzeugung nach der Weise, wie der Abg. Kromer es beantragt, dem Grundentlastungsfonde keine Vortheile, sondern wohl nur sehr bedeutende Nachtheile zugehen würden. Präsident: Wird der so eben vernommene Antrag des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren über diesen Gegenstand das Wort? Abg. Kromer: Ich habe nur bemerken wollen, daß auch der verehrte Herr Vorredner es anerkennt, dem Lande werden dadurch, wenn ihm Subventionen aus dem Staatsschätze schon gegenwärtig in bestimmten Beträgen zufließen, viel geringere Auslagen erwachsen, und im Ganzen werde nach der vollen Abwicklung des Grundentlastungsgeschäf-tes die Landesschuld an den Staatsschatz viel geringer sei», als für den Fall, wenn ihm die Subventionen derzeit unzureichend, oder wenn sie ihin erst nach mehreren Jahren zukommen, wo sie dann zur Deckung jährlicher Bedürfnisse nur in großen Summen zureichend sind. Ich glaube, schon dieser Grund sollte uns bestimmen, bei der Regierung bestimmte Subventionen sogleich anzusprechen. Uebrigens ist es nicht richtig, daß die Subventions-Schuld des Landes an den Staat auch vom Jahre 1895 an unverzinslich sein wird; unverzinslich bleibt sie nur so _ lange, als die Abwicklung des Grundentlastungsgeschäftes dauert. Sind einmal die Zahlungen an die Berechtigten vollständig geleistet, so tritt die Verzinsung der Subventionen an den Staatsschatz ein; und wenn wir bishin nahe 4 Millionen Gulden an Subven- 1 VIII. Sitzung. tirnim erhalten haben, so entfällt auf Zinsen die hübsche Summe jährlicher 200.000 fl. Ich frage nun, wie viel wird dann von den derzeitigen Landeszuflüsscn für sonstige Landeserforderniffe noch erübrigen, und womit werden wir alle weiteren Auslagen decken können! — Von einer Kapitalszahlung wird wohl keine Rede sein! — Meiner Anschauung nach sollten wir daher zeitlich vordenken, vom Staate Subventionen zu bekommen, welche dem Lande einen wirklichen, einen reellen Vortheil gewähren. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Suppan: Ich habe zugegeben, daß die Schuld des Gruud-entlastungsfondes eine höhere wird; allein wesentlich aus dem Grunde, weil eben das Land nicht in der Lage ist, den Tilgungsplan seiner Zeit selbst einzuhalten, selbst auch nicht mit zu Hilfenahme der unverzinslichen Vorschüsse jährlicher 60.000 fl. Wenn der Abg. Kromer glaubt, daß das Land bis zum Schlüsse des Jahres 1895 zur Deckung des Grundentlastungs-erfordernisses einen 26 % Zuschlag zu den direkten Steuern und einen 40% Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Biere zu ertragen vermag, dann hat er Recht; wenn aber dies das Land nicht zu ertragen vermag, dann glaube ich, daß ich im Rechte bin. Dagegen aber muß ich mich entschieden anssprcchen, daß der Abg. Kromer in die Allerhöchste Entschließung eine Bedingung hineinlegen will, die nicht darin gelegen ist, nämlich, daß das Land verpflichtet sei, von diesen Vorschüssen die Interessen zu bezahlen. Es sind darin diese Vorschüsse ausdrücklich als unverzinslich bezeichnet worden und bleiben so lange unverzinslich, bis sie zurückgezahlt worden sind. Eine einzige Bedingung ist festgestellt worden: daß diese unverzinslichen Vorschüsse in möglichst gleichmäßigen Jahresraten an den Staatsschatz bis Ende des Jahres 1895 zurückgezahlt werden. Präsident: Wenn Niemand mehr das Wort wünscht, so har der Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Dr. Costa: So abweichend der Antrag des Abg. Kromer vom Antrage des Ausschusses ist, so sind dem Ausschüsse, der zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes eingesetzt war, die vom Abg. Kromer hervorgebrachten Momente keineswegs entgangen. Sie sind alle auch im Rechenschaftsberichte bereits berührt; es sind alle diese Umstände darin in be; Weise erläutert, daß es dem Ausschüsse ersichtlich war, daß der Landcsausschuß dem Gegenstände seine volle sachgemäße Aufmerksamkeit zuwendet und weil ans diesen Momenten des Rechenschaftsberichtes selbst auch hervorgeht, daß gegenwärtig die Verwendung der Ueberschüsse zum börsenmäßigeu Ankaufe von Obligationen ohnedem nicht stattfinden kann, weil die verzinslichen Staatsvorschüsse noch nicht rückgezahlt sind, hat der Ausschuß auch keinen Grund gehabt, gegenwärtig den Landesausschuß bereits zur Fortsetzung der Verhandlung zu drängen, welche sich der Landesausschuß im Rechenschaftsberichte ausdrücklich vorbehalten hat. Der Ausschuß glaubte daher für die sachgemäße Führung der Grundentlastungfondsgeschäfte durch den Landesausschuß denselben auch den Dank des Landtages beantragen zu sollen, und er glaubte genug schuß zu beauftragen, der h. k. t. Regierung für die in volkSwirthschaftlicher Beziehung so zweckentsprechenden und wichtigen Bestimmungen der kaiserl. Verordnung vom 29. März l. I. den Dank des Landtages des Herzogthums Krain auszudrücken". Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, die mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichtcrstatter-Stcllvcrtrctcr Abg. Svrtec (liest): „10. Der §. 4 des Rechenschaftsberichtes enthält die Darstellung der Maßnahme des Landesausschusses zur Regelung des Grundentlastungsfondes. Diese Maßnahmen sind nach jeder Richtung hin vollkommen zweckentsprechend, und die Stellung, welche der Laudesausschuß dem k. k. Finanzministerium gegenüber angenommen hat, in jeder Beziehung so beschaffen, daß die Interessen des Landes nach allen Richtungen hin gewahrt erscheinen. Der Ausschuß findet diesemnach um so weniger Anlaß besondere Anträge zu stellen, da der Finanzausschuß ohnedies über den Rechnungsabschluß und Voranschlag des Grundentlastungsfondes besondere Vorträge zu erstatten hat, und befürwortet lediglich nachstehenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landtag spricht dem Laudesausschuß seine volle Anerkennung aus, für seine umsichtigen und zweckentsprechenden Maßnahmen zur Regelung des Grundentlastungs-fondes, und beauftragt denselben die weitern Verhandlungen mit dem k. k. Finanzministerium im Sinne der im §. 4 des Rechenschaftsberichtes dargelegten Grundsätze fortzuführen". Präsident: Ich eröffne die Debatte. Wünsche Jemand der Herren das Wort? Abg. Kromcr: Ich kann in dieser Frage dem Vorgänge unseres Landesausschusses nicht so unbedingt beipflichten, wie dies der Ausschußbericht zu thun scheint. Nach der int Rechenschaftsberichte gegebenen Andeutung hat unser Ausschuß dem Finanzministerium vorgestellt, daß er den Tilgungsplan nur dann einhalten und bis zum Ablaufe der Verlosungsperiode alle Berechtigten nur dann befriedigen könne, wenn ihm schon gegenwärtig und zwar alljährlich eine bestimmte Subvention aus Reichsmitteln zur Verfügung gestellt wird. Hierüber hat das Finanzministerium mit dem Erlasse vom 10. Oktober 1865 Z. 42895 erklärt : „daß es keinen Anstand nehmen würde, sich der Auffassung des Landesansschusses anzuschließen, wenn die vom Landesausschusse gewünschte Operation die gehofften Vortheile bieten würde, was jedoch nicht anzunehmen sei; indem der Grundentlastungsfond mit der jährlichen Subvention pr. 60.000 fl. auch in diesem Falle nicht auslangen, sondern vom Jahre 1874 angefangen, eine solche pr. 174.000 fl. beuöthigen werde". In dieser Erklärung des Finanzministeriums fand unser Landesausschuß die Zusicherung, daß ihm nöthigen Falles Subventionen in jeder beliebigen Höhe werden bewilliget werden; mit dieser Zusicherung hat er sich zufrieden gestellt und hat den Faden der weiteren Verhandlung abgebro- chen. Ich glaube, es handelt sich nicht lediglich darum, ob uns die Regierung im Falle des Erfordernisses Subventionen geben wolle, sondern zunächst darum, ob sie uns auch rechtzeitig zukommen werden; denn alle diese Subventionen werden seiner Zeit vom Lande rückbezahlt werden müssen. Wenn wir die Subvention jährlicher 60.000 fl. vom heurigen Jahre angefangen fortgesetzt bekämen, so stellt sich der Gesammtbetrag dieser Subventionen bis zum Jahre 1874 schon mit 480.000 fl. dar. Mit diesem Betrage hätten wir entweder die verzinslichen Staatsvorschüffe abtragen, oder um einen gleichen Betrag Grundentlastungs- Obligationen einlösen können, und so wäre im Jahre 1874" unser Grundentlastungsfond an Zinsen jährlich um 24.000 fl. weniger belastet. Diese 24.000 fl. hätten sohin gleichfalls zur Einlösung der Grundentlastungs-Obligationen verwendet werden können, und wenn wir dazu die Subvention jährlicher 60.000 fl. auch für alle weiteren Jahre bis zum Jahre 1895 bekommen hätten, so hätte sich der Gesammtbetrag dieser vom Staate erhaltenen Subventionen auf höchstens 1,800.000 fl. bis 2,000.000 fl. berechnet. Nach voller Befriedigung der Berechtigten wäre sohin das Land in der Lage gewesen, diese 2,000.000 fl. sammt Zinsen schon mit den derzeitigen Steuer-Zuschlägen in wenigen Jahren zu berichtigen. Wenn jedoch von der hohen Regierung die Subventionen erst vom Jahre 1874 angefangen flüssig werden sollen, so sind bishin die vom Lande geleisteten Zuschläge zur Deckung der den Berechtigten alljährlich abzuzahlenden Zinsen und zur Deckung der verzinslichen Staatsvorschüsse wohl kaum genügend; bis zum Jahre 1874 wird sohin von den Obligationen der Berechtigten kaum der geringste Theil eingelöst sein, und damals werden natürlich auch die Einzahlungen der Verpflichteten aufhören. Um sohin den bei weitem größten Theil der Grnndent-lastungs-Obligationen von 1875 bis 1895 einlösen zu können, wird das Land vom Staate dann nicht mehr lediglich 2 Millionen fl., sondern es wird zur Abwicklung des Grundentlastungsgeschäftes einen Vorschuß von beiläufig 4 Millionen fl. brauchen. Wenn aber mit dem Jahre 1895 die Landesschuld an den Staat mit 4 Mill. fl. sich beziffern sollte, so werden die derzeitigen Landeszuschläge zur Deckung der Zinsen von diesen 4 Millionen kaum genügen und an eine Abzahlung wird fast nicht zu denken sein; das Land wird sohin auch nach dem Jahre 1895 fortgesetzt unter gleicher Belastung bleiben. Ich glaube daher, cs war nicht ganz recht gethan, daß unser Landesausschnß die Verhandlung mit dem Finanzministerium so plötzlich abgebrochen hat; er hätte die Vortheile, welche dem Lande daraus resultiren, wenn ihm Subventionen rechtzeitig zukommen, ziffcrmäßig beleuchten und noch einmal um jährliche Subvention einkommen sollen. Ich stelle demnach den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß habe das Ansuchen um jährliche Flüssigstellung einer Subvention von 60.000 fl. für den krainischen Grundentlastungsfond unter ziffermäßiger Beleuchtung der für unser Kronland daraus resultirenden Vortheile sogleich zu erneuern". Präsident: Wird dieser vom Herrn Abg. Kromer so eben verlesene Antrag unterstützt? (Abg. Kromer überreicht den Antrag.) Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort in diesem Gegenstände? renskem že skoraj na konci in vprašanje stroškov nima več važnosti, za to ne podpiram predlog odborov. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort in der Generaldebatte? (Nach einer Pause.) Ich bemerke übrigens, daß wir unvermerkt in die Spczialdcbatte, nämlich zum Artikel 1 gerathen sind; cs ist übrigens gleichgültig. Wünscht noch der Herr Berichterstatter das Wort in der Generaldebatte? Berichterstatter Dr. Costa: Ja, zur Beantwortung der erhobenen Einwendungen. Präsident: Also ist gegenwärtig die Spezialdebatte über dev. ersten Absatz des Ausschußantrages. Berichterstatter Dr. Costa: Den Ausschuß hat zur Stellung dieses Antrages lediglich die logische Consequenz bewogen. Es ist in der That nicht recht wohl einzusehen, warum eine Partei, welche wegen muthwilligen Streites verurtheilt wird, dem Landesfonde die Kosten zu ersetzen, nicht auch eben so verurtheilt werden soll, dem Gegner die Kosten zu ersetzen. Ob solche Fälle wohl vorkommen werden, wie groß die Kosten sein werden, wie häufig diese Fälle eintreten werden, ob es Großgrundbesitzer oder Berechtigte treffen wird, das ist Alles eine Frage ganz untergeordneter Art. Wenn man sich vor Augen hält, daß es von der Regierung über den Wunsch des Landtages ausgesprochen worden ist: der muthwillig Streitende soll dem Landesfvnde die Kosten ersetzen, so erscheint mir logisch und naturgemäß, daß er sie auch der gegcnstehendcn Partei ersetzen soll. Dieser logische Grund war die Hauptsache, die den Ausschuß zur Stellung dieses gewiß ganz conseqnellten Antrages bewogen hat. Was aber sonst dagegen vorgebracht worden ist, scheint mir auch nicht so wesentlich zu sein, daß es gegen den Ausschußantrag zu stimmen geeignet wäre. Es heißt, daß bei einer derartigen Maßregel von so großer volks-wirthschastlicher Wichtigkeit Niemand abgeschreckt werden soll, wegen der Kosten seine Rechte anzumelden und zur Durchführung zu bringen. Gleichzeitig wurde aber auch vom nämlichen Redner behauptet, daß die Parteien geringe Kosten treffen und der Haupttheil der Kosten aus den Landesfond falle. Wenn also der erste Satz richtig ist, daß man wegen der volkswirthschastlichen Wichtigkeit Niemanden durch die Kosten von der Anmeldung der Rechte abschrecken soll, so hätte er im vorigen Jahre gegen den Antrag stimmen sollen, daß die den Landesfond treffenden Kosten als bedeutend ersetzt werden und die Kosten der Partei kommen nur nebenbei auf die Wagschale. Wenn darauf hingewiesen worden ist, daß die Kosten für die Parteien nicht so bedeutend sind, wie im Civilprozesse, so ist ohnedem dies immer relativ und cs ist nicht bloß von dem Verpflichteten, sondern auch von dem Berechtigten fast durchgchends usus, daß sie zur Durchführung ihrer Rechte Vertreter nehmen, insbesondere dort, wo es sich um streitige Rechtsverhältnisse handelt. Wenn man sagt, daß dies nicht mehr zweckentsprechend sei. weil dadurch eine ungleichartige Behandlung eintritt, so gilt dies Alles auch von der vom Landtage bereits erbetenen Erklärung und Erläuterung des §. 42 der Grundlastenab-lösungs-Vorschriften und es hätte dann der Landtag auch feine Bitte wegen Ersatz der Kosten an den Landesfond nicht im vorigen Jahre stellen sollen. Endlich geht aus den Bemerkungen der beiden Vorredner hervor, daß keineswegs gerade nur die Großgrundbesitzer einen Vortheil aus dieser.Verfügung ziehen werden, weil, wie Dr. Toman bemerkt hat, die Fälle doch auch vorkommen, daß Großgrundbesitzer Rechte anmelden, welche ihnen nicht zustehen, wofür sie keinerlei Rechtstitel haben. Es kommt alles dies dem Rechtsprinzipe entsprechend in den Erläuterungen des §. 42 der besagten Vorschrift dem einen wie dem andern Theile zu Gute; sie ist aber nur eine Consequenz der bereits erfolgten Verordnung des Staatsministeriums und in dieser Richtung empfehle ich sie dem hohen Landtage zur Annahme. Präsident: Da wir eigentlich bei der Spezialdebatte sind, f» muß ich doch das hohe Haus fragen: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreite ich zur Abstimmung und bringe den ersten Absatz des Ausschußantrages zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte stehen zu bleiben. (Nach der Zählung.) Es ist die Majorität, der Antrag ist angenommen. Der zweite Theil des Ausschußantrages lautet (liest): „Der Landesausschuß werde beauftragt diesen Beschluß der hohen Regierung mitzutheilen". Es ist dies selbstverständlich und ich glaube, daß dieser Antrag nicht zur Abstimmung kommen kann; mithin entfällt auch die Abstimmung im Ganzen. Wenn keine Einwendung geschieht, fahren wir fort und ich bitte den Herrn Berichterstatter fortzusetzen. Berichterstatter-Stellvertreter Abg. Svctcc (liest): „9. Mit besonderer Freude begrüßt der Ausschuß die kaiserl. Verordnung vom 29. März d. I. Z. 42, wodurch die hohe Regierung einer vom krainischen Landtage in wiederholten Sessionen kräftigst und wärmstens vorgetragenen Bitte in Betreff der Freischurf- und Montan-Einkommensteuer gerecht geworden ist. Ja die besagte kaiserl. Verordnung ist sogar noch günstiger dem Bergbaue geworden, als es dieser hohe Landtag zu hoffen und zu bitten gewagt hat. Die Bitte dieses Letztern ging nämlich dahin, daß die Montän-Reinertragssteuer auf die Marimalgrenze von höchstens b% zurückgeführt, die Freischurfsteuer von 20 fl. gänzlich aufgehoben, oder doch auf 6 fl. 30 kr. erniedriget und die Zulässigkeit der Ermäßigung der Bergwerks-Massengebühr nach der Ministerial - Verordnung vom 30. September 1859 in gleich rücksichtswürdigen Fällen auch auf die Freischurfgebühr ausgedehnt werde. Unter Stattgebung dieser letzteren Bestimmung wurde die Freischurfgebühr und die Bergwerks - Massen-gebühr auf den Betrag von je 4 fl., die Einkommensteuer aber auf?>% des steuerbaren Reinertrages ermäßiget. Der hohe Landtag kann es mit stolzem Bewußtsein sagen, daß diese, zur Hebung der gedrückten Lage des österreichischen Bergbaues zweckdienlichen und höchst dankenswerthcn Maßregeln zum Theile unzweifelhaft mit das Verdienst seiner wiederholten dringenden Vorstellungen sind, und -nunmehr nicht bloß dem krainischen Bergbaue, sondern überhaupt dem Bcrgbauc aller Königreiche und Länder gleichmäßig zu Gute kommen. Der Ausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen, dieses zur angenehmen Kenntniß zu nehmen, und den Landesaus- 108 Fortsetzung der Debatte in Betreff des Ausschuß-Berichtes über den Rechenschaftsbericht des Landesausschuffcs. Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren in selber das Wort? (Dr. Suppan meldet sich zum Worte.) Herr Abgeordneter Dr. Suppan hat das Wort. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Suppan: Das geehrte Somite hat anerkannt, daß durch die Erläuterung des §. 42 der Landessond von Mehrauslagen geschützt sei. Ich glaube jedoch, daß dadurch dem Landtagsbeschlusse nicht Rechnung getragen worden sei. Der Landtagsbeschluß, welcher die Normen, wie sie im Civilprozesse hinsichtlich des Kostenersatzes Geltung haben, für die Grundentlastungsgeschäfte einführte, lautet allgemein und es könnte nach dem bloßen Wortlaute dieses Laudtagsbeschlnsses allerdings auch der Ersatz an die Parteien als wünschenswerth angenommen merben. Wenn man jedoch die Motive, welche das vorjährige Somite diesem seinen Antrage vorausschickte, berücksichtiget, so kann man nur die Ansicht haben, daß lediglich dabei der Schutz des Grundentlastungssondes von derlei Mehraus-lageu beabsichtigt worden ist. Das Somite hat damals ausdrücklich erklärt, es habe in Erwägung gezogen, ob nicht die Auslagen des Grundentlastungssondes durch die von ihm beantragten Maßnahmen verringert werden sollen? Es konnte daher nicht vorausgesetzt werden, daß durch den Antrag etwas Mehreres bezweckt wurde, als eben um den Grundent-lastungssond vor Mehrauslagen zu schützen. Nur in dieser Richtung habe wenigstens ich jenen Antrag aufgefaßt und nur deshalb habe ich demselben beigestimmt. Hätte ich in der letzten Session die Ansicht gehabt: es sei auch der Ersatz an die Parteien selbst damit beabsichtiget gewesen, so würde ich mich jedenfalls dagegen so ausgesprochen haben, so wie ich es auch den jetzigen Anträgen gegenüber zu thun mir erlaube. Es ist schon im Allgemeinen, wenn aus volks-wirthschastlichen Gründen die Durchführung irgend einer Maßregel angeordnet wird, wie es hier bei der Servi-tuten-Äblösung der Fall ist, der Standpunkt der Parteien von vorneherein ein ganz verschiedener, wie in anderen Eivilprozessen. Die Parteien sind gewissermaßen genöthi-get, die Verhandlungen zur Klarstellung ihrer Rechte zu pflegen, weil dieses die Basis der weiteren Ablösungs-geschäste ist. Es muß daher bei allen solchen zwangsweisen Durch-sührungen von vorneherein daraus gesehen werden, daß den Parteien die Durchsetzung ihrer Rechte nicht noch mehr erschwert werde, daß sie allenfalls nicht aus Be-sorgniß, Kosten tragen zu müssen, vielleicht von der Anmeldung ihrer Rechte gänzlich Umgang nehmen. Es sind die Kosten im Servituten-Ablösungs-Geschäfte auch nicht dieselben, wie sie in anderen Eivilprozessen sind; bei anderen Eivilprozessen sind die Auslagen bei Augenscheinen für Zeugen, für die Sachverständigen immer von denjenigen Parteien zu tragen, welche eben diesen Beweis anbieten. Hier hat das Gesetz diese Kosten schon von Vorhinein nur dem Grundentlastuugsfonde zugewiesen. Es greift ferner auch nicht das streng contradicto-rische Verfahren Platz, sondern gewissermaßen das Un-tersuchungsversahren. Die Commissionen sind verpflichtet über Andeuten der Parteien die Beweismittel selbst herbeizuschaffen und die Eommissionen haben auch die Ausgabe, die Parteien selbst zu vertreten. Es ist daher gar nicht abzusehen, welche weiteren bedeutenden Auslagen die eine oder die andere Partei unumgänglich nothwendig auf sich nehmen müßte. Es ist zwar richtig, daß der eine oder der andere Großgrundbesitzer zur Durchführung dieser Geschäfte Vertreter bestellt, und daß ihm dadurch Kosten erwachsen ; allein er ist zur Bestellung eines Vertreters nicht verpflichtet, und es ist dies da gerade so, wie im Civil-prozesse der Fall. Es ist dann auch in dieser Erledigung des Staats-ministeriums bereits hingedeutet worden, daß bei dem gegenwärtigen Stande des Ablösungsgeschäftes eine solche ungleichartige Behandlung nicht mehr zweckentsprechend wäre und man muß dies wohl jedenfalls als richtig anerkennen und es sollte die Ungleichartigkeit, welche schon durch den Schutz des Grundentlastungssondes eintritt, nicht noch weiter ausgedehnt werden. Es weiset zwar der Ausschußbericht aus den Stand des Servituten-Ablösungs-Geschäftes in Oberkrain hin und glaubt, daß mit Rücksicht darauf diese Maßregel zweckentsprechend wäre; allein so weit mir die dortigen Verhältnisse bekannt sind, würde dort sicherlich in keinem Erkenntnisse irgend eine Partei als die muthwillig streitende erscheinen und zum Ersatz der Kosten verurtheilt werden können, indem die dortigen Verhältnisse derart verwickelt sind, daß von beiden Theilen wider die dortigen Ansprüche gegründete Einwendungen erhoben werden. Ich glaube daher, daß eine derartige Verfügung, wie sie mit diesem Antrage bezweckt wird, höchstens den Erfolg haben könnte, daß nur in den äußerst seltenen Fällen Einer oder der Andere aus den Berechtigten gegenüber irgend einem Großgrundbesitzer zur Vergütung von einigen Gulden an Kosten verurtheilt werden könnte, daß somit dieser Zweck es gewiß nicht rechtfertigen würde, deshalb schon diese Verfügung anzustreben. Ich spreche mich daher gegen den Antrag des löblichen Comite's aus. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort in der Generaldebatte? Poslanec dr. Toman: Tudi jaz nisem za ta predlog in se ga nisem mogel poprijeti, vendar pa iz vseh druzih razlogov, kakor nam jih je zdaj gospod dr. Zupan pravil. Zakaj od začetka servitutnih opravil sem že terdil, da po servitutnih postavah danih dne 5. julija 1853 in 31. oktobra 1857, ima stranka, ki se brez pravice, šiloma, predrzno pravda, drugemu stroške povrnoti. In to bi bilo pravično. Koliko nepravičnih stroškov je ena ali druga stranka pri opravilih servitutnih napravila. Ne samo tisti, ki so svoje služne pravice iskali, so večkrat krivično take zahtevali. Tudi lastniki, graj-ščine so večkrat nepravične vloge napravljale in dolge prepire vzročile. Iz moje lastne skušnje na Gorenskem vem, da se je neka grajščina oglasila, lastnino napovedala drugim posestnikom le pripusti služnost, pa ni mogla niti lastninskih niti drugih pravic dokazati. Druga stranka se je morala najeti odvetnika ali advokata v tacih pravdah, ter ga dobro plačati; zatorej mislim, da je pravično, ako taki grajščaki nasprotniku povrnejo stroške v smislu omenjenih postav. Tedaj jaz ne morem pristopiti razlogom gospoda dr. Zupana. Ali ko so servitutna opravila tudi na Go- 107 Fortsetzung der Debatte in Betreff des Ausschuß-Berichtes über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses. Berichterstatter-Stellvertreter Abg. Svetec (liest): „8. 3n Gemäßheit des Landtagsbeschlusscs der letzten Session find dem Landesausschusse von der Grundlasten-Landescommisstou zwei von einander abweichende Entwürfe einer Verordnung über den Kostenersatz seitens der Parteien, anläßlich der Grnndlastenregnlirnng zur Begutachtung vorgelegt worden. Der Landesausschuß hat sich in Gemäßheit der vom vorjährigen Ausschüsse zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes entwickelten Motive für jenen Entwurf ausgesprochen, nach welchem die Kosten von jenen Parteien getragen werden müssen, welche als muthwillig streitend erscheinen. Der Rechenschaftsbericht hofft, daß die bezügliche Verordnung demnächst allgemein kundgemacht, und so dem berechtigten Wunsche des Landtages entsprochen werde. Diese Hoffnung ist jedoch nicht in Erfüllung gegangen. Dem Ausschüsse ist nämlich im kurzen Wege folgende Prästdialnote mitgetheilt worden: „Mit der geschätzten Note vom 7. Mai 1866 Z. 1832 hat der löbliche Landesausschuß in Folge der vom Landtage in der Sitzung vom 27. Jänner 1866 bezüglich der Förderung deö Grundlastenablösungs-Geschäftes gefaßten Beschlüsse an die Regierung das Ersuchen gestellt: a. Es möge auf die Regicrnngsorgane eingewirkt werden, daß der §. 30 der Durchführnngs - Instruction vom 31. Oktober 1857 R. G. Bl. Nr. 218 zur angemessenen Anwendung gebracht werde. b. Es mögen die auf die Grundlastenablösung und Regulirung Bezug nehmenden Gesetze durch eine nachträgliche Verfügung oder Erläuterung über den Ersatz der Kosten nach der für den Civilprozeß bestehenden Normen ergänzt werden. Ich habe nicht ermangelt, diese Landtagsbeschlüsse dem hohen k. k. Staatsministerium zur Kenntniß zu bringen und es ist von hocbdemselbcn über vorläufige Einvernehmung der Grundlasten - Ablösnugs- und Regulirnngs-Commiffion, und mit Rücksicht ans die in der geschätzten Note vom 1. September 1866 Z. 2943 ausgesprochene Anficht nachstehende Verfügung herabgelangt: Bezüglich des ersteren Antrages entfällt die Nothwendigkeit einer Verfügung, nachdem die krainische Grundlasten - Ablösnngs- und Rcgulirungs - Landes - Commission mit Verordnung vom 31. Dezember 1865 Z. 4059 den Lokal-Commissionen, beziehungsweise Bezirksämtern, die genaue Anwendung deö §. 30 der Durchführungs-Instruction bereits eingeschärft hat, und dieser Verordnung von Seite der Lokalcommissionen seither auch im ausgedehnten Maße entsprochen wird. Belangend den zweiten Antrag, so könnte in demselben, wie er vom Landtage formulirt wurde, nämlich in so ferne eine Regelung der Kostenfrage nach den für den Civilprozeß bestehenden Normen angestrebt werden wollte, nicht eingegangen werden, da eine derartige, eine Aenderung der Bestimmung des §. 42 des kais. Patentes vom 5. Juli 1853 involvirende Verfügung mit Rücksicht auf den Stand des Ablösungs-Geschäftes nicht mehr zeitgemäß und mit Rücksicht ans die hieraus entstehende ungleichartige Behandlung der Parteien auch mit den Anforderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbarlich wäre. In so ferne jedoch aus der bezüglichen Verhandlung des Landtages selbst, so wie aus der vom löblichen Lan-dcsansschusse in seiner Note vom 1. September l. I. Z. 2943 abgegebenen Erklärung hervorgeht, daß die Tendenz des Landtages bei seinem diesfälligen Beschlusse nur dahin gegangen sei, muthwillige Prozeßführungeil hintanzuhalten und für solche Fälle den Laudesfond vor Kosten zu bewahren, nimmt das Staatsministerium keinen Anstand, in Erläuterung des §. 42 des kais. Patentes vom 5. Juli 1853 zu verordnen: Daß bei Durchführung des kaiserl. Patentes vom 5. Juli 1853 in allen Fällen, in welchen durch das Verschulden einer Partei — sei es durch ganz unge-gründete Behauptungen, durch unnöthige Gesuche um Vertagung oder Hinausschiebung der Verhandlung, durch ungerechtfertigte Jncidenzstreite, durch muthwillige Berufungen udg. dem Landesfonde Mehrauslagen an Diäten und Reisekosten der Mitglieder der Lokalcommisston beziehungsweise des als Lokalcommission fungirenden Bezirksamtes, so wie an Kosten der Zeugen und Sachverständigen erwachsen, die schuldtragende Partei zur Tragung dieser Auslagen zu verhalten sei, und solche nach Rechtskräftigwerdung des Ersatzerkenntnisses nach §. 17 der Durchführnngs - Instruction hereinzubringen sind. Ueber die Frage, von welcher Partei und in welchem Maße die fraglichen Kosten zu tragen, beziehungsweise an den Landeöfond zu ersetzen sind, hat die Landes-Commission zugleich mit der meritorischen Erkennt-nißschöpfnng zu entscheiden, und es bleibt dagegen der Partei, welche sich dadurch gekränkt erachtet, der Rekurs binnen der vorgeschriebenen unüberschreitbaren Frist von 6 Wochen — wie gegen jeden anderen Erkenntnißpunkt unbenommen. Ich gebe mir die Ehre, hievon den löblichen Lan-desansschuß mit dem Beifügen in Kenntniß zu setzen, daß ich unter Einem das Geeignete veranlasse, damit die vom h. Staatsministerium gegebene Erläuterung des §. 42 des kaiserl. Patentes vom 5. Juli 1853 durch die Grundlasten - Ablösnngs- und Regulirungs - Landes - Commission in Vollzug gesetzt werde". - Durch die vorstehende Entscheidung des k. k. Staatsministeriums ist dem Wunsche und Beschlusse des hohen Landtages keineswegs Rechnung getragen worden. Die Erläuterung des §. 42 des kaiserl. Patentes vom 5. Juli 1853 schützt allerdings den Lanvcsfond vor Mehrauslagen, welche durch muthwillige Parteien veranlaßt werden. Aber daS genügt weder dem Rechtsprinzipe, noch entspricht es den Intentionen des Landtagsbeschlusses vom 27. Jänner l. I. Es ist nicht abzusehen, warum Privatparteien nicht in gleicher Weise, wie der Landesfond vor muthwillig ihnen verursachten Kosten geschützt werden sollen! Ist es bei den bisher durchgeführten Ablösungsgeschäften nicht geschehen, so ist es gewiß dem Prinzipe der Gerechtigkeit entsprechend, ferneres Unrecht hintanzuhalten. Auch ist diese Maßregel nocb immer höchst zeitgemäß, da namentlich in Oberkrain noch ein längerer Zeitraum bis zur vollständigen Abwickelung des Grnndlasten-Ablösungsge-schäftes verfließen dürfte. Es wird daher der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: a. Die hohe Regierung werde ersucht, die mit der Note vom 14. November 1866 Z. 3572 mitgetheilte vom h. k. k. Staatsministerium verfügte Erläuterung des §. 42 des kaiserl. Patentes vom 5. Juli 1853 auch in der Richtung auszudehnen, daß streitende Parteien zum Ersätze der ihren Gegnern muthwilliger Weise verursachten Kosten zu Verfällen sind. b. Der Landesausschnß werde beauftragt, diesen Beschluß der hohen Regierung mitzutheilen. Abg. Kromer: Ein ähnlicher Antrag, wie der erste Theil des hier vorliegenden, ist bereits auch vom Finanzausschüsse bei der Festsetzung des Voranschlages für den Landesfond gestellt, und dieser Antrag vom hohen Hause bereits angenommen worden. Indessen habe ich nichts dagegen, daß auch der erste Theil des hier vorliegenden Antrages zur Annahme gelange, weil er ohnehin vom LandesauSschusse gemeinschaftlich mit dem früheren, vom Finanzausschüsse gestellten Antrage behandelt werden kann. Nur mit dem 2. Theile dieses Antrages, der dahin lautet: „Der Landesausschuß hat wegen Benützung dieser Anstalt durch Auswärtige, wo möglich für längere Zeit bindende Verträge mit den Ausschüssen anderer Länder zu vereinbaren, und diese ebenfalls zur Kenntniß des Landtages zu bringen", — kann ich mich nicht ganz einverstanden erklären. Unser Zwangsarbeitshaus ist eigentlich eine Besserungsanstalt, jeder weitere, insbesondere jeder spekulative Zweck, — auch der Schein desselben, — soll thnnlichst vermieden werden. Es ist zwar allerdings richtig, daß unsere Landesanstalt ohne unverhältnißmäßige Auslagen sich nur dann erhalten könne, wenn in derselben stets eine größere Anzahl Zwänglinge unterbracht werden. Allein wenn wir dafür sorgen, daß in der Anstalt in allen Zweigen eine thnnlichst ökonomische Gebarung eingeführt und daß die Verpflegskosten auf's billigste Maß festgestellt werden, daß insbesondere der Hauptzweck der Anstalt, nämlich der Unterricht, die Ausbildung und Besserung der Zwänglinge nach Thunlichkeit angestrebt werde, dann haben wir nicht zu besorgen, daß die Anstalt am Ende leer bleibe; sie wird dann auch von andern Ländern einen genügenden Zufluß von Leuten bekommen, welche daselbst ihren unfreiwilligen Aufenthalt nehmen. Jedes Drängen auf Vertragsabschlüsse mit benachbarten Kronländern scheint mir gewissermaßen der Würde der Landesvertretung nicht angemessen, und würde dem Rufe der Anstalt mehr schaden als nützen. Ich bin daher gegen den zweiten Theil dieses Antrages, und bitte die beiden Alineas des Ausschußantrages getrennt zur Abstimmung zu bringen. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ist die Debatte geschlossen. Berichterstatter Dr. Costa: Ick bitte als Berichterstatter um’8 Wort. Präsident: Herr Dr. Costa als Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Dr. Costa: Daß unser Zwangsarbeitshaus eben seinem Begriffe nach eine Besserungsanstalt zu sein hat, ist natürlich, weil dies überhaupt die Aufgabe der Zwangsarbeitshäuser ist. Wenn wir aber die thatsächlich gegenwärtig bestehenden Verhältnisse ins Auge fassen, so zeigt es sich einerseits, daß die Kosten dieser Anstalt wesentlich erhöht und durch die auswärtigen Zwänglinge getragen werben, und wenn auch die Hoffnung, durch ökonomische Einrichtungen der Regie die Kosten des Zwangöarbcitshauses um ein Bedeutendes zu mindern, sich späterhin realisiren würde, so kann man doch jetzt schon begründete Zweifel erheben, ob das Land Krain bei der jetzigen Finanzlage im Stande wäre, für sich allein und für seine Zwänglinge eine derartige Anstalt zu erhalten? Meines Erachtens läßt sich sogar die Frage stellen, ob eine derartige ausgedehnte, großartige und kostspielige Anstalt fürs Land Krain allein ein Bedürfniß ist, nachdem doch bekanntlich der geringste Theil der Zwänglinge darin Krainer sind? Der Ausschuß ist daher bei der Stellung des 2. Theils seines Antrages von der Erwägung ausgegangen, daß, wenn der Landesausschuß in der nächsten Session einen umfassenden Bericht über den Bestand, über die Einrichtung und über die Reformen der Anstalt verfassen würde, es doch auch nothwendig ist, sich darüber klar zu werden, ob dieses Zwangsarbeitshaus noch künftighin bestehen wird oder nicht? und wie ich bereits angedeutet habe, dürfte es sehr zweifelhaft sein, ob das Land Krain für sich allein eine derartig ausgedehnte Anstalt unterhalten werde. Es muß also dem Landtage die Beurtheilung möglich sein: wird das Zwangsarbeitshaus in Laibach so wie bisher auch künftighin gleichsam eine gemeinschaftliche Anstalt für mehrere Länder sein? oder wird es eine solche nur für Krain sein? oder wird es ganz aufgelassen? Zu dieser Beurtheilung kann aber der hohe Landtag nur dann schreiten, wenn er auch positiv weiß, daß andere Länder noch künftighin diese Anstalt benützen wollen. Es handelt sich also nicht um ein der Würde des Landes Eintrag thuendes Drängen anderer Landesans-schüsse, sondern um ein einfaches Uebereinkommen, und um die Frage: Wollt ihr unser Zwangsarbeitshaus noch künftighin benützen, oder wollt ihr, wie eS z. B. in Niederösterreich gegenwärtig beabsichtigt wird, allein ein Zwangsarbeitshaus errichten? Im letzteren Falle wird der hohe Landtag zu erwägen haben, ob das Zwangsarbeitshaus als solches überhaupt noch fortzubestehen habe. Also ich halte diesen zweiten Theil für eben so wichtig als den ersten, weil er die Voraussetzung ist, auf welche hin der nächste Landtag seine definitiven Beschlüsse fassen kann, und ich empfehle ihn daher der Annahme des hohen Hauses. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Die Abstimmung findet in zwei Theilen statt. Der erste Theil des Ausschußantrages lautet (liest denselben): Es ist zwar in dieser Richtung, wie der Herr Abgeordnete Kromer bemerkt hat, bereits ein Beschluß des hohen Hauses vorhanden, allein nachdem der Wortlaut mit dem im Finanzausschußberichte gestellten Antrage nicht wörtlich gleichlautend ist, so beantrage ich die Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit dem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Der zweite Theil des Antrages lautet (liest): Ich bitte jene Herren, welche mit dem zweiten Theile des Ausschnßantrages einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist mit überwiegender Majorität angenommen. Ich beantrage, da der Antrag auS zwei Theile» besteht, die Abstimmung im Ganzen, und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. Diese Anträge sind vom hohen Hause im Ganzen genehmigt. Fortsetzung der Debatte in Betreff des Ausschuß-Berichtes über den Rechenschaftsbericht des Landcsausschuffcs. 105 Präsident: Es ist somit dieser Gegenstand als abgethan anzusehen. Ich bitte fortzusetzen. Berichterstatter-Stellvertreter Aba. Svctec (liest): „6. Mit Bedauern entnimmt der Ausschuß dem Rechenschaftsberichte, daß sich alle Reklamationen wegen Ueber* gäbe des Landeskulturfondes als vergeblich erwiesen, trotzdem nach dem Wortlaute des Landesstatuts und nach der Art und Weise des Entstehens desselben (wie dieses in der letzten Session ausführlich erörtert wurde) der rechtliche Anspruch des Landes auf diesen Fond außer Frage steht. Der Ausschuß kann in dem Umstande, daß in andern Ländern der Landeskulturfond noch nicht übergeben wurde, eine Begründung für die Vorenthalkung des dem Lande rechtlich gebührenden Anspruchs nicht erkennen; hält aber andererseits auch hier dafür, daß neue Schritte gegenwärtig ebenfalls vergeblich wären, daher lediglich der Antrag gestellt wird: Der hohe Landtag beschließe: Der Landtag behält sich vor, seine Ansprüche wegen Uebergiibe des Landeskulturfondes in die Landesverwaltung bei geeigneter günstiger Gelegenheit zu erneuern". Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Dr. Toman: Ich bitte ums Wort. Präsident: Herr Dr. Toman hat das Wort. Poslanec dr. Toman: Prosim besede, gospod prvosednik, ravno k zakladu deželne kulture. — Jaz ne bodem govoril o tem, kar namerava predlog odborov, ker je deželni zbor vsako leto izrekel, daje ta zaklad silno važen ter sploh sliši deželi in spada v naše varstvo, v naše oskrbljevanje; ali omenil bi rad pri tej priložnosti nekaj, kar stoji v kupnej zvezi z zakladom deželne kulture. Jaz bodem namreč omenil, kako slabo stoji s kulturo naše dežele v nekterih krajih in kako se ravna z državnimi boršti, in daje slab izgled. Če vlada skrbi za to, da se kazni nakladajo za prestopke zoper borštnarske postave, mislim, da mora ona tudi posebno v očeh imeti skrb dobrega boršt-narstva, dobrega oskrbljevanja državnih borštov. Meni je že lansko leto in tudi letos in sicer od cesarskih borštnarjev rečeno bilo, da se s Postonjsitimi grajščinskimi boršti tako slabo ravna, da ko na enej strani skrbijo umni gospodarji, da bi se Kras oplodil in z drevjem zasadil, se na drugej strani zopet Kras poteguje noter v deželo! (Živi klici: res je! res je!) Če so ti boršti še državni, ali ne, ne vem gotovo; meni se dozdeva, da so zastavljeni nacijonalnej banki. Tudi ne vem, kdo tako nemilo z boršti ravna, ali država, ali nacijonalna banka na Dunaji, ali kdo drugi. Na vsaki način mora imeti vlada v obče, pa tudi deželna vlada veliko in pazljivo skrb, da se spolnujejo borštnarske postave tudi nasproti takemu lastniku, bodi si državi, bodi si nacij onalnej banici! Kaj pomaga sicer, ako borštnarske društvo skrbi za Kras, Iti je moral pokazati svoje kamnitna rebra, lto ste mu vzeli mogočna Koma in ponosna Venecija njegove lepe boršte za svoje brodove, kaj pomaga, ako se to društvo trudi in poganja, da odvrne Kraškim posestnikom in sploh deželi veliko škodo? (Dobro! pravo! resnično !) Zdi se mi važno, da o tem položaji deželnej vladi vprašanja stavim: Kaj jej je znano od tega? Ali so jej kaj poročile kantonske gosposke ? Jeli temu početju kakšna kazen naložena bila ? Ali deželna vlada želi kaj storiti za to, da se deželna kultura in borštna postava na grajščinskih postojnskih borštih ne rani tako ? če bi pa deželna vlada ne hotela dati odgovora, sem storil vsaj to, da sem reč izustil, ktera mora pozorno storiti vlado. (Živa občna pohvala.) Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Wenn nicht, so schreiten wir .... (wird unterbrochen vom) Regierungs-Vertreter Herrn Landcsrath Roth: Ueber diese Anfrage des Herrn Dr. Toman bin ich mit Bewilligung Seiner Ercellenz in der Lage zu antworten, daß der Regierung bisher nichts bekannt geworden ist von den Verwüstungen der Adelsberger Waldungen, daß aber die Regierung keinen Anstand nehmen wird, hierüber besondere Erhebungen und nach Maßgabe des Resultates derselben Weiteres zu veranlassen. (Bravo!) Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ist die Debatte geschlossen, und ich bitte über den Antrag des Ausschusses abzustimmen. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag annehmen, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter-Stellvertreter Aba. Svctec (liest): „7. Der hohe Landtag hat aus dem Rechenschaftsberichte die angenehme Mittheilung entnommen, daß nach Behebung deö einzigen Differenzpunktes in der vom hohen Landtage in der letzten Session beschlossenen Art und Weise die Zwangsarbeitsanstalt endlich in die Verwaltung des Landes übergeben wurde. Um der Landesvertretung den vollen Einblick in die Verhältnisse dieses nun überkommenen Landesinstituts zu ermöglichen, wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, in der nächsten Session des Landtages einen umfassenden Bericht über den Bestand, die Einrichtung und Verhältnisse des Zwangs-arbeitshauscs vorzulegen, daran sachgemäße Anträge wegen allenfalls einzuführender Reformen zu knüpfen; wegen der Benützung dieser Anstalt durch Auswärtige, wo möglich für längere Zeit bindende Verträge mit den Landesausschüssen anderer Länder zu vereinbaren, und diese ebenfalls zur Kenntniß des Landtages zu bringen". Präsident: Die Debatte ist eröffnet. Wünscht Jemand der Herren zu diesem Antrage das Wort? (Abg. Kromer meldet sich zum Worte.) Herr Abg. Kromer haben das Wort.