2069 Amtsblatt zur Laibacher Ieitung Rr. 245. Montag, den 25. Oktober 1880. (4404-. n ^ Nr. «27« ox I880. lnsol^ c / ' ^ MN"nzdl.cctio,l für Krain wird ^Vtai d^ ^nanzmmistcrial - Erlasses vom !r,d^,,,-/s^'^-^b,1«3, kundgegeben, d.iss die Wriick ' ^'"^" ^^""se aufgeführten Weft-, !>> di/>'/ ""^ Waffcrmauton in .^rai« bis lo«. ""u < Jänner s^D« ^ öfs^" Dezeutber K^^t in. Weqe ^stiim,,. ^" Versteigerung unter nachstehenden i!V w^p"ch<" werden: ^l°lgnid ,9^'I^'?"'UUl; erfolgt für alle in den. ?>!«W>« "''^""fe bezeichnen Manten bei derselben Mchlusl' U'b lvird der Vertrag niit demjemge» Ms'sjch"" 'l)erdr„. defsei, Anbot über dem Ansrnfs-. 2,)V^.^r vurtheilhafteste darstellt. l">uM.<' anliegenden Ausweise sind die Namen ^>>^n^7 "üb d.r ihnen zugetheilte» Filial-7Nliick, s W'hlnnutten). die Anzahl der Kilometer, ^h'i'rn " ""^ ^''' ^lusrufspreife für Ein Jahr !? angeÄ? ^"^' 'st auch der Ort und der °^'?N n" "^ "', welchem die Versteigerung vur-3) " werden wird. s^ü. l^^^^""« wird jedl'i Staatsbürger zu-?! ""d d?"" ^''" ll''schl!ch^ Hindernis in'. Wege !^>, licil."'^' s'lv sich. sondern im Namen eineö Knell l '"'. muss sich niil der gerichtlich oder ü>!iy^ Musintrn speciellen Vollmacht bei der >eben """"Awn ausweisen nnd ihr dieselbe ^'°tesi^'? Pachtlusticzen ist gestattet, mündliche n,,/'»ein ss„^""^llng mehrerer Slationcn zusammen K„ d>> in, y/)^lexe gigen dem zumachen, dass sie .!ck > für „ l'"^ 8 bez.ichnrte Art volläufig die ''st. erltt.'""' ^' '"^^'' ^" Gcsammt'anbot '^ ^l"'wli^^"' ^'boch alle Complrxe oder sämmt-^ ^) U ^"ügrvufen. ^''^>'"'m> m)^^^^", schriftliche A»bote für die ,^rMili„, " bauten einzureichen, uud zwar auf ^s/' >, ^ff"^)terer Stationen in einen, Complexe. «lo, '^ ?l^'."'^ "'ich die Bediugnng stellen kann, ^^'"v? '^'Wr den Fall gelle.'wenn ihm der sich ," iibm, s^s ^ue Ausscheidung irgend einer Ma»t-l^ ^ je n I" '""^. Die Finanzdirection behält ^? die Aden, Ausfchlagc dieser Pachlvc,hand. ^e ''!0im.H ^"^ ^"' Versteigerungen für die bG, °^ "Mationeu oder jene für größere Eon, «ll^ une fur smnmtlffhe Mautstationen zu ll)3ll.Nl'ch her schriftlichen, mit dem Stempel 3^'lh° ,'^mn ^"lwte ist Folgendes zu brachteu: ^l»^'' '""sst'N >n,t dem zufolge Absatz 8 dieser ^„ m"'u^ als vorläufige Caution sicherzustel- > "" He tr^!"/"'^" oder i» andereil Wl>rteffeclen, " dn ?- ^'sl)"de'cr Gesetze nnd Anordn.lngen ^>onin> ""^"""ltlliig "ls Geschäflscaution . T>i^^'' werden dürfen, versehen sein. ssp'll^s. ""dulm kann auch durch Bestellung einer ^liibcr ^" Hypothek geleistet werden, und ist ?"^rleisi,. n„t der Bcstätigiixg der erfolgten A "c»ch"'^ versehene Pfandbestellnngs-U,lnnde. ^schrift >, z ^udbnchsanszug und eine mdimierte Me ^"^ Protokolles über eine höchstens drei ,?lichr A^'!" izieitationstagc vorgenommene ge-«lilrg^ ^MlM.g ^.^. H^^hcta,,Realilät bei- 3.^ "ack? ^" Obligationen oder Werteffeclen Mc„ Bors. ^" -9"t des Erlages betannleu V^lwerte?'^' ^^^ keineswegs über dem ?,?ss n ,^^'', Verlosung unterliegenden Papiere ^ ^",s'in. da^^l""bwürdigen Bestätigung ver ^ T) V'ut,. '" dlesrllu'n noch nicht gezogen wor- v^Klnch'Hn bis z, dem in dem Answeife d^Nttogs h "lung bestunmlel. Tage uni 10 Uhr ' llel., ""n ac> .. "^ Fulmizdirection '" ^"bach für ^ie s^.wA,"" Vachtobjecte versiegelt ein. ^'d!^i'/^.^ n.üfse.l den Pachtschillings- il^" stn- sn,^.^^ Station oder ein^n Complex l^ifnn ,, l"'^ Stationen angeboten wnd. lui,, ^n °. Vllchstnben bestilnmt nnd deutlich ' ^>>. die . /^ barf darin keine Klausel vor- "Üeli t^„ i!" den Äestlmmuugen der gegen- "nomachung und mit den übrigen Pachtbedingnisfen nicht in, Einklänge wäre. Diefe schriftlichen Offerte sind nach dem nachfolgenden Formulare zu verfassen. Wird ein schriftliches Offert von mehreren Per« sonen gemeinschaftlich gemacht, so muss es die ans- drüäliche Erklärung enthalten, dass die Offcrentcn die folldarische Haftung übernehmen, das heißt: Alle für Einen und Einer für Alle für die geuaue Erfüllung der Pachtbedingnisfe haften. Zugleich muffen sie in dem Offrrle jenen Mit- offerel'tcn namhaft machen, an welchen das Pacht» object zu übergeben ist. (1) Aus dem Umschlage des Offertes find jene Maut- stationen, für welche der Anbot gemacht wird, genau anzugeben, o) Die schiiftlichen Offerle sind vom Zeitpunkte der Einreichung für die Offerenlrn, für die Finanz-Verwaltung aber erst von der Zustellung der Glnehmigling an verbindlich, t) Sobald die mündllche Licitaliun geschlossen ist, werden die schriftlichen Offerte eröffnet und bekannt gemacht. Sobald die Eröffnung der Offerte, wobei dir Offerentcn zugegen fein können, begmnt, werden teü.e nachträglichen fchrifllichen oder mündlichen Anbote »lehr angenommen. Schriftliche Offerte werden fchon mit Beginn der Stunde der mündlichen Versteigerung nicht mehr zu-gelafsen. Als Ersteher der Pachwng wird dann. ohne weitere Steigerung zuzulassen, derjenige angesehen, der entwedri lni der müildlichrn Versteigerung oder von dem ordnungslnäßigm schriftlichen Äubole als Best. bieUr erscheint, soserne dieser Bcstbot den Ausruss-prcis erreicht oder übersteigt, uud au und für sich zur Aunahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages geeignet erkannt wird. Hierbei wird, wenn der mündliche und schriftliche Anbot vollkommen gleich srin sollte, dem mündlichen, unter zwei ode, mehrere» gleichen schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben werden, für welchen eine von der Licltatlonscummission vorzunehmende Verlosung cutscheidet. 8.) Der Pächter hat zur Sichrrstellung seines PachtschlUiugs eine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl in d«,m scchslcn uder vierten Thelle des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat. Im ersteren Falle muss der Pachtschilling monatlich vornhinem. im letzteren Falle aber am Letzten eines jeden Monates entrichtet werden. Diese Eauliou kann aus die «ud Absatz 7 bezeichnete An geleistet werden, wobei bemerkt wird, dass die Einverleibung einer etwaigen Hypothekar - Pfandbestellungsurtunde in den Grundbücher» auf Kosteu des Pachte» s zu geschehe« hat. Jeder Pachtlustige muss den sechsten Theil des Ausrufspreisls, bevor er zur Versteigerung zugelassen wird, der Lieitationsconnnission als Vaoium cr.egcn; dieser Erlag kann ebenfalls auf dle im Absätze 7 bezeichnete Art geschehen. Zur Erleichterung jener bisherigen Maulpächter, welche mitzulicitiereu gesonnen sind. ist, wenn sie sich in keinem Pachttückstande befinden u»d ihre Eautwn il, Barem oder in Staatspapicrcn geleistet haben, unter der Bedingmlg. dass auf dich' Caution bis zum Zeitpuukte del Versteigerung kein Pfandrecht oder Verbot von jcmaudem erwirkt wurde, eine Erklärung genügend, dass sie ihre bereits für die gegenwärtige Pach'tuug bestellte Caulwu vorläufig als Fortsetzung für ihre künftigen Verpflichtungen ausdchncu. !).) Nach beendigter Licitatlou wird bloß das vom Bestbieter rrlegtr Vadium als vorläufige Caution zmückbchalteu, de» übrigen Lieitanten aber werden ihre erlegten Äarbclräge oder Welteffecten, respective die auf die Hypothetarcautwu bezüglichen Urlundeu zurückgestellt, uud die Fniauzvenualtung wird nöthige», falls die Einwilliguug zur bücherlichen Löschung des Pfandrechte« ertheile». Die Löschung haben die Lici. tanten auf ihre eigcncu Kosten zu erwirken. 10.) Wenn die Licitatwn grfchlosfen ist, wird bis zu dem Zeitpunkte, wo die Nichtannahmc des Anbotes von Seite der Finanzdirection ausgesprochen worden ist, kein nachträgliches Anbot angenommen II.) Die Üebergabe des Pachlobjeetes geschieht nach erfolgter Genehmigung des Pachtanbotes mit 1. Iä»ner'i88I. ,^ ,.^. ^ ^ 12 ) Der Pachter tritt ruckstchllich der gepachteten Mantstationen und der damit verbundenen Gcbürrn. einHebung in die Nechle des Aerars. I ^ Dort wo Aerarial-Mantgcbandc bestehe», wird. 'wenn der' Pächter es wünscht, wegen mictweiser Ueverlassling derselben an ,hn ein besonderes Ueber eiutommeu gelrosfru werden 14) Die übrigen Pachtbcomgungcu konuen vm der Versteigerung bei der hiesigen l. l Fiuanzdirection. bei den k. t. Bezirkshauptmannschaften in Kram, dann bei den k. k Finanzwache-Controls-Beziiksleitungen in Laibach, Adelsberg uud Rudolfswerl in den gewöhnliche» Amtsstunden eingesehen werden. Formulare eines schriftlichen Offertes. (Von innen). Ich biete für die Pachtung der Mauten (folgen die Namen der Statioom) für die Zeit vom I. Jänner 1681 bis letzten Dezember 1883 den Iahrespacht-schilling p.-. . . , fl. . . kr., das ist: . . (mit Buchstaben) . . . Gulden, mit der Erklärung au. dass mir die Licitatious und Pachtbedingnisse, denen ich nnch unbedingt unterziehe, genau bekannt sind. lind dass ich für den vorstehenden Anbot mit dem beiliegenden Vadium mit dem sechsten Theil des einjährigen Pachtschillings pr. . . . fl. österr. Währ. hafte. Datum....... Unterschrift. Charakter und Wohnung des Offerenten. (Von außen.) Offert für die Pachtung der Manten .... (hier folgen die Namen der Mautstationen). Allgemeine Pachtbedinftungen. Erstens. Dem Pächter wird das Recht eingeräumt, die für die gepachtete Station oder Stationen gesetzlich bestimmten Mautgebüren uach den bestehenden Tarifen ui'd Vorschriften einzuheben. Der Tarif und eine Zusammenstellung der wichtigsten Mautvorschriften werden demselben bei der Uebergabe der Station ver-zeichuet gegen Empfangsbestätigung eingehändiget werden. Zweitens. Bei den fogenannten Wehrmauten oder Filialstationen treten die nämlichen Weqmaut-gebüren wie bei den Hauptstationen ein. Es nnterliegen aber diesen Gebüren bei den Wehr-mautstationen »ur jene Parteien, welche die Haupt--station umfahren oder mit Vieh umtreiben, d i. solche Parteien, welche vor dem Hauptschranken von der maulpflichticie» Sticiße ablenken und dieselbe hinter diesem Schranken wieder benutzen. Die Brückenmautgebüren aber sind bei Wehr-mautstationr» nur insoweit einzuheben. als die maut» Pflichtigen Brücken wirklich benützt werden. Drittens. Dem Pächter werden die bei den Stationen befindlichen Schrankenbäume uud Zugehör. insoweit sie eiu Eigenthum des Aerariums sind, und unter der Bedingung unentgeltlich überlassen, dass er die etwa nothwendigen Reparaturen an denselben auS Eigenem bestreite und sie in demselben Zustande, als sie ihm übergeben worden sind, bei Beendigung seiner Pachtzeit dem Aerarium zurückstelle. Wo keine Schranken bestehen oder die alten ganz unbrauchbar geworden sind. hat der Pächter für die Herstellung eine« neuen Schrankens zu sorgen, der in diesem Falle dergestalt sein Eigenthum verbleibt, dass er nach Ende der Pachtzeit sich mit seinem allfällige» Nachfolger abfinden oder den Schranken wegnehmen lasfen kann. Viertens. Der Pächter ist weder berechtiget, die ihm verpachtete Station in eine andere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schraukeu eigenmächtig zu versetzen. Es steht jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung des Schrankens bei der Gefällsbehörde anzu» sucheu. welche sich das Recht vorbehält, dazu die Einwilligung im Einverständnisse mit der politischen Behörde zu ertheilen, wenn keine Anstünde dagegen obwalten. Fünftens. Der Pächter ist verbunden, die Parteien anständig zu behaudelu und bei Tag und Nacht ohne Aufcnhalt zu expedieren. Es liegt ihm ob, den Rrisendrn, Fuhrleuten nnd Viehtreibern, die ftinen Schranken I ctreten, die Gebüren außer dem Amte auf der Straße abzunehmen und die auf den entrichteten Betrag Wütende Äollclte auf Verlangeu einzuhändigen, wie »icht minder zur Nachtzeit den Platz am Schranken eraiebig zu beleuchten. Er ist verbunden, eine von der Gefällsbehiirde bestätigte und leserliche Gebürentabelle an dem ficht« Iiarsten und zugänglichsten Platze außerhalb des Ein-hebuugslocalcs anzuheften und während der ganzen Pachtzcit angeheftet zu lasfen. Im Fnlle der Nichtbefolgung dieser Vorschrift verfällt der Pächter, abgesehen von der durch die hinzu berufeucu Behörden nach den allgemeinen Straf, gesetzen und politischeu Vorschriften zu verhängenden Strafe in eine Strafe von 1 fl. bis 10 fl., welche die Finanzdirection von Fall zu Fall nach Umständen bemessen wird. 2N7<» Sechsteils. Die Beischaffung der Wegmant-Valor-bolletten bleibt dein Pächter überlassen, es wird jedoch demselben ein Formular vorgezeichnet, nach welchem die Bolletten gedruckt erscheiueu müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Bollette wird der verweigerten Erfolgnng einer Bollctte gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des i^ebürenbetrages cor-rigierte und radierte Vollette der Partei gegeben werden. Siebentes. Wird von einem Pächter die Maut in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebnrt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein-gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachcn Betrage des zur Uugebür bezogenen Mautgeldes, unabhängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde der Strafgesetze noch treffen können. Achtens. Verweigert eine Partei bei Passiernng des Schrankens oder der Brücke die Entrichtung der Gebüren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtiget, den Bei' stand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und diefelbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separat - Eilfahrten sowie bei Extrapostfahrten mit dem Stnndenpafse ist die Gebür erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Ein^ händigung der Bollette einzufordern. Neuntens, Das Verfahren über die Verkürzungen der Mantgebüren wird von den nach dem Gesetze hierzu berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtiget, von denjenigen, die er in einer solchen Gefällsübertretung betritt, das Siebennnd-einhalbfachc der Gebür als Sicherstellnng der Strafe in Barem einznheben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. Anf Verlangen des Pächters oder des Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Verzehruugssteuer-, oder Controlsamte, oder dem nächstell für die Untersuchungen über Gefällsübertretungen bestellte» Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die Thatbeschreibuug aufgenommen uud über dieselbe weiter nach dem Gesetze vorgegangen. Die wegen der gedachten Gefä'llsverkürzungen einfließenden Strafgelder fallen, nach Abrechnung der bisher üblichen Abzüge und nach Abzug der Kosten des Verfahrens, soweit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zn. Der Pächter hat aber die Kosten des Strafver> fahrens in jedem Falle zu ersetzen, in welchem das^ selbe hinsichtlich eines von ihm oder seinen Bestellten erhobenen Gefällsanstandes von der competenteu Behörde nach § 595, Z. I lit. a. ^. des G. St. G. deshalb aufgelassen wird, weil die Handlung oder Unterlassung, über die das Verfahren stattfindet, an sich nicht geeignet ist, als Gefällsübertretung betrachtet zn werden. Zehntens. Die Entscheidung der sich auf die EinHebung uud Handhabung der Maut beziehenden Streitigkeiten zwischen dem Pächter und den Parteien steht den Finanzbehörden zu. Der Pächter ist daher verbunden, den Gefällsbehörden über all.: Mautangelegenheiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich Rede und Antwort zu geben. Diese Behörden sind berechtiget, ihn hierzu im Falle der Weigerung oder Unterlassnng durch Strafboten oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Finanzdirection kann binnen vier Wochen der Recurs an das k. k. Finanzministerium ergriffen werden. Eilftens. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung der mit Verordnung des k. t. illyrischen Ouberniums vom 26/28. Juni 1637, Z. 14,183, er. folgten Kundmachung rücksichtlich der Ueberladung zu wachen und die Anzeige hiervon an die nächste politische Obrigkeit oder an das nächste Zoll-, Verzehrungssteuer« oder Controlsamt zu machen, je nachdem das eine oder das andere Amt auf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhrwerk zieht, der Mautstation näher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebürt ihm das Drittel des eingehobencn Strafbetrages. Der Pächter hat ferner auch darüber zn wachen, dass die Circularverordnung des k. t. illyr. Guberniums vom 12. Juni 1840, Nr. l 4.090, betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen der Last. wagen, die Bespannung derselben, die Breite der Reisn der Räder uud das Einlegen der Reihketten befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen Obrigkeit oder dem nächsten Ge-fällsamte anzuzeigen. Zwölftens. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien znr Vorzeigung der Mautbollette von der zurückgelegten Station zu verhalten, nicht zu. Dreizehntens. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Caution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des zwölfmonatlichen Pachtschillings zu bestehen hat, wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben erst am Ende eines jeden Monates zu be-"ch^gen. ^ he,ir vierten Theile des zwölfmonatlichen -pachNchMma.5 zu erlegen kommt, und welche spätestens ii's zum 15/Dezcmbcr I860 bei der Finanzdirection in Laibach geleistet werden muss. Diese Caution kann in Barem, oder mittelst Hy-pothekar-Sicherstellnng, oder anch in k. t. Staats Creditpapierrn. oder in Grundentlastnngs-Obligationen. welche nach den diesfalls bestehenden Vorschriften !>. rechnet nnd angenommen werden, erlegt werden. Zur Erleichterung jener Versteigerungslnstigen, welche bereits Pächter einer Aerarialmaut sind, wird gestattet, dass inbetreff derjenigen Personen, welche m dem Bereiche jener leitenden Finanzbehörde, in deren Gebiete die Mautversteigernng, an welcher sie theilnehmen wollen, stattfindet, eine Maut oder mehrte Manten bereits gepachtet nnd ihre dicssällige Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staatspapieren geleistet haben, statt einer neueu vorlänfigen Caution lediglich eine Erklärung genügend ist, dass sie ihre für die gegenwärtige Pachtnng bestellte Caution vor-länfig als Fortsetzung für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es muss jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Be-stätiguug der competenten Finanzbehörde nachweisen, dass er mit keinem Pachlzinsrückstande von der von ihm bereits gepachteten Maut anshafte. uud dass aus die von ihm als Cantion dieser Mantstation gewid meten amtlich aufbewahrten Geldbeträge uud öffeut-lichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sei. und überdies muss derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Nidmnng des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Cantion für seine gegenwärtige Mantpachtuna. geleistet wurde, für die Pachtnng der Mant, welche er eingehen will und welche zu bezeichnen ist, der Verstelgernngsculnmission überreichen und dieser Cum-mission auch die ihr ausgefolgte«, für die gegenwärtige Pachtung vincnlierten Obligationen sammt dem bezüg> lichen Erlagscheine oder der Quittung über die früher erlegte bare Caution, uud die Empfangsbestätignnc, der' Staatsschulden Tilgungsfonds-Hanptkasse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. Vierzehnteiis. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebände vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht wer-den kann, wird, wenn kein Hindernis obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine be sondere Verhandlung gepflogen werden. Fünfzehntens. Den Pachtschilling hat der Pächter auf srine Kosten und Gefahr an das k. k. Land's zahlamt zu Laibach in monatlichen gleichen Raten abznführen. Bei jenen Pächtern, welche ihren Pachtschillim, in monatlichen Dcmrsivrateu zu zahlen haben, wird der Letzte eines jeden Monates, bei jenen Pächtern, denen die Pachtschillingszahlung in monatlichen Raten vorhinein obliegt, aber der Erste eines jeden Monaies, und für den Fall, als auf einen diefer beiden T>M ein Sonn- oder Feiertag fällt, der nächst darauf sol geude Wochentag als spätester Zahlungstermin mit dem Anhange bestimmt, dass für jeden weiteren Tag die vorgeschriebenen sechsprocentigen Verzugszinsen für die verspätet eingezahlten Pachtschillingsraten berechnet nnd eingehoben werden. Sechzehntens. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objectes oder bei Concretal-verpachtnngen die Benützung auch nur eines zu den Concretal-Pachtobjecten gehörigen, jedoch selbständigen Mautobjectes durch eiu Elementarereignis oder durch eiu anderes, von ihm unabhängiges zufälliges Ereignis nach von ihm rechtsbeständig zn liefernden Beweisen durch einen Zeitraum von wenigstens vierzehn Tao.en ununterbrochen gänzlich entzogen wird, so ist derselbe berechtiget, eine angemessene Vergütung des erlittenen Schadens anzusprechen, welche Vergütung aber die für die Zeit der entgangenen Benützung des ihm eut-zogenen Mautobjectes entfallende Pachtschillingsqnute nicht übersteigen darf. Als selbständiges Mautobj^c« wird bei Cuncretalpachtungen jede Mautstation an> gesehen und behandelt, welche in der Versteigerungs-tnndmachung als eine selbständige Station nnd mit einem selbständigen Ausrufspreise aufgeführt wird. Behufs der Ausmittlung der auf das entzogene selbstständige Mautobject von dem Concretal-Pa'chtschilliügc entfallenden P in den Entschädigungsansprnch des Pächters begründendes Elsmentarereignis angesehen wird, dass daher anch de, Pächter aus Anlnss dieses Ereignisses keine Entscl.ä-digung anzusprechen berechtigt ist. Auch leistet das Aerar für die durch El< menl.ir-ereignisse oder dinch audere Veranlassung unterbrochene Benützung des Rechtes der Wasscrmant-Einhebung d'm Pächter keine Vergütung. Der Pächter kann daher für solche Vorkommnisse in keinem Falle und aus --------------------------------"----' I^eim ^' tcincm Nechlslitel auf eiik'N Nachlass ^'^'ilc^ schädignng den Anfpruch erheben. /"") ' Mt> M jestg.setzt.' dass, falls die Wassi'rn'Mlt z^' ,,,^,^„, jene zn Oberlaibach, oder dirs' bc'dn' ^ ,^ während der obni angedeuteten >" ben werden sollten, hiednrch das PaM ^-.^ Ansehung der Landmauteu in K'am "a) gestellt werden kann. ^^ >v^7 Sollte endlich die Savcbrücke 5"""^,^ !" der erwähnten Pachtperiode excaMl"" Lit!" '"' erlischt die Pachtung bezüglich der ^tcm ^,^, dem Momente der E^lunenmulg von ?^ ^M'M das Pachtverhältnis bezüglich der uMig^ uen angefochten werden kann. „ .MiacM Alle von dl'.n Willen des P^"" 2 ic^' daher durch se,n Verschulden her"orge"! ' ^^,^,^ nütznnq des Pachtobjectes behebenden oo" ^, ^ den Umstand sowie alle bloß auf eine Verminderung °es,^^,M größeren oder geringere!, Maße e"wnN', ^ M^ aber die Benützung eines selbständ'gcn^ ^ nicht gänzlich nnmöglich gemacht wno, ^ ^ft^ falls den Pächter, der folglich den «, „h„l Abfall am Ertrage des gepachteten "^ ^, , einen Anspruch auf Entschädigung 3" ^ "^^„^ Die Enlschädigungsgesuche wege ^,- pk° Benützung der Pachtobjecie muss"' '^l ^. °" remptorischen Frist von drei Mmmte". "" ^lvc^ Behebung des Hindernisses an, bei oei ^ ^ sM in Laibach überreicht werden. wldrW' ^,^ Gesnche keine Rücksicht genomMN w" ^,, P.M Siebenzehntens. Für den Fa«., wem ,,M die vertragsmäßigen Bedingungen ">"). u, OchiB sollte, steht es den mit der Sorge l>u, ^ ^ des Vertrages beauftragten Behörden '^^ 6 Maßregeln zn ergreifen, die zur """ '^r >n'ä) z füUnnq dcs Vertr.g.s führen. '"M'gu l ^, Pächter der Rechtsweg für «lle An uM ^,h,, dem Vertrag nmchen zu tonnen cjlaum. >- ^^.^ „in Hiernach wird jedesmal "ud'>^'^ ,M>^ Falle"wenn öer Pächter die bedm'g" "^,,, M znr gehörigen Zeit vollständig leistet. " ^ ,^ chilling in der gehörigen Zeit "lht H , G ständig abführt, es der Gefällsbehorde 5^^,^,,,^ im administrativen Wege. ohne '"'^d>e6 ^ Sequester auf die gepachtete Station, '""" M ^ auf seine Rechnung uud Gefahr zn «c s^e W^ einzusetzen, oder das gepachtete Ob^t "' >,^ ^ uud Kosteu ueuerdiugs feilzubieten, nno ei'g" > , andere Maßregel oder beide M"" ' ,„, ^ oder endlich anch den Pächter z"a"^.hM''^ Wege znr Erfüllung des Vertrages s"^^ "'F In jedem diefer Fäll: bleibt d" ^d»^ dem schuldig gebliebcmu Betrag cms ^.,M!> nöthigenfalls auch von seinem übrig"' ^,. zubringen. ,, ., «aiIe " c^iB Wenn bei der in einem solA" A. Mt'^F menen Wiederversteigerung ein Y"^ ^. am."iB erlangt werden sollte, oder wenn ve ^M' >tl lind Kosten des PäclMrs »orgenomn enr ,.^^stc ^§. des Mautgefälles ein den Pach«'"^ d^> reines Manlerträgnis sich "'gebe, I" ' ,,^ sich i ärar berechtiget sein, diese Vortheile > ^ halten. -s oder "H> Achtzehnten«. Wenn der T"U> VE/ch'< Bestimmuugeu der Vorschriften ube ." di^k - ^ »nd Uebcrfnhrsmauten geändert nn',^^ ^ rnng jedoch nicht von solch^ f1^"^es G" 'B' dadurch lvegeu gänzlicher Aufhebnng °' .ich ^>>,'g der Pachtung der Vertrag nach de'N W^^>»- ^ sich von selbst auflöst, so h"t u^^iscs jcM oder Erhöhung dcs bedungenen M^ ^ l^ Hältnisse dieser Aenderung "'""^ tnihi'e"°^^l',, in einem solchen Falle jedem der co, „B „„< srei, den Vertrag binnen dre'ß'ss « „ W'd' folgten Kundmachilng der einln« A aufzukündigen. ^. ,. ^..itriss i„ 5,'^< Der hier..ach m.fgekünd.g f^.gM d zwei Monate voln Tage der AM' D^ und es wird. wenn die Aende "'M de>"" lf ,, Ternnnes in Wirksamkeit t«tcn "" ,chtzl ^ h,»',, Zeitpunkte all z.l entrichtende neu ^ ,M ^ ob..l anqedelltete Art dreißig Taqe,. nach erfolgtcr ^M ^n z^"" eilltreiende Aenderung der Ve H ^„e g""^ allfgekündet wird, so bleibt er dnra) ^ l" Kraft. Nennzewens. Das l^ loll vertritt die Stelle der fol> H^ mn^ und verbindet del. Aestbieter gle^^ r^ , I^ der Unterferliguuq. während sm ^n ^ „.^ 'l ^ die volle Giltiakeit dcs ^rtulg s ^^.^ '^,,^ ^ des Anbotes von Seite der ^ ^ .bl)^^„nt^.^ Pachtverträge berechtigten ^ "'wlqtt" ^ iiic'l ,,,s!' erst lnit der a,l den Vestbn' >^^n ^j,,^ ^,^, der höhere,. Ratification cm "< ' „ittc st L'H ö" Protokoll wegen Abwesenhett d's ,^n'l>H e'f"^ lichen Offertes als Äestb'et > " ,, U" von demselben nicht, gefertigt 2071 so n3" ^ oberwähnte vorbehaltenc Ratification, lun ' ,.,I^ be> Gru.ldlage des Offertes mid dor voi, ." Pachtliedingnugeu ein förmlicher Eoutract ^"gleichlautenden Parien errichtet werden. Com,? " Offcrcnt sich weigern, den förmlichen gesetzt ^'!''^^"^'>'. s" haben die i,n 8 17 fest-E,,^ /^chte des Gefällsärars einzutreten. Die von d« '^' "^ b" mündliche oder fchriftliche Anbot lmmsj"z ^"p^rnten Behörde ratificiert werde, wird U''o de , ^ sum Anfangslage der Pachtzeit stattfinden ber N^s/l ." ^" betaunt gegeb.u werden, bis wohin kaim. "' ^" seinem Offerte nicht zurücktreten so h^'?"/^"" Personen zufainmeu Aestbieter sind, der ii '> '^ ^" ""getheilten Hand für die E'fülluug "mwiiiinrncn Eoutractsverbiudlichteiteu. Hälfte Nechtsmitlel wegen Verletzung über die 5„, ". "'cht geltend gemacht werden, fiir m «^'/'"^- Der Pachter ist verpflichtet, die Mir c' ^^"'"tractsexemplar entfallende Stempel-Vestäti,,, 1 bei der Bekanntmachung der erfolgten üllgeiiw "'^^"zigstcns. Der Pächter hat nebst den u>ich ^"^ lundgemachten Vorschriften und Tarifen oir Pack^Ü ' Üicitation vorgehaltene» nnd nnter geiiall ?,f "Klugen aufgenommenen Bestimmungen de» >h^ ^'"chteu und sich daher mit Rückblick auf zil lM.„ ^^'hä"digt?u Amtsunterricht gegenwärtig Träilf, . .'6 «uch das in die Schwemme und zur Neide ., f '!be"e Vieh am Localschranken. das zur ^"»tsw! ' °^ ^lpen gehende Vieh aber bei allen ^biir a, ''? ^ Befreiung von der Entrichtung der aiidcrei, <> "l',, ^^ ^.'^ Fuhren mit Feuerspritzen und bnM ^"^löschrequisttcn, wenn sie bei einer Feuers die ssi.l^""'de< werden, mautfrei zu behandeln und ften z..." ^ Uferschntz- und Ncgnlirrungsbaulich' W. ' ^ Fuhren zil Straßenbauteu gleichzilstellen Wtis?,-!. '^^ ^^ ausländischen, leer zurückfahrenden E Ms''7"f"i zu behandeln. Msäre d> H''d die k. k. Obercommissäre und Com- Mft ^^H'Uanzwache, dann die berittene Maun^ Holzf /'"'""zwache mautfrei, uud es kmumt die äUin G^,, ^" zugestandene Vegüustigung auch den ^n zim , ^^"^e nothwendigen Fuhreu mit Holzte, n,'^" ich der Begünstigung der Bewohner jener '">tP^ s/'chm alle an Chansseen gelegenen Eingänge '" dem M^"tcn unlschlosscn siud^ wird sich auf das 5 ^lli ^."^chfc citierte hohe Hoflauimerdecret vom i>kt. dH'..ö' ^'"4, bezogeu ; übrigeus wird ^' ^llobe? i " '"'^ Allerhöchster Entschließung vom sM,l ^. ^25 ausgesprochene Befreiung oer Equi-Mipcm,, v'^'"l Erzherzoge Brüder nunmehr die i^Wl , ?/l' Hnren Erzherzoge Oheime Sr. k. k. " spät,n gliche Hoheiten betrifft, und dass zufolge M ^ ', ^llnhöchsten Entschließung vom 29. März ^-Äpfj ""ert mit hohem Hofkammerdecret vmn Mrl,M,/^5. Z. ^^00, nunmehr alle durchlauch-I.^!l, u,. ,h 'ever des Allerhöchsten Kaiserhauses sammt ,8-, N^lbareu Gefolge bei sämmtlichen Aerarial-^hlUidel ""b Ueberfuhr-Mautstationen mautfrei zleh^." "autfreien Behandlung sind ferner zu unter- ^ ^ie ge^'"'"'^eltlichcn Fuhren mit Schulbrennholz ceiM ,"^^zeigung der belreffeuden Gemeinde- dez ^'..'"klche nach vollzogener Amtsverrichtuug sligl^ '^llers leer zurückkehreu, welche Begüu-^ger ^ '^ ^"'"' Muhrrn, die angeblich Scel-^>ckt „^ '^m geistlichen Functiouen abholen, c)^" zukommt; bests "''/6aue nnd Erhaltung der Aerarialstraßen li^ale ^ ^"h^k" Negen Vorzeigung der Eer- u) Viaf . ^^reffcnd'en Strahencommissäre; der^'"^"hren zum Banc nnd der Heistellung ""ch d,, ^.'^"bahncn, sowie auch Schotlersuhren 6) alle / herüber bestehenden Bestimmungen; zur Be^"^^^"'.' "^" Aerarialbriefsammluugen rüctk^^'^uug mit Poststationeil allsliehenden nnd ^rd d.I'" Postbotciifahrtcn, wobei bemerkt ^Nl 2 > n>lu!°lge ^^^.^ Finanz-Ministerialcrlasses war^'.7"" I85l, Z. 15.902, künftighin, uud »854 angefangen, die der um! 3 .Postliolenfahrtell bei Beobachtung Unter,« 4 ^^audeuc-u allgemeinen Hoftauimer . "s'chitzm.s ä ^^^' Z 9l-j/97, angeurdueteu "N'g dr, m>"6^" auch dann von der Entrich-^"n m!<..,^^,'"autgcbürcn befreit sein sollen. I) ^'r l!!sördm A''"" ^^"boteusahrt ein ^ '^eiid'?m'c^" ^'^' Wiederansbanilug eiues dinch tt l. t W ^"'"Uarereiguis zerstörten Gebäudes; ..^uistr^!^"""'-'^'.'. welche gemäß hohen Finanz- 'Ucksicht 3 ^"tes Wm W.Iuli I8Ü0, Nr. 10,^4. "'"Ut ,.,j? °" Ws^^ Brückeii- uud Ueberfuhr- II) ^ behandln "s ^' ^' ^''"^' "°Ulomn>en gleich ^Miste?X""ur. welche geniäß des hohen Finanz-"wecretesvom 14.Iuni1854, Nr.24,1vij, wenn sie als solche die österreichischen Staaten bereisen, für sich nnd ihr Gefolge jederzeit von der Entrichtung aller Weg- und Vrückenmant-gebüreu befreit sind, wogegen bei mco^nito reisenden fremden Souveränen die Befreiung von den fraglichen Mautgebüren nur über specielle Weisung des hohen k. k. Finanzministeriums stattzufinden hat. Zweiuudzwanzigstens wud als Bedingnng noch hinzngefügt, dass die mit der illyr. Gub.-Currcnde vom 19. Juni 1840, Z. 14,85'^, infolge hohen Hof. kammerdccrctes vom 8. Mai 1840. Nr. 10.lttl, bekannt gemachte Bestimmuug an der Stelle des 8 ^, ^l. r der Vorschrift voul 17. Mai 1821. rücksichtlich der mautfreieu Behandlung der roheil Material« und Breunstoffuhreu znm Behufe der Bearbeitung für moutauistisch-concessiouierte Werke im Orte. wo der Mautschrankeu sich befindet, gcgell ausdrückliche Bezeichnn,>g jener Werte, die bei den verpachleten Schranken die Mautsreihrit zu geuießen haben, in Wirksam-keit bleibt; dagegen wurde die den Fuhreu mit Er-zcuguisseu aus dru k. k. Aeranal«Bergwerken nach den Mautdirectiven vom Jahre 1821 zustcheude Mautfreiheit zufolge hohen Finanz.Ministerialerlasses vom 13. April 1850 mit I.November 1650 aufgehoben, wornach diese Fuhren ganz gleich mit Fuhren solcher Erzeuguisse rwn Privatbergwerkeu behaiidelt werden. Dreiuudzloauzigsteus. Zufolge der Allerhöchste» Entschließung Sr. t. k. apostolischen Majestät aus La-xeuburg vom 2. Iuiii 1858 hat der Rayon, innerhalb dessen sämmtliche von Abtheilungen ein uud desselben Truppeulörpers belegte Statioueu des nämlichen Krou-lalides liegen, als Regiments-Veqnartierungsbezill angenommen zu werden, uud es haben die iu Uniform reisenden Militärs anch in den nicht von ihrer Trnppe belegten, jedoch innerhalb diefes Ryuons liegenden Zwlschenstationen von der Maut>ntrichtuug befreit zu feiil. Vierundzwanzigsteus. Zufolge der Allerhöchsten Entschließung Sr. t. k. apostolischen Majestät vom 12. September 1858 sind die am Allerhöchsteu Hofe accreditierteu Boischaftcr-, Geschäftsträger uud Miuister-residentcu auswärtiger Mächte uicht nnr dann, weuu sie mit cigeucu Pferden oder mit Postpferdeu vorkommen, fondern auch daun mautfrei zu behaudelu, weuu sie mit gemieteten Pferden fahren, jedoch dabei der Kutfcher beim Vorkommen am Mautfchrauten mit der Livree der betreffenden diplomatischen Person bekleidet ist. Fünsundzwanzigstens. Zufolge Erlafses des h ohen Finanzministeriums vom 22. März 1659, Z. 9820/159, kommt den Greuzinsprctorcn als Fiuanzwache-Obern gleich den Finauzwache-Eommissäien und Oberrom-misfären bei allen Dienstreisen, die sie inner des ihnen zugewiesenen Bezirkes vollziehen, weun sie in Uniform erscheinen, die Befreiung von der Entrichtung der Aerarjal-W^g« und Brückenmaut zu. Dicfe Bestim muug der Mautbefreiung der Grenzinspectoren findet zufolge hohen Finanz-Ministerialerlasscs vom 7. De« zcmber 1864, Z. 58.128—1070, auch auf die Fiuanz-inspectoreii Anweudung. Scchsundzwanzigstens. Zl,r Realisierung des Anspruches der Generäle auf die Mautbefremug nach dem Patente vom Jahre 1821, beziehungsweise nach dem kaiferlicheu Pateute vom Jahre 1853, hubeu Se. k. k. apostolifche Majestät mit Allerhöchsten, Hand-billett vom 11. Juni 1850 anzuordnen geruht, dass in allen Fällen, wo die ersteren selbst uicht persönlich das Mautamt passieren, ein schriftliches Eertificat fiir ihre Dieuer, Kutscher oder Reitknechte als Legiti° mation ihrer miliiärischeu Eigens hust zur Begründung der Mantfreiheit für ihre Wagen und Pferde genüge. Diese Allerhöchste Bestimmung hat auf den tz 4 lit. t des eisten, beziehungsweise auf 'den § I«, Ziffer lO, uud deu zwcitcu Absatz der Ziffer II des zweiten Patentes Bezug uud hat selbstverständlich uur dauu Auwcuduug, wenn nach diesen Patenten den Generälen selbst die Maulfreiheit zukommt. Siebenundzwanzigsteus. Zur Herstellung eines gleichen, dem Sinne des Gesetzes entsprechenden Verfahrens bei Anwendung der Maulsreiheit, welche nach H 4 lit. 1" des Mautuormales vom 17. Mai 1821 uud beziehungsweise der Ziffer 10 des § 18 des kaiser, lichen Patentes vom 10. Februar 1853, R. G. Bl. Seile 803, dann nach der Allerhöchsten Entschließung vom 2. Juni 1858. Verordnungsblatt Nr. 28. S ^ ^ siir solche ein Terrain zu recognosciereu, m ^ Marfche befindlich anzuseheu, jedoch ist n« " ' Z ^, die mautfreie Aehaudlung an die Vedliigung z" ? ^ dass sich die Officiere bei solchen Geleges u'^ forderlichenfalls über die erhaltene Mlymyr auszuweisen vermögen. «inistenl^ Fünfuudvierzigstens. Das hohe Ana'A" ^ 7979, hat mit dein Erlasse vom 4. September ls^. H„^n im Einvernehmen mit dem k. k. Reichs-KrieaslM' > und mit dem k. k. Ministerium für LaudesveM) '^ erklärt, dass die Reserve- sowie Landww^. ^° schützeu ) Officiere, dann die Officiere des My ^ und die Officiere ..anßer Dienst" bei dien t ") ^. lassen innerhalb des mautfreien GanM « ,^ ^ qu.ntieruügs-) Rayons gleich den actweu ^ >' ^e k. k. gemeinsamen Heeres dcr Mautfreiyen , < ...^ des ß 4 lit,, 1'. des Mautuormals dann ZW^ ^z wenn sie die Uniform tragen und sich ",',". IlB' dienstlichen Charakters der Reise mit enn< ^^ docllmente (Marschroute. Einbenchmgsorme, befehl) ausweifen. , ^„M' Sechsnndvier^igstens. Zufolge yoycu ^ ^^ Ministerialerlasses vom 23. Dezember 167'^ A,Me!l' sind die zur commissionellen Besichtigung voi^,^ ,, den Pferde (Tragthirre) im Gruude dcS ^ O„t-des Mautnormales vom Jahre 1821 «on ^ richtnng der Maut befreit, wenn sie '" ^ Oe' Bestimmung uud Zahl bestätigeuden Zeugni,,' meindevorstehung belegt siud. , . festaes^' Siebenundvierzigstens. Endlich wnd 1^ ^.,,1 dass die hiesige Finanzpromratnr in a^^tsst^^^ Vertrage möglicherweise entspringenden ^ ^ie leiten, wobei' der Fiscns als Kläger a"'H ' 5, lli'" wegen Bewirtung der bezüglichen SichM« ^eitc" Executionsschritte bei jenen Gerichten "'';. ^sV" befugt seiu soll. welche sich am OrtsW °r ^^„ Finanzprocuratur befinden uud zur ^'"1"^' Me> Rechtsstreite und znr Vewilliguug '"7,^,01^ stellungs. und Executiousmittel competed ' .. hM, weun dcr Geklagte zu Laibach seinen w^! Laibach, am 12. Oktober I860. Aus wets ,. über die für die drei Jahre 1881. 1882 und 1883 neu zu verpachtenden Weg-, Brücken- uuo " in Kram. Benennung Kategorie Anzahl Ort Tag ''Z vomi.IcilmcrilM ,^r -x ^ " bis letzten Dc- bis ^ der ^ Vrückcn. dcr zembcr '681. s° M-ß Maut Nationen ^ Klasse Verhandlung auch für jedes d" ^^de ! > I. Vberkrain. - Trojana Wcqmaut 15 — 160 ! Kraxen d'ctto 15 ^ 120 z Fcislriz bei Podpctsch Weg° und Vrüctenmaut 15 ill. 780 Tschcrnutsch Vrückcnnlallt — III. 5040 Littni detto — III. 1500 ^ Ncumarltl Wcgmailt 23 __ ^ 270 -Krainburg Weg. und Vrückcnmaut 15 III. « 4110 Iwlschcnwässern detto 15 III. 1380 " Würzen Weginaut 23 — " 120 Wald Brüclcnmaut — I. II. III. .^ «.. 1«0 ^ «K ! Sava bei Asjling Weqmaut 2li — ^ 3 120 Z ! sseistriz bei Birleudorf Vrückcnmaut II. .^ 260 5, s , Sajniz Wc^maut 1b — n ß 70 ß Krainburger Kanler« Z ^. ^ ! brücke Nrückenmaut - II. ^ 380 F ^ s Kärntnischc Weg» und ^ H' .^ ? c^s,^»„«,«^ ! Arüclcnmaut 15 1.1.1. " ^ 1 Z Oberlanier Krainische Weg-und 3 1100 - ^ ° l Brückcnmaut 23 1.1. I. ^ ß j ^ ^ II. Nnterkrain. "3 .. °° St. Marein Wcgmaut 15 - .^ B 1480 ^ ^ ! WcixMurg drtto 15 - ^ 670 Z Trcsfcn Weg- und Brüclenmaut 23 I. ^ >« ^60 " ß Nudolfswcrt dctto 2^ II, " S 2700 ^> Z ! « Munlendorf detto 15 III- ^ H 13b0 ^ ß< bandst ras; Wea maut 23 — V 900 ^ ^ I'sscuiz detto » - " " ^? "" Z Mottling Weg» und Vrückeumaut 23 III. - Z 8b0 ^ 3 ^urkfeld ^ Wassermaut " ^. n ^^ ^ III. Innerkrain. ^° ^ ^ Fcistriz bei Durncag Weg« und Vriläenmaut 15 11. « ^ ^80 Scnosctsch Wegmaut 3 - L 720 Prnwald detto 15 — « <-" 16?0 ,-Nnucc bei Kirchdorf dctto 15 — « 540 Kdelsberg Weg- und Ärüclcnmaut 15 I. 126N > Obcrlüibach Wef,maut 28 - " 1^0 iv Obcrlnibach Wassermant — ,^ ^8 ^ Zoll bei Haidcnschaft: ^ ") zwischen Loitsch Schwarzcnbcrg und Haidenschaft j dctto 8 — ^^ Wiftpach dctto 15 -. ^" Laibach, am 12. Oktober 1380. K. k. Finunzäireetion für Krnin. 2S53 ^D Nr. 6789. Concursausschreibung. Km ^I. ^"" ^f "ne Straßenmeisterstelle nlit ^civ2 , """ Ehrlichen 350 fl., mit 25proc. bWun? "^ "bst "nem angemessenen Straßen-in ^ ??"'^"^ "nd mit deul Vorriicknngsrechte 450 l, ^"" Gehaltskategorien von 400 si. und '^.zu besetzen. ^tetols!^^"^" '"" ^esen, den ausgedienten wiener.s"" "Gehaltenen, in die Kategorie der vttbund^ A" ""^ "^ ^" Pensionsberechtigung b«N in,?r ^'"stposten haben ihre Gesuche mit At. 6f) '^^ "°" 19- April 1872, R. G. Bl. Ig.cv ' und der Ausführungsverordnung vom ^lcqen «. ' ^' ^' ^. Nr. 98, vorgeschriebenen l'ehH', besondere mit dem von der k. k.Militär-3lc>^:s "^kstellten Anspruchs-Certificate, mit den ^en >, Fertigkeit im Lesen, Schreiben und »veit di/s l"'"" .^" Kenntnis des Zeichnens, so< Rt ^. ^ur ein Bauhandwerk nothwendig ist, ^ niit ^""lns der beiden Landessprachen, so-^lnerm Nachweise, dass sie das Maurer-, ^, und"""^ "^" Steinmehhandwerk erlernt ha-^^ttliche ^" ^" Documenten über ihr Alter, ^n 6 ^"'5leit und bisheriges Wohlverhalten, ^ i> ^chen, vom 20. Oktober 1880 an ge. ^^er f^/ ^^ November 18 8 0, ^ Und '^"^eaMung in Laibach einzubrin-^ ^ib^" ^^"^^ ^""" anzugeben, ^"icrs s"'" 14. Oktober 1880. ^^9?" ,--------------------!------------------------ 1 Nr. 5509. ^ ^ Kundmachung. !!^t ^ ^"-Oktober 1880, vormittags 10 Uhr, U ^ Verlosung der lrainischen ^l^ntlastuttgs-Obligationen Laih,, '"Gebäude st«". Von. s "" ^' Oktober 1880. ^^!^Hen Mnnlleznu^Huffe. ") Nr 5335 ,^?"nersgehilfellstelle. ä?'^ck . ^ und Weinbauschule in Slap !<" "nd c^"^ "n Gärtnergehilfe, welcher im d! A h ^""'üsebau und in der Bienenzucht "35^wandert ist, mit der Iahreslöhnung F"^^lreler Wohnung und dem unentgelt- '^ ^eiiilo - ^"lnmergemüses — gegen beider-^, ^tve^'^^^ Kündigung — aufgenommen, ite^ iih° "./^ben ihre mit den erforderlichen Kti ^ de, !?^ gliche Qualification und die ^^iw^^"'schen Sprache, über die bis. st>stc,nd s7?9, Gesittung und dcn Gesund-^sehen ^ "ber ihren allsälligen Familien-^ big " besuche i>l^^ ^. November 1880 V> tv""" der Obst- und Weinbauschule V/"l Kenwn;?^^ persönlich, einzubringen. "' "lNlsse in der Blumenzucht wird ge-^ha. ^iqe zu des"^^'len Posten, mit welchem aus Je ^"Nlner.t; ' ""^s ^r Bezirlskassen eine !^7bun^ s^°" 200 si. aus der Bezirks-^7^ ^ta^ - ^l" ^re documcntierten Ge-" "j'veis der Kenntnis beider LandeS- . ^bet iMauptmannschast Gurkfeld, am (4434—2) Nr. 4467. 5lundmachung. Anlä'sslich der Uebersiedlung des k,k. Haupt-Steuer- und Depositenanites aus dem Hause am Nain Nr. 6 in das Gebäude am Kaiser-Iosef-Platze Nr. 1 findet in der ge it vom 27. bis 30. Oktober l. I. ein Verkehr dieses Amtes mit den Parteien nicht statt. Laibach, am 21. Oktober 1880. K. k. Htnupt^Hteuer" uml Depositennmt. 0. kr. glavuil. (li^vliai-j^ plLgoli ss v P03I0M U8. ot!8klM «loi0lil trF ät. 1. Vstsä to^ ^'6 oä 27. äo 30. uktoblk 1880 llllvk«.ri^ ^il, olx'-ii^tvo lNpltH. I^uMnH, än6 21. Mobra 1880. (4310—3) Nr. 7615. Kundmachung. Es wird bekannt gemacht, dass in Gema'ß-heit des § 26 des Gesetzes vom 25. März 1874 (L.G.Bl. Nr. 12) die auf Grundlage der zum Be Hufe der Anlegung eines nenen Grundbuches für die Eataftralgemeinden Inrschitfch und Parze gepflogenen Erhebungen verfassten Besitzbogen nebst den berichtigten Verzeichnissen der Liegenschaften, den Covien der Catastralmappe und den Erhebungsprotokollcn in der dicsgerichllichen Amtskanzlei bis 29. Oktober 1880 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden, an welchem Tage auch über allfällige Einwendungen die weiteren Erhebungen vorgenommen werden. Endlich wird den Interessenten bedeutet, dass die Uebertragung der nach § 118 des allgemeinen Grundbuchsgesehes amortisierbaren Forderungen unterbleiben kann, wenn der Verpflichtete noch vor der Verfassung der Einlagen darum ansucht, in welchem Falle die bezüglichen Grundbuchseinlagen nicht vor Ablauf von vierzehn Tagen nach Kundmachung öieses Edictes verfasst werden. K. k. Bezirksgericht Feistriz, am Uten Oktober 1880. (4385—3) Zur Deckung des Bedarfes an Lärchengrund-ballen für das k. k. Seearfenal zu Pola im Jahre 1881 wird am 11. November l. I., nachmittags präcise um 3 Uhr, beim l. k. Seearsenalcommando eine Offertverhandlung über schriftliche Anbote abgehalten. Bon diesen Grunbbalken werden 500 Kubikmeter — darunter 250 Cubikmeter für Verdeck-Planken — benöthigt werden. Es steht jedem Concurrenten frei, auf das ganze Quantum oder nur auf die Hälfte zu os-ferieren; im letzteren Falle muss jedoch das sür Verdeckplanken angegebene Verhältnis eingehalten werden. Die wohl versiegelten Offerte haben, mit einem 50 kr.«Stempel, der vollen NamenSunter-schrist, der Angabe des Wohnortes und auf dem Umschlage mit der Aufschrift: „Offerte zur Lieferung von Lä'rchengrundbalken" versehen, beim k. k. Seearsenalcommando in Pola längstens bis 3 Uhr nachmittags an dem obenbezeichneten Ver< Handlungstage einzulangen. Für die Zuhaltung der gestellten Offerte vom Zeitpunkte des Einlangens bis zur Entscheidung von Seite des k. k. ReichS-Kriegsmini-steriums Marinesection) haftet der Concurrent mit dem Vadium, welches im fünfprocentigen Betrage von dcm Werte der angebotenen Lieferung entweder in Notcn oder in Wertpapieren, die zur Eautionsbildung als geeignet erklärt sind, in einem besonderen Umschlage gleichzeitig mit dem Offerte beizubringen ist. Jenen Concurrenten, mit welchen der Vertrag nicht abgeschlossen wird, wer< den die erlegten Vadien gleich nach der über die Offertverhandlung erfolgten Entscheidung deS k. k. Rcichs-Kriegsministeriums (Marinesection) zurückgestellt. Jeder Offerent, welcher nicht schon als Holzlieferant bekannt ist, hat auch das Eertificat der Handels- und Gewerbekammn, wodurch er für die fragliche Lieferung befähigt erklärt wird, beizubringen. Die Preise für die angebotenen Lärchen-grundbalken haben in österr. Währung Noten für je ein Cubikmeter der beiden Holzgattungen franco auf der dem Fällungsplahe gelegenen Eisenbahnstation zu lauten. In der Offerte ist auch die Erklärung abzugeben, dass der Offerent die besonderen Liefe-rungsvedingnisse eingesehen hat und dieselben als für ihn bindend anerkennt. Im telegraphischen Wege oder nach dem festgesetzten Einreichungstermine einlangende Offerte, sowie alle nachträglichen Anbote und Aufbesserungen werden nicht berücksichtigt. Das Reichs Kriegsmlnisterium (Marinesec-tion) behält sich die Entscheidung über die abgehaltene Offertverhandlung in jeder Richtung vor. Die besonderen Lieserungsbedingnisse, welche die Grundlage des abzuschließenden Vertrages bilden, können bei der Kanzleidirection des k. k. Neichs-KriegSministeriums (Marinesection), dem l. k. Seearsenalscommando in Pola, Seebezirkscom-mando in Trieft, den Handels- und Gewerbe-lammern in Trieft, Innsbruck, Graz, Laibach und Klagenfurt und bei dem Stadtmagistrate in Villach eingesehen werden; auch werden die ge» druckten Lieferungsbedingnisse denjenigen Concurrenten, welche darum ansuchen, von den genannten k. k. Behörden verabfolgt werden. Pola, im Oktober 1880. Vu», li. li. Oeeulfenulscommnnllo. (4435—1) Nr?14,665. Edictal-Vorladung. Nachstehende Parteien werden ob ihres unbekannten Ausenthaltes mit Bezug auf den Steuer-DirectionserlasS vom 20. Juli 1856, g. 5156, hiemit aufgefordert, binnen 14 Tagen von der letzten Einschaltung dieser Kundmachung an um so gewisser Hieramts sich zu melden und den aushaftenden Rückstand an der Steuer, und zwar: 1.) Trampusch AgneS, Obstoerliluferin, 8ud Post-Nr. 3988. « 5<„ , an der Erwerbsteucr pro 1880 mit 6 fl. 61'/, tr. « 10"/, städtischer Vchulumlage 3l'/, , 2.) Vuc'ar Anton. Krämer mit Spezerel-Artlleln, 8ub Post-Nr. 4978. an der Erwerbsteuer pro 1879 mit 37 „ 40 „ „ dem Hanoelslammerbeitrage mit 1 „ 57'/, „ .. 10°/. städtischer Schulumlagt 1 .. 5?'/. „ „ Erwerbsteuer pro 1880 . . 75 .. 60 „ „ dem HllndelslamlMlbeitrage 2 ^ 52 „ .. 10«/, städtischer Umlage . . 3 „ 15 .. zu berichtigen, als im widrigen Falle die Löschung ihrer Gewerbe von Amtswegen veranlasst werden wird. Stadtmagistrat Laibach, am 14. Oktober 1880. Der Bürgermeister: «aschan m. p. ^193-3) Nr. 11,240^ Edictal-Vlmufung. Francisca Temel, gegenwärtig unbekannten Aufenthaltes, wird aufgefordert, ihren zum Betriebe der Krämerei mit Kurzwaren in Beuce gelösten Erwerbsteuerschein binnen 14 Tagen Hieramts abzuholen und sich über die Berichtigung der bisher fällig gewordenen Steuer auszuweisen, widrigens das Gewerbe von Amlswegen gelöscht werden wird. K. k. Bezirkshauptmannschast Laibach. am 4. OktoW1880. ^ 2074 Anzeigeblatt. (43N2—2) Nr. 6567. Bekanntmachung. Vom k. k. Landesgerichte Laibach wird bekannt gemacht, dass über die von Josef Bernard August Tschin-kels Söhnen und Karl Tauier peto. Anerkennung der Zahlung und Gestattung der Löschung eines auf ihren Realitäten aus dem Ablösungsvertrage vom 9. Jänner 1828 haftenden Forderungstheilbetrages per 964 st. 17 V, kr. C. M. angebrachte Klage ä« pra68. 20. September 1880, Zahl 6567, für den geklagten Stamm des Nikolaus Schlechter und für die verstorbenen Nikolaus Schlechter'schen Kinder Katharina und Maria Schlechter der hierortige Ndvocat Herr Dr. Anton Pfesserer als Curator aä ao tum bestellt wurde. Laibach, am 25. September 1880. (3581—2) Nr. 4257. Bekanntmachung. Dem Jakob Bukovac von Vimol Nr. 2, unbekannten Aufenthaltes, rücksichtlich dessen unbekannten Rechtsnachfolgern wurde über die Klage <1<2 pra68. 15. IM 1880, Z. 4257. der Maria Vukovac (durch Georg Bukovac von Vertace Nr. 7) wegen 62 fl. 31 kr. s. A. Herr Peter Perse von Tschernembl als Curator ad actum bestellt und diesem der Klagsbescheid, womit zum summarischen Verfahren die Tagsatzung auf den 3. November 1880. vormittags 9 Uhr, Hiergerichts angeordnet wurde, zugestellt. K. k. Bezirksgericht Tscherncmbl, am 10. Juli 1880. (358!)—2) Nr. 4247? Bekanntmachung. Dem Stefan Staudohar von Untersuchn, unbekannten Aufenthaltes, rücksichtlich dessen unbekannten Rechtsnachfolgern wurde über die Klage äe prn,68. 15. Juli 1880, Z. 4247, des Michael Medio (durch Josef Medio von Unterdeutschau) wegen 106 st. 92 kr. Herr Peter Perse von Tschernembl als Curator ad aetuin bestellt und diesem der Klagsbescheid, womit zum fummarischen Verfahren die Tagsahung auf den 3. November 1830. vormittags 9 Uhr, Hiergerichts angeordnet wurde, zugestellt. K. k. Bezirksgericht Tschernembl, am 16. Juli 1880. (4418—2) Nr. 4077. Erinnerung an die unbekannte Ursula Puc und rück« sichtlich deren unbekannte Rechtsnachfolger. Von dem l. l. Bezirksgerichte in Wippach wird der unbekannten Ursula Puc und rücksichtlich deren Rechtsnachfolgern hlemit erinnert: Es habe Anton Puc von Wischne wider dieselben die Klage auf Ausstellung und Nusfolgung der Abtretungsurkunde Mo. 28 fl. 70V, kr. sammt Anhang «üb 111-268.15. September 1880, Z. 4677, Hieramts eingebracht, worüber zur Ba-gatell-Verhandlung die Tagsatzung auf den 30. Oktober 1880, früh 9 Uhr, vor diesem Gerichte angeordnet und den Geklagten wegen ihres unbekannten Aufenthaltes Herr Josef Vajc, Gemeindevorsteher von Wischne, als Eu> rator aä kctuiu auf ihre Gcfahr und Kosteil bestellt wurde. Dessen werden dieselben zu dem Ende verständiget, dass sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen oder sich einen anderen Sachwalter zu bestellen und an-her namhaft zu machen haben, widrigenZ diese Rechtssache mit dem aufgestellten Curator verhandelt werden wird. 14 «^ ^ Bezirksgericht Wippach, am 14. ytlob« 1890. " " (3582—2) Nr. 4105. Bekanntmachung. Dem Johann Pangretiö senior von Tfchöplach Hs.-Nr. 16, unbekannten Aufenthaltes, rücksichtlich dessen unbekannten Rechtsnachfolgern wurde über die Klage äe i)i'H63 15. Juli 1880, Z. 4105. des Johann Küre von Unterwald Hs.-Nr. 14 Mo. Eigenthumsanerkennnng s. A. Herr Peter Perse von Tschernembl als Curator ad ncwm bestellt und diesem der Klagsbescheid, womit zum ordentliche» mündlichen Verfahren die Tagsatzuug auf den 3. November 1880, vormittags 9 Uhr, hiergerichts angeordnet wurde, zugestellt. K. k. Bezirksgericht Tfchernembl, am 9. Juli 1860. (3716—2) Nr. 7445. Uebertragung dritter erec. Feilbietung. Ueber Ansuchen des k. k. S^uer-amtes Loitsch (in Vertretung des hohen k. t. Aerars) wird die mit Bescheid vom 3. Juni l. I., Z. 4755, auf den 12ten August l. I. angeordnete dritte executive Feilbietung der der Maria «Vrajbas von Nieoeidorf gehörigen, gerichtlich auf 659 st. geschätzten Realität nub Rectf.-Nr. 569 a<1 Herrschaft Haasberg auf den 4. November 1880, vormittags 10 Uhr, Hiergerichts mit dem vorigen Anhange übertragen. K. k. Bezirksgericht Loitsch, am 9. August 1880. ________________ (3715—2) Nr. 6513. Dritte ezec. Feilbietung. Ueber Ansuchen des k. k. Steueramtes Loitsch (nom. des hohen Aerars) wird die mit Bescheid vom 15. Oktober 1879, Z. 9181, auf den 5. Februar 1880 angeordnet gewesene und sohin fi «strierlc dritte executive Feilbietung der dem Mathias Strukelj von Ulaka Hs.-Nr. 4 gehörigen, gcrichMch auf 1001 fl. bewerteten Neali« tät 8uk Rectf>Nr. 925 aci Haasberg wegen schuldigen 40 fl. 84 kr. f. A. r6a,88uinn.nc1() auf den 4. November 1880, vormittags 10 Uhr, hiergerichts mit dem früheren Anhange augeordnet. K. t. Bezirksgericht Loitsch, am 9. August 1880. (3588—2) Nr. 4545. Bekanntmachung. Dem Peter Fugina von Vmnschloss, unbekannten Aufenthaltes, rücksichllich dessen unbekannten Rechtsnachfolgern wurde ülici die Mage <1o i»i^8. 30. Juli 1660. Z. 4545, des Herrn Antun Kupljen, k. k. Notar in Tschernembl, als Machthaber des Michael Butala von Radence wegen 12 fl. Herr Peter Perse von Tschernembl als Curator aä n,ct,mn bestellt und diesem der Klagsbescheid, womit zum Bagatell-verfahren die Tagsatzu»g auf den 3. November 1880, vormittags 9 Uhr, hiergerichts angeordnet wurde, zugestellt. K. k. Bezirksgericht Tschernembl, am 10. August 1880. (3583—2) ^ Nr. 4405. Bekanntmachung. Dem Johann Iuran von Berstoc, unbekannten Aufenthaltes, rüclsichllich dessen unbelannlm Rechtsnachfolgern wurde über die Klage cle praos. 23. Juni 1880, Z. 4405, des Johann Pcöauer von Pöl-land Nr. 28 wegen Anerkennung des Ei. genthumsrechtes Herr Peter Perse von Tscheruembl als Curator »ä kotuiu bestellt und diesem der Klagsbescheid, wo mit zum mündlichen Verfahren die Tagsatzung auf den 3. November 1880, vormittags 9 Uhr, hiergerichts angeordnet wurde, zugestellt. K. l. Bezirksgericht Tschernembl, am 24. Juli 1880. (4390-2) Nr. 21,774. Zweite exee. Feilbietung. Vom k. k. städt.-deleg. Bezirksgerichte Laibach wird bekannt gemacht: Nachdem zu der in der Execntions-sache des Johann Auschek gegen Martin Taucig von Oberigg Mo. 8 st. und 18 fl.' 82 kr. mit diesgerichtlichem Bescheide vom 21. Mai 1880, Z. 10,443, auf den 2. Oktober l. I. angeordneten ersten exccutiven Feilbietung der dem Martin Tancig von Oberigg gehörigen Realität Einl'.-Nr. 384 lul Herrschaft Sonnegg keiu Kauflustiger erschienen ist, so wird nunmehr zu der mit dem ob-bezogeneu Bescheide auf den 3. November l. I. angeordneten zweiten executive!! Rcal-feilvietung geschritten werden. K. k. städt.'deleg. Bezirksgericht Laibach, 4. Oktober 1880. (4081—2) Nr. 2904. Executive Realitäten-Versteigerung. Vom k. k. Bezirksgerichte Seisenberg wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Jakob Novak von Welch die executive Versteigerung der dem Jakob Skufza von Schaufel Nr. 23 gehörigen, gerichtlich auf 737 fl. geschätzten Realität Nectf.-Nr. 57 iiä Pfarrgilt Obergurk bewilliget und hiezu drei Feilbictungs-Tagsahungcn, und zwar die erste auf den 12. November, die zweite auf den 13. Dezember 1880, und die dritte anf den 14. Jänner 1881, jedesmal vormittags um 10 Uhr, in der Oerichtstanzlei mit dem Anhange angeordnet worden, dass die Pfandrealität bei der ersten und zweiten Feilbietung nur um oder über dem Schätzungswert, bei der dritten aber auch unter demselben hintangegebeil werden wird. Die Licitationsbedinguisse, wornach insbesondere jeder Licitant vor gemachtem Anbote ein lOproc. Vadium zu Handen der Licitationscommission zu erlegen hat, sowie das Schätzungsprotokoll und der Grundbuchscxtract können iu der diesgerichtlichen Registratur eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Seisenberg, am 13. September 1880. (4402—2) Nr. 0964. Executive Vom t. t. Bezirksgerichte Litlai wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Franz Ionke von Laibach die executive Versteige« rung der dem Mathias Kepa von Dorn gehörigen, gerichtlich auf 2855 fl. geschätzten Realität im Grundbuche Wagensberg Rectf.-Nr. 27, Einl.-Nr. 38 ad Steucrgemeinde St. Peter und Paul be-williget und hiezu drei Feilbietungs« Tagfatzungen, und zwar die erste auf den 3. November, die zweite auf den 3. Dezember 1360 und die dritte auf den 7. Jänner 1881. jedesmal vormittags von II bis 12 Uhr, in Littai mit dem Anhange angeordnet worden, dass die Pfandrealität bei der ersten und zweiten Feilbietuug nur um oder über dem Schätzungswert, bei der dritten aber auch unter demselben hint-angegeben werden wird. Die Licitationsbedingnisse, wornach insbesondere jeder Licitant vor gemachtem Anbote ein 10proc. Vadium zu Handen der Licitationscommission zu erlegen hat, sowie das Schätzungsprotokoll und der Grundbuchsextract können in der diesgerichtlichen Registratur eingesehen werden. K. t. Bezirksgericht Littai, am 17. September 1380. _____________--------------^ (4170-2) Uebertragung dritter ezec. FcM"^ I860, Z. 6042, auf den ^,^^^ 1880 angeordnete dr.tte NeH„ W in der Executionsfache des N , ^„«z von Mottling (durch.den V l" ^ ^«' Penca) gegen Martm Pl' „^ berg Mo. I66fl. wn'd «M " Anhange auf den ^ 6. November 18« übertragen. ^ MöB'g'^ K. k. Bezirksgericht ^"' 5. September 1^^^_—^A (4225-2) ^ " Vom gefertigten l. t. « H. °°« Fe.striz wi!d hlemil b^ den Anton, Martin. M"" ' ^p < rina und Maria P">nz v"'^ ^,lhM wegen ihres unbekannt" ^^M Herr Josef S.ttdarsiö von bei der am 2. November l.I.^ vormitlaas 9 Uhr. h'^k.Ä s>'< den den Abhant.l..n^c6 Nach ^.,H am8.März1879,.D^ lrrlassm.« eines Tejta.»" ° M> Inwohner Josef Prim, bch^.,, ^ ihrer Rechte als liuralor ^" sttllt worden ist. .^.^nch a"'^ K. l. Bezirksgericht 3"'"'^ September 1880.________^^M (3587-2) , Bekanntlnach'w, Den. Josef FMna "" ^ unvelannlen dchenundelanntenMäMas^iK über die Klaae 6o 1"'^', ,„ „o" ^ Z. 4404, des Imc 3 ' ^„u'H p.ach wegen Eige'.th.M' „ ^ Peter Perse von Tsch""" M", , l.r l«! actum bestellt ° ^"^ Klaasbcscheid, ""'"'t «''^^'"« mündlichen Verfahren t" " " g. den3. November ^ vormittags 9 Uhr, hl"S"'^ ^ net wurde, zugestellt, ^er"^'' K. t. Bezirksgericht 41" 24. Iu ^tt^^^^H^' (3584^2) , ,<>, Dem Jure Piölurvo ^,ichH bekannte.. Aufenthaltes, " ^ °c yi unbekannten «echtsnachf^i M H.ö die Klage äo prao». 1/H ^ 'ßF 42W. des Michaels, Hc>^ weaen Eiaen.l)umsa..er e." ^.,r^^. ^wm bestellt und lt!^,, ^ bescheid, wonüt zu"» ^ , ren die Tagsatzung ""' ißs"',/' 3. November .chls M vormittag« 9 Uhr h.er«^,^ „et wurde, zuacstellt- ^r»^ K.l. Bezirlsgercht""^^ 18. Juli IM^^.-------^" (4316^3) ^^lsM't»^ Dritte erec. N 7^ Z.26l5, bew.ll'g .^,^^ tinstiwerchaclegne'' W ^ 31. Juli M0. . 2075 me^) ---------'------------- ^«ve fteilbietuMn" ^WN«" ^ ^ «°z'r««°rich!° Lack s^ bestimn Ü c .l""" N'it dem Bei. ^'d?^^bi^ wenn '^wW nz" ^" zweiten Termine dmi dritten Termine ?^te>l? ^ben daher an den >^.^?.^u^ bis 12 Uhr ^l'uch? ?'^ lMlnen vorläufig den >^. ^'"""tkn Bezirksgerichtes ein- ,. Nr. 4715. F ^'"'ach^'^tsgerichte Egg wird ^>^u,^ Ansuchet, der Maria ^" ^?.?uwnia Alaz von Aich Z>>^,^. ch lch auf 2315 fl. ge- «^ undhiezu, "ste^f^^gsatzungen, und zwar^ ^'^ ^November. ^'e^«Nmber1880 '3 ^"^s dm. 9 Uhr, hier. <"'dch ? Anhange angeordnet' ° ?"t> Wei ^^«drealität bei derj <> L ^Z"lbietung nur um! °»g " llber ä'^^"bungswert. bei der ^" wer^ """' demselben hint-i^^e Z ben wird. ' ^ wornach ^ Mot«, d r L^itant vor gemach- ^^ S^ '""lwn zu erlegfn hat, ^ichtV«extr,'/"Z^^^koU und der ^ ^'^3te^ . ""» in der dies-^' «I^wreingesehenwerden. ^Wj0"^"'cht Egg, am 2ten . s> Nr. 3133. ll I"l'"ber« 5"^'n des Leo Knap ^ ". qcri^.< ^°ltull von Lukouz ^?' in, N"ich «us 180Ü st. ge? >>> ,^°lleN bbuche der Herrschaft Ld> üb?,betten Feilbietung ^ ^tu,.^s Sck,^ ^"" zu erlegen ^>'N^H l"^sprotokoll und ^ei^^lchen V^l können in der '^l "kg.stratur eingesehen' (4138—1) Nr. 5209. Executive Feilbietungen. Vom dem l. l. Bezirksgerichte Lack wird zur Vornahme der öffentlichen Feil-bietungen der auf 970 fl. ö. W. geschätzten, der dem Michael Bajt von Gorenjavas gehörigen Realität „Nova!" Urb.-Nr. 182 »ä Herrfchaft Lack der 12. November für den ersten, der i 13. Dezember 1880 ! für den zweiten und der 1 2. Jänner 1881 für den dritten Termin mit dem Beisatze bestimmt, dass diefe Realität, wenn sie bei dem ersten oder zweiten Termine nicht wenigstens um den Schätzungswert vertauft würde, bei dem dritten Te» mine auch unter demselben hintangegeben werden wird. Kauflustige haben daher an den ob» bestimmten Tagen von II bis 12 Uhr vormiltagS in der hiesigen Gerichtstanzlei zu erscheinen und tonnen vorläufig den Grundduchsstand iiu Grundbuchsamte und die Frilbietungsoedingnisse in der Kanzlei drs obgenanntcn Bezirksgerichts einschen. Lack, den 25. September 1880. (4137—1) Nr. 5184. Executive Feilbietungen. Aon dem l. l. Bezirksgerichte Lack wird zur Vornahme der öffentlichen Feiloietuug der auf 300 st. ö. W. geschätzten, dem Blas Fröhlich von Ober-zarz Nr. 26 qehörigen Realität sud Urb.'Nr. 1350/1. Suppl..Aand V, Post. Nr. 226 uä Herrschaft Lack der 17. November für den ersten, der 17. Dezember 1880 für den zweiten und der 18. Jänner 1681 für den dritten Termin mit dem Beisätze bestimmt, dafs diese Realität, wenn sie bei dem ersten oder zweiten Termine nicht wenigstens um den Schätzungswert verlauft würde, bei dem dritten Termine auch unter demselben hint» angegeben werden wird. Kauflustige haben daher an den ob' bestimmten Tagen von 11 bis 12 Uhr vormittags in der hiesigen^Gerichtskanzlei zu erscheinen und können" vorläufig den Grundliuchbstand im Gruudbuchsamte und die Feilbietungsbedingnisse in der Kanzlei des obgenannten Bezirksgerichtes einsehen. Lack. den 24. September 1880. (4340—1) Nr. 5758. Executive Realitäten-Versteigerung. Vom l. k. Bezirksgerichte Groß-laschiz wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Herrn Josef Lorenzi in Laibach (durch Herrn Dr. Sajovic von dort) die executive Versteigerung der dem Iofef Gradiöar von Knej Nr. 4 gehörigen, gerichtlich auf 2130 st. geschätzten, im Grundbuche der Herrschaft Auersperg uud Urb.-Nr. 36. Rectf.-Nr. 15, lom. I, lol. 216 vor-lummendcn Realität bewilliget und hiezu drei Feilbietungs.Tagsatzungeu, und zwar die erste auf den 18. November, die zweite auf den 23. Dezember 1880 und die dritte auf den 2 0. Jänner 1881. jedesmal vormittags 10 Uhr. bei diesem berichte im Amtsgebäude mit dem Anhange angeordnet worden, dass die Pfa»d« real'ität bei der ersten und zweiten Feil-bietung nur um oder über dem Schätzungs« wert. bei der dritten aber auch unter demselben hintana.ea.eben werden wird. Die Licitatwnsbedingnissc. wornach insbesondere jeder Licitant vor gemachtem Anbote ein 10proc. Vadium zu Handen der Licitationscommission zu erlegen hat. sowie das Schätzunqsprototoll und der Grundbuchsextract tmmen in der dies-gerichtlichcn Registratur eingesehen werden K. l. Bezirksgericht Gvohlaschiz. am 10. Oktober 18M (4148-1) Nr. 4343. Dritte eiee. Feilbietung. Vom l. l> Bezirksgerichte Egg wird kundgemacht, dass in der Executionssache des Josef Uranlar von Verh wider Johann Urankar von Galnouca pcw. 300 st. die mit Bes^eio vom 14. Juli l I.. Z. 3260, auf den 17. September und 18. Oktober l. I. angeordnet gewesenen executiven Realfeilbietun-gen der dem Johann Urankar von Gabrouca gehörigen, im Grundbuche Münlendorf «uk Urb.-Nr. 183, Einl.-Nr. 10 Steucrgemeinde Goldenfeld vorkommenden Realität für abgehalten erklärt wurden und lediglich zu der auf den 1 7. November l. I. angeordneten dritten executive« Realitäten-Feilbietungs-Tagsatzung geschritten wird. K. l. Bezirksgericht Egg, am 15. Sep. tember 1880. (3535—1) Nr. 4102. Bekanntmachung. Den Ursula, Leonhard, Agnes. Mina, Andreas und Agnes Spreizer, unbekannten Aufenthaltes, rücksichtlich deren un-bekannten Rechtsnachfolgern wurde über die Klage äo pruo8. 8. Juli 1330, Z. 4102, des Johann Spreizer von Ros«. büchel Nr. 2 wegen Verjährt- uud E» loschcnerklärung Herr Peter Perse von Tschernclnbl als Curator ad uclum bestellt und diesem der Klagöbescheid, womit zum summarischen Verfahren die Tag-satzung auf den 3. November 1 880, vormittags 9 Uhr. Hiergerichts angeordnet wurde, zugestellt. K. l. Bezirksgericht Tscheruembl, am 8. Juli 1680.______________________ (4271—1) Nr. 1734. Executive Feilbietungen. Vom k. t. Bezirksgerichte Wippach wird kundgemacht: Es werde die in der Executionssache der Kirche St. Veit gegen Anton Andlooic von Lozice Nr. 42 Mo. 97 fl. 79 kr. sammt Anhang mit hiergerichtlichem Bescheide vom 10. März ittSU, Z. 1250, auf den 21. April. 21. Mai und 22sten Juni d. I. angeordnete executive Feilbietung der Realitäten uci Herrschaft Wlpvach tow. X11, Mx. 186. 189, 192, 195 und 189 auf den 1 9. November, 21. Dezember 1880, 21. Jänner 1861, vormittags 9 Uhr. hicrgerichts mit dem vorigen Anhange übertragen. K. k. Bezirksgericht Wippach, am 14. April 1880. (4318-1) Nr. 1913. Executive Nealitätenversteigerung. . Vom t. l. Bezirksgerichte Neumarttl wird bekannt gemacht: Es fei über Ansuchen des Herrn Alexander Pavlin von Birkendorf (durch Herrn Dr. Mencingcr von Krainburg) die executive Versteigerung der der Maria Kunölö von Steniöno gehörigen, gerichtlich auf 3553 st. geschätzten Realität Rectf.-Nr. 6 uä Gut Gallensels 8ud Ein!.. Nr. 755 wegen fruchtlosen Verstreichens des erstell Termines bewilliget und hiezu zwei Feilbietungs-Tagsatzungen, und zwar d»e erste auf den ^ ^ 10. November und die zweite auf den !5. Dezember 1860, jedesmal vormittags von II bis 12 Uhr. in der Amtskanzlei mit dem Anhange angeordnet worden, dass die Pfandrealität bei der ersten Feilbietung nur um oder über dem Schätzungswert.' bei der zweiten aber auch unter demselben hintangegeben werden wird. Die Licitationsbedingnisse, wornach insbesondere jeder Licitant vor gemachtem Anbote ein 10proc. Vadium zu Handen der Licitationscommission zu erlegen hat. sowie das Schätzungsvrolokoll und der Grundbuchscxtract tonnen m der diesgerichtlichen Registratur eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Neumarktl. am ^ü. Oltober 1930. (3580—1 Nr. 3960. Bekanntmachung. Dem Michael Latner von Unter-vokstein, unbekannten Aufenthaltes, rücksichtlich dessen unbekannten Rechts» Nachfolgern wurde über die Klage 6v praou. 2. Juli 1880. Z. 3960, des Peter Lakner von Unterpokstein wegen Anerkennung des Eigenthums s. A. Herr Peter Perse von Tschernembl als Curator aä aotum bestellt und diesem der Klags-bescheid. womit zum ordentlichen münd« lichen Verfahren die Tagsatzung auf den 3. November I860. vormittags 9 Uhr, Hiergerichts angeordnet wurde, zugestellt. K. k. Bezirksgericht Tschernembl, am 3. Juli 1880.______________________ (4377-1) Nr. 5110. Erinnerung an den unbekannten Iofef Stibil von Dolenje und defsen unbekannten Rechts» Nachfolger. Von dem k. k. Bezirksgerichte Wippach wird dem unbekannten Josef Slibil von Dolenje und dessen unbekanntem Rechtsnachfolger hiermit erinnert: Es habe Icrni ltermelj. Grundbesitzer von Dolenje Nr. 20, wider denselben die Klage auf Anerkennung des Eigenthums' rechtes auf die Wiesrealität „Leiuca" »ä Laurinische Gilt toi. 82 durch Ersitzung und Gestattung der Einverleibung des Eigenthumsrechtes hierauf uud pra^. 11. Oktober 188l), Z. 5110, Hieramts eingebracht, worüber zur summarischen Verhandlung die Tagsahung auf den 19. November 1880. früh 9 Uhr, mit dem Anhange des 8 1« der Allerhöchsten Entschließung von I8ten Oktober 1845 angeordnet und dem Geklagten wegen seines unbekannten Auf» enthaltes der Grundbesitzer Matthäus Kette von Dolcnje als Curator ud u<:t,ulu auf ihre Gefahr und Kosten bestellt wurde. Dessen wird derselbe zu dem Ende verständiget, dass er allenfalls zu rechter Zeit selbst zu^erschsincil oder sich einen anderen Sachwalter zu bestellen und anher namhaft zu machen habe, widrigens diese Rechtssache mit dem aufgestellten Curator verhandelt werden wird. K. l. Bezirksgericht Wippach. am 12. Oktober 1880.__________________ (3675—1) Nr. 6965. Erinnerung an Hans Iuran von Kleöe, resp. dessen allfüllige unbekannte Erben und Rechtsnachfolger. Vom t. l. Bezirksgerichte Mottling wird dem Hans Iuran von Kleie. resp. dessen allfälligen unbekannten Erben und Rechtsnachfolgern, hiemit erinnert.- Es habe wider sie bei diesem Gerichte Johann Presern aus Scmii Nr. 438 über die Klage lw pl^. 27. Juli 1680., Z. 6965. wegen Ersitzung des Eigen-thumsrechles auf die Bergrealität Curr.-Nr. 41. ull Semiö Parc. Nr. 2280, 382 und 2265 zu Dergamdul, dann der Zahlung per 200 st., worüber die Tag« sntzung auf den 5. November 1880 angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort der Geklagten diesem Gerichte unbekannt und dieselben vielleicht aus den l. l. Erblanden abwesend ist, so hat man zu deren Vertretung und auf deren Gefahr und Koste.« den Johann «öustersiö von Semic als Curator »ä actuin bestellt. Die Geklagten werden hievon zu dem Ende verständiget, damit sie allenfalls zur rechten Zeit selbst erscheinen oder sich einen andern Sachwalter bestellen und diesem Gerichte namhaft machen, überhaupt im ordnungsmäßigen Wege einschreiten und die zu ihrer Vertheidigung erforderlichen Schritte einleiten können, widrigens diese Rechtssache mit dem aufgestellten Curator nach den Bestimmungen der Gerichts' ordnung verhandelt werden und die Ge« klagten, welchen es übrigens freisteht, ihre Rcchtsbehelfe auch dem benannten Curator an die Hand zu geben, sich die aus einer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. K. k. Bezultza.kiicht MötUma, am 2076 Constitutioneller Verein in Laibach. Einladung zur 75. Monatsveisammlung, welche am 26. Oktober 1. J. im rückwärtigen ('lubzimmer der Casinorestauration um halb 8 Uhr abends stattfindet. Tagesordrung: 1.) Der bevorstehende Parteitag der gesummten Versassungspartei in Wien. 2.) Der deutsche Schulverein. 3.) Allfällige Anträge. (4437) 3—2 Reisender für das südliche Oesterreich' Hlngarn, Hlumänien gesucht. Nur ganz tüchtige, mit der Spezcreiwareu« Kundschaft obiger Länder woulöglich vertraute, mindestens der italienischen Sprache dnrchaus mächtige, praktisch bewährte Kräfte wollen ihre Offerte mit Photographie. Zeugnis-Ab» schrtsten oder Referenzen, Angabe ihrer seit« hcrigcn Thätigkeit unter ,,I. Ä. 8(i6" an Otto Maß au. Haasensteiu H^ Vogler, Wien, senden,______________________(4447) 2—1 akademischer Maler, wohnt in dcr Vlemonastraße Nr. 4 und empfiehlt sich crgebcnst dem verehrten P. 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