Laibacher SCHULZEITUHÜ. Organ des krainischen Lehrervereines. Erscheint am Leiter: Johann Sima. Leitung: 10. und 25. jedes Monats. - Petersdamm Nr. 51. XVI. Jahrgang^. Bezugspreise: FürLaibach: G an zjährlich fl. 2 60, halbjährlich fl. !• 40.— Mit der Post: G an zj ähr lieh fl. 2'80, halbjährlich fl. 1’50 Versendung: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Anzeigen werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. — Vereinsmitglieder erhalten das Blatt umsonst. Die neuen Lehrpläne. Dieselben sind nun zur Ausgabe gelangt. Der k. k. Landesschulrath hat aus diesem Anlasse unterm 18. v. M., Z. 1836, den Bezirksschulräthen und diese wieder den einzelnen ihnen unterstehenden Schulleitungen Nachstehendes eröffnet: In der zur Durchführung des Gesetzes vom 3. Mai 1883 (R. G. Bl. Nr. 53), durch welches einige Aenderun-gen des Reichs-Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 herbeigeführt wurden, erlassenen hohen Ministerial-Verordnung vom 8. Juni 1883, Z. 10618, wurde eine Revision der bishin gütigen Lehrpläne für die verschiedenen Kategorien der allgemeinen Volksschulen angeordnet. Demgemäss wurden die bisherigen, auf Grund der mit hohem Ministerial-Erlasse vom 18. Mai 1874, Z. 6549, veröffentlichten Normal-Lehrpläne zusammengestellten und mit h. ä. Verordnung vom 19. December 1874. Z. 2764, vom 1. Februar 1875 an in Wirksamkeit getretenen Lehrpläne für die (acht) verschiedenen Kategorien der hierländigen allgemeinen Volksschulen, wozu als Ergänzung der mit h. ä. Erlasse vom 19. März 1879, Z. 119, veröffentlichte «Lehrgang für den Unterricht an den Volksschulen in Krain» getreten ist, einer Revision unterzogen und die neuen Lehrpläne nach ihrer Genehmigung durch die Verordnung des k. k. Landesschulrathes für Krain vom 25. September 1886, Z. 2439 ex 1884, für Kategorien von Volksschulen zunächst in deutscher Sprache in Druck gelegt. Diese Kategorien beziehen sich auf (1 und 2) ungetheilte und getheilte einclassige Volksschulen, (3 und 4) ungetheilte und getheilte zweiclassige Volksschulen, (5 und 6) dreiclassige Volksschulen mit ganz- und halbtägigem Unterrichte, (7 und 8) vierclassige Volksschulen mit obligatem und nicht obligatem Unterrichte in der zweiten Landessprache, > (9 und 10) fünfclassige Volksschulen mit derselben Einrichtung wie die vierclassigen, (11, 12 und 13) sechs-, sieben- und achtclassige Volksschulen mit obligatem Unterrichte in der deutschen Sprache. Hievon erhält die Schulleitung (hier werden die betreffenden Lehrpläne angegeben) mit dem Beifügen, dass diese Lehrpläne mit Beginn des Schuljahres 1888/89 in Wirk- samkeit zu treten haben, der «Lehrgang» vom 19. März 1879, Z. 119, betrefTend 'die Behandlung des Unterrichtes, aber sinngemäss in weiterer Verwendung verbleibt. Behufs Sicherung der Durchführung des in der obcitierten hohen Ministerial-Ver-ordnung vom 8. Juni 1883, Z. 10618, Art. I., Punkt 3, ausgesprochenen Grundsatzes, dass bei der Auswahl des Lehrstoffes aus den Realien auf allen Unterrichtsstufen zunächst das gewöhnliche Mass der Fassungskraft und der normalen Lebens Verhältnisse der Schüler sorgfältig zu berücksichtigen sind, wurde mit dem hohen Ministerial-Erlasse vom 10. November 1884, ad Z. 20691, im Sinne des § 63 der Schul- und Unterrichtsordnung vom 20. August 1870, Z. 7648, und Ministerial-Verordnung vom 18. Mai 1874, Z. 6549, Punkt 2, angeordnet, dass mit Rücksicht auf die revidierten Lehrpläne die Bezirks-Schulinspectoren mit tüchtigen und erfahrenen Volksschulleitern über die Auswahl und Vertheilung des Lehrstoffes aus den Realien auf die einzelnen Classen und Abtheilungen der verschiedenen Kategorien der allgemeinen Volksschulen des Schulbezirkes besondere Conferenzen zu halten haben. Die Ergebnisse dieser Vorbereitungen haben einen Gegenstand eingehender Verhandlung in der Bezirks-Lehrerconferenz zu bilden, und die betreffenden Anträge sind von der Bezirksschulbehörde unter Beifügung ihres Gutachtens der Landesschulbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die einzelnen naturgeschichtlicben Objecte, die Instrumente und Naturerscheinungen, der geographische Lehrstoff und die einzelnen abgeschlossenen Geschichtsbilder, welche in den verschiedenen Classen und Abtheilungen Gegenstand des Unterrichtes sein sollen, sind mit sorgfältiger Berücksichtigung der Aufgabe der allgemeinen Volksschulen, der Stufen, auf welchen die Schulen mit Rücksicht auf die Zahl ihrer Classen und der Gruppierung der Schüler stehen, auf das gewöhnliche Mass der Fassungskraft und auf die normalen Lebensverhältnisse des Schulbezirkes zu wählen. (In der Wahl der naturgeschichtlichen Objecte wird es hierlands in den einzelnen Schulbezirken nur bezüglich der Culturpflanzen und Mineralien einige Unterschiede geben.) Wenn auch die sichere Bürgschaft des günstigen Erfolges hierin jederzeit der Einsicht und dem Takte der Lehrer selbst Vorbehalten bleiben wird, so ist doch schon bei dieser Auswahl das für jede Schule geltende Grundprincip der Erziehungslehre festzuhalten, dass es die Aufgabe des Unterrichtes ist, alle geistigen Fähigkeiten der Kinder anzuregen und die lebensfreudige Entwicklung des Gemüthes zu fördern, aber auch eben deshalb in den realistischen, insbesondere geschichtlichen Gegenständen auf das sorgfältigste alles zu vermeiden, was, wenngleich wissenschaftlich feststehend und wertvoll für Forschung und Lehre, doch in der Volksschule nur geeignet ist, die kindlichen Begriffe zu verwirren und die Grundlagen der in der Schule heranzubildenden religiösen Ueberzeugung oder ihrer Anhänglichkeit und Liebe zum gemeinsamen Vaterlande unsicher und schwankend werden zu lassen. Hiebei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass zur Aneignung des Lehrstoffes aus den Realien der häusliche Fleiss der Kinder nicht in Anspruch genommen werden darf, sondern dass durch häufige Wiederholungen im Laufe des Schuljahres, und zwar auch des in den vorhergehenden Schuljahren abgehandelten Lehrstoffes, ein, wenngleich nicht umfangreiches, aber sicheres, im praktischen Leben verwertbares Wissen durch den Schulunterricht gewonnen werden muss. Die für die einzelnen Schulbezirke zu treffenden Durchführungsbestimmungen werden eine Ergänzung der Lehrpläne zu bilden haben, zu deren genauer Einhaltung jeder Lehrer verpflichtet ist. Den Bezirks-Lehrerconferenzen und Schulaufsichts-Organen steht es jederzeit frei, nach Massgabe der gewonnenen Erfahrungen Abänderungsanträge, betreffend die Lehr- pläne und die erwähnten Durchführungsbestimmungen, an die Vorgesetzte Landesschulbehörde zu richten. Zu den Lehrplänen wird im allgemeinen noch Folgendes bemerkt: 1. ) Die Lehrpläne setzen für jede Kategorie der Volksschulen das fest, was als das höchste normale Mass von der betreffenden Schule gefordert und erreicht werden kann, — ohne dass ein vollkommenes Entsprechen gefordert werden könnte, da die Erreichung des lehrplanmässig vorgesteckten Zieles von dem Schülermateriale, der Zahl der Schüler und der Regelmässigkeit des Schulbesuches abhängig ist und durch die Individualität, des Lehrers wesentlich beeinflusst wird. 2. ) Als die wichtigsten Gegenstände sind nächst der Religionslehre das Lesen, Schreiben (Unterrichtssprache) und das Rechnen anzusehen; daher ist die Einhaltung des Lehrplanes in diesen Gegenständen unbedingt anzustreben. Rezüglich der Unterrichtssprache unterscheiden sich die revidierten Lehrpläne von den bisherigen insofern wesentlich, als der bisher nur nebenbei erwähnte Anschauungsunterricht in den ersten zwei Schuljahren besonders hervortritt. Beim Anschauungsunterrichte soll sich nämlich der Gesichtskreis des Kindes erweitern, der Umfang seines Wort- und Begriffschatzes vergrössern und dasselbe an eine lautreine und deutliche Aussprache gewöhnt werden. Es soll dieser Unterricht auch auf den realistischen vorbereiten. Die Anforderungen im Lesen, in der Sprachlehre und im Aufsatze erscheinen in den Lehrplänen überall gesondert, damit der Lehrer stets wisse, was zu erreichen er in jedem Jahre und in jeder Classe anstreben soll. Aus der Sprachlehre könnten dieselben vielleicht als zu hoch erscheinen, namentlich an den ein-, zwei- und dreiclassigen Volksschulen; aber man kann sich auch an solchen nicht mit dem einfachen Satze begnügen. Der Umfang, in welchem derselbe Lehrstoff an den verschiedenen Kategorien der allgemeinen Volksschulen behandelt werden kann, wird vielfach von den Verhältnissen abhängig erscheinen. 3. ) Der Unterricht an den Volksschulen soll sich möglichst in concentrischen Kreisen bewegen; daher z. B. beim naturgeschichtlichen und geographischen Unterrichte in den ersten Schuljahren die Anforderung gestellt wird, dass derselbe in dem übrigen Unterrichte vorbereitet werde. 4. ) Der geographische Unterricht soll nach dem Grundsätze ertheilt werden, dass der Schüler vom Bekannten zum Unbekannten schreite. Erst wenn er seinen Heimatsort genau kennt und sich in demselben zu orientieren gelernt hat; wenn er kennen gelernt bat, wie derselbe graphisch auf der Tafel dargestellt werden kann, wird er imstande sein, seine geographischen Kenntnisse zu erweitern und sich auf der Landkarte zu orientieren. Und da das Heimatland und die Kenntnis desselben für den Schüler das meiste Interesse hat und von wesentlicher praktischer Bedeutung ist, so wurden auch die Anforderungen in diesem Punkte am genauesten specificiert. 5. ) Das Turnen hat an ein- und zweiclassigen Volksschulen geringere Bedeutung und könnte sich auf Frei- und Ordnungsübungen und Turnspiele beschränken. 6. ) Für drei- und mehrclassige Volksschulen, an welchen obligater Unterricht in der zweiten Landessprache (also an slovenischen in der deutschen) ertheilt wird, wurde der Grundsatz angenommen, dass dieser Unterricht erst vom dritten Schuljahre an, re-spective an vier-und mehrclassigen Schulen von der dritten Classe an ertheilt werde. An dreiclassigen Schulen, an welchen in der I. und II. Classe der Halbtagsunterricht Angeführt ist, wurde bei der geringen Aussicht des Erfolges von dem obligaten deutschen Sprachunterrichte abgesehen. Der Unterricht in der zweiten Landessprache soll jedoch ein möglichst praktischer sein. Der Schüler soll sich einen thunlichst grossen Wort- und Phrasenvorrath erwerben, um sich in derselben nach Bedarf verständigen zu können. Die grammatische Schulung findet schon in der Muttersprache statt, daher ist nur das Nothwendigste aus der Theorie zu behandeln, dagegen sind fleissig Sprech- und Memorierübungen vorzunehmen. Zu den Hospitierübungen und praktischen Lehrversuchen der Lehramtszöglinge. Im Laufe der Jahre haben sich an unseren Laibacher k. k. Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen auf Grund des Organisations-Statuts und der Erfahrung für die Leitung der Hospilierübungen und der praktischen Lehrversuche der Lehramtszöglinge Grundsätze ausgebildet, die kürzlich im Verlaufe einer Versammlung der Lehrkörper der beiden Uebungsschulen eine feste Fügung, beziehungsweise Zusammenfassung erfuhren. Anlass gab nebenbei auch eine die gleiche Angelegenheit betreffende Publication in den «Mittheilungen des Vereines zur Förderung der Lehrerbildung» (Wien), betitelt: «Grundsätze und Regeln, nach denen die Hospitierübungen, die praktischen Lehrversuche und die Probelectionen der Lehramtszöglinge zu gestalten sind.» Die genannten Lehrkörper konnten sich nach Durchlesung dieser «Grundsätze» mit Befriedigung sagen, dass fast all dieselben auch sie sich bei den Beurtheilungen der Leistungen der Lehramtszöglinge seit Jahren zu den ihrigen gemacht haben. Um nun in dieser Hinsicht für beide Anstalten eine feste Grundlage zu schaffen, wurden die erwähnten Grundsätze des bezeich-neten Vereines entweder in ihrer Fassung beibehalten oder an selben (wie bei den Punkten 6, 7, 10, 16, 21 und 23) Aenderungen vorgenommen, welche unseren bisherigen Gepflogenheiten Rechnung tragen oder aber auf Beschlüssen, welche die Versammlung fasste, fussen. Demnach gelten für diesen Zweig der Lehrerbildung an den Laibacher Bildungsanstalten folgende Grundsätze und Regeln: 1. ) Das Ziel, welches durch die Hospitierstunden und die Lehrversuche der Lehramtszöglinge zu erreichen angestrebt wird, besteht darin, dass der Zögling, der reif erklärt wird, die zum Eintritte in den Schuldienst ausreichende Geübtheit im praktischen Lehrverfahren besitzt. 2. ) Der Zweck der Hospitierstunden ist der, dass die Zöglinge die Kunst des Lehrens und Erziehens unmittelbar beobachten können, um dabei zu vergleichen und zu erlernen, wie sich die Theorien, die sie in der Erziehungs- und Unterrichtskunde empfangen, beziehungsweise empfangen haben, auf dem Gebiete der Praxis gestalten. 3. ) Auf allen Stufen der Uebungsschule und in allen Disciplinen werde hospitiert, doch so, dass dabei die Elementarstufen, dann Sprache und Rechnen im Verhältnisse reichlicher und ausgiebiger bedacht werden, als die höheren Stufen und als die Fächer technischer Natur, wie Schreiben, Zeichnen, Singen, Turnen, Handarbeiten. 4. ) Das Hospitieren beginnt in der Elementarclasse, dann ist eine solche Einrichtung zu treffen, dass die Zöglinge in den verschiedenen Zeiträumen des Schuljahres Gelegenheit haben, in den verschiedenen Classen zu hospitieren, wobei besonders solche Lectionen auszuwählen sind, bei welchen die Elemente eines Gegenstandes oder besonders schwierige Stoffe in den einzelnen Gegenständen gelehrt werden. 5. ) Die Lectionen, welche die Zöglinge in den Hospitierübungen zu beobachten haben, sollen dem Zöglinge ein richtiges und lebensvolles Bild vom Volksschulunterrichte geben, weshalb dabei die Lehrziele so zu stellen sind, dass sie auch in der allgemeinen Volksschule, die bekanntermassen unter viel schwierigeren Verhältnissen als die Uebungs-schule arbeitet, erreicht werden können. Dabei soll aber der Gebrauch von Lehrmitteln, die wegen ihrer Kostspieligkeit nicht allgemein, verwendet werden können, nicht ausgeschlossen sein. 6. ) Die Hospitier-Conferenzen. a) Die Stundenbilder werden gleich vom Beginn der Hospitierübungen an von Seite des Oebungslehrers verlangt. Dieselben sollen ein kurzgefasstes, die Disposition besonders hervorhebendes Bild der Hospitierstunde geben. Vor der ersten Lection werden die Zöglinge aufmerksam gemacht, worauf sie besonders zu achten haben. b) Nach Erstattung des Lehrberichtes wende man sich an die Zöglinge und frage, was von denen, die berichtet haben, übersehen, vergessen oder unrichtig aufgefasst worden ist. Zum Stundenbild wird gegeben, was vorausgieng und was nun folgt. c) Wichtiges, was unbemerkt geblieben ist, fügt der Lehrer, der die Lection ertheilt hat, bei und berichtet auch das, was die Zöglinge etwa nicht verstanden haben. d) In jeder Hospitierconferenz erhalten die Zöglinge Bescheid, auf welche Theile des Lehrverfahrens der nächsten Hospitierstunde sie ein ganz besonderes Augenmerk richten sollen. e) Selbstverständlich steht es den Zöglingen bei diesen Conferenzen frei, zu fragen, warum etwas so und nicht anders ausgeführt w7erde. 7. ) Die Stundenbilder sollen im allgemeinen kurz gefasst sein, doch können einzelne Theile derselben, namentlich wenn sie schwierigere Begriffsentwiekelungen behandeln, auch ausführlicher gehalten sein, jedenfalls müssen sie ersichtlich machen, was Gegenstand des Unterrichtes und Ziel der Unterrichtsstunde war, welcher Lehrgang eingehalten, welche Lehrmittel und wie sie gebraucht wurden, wie sich die Schüler verhielten und inwieweit der Unterricht das ihm vorgesteckte Ziel erreichte. Zudem ist zu fordern: a) Angabe der Partie des Lehrstoffes. b) Angabe der Lehrform. c) Beachtung der Fragestellung. d) Beachtung, wie die Schüler vom Lehrer behandelt wurden, wie dieser die störenden Einflüsse zu beheben wusste und wie es mit der Weckung und Pflege der einzelnen Seelenkräfte bestellt war. 8. ) Fleissig halte man die Zöglinge an, dass sie während des Hospitierens die Schüler in psychologischer Hinsicht genau beobachten. 9. ) Die specielle Methodik der Elementarclasse, welche im zweiten Semester des dritten Jahrganges gelehrt wird, stütze sieh der Hauptsache nach auf den Unterricht, wie er in der ersten Classe zu beobachten ist, weshalb im zweiten Semester von den zwei vorgeschriebenen Hospitierstunden eine, um Theorie und Praxis in Einklang zu bringen, dem Hospitieren in der Elementarclasse Vorbehalten bleibt. 10. ) Die Zöglinge werden in den letzten zwei Monaten des Schuljahres zur Mithilfe bei dem Unterrichte herangezogen. Diese Mithilfe kann bestehen: a) im Vorlesen eines Lesestückes, b) im Erzählen und Abfragen eines Märchens oder einer Geschichte, c) in der Durchführung einer Leseübung, d) im Dictieren von schwierigen Wörtern, welche die Schüler auf dem Setzkasten darstellen müssen, e) in Schreibübungen mit vorbeugender Correctur, f) in der Durchführung leichter Rechenübungen, g) in der Beaufsichtigung der Schüler vor dem Unterrichte, h) in der Prüfung und Durchsicht der von den Schülern angefertigten schriftlichen Arbeiten, i) in der Wiederholung vorgenommener Stoffe u. s. \v. 11. ) Einigemale des Jahres sollen, wo es möglich ist, die Zöglinge des dritten und auch die des vierten Jahrganges an allgemeinen Volksschulen hospitieren, insbesondere in solchen, in denen Abtheilungsunterricht ertheilt wird. 12. ) Im Wesen der praktischen Uebungen und der Probelectionen kann kein Unterschied aufgefunden werden. Bei beiden Lehrthätigkeiten gilt es, durch Lehren in der Lehr- und Erziehungskunst tüchtig zu werden. Da wie dort muss planmässig, zielbewusst, mit Fleiss und Eifer gearbeitet werden. 13. ) Der Unterschied zwischen den praktischen Uebungen und den Probelectionen liegt nur in mehr äusseren Verhältnissen; jene treffen die Zöglinge öfter, diese seltener; bei jenen erhalten sie Winke, Fingerzeige u. dgl., diese sind Proben ihrer erworbenen Tüchtigkeit, weshalb sie mehr selbständig durchgeführt werden; jene begutachtet der Einzelne, diese beurtheilen deren mehrere; bei jenen können auch die leichteren Lehrthätigkeiten (Repetitionen, Uebungen) durchgeführt werden, bei diesen kommt im allgemeinen mehr das Schwierigere im Lehrverfahren in Betracht. 14. ) Die Winke und Fingerzeige bei den die Probelectionen vorbereitenden Besprechungen müssen auf das beschränkt werden, was der Candidat selbst weder wissen noch durch eigenes Nachdenken finden kann. 15. ) Zu Beginn des Schuljahres sind im vierten Jahrgange in den verschiedenen Fächern die ersten Stunden der speciellen Methodik zu widmen, damit die Zöglinge so bald als möglich in allen Classen der Uebungsschule ihre Lebrversuche aufnehmen können. 16. ) Die Zöglinge des IV. Jahrganges werden zum Zwecke der praktischen Uebungen und Probelectionen nicht zu Beginn des Schuljahres in Gruppen getheilt, sondern erst gegen Ende desselben. 17. ) Regel soll es sein, dass jeder Zögling auf jeder Stufe mindestens einen Lehrversuch macht. 18. ) Die Themen zu den Probelectionen und den praktischen Uebungen sollen so gestellt werden, dass die Zöglinge genug Zeit haben, sich sorgfältig vorzubereiten. 19. ) Die Vorbereitung für die Probelection wird schriftlich ausgeführt und zur Begutachtung dem betreffenden Uebungsschullehrer und beziehungsweise dann dem betreffenden Hauptlehrer vorgelegt. Für die Lehrversuche kann nach Bedürfnis ebenfalls eine schriftliche Vorbereitung verlangt werden. 20. ) Commentare, die den Zögling jeder Selbständigkeit bei der Vorbereitung für die zu erlheilende Lection beraubten, die ihn jeder Mühe bei der Aufstellung des Lehrganges überhöben, ihm das, was er zu sagen und zu fragen hat, in den Mund legten, sind als Präparationsbücher weder zu empfehlen noch den Zöglingen in die Hand zu geben. (Punkt 21 entfällt, da an unserer Anstalt jeder Zögling wenigstens eine praktische Uebung durchführt.) 22.) Wie viele Zöglinge für eine Stunde zum Unterrichte bestimmt werden, ist von den aufgestellten Lehrzielen abhängig, wobei Regel sein soll, dass sie so für eine Stunde gestellt werden, damit je zwei Zöglinge am Unterrichte (sowohl bei den Probelectionen wie bei den praktischen Uebungen) theilnehmen können, wodurch natürlich nicht ausgeschlossen ist, dass ein Zögling öfter die ganze Stunde hindurch unterrichten muss. 23. ) Für je eine Probelection haben sich je zwei Zöglinge vorzubereiten, damit ein Ersatzmann da sei, wenn etwa der eine verhindert wäre, die Lection ertheilen zu können; für die praktischen Uebungen bereiten sich sämmtliche Zöglinge der entsprechenden Gruppe vor. Für die letzten zwei Monate des Schuljahres wird den Zöglingen des IV. Jahrganges folgende Erleichterung gewährt: In der vierten Classe der Uebungs-schule wird nur für eine praktische Uebung in der Woche eine Gesammlvorbereitung gefordert. _ 24. ) Die Begutachtung der Probelectionen erfolge vonseite der Zöglinge und des Lehrercollegiums. Jene geben an, ob das Lehrziel erreicht, die Aufgabe gelöst, ein natur-gemässer Lehrgang eingehalten wurde, welche Fehler etwa hinsichtlich der Lehrformen, des Lehrtones, der Anwendung von Lehrmitteln u. dgl. ihrer Meinung nach vorgekommen sind, dieses, das Lehrercollegium, ergänzt mit der nöthigen Begründung, was jene übersehen haben. 25. ) Die Zöglinge sind zu verhalten, dass sie sich selbst prüfen, ob ihnen nicht während des Unterrichtes Mängel, Schwächen oder Irrlhümer, die etwa mit unterliefen, bewusst geworden sind. 26. ) Unberechtigte Ausstellungen, die dem Zögling, der die Lection ertheilt hat, von seinen Collegen gemacht werden, darf er mit der nöthigen Begründung zurückweisen. Falls er aber den unberechtigten Tadel nicht merkt, erfolgt die Abweisung solcher Ausstellungen vonseite des Lehrercollegiums. 27. ) Wie bei den Hospitier-Conferenzen, leite man auch hier die Zöglinge zu psychologischen Beobachtungen an. 28. ) Die Leistungen der Zöglinge in der speciellen Methodik der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind nach dem Statute in die Note der praktischen Uebungen mit einzubeziehen. Es ist aber wünschenswert, dass diese Leistungen in die Note für die einzelnen Unterrichtsgegenstände einbezogen werden und die Bezeichnung «Specielle Methodik und praktische Uebungen» als Gegenstandsbezeichnung in den Katalogen und auf den Zeugnissen abgeändert werde in «Specielle Methodik der Elementarclasse und praktische Uebungen.» 29. ) Die Lehrer und Lehrerinnen, die auf die praktische Ausbildung der Zöglinge Einfluss haben, müssen sich in den wichtigeren methodischen Fragen einigen, damit es weder bei der Auswahl der Themen, noch bei dem Lehrverfahren der Zöglinge, noch bei der Begutachtung der Leistungen zu Widersprüchen komme. 30. ) Für jede Conferenz, in der vorbereitende Besprechungen stattfinden oder die Probelectionen beurtheilt werden, ist je ein Protokollführer zu bestimmen, dem die Aufgabe zufällt, das Wesentlichste dieser Verhandlung in gemessenster Kürze schriftlich zu verzeichnen, damit doch jeder Zögling das Jahr über einmal in die Lage komme, sich im Amte eines Schriftführers zu versuchen. 31. ) Es soll nicht ausgeschlossen sein, dass auch die Zöglinge des vierten Jahrganges ab und zu in der Uebungsschule hospitieren, um einen Masstab zu bekommen, wie weit sie in Sachen der Lehrkunst den gewandten und geschulten Lehrern und Lehrerinnen der Uebungsschule noch nachstehen. 32. ) Bei Beurtheilung aller Uebungen walte neben weiser Strenge doch stets der Geist der Milde, damit auch in jenen Fällen, wo Fehler und Mängel der Leistungen aufzudecken sind, die Liebe zu dem Berufe bei den Zöglingen nicht gemindert, sondern vielmehr erhöht werde. Mehr Umsicht und Einigkeit! (Ein paar Worte an die Amtsgenossen von F. —e—.) Haben Sie schon je Immermanns »Münchhausen» gelesen? Da erinnern Sie sich wohl noch einer elenden «Schulmeisterskizze», wie sich solche auch anderwärts finden. Ein bitteres Weh’ muss den Lehrer ergreifen, wenn er seinen Stand noch heutigen Tages in so manchen Zeitungen und Machwerken verunglimpft findet. Woher stammen denn meistens diese Zerrbilder, von welcher Periode sprechen alle die wahren oder im Kopfe zu hitziger Schreiber entstandenen Schulmeister-Personificationen? Ich brauche es kaum zu sagen, aber auf meinen Kreuz- und Querzügen war häufig davon die Rede. Auf diesen Wanderungen kam ich mit vielen Lehrern zusammen. Ich habe ihnen manche vergnügte Stunde zu verdanken. Der Beobachtungssinn schärfte sich im Austausche der Gedanken. Wie eigenartig zeigten sich die Vorstellungen manches Amtsgenossen über den Lehrerberuf, über das Wollen und Sollen des Lehrers und seine heutige Stellung im öffentlichen Leben, im Staate! Manchmal konnte ich mich eines Lachens nicht enthalten, in der Regel jedoch merkte ich, wie man bestrebt ist, dem so lange missachteten Stande die nothwendige geistige Ausbildung und Vervollkommnung zu geben, auf Grund dieser aber auch die ihm gebürende Stellung im öffentlichen Leben und die Hebung seines materiellen Wohles zu erwirken. Ich bemerkte auch manche trübe Schatten, die ihre Fittige um die grosse Lehrerfamilie ausbreiteten. Will man nun die Netze, die die finstern Geister um manche Lehrer auswarfen, zerreissen, so setzt man sich wohl gar der Gefahr aus, der Gespensterseherei geziehen zu werden. Doch wahr bleibt es: Wenn gewisse Schulanträge zum Durchbruche kommen, so wird die Zukunft wieder solche wirkliche Zerrbilder der Schulmeisterlein gebären, wie wir sie heutzutage nur noch in den früher erwähnten Schreibproducten finden! Zu meinem nicht geringen Staunen traf ich solche Männer, welche unser hart erworbenes bisschen Selbständigkeit an unsere Feinde ausliefern möchten, häufiger unter den jüngeren Lehrern, den Sprossen der Neuschule, als unter den Lehrerveteranen! Diese letzteren, deren jeder sich noch blutenden Herzens einstiger Zeiten erinnert, stehen fest und vertheidigen, durch Lebenserfahrung klug gemacht, ihre erworbenen Rechte und Freiheiten. Woher nun die von diesen abweichenden Gesinnungen mancher junger Lehrer? Sie sind eben noch jung und haben noch kein klares Urtheil über die Ergebnisse der Neuzeit. Da kommt ein absolvierter Lehramtscandidat als Leiter einer einclassigen Schule aufs flache Land oder ins Gebirge. Die einzige «Ansprache» findet er bei der Geistlichkeit. Diese leiht ihm Zeitungen u. dgl., bei ihr geht er Tag für Tag aus und ein. Seine Begriffe, sein Urtheil über das Leben u. s. w. passen sich unwillkürlich dem der politisch und durchdacht vorgehenden Herren an! Reifer Lebenserfahrung bar, seiner ernsten und heiligen Pflichten sich kaum bewusst, verliert der junge Mann sein eigenes Selbst, sein Ich! Auf diese Weise ebnet sich der Weg der uns hinlänglich bekannten «Schulreformatoren» des letzten Viertels des neunzehnten Jahrhunderts. Könnte bei sothanen Umständen nicht schon während der Bildungszeit der angehenden Lehrer nachdrücklicher gearbeitet werden ? Wäre es unmöglich, den Zöglingen des IV. Jahrganges auch etwas über ihr Verhalten, über ihre wirklichen Rechte und Pflichten, dann eine geschichtliche, unparteiische Darlegung der Entwickelung des Lehrerstandes, seines einstigen Verhältnisses zur Kirche und zum Staate und anderes bekanntzugeben? Wäre es nicht besser, dem jungen Lehrer wahrheitsgetreue Bilder des Lebens auf den Weg zu geben, als ihn in dieser Beziehung völlig unangerührt in die Welt ein- treten zu lassen, in eine Welt, die für ihn wie für den ganzen Stand manchmal ver-verhängnisvoll ist? Es drohen dem jungen, noch unselbständigen Manne Gefahren, die selbst manchen älteren, schon gewitzigten Mann erfassen und ihn vom Wege des Rechten ablenken und dem Rückschritte zuführen. Warum sollten die jungen Lehramtscandidaten nicht erfahren, dass geistliche und weltliche Macht und Gewalt im Laufe der Zeit schon oft genug hart aneinander geprallt sind, dass sie mit einander rechnen müssen, so lange der Tod im Leben, das Leben im Tode aufgeht! Man sollte sie lehren, dass es zwischen Echt und Falsch für denVerstand kein Mittelding gibt, dass ein Ding, ein Begriff niemals echt und falsch zugleich sein kann, dass die Neuzeit und die Zukunft das Gedeihen der ganzen Lehrerfamilie verlangen, dass sich die Lehrer hüten sollen vor Trugbildern, dass sie lieber anfangs schweigen sollen und erst, nachdem sie genug lange dem immerwährenden Kampfe zwischen Fortschritt und Rückschritt, des Lichtes und der Finsternis zugesehen haben, sich entscheiden sollen und entscheiden müssen, wenn sie die Lehren der Neuzeit, die Lehren echter Volksbildner ergriffen haben. Wäre denn dies dem Lehrplane widerstreitend? Kein Hass gegen irgend wen ist einzuimpfen, wohl aber schlichte Wahrheit zu berichten. Nur nichts verhüllen, verleugnen, um nicht eben dadurch noch weit grössere Hebel aufkommen zu lassen. Noch heutigen Tages pflegen viele Herren, die auf der Hochschule studiert haben, auf diejenigen mit einer Geringschätzung herabzublicken, welche nicht, auf der akademischen Bank sassen, sondern in ihrem stillen Kämmerlein und in guten Büchern studierten oder reiche Erfahrungen in dem thätigen Gemeinleben sammelten. Dieser Dünkel findet sich in der Jetztzeit vielleicht häufiger als früher. Die Lehrerschaft wüsste viel darüber zu erzählen. Man wirkt mitunter jedoch auch mit Männern in einer Gemeinde zusammen, die uns aufrichtig begegnen. Ich erinnere mich gerne eines geistlichen Herrn, der nun schon sanft unter grünem Rasen ruht. Wie oft sagte er mir: «Junger Freund, Sie werden noch genug Ihrer Gesinnungen wegen im Leben zu dulden haben! Mir können Sie alle Ihre Phantasiegebilde offenbaren, doch passen Sie auf, wem Sie diese noch vertrauen, besonders hüten Sie sich vor den..........Ich gestehe es gerne ein, dass im Falle, als sich Ihre Ansichten verwirklichten, die Lehrerschaft ganz ein anderes Ansehen hätte, in anderer Achtung wäre wie jetzt. Sie sehen ja, wie es bei meinem Stande ist: Wir alle halten zusammen; Alle für Einen, Einer für Alle. Unsere Schwächen decken wir. Was kümmern andere Stände unsere Gebrechen! Wir stehen in geschlossenen Reihen — und Ihr Lehrer?! Uneinigkeit oft in den kleinsten Sachen, Brotneid und dazu noch Absonderung einiger besser Gestellten. Es ist Euch durch das neue Gesetz Gelegenheit geboten worden, einem besseren Lose zuzusteuern, und wieweit seid Ihr gelangt? Schön sind wohl Ihre Gebilde, mein Freund, doch ohne Zusammenhaltung, ohne durchgehende Bildung bleibt vieles nur ein Luftschloss, eitel Dunst!» Mir kommen diese Worte des Pfarrers in meiner einstigen innerkrainischen Schulstation häufig in den Sinn. Hatte der alte Herr nicht recht? «Dunst», Uneinigkeit warf er den Lehrern vor. Traf er nicht den Nagel auf den Kopf? Diese Uneinigkeit ist ja der Grund der Ohnmacht. Man soll seine Fehler nicht verleugnen, sondern sie zu beseitigen suchen. In der Einigkeit ist Macht! Dies sollten die Lehrer stets vor Augen haben, denn nur durch ein einmüthiges Vorgehen wird es ihnen möglich, ihrem Stande den ihm gebürenden Platz im staatlichen Leben zu erringen. Es genügt, noch nicht, wenn man nur einverstanden mit dem oder jenem ist, man muss als Mann für eine Sache auch einstehen. «Blasen heisst nicht flöten, man muss die Finger bewegen.» Die Lehrer sollten endlich eine in sich einige Partei bilden, welche durch alle gesetzlichen Mittel ihre gerechten Forderungen durchzusetzen imstande wäre. Man könnte mir vielleicht entgegnen: «Wir haben ja bereits Landes-Lehrervereine.» Nun ja, doch sie sollten viel entschiedener, als es der Fall ist, hauptsächlich zwei Zwecke verfolgen, nämlich einestheils die geistige Ausbildung und Vervollkommnung ihrer Mitglieder, anderntheils die Hebung des materiellen Wohles derselben. Es genügt nicht, schöne Reden zu halten oder anzuhören, sondern es müsste das Streben aller Lehrer dahin gerichtet sein, sich von Tag zu Tag mehr zu vervollkommnen, um durch eine möglichst weite Ausbildung auf dem Felde der Wissenschaften die weitesten Kreise zur Einsicht zu bringen, dass dem Lehrerstande ein besseres Los zu gönnen sei, als das dermalige. Die Zeit braucht dringend Männer, welche durch Bildung und Geist die Kampfesmittel brächten, welche der Lehrerstand benöthiget, um sich von allen zu drückenden Lasten frei zu machen. Die berührten Vereine wären berufen, Berathungs-schulen für des Lehrers sociale Stellung zu sein, und deshalb dürfte kein Lehrer, der für seine wie die Zukunft seines Standes denkt, für seine Mitbrüder empfindet, diesen ferne stehen. Es dürfen darin keine Eifersüchteleien, keine Rangunterschiede walten. Alle sind ja Lehrer, alle Menschen und verpflichtet, für das Wohl ihrer grossen Familie mit Rath und That einzustehen. Auch Nationalitätenhass sollten die Lehrer nicht kennen, sie haben Wichtigeres zu thun, als sich der Sprache wegen zu bekämpfen. Ich sage also: Die Lehrer sollen, nein — sie müssen sich den schon bestehenden Fachvereinen anschliessen oder, falls es solche nicht gibt, neue gründen. Sie müssen in dieselben eintreten, wenn sie ihre sociale wie materielle Stellung behalten und verbessern wollen. Könnte ich doch allen Lehrern, besonders den jüngeren, neueintretenden ans Herz legen, dass die bessere Zukunft ihres Standes in ihren Händen liegt, dass es ja der Volksschullehrer ist, der das Volk und seine Vertreter erzieht und zu dem heran-bifdet, w'as sie sind, zu Freunden oder zu Feinden der Schule und des Lehrers! Durch die Waffen des Geistes werden sie ihre Gegner Schritt für Schritt aus ihren Positionen verdrängen, werden durch eigene Kraft, durch Fleiss und Ausdauer jene Stellung im Staate erringen, die ihnen gebürt. Statt, dass der Lehrer Vereinen angehört, die ihm sozusagen fast gar nichts nützen und in seinen ohnehin sehr kargen Gehalt manche bedeutende Lücken reissen, sollte er doch lieber, was ja auch seine Pflicht ist, den Vereinen seiner Standesgenossen zustreben! Nun wird vielleicht jemand sagen: «Schöne Worte und Gedanken, doch dies alles habe ich schon versucht! Unsere Lehrer wollen nicht solche Vereine, sie lieben es, sich nur auf politischen Feldern zu producieren.» Was ihnen dies einbringt, lehrt uns die jetzige Zeit. Wenn die Krise hereingebrochen sein wird, dann werden sie erst anfangen zu fragen, was man beginnen soll, es wird aber zu spät sein. Rundschau. Montenegro. (Hebung des Schulwesens.) Kürzlich fand in der Hauptstadt des Fürstenthums eine Lehrerversammlung statt, welcher auch der Fürst beiwohnte. Im Verlaufe der Versammlung wurde betont, dass nun jeder bedeutendere Ort Monte-negro’s seine eigene Schule habe, wovon mehrere zwei-, einzelne selbst dreiclassig sind. Frankreich. (Schulinspectoren. — Pariser Schulen.) Die «Freien päd. Blätter» berichten: Zu Inspectoren der Volksschulen in Frankreich werden (nach der „Rdme ptdagoyique“) vom Jahre 1890 an nur jene ernannt werden, die wenigstens durch zwei Jahre Directoren an Uebungsschulen von Lehrer-Bildungsanstalten oder Direc-toren von Bürgerschulen gewesen sind. Von dieser Regel sollen nur solche Professoren an Lehrer-Bildungsanstalten ausgenommen sein, welche auf Staatskosten sich wenigstens durch zwei Jahre in der Fremde aufgehaken und ein Befähigung.-izeugms zum Unterrichte in einer fremden Sprache erhalten haben. — In Paris gibt es sechs höhere Primärschulen für Knaben und eine für Mädchen mit 3970 Schülern und 320 Schülerinnen. Paris erhält ferner 129 Pflege-Anstalten, welche von 15.000 Knaben und 10.000 Mädchen besucht werden, unter der Aufsicht von 129 vollständig herangebildeten und 299 Hilfs-Pflegerinnen. Weiter sind in Paris zwei Handwerkerschulen für Tischler und Töpfer mit 240 Schülern, eine Industrieschule für Physik und Chemie mit 90 Schülern, zwei Zeichenschulen und fünf Hauswirtschaftsschulen mit 680 Schülerinnen. Für die Lehrlinge beiderlei Geschlechtes gibt es 34 Halbtagsschulen mit 1252 Besuchern, für Erwachsene 76 Abendschulen mit 8413 (!) Besuchern. Ueberdies gibt es 37 Abendschulen für Gesang mit 1121 Schülern und 31 Handelsschulen mit 36.000 (!) Schülern. In Summa widmete Paris im Jahre 1887 auf das Schulwesen 29,956.034 Francs. Erwähnenswert ist auch, dass jede Schule eine schöne Lehrer- und Schülerbibliothek besitzt. Aus Krain und der Nachbarschaft. Veränderungen im Lehrstande. Fräulein Marie Zhuber von Okrög, Privatlehrerin in Josefsthal unter Laibach, kommt als prov. Lehrerin nach Paternion in Kärnten. (Sieh: «Aus Kärnten».) Todesfall. Am 8. d. M. starb hier in seinem besten Mannesalter Herr Železnik, Lehrer an der deutschen Staatsvolksschule für Knaben in Triest. Der Verblichene diente seinerzeit auch in Völkermarkt in Kärnten und war dort wegen seines ruhigen Wesens recht beliebt. Die Erde sei ihm leicht! Die Landes-Obst- und Weinausstellung, für welche die krainische Sparcasse die Räumlichkeiten der alten Schiesstätte bereitwilligst zur Verfügung stellte, wurde im ganzen recht gut beschickt. Zumeist fänden sich in derselben Aepfel und Birnen vertreten. Das Obst war nur nach Ausstellern geordnet; eine Sonderzusammenstellung aller vorhandenen Arten, was für jeden Einzelnen belehrend gewesen wäre und einen Ueberblick über den Stand der Obstcultur im Lande gestattet hätte, suchte man somit vergebens. Manche Aussteller benannten das eingeschickte Obst gar nicht, andere nur mangelhaft mit bloss im allgemeinen zutreffenden Namen, wie «Grünapfel» (Zelenec). Es machte daher einen umso günstigem Eindruck auf jeden Besucher der Ausstellung, wenn derselbe zu den wenigen Abtheilungen kam, welche frei von diesem eben berührten Mangel waren und sich nicht allein durch Reichhaltigkeit, Schönheit und geschmakvolle Anordnung, sondern auch dadurch hervorthaten, dass jede Obstsorte ihre richtige pomologische Bezeichnung aufwies. In dieser Beziehung ragte besonders der mit selten schönem Edelobst reichbeladene Ausstellungstisch des Herrn kaiserlichen Rathes Dr. Eisl hervor. In den obersten Räumlichkeiten erschien alles nach den drei Landestheilen (Ober-, Unter-und Innerkrain) gesondert. Da stand Teller an Teller ohne Unterbrechung. Im gedeckten Gartengange sah man landwirtschaftliche Maschinen und pomologische Werkzeuge. Die Lehrerschaft fand neben dem Genannten auch an den ausgestellten Schulgartenplänen und Modellen Gefallen, welche in zwei kleinen Nebenräumen untergebrafcht waren. Es stellten solche Situationspläne (und mehrfach auch Obstbäumchen) folgende Volksschulleitungen aus: Adleschitz, Gutenfeld, St. Cantian, Dobrova, St. Martin bei Littai, Neudegg, Woditz, Seisenberg, Stein, Neumarkt], Loitsch, Zeier, Pirnitsch, Zoll bei Wippach, FeistritZ) Rakek. Hrušica, Zirknitz, Göriach, Sagor, Mannsburg, Landstrass, Preska, Vigaun, Slap und St. Peter in Innerkrain. Es hätten sich sicherlich noch mehr Schulen an dieser Ausstellung betheiligt, wenn man es rechlzeitig der Mühe wert gefunden hätte, auch die Schulzeitschriften um diese oder jene Verlautbarung zu ersuchen. Anderwärts ist dies bei ähnlichen Anlässen stets der Fall. * * * Aus Kärnten. Der Landesschulrath hat ernannt zu definitiven Oberlehrern die bisher provisorischen Schulleit er Herren Johann Pirker in Spital und Johann Tschernuth in Latschach; zu definitiven Lehrern auf ihren dermaligen Posten die Unterlehrer Thomas Kahlhofer in Meiseiding, Alexander Baumer in Zweinitz und Johann Kofler in Unter-drauburg; ferner zu Unterlehrern die absolvierten Lehramtszöglinge Gustav Prosch für Tarvis, Ottokar Winnaf für Feistritz a. d. Gail, Johann Krohmer für Griffen, Josef Sortsch für Bleiberg, Johann Ogris für St. Georgen, vormals Bleiberg, und Johann Gartner für Guttaring; zu Unterlehrerinnen die absolvierten Lehramtscandidatinnen Olga Schrey für Griffen, Angela Holler für St, Georgen unter Stein und Karoline Wratitsch für Dellach a. d. Gail. Der Unterlehrer in St. Georgen unter Stein, Anton Binder, wurde zum provisorischen Lehrer in Preims, der Lehrer in Tarvis, Karl Kohla, zum Schulleiter in Glantschaeh und der provisorische Lehrer in Oberhof, Franz Bader, zum Schulleiter daselbst ernannt. Uebersetzt wurden der Lehrer in Hüttenberg, Clemens Mayer, an die Knabenvolksschule in Klagenfurt und die provisorische Lehrerin in Guttaring, Anna Machan, nach Metnitz. In einer weitern Sitzung hat der Landesschulrath ernannt: den Oberlehrer in Eberstein, Herrn Franz Krappinger, zum Oberlehrer in Himmelberg; zu definitiven Lehrern auf ihren dermaligen Posten: Herren Albin Kochel in Goderschach und Josef Laimer in Theissenegg; die Privatlehrerin zu Josefsthal in Krain Frl. Marie Zhuber v. Okrög zur provisorischen Lehrerin in Paternion; die ehemalige Lehrerin Marie Tonsern zur provisorischen Lehrerin in St. Martin bei Villach; zu Unterlehrern die absolvierten Lehramtszöglinge: Alfred Eisenhut für Göriach, Paul Kness für Deutsch-Griffen und Cyrillus Klemscher für Vorderberg. Die Unterlehrerin in Tainach, Frl. Paula Michl, wurde nach St. Peter am Wallersberg versetzt. Weiter wurde der Lehrer in Gmünd, Paul Oberlercher, den Bürgerschulen in Klagenfurt zur Dienstleistung zugewiesen und die Lehrstelle an der neu errichteten Volksschule in Göltschach systemisiert. — Herr Uebungslehrer Fürpass wurde Mitglied der k. k. Prüfungscommission. — Die k. k. Fachschule für Holzindustrie in Villach zählte im Schuljahre 1887/88 289 Schüler (gegen 234 im Vorjahre); hievon entfallen 41 Schüler auf die Tagesschule, 175 auf die gewerbliche Fortbildungsschule für Gewerbelehrlinge, 31 auf die kaufmännische Fortbildungsschule für Handelslehrlinge, 25 auf den offenen Zeichen- und Modelliersaal für Gewerbegehilfen und 17 Schülerinnen auf den offenen Zeichensaal für Damen, der im October vorigen Jahres errichtet wurde. Der Landtag bewilligte unter anderen folgende Unterstützungen: dem Klagenfurter Taubstummen-Institute 1000 fl., der gewerblichen Fortbildungsschule in Wolfsberg 100 fl., dem Vereine für die Klagenfurter Mädchen-Arbeitsschule 100 fl., dem Musikvereine für Kärnten 400 fl., der Landwirtschafts-Gesellschaft für Prämien an solche Lehrer, die zur Hebung der Obstbaumzucht beitragen, 200 fl., zur Förderung der Anlage von Schulgärten bei Volksschulen 200 fl., zum Zwecke der Abhaltung praktischer Curse für Obstbau 200 fl., den Gemeinden Kappel und Vel-lach zur Erhaltung der Korbflechtereischule in Kappel 150 fl., der Gemeinde Grades zur Bestreitung der Schulhausbaukosten ein Darlehen von 3000 fl. Unmittelbare Berichte. Wien, 21. October. (Festfeier des 25jährigen Bestandes des Lehrervereines «Volksschule».) Das Jahr 1888 hat für den Ersten Wiener Lehrerverein die «Volksschule» die hohe Bedeutung, dass dieser Verein mit diesem Jahre sein 25jähriges Bestehen abschliesst. Es liegt nun nahe, den Abschluss einer so langen und für die Schule Oesterreichs so bedeutsamen Zeit in einer entsprechenden Weise festlich zu begehen, und so hat denn der Vereins-Ausschuss beschlossen, den 8. December 1. J. in dem Festsaale des k. k. akademischen Gymnasiums eine feierliche Sitzung unter dem Ehrenvorsitze des ersten Präsidenten des Vereines, des Schuldirectors Herrn Anton Köhler, abzuhalten, zu welcher die Spitzen der Schulbehörden, hervorragende Freunde der Schule und insbesondere sämmtliche Lehrervereine eingeladen werden sollen, die gebeten werden, Abordnungen zu diesem Feste zu entsenden. Der ernsten Festfeier, die an dem genannten Tage vormittags 9 Uhr stattfinden soll, folgt abends eine gesellige Zusammenkunft der geladenen Gäste in den Harmoniesälen, und wird für ein entsprechendes Programm gesorgt werden. Der Vereinsausschuss hat zur Durchführung des ganzen Festes einen Festausschuss gewählt, der sämmtliche Vorarbeiten zu besorgen beauftragt wurde. Liebwerte Berufsgenossen! Der Verein sowie der Festausschuss geben sich der angenehmen Hoffnung hin, dass sich sämmtliche geladenen Vereine durch Abordnungen an der Feier des 25jährigen Bestehens des Ersten Wiener Lehrervereines die «Volksschule» betheiligen und es durch ihre Anwesenheit verherrlichen werden, und geht sonach an Euch die Bitte, die Abordnungen bei dem gefertigten Obmanne des Festausschusses bis längstens 30. November 1. J. anzumelden, damit die erforderlichen Ehrenkarten rechtzeitig zur Versendung gelangen können. Gerne ist auch der Lehrerhausverein erbötig, den geschätzten Ehrengästen etwa gewünschte billige Quartiere zu besorgen, wenn ihm die bezüglichen Wünsche durch den gefertigten Obmann oder direct rechtzeitig bekannt gemacht werden. So kommt denn, liebwerte Berufsgenossen, und seid des herzlichsten Empfanges im vorhinein versichert. Johann Halczabek, Obmann des Festausschusses, IV., Alleegasse 44. Il^annig'faJ.tig-es- Von der 6. Blindenlehrer-Versammlung in Köln. Darüber wird berichtet: Staatsrath von Nadler aus Petersburg sprach über die Fortschritte des Blindenwesens im russischen Reiche seit dem Amsterdamer Congresse. Erfreulicherweise konnte er mittheilen, dass seit den letzten drei Jahren in Russland zehn neue Blindenanstalten gegründet worden seien: vier Asyle, zwei Arbeitsanstalten und vier Erziehungsanstalten. Eines der Asyle war mit 350.000 Rubeln, andere mit 50.000, wieder andere mit 100.000 unterstützt worden, und namentlich war die Privatwohlthätigkeit mit hohen Legaten bis zu 105.000 Rubeln dankend zu verzeichnen, namentlich aber war und ist von höchster Bedeutung für die Entwicklung des Blindenwesens in Russland der Marienverein, der unter dem Protectorate der Kaiserin steht. Eine Wohlthätigkeitsstiftung, welche der verstorbene Kaiser zum Andenken an seine erste Frau errichtet hatte, überwies der jetzige Kaiser in einem Werte von einer Million Rubel dem Marienvereine für die Blindensache, ausserdem hat er ein Landgut ebenfalls für die Blindensache überwiesen im Werte von 300.000 Rubeln. Hierauf erstattete der Fachlehrer an der österreichischen Landes-Blin-denschule zu Purkersdorf bei Wien, Josef Libansky, über Oesterreich-Ungarn Bericht. Zuerst hob er die Verdienste des mit Recht sogenannten Blindenvaters Klein in Oesterreich hervor, wo die Blinden ebenso wie in anderen Ländern früher als bildungsunfähige und unbrauchbare Glieder der menschlichen Gesellschaft angesehen wurden. Er war der erste Blindenlehrer in Oesterreich und gründete im Jahre 1804 das erste Blinden-Er- Ziehungsinstitut in Wien. Infolge der Ergebnisse dieser Musteranstalt wurden im Verlaufe der Zeit Blindenanstalten in Prag, Linz, Pest, Brünn und Lemberg gegründet, letztere 1851, ferner zwei Versorgungs- und Beschäftigungsanstalten für erwachsene Blinde in Wien und Prag. Es ist bezeichnend, hob der Redner in seiner Schilderung der Verdienste Kleins hervor, dass seit dem Jahre 1844, dessen Todesjahr, bis zum Jahre 1870 nur eine einzige Blindenanstalt, in Lemberg, ins Leben gerufen wurde. Im Jahre 1873 hatte der österreichische Dichter Frankl v. Hochwart die Gründung der Blindenanstalt angeregt, und drei Jahre später errichtete der niederösterreichische Landtag die niederösterreichi-sche Landes-Blindenschule in Oberdöbling, die im Jahre 1879 erweitert und nach Purkersdorf verlegt wurde. 1881 wurde in Graz vom Odilienvereine eine neue Anstalt ins Leben gerufen, und 1885 errichtete der Verein von Kinder- und Jugendfreunden in Unterdöbling ein Asyl für kleine Blinde im vorschulpflichtigen Alter. Ferner hat Director Helletsgruber, bischöflicher Consistorialrath in Linz, eine Beschäftigungs- und Versorgungsanstalt für erwachsene blinde Mädchen gegründet. Redner schildert dessen besondere Verdienste, erwähnt noch die Blindenclasse in Neulerchenfeld bei Wien und die Stiftungen in Kärnten, Krain und Tirol, theils von mildlhätigen Privaten, Sparcassen und anderen Körperschaften begründete Institute. Ziffergemäss nach der letzten Volkszählung vom Jahre 1880 betrug die Zahl der Blinden in Oesterreich-Ungarn 40.939, davon würden gegenwärtig 4500 auf das schulpflichtige Alter entfallen, wovon nur 540 Zöglinge in den vorhandenen Blindenanstalten untergebracht seien. Im ganzen verliessen jährlich durchschnittlich 40 bis 50 ausgebildete Blinde die Erziehungsanstalten. Hofrath Nothnagel über das Tabakrauchen. Gelegentlich eines Krankheitsfalles, in welchem Herzschwäche mit all ihren schweren Folgen vorhanden war und die Krankengeschichte nichts Bemerkenswertes darbot, als den Umstand, dass der Patient — ein sehr kräftiger Mann in den vierziger Jahren — ein leidenschaftlicher Raucher sei, der von 4 Uhr früh bis 10 Uhr abends die Pfeife nicht aus dem Munde liess, sah sich Hofrath Nothnagel zu einigen allgemeinen Bemerkungen über das Tabakrauchen veranlasst. Er sagte unter anderm: Die Folgen des in massigem Grade genossenen Tabakrauchens sind keine nachtheiligen und können bei sonst gesundem Organismus bis ans Lebensende ertragen werden. Es ist bemerkenswert, wie sehr sich der Organismus an das Nicotin, ein so gefährliches Gift, allmählich gewöhnt; nur hie und da treten die Wirkungen auf, wenn man eine stärkere Cigarre raucht, als man sonst gewöhnt ist. Hofrath Nothnagel bemerkte ferner, es werde an ihn häufig die Frage gerichtet: «Wann kann Jemand anfangen zu rauchen?» Seine Antwort darauf sei: «Wenn man sich die Cigarren schon selbst verdienen kann.» Es ist ein Luxusgenuss, und diesen soll man sich selbst aus eigenem Vermögen verschaffen können. Je früher freilich, desto schlimmer, desto schädlicher für das Nervensystem und für die ganze Entwicklung, abgesehen davon, dass junge, unerfahrene Individuen sich kein Mass auflegen können. Der Tabak wirkt anregend auf das Nervensystem und versetzt in eine behagliche Stimmung. Viele Raucher sind un-geniessbar, wenn sie noch keine Cigarre geraucht haben, es leidet ihr Humor darunter. Die deletäre Wirkung des Nicotins auf das Nervensystem ist nicht so gross, wie man gemeinhin annimmt, und es ist in dieser Beziehung unter allen in diesen Bereich fallenden Giften, als Caffei'n, Thein (im Kaffee und Thee) und unter den alkoholischen Getränken das unschädlichste. Welche schädliche Wirkungen hat bei gesunden Individuen das Tabakrauchen? Der ganze Verdauungs-Apparat leidet in grösserem oder geringerem Masse. Raucher haben stets Rachen- und Mundkatarrh; selten findet man einen Raucher mit einer ganz reinen Zunge. Der Katarrh kann hinuntersteigen, einen Kehlkopfkatarrh erzeugen und die Verdauung schädigen; bei starken Rauchern liegt stets der Appetit danieder, und es ist bekannt, dass man den Appetit durch Rauchen vertreiben kann. Noch schädlicher wirkt das Tabakrauchen auf das Herz ein, und von dieser Seite können die schwersten Störungen erfolgen. Man bemerkt da Herzklopfen, Unregelmässigkeiten im Pulse; es entwickelt sich später ein Zustand der Herzschwäche und Herzmuskel-Insufficienz mit all den schweren Folgenerscheinungen, welche Hofrath Nothnagel an dem vorliegenden Krankheitsfalle nachwies (Schwellung, Wasserbauch, leichter Lungenkatarrh, vergrösserte Leber und Niere . . . ), und die zuweilen zum Tode führen können. Auch Kurzathmigkeit und asthmatische Anfälle kommen vor. Ferner entwickelt sich bei Rauchern Gesichtsschwäche, und in vielen Fällen hat man eine complete Blindheit bemerkt, die erst verschwand, nachdem das Rauchen aufgegeben wurde. Tuberculöse dürfen nicht rauchen, wenn sie sich aber das Rauchen nicht abgewöhnen können, dann nur im Freien, keineswegs aber im Zimmer. Relativ am unschädlichsten ist das Pfeifenrauchen, zumal aus einer langen und sauberen Pfeife, allein die Pfeifenraucher sind die hartnäckigsten Raucher, und es bietet, die Pfeife den Nachtheil, dass man die brenzlichen Producte mit hinunterschluckt. Das Rauchen der Cigarretten hat den grossen Nachtheil, dass der Rauch dabei hinuntergeschluckt wird; es kommen da die häufigsten Verdauungsstörungen und Rachenkatarrhe vor, welch letztere gefördert werden durch die Manie, den Rauch durch die Nase zu blasen. Unter den Cigarren sind die Havana entschieden die schädlichsten. Hofrath Nothnagel kannte einen Amerikaner, der 14 bis 15 der schwersten Havana-Cigarren täglich rauchte, bei dem sich schwere Herzkrankheits-Symptome einstellten, und da er hinter dem Rücken des Arztes sich doch Cigarren zu verschaffen wusste, büsste er diese Leidenschaft mit dem Tode. Das Masshallen ist das oberste Gesetz hier wie überall, das Masshalten ist die erste Aufgabe, um einen echten Genuss zu haben. Wenn sich schädliche Symptome einstellen, muss man das Rauchen einschränken. Man muss sich ferner hüten, die Cigarre mit den Zähnen zu halten, weil man durch das Zerbeissen einer Cigarre viel mehr brenzliche Producte hinunterschluckt, als bei einer trockenen Cigarre; es empfiehlt sich daher, durch eine Spitze zu rauchen. Ob man eine Havana oder eine gewöhnliche Cigarre rauchen soll, hängt freilich von anderen als sanitären Rücksichten ab, jedenfalls soll man nicht die schweren vorziehen, obwohl «manche unserer gewöhnlichen Cigarren aufs fürchterlichste wirken». Man hat vorgeschlagen, dem Tabak das Nicotin zu entziehen, aber das wäre gleich einem Wasser, wenn Wein verlangt wird; gerade das, was wir im Tabak suchen, das betäubende Agens, wäre uns damit genommen. In unseren socialen Fragen nimmt das Rauchen eine wichtige Rolle ein, und es muss der Arzt da, wo möglich, prophylaktisch einwirken. ZEBfä-cl^er- fZeitiA.xig'ssclxa.'d. Deutsche National-Literatur. Historisch-kritische Ausgabe von Josef Kürschner. Spemanns Verlag in Stuttgart. — Zur Ausgabe gelangten bis nun 461 vorzüglich ausgestattete Hefte. Das ist eine stattliche Ziffer, das grosse Unternehmen jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Die letzteren Lieferungen enthalten: «Die lehrhafte Literatur des 14. und 15. Jahrhunderts», «Goethes Werke» (21. Band: 433, 435, 438, 439, 440, 447), «Alxinger, Musäus und Müller von Itzehoe» (434, 436, 437, 442), «Didaktik aus der Zeit der Kreuzzüge» (441, 443, 445), «Lessings Werke» (8. Band: 452 bis 455), «Christliche Dichtung des Mittelalters» (1. Band: 458, 459, 460) und die gewiss schon von vielen sehr erwarteten Werke Lenaus (1. Band: 446 bis 451, 2. Band: 456, 457) mit einer trefflichen, den Lebenslauf dieses Sängers behandelnden Einleitung (Herausgeber Dr. Koch). Und wir hören seine Klagen alle wieder und seine Rufe auf die «stille Freundin in der Einsamkeit» — die Wehmuth, und lernen mit ihm einsehen und begreifen: «Zweimal ist kein Traum zu träumen, noch Gebrochenes ganz zu leimen.» Lenaus Schilflieder, vermischte Gedichte u. s. w. wecken alte Gefühle wieder, und seine Worte, die er dem Streber zuruft, sollten in keinem Menschen verhallen: «Lass das Ringen nach der Ehre; Lieber all’ dein heisses Streben In den eignen Busen kehre, Und du lebst ein schön’res Leben.» Fürs Haus. Nr. 86 der praktischen Zeitschrift für alle Hausfrauen «Fürs Haus», stempelfreie Ausgabe für Oesterreich-Ungarn (viertel), nur 90 kr.), enthält: Wochenspruch. Mass-liebchen (Gedicht). Die stilvolle Kaffeekanne. Aufwärmen. Anfertigung der Betten. Glück und Unglück im Sprichwort. Waschfest, II. Guter Leumund. Erzieherinnen und Stützen. Mittagsschläfchen. Dankt dem Herrn auch für die Leiden. Wie die Weinlese in Wirklichkeit ist. Lebensart. Der Besuch meiner Schwiegermutter (Erzählung). Eine verhängnisvolle Ueberraschung (Erzählung). Wie ich gesund wurde. Gegipste Weine. Krampfadern. Asyl für deutsche Mädchen zu Paris. Fortbildungsschulen für Mädchen. Reinlichkeit. Mittagessen. Das 5-kr.-System. Fallhütchen. Warum kleine Kinder schreien. Tischläufer. Billiges Frottierhandtuch. Zwei Strümpfe auf einmal zu stricken. Lithographierte Landschaften Oelbildern ähnlich zu machen. Tauben vom Dache zu vertreiben. Wie ich meinen sehr scheuen Kanarienvogel zähmte. Salat für den ganzen Winter. Teppiche zu reinigen. Linoleum. Falsche Kapern. Abgerührte mürbe Kuchen. Fischsuppe HaläszU. Leberknöpfle in der Fleischbrühe. Gerstenkaffee. Dampfl-Bereitung. Sauerampfer für den Winter einzukochen. Küchenzettel. Räthsel. Auflösung des dreisilbigen Räthsels in Nr. 84 und des Räthsels in Nr. 85. Fernsprecher. Echo. Aus allen Düten. Briefkasten der Schriftleitung. Heimgarten. Eine Monatsschrift, gegründet und geleitet von P. K. Rosegger. 13. Jahrgang. Verlag von «Leykam» in Graz. Jahrespreis 3 fl. 60 kr — Roseggers «Heimgarten» tritt nun ins dreizehnte Jahr seines Bestandes. Derselbe hat fortwährend an Umfang gewonnen und ist bald zu einer der beliebtesten belletristischen Zeitschriften geworden, die dem Volke gesunde, kräftige Nahrung bietet und nichts mit. jenen Blättern gemein hat, die der französischen Geschmacksrichtung huldigen. Das unlängst erschienene October-heft enthält an erster Stelle ein Bild aus dem Gebirge («Die Brücke»). Rosegger erzählt, wie es einmal das Geschick wollte, dass an einer Brücke ein Leichen- und ein Hochzeitszug zusammentrafen. Dann folgen: Zwei junge Zauberer. Wie verhält sich unser Landvolk bei drohenden Gefahren? Aus der Franzosenzeit in Steiermark. Sechsund-dreissig junge Nonnen (eine Geschichte aus der Franzosenzeit, die besonders in der Unzmarker Gegend fesseln wird). Glückauf! (eine Wanderung Roseggers mit den zwei Söhnen durch das Gebiet von Eisenerz — ein reizend geschriebener Artikel). Die Brautsucher. Streiflichter von Hamerling, wie: «Das Gute ist manchmal besser als das Beste; denn das Gute ist gut, das Beste aber oft herzlich schlecht.» Ans Menschenherz. Sonntagsgedanken. Das Ende eines Demagogen u. s. w. Stritars gesammelte Schriften. (Verlag von lg. v. Kleinmayr & Bamberg in Laibach.) — Von «Stritars Schriften» sind bis nun 58 Heftchen erschienen. Im letzten beginnen die «Wiener Briefe», die manchen der sattsam bekannten Gernegrosse mit ätzender Lauge übergiessen. Erled.Ig'te X-ielurstellen. Krain. Zweiclassige Mädchenschule in Rudolfswert, Lehrerinstelle, Gehalt 400 fl.; beim k. k. Bezirksschulrathe in Rudolfswert bis 25. October. Kärnten. Zweiclassige Volksschule in Eberstein, Schulleiterstelle, Bezüge nach der zweiten Gehaltsclasse; beim k. k. Bezirksschulrathe St. Veit bis 5. November. Steiermark. Vierclassige Volksschule in Nestelbach (Bez. Graz), Oberlehrerstelle, Gehalt 550 fl., Leitungszulage, dann ebenda eine Lehrerstelle, Gehalt 550 fl. ; beim Ortsschulrathe bis Ende October. — Knabenvolksschule in Leoben, Lehrerstelle, Gehalt 800 fl., bis 26. October. — Unterlehrerstelle in Liezen (480 fl.) und mit 360 fl. Gehalt und Wohnung in Allerheiligen (Bez. Friedau), erstere bis 31. October, letztere bis 20. November. — Stelle einer Industrielehrerin für Radmer und Hinterradmer, Gehalt 144 fl.; bis 30. October an den Ortsschulrath in Radmer. Neuerlicher Hilferuf des kranken, pensionierten Herrn Oberlehrers Peter Both. ln einem Briefe beschreibt uns der wegen Krankheit in seinem besten Mannesalter pensionierte Herr Oberlehrer Pet. Roth seine jammervolle Lage. Eine Besserung seiner Verhältnisse durch Erlangung von Schreibgeschäften erhoffend, siedelte der Bedauernswerte , nachdem er alle seine Einrichtungsstücke verkauft, von der ungarischen Grenze in sein Heimatland Steiermark über. Hier befiel ihn nun wieder der Bluthusten. Aller Geldmittel bar, mit seinen fünf Kinderchen darbend, ersucht er neuerdings Colle-gen und Colleginnen, ihm gutherzigst unter die Arme greifen und sein und der Seinen grosse Nothlage lindern zu wollen. Herr Peter Roth wohnt in Blarburg, Blumengasse Nr. 6, wohin ihm Geldunterstützungen (am besten durch Postanweisungen) zugeschickt werden wollen. Jede kleinste Gabe greift helfend ein. Der so Bedauernswerte will jedem Spender in unserem Blatte seinen besonderen Dank zum Ausdrucke bringen. Verlegt und herausgegeben vom «Krain. Lehrerverein». — Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.