1007 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. l4O. Donnerstag den 23. Juni 1870. 'Ausschließende Privilegien. DaS t. k. Handelsministerinm m'd das löniglich ungarische Ministerium silr Landmirthschasl, Industrie und Handel haben, nachstehende Privilegien verlandn: Am N.Mai 1870, 1. Das dem Eduard A. Paaet auf eine Velbesscruug an Hinlerladuug?gen'.>hrm »„term ^«, I»»' '"^ crlhnlle ausschließende Privilegium, welche« seither an Samnel Norris, Fabri-lllutru zu MassachusetS iu den Vereinigten Staate» Nord-Nmeri-las vollständig !!l>nlrane!i wurde, auf die Dauer dcS fünften Jahres. 2. D°S dem William Sparls Thomson auf Verbesserungen °n metallischen Federn unterm 19. Mai !«, DaS dem Dr. Adolf errat auf die Erfindung von Schmelz- und Elhitziingsapparatei, mittelst OaSamvenduug unterm 2, April 1««» ertheilte ausschließende Privilegium, auf d,c Dauer deß dritte,, Iahics, (i. DaS dem Moriz Greiucr auf riue Verbesserung seiner pri-vilegirt gewesene» Schreibhefte sllr den Schreilunlerricht uuterm 7. April I8<;5> ertheilte anSschlicf,cnbc Privilegium, aus die Dauer des sechsten Inhrcö. 7. DaS dem Theodor Nunziehr auf die Erfindung eiueS eigenthümlichen Muud- und ZahnwasscrS, „Algonliue" gcuauut, liutcrm 25. Juli 1867 ertheilte auSschließcude Privilegium anf die Dauer dcS vierten Jahres. Am 14. Mai 1870. «. DaS dem Ferdinand Scheithancr auf ciuc Verbesserung der Maschinen zum Drucken sl!r Schnswoll!i!cher und sonstige Stoffe von unleu uach oben uutrrm 11. April 1864 ertheilte anß^ schließende Privilegium, dessen ausschließendes Vcniltzuugörccht dnrch Cession an Guiseppe Bosfi bis 21. Juli 1873 Übertragen wurde, auf die Dauer deS siebenten Jahre?. (205—1) Nr. 4495, Kundmachung. Zm Besetzung der zwölf Widmungsplätzc, jc 50 ft. nach Abzug der Eoupousstcuer im Restbetrage von je 38 fl. ö. W., welche in Folge Bestimmung des Laibachcr Frauenvercins aus den In- teressen der durch patriotische Sammlungen eingeflossenen Gelder alljährlich am 18. August als dem glorreichen Geburtsfcste Seiner k. und k. Apostolischen Majestät: ii) an im letzten Feldzuge verwundete und invalid gewordene Soldaten der vaterländischen Truppenkörper vom Fclwebel resp. Obcrjäger abwärts zu vertheilen sind, wobei 1)) in Ermanglung oder bei nicht genügender Anzahl solcher Bewerber ganz oder theilwcise arme Witwen und Waisen von Soldaten der vaterländisch - krainischen Truppen, welche den Feldzug 1866 mitgemacht haben, und endlich o) in Ermanglung oder bei nicht genügender Anzahl solcher Witwen und Waisen ganz oder theilweise dürftige, ausgediente Soldaten der gedachten Truppenkörper bedacht werden sollen, — wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. u.ä a) Die Bewerbungsgesuche der zum Genusse dieser Widmung zunächst berufenen, im letzten Feldzuge verwundeten und invalid gewordenen Soldaten obiger Truppenkörpcr haben zu enthalten: 1. den Taufschein; 2. den Beweis geleisteter österr. Kriegsdienste im letzten Feldzuge durch Militä'rabschicd, Patental-Invalidenurkllnde u. dgl.; 3. den Beweis, daß der Bewerber in Kriegsdiensten im letzten Feldzuge verwundet und invalid geworden ist, und die Beschreibung der Art der Invalidität; 4. die Angabe, ob der Bewerber ledig, verehelicht, Witwer oder Versorger anderer Personen ist. 5. das pfarrämtliche, von der Gemeindevor-stehung bestätigte Dürftigkeitszcugniß, worin genau anzugeben ist, ob der Bewerber irgend ein liegendes oder bewegliches Vermögen, einen und welchen Aerarialbczug, irgend welchen Dienst oder ein sonstiges öffentliches oder Privatbcncficium hat. llä d) Die nach diesem zunächst zum Genusse der Widunmgsplätze beruscmn Witwen und Wai-scu von Soldaten der vaterländisch trainischen Trup-peu, welche den Fcldzug des Jahres 1866 mitgemacht habcu, — haben: 1. Außer dem Taufscheine des Ehegatten, beziehungsweise Baters, den Trauungsschcin, bc ziehungsweise Taufschein der Bewerber; 2. den Beweis der vom Ehegatten, beziehungsweise Bater geleisteten österr. Kriegsdienste im Feldzuge des Jahres 1866, den Todten-schein, uud, falls derselbe vor dem Feinde gefallen oder verwundet und in Folge der Verwundung gestorben ist, auch darüber die thunliche Nachweisung beizubringen; 3. anzugeben die Anzahl der hinterlassenen unversorgten Kinder; und 4. das pfarrämtliche, im obigen Sinne ausgestellte und bestätigte Dürftigkeitszeugniß dem Gesuche beizllschließeu. aä o) Die ferner zum Bezüge dieser Widmung berufenen ausgedienten Soldaten haben nebst dem Tausscheine und dem Beweise der in obigen Truppenkörpern geleisteten k. k. Militärdienste die 8uk 4 und 5 n,ä