682^5 M d- Bartholomäus OlM Lottes llllk) lies apostolischen 8ülhte8 gnaden -MeMrsthsf WSW LeNsch^ Doktor -er Theotogie, äem vokledrvüräißell LurMIerus äer I-aibaeder viörese Heil iwä Sexeii vom Lerro? x!?eliebte Brüder in Christo und Mitarbeiter im Weinberge des Herrn! Die Ermahnung des Apostel Paulus an seinen geliebten Schüler Timotheus ist Euch allen wohlbekannt, da er schreibt: „Darum ermahne ich vor allen Dingen, daß Bitten, Gebete, Fürbitten, Danksagungen geschehen sür alle Menschen, sür Könige und sür alle Obrigkeiten, damit wir ein ruhiges und stilles Leben führen mögen in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit, denn dieses ist gut und wohlgefällig vor Gott, unserm Heiland, welcher will, daß alle Menschen selig werden und zur Erkenntniß der Wahrheit gelangen", i. Tim. 2, 1—4. — Als unser Heiland zu Bethlehem geboren war, sangen Engelstimmen am Himmel: Ehre sei Gott in der Höhe und Friede den Menschen auf Erden, die eines guten Willens sind. Unser Gott ist ein Gott des Friedens und nicht der Zwietracht, erfreut sich nicht am Verderben der Menschen, sondern will, daß alle selig werden. Wo Haß, Zorn, Anfeindung, Zwiespalt herrschen, wo sich kein vereinigtes Streben zur Förderung der Ehre Gottes vorfindet, wo Jeder nur nach der Befriedigung seiner sinnlichen Gelüste strebt, kann der Friede nicht wohnen, ohne Frieden im Innern und Aeußern ist aber keine Seligkeit möglich. Wir Diener des Herrn haben daher ganz vorzüglich den Beruf, mit Aufwand aller unserer Kräfte dahin zu arbeiten, daß der Friede, welchen unser Heiland vor seinem Hingange zum Vater den Aposteln und in ihnen uns allen, die wir auf seinen Namen getauft sind, hinterließ, sprechend: „Meinen Frieden gebe ich euch", niemals von der Erde entschwinde; sondern mehr und mehr verbreitet und befestiget werde. Doch wenn der Herr das Haus nicht bauet, so arbeiten die Bauleute umsonst; wenn der Herr die Stadt nicht behütet, so wachet der Hüter umsonst. Unsere Hilfe ist im Namen des Herrn, der Himmel und Erde gemacht hat. Alle gute Gabe und jedes vollkommene Geschenk ist von oben herab vom Vater der Lichter, der aus freiem Willen durch das Wort der Wahrheit uns gezeugt; darum ist es die erste Bedingung zum Gedeihen unserer Anstrengung und Arbeit, unsere Herzen in Bitten, Gebeten und Fürbitten zu Gott zu erheben, daß er seinen Segen unfern Be¬ mühungen spende. — Der Apostel ermahnet aber insbesondere für Könige und alle Obrigkeiten zu bitten und zu beten, weil von ihrer Weisheit und Thätigkeit ganz vorzüglich der Friede und mit ihm die Wohlfahrt der menschlichen Gesellschaft abhängt. Wenn Gott dem sündigenden Volke Israel durch seine Propheten harte Züchtigungen ankündet, so drohet er damit, daß er ihm weise und feste Führer nehmen will und sie ohne König lassen, wie eine Heerde Schafe ohne Hirten: „Siehe, spricht er zu Jerusalem, der Herrscher, der Herr der Heerschaaren, wird Jerusalem und Inda, alle Festen und Starken nehmen, den Helden und Kriegsmann, den Angesehenen, den Rathgeber. Ich werde ihnen Knaben zu Fürsten geben, und Weichlinge werden über sie herrschen, und es wird drängen im Volke Einer den Andern, Jeder seinen Nächsten: Der Knabe sich auflehnen wider den Greis, und der Geringe wider den Vornehmen. Denn Jerusalem stürzt hin und Juda fällt, weil ihre Zunge und ihre Anschläge wider den Herrn sind, Bedrücker berauben mein Volk. Mein Volk! die dich selig preisen, betrügen dich und verderben den Weg, den du wandeln sollst. Darum tritt der Herr auf, um zu richten" Jes. 3. — Wenn aber das Volk Busse thut und durch die Züchtigungen zur bessern Gesinnung gebracht, zum Herrn, seinem Gott, vom ganzen Herzen zurückkehrt, verspricht er ihnen einen König nach seinem Herzen, wie es David war, der da herrsche mit Kraft und Einsicht, in Frieden und Gerechtigkeit. „Siehe! spricht er bei Ezechiel o. 37., ich will die Kinder Israels aus der Mitte der Völker nehmen, zu denen sie gezogen, und sie sammeln von allen Seiten und sie in ihr Land sichren. Ich will sie zu Einem Volke machen im Lande, in den Bergen Israels: Ein König soll über alle herrschen: es sollen nicht fürder zwei Völker sein, und sich nicht mehr trennen in zwei Reiche. Sie sollen sich nicht mehr verunreinigen durch ihre Götzen, ihre Greuel und alle ihre Missethaten: sie sollen mein Volk und ich will ihr Gott sein. Und mein Knecht David soll König über sie sein: und sie werden in meinen Rechten wandeln, und meine Gebote in Acht haben und darnach thun. Ich will den Bund des Friedens mit ihnen schließen, der ein ewiger Bund für sie sein wird: ich will sie auf festen Grund legen und mein Heiligthum unter sie setzen in Ewigkeit." — Geliebte Brüder! Jede von Gott eingegebene Schrift ist nützlich zur Belehrung, zur Zurechtweisung, zur Besserung, zur Unterweisung in der Gerechtigkeit, damit der Mensch Gottes vollkommen werde, zu jedem guten Werke geschickt. So sind die angeführten Schilderungen der Propheten eine Offenbarung der Rathschlüffe, nach denen die Vorsehung der Völker Schicksale leitet und lenket. Daraus ersehen wir auch die ganze Be¬ deutung der apostolischen Ermahnung, für Könige und alle Obrigkeiten zu beten. Könige und Obrigkeiten nach dem Herzen Gottes sind die höchste Gabe nach jener der Erlösung durch seinen menschgewordenen Sohn, welche Gott Völkern, die ihn fürchten, gewährt, denn von Ihm, dem Herrn des Weltalls und nicht durch den Willen der Menschen ist jede Obrigkeit. Keinem Christen sollen ja unbekannt sein die Worte des Apostels an die Römer: „Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt; denn es gibt keine Gewalt außer von Gott, und die, welche besteht, ist von Gott angeordnet. Wer demnach sich der obrigkeitlichen Gewalt widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes; und die sich widersetzen, ziehen sich selbst Verdammniß zu. Sie ist Gottes Dienerin; darum ist es euere Pflicht, unterthan zu sein, nicht nur um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen." (Röm. l3, i-S). Mit Gott sollen wir alle unsere Werke beginnen, darum ist der Aufblick zu Gott unsere erste Pflicht, das Gebet die Weihe jeder vorzunehmenden Arbeit. Haben wir nun um das Gedeihen von Oben gestehet, dann heißt es rüstig an das Werk gehen, die Hand an den Pflug legen und nicht rückwärts sehen; sondern unermüdet bleiben und wirken, so lange es Tag ist. Ich erkenne mich verpflichtet, das Vertrauen zu Euch allen zu hegen, daß Ihr dieß Alles bisher gewußt, wohl beherzigt und in der That vollführt habt; aber damit Jedermann erkenne, daß uns alle Ein Geist beseelet, der Geist unseres Herrn Jesu Christi, daß uns alle die Eine Liebe, die Liebe unseres Heilandes, welcher für uns Sünder starb, zu Einem Leibe ver¬ bindet, daß wir alle den Weg der Einen Wahrheit, die uns durch den Eingebornen des Vaters vom Himmel gebracht wurde, unverdroßen wandeln, ist es nothwendig, daß wir bei besonder» Veranlassungen unsere Gesinnung laut vor der Welt aussprechen und das Zeugniß unseres unwandelbaren Glaubens offen ablegen. Brüder in Christo! Die Stunde ist wohl da, unsere Stimme laut zu erheben für alle Jene, die auf dieselbe noch hören. Unsere Landsleute, die unserer Obsorge anvertrauten Seelen hören ja doch gewiß noch aus unsere Stimme, indem sie durch unsere Mühen und Sorgen sich überzeugt haben, daß wir nur sie, ihr Heil und nicht das Ihrige, ihr Eroengut suchen. Wir werden gewiß nicht tauben Ohren predigen. Ihr kennet die Bedrängnisse, Leiden und Kämpfe, welche unser herrliches Oesterreich in der Vergangenheit für das Recht und die heilige Wahrheit zu bestehen hatte. Wie es schonzuweilen den Anschein gewann, Oesterreich werde sanunt den hohen Gütern, für die es den Gefahren sich unterzog, unterliegen müssen; doch jederzeit erhob es wieder glorreich sein strahlendes Haupt. Gott wachte über seinem Schützlinge, der für Gott und seine Kirche den Kampf unternahm. Wie sich in der neuesten Zeit mancherlei äußere und innere Feinde gegen das katholische Oesterreich verschworen, wie Oesterreich's Gegner mit Schadenfreude den stürmenden Wogen zusehen, mit denen der erhabene Lenker des Staatsschiffes zu ringen hat, um dem Schiffbruche vorzubeugen, ist Euch nicht verborgen; wie gerade die Achtung, welche in Oesterreich der Kirche Christi unumwunden gezollt wird, zu allerlei Angriffen benützt wird, habet Ihr bei mehr als einer Gelegenheit wahrgenommen. Je heiliger die Sache, für welche Oesterreich einsteht, je augenscheinlicher das Recht, welches für Oesterreich spricht, je inniger unser Aller Wohl mit dem Bestände und Ruhme Oesterreichs verknüpft ist; desto eifriger muß unser Aller Wirken, eines Jeden in seinem Kreise, dahin gerichtet sein, daß Oesterreich auch aus den dermaligen durch der Menschen Verderbtheith erbeigeführten Prüfungen siegreich empor sich hebe. Gott wird unser frommes, erhabenes Kaiser¬ haus nicht verlassen, aber wir müssen nach unserm Berufe und nach unfern Kräften mit Gott und unserm edlen Kaiser und Herrn Mitwirken, um so mehr Mitwirken, als Seine Majestät durch seine Allerhöchsten Entschließungen unser Mitwirken in Anspruch nehmen. Ihr kennet aus den öffentlichen Blättern die neuesten Erlässe Seiner k. k. Apost. Majestät vom 26. Februar d. I., wodurch die Landesordnnngen und Wahl- ordnungen für die deutsch-slawischen Länder und das Grundgesetz über die Reichsvertretung Allergnädigst zu genehmigen, und diese Staatsgrundgesetze in Verbindung mit der pragmatischen Sanktion vom 19. April 1713, mit dem Diplom vom 20. Oktober 1860 und mit den, innerhalb der Grenze des letzter» zu reactivirenden Landesverfassungen Ungarns, Kroatiens, Slavoniens und Siebenbürgens als Verfassung der österreichischen Monarchie zu verkünden geruht. Durch diesen Allerhöchsten Willensakt unsers Allergnädigsten Kaisers und Herrn hat die in dem Diplome vom 20. Oktober v. I. den Landtagen und dem Reichsrathe prinzipiell gewährte Theilnahme an der Gesetzgebung nunmehr in freisinnigster Durchführung ihre positive staatsrechtliche Grundlage erhalten, und es wird der hochwichtige praktische Einfluß derselben auf das gesammte Staatsleben in Folge der Aller¬ höchst angeordneten Einberufung der Landtage und des Reichsrathes auf den 6. beziehungsweise 29. April d. I. unmittelbar beginnen. Es lag in der weisen Absicht Seiner Majestät, die historisch gewordenen Zustände der verschiedenen Länder der Monarchie mit den thatsächlichen Bedürfnissen des öffentlichen Wohles der Einzelnen und der Gesammtheit in Einklang zu bringen. In dieser Tendenz wurde den Ländern mittelst ihrer Landtage die Theilnahme an der Gesetzgebung in den Landesangelegenheiten, das Selbstverwaltungsrecht, so weit dieses mit den allgemeinen Staatszwecken verträglich ist, endlich selbst auch ein gewichtiger Einfluß auf die Reichsangelegenheiten dadurch zugestanden, daß die Landtage aus ihrer Mitte die festgesetzte Anzahl von Mitgliedern in den Reichsrath entsenden. Durch die Bestimmung, daß die Mitglieder des Reichsrathes von den Landtagen für bestimmte Gebiete, Städte und Körper, und zwar aus den Landtags-Abgeordneten derselben Gebiete, Städte und Körper gewählt werden müssen, ist einerseits die möglichst gleichförmige Berücksichtigung aller Interessen im Reichs¬ rathe gesichert, andererseits aber auch vorgebeugt worden, daß keines der wesentlichen Elemente des Landtags aus der Vertretung im Reichsrathe verdrängt werde. Bei dem Grundgesetze über die Reichsvertretung führte die naturgemäße Sonderung der aus der Wahl hervorgegangenen Mitglieder von Jenen, die durch Erbrecht oder kaiserliche Ernennung berufen wer¬ den, zu der Theilung des Reichsrathes in ein Herrenhaus und in ein Haus der Abgeordneten, was, wie das Beispiel der bewärthesten Verfassungen zeigt, — für die stetige Entwicklung und heilsame Wirksamkeit unserer Verfassung eine Bürgschaft mehr bietet. Zur Kompetenz des Reichsrathes gehören die im Allerhöchsten Diplom vom 20. Oktober 1860 bezeichneten Angelegenheiten, namentlich die Reichsfinanzen, das Reichsbudget, die Staatsschuld, die Regelung der Militärpflicht, die volkswirthschaftlichen Angelegenheiten, Zölle, Handelssachen, Eisenbahnen nnd dergleichen. Um aber für jene Angelegenheiten, welche nebst den oben aufgezählten den außerungarischen Ländern bisher gemeinsam waren, die Einheit der Gesetzgebung, so weit diese nicht den Landtagen der ein¬ zelnen Länder Vorbehalten wurde, auch fernerhin zu wahren, wird in solchen Angelegenheiten der engere Reichsrath (ohne Zuziehung der Mitglieder aus den Ländern der ungarischen Krone) die verfassungsmäßigen Rechte ausüben. Was nun diese Rechte selbst anbelangt, so ist vor Allem der ausgesprochene Grundsatz ins Auge zu fassen, daß zu jedem Landesgesetze die Zustimmung des Landtages und die Sanktion des Kaisers, so wie zu jedem Reichsgesetze die Uebercinstimmung beider Häuser des Reichsrathes und die Sanktion des Kaisers erforderlich ist. Da überdieß den Landtagen und dem Reichsrathe die Initiative und die Oeffentlichkeit der Ver¬ handlungen gewährt ist, so wird jeder Unbefangene und Urtheilsfähige in diesen Staatsgrundgesetzen die wichtigsten Garantien des konstitutionellen Staatsrechtes erkennen. Die Verfassung Oesterreichs enthält eben deßhalb, weil das Vorhandene als Ausgangspunkt sorg¬ sam in Betracht gezogen, durch die den repräsentativen Körperschaften zugestandenen Befugnisse aber die Bahn der Weiterbildung geöffnet wurde, alle wünschenswerthen Bedingungen einer heilsamen Entwicklung, und es wird nur von dem klaren Verständniß und von der besonnenen patriotischen Thätigkeit Aller abhängen, daß die hochherzigen und wohlmeinenden Absichten Seiner Majestät durch die Kräftigung des öffentlichen Geistes, Verbesserung auf allen Gebieten des Staatslebens und durch die Hebung der allgemeinen Wohlfahrt, ihre volle Verwirklichung finden. Dieses ersehnte Ziel wird aber nur dann zu erreichen sein, wenn alle der kirchlichen und staat¬ lichen Autorität unterstehenden Organe von warmer Hingebung für Thron und Vaterland beseelt, die neue Aera, in welche Oesterreich als verfassungsmäßiger Staat nun getreten ist, in ihrer ganzen Bedeutung erfassen, und derselben in Gesinnung und That den würdigen Ausdruck geben, wenn sie die treuen Ver¬ mittler eines gleichen Verständnisses und patriotischen Aufschwungs bei der Bevölkerung werden, wenn sie endlich durch ihre gesummte Berufsthätigkeit die Achtung vor dem Rechte und Gesetze, jene unerläßliche Bedingung jeder, namentlich aber der verfassungsmäßigen Staatsordnung nicht nur selbst manifeststen, sondern auch im Sinne und Herzen der Bevölkerung lebendig zu erhalten und zu befestigen verstehen. Der in dieser Weise sorgsam gepflegte aus innerer Ueberzeugung keimende Patriotismus wird unter der thatkräftigen, landesväterlichen Führung unseres erhabenen Monarchen mit dem Schutze des Allmächtigen die Nachwehen verhängnißvoller Ereignisse heilen, um das Glück des Vaterlandes sichern zu können. Geliebte Brüder! Vermöge unseres Berufes als Pfleger der religiösen und geistigen Bildung, als Beförderer des Reiches Gottes auf Erden, und vermöge der engen Verbindung zwischen der Sittlichkeit und dem zeitlichen Wohle der Familien und Völker, auch Anbauer des allgemeinen Nationalwohlstandes müssen wir uns höchst angelegen sein lassen, über die wichtigen Rechte und Pflichten, welche Seine k. k. Apost. Majestät in die Hände Allerhöchstihrer Unterthanen zu legen geruheten, alle unserer Leitung Anvertrauten thunlichst zu belehren, ihnen die Wichtigkeit der Handlungen, zu deren Vornahme sie berufen sind, klar vor Augen zu legen und ihnen insbesondere die Wahrheit zu bedenken zu geben, daß wie nach den Worten des Apostels derjenige ein Lügner ist, welcher sagt, daß er Gott liebe, während er doch den Nächsten haßt; eben so umgekehrt Niemand wahrhaft den Nächsten lieben könne, welcher durch seine Handlungsweise zeigt, daß er Gott nicht fürchtet. Das Volk wird Männern ohne Gotteserkenntniß und Gottesliebe sein Heil nie mit Sicherheit anvertrauen können, weil in einem gottlosen Herzen nur die niedrige Selbstsucht ihre Herr¬ schaft üben kann. Unserer Brüder in Christo dankbare Gesinnung, wenn sie durch die Erfahrung belehrt einsehen werden, mit welcher Theilnahme und Liebe wir für ihr Wohl wachen und arbeiten, noch mehr aber der Beifall unseres Gewissens und der Gedanke, Gottes und unsers Allergnädigsten Kaisers und Herrn Absichten entsprochen zu haben, wird der schönste Lohn unserer Bemühungen sein. Die Liebe Gottes des Vaters und unsers Herrn und HeilandsZJesus Christus und die Gnade des heiligen Geistes sei mit uns Allen jetzt und in Ewigkeit. Laibach am bischöflichen Wohnsitze am 6. März l86l. Gedruckt bei Josef BlaSnik.